Jump to content

Strafbefehl Wegen 32km/h In 30er Zone?


Recommended Posts

Hallo Miteinander

 

Ich wurde in einer 30er Zone abzüglich Sicherheitsmarge mt 32km/h geblitzt. Hatte vor ca. 1.5 Jahre schon mal eine Buse wegen 155km/h auf Autobahn und wurde da verwarnt. (Fahrzeuglenker war ich aber nicht, aber da ich ein Deal mit meiner Versicherung gemacht hatte, habe ich die Buse auf mich genommen und meine Rechtschutzversicherung hat meine Strafe beglichen :whistle: )

 

Muss jetzt zu der Strafe von 40 Franken nochmals 70 CHF Spruchgebühren und 25 Franken Schreibgebühren bezahlen.

 

Versteh nicht ganz warum zu der Buse von CHF 40 noch obige Kosten kommen? Hab doch keine Zahlungsaufforderung davor bekommen. Der Strafbefehl hab ich heute aber per Einschreiben erhalten.

 

Wenn meine Post entwendet/verloren gegangen ist kann ich doch nicht dafür belangt werden? Besonders wenn die Zahlungsaufforderung nie per Einschreiben eingereicht worden ist.

 

Was wäre wenn meine Frau Fahrzeuglenker gewesen war? Würde das an der Strafe was ändern?

Was ist eure Einschätzung wurde wohl das Blitzfoto von der Polizei/Richter schon angeschaut?

 

Besten Dank für eure Hilfe

Gruss und schönen Abend

 

Axel aus Zürich

Link to post
Share on other sites

Hallo Axel

 

Die 40.- wäre die Strafe im anonymen Ordnungsbussenverfahren gewesen. Das ist ein vereinfachtes Verfahren, dass von der Polizei angewendet werden KANN (nicht muss), in dem es keine Verfahrensgebühren gibt, sofern der Halter die Tat zugibt oder den Lenker bekannt gibt, oder die Strafe einfach irgendwie bezahlt wird. Du hast allerdings keinen Anspruch auf das Ordnungsbussenverfahren. Deshalb wäre es auch egal, wenn die Post den Wisch tatsächlich verloren hätte, das wäre dann halt Dein Pech. Die Ordnungsbusse ist anonym, d.h. der Täter wird nicht ermittelt.

 

Sehrwohl hast Du Anspruch auf das ordentliche Verfahren, welches automatisch eingeleitet wird, wenn die Ordnungsbusse nicht bezahlt wurde, wenn gegen die Ordnungsbusse Einsprache erhoben wird, wenn man Akteneinsicht haben möchte usw usf - einfach sobald der Beschuldigte die Tat nicht bedingungslos zugibt oder genaue Angaben zur Lenkerschaft macht. Oder in der Praxis: Wenn man eben nicht bezahlt. Dieses ordentliche Verfahren kostet etwas - in Deinem Falle Fr. 70.- + 25.-.

 

Zu Deiner anderen Frage: Nein, das Foto hat sich ziemlich sicher noch niemand angeschaut. Ich würde sogar stark darauf tippen, dass auch das ordentliche Verfahren vollautomatisch abgewickelt wird. Damit das Foto überhaupt physikalisch erstellt wird, müsstest Du nun Einsprache erheben.

 

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Beweislast viel stärker beim Staat liegt, gilt in der CH alleine die Messung des Blitzer als "erster Indiz" dafür, dass der Halter auch der Lenker war. D.h. ein reines Leugnen oder Schweigen reicht dem Halter nicht, um sich einer Verurteilung zu entziehen. Vielmehr muss der Halter einen Gegenindiz bringen, beispielsweise ein Alibi, einen anderen Fahrer benennen, sich aufs Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber nahen Familienangehörigen berufen, oder plausibel darlegen, dass das Fahrzeug einem weiten Personenkreis zur Verfügung stand und es für ihn daher nicht möglich ist, den Fahrer genau zu benennen.

 

Bei dieser Gerichtsverhandlung wird sich der Richter auch das Foto anschauen, und entscheiden, ob es sich um den Angeklagten handelt oder nicht (sofern dies auf dem Foto erkennbar ist) - sofern die Polizei das Foto als Beweis gegen den Angeklagten ins Rennen bringt, oder der Angeklagte darauf besteht, das Foto zu sehen.

 

Natürlich ist auch das Gerichtsverfahren nicht gratis. Wie immer trägt die unterliegende Partei die Gerichtskosten. Dafür stünde Dir, solltest Du den Fall gewinnen, auch eine Aufwandsentschädigung zu.

Link to post
Share on other sites

Da ich das jetzt erst gelesen habe, ein Kommentar dazu:

 

Die 40.- wäre die Strafe im anonymen Ordnungsbussenverfahren gewesen. Das ist ein vereinfachtes Verfahren, dass von der Polizei angewendet werden KANN (nicht muss),[...]

 

Ohne die entsprechende Fachliteratur konsultiert zu haben, geht aus Art. 1 OBG und den Ausnahmen in Art. 2,3 und 3a OBG ganz klar hervor, dass das Ordnungsbussenverfahren in diesem Fall anzuwenden ist.

 

Zu Deiner anderen Frage: Nein, das Foto hat sich ziemlich sicher noch niemand angeschaut. Ich würde sogar stark darauf tippen, dass auch das ordentliche Verfahren vollautomatisch abgewickelt wird. Damit das Foto überhaupt physikalisch erstellt wird, müsstest Du nun Einsprache erheben.

 

Im ordentlichen Verfahren hat der Beschuldigte das Recht, angehört zu werden und Beweise/Akten einzusehen. Dieses Recht ist offensichtlich verletzt worden. Für die entsprechenden Rechtsmittel wäre es hilfreich, das Schreiben mal zu sehen, denn darauf sind die Rechtsmittel zu bezeichnen. In der Regel ist die Frist dafür sehr kurz (10 Tage). Ich würde Akteneinsicht beantragen, um herauszufinden ob und wohin die vermissten Schriftstücke versandt wurden.

 

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Beweislast viel stärker beim Staat liegt, gilt in der CH alleine die Messung des Blitzer als "erster Indiz" dafür, dass der Halter auch der Lenker war. D.h. ein reines Leugnen oder Schweigen reicht dem Halter nicht, um sich einer Verurteilung zu entziehen. Vielmehr muss der Halter einen Gegenindiz bringen, beispielsweise ein Alibi, einen anderen Fahrer benennen, sich aufs Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber nahen Familienangehörigen berufen, oder plausibel darlegen, dass das Fahrzeug einem weiten Personenkreis zur Verfügung stand und es für ihn daher nicht möglich ist, den Fahrer genau zu benennen.

 

Auch in der Schweiz gilt die Unschuldsvermutung und die Beweislast liegt zu 100% beim Staat. Allein die Haltereigenschaft kann ein Indiz für die Täterschaft sein. In allen mir bekannten Urteilen, deren Verurteilungen auf diesem Indiz begründet liegen, haben die Betroffenen äusserst dumme Fehler gemacht. Ein Alibi reicht aus, um dieses Indiz zu entkräften.

 

Und ja, blosses ignorieren/schweigen ist im ordentlichen Verfahren nie gut. Der Vorwurf sollte zumindest begründet bestritten werden.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...