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Bagatellverstoss Außerorts 10 Km/h über Zhg


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Gestern erhielt ich einen Anhörungsbogen über einen Geschwindigkeitsverstoss. Begangen durch meine Gattin und gemessen an einem sehr bekannten und lukrativem Meßpunkt BAB 2 im schönen OWL. Sie ist mitten in der Nacht sagenhafte 10 km/h über der zHG von :100: auf einer dreispurigen AB gefahren - verwarnt wird dieser Verstoss mit existenzgefährdeten 10 € zur Sanierung der maroden Stadtkasse. :vogelzeig:

 

Soweit ja erstmal kein Thema und normalerweise zahle ich sowas mit einem müden Lächeln aber als ich mir den Anhörungsbogen etwas genauer anschaute, kam ich schon ins Grübeln:

 

Mit dem oben angegebenen Fahrzeug wurde die oben bezeichnete Regelverletzung begangen. Ein Verfahren gegen Unbekannt wurde eröffnet, weil die/der Betroffene. gegen die/den evtl. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu führen ist noch nicht ermittelt werden konnte. Bevor ich jedoch Ermittlungen ggf. unter Vorlage von Lichtbildern im Wohn-/ Arbeitsumfeld durchführen lasse bitte ich Sie als grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtete/r Fahrzeughalter/in oder ggf. als Mieterin des Fahrzeugs die/den Betroffene/n zu benennen. Ohne Benennung durch die/den Fahrzeughalter/in kann die Führung eines Fahrtenbuches angeordnet werden Sie konnen die Angelegenheit schnell zum Abschluss bringen. indem Sie die Personaldaten auf der Rückseite eintragen und dieses Schreiben innerhalb einer Woche nach Zugang an meine Dienststelle zurucksenden oder im Einvernehmen mit der/dem Betroffenen die hiermit ausgesprochene Verwarnung akzeptieren durch Zahlung des Verwarnungsgeldes von 10.00 EUR Die Frist beträgt ebenfalls eine Woche ab Zugang dieses Schreibens.

 

Soviele Androhungen in einem popeligen Anhörungsbogen wegen eines Bagatellvergehens habe ich in dieser Form noch nie gesehen. Hier sehe ich doch ein sehr gestörtes Verhältnis zum Bürger seitens der ausführenden Behörde. Es geht hier immerhin nur um eine Verwarnung in Höhe von 10€ und nicht um ein Kapitalverbrechen! Dazu kommt eine unglaubliche Unfähigkeit, die leicht zu ermittelnde Fahrzeugführerin festzustellen. Eine einfache EMA und das Lichtbild hätten gerreicht, um meine Frau zu identifizieren. Aber nein, da wird lieber mit Ermittlungen im Nachbarschaftsbreich gedroht - gehts noch? :sneaky:

 

Ich hätte übelst Lust, hier das volle Programm durchzuziehen. Nicht reagieren, BuGeBe abwarten, Einspruch einlegen, von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und dann sollen sie doch eine Streife vorbeischicken. Viel Spaß dabei, kostet mich nur ein müdes Lächeln. Mit etwas Geschick bringe ich die ganze Sache noch schön in die Verjährung rein. Solche Penner sollen in ihrer selbstverschuldeten Arbeit ersticken. :koch:

 

Eine andere Sache ist mir noch am Rande aufgefallen:

 

Dem Betroffenen steht es frei. sich zu der Beschuldigung zu außern oder nicht zur Sache auszusagen. ferner kann er jederzeit einen von ihm zu wahlenden Verteidiger befragen. Außerdem kann er einzelne Beweiserhebungen zu seiner Entlastung beantragen Der Grund für ein in Anspruch genommenes Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht ist anzugeben.

 

Muss ich den Grund wirklich benennen oder reicht es aus, einfach davon Gebrauch zu machen?

 

Btw. dieselbe Behörde, die diesen Wisch verfasst hat, fordert mittlerweile auch von Notärzten eine schriftliche Begründung für eine Inanspruchnahme nach §35 und §38 StVO an, wenn das Einsatzfahrzeug, hier:RTW auf einer Alarmfahrt mit Patientem an Bord geblitzt wird. :rolleyes:

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Muss ich den Grund wirklich benennen oder reicht es aus, einfach davon Gebrauch zu machen?

 

Nein, musst du nicht. Die Aussage ist schlichtweg falsch! Aber es ist schon erstaunlich wieweit man mit der Verbreitung von Angst, Unsicherheit und Zweifeln kommt. So kann man echt nicht mit Staatsbürgern umgehen! :vogelzeig:

Hier hat wohl ein Abzock-Anwalt, der vorher Abmahnungen verfasst hat, das Pferd gewechselt. Unglaublich!

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Eine andere Sache ist mir noch am Rande aufgefallen:

 

Dem Betroffenen steht es frei. sich zu der Beschuldigung zu außern oder nicht zur Sache auszusagen. ferner kann er jederzeit einen von ihm zu wahlenden Verteidiger befragen. Außerdem kann er einzelne Beweiserhebungen zu seiner Entlastung beantragen Der Grund für ein in Anspruch genommenes Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht ist anzugeben.

 

Muss ich den Grund wirklich benennen oder reicht es aus, einfach davon Gebrauch zu machen?

 

Nein, Du musst den Grund nicht nennen. Das ist ein Trick, der auch hier in der Schweiz gern angewandt wird, um den Täterkreis eingrenzen zu können. Man kann den Spiess aber auch umdrehen und einen Täterkreis nennen, der nicht in Frage kommt.

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Schauen wir uns doch mal die Grundlage an. Das Schreiben kommt von der Verfolgungsbehörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren, diese hat nach § 46 OWiG weitestgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft.

 

Der Halter soll nun als Zeuge gehört werden, einschlägig hier ist § 161a StPO

 

§ 161a StPO

(1) Zeugen und Sachverständige sind verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des sechsten und siebenten Abschnitts des ersten Buches über Zeugen und Sachverständige entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Richter vorbehalten.

 

(2) Bei unberechtigtem Ausbleiben oder unberechtigter Weigerung eines Zeugen oder Sachverständigen steht die Befugnis zu den in den §§ 51, 70 und 77 vorgesehenen Maßregeln der Staatsanwaltschaft zu. Jedoch bleibt die Festsetzung der Haft dem nach § 162 zuständigen Gericht vorbehalten.

 

(3) Gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft nach Absatz 2 Satz 1 kann gerichtliche Entscheidung durch das nach § 162 zuständige Gericht beantragt werden. Gleiches gilt, wenn die Staatsanwaltschaft Entscheidungen im Sinne des § 68b getroffen hat. Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten jeweils entsprechend. Gerichtliche Entscheidungen nach den Sätzen 1 und 2 sind unanfechtbar.

 

(4) Ersucht eine Staatsanwaltschaft eine andere Staatsanwaltschaft um die Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen, so stehen die Befugnisse nach Absatz 2 Satz 1 auch der ersuchten Staatsanwaltschaft zu.

 

Also, man muss aussagen und auf Ladung erscheinen.

 

Schauen wir uns in den sechten Abschnitt des ersten Buches, welcher ja hier entsprechend gilt:

 

Neben den verschiednen Zeugnisverweigerungsrechten findet man auch § 56 StPO

 

§ 56 StPO

Die Tatsache, auf die der Zeuge die Verweigerung des Zeugnisses in den Fällen der §§ 52, 53 und 55 stützt, ist auf Verlangen glaubhaft zu machen. Es genügt die eidliche Versicherung des Zeugen.

 

Die Vereidigung scheidet natürlich, wie oben gelesen, aus.

 

Keiner verlangt nun (auch nicht in dem oben genannten Schreiben), daß man sagt "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebracuch, weil ich sonst meine Frau belasten würde.

Wohl aber kann man zur Glaubhaftmachung fordern, daß der Zeuge mitteilt, ob er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO, § 53 StPO oder § 55 StPO Gebrauch macht.

 

@xabbu:

Btw. dieselbe Behörde, die diesen Wisch verfasst hat, fordert mittlerweile auch von Notärzten eine schriftliche Begründung für eine Inanspruchnahme nach §35 und §38 StVO an, wenn das Einsatzfahrzeug, hier:RTW auf einer Alarmfahrt mit Patientem an Bord geblitzt wird.
Auch hier verstehe ich deine Aufregung nicht.

Man kann auf den Bildern nun einmal nicht den Grund der Alarmfahrt erkennen, und eine Nachfrage (die bei begründeter Inanspruchnahme innerhalb von einer Minute beantwortet ist) verhindert, daß das allgegenwärtige Gerede von der Blaulichtfahrt zur Frittenbude wieder Nahrung bekommt.

 

Gruß

Goose

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wegen +10 sollte ein liberaler Staat überhaupt keine bösen Briefe verschicken, so wars früher und so ists auch noch anderswo. Aber die Bürgerschikane greift eben leider immer mehr um sich. Und $wutbürger wird sich schon wieder das nächste Projekt suchen bei der er es der unfähigen Politelite zeigen kann. Besser wäre allerdings Liebesentzug bei der Wahl, aber Erdrutsche sind da leider selten. Was die Grünen in BW betrifft, die werden auch nicht erfassen daß der Wähler sie diesmal nicht aus Liebe geheiratet hat und daß das sensationelle Wahlergebniss durch allerhand Schikanen und Mißerfolge etwa in der Bildungs- aber auch in der Verkehrspolitik sehr schnell wieder Geschichte sein kann.

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@xabbu:
Btw. dieselbe Behörde, die diesen Wisch verfasst hat, fordert mittlerweile auch von Notärzten eine schriftliche Begründung für eine Inanspruchnahme nach §35 und §38 StVO an, wenn das Einsatzfahrzeug, hier:RTW auf einer Alarmfahrt mit Patientem an Bord geblitzt wird.
Auch hier verstehe ich deine Aufregung nicht.

Man kann auf den Bildern nun einmal nicht den Grund der Alarmfahrt erkennen, und eine Nachfrage (die bei begründeter Inanspruchnahme innerhalb von einer Minute beantwortet ist) verhindert, daß das allgegenwärtige Gerede von der Blaulichtfahrt zur Frittenbude wieder Nahrung bekommt.

