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Lügner Und Betrüger In Uniform


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Nachdem ich letztes Jahr eine unliebsame Begegnung mit einem schrägen Bayerischen Vogel in Uniform hatte, tagten in der letzten Woche bei mir die Juristen. Schon in der Frühe liefen die Herren aus zwei renommierten Kanzleien zur Höchstform auf, wahrscheinlich auch deshalb, weil das Honorar sicher war. Es wurden ausführliche Debatten geführt, literweise Kaffee konsumiert und Mittags in aller Ruhe gespeist, wobei hier noch mit vollem Mund gesprochen wurde, was eigentlich unschicklich ist – aber, der Zweck heiligt die Mittel und entscheidend ist, was hinten dabei rauskommt.

 

 

Rückblende

 

 

Es ist Frühling und Feiertag in Deutschland. Trotzdem haben wir Dienst, denn Autos gehen immer kaputt. Bei dem Bäcker meines Vertrauens habe ich Zugang zur Backstube, halte hier ein kleines Schwätzchen, als mein Handy piebst. „ Wir bräuchten noch einen Mann, der ein Wohnmobil nach Bayern fahren könnte „ höre ich am Telefon. Das Wetter ist gut und gegen einen kleinen Ausflug nach Süden ist eigentlich nichts einzuwenden. Im Betrieb angekommen habe ich mir auf dem Hof den kleinsten Autotransporter mit Anhänger ausgesucht und Reisefertig gemacht, d.h. Abfahrtskontrolle, Sichtkontrolle usw. und dabei folgende Gegenstände vom Führerhaus in die Staukästen geräumt:

 

 

1. einen 10 Liter Gummieimer mit Spanngurten

 

2. einen Gummihut

 

3. verschiedene Holzklötze und diverse Kleinigkeiten.

 

 

Alle diese Utensilien hat der Stammfahrer unter der Woche in seinem Führerhaus, damit er beim Be- und Entladen nicht immer in den Staukästen herumsuchen muss. Zudem war gemeldet, das der Havarist mit zwei Personen – von denen eine behindert ist - besetzt sei. Normalerweise werden Pannenfahrzeuge mit einem normalen Abschleppwagen an ihren Bestimmungsort gebracht, mit Wohnmobilen geht das so nicht, einerseits kommt man mit dem Gewicht nicht hin, andererseits sind die Dinger teilweise zu hoch, oder Radstand ist zu lang, sodass ein Womo gar nicht aufgeladen werden kann. Etwas passt garantiert immer nicht, deshalb fahren wir immer mit einem Motorwagen und einem sehr niedrigen Anhänger, der aber so lang ist, das wirklich alles draufpasst.

 

Noch schnell ein Blick in den Kühlschrank und die erst käuflich erworbenen Brötchen mit diversen Leckereien belegt, schon kann´s losgehen. Der Havarist steht auf der BAB A 3 auf der Raststätte, nichts geht mehr, der Pannendienst hat die Segel gestrichen. Der Fahrer ist beinamputiert und alles ist innen behindertengerecht umgebaut. Das Womo ist schnell aufgeladen, den Fahrer haben wir mit vereinten Kräften in das Führerhaus gehoben, die Ehefrau dazugesetzt, mit dem Zollstock noch einmal die Höhe nachgemessen und so sind wir Richtung Bayern gestartet.

 

 

Auf dem letzten Hessischen Parkplatz vor Aschaffenburg habe ich noch einmal angehalten und alle Spanngurte usw. kontrolliert, schließlich fahren wir nach Bayern, da sind die Herren der Rennleitung bekanntlich besonders aufmerksam. Im schönen, aufgehenden Sonnenschein fahren wir durch den Spessart, Würzburg liegt wunderschön in der Sonne und wir drei im Führerhaus unterhalten uns angeregt über Urlaube, die damit verbundenen Restaurantbesuche nebst Rotweinflaschen, und stellen fest, das hier die Interessen gleich sind. Die weitere Fahrt im Land der Bajuwaren verläuft einwandfrei, die BAB ist vollkommen leer, sodass wir zügig vorankommen, auch weil uns das aufgeladene Womo wegen des bescheidenen Gewichtes nicht an einer zügigen Fahrweise hindert.

 

 

Kurz vor der Mittagszeit erreichen wir das Ziel, abladen, noch ein bisschen Schreibkram und schon bin ich auf dem Rückweg, den ich nutze, um in einer an der BAB Abfahrt liegenden Konditorei noch einige Pralinen für meine Gattin einzukaufen. Weil ich noch etwas Zeit bis zu meiner 45 Minuten Pause gut habe, beschließe ich, meine Pause auf einem wunderschönen BAB Parkplatz abzusitzen, im grünen, mit Blick über sanfte Hügel und Wälder, und nicht in einem Industriegebiet vor einem geschlossenen Autohaus.

 

 

Bis hierher war alles im grünen Bereich

 

 

Einige Kilometer zurück auf die BAB und den schönen Parkplatz angesteuert, den ich schon auf dem Hinweg für brauchbar und geeignet gehalten habe. Dort angekommen habe ich den Fahrtenschreiber auf „ Pause „ gestellt und mich häuslich eingerichtet, Kaffee eingeschenkt und mit der Tasse in der Hand aus dem Auto, um mir die Beine zu vertreten.

 

 

Bei dieser Gelegenheit bin ich um das Auto herum, habe die Staukästen geöffnet und die in Frankfurt eingelagerten Gegenstände

 

 

1. einen 10 Liter Gummieimer mit Spanngurten

 

2. einen Gummihut

 

3. verschiedene Holzklötze und diverse Kleinigkeiten.

 

 

aus den Staukästen entnommen und auf das Plateau gelegt, um diese dann wieder fein säuberlich in das Führerhaus zu räumen. Ich hätte sie auch drin liegen lassen können, hätte aber dann am Feiertag noch nach der Ankunft zuhause auf dem Hof räumen müssen, wozu ich keine Lust hatte, schließlich war Feiertag. Der Parkplatz war famos, nicht dreckig, schön sauber und nur noch mit einigen Pkw belegt, die aber für mich noch genug Platz gelassen hatten. Vogelgezwitscher, rundum grüne Wiesen, die Türen zum Führerhaus waren offen, der CD Player dudelt leise vor sich, ich halte eine Tasse Kaffee in der Hand, es hätte auch so locker weitergehen können, wenn nicht in diesem Augenblick ein grün weißer 3er BMW mit Blaulicht auf dem Dach, auf der Bildfläche erschienen wäre.

