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Abstandsverstoss... Hilfe, Mir Gehen Die Ideen Aus !


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hallo liebes Forum !

 

ich hab da mal ein Problem… folgendes: (bissel kompliziert)

 

ich bin Berufskraftfahrer (fs klasse c/ce)

meine Frau hat (fs klasse 3)

gleiche Wohnanschrift, das mal als Vorinformation.

 

ich wurde mit nem 40 Toner bei nem Abstandsverstoss auf der AB gefilmt, leichte Unterschreitung, aber das gibt beim Lkw ja gleich 3 punkte plus fette Geldstrafe.

(Punkte kann man als Berufskraftfahrer ja nun nicht wirklich gebrauchen)

 

nun hatte mein Chef nen schrieb erhalten wo er dazu befragt wurde wer die Kiste gefahren ist… nett wie er ist hat er natürlich sofort mich angegeben. :whistle:

kurz darauf kam so ein Anhörungsbogen zu mir ins haus geflattert… an mich adressiert… den dann aber meine Frau "versehentlich" falsch ausfüllte !

sie "dachte wohl" es handelt sich um ihren letzten Blitzer und gab den Verstoss zu, trug also ihre Daten ein und schicke das Teil zurück. (hätte ja klappen können) ;)

Hat aber leider nicht geklappt und nun haben wir nen neuen Brief bekommen zwecks Vorsprechen, das Teil ist an uns beide adressiert… und wir sollen gemeinsam erscheinen !

soweit also erstmal alles Mist…

kann man da noch irgendwas drehen ?

alberto wird wird wohl nix mehr… habt ihr noch ne Idee ??

 

bitte Hilfe :giveup:

 

lg@all

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also im Anhörungsbogen stand nix genaueres, also keine Meter Angabe und es war auch kein Foto dabei.

allerdings gabs nen online link wo ich mich einloggen konnte und da konnte ich mir ein Foto von ansehen...

war halt die LKW Kolonne zusehen und auf dem Bild steht was von 01:03:18,87 (kein plan was das bedeutet)

war ne klassische Brückenmessung auf der Autobahn im Land Brandenburg... 3 Messlinien

als Beweismittel stand da was von Video.

mehr weiss ich auch nicht.

kann mich an den Vorfall auch nicht wirklich Erinnern, kein Plan ob der vor mir plötzlich abgebremst hat oder ob ich den vieleicht grade Überholen wollte...

bin eigentlich einer der immer sehr auf seinen Abstand achtet.

 

gruss

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wie soll ich denn nun auf den neuen Brief reagieren ?

 

da steht halt auch nicht viel drinne:

wir werden beide gebeten in einer Dienststelle in Berlin vorzusprechen unter vorlage des Ausweises und Führerschein, und das schon nächste Woche !

geht noch was ?

was sollte man nun tun bzw besser lassen !?

 

oder besser doch das versehentliche falschausfüllen des Anhörungsbogen einräumen und die Punkte + Geldstrafe fressen ?

:whistle:

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Ich würde nicht hingehen. Du kannst Dich nur weiter reinreiten. Wahrscheinlich wird ein Vergeleich der Videoaufnahme mit der Person angestellt. Du bist nicht zur Mitwirkung verpflichtet.

 

Das Versehen beim Ausfüllen des Anhörungsbogens bleibt folgenlos. Dafür brauchst weder Du noch Deine Frau eine Rechtfertigung.

 

Wenn man Dich einlädt, ist man wohl über die Fahrereigenschaft gestolpert, eventuiell auch über die fehlende Fahrewrlaubnis des vermeintlichen Fahrers und sucht nun die wahren Zusammenhänge. Rechne also mit Besuch, wenn Du der Einladung nicht folgst. Es sieht zwar nicht gerade rosig aus, könnte aber mit viel Glück noch gut für Dich ausgehen.

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ok, danke schön.... beruhigend zu wissen das wir diese Einladung ignorieren können.