 

Gruß

Goose

Das du meine Aufregung nicht verstehst, ist mir schon klar. Ich lese deine Postings nun auch schon seit einigen Jahren... :vogelzeig:

 

Ich stelle mal eine Gegenfrage: Wie oft musst du eine Alarmfahrt schriftlich begründen? :sneaky: Ich überlege mir gerade, ob ich nicht einfach mal pauschal jede Alarmfahrt eines Streifenwagens zur Anzeige bringen soll. Die fahren bestimmt auch nur zur Pommesbude...

 

Eine solche Vorgehensweise verhindert garantiert kein dummes Stammtischgerede, sondern sorgt lediglich für völlig unsinigen Schreibkram! Der Bürger oder hier die diensthabenden Rettungsassistenten/Notärzte haben doch was anderes zu tun, als solche dämlichen Stellungnahmen zu verfassen. Wo sind wir denn bitte? Ich kenne mittlerweile Rettungsassistenten, die bei einer Alarmfahrt vor jedem Starenkasten auf die erlaubte zHG abbremsen (!), weil sie keine Lust mehr haben, 2-3 Stellungnahmen im Monat zu bearbeiten. Kommen sie halt etwas später zum medizinischen Notfall... :koch: ...was solls... :rolleyes: Selbst wenn es das eine oder andere schwarze Schaf gibt, das wirklich mit dem RTW zur Pommesbude fährt...ich kenne keinen einzigen, der sowas macht...dann rechtfertigt das noch lange keinen Generalverdacht!!! :100:

 

Um es mal auf den Punkt zu bringen: Wir sind nicht die Feinde der Ordnungsbehörden. Wir sind Bürger, und es sollte immer erstmal von der Unschuld ausgegangen werden. Wir geben den Pappnasen ihre Legitimation, für uns tätig zu werden! Mittlerweile ist die Art und Weise, wie der Staat und seine ausführenden Behörden Krieg den Bürger führen, unerträglich geworden. Widerstand sollte zur Bürgerpflicht werden. :koch:

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Ich weiß nicht was der ganze Tumult soll. Das ist ein maschinell erstelltest Schreiben, in welchem irgendwann irgendjemand so eine Textphrase verfasst hat. Das (oder ähnliches) steht doch auf jedem Knöllchen. Es wird ja Eingangs gar "nur" von einer Regelverletzung geschrieben.

Lies dir mal ein Schreiben von bestimmten Versicherungen durch, wenn du mal nicht zahlst oder dein Arbeitgeber einen Bock geschossen hat und die keine Kohle bekommen haben. Das sind ganz andere Geschütze.

 

Ich finde es aber durchaus missbilligend, man auf manchen Knöllchen gleich als Täter bezeichned wird und einem ein Tatbestand vorgeworfen wird. Das hört sich für mich so an, wie wenn ich jemanden abgestochen hätte.

Mit einer Regelverletzung kann ich mich da schon eher anfreunden.

 

Grüßle,

michael

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Sie ist mitten in der Nacht sagenhafte 10 km/h über der zHG von :rolleyes:

Das läßt sich leider noch toppen - eben war ich an einer Meßstelle auf der A 14 ... dort wurde bei erlaubten :koch: ab gemessenen 140 ausgelöst. Macht nach Abzug der Toleranz dann wirklich einen Vorwurf von + 5 km/h agO :sneaky: Hätte mir der :vogelzeig: den eingestellten Grenzwert nicht selbst auf dem Display der eso 3.0 gezeigt, hätte ich es nicht geglaubt.

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Ich stelle mal eine Gegenfrage: Wie oft musst du eine Alarmfahrt schriftlich begründen?
Wenn ich geblitzt werde bekomme ich auch einen entsprechenden Anhörungsbogen.

 

weil sie keine Lust mehr haben, 2-3 Stellungnahmen im Monat zu bearbeiten.
Was musst du denn da bearbeiten? Eure EInsatzleitzentrale wird die Einsätze auch protokollieren, demnach fordert man, wenn man selber keinen Zugriff hat, eben schnell das Protokoll an, tackert es an den Anhörungsbogen, schreibt aufg diesen noich "siehe Anlage" und schon ist man fertig. Das ist pro Vorgang eine Minute Arbeit, also bei zwei bis drei STellungnahmen im Monat reden wir von sagenhaften drei Minuten.

 

Wer sich darüber aufregt muss ein glücklicher Mensch sein, denn er kann sonst keine Probleme haben.

 

Gruß

Goose

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Btw. dieselbe Behörde, die diesen Wisch verfasst hat, fordert mittlerweile auch von Notärzten eine schriftliche Begründung für eine Inanspruchnahme nach §35 und §38 StVO an, wenn das Einsatzfahrzeug, hier:RTW auf einer Alarmfahrt mit Patientem an Bord geblitzt wird. :sneaky:

 

Wie muss man sich diesen Blödsinn vorstellen ?

 

Es kann eigentlich nur so sein, das ein auf dem platten Land angesiedelter, unausgelasteter Beamter nichts besseres zu tun hat.

 

In einer Großstadt mit - sagen wir mal 20 Polizeirevieren, 7 Feuerwachen und mehreren Hilfsdiensten - müsste auf dem Ordnungsamt ein Mitarbeiter den ganzen Tag nichts anderes tun, als Begründungen bei den jeweiligen Organisationen anzufordern.

 

20 Reviere a 2 Streifenwagen

7 Feuerwachen x 3 Fz. pro Löschzug, dazu noch unzählige Sonderfahrzeuge

Rettungsdienste mit ca 30 Fz. täglich

 

und, und, und..............

 

die alle vor den 10 im Stadtgebiet aufgestellten Radarkästen vom Gas gehen, dazu noch Ausschau halten, nach den 10 mobilen Radarwagen, um nicht geblitzt zu werden und auf den angrenzenden BAB, die Geschwingkeitsbegrenzungen einhalten :vogelzeig: .

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wegen +10 sollte ein liberaler Staat überhaupt keine bösen Briefe verschicken

Ich stimme Dir insofern zu, als daß ich eine Überschreitung von "sagenhaften" 10 km/h auf einer BAB auch nicht für ahndungswürdig erachte. Aber es gibt leider Bereiche in unserem Lande, wo das wohl so geschieht. Leider.

 

Nur

so wars früher und so ists auch noch anderswo.
ist zwar im ersten Teil durchaus richtig, beduetet aber nicht zwangsläufig, daß es auf ewig und drei Tage so bleiben muß. Veränderungen gibt es immer und überall. Ärgerlich ist es, weil man es nicht gewohnt ist. Schaut man aber mal "anderswo", nämlich zB bei den Ösis, so wird man ganz schnell feststellen, daß die ständig in diesem Bereich messen und zudem auch noch viel mehr dafür verlangen. Ein Bekannter wurde vor kurzem im Ösiland gemessen. Wahnsinnige 13 km/h effektiv zu schnell. würde hier mal eben 20 oder 25 Eu kosten. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, so liegen bei meinem Bekannten mindestens 40 Eu zum Bezahlen an. Und das man bei den Ösis nicht gerade zimperlich ist, den Betrag auch deutlich zu erhöhen, wenn man meint, Faxen zu machen, dürften auch so ziemlich alle hier wissen. Komischerweise meckert darüber aber niemand.

 

Aber die Bürgerschikane greift eben leider immer mehr um sich.

Die ist in anderen Ländern noch viel "ausgereifter" als hier.

 

Und $wutbürger wird sich schon wieder das nächste Projekt suchen bei der er es der unfähigen Politelite zeigen kann.

Möglich. Nur frage ich mich, warum besagter "Wutbürger" nicht eben dort ansetzt, wo er der Politelite am meisten "schaden" kann:

Besser wäre allerdings Liebesentzug bei der Wahl, aber Erdrutsche sind da leider selten.

eben!!! Warum wählt denn "Wutbürger" immer wieder genau die, die ihn wütend machen? Warum legt er sich denn quasi freiwillig auf die Schlachtbank?

 

Was die Grünen in BW betrifft, die werden auch nicht erfassen daß der Wähler sie diesmal nicht aus Liebe geheiratet hat und daß das sensationelle Wahlergebniss durch allerhand Schikanen und Mißerfolge etwa in der Bildungs- aber auch in der Verkehrspolitik sehr schnell wieder Geschichte sein kann.

Ich glaube kaum, daß die Grünen bei einer wesentlich besseren Wahlbeteiligung noch auf diese Werte kämen. Und ohnehin scheinen sie im Moment auch eher auf der Anti-Atom-Welle zu schwimmen und von dort ihre Stimmen zu beziehen. Das wird sich schnell wieder wandeln, wenn die Leute für Energie noch mehr in die Tasche greifen müssen.

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Also ich sehe da keine ueberzogene Drohkulisse in dem Schreiben - ich sehe eher, dass man sich hier ueberzogen darueber echauffiert. Im Uebrigen muss wohl ein jeder Fahrer eines Einsatzfahrzeuges, der waehrend dieser geblitzt wird, den Grund derselben nachweisen. :vogelzeig:

 

Ich kenne mittlerweile Rettungsassistenten, die bei einer Alarmfahrt vor jedem Starenkasten auf die erlaubte zHG abbremsen (!), weil sie keine Lust mehr haben, 2-3 Stellungnahmen im Monat zu bearbeiten.

Ich kenne viele, die mit Freuden durch diese Blitzer durchballern, wohl wissend, dass sie das straffrei duerfen......

Edited by HarryB
"keine" hinzugefuegt, da vorher vergessen.....
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@Bluey: Das Problem ist eben auch daß man nur die Wahl zwischen Pest und Cholera hat und vielleicht noch Protest - Protest bringt aber wenig und die Affen die "Protestparteien" aufstellen will man auch nicht wirklich wählen. Der Herr Schönhuber war in Bayern wenigstens noch prominent gewesen ehe er sich der Rechten und schlußendlich der extremen Rechten zuwandte, aber entweder sind die Personen heute farblos oder aber dermassen widerlich, mal ganz abgesehen von dem was sie vertreten. Mal ganz absgehen davon daß in diesem Spektrum höchstens die Linkspartei(west) und die Rechtsextremisten nennenswerte Chancen haben überhaupt ins Parlament zu kommen. Die Linkspartei Ost gehört hingegen zu "Pest und Cholera".