 

 

Zwei Herren in Uniform darin, denen ich erst mal keine große Beachtung geschenkt habe.

 

 

Ich stehe immer noch mit der Kaffeetasse in der Hand neben meinem gelben LKW auf dem Parkplatz, als die Türen der grün / weißen Kiste aufgingen, die Ordnungshüter herauskraxelten und schnurstracks auf mich zukamen.

 

Statt „ Guten Morgen „ oder einer anderen höflichen Begrüßung bekam ich nur zu hören : „ Was mooooaaaachen Sie denn darrrr ? „

 

 

„ Nach was sieht es denn aus, wenn ich hier stehe und eine Kaffeetasse in der Hand halte, vielleicht warte ich auf die nächste Straßenbahn „ gab ich den beiden zur Antwort. Damit war von sofort an geklärt, das wir in diesem Leben wohl keine Freunde mehr werden.

 

 

 

Zunächst einmal interessierte sich der dicke und vollgefressene der beiden für mein Gefährt, indem er den Zug mit listigen Äuglein umrundete und nach allem guckte, wo man da so gucken konnte. Gefunden hat er nichts, denn er kehrte unverrichteter Dinge wieder zurück. Gleich darauf holte er allerdings eine Digikamera aus seinem 3er BMW und drehte wild knipsend, eine erneute Runde um mein Auto. Sein Kollege hatte sich vorgenommen, mich ein bisschen zu pieksen, indem er mich fragte, ob ich noch nicht vernommen hätte, das LKW mit Anhänger dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen würden. Die Aufklärung erfolgte auf dem Fuß, als ich ihm mitteilen musste, das hier kein LKW vor ihm stünde, sondern ein zugelassenes Pannenhilfsfahrzeug, das nicht dem Sonntagsfahrverbot unterliegen würde. Zur Untermauerung meiner Argumentation, habe ich ihm die von ihm gewünschten Fz. Papiere in die Hand gedrückt.

 

 

Trotzdem unterstellte er mir, am Feiertag gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge zu überführen – und das sei verboten, sodass er in Erwägung ziehe, mir die Weiterfahrt zu untersagen und eine Anzeige zu schreiben.

 

 

„ Kein Problem „ erwiderte ich „ Sie zeigen mir bitte einmal ihren Dienstausweis, ich telefoniere dann mit der ADAC Zentrale, die telefonieren dann mit ihrer Dienststelle und erklären ihrem Vorgesetzten am Telefon, das ich im Auftrag der ADAC Zentrale in München, ein auf der Autobahn liegen gebliebenes Wohnmobil mit behindertem Fahrer abgeschleppt habe, das aufgrund verschiedener Umstände nur auf einen Anhänger verladen werden konnte und dann wollen wir mal sehen, was aus ihrer Untersagung der Weiterfahrt dann wird „. Es gab dann noch ein bisschen blabla, wobei er dann merkte, das mit mir nicht besonders gut Kirchen essen ist und die Sache dergestalt eskalieren könnte, das es für ihn ausgesprochen unangenehm werden könnte. Unter seiner Schädeldecke arbeitete es nach dem Motto „ Muss ich am Feiertag Stress haben und wie kann ich dem Typ in seinem gelben Kittel am besten am Zeug flicken „.

 

 

Mittlerweile hatte ich aus der Thermoskanne nachgeschenkt und guckte ihn fragend an. Sein Kollege war da schlauer, der hatte sich schon wieder in seinen Streifenwagen verpisselt und ging somit dem Ärger aus dem Weg. So standen wir zwei auf dem Parkplatz, er mit meinen Papieren in der Hand, ich mit einer Kaffeetasse, als er zu mir sagte: „ Ich will ihnen mal was sagen, so ganz unter uns und ohne Zeugen „ – es war ja sowieso niemand da – „ für mich sind Sie beim ADAC nur der allerkleinste Scheisser „. Weil ich ein höflicher Mensch bin, habe ich ihm darauf natürlich formvollendet geantwortet, indem ich zu ihm sagte: „ Ich will ihnen auch einmal etwas sagen, so ganz unter uns und ohne Zeugen, wenn ich beim ADAC der allerkleinste Scheisser bin, sind Sie für mich das allergrößte ###### der gesamten Bayerischen Autobahnpolizei „

 

 

Danach stand er kurz vor der Explosion. Aufgeblasene Backen und ein glühendroter Kopf waren die Folgen, trotzdem übergab er mir meine Papiere und trollte sich, ohne sich zu verabschieden. Einsteigen, die Tür des BMW mit Schmackes zuschmeißen, anlassen und verschwinden waren eins.

 

 

Einige Tage gehen in´s Land. Dann erhielt ich einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf, ungesicherte Gegenstände auf meinem LKW transportiert zu haben, die da wären:

 

 

1. einen 10 Liter Gummieimer mit Spanngurten

 

2. einen Gummihut

 

3. verschiedene Holzklötze und diverse Kleinigkeiten.

 

 

€ 50,00.- sollte ich bezahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen.

 

 

Es folgte das übliche, Anwalt, Akteneinsicht und danach schnappte ich nach Luft angesichts einer vollkommen haltlosen und zusammen gelogenen Beschuldigung. Auf einem „ Erfassungsbogen „ wurde zu guter letzt eingetragen: „ Unterschrift verweigert „ obwohl ich den Zettel nie gesehen habe, dazu einige Lichtbilder der ungesicherten Ladungsgegenstände. Im weiteren Verlauf, nach unserer schriftlichen Einlassung hat der uniformierte Bayer nachgelegt, aber trotzdem zugegeben, das ich mich mit meinem Fz. schon parkend auf dem Parkplatz befunden hätte, als er mit seinem Kollegen auf den Parkplatz gefahren wäre. D.h., der LKW stand schon lange dort und wurde nicht in fahrendem Zustand angetroffen und dann angehalten.

