Kolbenfeder 77 Posted April 1, 2011 Report Share Posted April 1, 2011 Wäre das rechtlich möglich ( Verwaltungsaufwand mal nicht betrachtet ) wenn Behörden OHNE Nennung des Verstoß nur den Halter anschreiben um den Fahrer zu einer bestimmten Zeit und Tag genannt zu bekommen, ohne zu erklären ob für 10€ falsch geparkt oder 45km/h zu schnell, aber für "Nichtwissen" die Fahrtenbuchauflage ankündigen. Der Halter also nicht sich entscheiden kann ob erfür 10€ ErSaFa mit Fahrtenbuch spielt oder es um 6 Monate Fahrverbot geht.... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 1, 2011 Report Share Posted April 1, 2011 Nein, denn aufgrund welcher Rechtslage sollte ich der Behoerde mitteilen muessen, ob und ggf. wann ich mein Fahrzeug bewegt habe, oder wer derjenige war, der solches tat? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted April 1, 2011 Report Share Posted April 1, 2011 Fahrtenbuchauflage gibt es ohnehin erst ab den Punkterängen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 1, 2011 Report Share Posted April 1, 2011 Ähm Kolbenfeder schon wieder. Es ist bereits heute eigentlich zwingend, dass der Halter OHNE Nennung des Tatvorwurfs angesprochen wird, wenn er nicht als Betroffener in Frage kommt. Datenschutz und so du weißt. Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted April 8, 2011 Report Share Posted April 8, 2011 Wäre das rechtlich möglich ( Verwaltungsaufwand mal nicht betrachtet ) wenn Behörden OHNE Nennung des Verstoß nur den Halter anschreiben um den Fahrer zu einer bestimmten Zeit und Tag genannt zu bekommen, ohne zu erklären ob für 10€ falsch geparkt oder 45km/h zu schnell, aber für "Nichtwissen" die Fahrtenbuchauflage ankündigen. Der Halter also nicht sich entscheiden kann ob erfür 10€ ErSaFa mit Fahrtenbuch spielt oder es um 6 Monate Fahrverbot geht.... Ob es rechtlich ok ist weiß ich nicht. Aber faktisch wird es so oder ähnlich gemacht. Auch als Beschuldigter kann man einen AB bekommen, wo zwar Tatzeit, -ort und Art des Verstoßes (Geschwindigkeit) angegeben ist, jedoch nicht die Höhe der Überschreitung!!!Quelle: eigene Erfahrung. Waren übrigens die Cops, die auch auf meinem Grundstück standen und an die Terassentür gehämmert haben... Quote Link to post Share on other sites
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