 

wenn die Grünen klingeln kommen muss ja keiner öffnen oder, ist halt keiner da !? :whistle:

 

das wichtigste ist das meine Frau keinen Ärger bekommen kann weil sie sich ja versehentlich falsch beschuldigt hat, und dann noch quasi fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. ?!

sollte sie der Einladung folgen (sagen sie hat sich versehentlich selbst beschuldigt), oder kann sie das teil ebenfalls getrost ignorieren ?

wie gehts jetzt weiter, was kann passieren bzw womit sollte man rechnen ?

 

grüssle

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Klar kann man zunächst alles ignorieren. Es ist aber zu bedenken, dass gegen deine Frau wegen des Verdachts des Fahrens ohne ausreichende Fahrerlaubnis ermittelt werden muss (Offizialdelikt). Da bei den Lkw-Verstößen meist keine Fahrerbilder vorliegen, ist die selbst eingeräumte Fahrereigenschaft auch nicht sofort widerlegt. Wahrscheinlich erhält deine Frau bei Nichtwahrnehmen der Vorladung eine schriftliche Beschuldigtenanhörung, auf die auch wieder nicht reagiert werden muss. Dann kann der Sachbearbeiter Anzeige an die Staatsanwaltschaft vorlegen. Naheliegender ist jedoch, dass umgehend in der Firma ermittelt wird, da auch ein Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis durch den Verantwortlichen der Firma anzunehmen ist.

Dort wird sich dann der wahre Sachverhalt wohl zeigen, wobei die Frage ist, ob das den Chef freut und die Sache wert ist.

Bezüglich dem Abstandsvorwurf wäre die Videoaufzeichnung auf Abbremsen des Vorausfahrenden etc. zu prüfen, sofern nicht vorher die Verjährung erreicht wird.

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Guest Plantara

Wenn ich das alles so lesen, würde ich euch beiden ja empfehlen, einen Verkehrsanwalt zu kontaktieren, wo ihr euch erstmal beraten lassen könnt. Hört sich alles ganz schön verzwickt bei euch an.

 

Viel Glück!

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Da bei den Lkw-Verstößen meist keine Fahrerbilder vorliegen
Warum auch? Dafür gibt es Tachoscheiben bzw. Fahrerkarten (mal abgesehen davon, daß bei einer Abstandsmessung eigentlich doch regelmäßig Fahrerbilder existieren).

 

Naheliegender ist jedoch, dass umgehend in der Firma ermittelt wird, da auch ein Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis durch den Verantwortlichen der Firma anzunehmen ist.
Die Ermittlungen in der Firma sind durch, der Chef hat die gewünschte Auskunft gegeben (was hätte er auch sonst machen sollen?) und schon gar niemanden ermächtigt. Wenn die Bußgeldstelle tatsächlich (nochmal) bei ihm auflaufen und ihm den Vorwurf machen sollte, er habe da eine (anscheinend nicht bei ihm beschäftigte) Person ohne entsprechende FS-Klasse auf einem seiner LKW eingesetzt, wird er diesen Vorwurf ziemlich flott entkräften können. Und wenn der Fahrer nicht unbedingt zu den dringend benötigten, nahezu unersetzlichen Mitarbeitern gehört, könnte der Chef sich überlegen, ob er in Zukunft nicht auch ohne ihn bzw. mit einem anderen Fahrer leben kann.

 

Da das Thema 'Fahrereigenschaft' also durch ist, verstehe ich nicht, warum man der Einladung der Polizei nicht nachkommen sollte. Noch besteht immerhin die Möglichkeit, daß die Geschichte mit 'habe-ich-versehentlich-ausgefüllt' geglaubt oder zumindest als nicht widerlegbar akzeptiert wird. Und zum Abstandsverstoß selber muß man sich nicht äußern, man kann sich allerdings schon mal über den Tatvorwurf informieren, um anschließend ggf. einen Anwalt einzuschalten.