 

 

Ein Hauptverhandlungstermin wurde angesetzt.

 

 

Hier wurde es dann besonders lustig. Ich hätte ihm gegenüber zugegeben, mit den offen auf dem Plateau liegenden Gegenständen durch die halbe Republik gerollt zu sein. zudem hätte er mich schon am frühen Morgen auf der Gegenfahrbahn gesehen. Auf die Frage, wie er wissen kann, ob ich das auch tatsächlich gewesen bin, bekamen wir zur Antwort, er hätte bei der Begegnung auf das Nummernschild geguckt und dieses klar und deutlich erkannt.

 

Man muss sich das einmal vorstellen. Der Fahrer sitzt in einem 3er BMW und kann über die Leitplanke und den Bewuchs konkav gucken um in Sekundenbruchteilen das Nummernschild eines auf der Gegenfahrbahn fahrenden LKW erkennen und lesen. Dabei habe ich die gesamte Fahrt über keinen Polizeiwagen auf der Gegenfahrbahn gesehen, obwohl ich da immer aufpasse wie ein Luchs.

 

 

Aber damit nicht genug. Der Anwalt fragte dann: Wo sind denn die Gegenstände dann verstaut worden ? „.

 

 

Die Antwort lautete: „ Herr xyz hat mit einem Spanngurt die Gegenstände gesichert „. Auf die Frage wie das geschehen sei, antwortet er: Links und rechts hat er den Spanngurt eingehakt und festgezogen „. Auf den Vorhalt hin, das beidseitig keinerlei Möglichkeit zum einhaken vorhanden ist, hat er sich verbessert und dann mitgeteilt, ich hätte den Gurt unter dem Fahrzeug durchgezogen und dann das ganze fest gespannt. Wo ich denn den Gurt hergenommen habe, wollte ich wissen, worauf er antwortete: „ Aus dem lose stehenden Eimer aus dem Plateau „. Mit dieser Antwort hat er sich allerdings das größte Eigentor geschossen und sich selber als Lügner und Betrüger überführt, weil: ein LKW bekanntlich 2,5 Meter breit ist, d.h., der Gurt hätte dazu schon 5 m Lang sein müssen, dazu sind noch links / rechts die Seitenteile dazu zurechnen – also noch einmal 2,5 Meter, sodass insgesamt eine Gurtlänge von mindestens 7,5 Metern vonnöten gewesen wäre. Diese Länge ergibt aber – wenn sie ordentlich zusammenrollt wird – eine Rolle, die nicht mehr in einen 10 Liter Eimer passt. Verwubbelt man einen Gurt von 7,5 Metern, passt er erst recht nicht mehr in einen 10 Liter Eimer.

 

 

Danach wurde es stiller im Saal. Ganz still wurde es, als ich ihm eröffnete, das ich nach seiner Aussage den Gurt unter dem Chassis durchzuführen ja auch unter dem Fahrzeug hätte durchkriechen müssen. Dabei sei aber noch bedenken, das sich unterhalb des Chassis eine Vielzahl von Leitungen befinden würden – Luft- Hydraulik- Elektrikleitungen, die teilweise aus Plastik gefertigt sind und nicht beschädigt werden dürfen, weil sonst das Fz. in die Werkstatt muss, weil es dann nicht mehr fährt. Zudem sei die sich drehende Kardanwelle zu beachten.

 

 

Nervosität machte sich nun bei ihm breit. Der Richter hinter seinem Schreibtisch hat ihn dann erlöst, als er in die Runde fragte, ob noch Fragen an den Zeugen wären, danach hat er ihn aus der Verhandlung entlassen. Und was soll ich sagen, normalerweise bleibt man ja noch neugierig im Saal, um zu hören, was denn dann entschieden wird. Das hat den Lügner und Betrüger in Uniform überhaupt nicht interessiert, sondern wie ein geölter Blitz ist er durch die Tür verschwunden und wurde nicht mehr gesehen.

 

 

Danach wurde es aber noch einmal lustig. Der Bayerische Amtsrichter guckte in die Runde und fragte: „ Und jetzt Herr Rechtsanwalt ? „

 

 

„ Ich beantrage für meinen Mandanten Freispruch, weil nicht nachgewiesen werden konnte, das sich auf dem LKW die besagten Gegenstände schon während der Fahrt befunden haben. Unstreitig ist, das mein Mandant sich schon parkend auf dem Parkplatz befunden hat, als die kontrollierenden Beamten auf den Parkplatz gefahren sind „.

 

 

„ Joa mei.........nach meiner allgemeinen Lebenserfahrung kann ich mir nicht vorstellen, das der Polizeibeamte derartig die Unwahrheit sagen könnte, deshalb kann ich Ihnen nur die Einstellung des Verfahrens anbieten. Wenn Sie das nicht möchten, müsste ich Ihren Mandanten zu den im Bußgeldbescheid angegebenen € 50,00.-und einem Punkt in Flensburg verurteilen. Wie hätten Sie´s denn gerne ? „ Kurze Beratung – mit der Aufklärung, das gegen die Entscheidung eines Einzelrichters kein Rechtsmittel möglich ist. Also Einstellung, kein Bußgeld, keine Punkte, aber Anwaltskosten, Zeit und Weg. Zum guten Schluss sollen die Juristen mal prüfen, wie man so einer bayerischen Beamtenkarriere einen solchen Knick verpassen kann, der sich bis zur Pensionierung nicht mehr richtig ausbügeln lässt. Gerne lasse ich mir das mal einen ordentlichen Betrag kosten, Geld spielt da im Moment weniger eine Rolle, es hat ja schon genug gekostet.

 

 

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Ich verstehe völlig, dass diese Form von Amtsmissbrauch extrem ärgerlich ist. Auf der anderen Seite überrascht es nicht, dass es auch unter Polizisten ein paar Unsympathen und sogar Verbrecher gibt. Dass die Aussage eines Polizisten vor Gericht in der Tendenz als glaubwürdiger eingeschätzt wird als die eines Bürgers, ist leider ebenfalls bekannt.