Bei den Grünen in BW vermute ich daß sie das Volkserziehungsspiel weiterbetreiben werden das auch ach so gerne von CDU und SPD gespielt wird. Das wird auch hier reichlich Ärger geben, nicht nur in der Verkehrspolitik. Ergo gibts dann als Strafe wieder den liebesentzug des Wählers, und die abgewählen Grünen werden sagen "Ich liebe Euch doch alle".

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Ich stelle mal eine Gegenfrage: Wie oft musst du eine Alarmfahrt schriftlich begründen?
Wenn ich geblitzt werde bekomme ich auch einen entsprechenden Anhörungsbogen.

 

weil sie keine Lust mehr haben, 2-3 Stellungnahmen im Monat zu bearbeiten.
Was musst du denn da bearbeiten? Eure EInsatzleitzentrale wird die Einsätze auch protokollieren, demnach fordert man, wenn man selber keinen Zugriff hat, eben schnell das Protokoll an, tackert es an den Anhörungsbogen, schreibt aufg diesen noich "siehe Anlage" und schon ist man fertig. Das ist pro Vorgang eine Minute Arbeit, also bei zwei bis drei STellungnahmen im Monat reden wir von sagenhaften drei Minuten.

 

Wer sich darüber aufregt muss ein glücklicher Mensch sein, denn er kann sonst keine Probleme haben.

 

Gruß

Goose

Manchmal hast auch du keine Ahnung, das wird hier offenkundig. :vogelzeig:

 

Wir haben keine Einsatzleitzentrale, sondern eine Leitstelle. :rolleyes:

 

Die Leitstelle protokolliert und disponiert den Einsatz. Mehr aber auch nicht. In der Regel wird bei einem Verstoss die jeweilige Rettungsdienstorganisation (z.B. DRK, MHD, ASB etc.), der ja logischerweise auch der Halter des Fahrzeugs ist, angeschrieben. Die führen in den allermeisten Fällen intern selber Protokoll über alle Einsätze. Bei einer angeordneten Alarmfahrt kann dann ggf. das Leitstellen-Protokoll hinzugezogen werden.

 

In dem angeführten Beispiel hat eine solche Organisation einen solchen Anhörungsbogen beantwortet und damit begründet, das es sich um eine Alarmfahrt auf Anordnung des Notarztes gehandelt habe. Dies genügt der ermittelnden Behörde anscheinend nicht. Sie forderte in einem 2. Schreiben eine schriftliche Begründung des zuständigen NA an, warum er in diesem Fall die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten angeordnet hat. Das bedeutet für den betroffenen NA und die Organisation einen ziemlichen Aufwand, da die meisten Organisationen mit freiberuflichen Honorarärzten arbeiten, die nicht immer am Standort tätig sind. Wer war der an diesem Tag diensthabende NA ? Dieser muss kontaktiert werden. Dan wird derjenige seinerseits das NA-Protokoll anfordern. Dann muss er sich schriftlich äußern und ausführlich begründen, warum er denn nun dem RTW-Personal eine Alarmfahrt angeordnet hat.

 

In dem betroffenen Fall hat die HiOrg es abgelehnt, dieses Spielchen mitzuspielen und hat den gesamten Vorgang an den Träger des RD, hier: dem zuständigen Kreis, weitergeleitet. Zu Recht, den dieses dämliche Spiel führt einfach zu weit.

 

Auffällig ist hier mal wieder, das solche Spielchen nie von der Polizei gespielt werden, sondern immer nur von irgendwelchen Ordnungsämtern. Da sitzen anscheinend eine ganze Menge völlig hypertrophe und Minderwertigkeits-geplagte Sachbearbeiter in irgendwelchen tristen Großraumbüros und machen liebend gerne für jeden Pups ein riesen Faß auf. Die sollen uns doch bitte einfach unsere Arbeit machen lassen und uns nicht mit solchen dämlichen Papierschlachten belasten. Meinen die denn wirklich allen Ernstes, das wir mit Fanfare und Lightshow zu Maces fahren ? :sneaky::100:

 

@faun

Wie muss man sich diesen Blödsinn vorstellen ?

 

Es kann eigentlich nur so sein, das ein auf dem platten Land angesiedelter, unausgelasteter Beamter nichts besseres zu tun hat.

 

In einer Großstadt mit - sagen wir mal 20 Polizeirevieren, 7 Feuerwachen und mehreren Hilfsdiensten - müsste auf dem Ordnungsamt ein Mitarbeiter den ganzen Tag nichts anderes tun, als Begründungen bei den jeweiligen Organisationen anzufordern.

Leider weit gefehlt - es handelt sich im aktuellen Fall um eine Stadt mit über 300.000 Einwohnern, die alleine für einen einzigen AB-Blitzer über 20 Sachbearbeiter eingestellt hat. :koch: Man sollte meinen, die hätten genug zu tun, aber anscheinend haben die Order, das Maximum an dringend benötigten Euros aus der Sache rauszuholen. Die nächste Messeinrichtung ist bereits im Bau... :koch:

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Zu dem Ursprungsthema:

 

Mal angenommen, der verantwortliche Fahrer ist bei so einem Verstoss nicht zu ermitteln. Ist dann bei so einem Bagatellverstoss - im Sinne das es dafür keinen Eintrag im Zentralregister gibt und auch keine Gefährdung des Verkehrs besteht - die Anordnung eines Fahrtenbuches möglich ? :vogelzeig:

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@rabauz:

wegen +10 sollte ein liberaler Staat überhaupt keine bösen Briefe verschicken
wo sollte denn, deiner Meinung nach, die Grenze liegen? Wenn bis 10 keine verschickt werden, dann kommt der nächtste und meint: bei 11 drüber ist doch nicht schlimm, da sollte.....
Btw. dieselbe Behörde, die diesen Wisch verfasst hat, fordert mittlerweile auch von Notärzten eine schriftliche Begründung für eine Inanspruchnahme nach §35 und §38 StVO an, wenn das Einsatzfahrzeug, hier:RTW auf einer Alarmfahrt mit Patientem an Bord geblitzt wird.
das ist vollkommen normal - schließlich darf die Rettung die Sonderrechte nur bei (Quasi-)Lebensgefahr in Anspruch nehmen - und da habe ich auch oft genug eine Stellungnahme angefordert (allerdings immer von der Leitstelle).
Ich überlege mir gerade, ob ich nicht einfach mal pauschal jede Alarmfahrt eines Streifenwagens zur Anzeige bringen soll.
wenn du einen begründeten Verdacht hast... tu dir keinen Zwang an.
Der Bürger oder hier die diensthabenden Rettungsassistenten/Notärzte haben doch was anderes zu tun, als solche dämlichen Stellungnahmen zu verfassen.
wer gegen die Regeln verstößt, muss schon einen Grund haben - und den hat er der Behörde gefälligst auf Nachfrage mitzuteilen.
Wo sind wir denn bitte?
in einem Staat, in dem geprüft wird, ob die Regelüberschreitung gerechtfertigt ist - und nicht etwa willkürlich geduldet wird.
2-3 Stellungnahmen im Monat zu bearbeiten
2-3 Sätze, die man im PC als Textbaustein vorliegen hat und nur noch mit dem Notwendigen und Erlaubten ergänzen muss - und dann auf dem Dienstweg (also ohne Porto) weitergibt, machen auch soooo viel arbeit. Ich kenne Organisationen, da muss nach jeder Einsatzfahrt im Fahrtenbuch ein Eintrag gemacht werden - der wird von der Leitstelle abgezeichnet und auf Anforderung der Behörde eine Kopie gefertigt.
Widerstand sollte zur Bürgerpflicht werden
:vogelzeig: wir sind hier im OWi-Recht. Was machst du blos, wenn es mal um Straftaten geht.
erstmal von der Unschuld ausgegangen werden
darum wird man ja auch nur angehört, wenn eine OWi festgestellt wurde - also Verdacht auf ein rechtswidriges Handlen besteht; ob es wirklich rechtswidrig war, werden die Ermittlungen ergeben.
Wir haben keine Einsatzleitzentrale, sondern eine Leitstelle
andre Länder- andere Sitten - was soll also dein Vorwurf, @Goose hätte keine Ahnung?
völlig hypertrophe und Minderwertigkeits-geplagte Sachbearbeiter
keine Beleidigungen :sneaky:
Die sollen uns doch bitte einfach unsere Arbeit machen lassen und uns nicht mit solchen dämlichen Papierschlachten belasten
du wirds es nicht verstehen, aber die Leute in den Bußgeldstellen machen auch nur ihre Arbeit - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und wenn ein SB mal etwas genauer ermittelt als ein anderer, so kann da ja wohl keiner was gegen sagen.
einzigen AB-Blitzer über 20 Sachbearbeiter
die Behörde nenn mir bitte - in BN ist die komplette Bußgeldstelle (Straßenverkehr) gerade mal so gut aufgestellt.

 

Mal angenommen, der verantwortliche Fahrer ist bei so einem Verstoss nicht zu ermitteln. Ist dann bei so einem Bagatellverstoss - im Sinne das es dafür keinen Eintrag im Zentralregister gibt und auch keine Gefährdung des Verkehrs besteht - die Anordnung eines Fahrtenbuches möglich ?
grds. möglich, aber unwahrscheinlich - es sei denn, das Auto wurde schon mehrere 100mal im Monat geblitzt.
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Nö,

 

dann geht das zu Gericht, wo der Richetr sich über solchen Mist beschwert und das Verfahren einstellt!

 

 

dete

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@xabbu:

Manchmal hast auch du keine Ahnung, das wird hier offenkundig.

 

Wir haben keine Einsatzleitzentrale, sondern eine Leitstelle.

Offensichtlich hast du keine Ahnung, denn du gibst dem Kind nur einen anderen Namen. Ob nun Einsatzleitzentrale oder Leitstelle, die Funktion bleibt gleich.

 

 

Die Leitstelle protokolliert und disponiert den Einsatz. Mehr aber auch nicht.
Richtig. Ich sagte ja auch, du sollst dort das Protokoll anfordern.

