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Für Videokamera Rücksitz Ausgebaut


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Die Polizei in Mannheim hat einen 19-jährigen Raser aus dem Verkehr gezogen. Aber nicht, weil er zu schnell unterwegs war. Sondern weil er selbiges offensichtlich im Schilde geführt hat.
:nick:

Stuttgarter Nachrichten

 

Reichen die Argumente "atypischer Umbau" und "offenbar rasante Fahrten" für eine Beschlagnehme des Fahrzeuges aus ??

 

Grüße!

Ingo

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Imho ist diese Reaktion der Polizei (mal wieder) total überzogen! Nur weil das Auto ein wenig anders aussieht als andere, muss es noch lange nicht für Straftaten auf der Strasse gedacht sein.

 

Für ein paar Runden auf der Nordschleife wäre es sicher auch gut geeignet.

 

Wenns nach dem Aussehen des Autos gegangen wäre, wäre ich in den frühen 80ern nach obigen Maßstäben wohl gleich in den Knast gekommen. Da gab es im Auto Käfig, Hosenträgergurte, Schalensitz (aber nur einen), ggf. Helm und Slicks wenns gerade nach einem Wochenende war. Warum: Kam vom Bergrennen oder Slalom auf eigener Achse, weil ich mir keinen Hänger und Zugfahrzeug leisten konnte. Die Heimfahrt auf eigener Achse hat übrigens immer geklappt. :nick:

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Wie lächerlich...

 

Mit dieser "Argumentation" der Polizei könnte man an der Zufahrt zur Nordschleife 90% aller PKW "beschlagnahmen". Dumm nur, dass der Ausbau der Rückbank und der Einbau von Hosenträgergurten durchaus abnahmefähig sind bzw. sogar serienmässig sein können. Leider werden wir es vermutlich nicht erfahren, aber ich würde mich schlapp lachen, wenn die Polizei da einen serienmässigen GT3 oder GT2 mit CS-Paket gestoppt hat.

 

In der Strassenverkehrsordnung konnte ich zudem keinerlei Erwähnung eines "atypischen Umbaus" finden. Hat sich die Stuttgarter Nachrichten da in der Quelle vertan, oder einfach einen Polizeibericht abgeschrieben?

 

Nicht zu vergessen: Nahezu jeder VT führt ein Mobiltelefon mit Video-Aufnahmefunktion mit, womit rasante Fahrten durchs Stadtgebiet aus beliebiger Perspektive gefilmt und ins Internet gestellt werden können.

 

Bemerkenswert ist an diesem Artikel ausserdem, dass man nun gar nicht mehr zu schnell fahren muss, um "Raser" zu sein.

 

Die Polizei [...] hat einen [...] Raser aus dem Verkehr gezogen. Aber nicht, weil er zu schnell unterwegs war.
:nick:
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Detail Sitze ausbauen?

 

Ist eine Leerfahrt mit ausgebauten Rücksitzen formal unzulässig? Für manchem Gepäcktransport bei Studentenumzüge haben wir Rücksitze und -lehnen nicht nur umgeklappt ondern ausgebaut um mehr Volumen zu haben, formal verkehrsrechtlich unzulässig?

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Laut dem Bericht im Presseportal der Mannheimer :) wurde der potentielle Raser vor der Kontrolle / Beschlagnahme von den Cops verfolgt, nachdem er wohl zu schnell unterwegs war - diese Vorgeschichte fehlte im Zeitungsbericht...

Das ist doch eine völlig andere Geschichte...anderer Ort, Videokamera lag unter dem Fahrersitz etc. ! Erst lesen, dann posten! :nick:

 

Zum Ursprungsbeitrag: Lächerlich! Mit einem versierten Anwalt kommt der lässig aus der Sache raus. Vor Gericht dürfte keine der Abschuldigungen auch nur den geringsten Bestand haben. :yawn:

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@ !Xabbu:

Mannheim, 19, tiefergelegten Sportwagen, Rückbank ausgebaut, Videostativ montiert, Integralhelme, Hosenträgergurte, Kamera beschlagnahmt - wie viele Gemeinsamkeiten brauchst Du, um es als dieselbe Geschichte zu akzeptieren?

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Ist eine Leerfahrt mit ausgebauten Rücksitzen formal unzulässig?

 

Bonsai hat heute die HU bestanden - mit ohne Beifahrersitz :)

 

Kaum anzunehmen also, daß ausgebaute Rücksitze ein ernsthaftes Problem wären :nick:

 

Die Videokamera soll ja "riesig" (gewesen) sein - könnt's sein, daß da schlicht mangelhafte Ladungssicherung...? :yawn:

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Problem wird es nur, wenn die Rücksitzbank dauernd entfernt wird, erlischt die BE, ein PKW muss mehr als 50% der nutzbaren Fläche Sitze haben.

Quelle

Naja, so GANZ aufmerksam und sorgfältig scheinst Du aber nicht gelesen zu haben. Denn in der Quelle steht:

 

mehr als 50 % der für die Personen- und Güterbeförderung nutzbaren Fläche des Innenraums müssen durch Sitze in Anspruch genommen werden können

 

es muß also die Möglichkeit vorhanden sein. Mehr nicht.