 

Ich denke, es ist für Deinen Seelenfrieden besser, diese Ungerechtigkeit unter "allgemeines Lebensrisiko" abzubuchen?

 

Immerhin hast Du für die anderen VT etwas erreicht: Wenn bei den Typen gehäuft solche Fälle auftauchen, bei denen sich Bürger über Manipulationen beschweren, wird es für die ab einem bestimmten Punkt auch ungemütlich. Vielleicht suchen sie sich deshalb das nächste Mal vorsichtshalber einen anderen Weg, um ihre Komplexe zu kompensieren.

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Joa mei.........nach meiner allgemeinen Lebenserfahrung kann ich mir nicht vorstellen, das der Polizeibeamte derartig die Unwahrheit sagen könnte, deshalb kann ich Ihnen nur die Einstellung des Verfahrens anbieten. Wenn Sie das nicht möchten, müsste ich Ihren Mandanten zu den im Bußgeldbescheid angegebenen € 50,00.-und einem Punkt in Flensburg verurteilen. Wie hätten Sie´s denn gerne ? „
Sowas verstehe ich immer nicht. Entweder wird einem ein Vergehen nachgewiesen oder nicht. Wenn das Gericht keine Schuld feststellen kann, muss man doch davon ausgehen, dass der Betroffene unschuldig ist. Und wer unschuldig vor Gericht gezerrt wurde sollte doch wohl seine Kosten nicht selbst tragen müssen.

 

Aber gut, wenigstens den Punkt hast Du damit abwenden können.

 

Andererseits? Jetzt wo der Richter ja praktisch festgestellt hat, das die Aussage des Cops nicht schlüssig sein kann, könnte es lustig sein, herauszufinden warum er sich so "geirrt" haben kann.

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Joa mei.........nach meiner allgemeinen Lebenserfahrung kann ich mir nicht vorstellen, das der Polizeibeamte derartig die Unwahrheit sagen könnte, deshalb kann ich Ihnen nur die Einstellung des Verfahrens anbieten. Wenn Sie das nicht möchten, müsste ich Ihren Mandanten zu den im Bußgeldbescheid angegebenen € 50,00.-und einem Punkt in Flensburg verurteilen. Wie hätten Sie´s denn gerne ? „
Sowas verstehe ich immer nicht. Entweder wird einem ein Vergehen nachgewiesen oder nicht. Wenn das Gericht keine Schuld feststellen kann, muss man doch davon ausgehen, dass der Betroffene unschuldig ist. Und wer unschuldig vor Gericht gezerrt wurde sollte doch wohl seine Kosten nicht selbst tragen müssen.

Ist halt wie im Zivilrecht der Kuhhandel (Vergleich).

Entweder wird das Verfahren eingestellt oder du bekommst ein Urteil über 50 Euro plus Punkte.

 

Um einen Freispruch geht es idR nicht, weil eben die Polizisten vor Gericht doch mehr Wert sind als andere.

Das Gleiche gilt doch für eine Verhandlung mit oder ohne Anwalt. Sei es vor Behörden oder Gerichten, mit Anwalt ist die Gewinnquote von Anfang an wesentlich größer.

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„ Ich will ihnen auch einmal etwas sagen, so ganz unter uns und ohne Zeugen, wenn ich beim ADAC der allerkleinste Scheisser bin, sind Sie für mich das allergrößte ###### der gesamten Bayerischen Autobahnpolizei „[/size][/font]

Einfach schön sowas zu lesen ;)

 

 

Da kann man Reportagen wie diese nur noch besser verstehen:

Vom Schutzmann zum Hassobjekt

 

Wen wunderts auch wenn da mal wem die Sicherungen durchbrennen :geil:

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Um einen Freispruch geht es idR nicht, weil eben die Polizisten vor Gericht doch mehr Wert sind als andere.

 

Prinizp Handyverstoß: Ein :cop01: glaubt (oder behauptet wenigstens) was gesehen zu haben, macht ein Faß auf und Du hast keine Chance - selbst mit nachweislich fachgerecht festeingebauter FSE oder als Vorsitzender des Bundes der Handyverweigerer e.V. nicht... ;)

 

Und kleine Sünden bestraft der liebe Gott nun mal sofort: Kaffee...

 

... aus der Thermoskanne ...

 

... geht natürlich gar nicht :geil:

 

 

http://wuerziworld.de/Smilies/ess/ess2.gif

c.s.

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„ Joa mei.........nach meiner allgemeinen Lebenserfahrung kann ich mir nicht vorstellen, das der Polizeibeamte derartig die Unwahrheit sagen könnte, (...)[/size]

 

Den Spruch kenne ich :geil:

 

Aber ehrlich gesagt dachte ich, sie kochen ein anderes Süppchen: Du stellst die Tachoscheibe auf "Pause" und machst dann "Umladetätigkeiten". Aber Deine Variante ist ja dann doch noch etwas heftiger... ;)

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Wen wunderts auch wenn da mal wem die Sicherungen durchbrennen :geil:

 

Autsch, das liest sich ja fast wie eine Rechtfertigung für Gewalt gegen Polizisten? Das war hoffentlich nicht so gemeint?

 

Nur weil es ein paar Armleuchter gibt, kann man ja nicht eine ganze Berufsgruppe ins Visier nehmen.

 

Andererseits brauchen sich Polizisten über die latente gesellschaftliche Ächtung nicht zu wundern, weil zuviele von ihnen ihren Job nicht im Sinne der Bürger verrichten. Über die Ärgernisse bei uns im Ort, wo die Polizisten gern mal Jagd auf Handytelefonierer machen, es aber seit Jahren nicht hinbekommen, die Vietnamesen-Mafia vom Straßenrand zu vertreiben, habe ich ja berichtet. Da wird bereits Grundschülern das Versagen der Polizei vor Augen geführt ... klar, dass die auch als Erwachsene erstmal eine Negativmeinung gegenüber den Ordnungshütern haben werden.

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selbst mit nachweislich fachgerecht festeingebauter FSE

Das besagt gar nichts. Ich habe schon viele mit Handy erwischt, die eine FSE hatten, sie dummerweise nur nicht nutzten.