 

In der Regel wird bei einem Verstoss die jeweilige Rettungsdienstorganisation (z.B. DRK, MHD, ASB etc.), der ja logischerweise auch der Halter des Fahrzeugs ist, angeschrieben. Die führen in den allermeisten Fällen intern selber Protokoll über alle Einsätze.
Meldet ihr eure Sonderrechtsfahrten auf der Leitstelle an?

 

Bei einer angeordneten Alarmfahrt kann dann ggf. das Leitstellen-Protokoll hinzugezogen werden.
Die LSt ordnet an? Bei uns entscheidet noch immer die Besatzung (Streifenführer), die Leitstelle hat allenfalls eine Abbruchkompetenz.

 

Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen, daß der Aufwand, eine solche Anhörung zu beameiten derart gering ist, daß sich, wie ich schon sagte, deine Aufregung nicht lohnt.

 

Gruß

Goose

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Meinen die denn wirklich allen Ernstes, das wir mit Fanfare und Lightshow zu Maces fahren ?
Nein. Aber zurück schon mal, wenn das - nunja, 'Essen' nicht kalt werden soll und die Straße voll ist.
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einzigen AB-Blitzer über 20 Sachbearbeiter die Behörde nenn mir bitte - in BN ist die komplette Bußgeldstelle (Straßenverkehr) gerade mal so gut aufgestellt.
Auch in Bielefeld stockte die Bußgeldstelle auf. Der Rekordblitzer an der A2 in Höhe Bielefelder Berg bescherte 22 Sachbearbeitern einen neuen Job, allein 16 mussten neu eingestellt werden und bezogen ein eigens angemietetes Bürohaus.

Quelle: DerWesten

 

 

 

@xabbu:
Manchmal hast auch du keine Ahnung, das wird hier offenkundig.

 

Wir haben keine Einsatzleitzentrale, sondern eine Leitstelle.

Offensichtlich hast du keine Ahnung, denn du gibst dem Kind nur einen anderen Namen. Ob nun Einsatzleitzentrale oder Leitstelle, die Funktion bleibt gleich.

Du reitest selber gerne auf Kleinigkeiten rum und monierst auch kleine Verfehlungen. Daher auch diese Anmerkung. Es heisst im Rettungsdienstbereich "Leitstelle" und nicht Einsatzleitzentrale. Punkt. Lernt man in jedem BOS-Sprechfunklehrgang. :nick:

 

Meldet ihr eure Sonderrechtsfahrten auf der Leitstelle an?

Selbstverständlich. Das kommt ja ins Leitstellenprotokoll. :yawn:

 

Die LSt ordnet an? Bei uns entscheidet noch immer die Besatzung (Streifenführer), die Leitstelle hat allenfalls eine Abbruchkompetenz.

Die Leitstelle alarmiert das Rettungsmittel und übermittelt dabei auch die Dringlichkeitsstufe, Art des Notfalls, Einsatzort und Sonderrechte Ja/Nein. Sobald man den Patienten aufgenommen hat, entscheidet der Einsatzleiter, meist der NA vor Ort (wenn denn einer da ist), ob der Patient mit oder ohne Sonderrechten ins KH transportiert wird. Ab diesem Zeitpunkt hat die Leitstelle auch keine Abbruchkompetenz mehr. Gegenüber dem alarmierten NA hat die Leitstelle genauer genommen überhaupt keine Abbruchkompetenz. Übernehme ich den Einsatz, bin ich ab dem Zeitpunkt Einsatzleiter und nur ich entscheide, ggf. nach telefonischer Rücksprache mit den Kräften vor Ort, ob ich die Sonderrechtsfahrt abbreche oder durchfahre.

 

 

 

 

Meinen die denn wirklich allen Ernstes, das wir mit Fanfare und Lightshow zu Maces fahren ?
Nein. Aber zurück schon mal, wenn das - nunja, 'Essen' nicht kalt werden soll und die Straße voll ist.

Absoluter Quatsch und dämliches Stammtischgeschwätz. :)

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Selber gefahren?
Ja. Erst davor, dann dahinter und dann mehr oder minder gemeinsam zur Rettungswache.

 

Wenn ja, da gehörst du zu den wenigen schwarzen Schafen die sowas machen
Interessant. Ich hatte diesen Beitrag
Absoluter Quatsch und dämliches Stammtischgeschwätz.
eigentlich so verstanden, daß es solche Fälle gar nicht gibt... :whistling:
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@Biber

 

Du fängst an, mich ein wenig zu nerven mit deinen Provokationen. Ehrlich gesagt glaube ich, das du hier nur Schwurbelkram von dir gibst und von der Rettungsdienstmaterie so gar keine Ahnung hast.

 

Schwarze Schafe gibt es überall, wenn auch nur verschwindend wenige. Und den paar wenigen gehört mächtig auf den Arsch gehauen, wenn sie es doch tun. In dem Bereich, in dem ich im RD tätig bin, würde ich für ALLE KollegInnen meine Hand ins Feuer legen, das so etwas nicht passiert. Der Jobmarkt ist sowieso angespannt und keiner ist, glaube ich, so blöd, das er wegen sowas seinen Job riskiert. Außerdem führt diese Diskussion immer weiter von der Grundintension des Threads weg. In 99,99 % der Fälle werden Sonder- und Wegerechte im RD nur dann in Anspruch genommen, wenn es auch absolut indiziert ist. Für den in meinen Augen fast schon theoretischen Anteil von 0,01%, wo das nicht der Fall sein soll, jedesmal eine schriftliche Stellungsnahme anzufordern, ist meines Erachtens schlicht Schikane und Ausgeburt überbordenden Bürokratismus. Diese Vorgehensweise mag in den Augen eines Bürokraten oder eines überkorrekten Polizisten wie @Goose einen Sinn machen, führt aber in der Realität in den allermeisten Fällen zu nichts außer unnötigem Papierkrieg, der zu dem noch mit unnötigen und vermeidbaren Kosten verbunden ist. Wenn ein KONKRETER Verdacht besteht, das Schindluder getrieben wurde, bin ich der Letzte, der sich gegen eine Ermittlung stellt. Aber alle unter einen Generalverdacht zu stellen, überspannt den Bogen gewaltig.

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Ehrlich gesagt glaube ich, das du hier nur Schwurbelkram von dir gibst und von der Rettungsdienstmaterie so gar keine Ahnung hast.
Stimmt, vom Rettungsdienst habe ich soviel oder wenig Ahnung wie wohl die meisten durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer. Anderes habe ich auch nie behauptet. Allerdings können eben auch die meisten durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erkennen, daß irgendwas nicht stimmt, wenn ein Rettungswagen erst ohne Einsatzmittel fährt, dann bei dichtem Verkehr die Einsatzmittel einschaltet, sie kurz danach wieder ausschaltet und direkt zur Rettungswache fährt, wo dann drei schwere Verbrennungen aus dem Auto geladen und direkt aus der Tüte verzehrt werden...

 

Schwarze Schafe gibt es überall, wenn auch nur verschwindend wenige. Und den paar wenigen gehört mächtig auf den Arsch gehauen, wenn sie es doch tun.
Na prima, dann sind wir uns ja einig. Ich habe nichts anderes behauptet.

 

In dem Bereich, in dem ich im RD tätig bin, würde ich für ALLE KollegInnen meine Hand ins Feuer legen, das so etwas nicht passiert.
Das widerum würde ich für keine einzige Berufsgruppe tun.

 

In 99,99 % der Fälle werden Sonder- und Wegerechte im RD nur dann in Anspruch genommen, wenn es auch absolut indiziert ist. Für den in meinen Augen fast schon theoretischen Anteil von 0,01%, wo das nicht der Fall sein soll, jedesmal eine schriftliche Stellungsnahme anzufordern, ist meines Erachtens schlicht Schikane und Ausgeburt überbordenden Bürokratismus.
Selbst wenn Deine Zahlen der Realität entsprechen, halte ich die nachträglichen Kontrollen durchaus für sinnvoll und notwendig. Zum einen, damit es bei einem möglichst geringen Prozentsatz an Missbrauchsfällen bleibt, zum anderen, um das entsprechende Personal vor Stammtischparolen á la 'Die machen doch sowieso, was sie wollen' zu schützen.
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Stimmt, vom Rettungsdienst habe ich soviel oder wenig Ahnung wie wohl die meisten durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer.

Und wenn man davon keine hat, im Zweifelsfall einfach mal die F***** halten (frei nach Nuhr).

 

Allerdings können eben auch die meisten durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erkennen, daß irgendwas nicht stimmt, wenn ein Rettungswagen erst ohne Einsatzmittel fährt, dann bei dichtem Verkehr die Einsatzmittel einschaltet, sie kurz danach wieder ausschaltet und direkt zur Rettungswache fährt, wo dann drei schwere Verbrennungen aus dem Auto geladen und direkt aus der Tüte verzehrt werden...

Das kannst du eben nicht. So ist es durchaus nicht ungewöhnlich, das ein RTW oder NEF auf einer Leerfahrt einen Einsatzauftrag kriegen. Also Blaulicht und Horn an und los. Jetzt kann es eben auch vorkommen, das nach kurzer Alarmfahrt aus unterschiedlichen Gründen der Einsatzabbruch durch die Leitstelle erfolgt, beispielsweise weil bereits andere Kräfte vor Ort sind und keine weiteren erforderlich sind. Also Blaulicht und Martinshorn wieder aus und normal weitergefahren. Ein ganz normaler Vorgang. Sieht für den Außenstehenden zwar blöd aus, ändert abert nix.

 

 

Selbst wenn Deine Zahlen der Realität entsprechen, halte ich die nachträglichen Kontrollen durchaus für sinnvoll und notwendig. Zum einen, damit es bei einem möglichst geringen Prozentsatz an Missbrauchsfällen bleibt, zum anderen, um das entsprechende Personal vor Stammtischparolen á la 'Die machen doch sowieso, was sie wollen' zu schützen.

