rabauz 0 Posted March 28, 2011 Report Share Posted March 28, 2011 Liebe Mitforisten, ich lese hier schon lange mit und habe mich auch häufig amüsiert, aber nun hat es mich doch mal wieder selbst erwischt. Da die Gegenseite hier mitliest werde ich nicht allzuviele Informationen liefern: Ich bin im Einspruchsverfahren und muß ohnehin ins Ausland ziehen. Normalerweise würde ich wohl einen Wohnsitz hier belassen aber mir erscheint dies wegen des Verfahrens nicht ratsam Gehe ich recht in der Annahme daß der Einspruch dann seinen Weg nehmen wird, aber eben das Verfahren nicht durch Urteil abgeschlossen werden kann, weil eine Ladung unmöglich ist? Somit wird die Tat spätestens nach 2 Jahren verjähren. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted March 28, 2011 Report Share Posted March 28, 2011 Sofern die Adresse bekannt ist, so kann man dich auch laden. Ohne mich jetzt damit beschäftigt zu haben, kann ich ansonsten auch nicht weiterhelfen. Allerdings bin ich mir sicher, das eine Verjährung so nicht erreicht werden kann. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 29, 2011 Report Share Posted March 29, 2011 Gehe ich recht in der Annahme daß der Einspruch dann seinen Weg nehmen wird, aber eben das Verfahren nicht durch Urteil abgeschlossen werden kann, weil eine Ladung unmöglich ist? Somit wird die Tat spätestens nach 2 Jahren verjähren.Das mag ich nun ganz und gar nicht glauben. Ich wuerde eher sagen, Du wirst notfalls oeffentlich geladen und die Rechtskraft des BuGeBe wird dann eben ohne deine Anwesenheit eingelaeutet, wenn dieser oeffentlichen Ladung keine Folge geleistet wird. Beim naechsten Besuch in D'land wird man dich dann mit einem freundlichen Grinsen und offener Hand empfangen.... Quote Link to post Share on other sites
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