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selbst mit nachweislich fachgerecht festeingebauter FSE

Das besagt gar nichts. Ich habe schon viele mit Handy erwischt, die eine FSE hatten, sie dummerweise nur nicht nutzten.

Ist das alles, was du zu dieser Geschichte zu sagen hast?

 

Hier wird einem mal wieder in aller Deutlichkeit das ganze perverse Versagen unseres deutschen Rechtssystems vor Augen geführt. Man merkt auch anhand vieler Urteile, das ein Großteil der Richter genauso korrupte Schw**** sind wie viele andere Amt- und Würdenträger in unserem Staate auch. Alles ein Gebäck, wie es so schön heisst. Und die Einstellung des Verfahrens kommt de facto einer Verurteilung durch die Hintertür gleich. Wer keine RSV hat, kann schön tief in die Tasche greifen und blechen. Da liegt doch schon der erste Fehler im System: In dubio pro reo existiert nur auf dem Papier. In Wirklichkeit sind eben vor dem Gesetz nicht alle gleich. Polizisten und deren Aussage wiegt prinzipiell schwerer als die Aussage des gemeinen Bürgers. Ein Irren ist bei Beamten in Uniform quasi ausgeschlossen und wird im Rahmen einer Verhandlung nie in Erwägung gezogen. Das geht doch völlig an der erlebten Reakität vorbei. Jeder Mensch kann irren, auch Polizisten. Sind doch auch nur Menschen, mit allen Sorgen, Nöten und dem ganzen Stress, im privaten wie im beruflichen Leben. Wie schnell sind da mal Fehler gemacht.

 

Ich will beileibe nicht alle Polizisten über einen Kamm scheren. Ich habe bei meinen beruflichen wie auch privaten Kontakten in aller Regel durchweg positive bis sehr positive Erfahrungen gemacht. Aber es gab eben auch die eine oder andere Begegnung, die nicht so schön war und die ich auch als uinangenehm empfand, weil es dann eben nicht so sauber ablief. Menschen halt, mit all ihren Stärken und eben auch Schwächen... :licht:

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Ist das alles, was du zu dieser Geschichte zu sagen hast?

Was soll ich denn dazu sagen?! Soll ich faun zustimmen? Soll ich dagegen halten? Weder noch. Ich kenne seinen extremen Hang zur Selbstdarstellung zur Genüge. Er der Held, alle anderen die Idioten. Seine Märchen seien ihm gegönnt. Ich werde jedenfalls hier ganz sicher kein Verhalten von Leuten be- oder gar verurteilen, welches mir von jemandem beschrieben wird, dem ich nicht weiter traue, als ich ihn werfen kann.

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Ist halt wie im Zivilrecht der Kuhhandel (Vergleich).

Entweder wird das Verfahren eingestellt oder du bekommst ein Urteil über 50 Euro plus Punkte.

Das ist ja genau das was ich nicht verstehe. Wenn eine Verhandlung ergibt, dass die vorgetragenen Beweismittel/Aussagen nicht zu einer Verurteilung führen können, muss der Betroffene doch freigesprochen werden. Oder anders herum: Wenn der Richter den Betroffenen verurteilen kann, dann doch nur, wenn er zweifelsfrei eine Schuld erkennt.

Und noch anders: Wenn er urteilen könnte, warum tut er es nicht? Ist nicht genau das eine seiner Aufgaben?

 

 

 

 

 

Edit: Stand da nicht vorhin noch ein Beitrag von Goose? Wollte da eigentlich noch was drauf erwiedern. Komisch.

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Ist halt wie im Zivilrecht der Kuhhandel (Vergleich).

Entweder wird das Verfahren eingestellt oder du bekommst ein Urteil über 50 Euro plus Punkte.

Das ist ja genau das was ich nicht verstehe. Wenn eine Verhandlung ergibt, dass die vorgetragenen Beweismittel/Aussagen nicht zu einer Verurteilung führen können, muss der Betroffene doch freigesprochen werden. Oder anders herum: Wenn der Richter den Betroffenen verurteilen kann, dann doch nur, wenn er zweifelsfrei eine Schuld erkennt.

Und noch anders: Wenn er urteilen könnte, warum tut er es nicht? Ist nicht genau das eine seiner Aufgaben?

Das ist halt das Problem was "Laien" am juristischen System eben nicht nachvollziehen können.

Im Grunde geht es eben immer darum wer kann was beweisen oder eben nicht.

Hat man keine 100prozentige Gewissheit etwas nachweisen zu können, kommt das Prozessrisiko ins Spiel.

Man muss dann abwägen, wie weit man nachgibt, um das Beste für sich (ohne Anwalt) oder für seinen Mandanten herauszuholen. Im Zivilrecht ist dies der Vergleich, im Strafrecht der Deal und bei den OWi eben die Einstellung, wobei auch da die Kosten der Staatskasse auferlegt werden können.

 

Natürlich könnte man aber auch pokern. Jeder muss dass aber mit sich selber ausmachen und wägt eben die Folgen ab. Dies waren bei faun98 sicherlich die Punkte, denn die Geldbuße oder Anwaltskosten werden in wohl eher weniger jucken.

 

Edit: Stand da nicht vorhin noch ein Beitrag von Goose? Wollte da eigentlich noch was drauf erwiedern. Komisch.

Laut Log hat Goose einen Beitrag selber gelöscht, wobei ich jetzt nicht wüsste wie er dies gemacht hat, da er dazu eigentlich keine Rechte haben sollte. Eventuell wird der Beitrag ja gelöscht, wenn er den gesamten Text löscht.

Vielleicht kann Goose da ja Auskunft geben.

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@Gast225: Ich kann meine eigenen Beiträge kurze Zeit nach Verfassen löschen.

 

Ich hatte tatsächlich was dazu geschrieben, es jedoch wieder gelöscht, da es sich meines Erachtens doch nicht lohnte, was hierzu zu schreiben, zumal Bluey schon alles gesagt hat...

 

@ToxicWaste: "Vorhin" war rund 4 1/2 Stunden vor deinem Beitrag :licht:

 

Gruß

Goose

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Das ist halt das Problem was "Laien" am juristischen System eben nicht nachvollziehen können.

