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Tempolimit Für Bw


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@m3, eine Autobahn GmbH soll staatliche Anordnungen, die z.Z. Ländersache sind und von den Bezirksregierungen angeordnet werden übernehmen? Glaube ich nicht.

@rth: Glauben heißt nix wissen. Die bisherigen Autobahnbehörden werden Niederlassungen und regionale Außenstellen! Für den Wechsel der Mitarbeiter vom "Land" zum "Bund" gibt es doch aktuell jetzt einen Tarifvertrag mit "Wechselbedingungen". Die gesamte Geschichte ist doch eine sogenannte Verwaltungsreform. Bei der Gelegenheit bietet sich auch eine Tempolimit-Reform an.

 

Andererseits mit einem altgedienten „Grünen“ an der Spitze könnte man mühelos Tempo 130 flächendeckend umsetzen.

Auch die Autobahn GmbH muß sich an Gesetzgebung und Rechtsprechung halten. Also, ein frischer "Blauer" an der Spitze wird auch dann nicht flächendeckend limitieren, wenn alle Kilometer grüne Männchen vom Mars landen würden, da dann das Plattfahren von grünen Männchen zum normalen Risiko gehört :lol: .

 

@z282: Bei der Neubeschilderung der B29 Mögglingen komplett mit Tempolimit :120: wurde auch ein Staugefahr-Schild (auf 400 Meter Länge) am Ausbauende in Fahrtrichtung Aalen aufgestellt. Das verstehe, wer wolle. Klarheit bringt wohl nur die Niederschrift der Verkehrsschau (bzw. Akteneinsicht). Mögglingen hatte 2017 und 2018 diese veröffentlicht, für 2019 finde ich leider nichts.

:nolimit:

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Hallo Nachteule,  der Zeitfaktor ist mir relativ egal. Ich fahre oft genug mit 140 - 150 km/h über die BAB, auch längere Strecken, obwohl höhere Geschwindigkeiten möglich und auch zulässig wären. Mir

Autobahnbaustelle ist nicht gleich Autobahnbaustelle.   Das größte Risiko für die Beschäftigten besteht in den sogenannten Tagesbaustellen, Arbeitsstellen kürzerer Dauer (AkD) gemäß RSA 95. Aber auch

Vielleicht ist aber auch die überwiegende Mehrzahl der Bürger zwischenzeitlich einfach strunzdumm. Vielleicht verstehen sie drei wichtige Grundsätze für eine freiheitliche Gesellschaft nicht.

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@m3, StrassenNRW plant, baut und unterhält Autobahnen, Bundes und Landstraßen in NRW. In den anderen Ländern wird es ähnlich sein. Diese Bautätigkeit kann und wird man zusammenfassen.

 

Verkehrsrechtliche Anordnungen, wie z.B. Tempolimit, werden von der Behörde, auf BAB Bezirksregierung, erlassen.

 

Auch diese Anordnungsbefugnis könnte man für BAB zentralisieren. (Meines Wissens nicht geplant).

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Und? Klage schon raus?

Nicht klagebefugt, da nicht betroffen.

 

Ich teile aber Deine Auffassung, wonach eine intensivere Nutzung der Möglichkeit von Anfechtungsklagen der Rechtskultur in vielerlei Hinsicht zuträglich wäre. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang die Möglichkeit von Sammelklagen, um das finanizielle Risiko auf mehrere Schultern zu verteilen. Weshalb sollte eine Allgemeinverfügung, also ein (belastender) Verwaltungsakt, der sich an die Allgemeinheit richtet, nicht auch von dieser - und nicht nur von Einzelpersonen - angefochten werden können? Da es hier nicht um Geld geht, sondern "nur" um Freiheitsrechte, ist der Anreiz für Anwälte und andere Partizipatoren eher gering, sich auf diesem Gebiet zu engagieren. "Anwalt für Verkehrsrecht" meint ja nicht umsonst in der Regel den Anwalt für verkehrsbezogenes Zivilrecht (Schadenersatz nach Unfällen) oder verkehrsbezogenes (Neben-)Strafrecht (bei Owi- und Strafverfahren), und nur ausnahmsweise das Straßenverkehrsrecht ieS (dann meistens das FE-Recht). Da geht es um Geld, während das bei der Anfechtung verkehrsrechtlicher Anordnungen eher nicht der Fall ist. Ein Prozeßrisiko von 50 € würden vermutlich mehr Leute auf sich nehmen als eines von ggf. mehreren tausend (insbesondere, wenn man in Betracht zieht, daß manche VG hin und wieder zu steilen Thesen und Rechtsauslegungen tendieren, die dann obergerichtlich eingefangen werden müssen).

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@m3, StrassenNRW plant, baut und unterhält Autobahnen, Bundes und Landstraßen in NRW. In den anderen Ländern wird es ähnlich sein. Diese Bautätigkeit kann und wird man zusammenfassen.

 

Verkehrsrechtliche Anordnungen, wie z.B. Tempolimit, werden von der Behörde, auf BAB Bezirksregierung, erlassen.

 

Auch diese Anordnungsbefugnis könnte man für BAB zentralisieren. (Meines Wissens nicht geplant).

Verkehrsrechtliche Anordnungen werden von der nach Landesrecht zuständigen Behörde angeordnet. In den meisten Ländern sind Straßenbaubehörde und Straßenverkehrsbehörde unter einem Dach zusammengefaßt - z. B. in BY (ABD), NI (NLStBV), TH (TLBV) oder HE (H. M.). Die Trennung wie in NW oder HH (dort Polizei) ist eher die Ausnahme. Unberührt davon sind die Straßenbaubehörden befugt, den Verkehr zur Durchführung von Straßenbauarbeiten zu beschränken, verbieten, umzuleiten oder mit Verkehrseinrichtungen und Markierungen zu lenken (§ 45 Absatz 2 StVO). D. h. bei Autobahnbaustellen ordnet auch Straßen.NRW schon mal Geschwindigkeitsbeschränkungen an.

 

Die Ermächtigungsgrundlage für eine Zentralisierung ist in § 4 FStrBAG gelegt.

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eine Autobahn GmbH soll staatliche Anordnungen, die z.Z. Ländersache sind und von den Bezirksregierungen angeordnet werden übernehmen? Glaube ich nicht.

 

1. Bitte nicht von NW auf das übrige Bundesgebiet schließen.

2. Im Wege der Beleihung möglich, vgl. § 4 Absatz 2 FStrBAG. Jeder TÜV-Prüfer ist mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen.

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@z282, natürlich ist NRW nicht der Nabel der Welt, aber wenn eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland kommen soll muss sie auch in NRW gelten.

