SOD 0 Posted March 23, 2011 Report Share Posted March 23, 2011 Hallo, vorhin musste ich feststellen, dass wir wohl gestern ein Parkverbotsschild vor unser Grundstück/Haus gesetzt bekommen haben.Genau da, wo unsere Autos parken. Dafür gibt es wohl 2 Möglichkeiten wie es dazu kommen konnte: 1.: Der Nachbar mit Campingplatz hat sich beschwert, dass angeblich seine Wohnwägen nichtmehr vorbei kommen.-> vollkommener quatsch, Straße ist über 4m breit, trotz parkender Autos. Ordnungsamt wurde von dem Nachbar vor ca 3 Jahren auch schonmal gerufen worauf die gemeint haben "alles i.O., keine Ahnung was der Herr zu beanstanden hat, ist trotz parkender Autos über 4m Platz". 2.: Der Baubürgermeister ist nicht gut auf uns zu sprechen, da seine Vorstellungen nicht mit unserem Fuhrpark übereinstimmen (haben mehrere Autos, davon manche abgemeldet, diese stehen aber in unserer Einfahrt). Nun ist meine Frage: Es gibt doch sicherlich Richtlinien, nach denen die Schilder aufgestellt werden. Kann darüber jemand was sagen?Wir sind eine Art Aussiedler, also nicht in einer engen, vielbeparkten oder befahrenen Stadt. Alle Autos die hier parken gehören uns oder zu uns, lediglich ein Besitzer eines Gartens parkt ab und an auch hier. Diese Situation gab es vor einigen jahren schonmal, hier hatte jedoch die Stadt mist gebaut. Nachdem mein Vater im Rathaus war und das erzählt hat, wurde das Schild wieder entfernt. Einige Jahre später ist es nun also wieder da. Morgen geht mein Vater aufs Rathaus zum Bürgermeister. Zusätzlich dachte ich, ich frage hier mal nach, was man da so machen kann und wie die Grundlagen dazu aussehen. Für Tipps bin ich dankbar! Gruß SOD Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 23, 2011 Report Share Posted March 23, 2011 Widerspruch erheben oder erst einmal eine Begründung für die Anordnung der Schilder. Widerspruchsfrist ein Jahr. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 24, 2011 Report Share Posted March 24, 2011 ... unserem Fuhrpark übereinstimmen (haben mehrere Autos, davon manche abgemeldet, diese stehen aber in unserer Einfahrt). na sowas, sich das eigene Grundstück selbst zu parken und dann beschweren, dass ein Parkverbot erlassen wird. Vielleicht solltet ihr mal eure abgemeldeten Fahrzeuge entfernen, dann habt ihr auch wieder Platz für die nutzbaren Fahrzeuge ?? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 24, 2011 Report Share Posted March 24, 2011 Und was hat diese antwort nun mit der Frage zu tun? Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted March 24, 2011 Report Share Posted March 24, 2011 ... unserem Fuhrpark übereinstimmen (haben mehrere Autos, davon manche abgemeldet, diese stehen aber in unserer Einfahrt). na sowas, sich das eigene Grundstück selbst zu parken und dann beschweren, dass ein Parkverbot erlassen wird. Vielleicht solltet ihr mal eure abgemeldeten Fahrzeuge entfernen, dann habt ihr auch wieder Platz für die nutzbaren Fahrzeuge ?? Hä? Er macht es doch genau richtig! Abgemeldete Fahrzeuge auf dem Privatgrundstück, und die angemeldeten FZ dürfen im öffentlichen Bereich parken... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 24, 2011 Report Share Posted March 24, 2011 Wenn der öffentliche Parkraum knapp ist, und privater Parkraum zur Verfügung steht, ist es im Sinne der Allgemeinheit,wenn Eigentümer ihren privaten Parkraum auch als solchen nutzen, und nicht mit abgemeldeten Fahrzeugen zu stellen. Natürlich kann das jeder machen wie er will, aber sich dann beschweren, dass ein Parkverbot erlassen wird, wenn maneigentlich Parkraum zur Verfügung hätte, ist nicht im Sinne der Allgemeinheit. just my 2 pence Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 24, 2011 Report Share Posted March 24, 2011 Morgen geht mein Vater aufs Rathaus zum Bürgermeister. Zusätzlich dachte ich, ich frage hier mal nach, was man da so machen kann und wie die Grundlagen dazu aussehen. Gespräch beim Bürgermeister abwarten. Begründung für die Anordnung der Schilder einsehen; und wenn alles nicht hilft vor dem Verwaltungsgericht klagen. Vorher eventuell einen Vertreter der örtlichen Opposition nach Unterstützung befragen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 24, 2011 Report Share Posted March 24, 2011 Vor der Klage aber Widerspruch erheben, da ansonsten die Klage unzulässig ist. Edit:Kommt auf das Bundesland an. In manchen gibt es kein Vorverfahren mehr. Quote Link to post Share on other sites
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