Im Grunde geht es eben immer darum wer kann was beweisen oder eben nicht.

Eben und die StA konnte es eben nicht beweisen. Ergo keine Schuld, im Volksmund auch Unschuld genannt. Und wegen Unschuld sollte nicht eingestellt werden dürfen. Aber Du hast Recht, für Laien ist rechtisch eine nicht zu durchschauende Spache. Kein Wunder, dass man für so viel Kleinkram Anwälte braucht. Man kann sich ja nichtmal in aller Güte scheiden lassen ohne einen Rechtsfuzzi für teuer Geld anzuheuern.

 

@ToxicWaste: "Vorhin" war rund 4 1/2 Stunden vor deinem Beitrag :licht:
Dem Glücklichen schlägt keine Stunde. Und ich ich ahnte ja nicht, welch geringe Halbwertzeit Deine Beiträge haben können. :vogelzeig:

 

Und zum Thema: Ich finde es nach wie vor skandalös, dass Polizisten einfach so die Unwahrheit sagen können. Im Prinzip herrscht Narrenfreiheit und Cops können lustig jedermann anzeigen, ohne ernsthafte Sanktionen befürchten zu müssen. Entweder geht die Anzeige durch, weil Zeugen und gerade Polizisten glaubwürdiger sind als Bürger oder es wird maximal eingestellt. Ein Unding in meinen Augen. Mein beliebtes Thema Handyverstoß ist ja schon angesprochen worden.

 

Pauschal von Irrtumfreiheit ausgehen, wenn eine Anzeige geschrieben wird ist mit meinem Rechtsverständis nicht vereinbar. Und Faun muss wegen sowas auch noch Geld bezahlen, damit er nicht bestraft wird. Das ist doch mindestens bekoppt.

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Das ist halt das Problem was "Laien" am juristischen System eben nicht nachvollziehen können.

Im Grunde geht es eben immer darum wer kann was beweisen oder eben nicht.

Eben und die StA konnte es eben nicht beweisen. Ergo keine Schuld, im Volksmund auch Unschuld genannt. Und wegen Unschuld sollte nicht eingestellt werden dürfen. Aber Du hast Recht, für Laien ist rechtisch eine nicht zu durchschauende Spache. Kein Wunder, dass man für so viel Kleinkram Anwälte braucht.

Wenn du die Sache mit dem täglichen Alltag vergleichst, gibt es dazu nicht viele Unterschiede. Auch hier wägt man seine Entscheidungen ab ob man dies macht oder wie man es macht.

Genauso ist es auch bei solchen rechtlichen Entscheidungen. Im Ergebnis beschleunigt dies auch das Verfahren, vor allem im Verwaltungs- oder Sozialrecht, wo erstinstanzliche Entscheidungen idR nach zwei Jahren getroffen werden.

Da kann man viele Sachen vorher aushandeln und solange man dies auch vor dem Steuerzahler vertreten kann, sehe ich da kein Problem.

 

Man kann sich ja nichtmal in aller Güte scheiden lassen ohne einen Rechtsfuzzi für teuer Geld anzuheuern.

Das liegt aber nur daran, dass hier ein Anwaltszwang besteht, wobei ein Anwalt für beide ausreicht, was ich aber idR nicht empfehlen würde.

Des weiteren hat der Gesetzgeber vor Jahren das lukrative Geschäft für ANwälte stark eingeschränkt, indem die Rechtsanwaltsgebühren in solchen Fällen erheblich beschränkt worden sind.

Des weiteren kann man bereits den großen Teil vor der Ehe regeln und dies sollte man auch.

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Dem Glücklichen schlägt keine Stunde. Und ich ich ahnte ja nicht, welch geringe Halbwertzeit Deine Beiträge haben können.
Nur die, die ich lösche. Alle anderen haben eine etwas höhere Halbwertzeit...

 

Und zum Thema: Ich finde es nach wie vor skandalös, dass Polizisten einfach so die Unwahrheit sagen können.
Wenn es denn so war. Ich sehe keinen Anlass, der Einlassung des Polizeibeamten weniger zu glauben als der Schilderung von Faun98.

 

Gruß

Goose

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Wenn es denn so war. Ich sehe keinen Anlass, der Einlassung des Polizeibeamten weniger zu glauben als der Schilderung von Faun98.

Ich würde mal ganz frech behaupten. Wenn ich einen 10l Eimer auf die Ladefläche eines Abschleppwegen stelle und fahre, dann liegt nach kurzer Zeit der Eimer irgendwo in der Botanik. Wenn dann noch Bilder vorhanden sind die wohl belegen das der Eimer ungesichert war, dann stimmt an dem Vorwurf etwas nicht.

 

Was ich nicht verstehe, warum wurden die Bilder bei der Verhandlung nicht mal angeschaut?

 

MfG.

 

hartmut

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Es wäre ja nicht das erste Mal, daß Faun in seinen Geschichten dramatisiert ...

Was gibt es bei einem Eimer auf der Ladefläche zu dramatisieren?

Du stimmst mir hoffentlich zu das der Eimer, sollte er nicht erst auf dem Parkplatz auf die Ladefläche gekommen sein, nicht mehr ungesichert auf der Ladefläche stehen würde.

Zudem glaube ich nicht, bei allem was ich faun98 zutraue, dass er einen Eimer auf der Ladefläche mit Spanngurte festzurrt.

 

Imho war das eine Returkutsche für das böse Wort.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich habe mittlerweile erhebliche Zweifel an jeglicher Schilderung von faun98.

 

Ich bestreite nicht, daß es hier zu einem Vorfall gekommen ist. Was davon jedoch nun tatsächlich passiert ist und was davon der Dichtung fauns entspringt, vermag ich nicht zu beurteilen.

 

Schaut man sich seine Geschichten an, so taucht beispielsweise regelmäßig der übergewichtige Polizeibeamte auf, der unfreundlich wird und dem faun98 grundsätzlich entspannt und eloquent entgegentritt. Das zieht sich ja nun wie ein Roter Faden durch seine Geschichten.