Solche "Kontrollen" sind aber auch nur erforderlich, weil so Leute wie du sich solches krudes Zeug in ihrem Köpfchen zusammenreimen und es dann bei jeder Gelegenheit zum Besten geben. DU bist nämlich so einer, der rumerzählt, die Kollegen würden mit Alarm zur Wache fahren, weil sonst das Essen kalt wird... :nolimit:

 

Vor Jahren habe ich genauso eine Situation live miterleben dürfen. Unser NEF wurde bei Glatteis in einen Unfall verwickelt. Wir sicherten gerade eine frische Unfallstelle ab und hatten Blau- und Gelblicht zur Heckabsicherung eingeschaltet. Kurze Zeit später rutschte uns eine andere VT in die Karre rein. Soweit ja kein Problem erstmal, kann ja passieren wenn es glatt ist. Problem war, das in dem Wagen ein 12 jähriger Rotzlümmel drin saß, der im Anschluß erstmal in Gegenwart der Polizei unsere "Absicherung mit Einsatzmitteln" in Frage stellte mit der Begründung, wir würden diese ja nach Lust und Laune benutzen. Als Begründung gab er an, er habe am Vortage beobachtet, wie ein RTW mit Einsatzmitteln zu McDonalds gefahren sei. Dies habe er genau aus dem Fenster seiner nahegelegenen Wohnung beobachten können. Das stimmte sogar - die Kollegen waren wirklich alarmmässig auf den Hof von McDonalds gefahren. Dort war nämlich hinter dem Gebäude eine Person mit Kreislaufproblemen kollabiert, was der Bengel aber von seinem Fenster aus nicht sehen konnte. Genauso entsteht so ein dämliches Stammtischgewäsch. Nur die Hälfte mitbekommen, die andere Hälfte nicht verstehen und keine Ahnung habe, aber weit das Maul aufreissen. :whistling:

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Und wenn man davon keine hat, im Zweifelsfall einfach mal die F***** halten (frei nach Nuhr).
Ach !Xabbu - ich habe mich nur aus eigener Erfahrung zum Verkehrsverhalten eines RTW geäußert, ein Verkehrsverhalten, welches Du zunächst mal völlig ausgeschlossen hast, um es kurz danach dann doch zumindest für möglich zu halten. Meine Erfahrung ist kein Zweifelsfall, also ist Dein Spruch zwar nett, aber unpassend.

 

So ist es durchaus nicht ungewöhnlich, das ein RTW oder NEF auf einer Leerfahrt einen Einsatzauftrag kriegen. Also Blaulicht und Horn an und los. Jetzt kann es eben auch vorkommen, das nach kurzer Alarmfahrt aus unterschiedlichen Gründen der Einsatzabbruch durch die Leitstelle erfolgt, beispielsweise weil bereits andere Kräfte vor Ort sind und keine weiteren erforderlich sind. Also Blaulicht und Martinshorn wieder aus und normal weitergefahren. Ein ganz normaler Vorgang. Sieht für den Außenstehenden zwar blöd aus, ändert abert nix.
Da hast Du natürlich völlig Recht. Wenn Du aber den Schaum vor Deinem Mund abgeputzt und damit freie Sicht auf meinen Beitrag gehabt hättest, hättest Du lesen können, daß es um so einen Fall eben genau nicht geht.

 

Solche "Kontrollen" sind aber auch nur erforderlich, weil so Leute wie du sich solches krudes Zeug in ihrem Köpfchen zusammenreimen und es dann bei jeder Gelegenheit zum Besten geben. DU bist nämlich so einer, der rumerzählt, die Kollegen würden mit Alarm zur Wache fahren, weil sonst das Essen kalt wird...
Äääh - nö. Ich habe auf einen Beitrag von Dir reagiert, mehr nicht. Und ich habe mich dabei auf etwas bezogen, was ich selbstpersönlichunmittelbar erlebt habe, mehr nicht. Also nix mit 'krudes Zeug' und nix mit 'bei jeder Gelegenheit'. Und zur Notwendigkeit der Kontrollen hatte ich eigentlich schon alles gesagt.

 

Problem war, das in dem Wagen ein 12 jähriger Rotzlümmel drin saß
Ich kann Dir versichern: der war ich nicht!

 

Einfach mal Schnappatmung einstellen und akzeptieren, daß es wohl in jeder Berufsgruppe irgendwelche schwarzen Schafe gibt. Und dann zur Kenntnis nehmen, daß ich nienirgendsnicht eine Verallgemeinerung á la 'die ...' (setze beliebig irgendeinen Beruf / Glauben / Geschlecht / sexuelle Orientierung etc. pp. ein) von mir gebe. :whistling:

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@!Xabbu

 

Interessante Ausführungen. Mal ein paar sachliche Anmerkungen meinerseits dazu:

 

Du fängst an, mich ein wenig zu nerven mit deinen Provokationen. Ehrlich gesagt glaube ich, das du hier nur Schwurbelkram von dir gibst und von der Rettungsdienstmaterie so gar keine Ahnung hast.

- meinst Du nicht, daß auch oder insbes. Du in der Vergangenheit gern mal in unsere Richtung provoziert hast?

- bist Du der Ansicht, daß Du Dich im Polizeibereich besser auskennst als jemand von uns in der Rettungsdienstmaterie?

 

Schwarze Schafe gibt es überall, wenn auch nur verschwindend wenige. Und den paar wenigen gehört mächtig auf den Arsch gehauen, wenn sie es doch tun.

1. "verschwindend" wenige? Wow. Kamen von uns in der Vergangenheit ähnliche Kommentare zu ähnlichen Bemerkungen, wurde es mehr als nur belächelt.

2. natürlich gehört denen der Ar..h langgezogen. Egal, in welchem Bereich man sie findet.

 

In dem Bereich, in dem ich im RD tätig bin, würde ich für ALLE KollegInnen meine Hand ins Feuer legen, das so etwas nicht passiert.

Solches habe ich von meinen unmittelbaren Kollegen auch schon mehrfach behauptet. Und? Wurde ebenfalls belächelt. Schön, wenn Du das so verläßlich zu sagen vermagst. Und trotzdem: man schaut einem Jeden nur vor den Kopf.

 

Der Jobmarkt ist sowieso angespannt und keiner ist, glaube ich, so blöd, das er wegen sowas seinen Job riskiert

Jap. Aber ein Polizist würde seinen Job riskieren, indem er ein paar Euro in die eigene Tasche steckt? Tja, man sollte eigentlich meinen, daß er es nicht riskieren würde. Solche "verschwindend geringe" schwarze Schafe gibt's dennoch. Und so gibt es sie sicherlich auch in Deinem und jedem anderen Bereich.

 

In 99,99 % der Fälle werden Sonder- und Wegerechte im RD nur dann in Anspruch genommen, wenn es auch absolut indiziert ist.

Gestern Abend kam ich von einer längeren Motorradtour wieder. Es war schon dunkel. Vor mir tauchte ein NAW und davor ein RTW auf. Beide fuhren ohne SoSi und auch nicht soooo schnell. Also entschloß ich mich, die beiden Fahrzeuge zu überholen. Da wir uns aber einer WLZA näherten, überholte ich zunächst erst den NAW und scherte hinter dem RTW wieder ein. Unmittelbar darauf schaltete der NAW das Blaulicht ein. Hm... was konnte er wollen?! Die Ampel war rot, ich hielt hinter dem RTW und der NAW schloß auf, fuhr neben mich und sprach mich auf meine Frontbeleuchtung an, die ihm wohl zu hell war.

 

Überspitzt könnte man hier sagen: er hat mißbräuchlich das Blaulicht eingeschaltet.

 

Im übrigen: ich habe auch schon RTWs gesehen, die kurz vor einer roten Ampel (abends bei Dunkelheit und wenig Verkehr) Blaulicht einschalteten, vorsichtig (immerhin) über die Kreuzung fuhren und es danach wieder ausschalteten. Und ich bin mir ob der sehr kurzen Dauer und Strecke absolut sicher, daß in diesem Fall kein Einsatz übermittelt worden ist.

 

 

Was die schriftliche Stellungnahme betrifft: wenn hier bei uns ein Streifenwagen geblitzt wird, so wird das idR nicht zum betreffenden Kollegen zwecks Stellungnahme durchgereicht. Das erledigt der Wachleiter und gut ist. Wäre im Rettungswesen sicherlich auch möglich.

 

Und wenn man davon keine hat, im Zweifelsfall einfach mal die F***** halten (frei nach Nuhr).

Gilt das nur, wenn es um Deinen Bereich geht? Ist es nicht gleichermaßen interessant wie auffällig, wie viele User sich anmaßen, über die Polizei Bescheid zu wissen und zu urteilen?

 

Das kannst du eben nicht. So ist es durchaus nicht ungewöhnlich, das ein RTW oder NEF auf einer Leerfahrt einen Einsatzauftrag kriegen. Also Blaulicht und Horn an und los. Jetzt kann es eben auch vorkommen, das nach kurzer Alarmfahrt aus unterschiedlichen Gründen der Einsatzabbruch durch die Leitstelle erfolgt, beispielsweise weil bereits andere Kräfte vor Ort sind und keine weiteren erforderlich sind. Also Blaulicht und Martinshorn wieder aus und normal weitergefahren. Ein ganz normaler Vorgang. Sieht für den Außenstehenden zwar blöd aus, ändert abert nix.

Schön, das von Dir zu lesen. Genau diese Szenarien erlebt man aber in meinem Beruf auch recht häufig. Blöd, wenn man kurz danach zum Bäcker fährt oder auch zur Wache, nachdem man bei Maces war. Ändert aber nichts an den Tatsachen. Aber auch hier gibt es wieder sehr viele User, die natürlich gänzlich anderer Meinung sind und diese zurückliegend auch geäußert haben, wenn diese Dinge mal thematisiert wurden. Und sie haben meine/unsere Begründungen (siehe Deine) belächelt und als billige Ausreden abgetan. Einsatz? Ja nee, isss klarrrr.....

 

Solche "Kontrollen" sind aber auch nur erforderlich, weil so Leute wie du sich solches krudes Zeug in ihrem Köpfchen zusammenreimen und es dann bei jeder Gelegenheit zum Besten geben. DU bist nämlich so einer, der rumerzählt, die Kollegen würden mit Alarm zur Wache fahren, weil sonst das Essen kalt wird...

[...]

Nur die Hälfte mitbekommen, die andere Hälfte nicht verstehen und keine Ahnung habe, aber weit das Maul aufreissen.