Und nicht nur StrassenNRW ordnet Verkehrsbeschränkungen (auf BAB), im Stadtgebiet sogar Versorgungsunternehmen im Schadensfall, die Beschränkung wird dann nachträglich genehmigt.

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Im Fall einer Zentralisierung wäre nicht mehr eine nach Landesrecht zuständige Behörde zuständig, sondern die dann in der StVO bestimmte Bundesbehörde (FBA). Das gälte selbstredend für alle Länder, und fortbestehende landesrechtliche Zuständigkeitsregelungen liefen an dieser Stelle ins Leere.

 

"Anordnungen" von Versorgungsunternehmen sind bar jeder Rechtsgrundlage, es sei denn, sie sind Straßenbaubehörde, Straßenverkehrsbehörde oder Polizei oder mit deren Aufgaben beliehen. Nur diese sind zuständig bzw. befugt, verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen. Für alle (!) Situationen mit Gefahr in Verzug ist ausschließlich die Polizei zuständig (§ 44 Absatz 2 StVO), soweit die an sich zuständige Behörde nicht erreichbar ist. Die sachlichen Zuständigkeiten sind in § 44 StVO abschließend beschrieben, will heißen, selbst die Straßenbaubehörde hat keine eigene Zuständigkeit, sondern ist nach § 45 Absatz 2 StVO lediglich befugt, aus bestimmten Gründen tätig zu werden.

 

Die Anordnungen richten sich in der Regel an zwei Adressaten, nämlich zum einen an die Allgemeinheit der Verkehrsteilnehmer, welche die durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bekanntgemachte VAO zu befolgen haben, und an den für die Beschaffung, Anbringung usw. der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Verantwortlichen. Eine nachträgliche "Genehmigung" ergibt hier überhaupt keinen Sinn. Die Straßenverkehrsbehörde ist nicht befugt, die mit ihrer Zuständigkeit verbundene Verantwortung für die Regelung des Verkehrs auf andere zu delegieren.

 

Angesichts der Tatsache, daß es beim Polizei- und Ordnungsrecht, zu dem die StVO als besonderes Polizei- und Ordnungsrecht gehört, aufgrund der regelmäßig damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen um Kernbereiche staatlichen Handelns geht, finde ich es immer wieder erschreckend, wie wurschtig damit allenthalben, so offenbar auch hier, umgegangen wird.

 

Oder hat man in NW die Versorgungsunternehmen mit polizeilichen Aufgaben beliehen (auch dann ergäbe die "Genehmigung" keinen Sinn)?

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@Z282, wenn eine GAS oder Wasserleitung defekt ist wird die Straße gesperrt. Zur Not tut es dann ein mit Blaulicht versehener Wachewagen bis die Absperrung aufgebaut ist. Quer gestellt natürlich. (Versorger ist eine AG bei uns).

 

Absperrung wird aufgebaut nach einem „Regelplan“, Genehmigung eingeholt am nächsten Werktag.

Planbare Arbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durchgeführt werden.

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Und? Klage schon raus?

Nicht klagebefugt, da nicht betroffen.

Zudem muß hier leider noch das unnötige Widerspruchsverfahren durchlaufen werden, da die Unterbehörde und nicht das RP Stuttgart angeordnet hat. Vielleicht gibt es ja wie auch auf der B27 eine Widerspruchsflut und hoffentlich agiert dann aber nicht so dumpf der Landrat wie im "Der B27 Krimi", www.denkfarbirk-zak.de; 12.03.16; https://www.denkfabrik-zak.de/2016/03/12/der-b27-krimi-geschwindigkeitsbeschraenkung-auf-120-kmh-auf-der-b-27/

:nolimit:

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Nicht klagebefugt, da nicht betroffen.

Och, das lässt sich ja ganz einfach ändern.

 

Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang die Möglichkeit von Sammelklagen, um das finanizielle Risiko auf mehrere Schultern zu verteilen.

Das finanzielle Risiko lässt sich auch jetzt schon problemlos auf mehrere Schultern verteilen.

 

Weshalb sollte eine Allgemeinverfügung, also ein (belastender) Verwaltungsakt, der sich an die Allgemeinheit richtet, nicht auch von dieser - und nicht nur von Einzelpersonen - angefochten werden können?

Die Allgemeinheit ist kein Rechtssubjekt. Mal ganz abgesehen davon, daß es wohl kaum einen Verwaltungsakt gibt, den die Allgemeinheit anfechten wollen würde.

 

Da es hier nicht um Geld geht, sondern "nur" um Freiheitsrechte, ist der Anreiz für Anwälte und andere Partizipatoren eher gering, sich auf diesem Gebiet zu engagieren.

Ich bezweifle, daß es sonderlich schwierig sein dürfte, für eine entsprechende Klage einen Anwalt zu finden. Und welche Partizipatoren brauchst Du sonst noch?

 

"Anwalt für Verkehrsrecht" (...)

wäre in diesem Fall wohl kaum die erste Wahl.

 

Da geht es um Geld, während das bei der Anfechtung verkehrsrechtlicher Anordnungen eher nicht der Fall ist. Ein Prozeßrisiko von 50 € würden vermutlich mehr Leute auf sich nehmen als eines von ggf. mehreren tausend (insbesondere, wenn man in Betracht zieht, daß manche VG hin und wieder zu steilen Thesen und Rechtsauslegungen tendieren, die dann obergerichtlich eingefangen werden müssen).

Versuch macht kluch. Und da Du ja offenbar zum einen davon überzeugt bist, daß eigentlich jeder (die Allgemeinheit) gegen die hier diskutierte Anordnung ist und zum anderen auch nicht den Eindruck machst, als hättest Du irgendeinen Zweifel an der Aufhebung dieser Anordnung durch die Justiz, sollte es doch kein Problem sein, genügend Menschen zu finden, die ein Prozeßrisiko von 50 € (also ein Kostenrisiko von mehreren hundert Euro) zu tragen bereit sind. Crowdfunding soll ja jetzt eine ganz heiße Nummer sein, hörte ich.

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  • 1 month later...

@z282: Einem Kumpel von mir liegt die Anordnung sowie die "Verkehrsschau" vor. Die Pressemitteilung verschweigt Behördenmurks:

  • Defizite in der Linienführung und problematische Haltesichtweiten, Planung ist nach Ras-x aus 2001 mit Sägezahnprofil-Mittelstreifen, dann sind die Leitplanken wegen Durchbruchsicherheit höher geworden, nicht für Nässe- :R130: geeignet, Kurvenradien < 650 Meter zweifaches Unfallrisiko.
  • Einige Unfälle, aber nicht wegen Defizite, Unfälle durch Lkw-Stau in FR Aalen am Ende der Ausbaustrecke, hier das 400-Meter-Staugefahr-Schild.
  • :120: wird als präventiv und als mildes Mittel angesehen.