 

Mich verwundert z.B. auch, daß er hier für einen solch geringen Vorwurf gleich zwei "rennomierte Kanzleien" bemüht hat, die sich von Morgens bis nach dem Mittagessen bei ihm trafen (wer selber mal bei einem verkehrsrechtlichen Vorwurf einen Rechtsanwalt beauftragt hat weiß, wie so was gewöhnlich läuft) und augenscheinlich keiner der Anwälte auf den Gedanken kam, die Vernehmung des zweiten Beamten zu beantragen.

 

Gruß

Goose

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Ich habe mittlerweile erhebliche Zweifel an jeglicher Schilderung von faun98.

Dein gutes Recht.

 

Schaut man sich seine Geschichten an, so taucht beispielsweise regelmäßig der übergewichtige Polizeibeamte auf, der unfreundlich wird und dem faun98 grundsätzlich entspannt und eloquent entgegentritt. Das zieht sich ja nun wie ein Roter Faden durch seine Geschichten.

Als Gegenmeinung könnte ich dann bringen das es bei dir immer nur den äußerst korrekten, liebenswerten, Supercop gibt, der niemalsnicht jemanden unberechtigt ans Bein pinkelt.

 

Die Wahrheit dürfte wohl in der Mitte liegen, und von jeder Sorte wird es auch genügend haben.

 

Mich verwundert z.B. auch, daß er hier für einen solch geringen Vorwurf gleich zwei "rennomierte Kanzleien" bemüht hat, die sich von Morgens bis nach dem Mittagessen bei ihm trafen (wer selber mal bei einem verkehrsrechtlichen Vorwurf einen Rechtsanwalt beauftragt hat weiß, wie so was gewöhnlich läuft) und augenscheinlich keiner der Anwälte auf den Gedanken kam, die Vernehmung des zweiten Beamten zu beantragen.

faun98 ist ein "sturer Hund", und wenn ihm etwas wichtig ist, dann zieht er es durch. Zudem denke ich, er hat ein gutes Verhältnis zu seiner Stammkanzlei, da investiert ein Anwalt auch mal in den Kunden, macht mehr als eigentlich notwendig.

 

MfG.

 

hartmut

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Man kann sich ja nichtmal in aller Güte scheiden lassen ohne einen Rechtsfuzzi für teuer Geld anzuheuern.

Das liegt aber nur daran, dass hier ein Anwaltszwang besteht, wobei ein Anwalt für beide ausreicht, was ich aber idR nicht empfehlen würde.

Das meine ich ja. Wozu dieser Zwang? Sind sich die Parteien über kreuz nehmen sie sich schon von ganz allein Anwälte. Da sind sich zwei Menschen einig, nicht mehr verheiratet sein zu wollen und wollen das eigentlich nur amtlich machen. Bei einem Freund, wesewegen ich das überhaupt bemerkt habe, hat der Spaß mehr als 2000€ gekostet. Bei nur einem Anwalt.

 

Des weiteren kann man bereits den großen Teil vor der Ehe regeln und dies sollte man auch.
Das widerspricht meiner Vorstellung von Ehe und käme nicht in Frage.

 

Ist aber etwas OT, machen wir doch lieber weiter mit den niemals schwindelnden Polizisten.

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Man kann sich ja nichtmal in aller Güte scheiden lassen ohne einen Rechtsfuzzi für teuer Geld anzuheuern.

Das liegt aber nur daran, dass hier ein Anwaltszwang besteht, wobei ein Anwalt für beide ausreicht, was ich aber idR nicht empfehlen würde.

Das meine ich ja. Wozu dieser Zwang? Sind sich die Parteien über kreuz nehmen sie sich schon von ganz allein Anwälte. Da sind sich zwei Menschen einig, nicht mehr verheiratet sein zu wollen und wollen das eigentlich nur amtlich machen. Bei einem Freund, wesewegen ich das überhaupt bemerkt habe, hat der Spaß mehr als 2000€ gekostet. Bei nur einem Anwalt.

Historischer Hintergrund ist folgender.

 

Früher musste man solche Sachen beim Landgericht angehen und dort herrscht Anwaltszwang. Nun wollte man aber die Sache beim AG ansiedeln was den Rechtsanwälten garnicht gefiel da Scheidung ein sehr sehr lukratives Geschäft war.

Also änderte man einfach nur die Zuständigkeit zum Gericht und behielt den Anwaltszwang bei.

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Dies waren bei faun98 sicherlich die Punkte, denn die Geldbuße oder Anwaltskosten werden in wohl eher weniger jucken.

 

Genau, Punkte sollten bei NULL bleiben, deshalb würde ich immer Einspruch einlegen und eine Hauptverhandlung anstreben. Die Anwaltskosten belaufen sich wie folgt:

 

Grundgebühr in Bußgeldsachen € 85,00.-

Verfahrensgebühr für Verfahren vor Verwaltungsbehörde € 135,00.-

Verfahrensgebühr vor dem Amtsgericht € 230,00.-

Terminsgebühr € 300,00.-

Kilometergeld € 161,70.-

Tage- und Abwesenheitsgeld € 35,00.-

Post & Telekommunikation € 40,00.-

Ablichtungen € 6,50.-

Aktenversendung € 12,00.-

 

Netto € 1005,20.-

19% MwST. € 190,99.-

 

Gesamt € 1196,19.-

 

Ein Facharbeiter, verheiratet mit Kindern hätte daran erheblich zu schlucken und müsste dieses Jahr auf die Urlaubsreise mit den Kindern verzichten. Vielleicht würde der dann seinen Kindern erzählen, warum es dieses Jahr nicht an den Strand geht, sonden höchstens in´s Freibad. Ein guter Monatslohn

wäre futsch.

 

Was ich nicht verstehe, warum wurden die Bilder bei der Verhandlung nicht mal angeschaut?

 

Sie wurden angeschaut und eingehend erörtert, wobei mein Gegenspieler immer mehr ins schwimmen und in Erklärungsnotstände gekommen ist.