Wow. Irre. Ich hätt nicht gedacht, sowas von Dir nochmal lesen zu dürfen. Darf ich das kopieren und bei passender Gelegenheit nutzen, wenn's mal wieder um die Polizei geht? Und wenn, würdest Du Dich dann hieran erinnern und es nochmals bestätigen? Was hatten wir in der Vergangenheit nicht schon für schöne Diskussionen um angebliches "Fehlverhalten" seitens der Polizei, nur um mal eben ein Brötchen zu holen oder sonstige Dinge, die keiner zeitlichen Dringlichkeit unterlagen, zu erledigen. Und nahezu jeder hier meinte, von solchen Vorkommnissen berichten zu können. Oftmals wurde noch weniger als nur die Hälfte mitbekommen, aber jeder reißt das Maul riesengroß auf. In Deinem Bereich magst Du das nicht, aber unseren Bereich betreffend scheint das ok zu sein......

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Solche "Kontrollen" sind aber auch nur erforderlich, weil so Leute wie du sich solches krudes Zeug in ihrem Köpfchen zusammenreimen und es dann bei jeder Gelegenheit zum Besten geben.

Das ist einigermassen Unsinn, denn ich kenne keinen einzigen Fall, in dem ich eine Fahrt unter Sonderrechten nachweisen musste, wenn ich dabei nicht geblitzt wurde. Und wird man dabei geblitzt, dann muss man halt den Nachweis fuehren - was ist daran so schlimm?

 

Ach so ja, man kann sich natuerlich kuenstlich ueber irgendwelche angeblich voellig ueberzogene Drohgenbaerden echauffieren....... :whistling:

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..., denn ich kenne keinen einzigen Fall, in dem ich eine Fahrt unter Sonderrechten nachweisen musste, wenn ich dabei nicht geblitzt wurde. ...

 

Hallo HarryB,

mir ist das in Berlin mindestens 1 mal passiert, als wir mit (berechtigten) Sosi an einem Funkwagen vorbei sind (MTW + NEF).

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Meinen die denn wirklich allen Ernstes, das wir mit Fanfare und Lightshow zu Maces fahren ?
Nein. Aber zurück schon mal, wenn das - nunja, 'Essen' nicht kalt werden soll und die Straße voll ist.

 

 

Und wenn man davon keine hat, im Zweifelsfall einfach mal die F***** halten (frei nach Nuhr).
Ach !Xabbu - ich habe mich nur aus eigener Erfahrung zum Verkehrsverhalten eines RTW geäußert, ein Verkehrsverhalten, welches Du zunächst mal völlig ausgeschlossen hast, um es kurz danach dann doch zumindest für möglich zu halten. Meine Erfahrung ist kein Zweifelsfall, also ist Dein Spruch zwar nett, aber unpassend.

 

Zur besseren Verdeutlichung habe ich dein Ursprungsposting und Stein des Anstosses nochmals zitiert. Du hast eine solche Fahrt beobachtet und gleich messerscharf darauf geschlossen, das "Essen nicht kaltwerden soll und die Straße voll ist."

 

So ist es durchaus nicht ungewöhnlich, das ein RTW oder NEF auf einer Leerfahrt einen Einsatzauftrag kriegen. Also Blaulicht und Horn an und los. Jetzt kann es eben auch vorkommen, das nach kurzer Alarmfahrt aus unterschiedlichen Gründen der Einsatzabbruch durch die Leitstelle erfolgt, beispielsweise weil bereits andere Kräfte vor Ort sind und keine weiteren erforderlich sind. Also Blaulicht und Martinshorn wieder aus und normal weitergefahren. Ein ganz normaler Vorgang. Sieht für den Außenstehenden zwar blöd aus, ändert abert nix.
Da hast Du natürlich völlig Recht. Wenn Du aber den Schaum vor Deinem Mund abgeputzt und damit freie Sicht auf meinen Beitrag gehabt hättest, hättest Du lesen können, daß es um so einen Fall eben genau nicht geht.

 

Meine Sicht ist und war absolut unbeeinträchtigt, davon konnte ich mich ja - siehe oben - bestens überzeugen.

 

 

 

Solche "Kontrollen" sind aber auch nur erforderlich, weil so Leute wie du sich solches krudes Zeug in ihrem Köpfchen zusammenreimen und es dann bei jeder Gelegenheit zum Besten geben. DU bist nämlich so einer, der rumerzählt, die Kollegen würden mit Alarm zur Wache fahren, weil sonst das Essen kalt wird...
Äääh - nö. Ich habe auf einen Beitrag von Dir reagiert, mehr nicht. Und ich habe mich dabei auf etwas bezogen, was ich selbstpersönlichunmittelbar erlebt habe, mehr nicht. Also nix mit 'krudes Zeug' und nix mit 'bei jeder Gelegenheit'. Und zur Notwendigkeit der Kontrollen hatte ich eigentlich schon alles gesagt.

 

Siehe oben. Du hast etwas gesehen und dann deine FALSCHEN Schlüsse daraus gezogen, weil dir entscheidende Informationen schlichtweg nicht zugänglich waren. Hast du die Kollegen auf ihr vermeintliches Fehlverhalten angesprochen? Hast du die Möglichkeit gehabt, (illegal) den Funkverkehr mitzuhören? Bist du die gesamte Strecke von Macces bis zur Wache hinter denen hergefahren, auch zu der Zeit, als sie alarmmässig unterwegs waren? :R130:

 

Du stellst eine Behauptung auf, die du NULL belegen kannst. Alles reine Vermutungen. Raus kommt dabei Schwurbelkram. Mehr nicht. :nolimit:

 

 

 

Einfach mal Schnappatmung einstellen und akzeptieren, daß es wohl in jeder Berufsgruppe irgendwelche schwarzen Schafe gibt. Und dann zur Kenntnis nehmen, daß ich nienirgendsnicht eine Verallgemeinerung á la 'die ...' (setze beliebig irgendeinen Beruf / Glauben / Geschlecht / sexuelle Orientierung etc. pp. ein) von mir gebe. :100:

Doch, hast du - siehe oben! :whistling:

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@Bluey

 

Soweit sind wir ja garnicht auseinander, wie ich immer wieder feststellen kann. :70:

 

Natürlich habe ich schon Provokationen in Richtung der Polizei abgelassen. Schließlich ist das ein "Radarforum" hier und die meisten Mitglieder haben sicherlich eine eher kritische Sichtweise auf die Verkehrüberwachungsmaßnahmen im allgemeinen und im speziellem Falle. Daher treffen wir uns ja alle hier. :50:

 

Nach jahrelangem Lesen in diesem Forum und intensiver Auseinandersetzung mit der Materie (auch im Rahmen direkter beruflicher Kontakte, wie du weisst) habe ich aber vermutlich einen etwas besseren Einblick als beispielsweise @Biber zum Thema Rettungsdienst & Co! Daher denke ich schon, das ich mir die eine oder andere Provokation durchaus mal leisten kann. ;) Und du weisst selber, das ich dabei nicht prinzipiell gegen die Polizei etc. bin. Ok, Ordnungsämter hasse ich, das gebe ich zu. :100:

 

Zu den schwarzen Schafen: Natürlich gibt es die überall, keine Frage. Ich habe ja auch im konkreten Fall von den mir bekannten KollegInnen gesprochen, für die ich jederzeit bürgen würde. Gerade in unserer Region ist der Jobmarkt recht enge und es gab viele Veränderungen in den letzten Monaten. Da mussten etliche Kollegen um ihren Job bangen. Ich kann mir kaum vorstellen, das da einer seinen Job mit so einer Aktion riskiert. Aber vermutlich hast du sogar Recht und es gibt doch den Einzelfall, der es dann macht. :nolimit:

 

Im übrigen: ich habe auch schon RTWs gesehen, die kurz vor einer roten Ampel (abends bei Dunkelheit und wenig Verkehr) Blaulicht einschalteten, vorsichtig (immerhin) über die Kreuzung fuhren und es danach wieder ausschalteten. Und ich bin mir ob der sehr kurzen Dauer und Strecke absolut sicher, daß in diesem Fall kein Einsatz übermittelt worden ist.

DAS kann ich sogar erklären, weil wir mit dem NEF ähnliches auch schon gemacht haben: Wenn wir uns beispielweise weit außerhalb unseres primären Einsatzgebietes befinden und auf dem Rückweg zum Standort sind, kann es erforderlich sein, das wir schnell wieder in unser Einsatzgebiet zurückkommen, weil vllt. gerade die Luft brennt und alle anderen verfügbaren Einsatzmittel gebunden sind. Wir versuchen dann natürlich, so schnell wie möglich wieder zurück zu kommen. Wenn wir dann an einer bekannten "Trödelampel" nachts um 01:00 Uhr minutenlang versauern und weit und breit kein anderes Auto zu sehen ist, machen wir auch schon mal kurz das Blaulicht an und "verkürzen" so die Warte- und damit auch die Fahrtzeit zurück ins Einsatzgebiet. Wir wollen dann einfach schnellstmöglich wieder für Folgeeinsätze zur Verfügung stehen. Rechtlich gesehen ist das natürlich nicht korrekt... :whistling:

 

Gestern Abend kam ich von einer längeren Motorradtour wieder. Es war schon dunkel. Vor mir tauchte ein NAW und davor ein RTW auf. Beide fuhren ohne SoSi und auch nicht soooo schnell. Also entschloß ich mich, die beiden Fahrzeuge zu überholen. Da wir uns aber einer WLZA näherten, überholte ich zunächst erst den NAW und scherte hinter dem RTW wieder ein. Unmittelbar darauf schaltete der NAW das Blaulicht ein. Hm... was konnte er wollen?! Die Ampel war rot, ich hielt hinter dem RTW und der NAW schloß auf, fuhr neben mich und sprach mich auf meine Frontbeleuchtung an, die ihm wohl zu hell war.
:R130:

Geile Aktion! Darf ich erfahren, wie du darauf reagiert hast? :60:

 

Wir hätten vermutlich den Außenlautsprecher betätigt und den VT direkt angeblökt... :30:

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Soweit sind wir ja garnicht auseinander, wie ich immer wieder feststellen kann. ;)

Scheint so. Ähnliches hatten @kaimann und ich seinerzeit auch schon festgestellt. :whistling:

 

Ich habe ja auch im konkreten Fall von den mir bekannten KollegInnen gesprochen, für die ich jederzeit bürgen würde.