 

 

Zur Erlöschen der BE:

 

Die BE erlischt, wenn durch Umbauten u.ä. wie

 

- dauerndes Entfernen der Sitzbänke

 

der Zulassungsstatus des Pkw bzw. Pkw-Kombi in einen LKW geändert wird, weil dann die wahlweise Beförderungsmöglichkeit entfällt und das Fahrzeug dadurch entsprechend seiner baulichen Einrichtung ausschließlich zur Güterbeförderung eingesetzt wird.

 

Bedeutet: durch die Veränderung wird die Möglichkeit, die Sitze ohne großen Aufwand wieder einzubauen, ausgeschlossen. Durch den Umbau soll die Ladefläche vergrößert werden. Das Fahrzeug soll also mehr der Güterbeförderung dienen als der Personenbeförderung.

 

 

Allein der Ausbau der Sitzbänke, auch wenn diese über einen längeren Zeitraum geschieht, bedingt noch nicht das Erlöschen der BE.

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der nutzbaren Fläche

Durch die H-Gurte dürften die hinteren Plätze eh nicht nutzbar sein.

Bei mir sind durch den Käfig die hinteren Sitzplätze weggefallen. Das steht auch so im Schein drin.

Aber aufgrund der "Atypenklausel" muss ich ab jetzt wohl höllisch aufpassen :nick:

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Erlischt die BE dann auch bei Autos, die statt einer Rückbank einen festen Einbau für Subwoofer haben? Ich denke da an die großflächigen/-volumigen GFK-Einbauten (in lustigen Farben mit blinkenden Lichtern). Ein Gütertransport wird durch diesen Einbau ja auch nicht wirklich ermöglicht. Also dürfte die LKW-Klausel nicht gelten?!

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Erlischt die BE dann auch bei Autos, die statt einer Rückbank einen festen Einbau für Subwoofer haben? Ich denke da an die großflächigen/-volumigen GFK-Einbauten (in lustigen Farben mit blinkenden Lichtern). Ein Gütertransport wird durch diesen Einbau ja auch nicht wirklich ermöglicht. Also dürfte die LKW-Klausel nicht gelten?!

 

Nein, denn die BE erlischt ja z.B. auch nicht bei Fahrzeugen, die serienmässig keine Rücksitzbank haben.

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Nein, denn die BE erlischt ja z.B. auch nicht bei Fahrzeugen, die serienmässig keine Rücksitzbank haben.

Könnte aber auch daran liegen das bei 2Sitzern nur 2 Sitze eingetragen sind. :nick:

 

Aus dem Link

Die BE erlischt, wenn durch Umbauten u.ä. wie

dauerndes Entfernen der Sitzbänke,

dauerndes Entfernen der Sicherheitsgurte,

dauerndes Entfernen der Innenverkleidung,

Einziehen von Spanplatten in Seitenwände und Boden,

Einbau von Regalen,

Abdecken der Fenster mit Holzplatten,

der Zulassungsstatus des Pkw bzw. Pkw-Kombi in einen LKW geändert wird, weil dann die wahlweise Beförderungsmöglichkeit entfällt und das Fahrzeug dadurch entsprechend seiner baulichen Einrichtung ausschließlich zur Güterbeförderung eingesetzt wird.

MfG.

 

hartmut

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Ich frage mich, ob den verlinkten Artikel überhaupt jemand gelesen hat :nick: . Er handelt von der Zulassung von Kleintransportern als PKW und den Voraussetzungen dafür.

 

Nein, denn die BE erlischt ja z.B. auch nicht bei Fahrzeugen, die serienmässig keine Rücksitzbank haben.

Könnte aber auch daran liegen das bei 2Sitzern nur 2 Sitze eingetragen sind. :yawn:

 

Die Lösung könnte einfacher nicht sein: Das Fahrzeug (ohne Rücksitze) wird als 2-Sitzer eingetragen.

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@ !Xabbu:

Mannheim, 19, tiefergelegten Sportwagen, Rückbank ausgebaut, Videostativ montiert, Integralhelme, Hosenträgergurte, Kamera beschlagnahmt - wie viele Gemeinsamkeiten brauchst Du, um es als dieselbe Geschichte zu akzeptieren?

Du hast recht. Gestern war der Link fehlerhaft und verwies auf einen anderen Beitrag. Heute stimmt es wieder und macht auch Sinn. :nick:

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Ich frage mich, ob den verlinkten Artikel überhaupt jemand gelesen hat :nick: . Er handelt von der Zulassung von Kleintransportern als PKW und den Voraussetzungen dafür.

Ich las ihn. Der Autor startet argumentativ beim Mercedes Sprinter mit mehr als 3,5t und dessen Zulassung als PKW, was die zHg über 80km/h hebt.

