yazerone 1 Posted February 21, 2011 Report Share Posted February 21, 2011 Hallo, was würde drohen, wenn ein Fahrzeug ohne Versicherung, aber zugelassen auf Privatgrund abgestellt wird? Sagen wir mal, seit 1.1.2011? Gibt es irgendeine Möglichkeit, das Fahrzeug dort legal weg zu bewegen? Thanx! Quote Link to post Share on other sites
TomTomista 0 Posted February 21, 2011 Report Share Posted February 21, 2011 Hallo Yazerone, ich arbeite bei einer Versicherung und wundere mich darüber, wie sowas funktioniert: angemeldet aber ohne Versicherung ? Wie auch immer, bewege Deinen Luxusschlitten bitte nur auf Tieflader, Abschleppwagen oder kurzfristig am Abschleppseil o.ä. aber unter keinen Umständen mit diesem Kennzeichen und eigener Kraft auf öffentlichem Grund. Noch kürzer die Antwort auf deine Frage: NEIN Servus Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted February 21, 2011 Author Report Share Posted February 21, 2011 Was ist so verwunderlich? Versicherung schickt neuen Beitragsbescheid, ich sage NEIN, fertig ist das zugelassene, aber nicht versicherte Fahrzeug?! Du meinst also, kurzfristig am Abschleppseil wäre unproblematisch? Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted February 21, 2011 Report Share Posted February 21, 2011 hol dir doch ein Kurzzeitkennzeichen,dann kannst du ein paar Tage damit das Fahrzeug von A nach B und weiter nach C oder sonstwohin bewegen. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 21, 2011 Report Share Posted February 21, 2011 Was ist so verwunderlich? Versicherung schickt neuen Beitragsbescheid, ich sage NEIN, fertig ist das zugelassene, aber nicht versicherte Fahrzeug?! Du meinst also, kurzfristig am Abschleppseil wäre unproblematisch? Die Versicherung meldet den nicht mehr vorhandene Versicherungsschutz recht schnell der Zulassungsstelle, welche wiederum nach einer Mahnung das Kennzeichen entstempelt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 21, 2011 Report Share Posted February 21, 2011 Du meinst also, kurzfristig am Abschleppseil wäre unproblematisch?Wäre schleppen, und dafür müsste eine Genehmigung beantragt werden. Brauchst also Kollege faun98 oder Anhänger. Billiger, wenn das Fahrzeug betriebsbereit ist. Abmelden, Kurzzeitkennzeichen. Abgemeldet dürfte das Fahrzeug schon sein wenn kein Versicherungsschutz besteht. Nur hat man das Fahrzeug wohl noch nicht zum abstempeln gefunden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted February 21, 2011 Author Report Share Posted February 21, 2011 Danke für die Antworten, also zwingend erst abmelden, dann KzZ-Kennz? Ist es richtig, dass ich mit dem noch angemeldeten Fzg kein KzZ-Kennz bekomme? Wie teuer ist die Zwangsabmeldung? Ist aber auch verdammt schwer zu finden , eigentlich bin ich aber auch nur zu faul/bequem/unflexibel, um mich zu Bürgeramtsöffnungszeiten auf den Weg zu machen. Sollte eigentlich längst verkauft sein, aber wie immer - kam was dazwischen. Quote Link to post Share on other sites
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