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also wir machen jetzt erstmal folgendes:

 

1. AB versehentlich falsch ausgefüllt.

2. Anhörung offiziell nicht erhalten, kann ja mit der Werbung im Briefkasten zusammen entsorgt worden sein

bzw ist nie bei uns angekommen. (daher konnten wir das ja leider nicht richtig stellen) :wacko:

3. Ob ich für die Firma ersetzbar bin kann mir mal völlig egal sein, da ich leider als leiharbeiter dort eingesetzt war und ich längst in einem anderen unternehmen tätig bin. :80:

 

bin gespannt wie es weiter geht... ;)

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Guest Plantara
achja...

sollte eine Beschuldigtenanhörung kommen wird meine Frau darauf natürlich reagieren und richtig stellen das sie nicht der Fahrer war und es versehentlich falsch ausgefüllt wurde.

soweit der Plan...

sollte passen oder ?

:80:

 

Die Frage ist, ob die das alles glauben! Manchmal sind die Behörden komisch! Hab da schon so meinen eigenen Erfahrungen gemacht, allerdings zivilrechtlich.

 

Welche Behörde ist denn für euch zuständig?

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@biber

So leicht würde ich das nicht nehmen. Selbst wenn der Chef sich entlasten kann, wäre DerHeld der Verantwortliche für die Überlassung des Lkw und setzt sich der Gefahr der Strafanzeige aus, da es hier bei der Selbstbezichtigung zudem auch um den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis geht.

Es ist im Lkw-Bereich leider so, dass die meisten Systeme keine Fahrerbilder liefern, ob du das nun glaubst oder nicht. Selbst die Tatsache, dass die Fahrerkarte einer Person verwendet wurde, besagt nicht, dass diese Person auch gefahren ist, oder?

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also wenn ich den anhörungsbogen nicht gesehen habe, brief kam an, frau fand ihn im briefkasten, irrte sich weil sie das ding nur kurz überflog und eh vor kurzem geblitzt wurde, trug ihre daten ein und schickte es zurück, dann kann man uns ja nix vorwerfen oder !?

die einladung zur polizei kam halt nie bei uns an und auf das nächste schreiben was kommt reagieren wir wieder.

und was behörden denken und meinen spielt doch keine rolle, entscheidend ist doch was sie beweisen können oder ?

meinungen dazu ?

:80:

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Selbst wenn der Chef sich entlasten kann, wäre DerHeld der Verantwortliche für die Überlassung des Lkw und setzt sich der Gefahr der Strafanzeige aus, da es hier bei der Selbstbezichtigung zudem auch um den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis geht.
Das setzt aber voraus, daß die Bußgeldstelle die Angaben der Ehefrau des als Fahrer genannten unbesehen glaubt. Da dort im allgemeinen auch Menschen arbeiten, die sich den Hut nicht mit dem Bagger aufsetzen, dürfte das wohl nicht so ohne weiteres der Fall sein.

 

Es ist im Lkw-Bereich leider so, dass die meisten Systeme keine Fahrerbilder liefern, ob du das nun glaubst oder nicht. Selbst die Tatsache, dass die Fahrerkarte einer Person verwendet wurde, besagt nicht, dass diese Person auch gefahren ist, oder?
Ich kenne nur wenige Kontrollstellen, die einzig und allein den LKW-Bereich erfassen und bin davon ausgegangen, daß die Abstandsmessung sowohl PKW als auch LKW betrifft - aber ich mag mich auch täuschen. Zur Fahrerkarte: die Strafen für das missbräuchliche Nutzen einer Fahrerkarte dürfetn auch nicht unerheblich sein (anscheinend 250,- € plus Punkte und ggf. andere Ermittlungen), also ist dieser 'Ausweg' doch wohl eine eher schlechte Wahl.