 

Ist der Klassiker, erst das Allheilmittel Tempolimit, es kracht weiter und dann erst kommen die Gefahrschilder / Kurvenleitbaken etc. anstatt umgekehrt. Die Bauausführung ist aus Fahrersicht auch Pfusch, da werden im Winter einige VT abschmieren.

 

Der ganze Fall ist wieder einmal ein Armutszeugnis für das RP Stuttgart.

 

Von Anwohner wird ein Aktionsbündnis gegen den Lärm der neuen Ortsumfahrung gegründet: https://www.schwaebische-post.de/p/1823376/

:nolimit:

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Behördenmurks ist das nicht, der Hase liegt allein in der Bewertung der Situation durch die Straßenverkehrsbehörde im Pfeffer:

 

Daß Straßen nach heute nicht mehr gültigem Regelwerk gebaut sind, ist die Regel und nicht die Ausnahme. Viele Landstraßen haben ihre Trassierung noch aus einer Zeit, als es solche Regelwerke oder eine planmäßige Trassierung noch überhaupt nicht gab. Das an sich ist auch kein Beinbruch, denn dafür gibt es die allgemeinen Vorschriften der StVO, die immer und an jedem Ort gelten und und geeignet sind, Gefahren für die Verkehrssicherheit wirksam abzuwehren. Im Fall der Geschwindigkeit ist das § 3 Absatz 1 StVO.

 

Das gilt auch für den Unsinn der Verbindung von Haltesichtweiten des Entwurfsregelwerks mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen, der erst mit der Einführung des heute gültigen Entwurfsregelwerks - insbesondere der RAA - Einzug gehalten hat. Verkehrsrechtliche Maßnahmen haben im Entwurfsregelwerk nichts zu suchen. Die Maßstäbe für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Straßen, also des Anwendungsfelds dieses Entwurfsregelwerks verfolgen den Vorsorgegedanken. Auf Grundlage theoretischer Annahmen werden Vorgaben für die Herleitung erforderlicher Entwurfsparameter gemacht mit dem Ziel, langfristig einen flüssigen und möglichst sicheren Verkehr zu gewährleisten. Das Gefahrenabwehrrecht und im besonderen die StVO beurteilt die Erforderlichkeit von Einrgiffen durch örtliche Beschränkungen und Verbote aber nach anderen Maßstäben mit dem Ergebnis, daß die Eingriffsschwelle der StVO für Verkehrszeichenregelungen deutlich über den Maßstäben des Entwurfsregelwerks liegt.

 

Im Hinblick auf "nicht eingehaltene" Haltesichtweiten ist aus StVO-Sicht zunächst auf das Sichtfahrgebot aus § 3 Absatz 1 StVO zu verweisen. Die Straßenverkehrsbehörden können sich grundsätzlich darauf verlassen, daß diese Vorgabe von den Verkehrsteilnehmern so hinreichend beachtet wird, daß sich keine Verkehrsunfälle infolge unzureichender Sichtweiten ereignen. "Präventive" Maßnahmen sind insoweit nicht oder allenfalls bei extremen Situationen geboten (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO; "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Gefährdung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt."). Nach einschlägiger Rechtsprechung liegt diese das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage bei um 2/3 erhöhter Gefährdung vor. Eine Nichteinhaltung von Haltesichtweiten aus dem Entwurfsregelwerk, die bei hohen Fahrzeug-Rückhaltesystemen im Mittelstreifen in der Regel auch nur auf den linken FS in Linkskurven auftreten, ist allein noch kein hinreichender Grund für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Nichteinhaltung von Entwurfsparametern aus dem aktuellen Entwurfsregelwerk ist im Bestandsnetz nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Dieses Bestandsnetz ist jedoch ausschlaggebend für das "allgemeine Risiko" im Sinne von § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO.

 

Die StVO stellt an die Planung und den Bau von Straßen grundsätzlich die Forderung, daß die Straßen so zu planen und zu bauen sind, daß diese im Rahmen der allgemeinen Vorschriften sicher befahren werden können und allenfalls eine Verkehrszeichen-Grundausstattung bestehend aus Leitlinien, Fahrbahnbegrenzungen, Vorfahrtregelung und Wegweisung erforderlich ist. Das ist nicht gleichzusetzen mit einer Forderung, überall und jederzeit allgemeine zahlenmäßige Höchstgeschwindigkeiten oder Richtgeschwindigkeiten ausschöpfen können zu müssen, sondern die sich den Fahrern darbietende Situation muß so begreifbar sein, daß sie von sich aus eine angemessene Geschwindigkeit wählen (gilt sinngemäß auch für alle anderen Verhaltensaspekte). Die kann im Einzelfall auch weit unter den zahlenmäßigen allgemeinen Höchstgeschwindgkeiten liegen (z. B. Spitzkehren, Autobahn-AS).

 

Die im vorliegenden Fall handelnden und entscheidenden Personen gehören fachlich dringend geschult.

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@z282: Bin ich voll bei Dir, aber wer soll diese Herren schulen? Ich sehe in ganz BaWü hierfür keine fähige Person. Das Innenministerium hat keine Kompetenz und keine Macht in Sachen Geschwindigkeitsbeschränkungen und das Verkehrsministerium ist grün-ideologisch (hat u. a. nach der Machtergreifung die :nolimit:-Strecke B29 Schorndorf - Schwäbisch Gmünd wegen fehlendem Strandstreifen auf ein paar Brücken mit :120: zulimitiert) und hat selbst zugegeben, alle rechtlichen (Winkel-)Züge für Tempolimits zu nutzen. Und die vier eigenständigen Regierungspräsidien wurschteln provinziell und schulungsbedürftig jede für sich. Wenn es Kompetenz gegeben hätte (eventuell gibt es Kompetenz, die politisch unterdrückt wird), dann hätte es vom RP Freiburg nicht die rechtswidrige Anordnung :130: A81 Höhe Geisingen gegeben, vom RP Tübingen nicht die rechtswidrige Anordnung :120: B27 Balingen gegeben und vom RP Stuttgart nicht die restriktiven :120:-Schaltungen A8/A81 beim vom Bund finanzierter VBA gegeben.

 

Somit bleibt nur die Schulung durch eine übergeordnete Tempolimit-Supervisor-Stelle - welche Du besetzen könntest :rolleyes: -, sprich vom Bund bzw. dann der Autobahn GmbH. Oder BaWü führt eine Strukturreform durch oder es gibt einen politischen Wechsel.