 

Stutzig gemacht haben mich weiter unten stehende Passagen über Sitzbefestigungseinrichtungen, die nicht dauerhaft verdeckt werden dürfen etc. Der Autor spricht da z.B. von vernieteten/verschraubten Holzplatten. Und da kam bei mir die Frage auf, wie das bei einem dB-drag-Car ist, bei dem die Rückbank ausgebaut wurde, um Lautsprecher zu installieren und dieser Umbau nicht rückgängig gemacht werden kann, weil die genannten Sitzbefestigungseinrichtungen dauerhaft verdeckt (oder sogar entfernt) wurden.

 

Das Bild im verlinkten Beitrag zeigt einen typischen Werkstattwagenumbau, der dann nicht mehr als PKW durchgeht, ok.

 

Und wie sieht das aus, wenn ich meinen 7-Sitzer durch Ausbau der hinteren 5 Sitze und Einbau eines (vielleicht 25cm hohen) Podestes mit Schubladen drin und Schlaffläche obendrauf zum Wohnmobil umbaue? Bleibt er PKW, wenn ich das Podest durch "mit gängigem Werkzeug" (auch eine Formulierung aus dem Link) lösbare Verbindung an den bestehen bleibenden Sitzbefestigungseinrichtungen festschraube und damit "jederzeit" wieder auf die Bestuhlung umrüsten kann?

 

Fragen über Fragen, aber es geht schließlich auch um deutsche Regelungen ;-)

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nix anderes hab ich geschrieben. :yawn:
Problem wird es nur, wenn die Rücksitzbank dauernd entfernt wird, erlischt die BE, ein PKW muss mehr als 50% der nutzbaren Fläche Sitze haben.

Quelle

Ähm,... nein, hast Du IMHO nicht. Denn so pauschel, wie Du es geschrieben hast, ist es eben nicht korrekt. Bzw. nicht mit der Pauschalbegründung, ein Pkw müsse mehr 50% der nutzbaren Fläche mit Sitzen ausweisen. Ich kann durchaus meine hinteren Sitze ausbauen, auch über einen langen Zeitraum (ist weder genau definiert noch nachhaltbar). Und mit "dauerhaft" ist gemeint, daß man nicht mit ein paar Handgriffen die Sitze mal eben wieder einbauen kann.

 

Ich frage mich, ob den verlinkten Artikel überhaupt jemand gelesen hat :) . Er handelt von der Zulassung von Kleintransportern als PKW und den Voraussetzungen dafür.

Durchaus. Betrifft bzw. betraf insbes. die Problematik seinerzeit mit den flotten Sprintern, bei denen man die Sitze ausgebaut hatte, sie aber weiter als Pkw laufen ließ, obwohl diese Fahrzeuge im Güterverkehr eingesetzt wurden.

 

Nun drehe man die Argumentationskette ein wenig herum und schon...... :nick:;)

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die Problematik seinerzeit mit den flotten Sprintern, bei denen man die Sitze ausgebaut hatte, sie aber weiter als Pkw laufen ließ, obwohl diese Fahrzeuge im Güterverkehr eingesetzt wurden.

 

Da gab's genau einen, der überregional Schlagzeilen gemacht hat:

 

Das war ein 4,6t-Sprinter, dessen Halter den als Pkw gekauft und zugelassen - dann aber nicht nur die Sitze ausgebaut, sondern auch Holzboden und Zurrösen in den Laderaum (fest!) montiert und eine Trennwand eingezogen hatte; der mußte sich dann vom (iirc) BayOLG zu recht sagen lassen, *das* sei keinesfalls mehr ein Pkw und also verkehrsrechtlich (Tempolimit, Sonntagsfahrverbot mit Anhänger, ...) so zu behandeln, wie hergerichtet und eingesetzt - als Lkw nämlich :nick:

 

lg

c.s.

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verkehrsrechtlich (Tempolimit, Sonntagsfahrverbot mit Anhänger, ...) so zu behandeln, wie hergerichtet und eingesetzt - als Lkw nämlich

 

Aber das geht doch auch andersherum: Ein Freund von mir fuhr viele Jahre lang (in NRW) einen grossen US Pickup, der als LKW zugelassen war. Der lief lt. Tacho knapp über 200 km/h, hatte keinen Fahrtenschreiber und beachtete keinerlei Sonntagsfahrverbote etc. Kann man einen LKW privat nutzen ohne diese Einschränkungen?

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Ich kann mir nicht vorstellen, was man dem Manne vorwerfen will.

 

Seine Ausrüstung läßt eine Begeisterung für Rennsport erkennen. Es ist aber nicht bewiesen, dass er diese im Straßenverkehr tatsächlich ausübt. Er könnte sie auch auf Rennstrecken ausüben und dennoch im Straßenverkehr, wo er ganz normal fährt, aus reiner Begeisterung seine Ausrüstung mitführen.

 

Was glaubt ihr denn, wieviele Rennradfahrer eigentich keine sind? Die fahren das Rennrad aus reiner Begeisterung im Straßenverkehr. Und trotz 20 kg Bierbauch dürfen sie zwecks Gewichtsersparnis auf den Dynamo verzichten.

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