 

und was behörden denken und meinen spielt doch keine rolle, entscheidend ist doch was sie beweisen können oder ?
Wohl wahr. Wobei es dann darauf ankommt, wie intensiv sie sich mit Dir befassen.
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boah... verzwickt :80:

 

wie stehen denn die chancen den ganzen quatsch noch 2 monate laufen zu lassen ?

bin schon verwundert das die überhaupt so schnell auf den zurückgeschickten AB reagiert haben.

irgendwie muss doch die verjährung ohne schaden zu erreichen sein... :wacko:

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wie stehen denn die chancen den ganzen quatsch noch 2 monate laufen zu lassen ?
Sicher groß. Die Mitarbeiter der Bußgeldstellen landauf landab sind spezialisiert darauf, die Verfahren solange liegen zu lassen, bis sie in die Verjährung geraten und sich dort von selbst erledigen... :80:
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Guest Plantara
Selbst wenn der Chef sich entlasten kann, wäre DerHeld der Verantwortliche für die Überlassung des Lkw und setzt sich der Gefahr der Strafanzeige aus, da es hier bei der Selbstbezichtigung zudem auch um den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis geht.
Das setzt aber voraus, daß die Bußgeldstelle die Angaben der Ehefrau des als Fahrer genannten unbesehen glaubt. Da dort im allgemeinen auch Menschen arbeiten, die sich den Hut nicht mit dem Bagger aufsetzen, dürfte das wohl nicht so ohne weiteres der Fall sein.

 

Es ist im Lkw-Bereich leider so, dass die meisten Systeme keine Fahrerbilder liefern, ob du das nun glaubst oder nicht. Selbst die Tatsache, dass die Fahrerkarte einer Person verwendet wurde, besagt nicht, dass diese Person auch gefahren ist, oder?
Ich kenne nur wenige Kontrollstellen, die einzig und allein den LKW-Bereich erfassen und bin davon ausgegangen, daß die Abstandsmessung sowohl PKW als auch LKW betrifft - aber ich mag mich auch täuschen. Zur Fahrerkarte: die Strafen für das missbräuchliche Nutzen einer Fahrerkarte dürfetn auch nicht unerheblich sein (anscheinend 250,- € plus Punkte und ggf. andere Ermittlungen), also ist dieser 'Ausweg' doch wohl eine eher schlechte Wahl.

 

und was behörden denken und meinen spielt doch keine rolle, entscheidend ist doch was sie beweisen können oder ?
Wohl wahr. Wobei es dann darauf ankommt, wie intensiv sie sich mit Dir befassen.

 

 

Zur Fahrerkarte: die Strafen für das missbräuchliche Nutzen einer Fahrerkarte dürfetn auch nicht unerheblich sein (anscheinend 250,- € plus Punkte und ggf. andere Ermittlungen), also ist dieser 'Ausweg' doch wohl eine eher schlechte Wahl.

 

Das Nutzen einer Fahrerkarte, die einem nicht gehört ist zudem auch strafbar. Da kommt in der Regel, wenn ich mich nicht täusche, auch ein Strafverfahren auf einen zu und wenn dann noch Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raum steht, stellt sich so ein anhängiges Strafverfahren nicht einfach so von alleine ein.

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Guest Plantara
also wenn ich den anhörungsbogen nicht gesehen habe, brief kam an, frau fand ihn im briefkasten, irrte sich weil sie das ding nur kurz überflog und eh vor kurzem geblitzt wurde, trug ihre daten ein und schickte es zurück, dann kann man uns ja nix vorwerfen oder !?

die einladung zur polizei kam halt nie bei uns an und auf das nächste schreiben was kommt reagieren wir wieder.

und was behörden denken und meinen spielt doch keine rolle, entscheidend ist doch was sie beweisen können oder ?

meinungen dazu ?

:80:

 

Entscheidend ist auch, dass deine Frau beweisen muss, dass es auf ihrer Seite ein Versehen war. Man könnte schließlich annehmen, dass sie dich decken wollte. Ich würde mir trotzdem einen Anwalt nehmen bzw. mich vorerst mal beraten lassen. Da würde ich dir einen, der auf Verkehrsrecht sowie Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist, empfehlen. Der kann dann mal in die Akte schauen und gucken, was da los ist.