 

Bei der Bewertung der Situation war ja schon die Ausgangsbasis, "Spuren" für eine :120:-Begründung zu finden.

Ich habe in meiner Bibliothek noch ein bast-Studie, da ging es um die Haltesichteweite in BAB-Linkskurven, sprich Grünzeug im Mittelstreifen, "Blendschutz-Aufsatz", etc.. Dort wurde festgestellt, daß es kein Zusammenhang zwischen Geschwindigkeitsbeschränkungen bzw. :nolimit: und Unfallzahlen in Abhängigkeit von den Kurvenradien gibt. Es ist somit die Frage, wie das RP nun das zweifache Unfallrisiko hingetrickst hat und das auf Basis von der UD...

:nolimit:

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  • 2 weeks later...

Das Aktionsbündnis ist nun gegründet und schreit erwartungsgemäß nach Blitzer und weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Es will dafür kämpfen, dass die momentane Höchstgeschwindigkeit auf der Mögglinger Umgehungsstraße von 120 Kilometern pro Stunde mit Blitzanlagen kontrolliert wird. Noch besser wäre, die Höchstgeschwindigkeit zu senken, so der Wunsch.

Aus "Neue B29-Umfahrung - Mögglinger Ortsumfahrung sorgt für Ärger", www.swr.de, 18.10.19; https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/Neue-B29-Umfahrung-Moegglinger-Ortsumfahrung-sorgt-fuer-Aerger,laerm-umfahrung-moegglingen-100.html

:nolimit:
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  • 3 months later...

War klar, jetzt hat das Land fünf weitere "Vollstreckungsanhänger" :rofl: bestellt...mit Bundesmittel?

 

....scheinen das System der Zukunft zu sein...
Der Enforcement Trailer, zu Deutsch Vollstreckungsanhänger, ....

Aus "Noch mehr Blitzer-Anhänger gegen Raser im Land", www.stuttgarter-zeitung.de, 11.02.20; https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.tempokontrollen-im-suedwesten-noch-mehr-blitzer-anhaenger-gegen-raser-im-land.8b58525f-06bd-4d70-b57f-dffe1178fb7e.html

:nolimit:

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Das Aktionsbündnis ist nun gegründet und schreit erwartungsgemäß nach Blitzer und weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen:

 

Ist inzwischen völlig normal, egal um was es geht. Hier wurde nach einem Blitzer geschrien, da kam der Blitzer und wurde bejubelt, brachte aber nichts, jetzt will man eine Lärmschutzwand. Die Obrigkeit will jetzt statt :80: runter auf :50: : Wenn die dann kommen wird wohl :ruh: gefordert.

 

Es ist halt recht einfach, fühlt jemand sich beeinträchtigt, schnell Unterschriften sammeln, eine Online-Petition starten, Stöckchen heben und die Obrigkeit springt.

 

MfG.

 

hartmut

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Das Aktionsbündnis ist nun gegründet und schreit erwartungsgemäß nach Blitzer und weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen:

 

Ist inzwischen völlig normal, egal um wasDie Obrigkeit will jetzt statt :80: runter auf :50: : Wenn die dann kommen wird wohl :ruh: gefordert.

Nein, verkehrsberuhigte Zonen erfordern bauliche Maßnahmen und ist teuer. Liebe 30 Zone.Preiswert

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Nein, verkehrsberuhigte Zonen erfordern bauliche Maßnahmen und ist teuer. Liebe 30 Zone.Preiswert

nn kommen wird wohl :ruh: gefordert.

 

 

Bei dem Beispiel handelt es sich um eine Bundesstraße außerorts, Da gelten andere Regeln. Auch wenn eine :z30::ruh: nicht möglich ist, gefordert werden kann sie. Du glaubst doch nicht das sich die Leute über irgendwelche Regeln Gedanken machen.

 

MfG.

 

hartmut

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  • 6 months later...

Hier weiß man nicht ob man heulen oder lachen soll:

Ein Parkverbot wurde an der Stelle eingerichtet, wo später der Radaranhänger stehen soll. Das Verbot gilt ab dem morgigen Freitag.

...

So sei die Forderung nach Tempo 30 statt der bisherigen 40 aus „Verkehrssicherheitsgründen nicht begründbar und in übereinstimmender Auffassung mit der Polizei auch nicht erforderlich“, schreibt der Amtschef.

Aus "Neue Weinsteige bekommt neuen Blitzer", www.stuttgarter-zeitung.de, 13.08.20; https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.tempokontrolle-im-sueden-neue-weinsteige-bekommt-neuen-blitzer.89fe980a-8aae-4662-8a57-48ee06f96954.html

 

Für den "Radaranhänger" wird ein Parkverbot eingerichtet :vogelzeig: und der "Radaranhänger" darf dann dort parken :vogelzeig::lol::heul: .

Gottseidank hat sich das langjährige unsägliche Geschwätz vom Ordnungsoberbürgermeister Dr. Martin Schairer ab Okt. 2020 erledigt. Nicht zu vergessen auch die durch Interessenkonflikt belastete Ehe seinerzeit auch als Polizeipräsident mit einer Richterin am Verwaltungsgericht.

:nolimit:

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  • 5 months later...

Leider wird wieder eine gelbe Autobahn ideologisch geopfert:spinner::

Zitat

...in der Pressemitteilung. »Die Unfälle sind zwar nicht immer auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen – die Auswertung der Unfallereignisse hat jedoch ergeben, dass die Standspuren teilweise zu schmal dimensioniert sind, um im Bedarfsfall bei zu hohen Geschwindigkeiten einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Zwischen dem Ortsausgang Reutlingen und der sogenannten Hätze- bzw. Hundschleebrücke befindet sich gar kein Standstreifen.«

Aus "Tempolimit auf der B28 zwischen Reutlingen und Metzingen gilt ab sofort -´Zwischen Reutlingen und Metzingen darf ab sofort maximal nur noch 120 Stundenkilometer schnell gefahren werden.", www.gea.de, 29.01.21;  https://www.gea.de/weitere-nachrichten_artikel,-tempolimit-auf-der-b28-zwischen-reutlingen-undmetzingen-gilt-ab-sofort-_arid,6386662.html

Hoffentlich gibt es ein politisches Erdbeben im März, damit wir dann diesen Thread mit der Meldung"Neue Landesregierung entrümpelt Murks-Tempolimits" schliessen können.

