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Drohendes Fahrverbot Durch Zu Wenig Abstand Auf Ab


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Hallo zusammen,

 

ich würde euch gerne um eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt bitten:

Ich wurde in einem Firmenfahrzeug Ende Februar auf der Autobahn mit zu wenig Abstand zum Vordermann gefilmt. Der Abstand betrug weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei 110 Km/h. Ergo würden auf mich 2 Monate Fahrverbot, 4 Punkte und 240 Euro Strafe zukommen. Gestern erhielt ich vom Fuhrparkverantwortlichen der Firma den Anhörungsbogen mit einem schlecht erkennbaren Foto (dunkel und gerade die eine Gesichtshälfte von mir mit Sonnenbrille zu erkennen). Das Fahrzeug ist auf eine Niederlassung unseres Unternehmens zugelassen. Dort traf der AB ein und wurde an unsere Zentrale weitergeleitet. Den Firmenwagen darf ich dienstlich und privat nutzen. Der Fuhrparkverantwortliche hat ihn mir zugeteilt. Im Prinzip ist es der Firma aber egal, wen ich damit sonst privat fahren lasse.

Natürlich könnte ich über einen Anwalt aus dem drohenden 2-monatigen Fahrverbot

über die Erhöhung der Geldstrafe vielleicht ein einmonatiges machen, mit dem Hinweis, vom Arbeitgeber beglaubigt, dass ich auf den Führerschein beruflich angewiesen bin.

Ich habe mich natürlich auch gefragt, ob ich jemand anderen als Fahrer angeben könnte. Ich kenne alle Argumente, die dagegen sprechen. Zudem wäre außer meiner Freundin niemand bereit und in der Lage 2 Monate auf den Führerschein zu verzichten. Die Frage ist natürlich, ob es die Bußgeldstelle wirklich interessiert, wer dort angegeben wird. Macht sich jemand die Mühe und recherchiert. Meine Freundin hat zumindest auch etwa meine Haarlänge und Farbe. Zudem ist sie als EU-Ausländerin zwar in Deutschland gemeldet, hat aber Pass/Reisepass ihres Heimatlandes. Ist das eine ernsthafte Option? Soll ich auf Zeit spielen und habe vielleicht Glück, dass das Ganze Ende Mai versandet, weil sich Firma/Niederlassung Zeit lassen, nicht aussagen?

Also, was tun?

 

Caulfield

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Die Frage ist natürlich, ob es die Bußgeldstelle wirklich interessiert, wer dort angegeben wird
bei FV (besonders, wenn länger als 1 Monat) wird genauer hingeschaut.

Ist das eine ernsthafte Option?
versuch macht kluch - aber: wenn du deine Freundin angibst, begehst du eine straftat.

 

Komisch, dass _m3 noch nicht hier war.. :unsure:

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Die Er.safa oder Al.berto-Methode (ohne Punkte) funktioniert auch bei Firmenfahrzeugen. Zur Methode kannst Du Dich hier im Forum einlesen.

In meiner alten Firma hat die Rechtsabteilung diese Methoden angewendet, um Mitarbeiter "rauszuhauen". Sofern Dein Arbeitgeber auch eine Interesse hat, dass Du den Führerschein behältst, wird sich da sicherlich was machen lassen...

:unsure:

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Zudem wäre außer meiner Freundin niemand bereit und in der Lage 2 Monate auf den Führerschein zu verzichten.

Die hier vorgestellten und diskutierten Methoden zur Vermeidung haben alle (!) das gemeinsame Ziel, dass niemand (!) auf den Fuehrerschein verzichten muss!

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Bist du selbst weiblich oder sieht dir deine Freundin einfach ähnlich wegen Haarlänge etc?

 

Das war lediglich auf die Haarlänge/Farbe bezogen...

 

In meiner alten Firma hat die Rechtsabteilung diese Methoden angewendet, um Mitarbeiter "rauszuhauen". Sofern Dein Arbeitgeber auch eine Interesse hat, dass Du den Führerschein behältst, wird sich da sicherlich was machen lassen...

 

Ich befürchte, dass meine Firma diesbezgl. sehr konservativ ist und primär die Aufklärungsarbeit nicht behindern wird...

 

versuch macht kluch - aber: wenn du deine Freundin angibst, begehst du eine straftat.

 

Dessen bin ich mir bewusst. Wobei das Ganze doch eine Ordnungwidrigkeit und kein Strafverfahren ist....

 

bei FV (besonders, wenn länger als 1 Monat) wird genauer hingeschaut.

 

Aber mit welchen Daten sollte die Bußgeldstelle das abgleichen, wenn meine Freundin im vernetzten Datenwust der Behörden aufgrund einens anderen EU-Passes nicht auffindbar ist?

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Dessen bin ich mir bewusst. Wobei das Ganze doch eine Ordnungwidrigkeit und kein Strafverfahren ist....
das "zu dicht auffahren" ist eine OWI, aber jemanden (wissentlich) falsch beschuldigen ist eine Straftat.
Aber mit welchen Daten sollte die Bußgeldstelle das abgleichen, wenn meine Freundin im vernetzten Datenwust der Behörden aufgrund einens anderen EU-Passes nicht auffindbar ist?
ich habe mir in solchen Fällen immer das Passfoto des Halters (bzs. wie in deinem Fall: desjenigen, dem das Auto zugewiesen ist) besorgt.

Oder der Außendienst/die Polizei gebeten, mal mit dem Foto in der Nachbarschaft/beim Arbeitgeber herumzufragen.

in den meisten Fällen: gotcha

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  • 2 weeks later...

Tach auch,

 

 

die entscheidende Frage hierbei ist, ob man schneller als mit 100 km/h unterwegs war, oder nicht. Unter 100 km/h gibt es alles (Punkte, Geld, Verwarnung etc.), aber noch KEIN Fahrverbot (unabhängig vom Abstand, könnten theoretisch auch 20 cm gewesen sein).

 

Wenn man schneller als 100 Stundenkilometer drauf hatte, dann gibt es alles PLUS Fahrverbot! Vielen Leuten ist diese 100-er Regelung nicht bekannt, sodass sich manche unnötig stressen, bis der Bußgeldbescheid nach Hause kommt und andere wiederum unnötig falsche Hoffungen machen.

 

 

 

Wünsche allen, die es "pechmäßig" erwischt hat, Alles Gute (diese Wünsche gelten allerdings nicht den Leuten, die bei Tempo 200 gefühlte vier Centimeter an meiner Stoßstange kleben - die sollen das 10-fache bezahlen!!!)

 

Gez.: schelmowsky

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