 

Noch eine kleine Anmerkung: Ich würde mich gar nicht mehr äußern. Weder du noch deine Frau! - Es kann nur noch schlimmer werden.

 

P.S. So ein Beratungsgespräch kostet in der Regel nicht viel. Vorher mit dem Anwalt vereinbaren und dann wird das schon. Wenn dein Anwalt die Sache übernimmt, dann kümmert sich einer darum, der Ahnung hat bzw. haben sollte und du kannst die Sache erstmal ein bisschen aus dem Kopf bekommen. Gruß Plantara

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Entscheidend ist auch, dass deine Frau beweisen muss, dass es auf ihrer Seite ein Versehen war.

Nein, das braucht sie nicht, da sie mit ihrer Handlung gegen kein Gesetz verstoßen hat. Selbst wenn sie dem Richter steckt, dass sie lediglich ihren Mann decken wollte, wird dieser etwas verkniffen schauen, aber mehr auch nicht.

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Ich hab den Verdacht dass Plantara ein Anwalt auf Kundenfang ist?

 

Was meint ihr?

 

Nein. Solche Äusserungen können unmöglich von einem Anwalt kommen:

 

Entscheidend ist auch, dass deine Frau beweisen muss, dass es auf ihrer Seite ein Versehen war.
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Guest Plantara

Solche Äußerungen sind ja nett! Ist es den Verboten sich im Internet zu belesen und das dort Erlesende hier mitzuteilen? Ich denke, man sollte auch mal kritisch einer Messung entgegenstehen und nicht immer ja und Amen sagen! Schließlich ist das doch ein Forum wo sich jeder mit seinem Standpunkt äußern kann! Oder etwa nicht?

 

Was einem an Bußgeld erwartet, kann ich auch jedem Bußgeldkatalog entnehmen! Dafür brauche ich nicht zwingend ein Forum!

 

Grüße Plantara

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Solche Äusserungen können unmöglich von einem Anwalt kommen..

 

Anwälte können doch schreiben, was sie wollen, gerade hier im Netz müssen sie ja auch nicht

für die Qualität ihrer Aussage einstehen ... wie natürlich jeder andere Nutzer auch..

 

Aber ich stimme Plantara zu, dass man hier kritisch mit anderen Meinungen umgehen kann.

Jeder Nutzer kann so verschiedene Sichtweisen auf ein Problem herauslesen, und sich

seine persönliche Meinung bilden, anstatt nur mit seiner ersten Meinung im eigenen Saft

zu schmoren :80:

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Ich hab den Verdacht dass Plantara ein Anwalt auf Kundenfang ist?

 

Was meint ihr?

 

 

Ich hab den Verdacht dass Plantara ein Anwalt auf Kundenfang ist?

 

Was meint ihr?

 

Nein. Solche Äusserungen können unmöglich von einem Anwalt kommen:

Lol ich kann dir ja mal ein paar Anwaltsschreiben zukommen lassen. Da fragt man sich manchmal wie die überhaupt die 10. Klasse bzw. die Hochschulreife geschafft haben.

 

Es sei denn sie lesen sich die Beiträge ihrer Angestellten vor dem Verschicken nicht durch.

Das stimmen manchmal sogar nicht mal der Kläger oder die Beklagte. :wacko:

 

Die Gerichte sind da aber nicht besser. Da gibt es Schriftsatze und Akten anderer Anwälte oder Behörden. :80:

 

------------------

Ob Plantara ein Anwalt will ich mich nicht festlegen. Zumindest die Werbung für eine Anwaltsseite habe ich gelöscht oder den gesamten Beitrag unsichtbar gemacht.

---------------

@Plantara

Neue Mitglieder mit durchaus kritischen Anmerkungen sind immer willkommen, genauso auch das andere Spektrum, denn nur dies macht eine ausgewogene Diskussion erst möglich.