:nolimit: 

 

 

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Keine Landesregierung wird künftig ein bestehendes Limit kippen. Genauso wenig wie das generelle Limit auf BABen, so es denn Ende dieses Jahres oder im nächsten tatsächlich eingeführt werden sollte, jemals wieder abgeschafft werden wird.

Offensichtlich wollen viele Bürger unseres Landes gern gegängelt werden (darf man entsprechenden Umfrageergebnissen glauben).

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vor 7 Stunden schrieb Bluey:

...Offensichtlich wollen viele Bürger unseres Landes gern gegängelt werden (darf man entsprechenden Umfrageergebnissen glauben).

Möglich, eventuell sind sie es aber auch nur leid, wiederholt von „Idioten“ schikaniert zu werden. 
z.B. hunderte Motorradfahrer fahren vorbei ohne zu stören, zwei glauben ein defekter (Sportauspuff) sei sportlich.

Hunderte fahren auf der BAB mit 160 problemlos an 130 Kolonne vorbei, ein oder zwei glauben mit Lichthupe und „Anschieben“ schneller an der Kolonne vorbeifahren zu können.

Die Polizei ist machtlos, der Wähler sagt sich, Möglicherweise hilft ein generelles Tempolimit auf BAB, Motorräder sind eh überflüssig, also besser gleich verbieten.

Beide Idioten betteln um Sanktionen die dann alle treffen.

 

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Vielleicht ist aber auch die überwiegende Mehrzahl der Bürger zwischenzeitlich einfach strunzdumm.

Vielleicht verstehen sie drei wichtige Grundsätze für eine freiheitliche Gesellschaft nicht.

- Bettle nie um ein Verbot, das nächste könnte dich treffen (Diplomat)

- Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen (Montesquieu)

- Wer bereit ist, Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder das eine noch das andere, und wird am Ende beides verlieren (Franklin)

 

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vor 10 Stunden schrieb Diplomat:

Vielleicht ist aber auch die überwiegende Mehrzahl der Bürger zwischenzeitlich einfach strunzdumm.

Möglich, denke ich aber nicht. In Essen z.B. hat man lange geglaubt, einen „roten Besenstiel“ kann man problemlos als Ratskandidaten aufstellen, er wird im Norden gewählt. Bitterer Irrtum Kommunalwahlen 2020.

CDU mit Abstand stärkste Partei, auch die Grünen holen mehr Stimmen als die SPD. CDU OB im ersten Wahlgang mit großer Mehrheit wieder gewählt.

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vor 22 Stunden schrieb Diplomat:

Vielleicht ist aber auch die überwiegende Mehrzahl der Bürger zwischenzeitlich einfach strunzdumm.

Das Gefühl habe ich leider auch recht häufig.

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vor 23 Stunden schrieb rth:

Möglich, eventuell sind sie es aber auch nur leid, wiederholt von „Idioten“ schikaniert zu werden. 
z.B. hunderte Motorradfahrer fahren vorbei ohne zu stören, zwei glauben ein defekter (Sportauspuff) sei sportlich.

Möglich, glaube ich aber nicht. Eher denke ich, daß sich manche ganz einfach darüber echauffieren, wenn andere etwas tun, was sie selbst nicht tun können, nicht tun wollen oder sich ganz einfach nicht trauen. Lautstärken unterliegen genauso subjektiven Wahrnehmungen wie Geschwindigkeiten (es sei denn, es ist wirklich arg zu laut oder zu schnell). Wie oft wird gejammert "DER ist zu laut". Macht man eine Schallpegelmessung, ist es aber längst nicht immer so bzw. liegt immer noch im Rahmen der Toleranzen. Genauso oder noch viel mehr verhält es sich bei Geschwindigkeiten. Ständig jaulen die Leute "DER fährt hier mit 180 km/h lang". Blöööööödsinn!!!!
1. geht das in den allermeisten Fällen dort nicht
2. widerlegen das in aller Regel unsere Messungen vor Ort

Zitat

Hunderte fahren auf der BAB mit 160 problemlos an 130 Kolonne vorbei, ein oder zwei glauben mit Lichthupe und „Anschieben“ schneller an der Kolonne vorbeifahren zu können.

Ja, solche Vollpfosten gibt es. Keine Frage. Aber normalerweise - ein wenig Intelligenz und Objektivität vorausgesetzt - sollte der erfahrene Autofahrer in der Lage sein zu differenzieren bzw. zu erkennen, daß es sich dabei um verdammt wenige handelt. Und ein paar von diesen werden hier und dort durch die Rennleitung auch schon mal aus dem Verkehr gezogen.

Es gibt aber auch den anderen Fall: vor wenigen Tagen befuhr ich hier agO eine Landstraße, zwei Pkw kamen mir entgegen. Der hintere von beiden schloss deutlich sichtbar auf. Kurz nachdem beide an mir vorbei waren, scherte der hintere zum Überholen aus. Was machte der vordere? Der Vollhorst scherte unmittelbar, nachdem der hintere komplett auf der linken Fahrspur war, auch nach links aus, fuhr mittig und blockierte den hinteren. WAS bitte schön soll so ein selten dämliches Verhalten? Fuhr der vordere ca. 100 km/h und meinte er vielleicht, er müsse den hinteren maßregeln? Warum läßt man den anderen VT nicht einfach überholen?! Der fährt anschließend seines Weges, ist ja eh schneller und daher auch schnell weg. Für beide völlig ohne Streß. Aber nein, das geht ja nicht. Man muß dem anderen ja unbedingt zeigen, daß er etwas macht, was nicht den Regeln entspricht. Und dann wundert man sich anschließend, wenn so eine Situation uU eskaliert. Für sowas habe ich Null Verständnis.

Zitat

Die Polizei ist machtlos, der Wähler sagt sich, Möglicherweise hilft ein generelles Tempolimit auf BAB, Motorräder sind eh überflüssig, also besser gleich verbieten.

1. ist die Polizei nicht machtlos
2. kann die Polizei nicht überall sein. Möchtest Du eine lückenlose 24h-Überwachung? Oder so eine wie in China? Ich ganz sicher nicht. Und da muß man dann halt auch damit leben, daß nicht alles regelkonform abläuft.

Zitat

Beide Idioten betteln um Sanktionen die dann alle treffen.

Beide betteln womöglich um Sanktionen, nur müssen die nicht zwingend auch alle anderen treffen.

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@Bluey, das es Fahrer gibt die 180 km/h fahren wo es eigentlich unmöglich ist beweisen Unfallprotokolle, nicht alle Anwohner sind „überempfindlich“, einige / viele sichtlich.

Zu laut kann man bei uns problemlos feststellen. Die Schallschutzwände sind für normale Fahrzeuge, auch LKW sehr effektiv. Man hört praktisch nichts. Idioten wecken den ganzen Stadtteil.