Nichts anderes tue ich, wenn ich die Hand über Kollegen halte. Das betrifft im Falle des Falles ausschließlich diejenigen, die ich auch kenne bzw. mit denen ich tagtäglich unterwegs bin.

 

DAS kann ich sogar erklären, weil wir mit dem NEF ähnliches auch schon gemacht haben: Wenn wir uns beispielweise weit außerhalb unseres primären Einsatzgebietes befinden und auf dem Rückweg zum Standort sind, kann es erforderlich sein, das wir schnell wieder in unser Einsatzgebiet zurückkommen, weil vllt. gerade die Luft brennt und alle anderen verfügbaren Einsatzmittel gebunden sind. Wir versuchen dann natürlich, so schnell wie möglich wieder zurück zu kommen. Wenn wir dann an einer bekannten "Trödelampel" nachts um 01:00 Uhr minutenlang versauern und weit und breit kein anderes Auto zu sehen ist, machen wir auch schon mal kurz das Blaulicht an und "verkürzen" so die Warte- und damit auch die Fahrtzeit zurück ins Einsatzgebiet. Wir wollen dann einfach schnellstmöglich wieder für Folgeeinsätze zur Verfügung stehen. Rechtlich gesehen ist das natürlich nicht korrekt...

Das könnte ich ja noch nachvollziehen, würde man denn nach der Kreuzung auch zügiger fahren, um möglichst schnell wieder ins Einsatzgebiet zu kommen. War aber nicht der Fall. Man fuhr anschließend gemächlich weiter.

Im übrigen ist es bei uns ähnlich, wenn wir mal im Haltverbot vor der Bäckerei stehen. Auch das dient letztlich dem Zwecke, möglichst schnell im Falle des Falles wieder am und im Streifenwagen zu sein, wenn die Luft brennt. :70:

 

:100:

Geile Aktion! Darf ich erfahren, wie du darauf reagiert hast? :60:

Jap. Ich hab das Visier hochgeklappt und ihn gefragt, wo sein Problem wäre. Als er daraufhin meinte, meine Scheinwerfer (H7 Philips X-treme Power (lt. Beschreibung bis zu 80% mehr Licht als Standardlampen)) wären zu hell, ob ich Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet hätte, hab ich ihm nur gesagt, die wären halt so hell. Danach schaltete die Ampel auf Grün und ich bin weitergefahren.

 

Ich hab die Scheinwerfer schon recht tief eingestellt. Nur wenn man Gas gibt oder zum Überholen die Maschine schwenkt, wird der Innenraum eines vorausfahrenden Fahrzeugs schon recht gut ausgeleuchtet. Die Birnen sind der echte Hammer. Wirklich hell. :nolimit: Und beim Motorradfahren für mich ein Plus in Sachen Sicherheit => ich sehe und werde definitiv auch gesehen (bis auf vor ein paar Tagen, wo mir ein Volldepp die Vorfahrt nahm, da hätt's fast gerappelt). Die Ausleuchtung der Straße bei Dunkelheit ist jedenfalls beachtlich. :50:

Und bevor jemand meckert: die Birnen sind zugelassen.

 

Wir hätten vermutlich den Außenlautsprecher betätigt und den VT direkt angeblökt... :50:

Jau, das kenn ich. :30: Hätte er ruhig tun können, nur hätte ich ihm dann ggf. doch ein paar Takte gesagt. :R130:

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Das könnte ich ja noch nachvollziehen, würde man denn nach der Kreuzung auch zügiger fahren, um möglichst schnell wieder ins Einsatzgebiet zu kommen. War aber nicht der Fall. Man fuhr anschließend gemächlich weiter.

Im übrigen ist es bei uns ähnlich, wenn wir mal im Haltverbot vor der Bäckerei stehen. Auch das dient letztlich dem Zwecke, möglichst schnell im Falle des Falles wieder am und im Streifenwagen zu sein, wenn die Luft brennt. :nolimit:

 

Gut, eine zügige Weiterfahrt habe ich jetzt mal vorausgesetzt und wird im genannten Falle natürlich auch praktiziert. Im gebotenen Rahmen, versteht sich. :whistling:

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Als er daraufhin meinte, meine Scheinwerfer (H7 Philips X-treme Power (lt. Beschreibung bis zu 80% mehr Licht als Standardlampen)) wären zu hell, ob ich Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet hätte, hab ich ihm nur gesagt, die wären halt so hell. (...)

 

Soweit ich weiß ist die Lebensdauer dieser X-treme, Ultra - Lampen auch extrem kurz. Wollte mir vor ein paar Jahren die Nightbreaker von Osram für meine Autoscheinwerfer zulegen. Bin dann aber doch davon weg, da ich kein Bock habe jedes halbe Jahr die Lampen zu wechseln.

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Soweit ich weiß ist die Lebensdauer dieser X-treme, Ultra - Lampen auch extrem kurz. Wollte mir vor ein paar Jahren die Nightbreaker von Osram für meine Autoscheinwerfer zulegen. Bin dann aber doch davon weg, da ich kein Bock habe jedes halbe Jahr die Lampen zu wechseln.

Bei meinem Krad sind 2 Birnen verbaut. Eine davon war letztes Jahr nach nur einem halben Jahr kaputt. Die andere läuft noch. Aber sonderlich lange scheinen sie wirklich nicht zu halten. Ist mir die Sache aber trotzdem irgendwie wert, zumal sie im 2er-Pack insgesamt "nur" ca. 18,- € kosten und wirklich deutlich mehr leisten als die Standardbirnen.

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Du hast eine solche Fahrt beobachtet und gleich messerscharf darauf geschlossen, das "Essen nicht kaltwerden soll und die Straße voll ist."
Nein.

 

Du hast etwas gesehen und dann deine FALSCHEN Schlüsse daraus gezogen, weil dir entscheidende Informationen schlichtweg nicht zugänglich waren.
Nein.

 

Hast du die Kollegen auf ihr vermeintliches Fehlverhalten angesprochen? (...) Bist du die gesamte Strecke von Macces bis zur Wache hinter denen hergefahren
Ja und nein. Ja, ich habe die beiden Herren angesprochen und nein, ich bin nicht von McD bis zur Wache hinter ihnen hergefahren, sondern ihnen erst nachgefahren, als sie sich wie oben geschildert verhalten haben (sie waren auch nicht bei McD, wie Du anhand meiner Beschreibung des Essens unschwer hättest erkennen können, aber das nur am Rande). Und in dem Gespräch haben wir uns ziemlich flott darauf einigen können, daß es zu keinem Zeitpunkt irgendeinen berechtigten (im Sinne von juristisch zulässigen) Anlass für den Einsatz irgendwelcher Sondermittel gegeben hat.

 

Du stellst eine Behauptung auf, die du NULL belegen kannst.
Stimmt. Wenn ich auch nur im entferntesten geahnt hätte, daß ich die genauen Daten wie Kennzeichen, Namen und Wache irgendwann mal brauchen würde, hätte ich die ganze Geschichte sicherlich gefilmt.

 

Alles reine Vermutungen.
Nein.

 

Doch, hast du - siehe oben!
Wo bitte?

 

Meine Sicht ist und war absolut unbeeinträchtigt, davon konnte ich mich ja - siehe oben - bestens überzeugen.
Ja nee, schon klar.

 

Zu den schwarzen Schafen: Natürlich gibt es die überall, keine Frage.
Siehste. Ich kenn' ein bis zwei. Was wirfst Du mir also vor?
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@Biber

 

So, du willst also die ganze Zeit hinter einem Fahrzeug hinterher gefahren sein, welches Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen hat? Womöglich auch über rote Ampeln gefahren und dergleichen oder wie muss ich das verstehen? Danach bist du mit dem Fahrzeug gemeinsam auf den Hof der Wache gefahren und hast sie angesprochen?

 

Das klingt alles reichlich erfunden und dient nur der Provokation. Du lügst dir hier schön was zurecht und behauptest es einfach. Ich glaube dir kein einziges Wort. So unglaublich dämlich wäre kein Mensch, es einem dahergelaufenen Passanten auch noch auf die Nase zu binden. :D

 

Don't feed the troll...in diesem Sinne => ab auf die Ignore-Liste mit dir! :) Charmanten Tag noch... :lol2:

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So, du willst also die ganze Zeit hinter einem Fahrzeug hinterher gefahren sein, welches Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen hat? Womöglich auch über rote Ampeln gefahren und dergleichen oder wie muss ich das verstehen? Danach bist du mit dem Fahrzeug gemeinsam auf den Hof der Wache gefahren und hast sie angesprochen?
Wie kommst Du darauf? Habe ich das behauptet? Nein, habe ich nicht, also lass' Deine Unterstellungen.

 

Das klingt alles reichlich erfunden und dient nur der Provokation. Du lügst dir hier schön was zurecht und behauptest es einfach. Ich glaube dir kein einziges Wort. So unglaublich dämlich wäre kein Mensch, es einem dahergelaufenen Passanten auch noch auf die Nase zu binden.
Ach !Xabbu... Ich habe ja verstanden, daß mein Erlebnis nicht in Dein Weltbild passt, aber das ändert nun mal nichts daran, daß so etwas vorkommt. Also erspar' mir Deine Pöbeleien und akzeptiere einfach, daß es auch in Deinem Kollegenkreis Menschen gibt, die die ihnen grundsätzlich zur Verfügung stehenden Sonderrechte aus reinem Eigennutz illegalerweise in Anspruch nehmen. Das hattest Du doch auch schon grundsätzlich zugegeben - heute morgen die falschen Pillen bekommen und deshalb jetzt mit Lese- und Erinnerungsschwäche gesegnet?
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Im übrigen: ich habe auch schon RTWs gesehen, die kurz vor einer roten Ampel (abends bei Dunkelheit und wenig Verkehr) Blaulicht einschalteten, vorsichtig (immerhin) über die Kreuzung fuhren und es danach wieder ausschalteten. Und ich bin mir ob der sehr kurzen Dauer und Strecke absolut sicher, daß in diesem Fall kein Einsatz übermittelt worden ist.

 

Oder der Wagen hat dringendes "Transportgut" an Bord das aber ÄUSSERST schonend zu tranportieren ist, also langsam und "weich" zu fahren ist, Ampelwartezeiten aber möglichst vermieden werden sollen.