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  • 1 month later...

halli hallo

 

wollte mal meldung machen.

 

bis jetzt hat meine frau 2 weitere AB bekommen, die wir nicht beantwortet haben.

 

der AB der an mich ging war vom 4.3.2011 ! (den meine frau dann ausfüllte)

an welchem datum ist die sache denn genau für mich verjährt ? (überliegefristen usw) :wand:

 

grüssle@all

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Überliegefristen spielen hier keine Rolle.

 

Die Frist beginnt ab Anordnung des Anhörungsbogens an Dich neu zu laufen, steht übrigens weiter oben schon. Allerspätestens am 4. Juni dürfte es verjährt sein, sofern keine weiteren Maßnahmen der Behörde ergriffen werden.

 

Wenn sie viel zu tun haben liegen viele Sachen auf Termin. Daher kann es schon sein, dass sie am letzten Tag der Frist nochmal aktiv werden.

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  • 3 weeks later...

Das ist ein interessanter Vorgang.

 

Tatsächlich scheinen sie ja immer noch die "Frau" zu suchen, obwohl diese es ja niemals gewesen sein kann.

 

Die haben nichts besseres!

 

Bis jetzt war das Verhalten vorbildlich!

 

Nur - nie die Tür aufmachen!

 

Dann schafft man vermutlich die Verjährung.

 

Man könnte auch "optisch" wegziehen...

 

Einfach bei EWMA ins Ausland abmelden - das Namensschild wegmachen...

 

Gute - dann kommt mal für ein paar Wochen die Post auch nicht an... das lässt sich aber regeln.

 

Jetzt müsste, nachdem der 4.6. vorbei ist - eigentlich die Verjährung geschafft worden sein.

 

Gruß

Alberto

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Guten Abend,

 

hier spricht die jetzt mal die Frau :nick:

 

Also habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen. Soll 103€ zahlen und 3 punkte bekommen.

Aber ich habe doch gar keinen LKW-FÜhrerschein :unsure:

 

So soll ich jetzt einfach Widerspruch einlegen ???

 

MfG

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Joh! Betrachte ich mal das Datum vom Eingangsbeitrag und vergleiche ich es mit dem heutigen Datum, so kommt mir die Vermutung, dass das Ding in wenigen Tagen - maximal 8 - verjaehrt ist. Da ja noch eine gewisse Frist bis zum Einspruch gewaehrt wird, sollte diese auch ausgenutzt werden. Aber Achtung, der Einspruch muss rechtzeitig (!) bei der Behoerde vorliegen, anderenfalls wird der BuGeBe rechtskraeftig..... :nick:

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Was sie reinschreiben soll?

 

Alles per EINSCHREIBEN-RÜCKSCHEIN - und als Kopie per Fax.

 

Betr. OWi Nr........

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen obigen Bußgeldbescheid erhebe ich fristgerecht

 

"EINSPRUCH"

 

Einem Verfahren - ohne Hauptverhandlung - wird zunächst widersprochen.

 

Begründung:

 

Ich bin an diesem Tage an einem ganz anderen Ort gewesen, habe zudem keinen LKW-Führerschein - und bin noch niemals - auch nicht ohne Führerschein - mit einem LKW gefahren.

Das könnte ich gar nicht.

 

Meiner Meinung nach muss es sich hier um einen Irrtum/Verwechslung handeln.

 

Ich rege deshalb an, das Verfahren gegen mich einzustellen.

 

Vorsorglich übersende ich der Ermittlungsbehörde die farbige und vergrößerte Kopie meines Personalausweises/Reisepass, wo mein aktuelles Foto darauf ist.

Ich rege an, dieses Foto mit etwaigen Beweisfotos zu vergleichen.

Danach müsste eigentlich feststehen, dass ich als Fahrerin auszuschließen bin.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Viel Erfolg

Alberto!

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