Mir ist die Zahl der Streifenwagen im Essener Süden Nachts und am Wochenende bekannt, die Chance erwischt zu werden ist minimal. 
Sanktionen gibt es daher nur von automatischen Messanlagen; daher bleibt der Lernerfolg leider aus. Polizeibeamte die Überwachen, vor Ort anhalten und belehren habe ich seit Jahren in Essen nicht gesehen.

Nach 4 — 8 Wochen ein Schreiben mit Zahlkarte, Kosten geringer als ein gutes Essen zu zweit...

 

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Essen ist aber nicht der Nabel der Republik. Deine dortigen Erkenntnisse lassen sich nicht verallgemeinern. Wo es etwas ländlicher wirt, sind Kontrollen mehr an der Tagesordnung.

 

BTW: 180 km/h in einer Anliegerstraße oder einem Wohnviertel? Nun, dazu zeige mir bitte mal ein Unfallprotokoll o.ä.

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@Bluey, öffentliche Aussage der (jetzt ehemaligen) Polizeipräsidentin zur Sicherheitslage und Polizeipräsenz in unseren Stadtteilen wörtlich: Sie leben doch auf der Insel der Seligen.

Allein in „meinem“Stadtteil wurden in den letzten Jahren 4 x Geldautomaten gesprengt, früher gab es min. 4 Automaten im Dorf, jetzt noch 1. Und der ist von 23 — 6 Uhr gesperrt. Gefasst wurde bisher niemand. 
 

180 in Anliegerstrassen habe ich nicht geschrieben, in Anliegerstrassen misst selbst die Stadt nicht. (Die Zahl stammt übrigens von Dir), 130 bei erlaubten 30 vor Schulen sind laut WAZ gemessen worden.

Essen ist in der Tat nicht der Nabel der Welt, wer hat schon einen Überblick über ganz NRW, Deutschland und der ganzen Welt.

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130 wurden laut WAZ gemessen. Ok. Würde trotzdem gern mal das Meßprotokoll sehen. Oder war es einer der vielen kommunalen Testmessungen (nicht geeicht)? Wo lediglich der Durchgangsverkehr gemessen wird, nicht aber dahingehend differenziert wird, welche Überschreitungen dabei zB von Einsatzfahrzeugen (im Einsatz) geschahen. Hier wurde unlängst eine Ortsdurchfahrt entsprechend bemessen, nachdem Anwohner über zu hohe Geschwindigkeiten klagten. Offen blieb dabei, ob das lediglich ein "nach Hören zu hohe Geschwindigkeit" war, oder tatsächlich zumindest subjektiv optisch wahrgenommen. Testmessungen ergaben Geschwindigkeiten von ca. bis zu 120 km/h. Allerdings handelt sich bei dieser Straße auch um eine relativ stark durch Einsatzfahrzeuge frequentierte Ein- und Ausflugschneise. In der Nähe liegt unser Kreiskrankenhaus. Als ich das letztens mal anmerkte, tat man etwas nachdenklich. Denn wir sollten dort auch messen, was wir auch taten, nur konnten unsere Messungen diese angeblichen Überschreitungen nicht ansatzweise belegen.
 

Zitat

180 in Anliegerstrassen habe ich nicht geschrieben

Nein, hast Du nicht. Aber Deine Bezugsäußerung oben ließ den Rückschluß zu, daß Du Dir solche Überschreitungen in Anliegerstraßen vorstellen kannst bzw. daß Unfallprotokolle solches angeblich beweisen könnten.

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Es sind ja nicht nur die grauen Kästen, die vorübergehend an den Lichtmasten hängen und zur Langzeiterfassung des Verkehrsaufkommens und Geschwindigkeitsprofils ausgewertet werden, nein auch die allseits beliebten wild blinkenden Geschwindigkeitsanzeigetafeln speichern die Messungen und werden ausgewertet.

Nicht selten darf ich dann im Mitteilungsblatt lesen, wie unverantwortlich in unserer Gegend doch gerast wird, und welche Maßnahmen daher getroffen werden müssen.

In der Regel hängen die o.g. Gerätschaften an den Hauptstraßen, und erfassen somit mehr als genug Einsatzfahrzeuge.

So auch an der Straße, an welcher ich wohne. Täglich zwischen zwei und fünf lautstarke, und zügige Durchfahrten, hinzu kommen die zivilen Sonderrechtler, ganz vorne mit dabei die FFW bei der Anfahrt zum Spritzenhaus.

Und wir haben weder Rettungswache, noch Revier in der Nähe. Allerdings dient die Ortsdurchfahrt als Hauptanfahrstrecke für andere Ortsteile.

Kurzum, wir haben zwischenzeitlich überall :30: (auch auf den Durchgangsstraßen) und in jedem Ortsteil stationäre Geschwindigkeitsmessungen.

Nachdenken und objektives Handeln steht bei Ideologen einfach nicht hoch im Kurs.

 

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@Bluey, laut WAZ war die Rede von Fahrverbot usw. Also keine Probemessung, aber mit großer Sicherheit kommunaler, mobiler Blitzer. 
 

@Diplomat, in Essen gibt es kaum stationäre Blitzer , aber mindestens 5 kommunale, mobile Blitzer.

 

Die örtliche Politik fordert ständig 30er Zonen außerhalb der Wohngebiete, bzw. „30“ Rund. Wenn nicht unmittelbar Schulen, Krankenhäuser oder Altenheime an der Straße stehen werden diese Wünsche immer abgelehnt. 

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vor 47 Minuten schrieb rth:

Die örtliche Politik fordert ständig 30er Zonen außerhalb der Wohngebiete, bzw. „30“ Rund. Wenn nicht unmittelbar Schulen, Krankenhäuser oder Altenheime an der Straße stehen werden diese Wünsche immer abgelehnt. 

Das liegt nur daran, dass ihr nicht so fortschrittlich seid, wie wir im "Ländle". Nach 10 Jahren Grün/Schwarz sitzen in den Ministerien und Regierungspräsidien zwischenzeitlich die Richtigen ;)

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Am 7.2.2021 um 15:25 schrieb Bluey:

Keine Landesregierung wird künftig ein bestehendes Limit kippen.

@bluey: Kann man allgemein so nicht sagen. Es gab in Hessen und auch BaWü großflächige Entrümpelungen auf BAB. Grundsätzlich sollten alle Limits nach 3 Jahren überprüft werden. Auf BAB sind die Karten mit der Autobahn GmbH neu gemischt worden. Bei den gelben Autobahnen in BaWü wird man sehen müssen, ob von einer neuen Landesregierung eine neue Direktive über die Regierungspräsidien zu den Landratsämtern ausgerufen wird.

