froofoo 0 Posted February 26, 2011 Report Share Posted February 26, 2011 hallo leute gerade mit einem kumpel telefoniert. er meinte er waere in .de auf der autobahn von vorne rot geblitzt worden - bei einer bruecke.ich tippe jetzt auf abstand - auch weil er meinte dass auf keinem band was angeschlagen haette. er meinte wenn abstand zu gering gewesen waere, dann nur minimal.meine frage: was passiert in so einem fall.ich weiss nur von einem berufskollegen in .de dass der ein paar wochen zu fuss gehen musste weg sowas.punkte fuer einen oesterreicher in flensburg gibt's ja wohl nicht, oder?und fahrerlaubnis in oesterreich erlischt ja auch nicht wegen vergehen in .de, oder?wie funktioniert das dann? hab leider keine faq dazu gefunden. danke!servus froofoo Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 26, 2011 Report Share Posted February 26, 2011 punkte fuer einen oesterreicher in flensburg gibt's ja wohl nicht, oder?Doch gibt es. Nationalität und Wohnort sind egal.und fahrerlaubnis in oesterreich erlischt ja auch nicht wegen vergehen in .de, oder?Es gibt im Fall der Fälle ein Fahrverbot in Deutschland. wie funktioniert das dann? hab leider keine faq dazu gefunden.Er bekommt einen Bußgeldbescheid, muss zahlen, und das Fahrverbot auf seinem Führerschein eintragen lassen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
froofoo 0 Posted February 26, 2011 Author Report Share Posted February 26, 2011 danke harmut fuer die antworten. also wird quasi beim ersten punnktvergehen eine kartei angelegt.weisst du wie das gehandelt wird, wenn man den fuehrerschein abgeben muss? gibt man den dann physisch ab? weil dann darf man ja auch in .at nicht fahren. oder darf man einfach eine bestimmte zeit in .de nicht fahren?sorry fuer die vielleicht bloeden fragen ... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 26, 2011 Report Share Posted February 26, 2011 Es wird unter dem Namen und Adresse ein Punktekonto angelegt. Es gelten die gleichen Regeln wie auch bei denen die in Deutschland leben. Der Führerschein muss entweder zu der Bußgeldstelle zugeschickt oder vorgelegt werden, dann wird das Fahrverbot entweder eingetragen, oder es kommt bei der Karte ein Aufkleber drauf. Ab dem Moment darf während dem Fahrverbot nicht mehr in Deutschland gefahren werden. In Österreich darf weiterhin gefahren werden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
froofoo 0 Posted March 1, 2011 Author Report Share Posted March 1, 2011 ok. dann ist das eh kein thema. da wird sich jemand freuen das zu erfahren danke! Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted March 4, 2011 Report Share Posted March 4, 2011 Der Führerschein muss entweder zu der Bußgeldstelle zugeschickt oder vorgelegt werden, dann wird das Fahrverbot entweder eingetragen, oder es kommt bei der Karte ein Aufkleber drauf. Ab dem Moment darf während dem Fahrverbot nicht mehr in Deutschland gefahren werden. Ist auch ein geiles System. Als ob sich der Kleber nicht entfernen liesse ... Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted March 4, 2011 Report Share Posted March 4, 2011 Der Führerschein muss entweder zu der Bußgeldstelle zugeschickt oder vorgelegt werden, dann wird das Fahrverbot entweder eingetragen, oder es kommt bei der Karte ein Aufkleber drauf. Ab dem Moment darf während dem Fahrverbot nicht mehr in Deutschland gefahren werden. Ist auch ein geiles System. Als ob sich der Kleber nicht entfernen liesse ... Auch wenn der Aufkleber entfernt ist, besteht das Fahrverbot !!! Das ist ja amtlich registriert und kann im Zuge einer Kontrolle jederzeit abgefragt werden....... lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted March 4, 2011 Report Share Posted March 4, 2011 @Weinberg: natürlich, das ist mir auch klar. Es stellt sich mir nur die Frage, warum der Kleber überhaupt angebracht wird. Wenn jemand bereit ist, trotz geltendem Fahrverbot in D sich hinters Steuer zu setzen, wird er auch den Kleber von der Fahrerlaubnis runterkratzen. Ich kann mir daher kein Szenario vorstellen, in welchem der Kleber auf der Fahrerlaubnis irgend jemandem hilft. Das ist quasi wie wenn du jemanden einsperren willst und das Gefängnis aus Karton baust. Wenn der Gefangene sich an die Regeln hält reicht es aus, aber bei regelbefolgenden Gefangenen hätte man gar kein Gefängnis gebraucht. Wenn der Gefangene aber ausbrechen will, ist der Karton nicht ansatzweise ein Hindernis. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 4, 2011 Report Share Posted March 4, 2011 @Weinberg: natürlich, das ist mir auch klar. Es stellt sich mir nur die Frage, warum der Kleber überhaupt angebracht wird. Wir hatten hier mal einen Schweizer bei dem hat es gereicht eine Kopie des Führerschein einzuschicken um das Fahrverbot anzutreten. Einziehen können sie den Schein nicht. Bei der Kontrolldichte die wir hier haben ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit sehr gering, außer wenn gezielt jemand von der örtlichen etwas im Auge behalten wird. Der Aufkleber dürfte also mehr Symbolcharakter haben. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 4, 2011 Report Share Posted March 4, 2011 Zu denken wäre auch an eine Straftat. Insbesondere Urkundenfälschung etc. könnte hier vorliegen. Quote Link to post Share on other sites
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