 

( Von meinem Laienwissen her z.B. bei Schädel- und Rückgratverletzungen )

 

Technische Ergänzungsfrage:

 

Wieweit wären vom medizinischen her RTW/Notarztwagen als seriellle Hybried sinnvolll, daher vollelektrisch ohne Getriebe(stufen) schaltruckfrei zu fahren?

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  • 2 weeks later...
Das Schreiben kommt von der Verfolgungsbehörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren, diese hat nach § 46 OWiG weitestgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft.

 

Der Halter soll nun als Zeuge gehört werden, einschlägig hier ist § 161a StPO [...] Schauen wir uns in den sechten Abschnitt des ersten Buches, welcher ja hier entsprechend gilt:

 

Neben den verschiednen Zeugnisverweigerungsrechten findet man auch § 56 StPO

 

§ 56 StPO

Die Tatsache, auf die der Zeuge die Verweigerung des Zeugnisses in den Fällen der §§ 52, 53 und 55 stützt, ist auf Verlangen glaubhaft zu machen. Es genügt die eidliche Versicherung des Zeugen.

 

Keiner verlangt nun (auch nicht in dem oben genannten Schreiben), daß man sagt "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebracuch, weil ich sonst meine Frau belasten würde.

Wohl aber kann man zur Glaubhaftmachung fordern, daß der Zeuge mitteilt, ob er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO, § 53 StPO oder § 55 StPO Gebrauch macht.

 

Da mir neulich der Beck'sche Kurzkommentar zum StPO in die Hände fiel, habe ich dort §56 einmal nachgeschlagen. Dort heisst es:

56 N 1

Das Verlangen nach Glaubhaftmachung (S 1) steht im Ermessen des Gerichts. Es kann der Erklärung des Zeugen über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der §§ 52, 53, 55 (auch des § 53 a) ohne weiteres glauben (BGH NJW 72, 1334; MDR 71, 188 [D]). Bezweifelt es sie, so ist idR das Verlangen nach eidlicher Versicherung geboten [...]. Das Verlangen stellt in der Hauptverhandlung der Vorsitzende (BGH MDR 71, 188 [D]) [...]. Anträge der Prozessbeteiligten können ohne Begründung abgelehnt werden (KMR-Neubeck 5; SK-Rogall 6; aM LR-Ignor/Bertheau 3).

 

Die Verfolgungsbehörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Staatsanwaltschaft sind in der Folge nicht berechtigt, die Glaubhaftmachung zu verlangen!

 

56 N 2

Gegenstand der Glaubhaftmachung sind die zur Zeugnisverweigerung berechtigenden Tatsachen, die nicht offenkundig sind (BGH 28, 240, 258). Bei § 52 kommen insbesondere die die Verlobung begründenden Tatsachen in Betracht (BGH NJW 72, 1334; DAR 77, 178 [sp]), [...]. Im Fall des § 55 dürfen Angaben über die Tat, derentwegen Verfolgungsgefahr besteht, nicht verlangt werden; denn das wäre ohne Selbstbelastung des Zeugen nicht möglich (BGH StV 87, 328). Die Glaubhaftmachung erstreckt sich daher nur auf die Annahme des Zeugen, dass diese Gefahr vorliegt (BGH StV 86, 282; LG Harnburg V RS 74, 442; Hammerstein NStZ 81, 125).

 

Der blosse Glaube eines Zeugen, sich bei Aussage selbst zu belasten, ist in der Folge als Glaubhaftmachung ausreichend.

 

Auch Julius/Gercke sehen das im Heidelberger Kommentar zum StPO nicht anders:

 

56 N 2

Gegenstand der Glaubhaftmachung sind die nicht offenkundigen Tatsachen, auf die der Zeuge sein Weigerungsrecht stützt. Im Fall des §55 darf allerdings nicht verlangt werden; dass der Zeuge über den Sachverhalt der Tat, deretwegen Verfolgungsgefahr für ihn oder einen Angehörigen besteht, Angaben macht, da der Schutz der Norm sonst umgangen würde (vgl KK-Senge Rn 4). Die Versicherung des Zeugen, er nehme nach bestem Gewisse eine entsprechende Gefahr an, ist insoweit ausreichend.[...]

 

Die Glaubhaftmachung hat also frühestens in der Hauptverhandlung und ausschliesslich auf Verlangen durch den Vorsitzenden zu erfolgen. Die Verfolgungsbehörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Staatsanwaltschaft sind nicht berechtigt, eine solche Glaubhaftmachung zu verlangen, weder vor noch in einer Hauptverhandlung. Nimmt ein Zeuge an, sich durch seine Aussage selbst zu belasten, so ist dies als Glaubhaftmachung ausreichend.

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Nun ist dir der Kommentar in die Hände gefallen und du hast hineingeschaut. Offensichtlich hast du dann aber nicht richtig geschaut, denn wie ich schon oben zitierte, gelten die Vorschriften u.a. des sechsten Abschnittes entsprechend.

 

Und wenn nun in den Kommentaren, die sich ja auf den § 56 selber beziehen, nur von der Glaubhaftmachung vor Gericht gesprochen wird, so erlaubt das nicht den Rückschluss, den du da ziehst. Schau am besten noch einmal nach.

 

Gruß

Goose

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Schau am besten noch einmal nach.

 

Das habe ich heute umfangreich getan.

 

[...] Offensichtlich hast du dann aber nicht richtig geschaut, denn wie ich schon oben zitierte, gelten die Vorschriften u.a. des sechsten Abschnittes entsprechend.

 

Es sei Dir versichert, dass ich ordentlich und gewissenhaft geschaut habe.

 

Nach §46 OWiG hat die Verfolgungsbehörde (VB) dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten. Laut §161a StPO gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des sechsten (§48 bis 71 StPO) und siebten (§72 bis 93 StPO) Abschnitts des ersten Buches über Zeugen und Sachverständige entsprechend. Für die hiesige Betrachtung ist nur der sechste Abschnitt relevant, der in §56 klar regelt, dass das Verlangen nach Glaubhaftmachung des Zeugnisverweigerungsgrundes dem Vorsitzenden des Gerichts vorbehalten ist. Anträge der Prozessbeteiligten sind von diesem Recht ausdrücklich ausgeschlossen (Meyer-Gossner N 1 zu §56 StPO).

 

Wie Du nun darauf kommst, dass die Verfolgungsbehörde durch §46 OWiG bzw. §161a StPO nicht nur dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten[/i] hat, sondern auch noch die des Vorsitzenden des Gerichts haben soll, ist aus den aktuellen Fassungen der Beck'schen Kurzkommentare zu StPO und OWiG nicht ansatzweise ersichtlich.

 

Ich vermute, Du verstehst die Bedeutung von §161a Abs. 1 Satz 2 StPO falsch bzw. nicht. Diese Vorschrift versieht die Verfolgungsbehörde, wie auch die Staatsanwaltschaft, mit zusätzlichen Pflichten, nicht jedoch mit den Rechten, die dem Vorsitzenden vorbehalten sind. Die von Dir vertretene Meinung wäre allenfalls dann zutreffend, wenn §161a die Geltung von §48-71 StPO ausschliessen würde. In diesem Fall würde der Vorbehalt des Vorsitzenden entfallen und VB und StA wären zum Verlangen nach Glaubhaftmachung des Zeugnisverweigerungsgrundes berechtigt. Eben gerade das hat der Gesetzgeber mit §161a Abs. 1 S 2 StPO ausgeschlossen, indem er genau diesen Vorbehalt aufgestellt hat:

 

56 N 1

Das Verlangen nach Glaubhaftmachung (S 1) steht im Ermessen des Gerichts. Es kann der Erklärung des Zeugen über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der §§ 52, 53, 55 (auch des § 53 a) ohne weiteres glauben (BGH NJW 72, 1334; MDR 71, 188 [D]). Bezweifelt es sie, so ist idR das Verlangen nach eidlicher Versicherung geboten [...]. Das Verlangen stellt in der Hauptverhandlung der Vorsitzende (BGH MDR 71, 188 [D]) [...]. Anträge der Prozessbeteiligten können ohne Begründung abgelehnt werden (KMR-Neubeck 5; SK-Rogall 6; aM LR-Ignor/Bertheau 3).

 

Diese Klarstellung, wer allein zur Stellung dieses Verlangens berechtigt ist, könnte nicht eindeutiger formuliert sein. Daher halte ich weiter fest: Die Glaubhaftmachung hat also frühestens in der Hauptverhandlung und ausschliesslich auf Verlangen durch den Vorsitzenden zu erfolgen. Die Verfolgungsbehörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Staatsanwaltschaft sind nicht berechtigt, eine solche Glaubhaftmachung zu verlangen, weder vor noch in einer Hauptverhandlung. Nimmt ein Zeuge an, sich durch seine Aussage selbst zu belasten, so ist dies als Glaubhaftmachung ausreichend.

 

Solltest Du das noch immer bestreiten, so bitte ich Dich, handfeste und nachvollziehbare Literaturbelege mit Quellenangabe zu erbringen.

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BTT:

Mal abgesehen davon, daß allgemein ein 10Km/h Vorwurf auf ner BAB wirklich etwas überzogen ist, muß man sich mal die Stelle dort anschauen. Ich finde die Begrenzung ansich ja schon lächerlich, erst recht die auf :whistling: . 130 wäre dort mindestens angebracht/möglich.

Aber wer Geld verdienen will, bremst die Bürger halt aus.

 

gruß Hawk

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@NetGhost: Nur, weil sich die Kommentare zum § 56 StPO mit den Rechten des Gerichtes befassen bedeutet das nicht, daß die StA diese, soweit sie ihnen in § 161a StPO zugestanden werden, nicht hat.

 

Du scheinst deine eigenen Zitate nicht zu verstehen.

Das Verlangen stellt in der Hauptverhandlung der Vorsitzende
Bedeutet, daß in der Hauptverhandlung kein anderer als der Vorsitzende das Verlangen stellt. Das bedeutet aber nicht, daß im Vorfeld keine Glaubhaftmachung (ohne eidliche Versicherung) verlangt werden kann.

 

Gruß

Goose

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