:nolimit:

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  • Zitat

    So auch an der Straße, an welcher ich wohne. Täglich zwischen zwei und fünf lautstarke, und zügige Durchfahrten, hinzu kommen die zivilen Sonderrechtler, ganz vorne mit dabei die FFW bei der Anfahrt zum Spritzenhaus

    Nicht zu vergessen die "Tester" welcher dann in einer Gruppe (früher an einem angepappten Din A4 Blatt handschriftlich) seinen persönlichen Highscore einträgt.:lol2:

  • War z.b bei mir auf einem Schleichweg zur Autobahnzufahrt (30iger Beschränkung) schon einige male der Fall.

Gruss gery41

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  • 1 month later...

Am Sonntag wird es nun extrem spannend. Irgendwo hatte ich gelesen, daß ca. 1/3 der GRÜNEN nicht mit der Politik von Kretschmann zufrieden wären. Sei es, daß die GRÜNEN zu lasch sind, sprich keine Gänseblümchen und kein "durchgängiges" Tempolimit auf der A81 erreicht wurde. Zu lasch im Klimagedöns (siehe "radikalere grüne" FFF und Klimaliste), vielleicht zu lasch in der Corona-Politik (COVID-Zero-Freaks). Oder gehörnte Diesel-Pkw-Besitzer durch Kaltenteignung ihrer vormals vermeintlicher grünen Öko-Euro-4/5-Karren (Gelbwesten-Protest).

Es auch davon auszugehen, daß viele Leute die Corona-Maßnahmen-Gängelung satt haben und einen Denkzettel verpassen bzw. nun zu Protestwähler werden. Kretschmann hat sich nicht mit Ruhm bekleckert, wenn der VGH die Ausgangssperre als rechtswidrig bestätigt hat. Es wurde auch nicht besser, als er sagte, die Regierung müßte sich mit "Gerichte rumschlagen" oder so ähnlich. Das sprach Bände, wie er innerlich tickt. Macht man nicht. Unvergessen auch seine anmaßende Aussage, man soll in der Stadt seine Sache schnell und direkt erledigen und nicht flanieren. Macht man nicht. Das war genauso anmaßend wie Hr. Müller in Berlin, der meinte dem freien Bürger anmaßen zu müssen, wann und wo man sein Pullover kaufen sollte. Macht man nicht.

Wäre also schön wenn von den 34% prognostizierten Grünen-Wähler dann 11 % tatsächlich Alternativen wählen würden.

Aktuelle Umfrageergebnisse gibt es hier:

https://www.landtagswahl-bw.de/umfragen

Irgendwo stand eine Fehlerquote von maximal +-3 %. Wie werden am Sonntag sehen.

:nolimit:

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vor 3 Stunden schrieb m3_:

Am Sonntag wird es nun extrem spannend. ...

Wäre also schön wenn von den 34% prognostizierten Grünen-Wähler dann 11 % tatsächlich Alternativen wählen würden.

...die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Allein der Glaube daran fehlt mir wohl.

Den meisten Leuten geht es - auch in Corona-Zeiten - immer noch zu gut, um den Irrweg der links-grünen Ideologen zu durchschauen. 
Selbst im Ländle, wo es nach diversen Medienberichten in den letzten Jahren sehr viele KMU's gerade auch im so wichtigen Automobilsektor arg gebeutelt hat, kann bisher noch jedes aufgerissene Loch mit aberwitzigen Summen an Steuergeldern gestopft bzw, überdeckt werden.

Insofern sehe ich da (noch) recht wenig Aussichten auf einen erkennbaren Wandel. Aber warten wir den Sonntag ab, vielleicht irre ich mich ja auch.

Letzten Endes ist es auch schon ziemlich egal, wer die stärkste Kraft werden wird. Inzwischen stecken doch alle "Altparteien" (mit leichten Ausnahmen bei der FDP) bis zur Halskrause im grünen Idealismus-Sumpf drin. Also egal, wer MP- und Minister-Sessel befurzen wird, am Ende stecken immer Habeck/Baerbock&Co mit drin - selbst wenn die GRÜNEN an der 5%-Hürde scheitern würden. Das ist die ernüchternde Realität im Deutschland des 21. Jahrhunderts.

Bleibt also zu hoffen, dass die CDU nach dem endgültigen Abgang der Riege Merkel irgendwann mal wieder auf den Pfad evidenzbasierter Politik und zu ihren wirtschaftspolitischen Wurzeln zurückfindet. Denn ohne eine leistungsfähige und gesunde Ökonomie kann sich keine Gesellschaft ökologische Höhenflüge leisten. Wir Ostdeutschen können ein leidvolles Lied davon singen - zumindest all jene Ossis, die heute nicht immer noch der SED hinterher heulen.

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vor 21 Stunden schrieb SilverBanditS:


Den meisten Leuten geht es - auch in Corona-Zeiten - immer noch zu gut, um den Irrweg der links-grünen Ideologen zu durchschauen. 

@silverbandits: Klar, übergeordnet natürlich grundsätzlich daß enorm viel Vermögen nach dem zweiten Weltkrieg aufgebaut wurde "schaffe schaffe Häusle bauen", extrem jetzt vererbt wird, schwäbische Bauern "stinkereich" geworden sind und Daimer, Porsche, Audi und die ganzen Zulieferer Bosch, Mahle, Hummel, Getrag, Rücklichthersteller, Auspuffhersteller usw. und der ganze "mittelständische" Werkzeugmaschinenbau" ein mehr als prosperierendes BaWü hervor gebracht haben. Dazu die ganzen Gastarbeiter-Generationen (jetzt Dritte+) Italiener, Türken, Griechen, Jugos und Portugiesen. Es geht allen "Familien-Clans" jeglichen Stammbaums "blendend" und niemand wird "untergehen". Jetzt steht aber die Transformation an (Automobilkrise ging schon 2019 los) und on top der Corona-MIst.

Natürlich braucht inzwischen jede Volkspartei  "grüne Anteile" um zu überleben. Es galt auch schon immer, gegen ein "intelligentes Green-Thinking" ist ja nicht einzuwenden, also Effizienzverbesserungen, New-Technology usw. Um sich von der Öko-Spinner-Ecke abzuheben, wurde ja der Begriff "Nachhaltigkeit" geprägt. Dumpfes GRÜN und die bekannte Billigpolitik durch Verbote, Einschränkungen und anmaßende Lebensführungenvorschriften glänzen zu wollen sind: Veggie-Day, Tempolimits, Steak- und Flugverbot, 5-DM-Spitkosten pro LIter, Verteufelung vom Verbrennungsmotor und motorisierten Individualverkehr, Eigenheim-Bashing, usw.

Wir werden sehen, ob es bei dieser Wahl "Erdrutsche" geben wird. Die Briefwahl wird scheinbar auf 50 % der Wähler steigen!  Da ist die Frage, inwieweit die CDU/CSU-Maskenskandale und der Ehrenschwur noch eingepreist sind. Ebenso die AfD-Geschichte mit der "rechtwidrigen" Verfassungsschutzbeobachtung. 

Ebenso natürlich die Wahlbeteiligungsquote und natürlich erster Stimmungstest "Corona-Politik".

Wie auch immer, die letzte Prognose bzw. Umfrage (Insa-Institut) https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.newsblog-zur-landtagswahl-baden-wuerttemberg-gruene-setzen-sich-deutlich-von-cdu-ab.87af1be1-45b7-4acf-82fe-154b1bb955e9.html  sagt:

Grüne 32 %

CDU 23 %

AfD 13 % 

SPD 11 %

FDP 11 %

LINKE 4 %

Sagt aber nichts über das tatsächliche Wählerverhalten aus. Brexit und Trump wurden auch nicht "vorhergesagt". Wir werden heute Abend sehen....

Wer will, kann ja noch Prognosen abgeben wie: GRÜNE schaffen über 40 % oder sogar über 50%, SPD mit der schwäbischen Mutti Saskia Esken schießt auf über 30 % hoch oder fliegt sogar raus (< 5 %). Schwäbische Querdenker beflügeln die AfD zur Mehrheit auf über 30 %. Die Klimaliste zieht mit > 5 % in den Landtag.

:nolimit:

 

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Der "Erdrutsch" ist im Großen und Ganzen ausgeblieben. Landes-Mami und Langes-Papi haben ihre Position behauptet und die (zu erwartenden) Verluste der CDU dürften dieses Mal eher weniger auf die Masken denn auf die sture und einfallslose Corona-Politik von Frau Merkel und Herrn Spahn zurückzuführen sein. Die Umfragehochs der CDU (und CSU) im vergangenen Jahr haben sich als genauso beständig herausgestellt, wie seinerzeit der von den Sozis lauthals bejubelte "Schulz-Zug".

Die Bestätigung der stärksten Fraktionen für GRÜN in BaWü und ROT in RP dürfte auch sehr stark auf die sonstige Alternativlosigkeit bei den restlichen Altparteien zurückzuführen sein.
Dirk Maxeiner hat diese Alternativlosigkeit ganz treffend in eine automobile Metapher verpackt...

https://www.achgut.com/artikel/der_sonntagsfahrer_es_lebe_die_friedenswahl

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Hier mal noch ein schaurig-komischer Blick in die politische Zukunft dieses Landes...

https://www.achgut.com/artikel/mein_traum_von_analena_baerbock

Vielleicht wäre es wirklich das Beste für dieses Land, wenn zum Zeitpunkt des endgültigen Aus der letzten Kern- und nicht weniger Kohlekraftwerke die GRÜNEN den/die/das Kanzler stellen würden. Dann könnten sie direkt und ohne Umwege den Sturm ernten, den sie um die Jahrtausendwende mit dem Atomaustieg gesät haben.

Eine alte Volksweisheit sagt nicht umsonst: "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!"

Also lasset uns die GRÜNEN wählen und zur absoluten Mehrheit führen!
(Hab' ich das jetzt wirklich gerade geschrieben?)

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vor 2 Stunden schrieb SilverBanditS:

.....Also lasset uns die GRÜNEN wählen und zur absoluten Mehrheit führen!

Ganz schlechte Idee! In der Katastrophe kann sich die Regierung als „Macher, Kriesenbewältiger“ präsentieren, siehe Schröder beim Oderhochwasser,

oder natürlich auch nicht.

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vor 48 Minuten schrieb hartmut:

Was soll es bringen solche Seiten von rechten Ausschuss zu posten? 

Also ich fand's recht lustig zu lesen und auch gar nicht mal soooo unrealistisch.

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vor 2 Stunden schrieb hartmut:

Was soll es bringen solche Seiten von rechten Ausschuss zu posten? Es ist Müll und es wird nie was Vernünftigen dort entstehen. Hältst Du deine Gegenüber für Intelligenzverweigerer? 

...mit Deinem Ausfall muss ich Dich leider dafür halten - wäre mir sonst nie in den Sinn gekommen!

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vor 1 Stunde schrieb Bluey:

Also ich fand's recht lustig zu lesen und auch gar nicht mal soooo unrealistisch.

Dann mal eine Geschichte aus dem realen Leben.

Wenn ich unterwegs bin habe ich meist meine Kamera dabei. Ein Stand von einem AFD Fuzzi und gegenüber zwei ältere Damen, Omas gegen rechts. Bin zu den Damen hin und habe gefragt ob ich ein Bild von ihnen machen darf. Die Damen wollten nicht auf dem Bild sein, wir haben uns dann was einfallen lassen. Einmal gehört es zum Anstand wenn jemand jemanden fotografieren will, er fragt ob er fotografieren darf und sagt was mit den Bildern gemacht wird. Sagt inzwischen sogar der Gesetzgeber. 

Also habe ich das Bild gemacht. Habe es dann auch hochgeladen und veröffentlicht. Damit könnte die Geschichte zu ende sein.

Dann habe ich mal auf die Seite von dem AFD Fuzzi geschaut. Sehe ich doch das ich fotografiert wurde als ich fotografierte ohne das ich gefragt wurde, und das Bild veröffentlich wurde. Dann eine Räuberpistole erstunken und erlogen. Drama von Störungsversuch, Ordnungsbehörde. Ältere Ableger von FFF. Inzwischen hat er es entschärft.

Die Kommentare darunter wurden ganz schnell zensiert, auch wenn sie harmlos waren. Und sowas sitzt im Landtag. 

 

Geh mal in so eine AFD Gruppe rein, was da zusammengelogen wird, sowas brauchen wir hier nicht. 

MfG.

 

hartmutIMG_8132.JPG.5e47f298780d967cf5c68017e709e533.JPG

 

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vor 33 Minuten schrieb SilverBanditS:

@hartmutund was hat Deine GschichtausmLebe nun mit dem von Dir angegriffenen Artikel zu tun?

Die schlichten Gemüter fanden es auch lustig. Aber der Wahrheitsgehalt war = 0. Und Anstand ist auch ein Fremdwort.

 

MfG.

 

hartmut

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