 

 

 

Hier kann man sehen, was da so auf dem Plateau gelegen ist. Wer mir jetzt noch erzählen will, das diese Gegenstände hunderte von Kilometern da gelegen sind und nicht im hohen Bogen vom Winde verweht wurden, ist ein Spinner. Praktisch sieht es so aus, das die A3 ab der Anschlussstelle Sailauf bis zum Biebelrieder Kreuz hinter Würzburg Baustelle ist. Der gesamte Spessart ist eine Mondlandschaft. Tiefer liegende Kanaldeckel, Schlaglöcher, Asphalthubbel und Fahrbahnverschränkungen über ca. 100 Kilometer.

 

Mich verwundert z.B. auch, daß er hier für einen solch geringen Vorwurf gleich zwei "rennomierte Kanzleien" bemüht hat, die sich von Morgens bis nach dem Mittagessen bei ihm trafen (wer selber mal bei einem verkehrsrechtlichen Vorwurf einen Rechtsanwalt beauftragt hat weiß, wie so was gewöhnlich läuft) und augenscheinlich keiner der Anwälte auf den Gedanken kam, die Vernehmung des zweiten Beamten zu beantragen.

 

Zunächst einmal ist das kein " geringer " Vorwurf, sondern es sollten ein Punkt und € 50,00.- verteilt werden, für ein Vergehen, das so nicht stattgefunden hat. Weiterhin bin ich kein Jurist, sondern juristischer Laie. Damit bin ich auf den Rat von Fachleuten angewiesen, die mir sagen: " Geht, oder geht nicht ". Gott sei Dank kann ich es mir erlauben, fachlichen, fundierten Rat einzuholen, ohne das ich mich zu den üblichen Sprechzeiten vor irgentwelchen Schreibtischen einfinden muss. Dafür zahlt bei mir aber auch keine Rechtsschutzversicherung einen x beliebigen Wald- und Wiesenanwalt, sondern ich zahle selbst. Für mein gutes Geld suche ich mir die besten aus. Es war schon immer etwas teurer, einen guten Geschmack zu haben. :licht:

 

Den zweiten Beamten haben die Juristen erst mal vollkommen aus der Akte herausgehalten, schließlich wäre dessen Zeugenaussage ja auch nicht für meine Zwecke dienlich gewesen. Aber es stimmt, diesseits hat man sich schon gewundert, warum dieser nicht schon von Anfang an von meinem Bayerischen Liebling als Zeuge benannt wurde.

 

Jetzt ist für die Gegenseite, in dieser Angelegenheit, das Kind in den Brunnen gefallen und der Zeuge eigentlich wertlos.

 

Aber trotzdem haben wir in der Zwischenzeit unsere Hausaufgaben gemacht. Die von mir abgeschleppten Womo Touristen habe ich persönlich besucht, und siehe da, die können sich ganz genau daran erinnern, das während der gesamten, gemeinsamen Fahrt, keine Gegenstände auf der Ladefläche gelegen haben. Auch der Pannenwachtfahrer auf der Raststätte hat beim Aufladen festgestellt, das keinerlei Gegenstände auf dem Plateau gelegen haben. Gleichzeitig habe ich meinen Abschleppkollegen in diesem BAB Bezirk besucht und allerlei nützliches über den Herren erfahren können. Ermittlungen sozusagen :nolimit: .

 

Es tut sich also was.

 

Jetzt haben die Juristen ein Rechtsgutachten erarbeitet, das sich sehen lassen kann. Strafanzeigen wegen verschiedener Delikte, Dienst- Sachaufsichtsbeschwerden bei den entsprechenden vorgesetzten Dienststellen und Schadensersatzansprüche in noch zu beziffernder Höhe.

 

Einer der Juristen hat es ganz treffend formuliert. " Sie müssen das mit der Artillerie vergleichen. Ziel auffassen, Eröffnungsschiessen, der Beobachter gibt die Werte durch, zu weit, zu kurz, deckend. Dann beginnt das Wirkungsschiessen mit dem Ziel, den Gegner vernichtend zu schlagen. Im unserem Fall wiegen wir den Gegner in Ruhe und Sicherheit, keiner denkt noch daran, das da noch was kommen könnte, vielmehr beginnen wir nicht mit dem Eröffnungsschiessen, sondern eröffnen mit einer Breitseite, die sofort im Ziel liegen muss.

 

Mit allen zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mitteln, wird jetzt der Rechtsweg beschritten und die Sache immer schön lang am köcheln gehalten, damit er auch was davon hat ". :vogelzeig:

 

Soll mir recht sein.

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Die Anwaltskosten belaufen sich wie folgt:

 

Grundgebühr in Bußgeldsachen € 85,00.-

Verfahrensgebühr für Verfahren vor Verwaltungsbehörde € 135,00.-

Verfahrensgebühr vor dem Amtsgericht € 230,00.-

Terminsgebühr € 300,00.-

Kilometergeld € 161,70.-

Tage- und Abwesenheitsgeld € 35,00.-

Post & Telekommunikation € 40,00.-

Ablichtungen € 6,50.-

Aktenversendung € 12,00.-

 

Netto € 1005,20.-

19% MwST. € 190,99.-

 

Gesamt € 1196,19.-

 

Ein Facharbeiter, verheiratet mit Kindern hätte daran erheblich zu schlucken und müsste dieses Jahr auf die Urlaubsreise mit den Kindern verzichten. Vielleicht würde der dann seinen Kindern erzählen, warum es dieses Jahr nicht an den Strand geht, sonden höchstens in´s Freibad. Ein guter Monatslohn

wäre futsch.

Man sollte allerdings nicht verschweigen, dass die Kanzlei die Gebühren sehr hoch angesetzt hat (fast immer am obersten Ende des Gebührenrahmens). Das ist allerdings Sache des Vertrages und wenn man eine große Kanzlei beauftragt, so sind die Gebühren auch wesentlich höher.

 

Bei einer kleineren Kanzlei oder Einzelanwalt ist es etwas preiswerter. Auch das Kilometergeld fällt idR nicht so hoch an, da ja über 500 km abgerechnet wurden. Hier würde man einen RA vor Ort beauftragen.

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Mit allen zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mitteln, wird jetzt der Rechtsweg beschritten und die Sache immer schön lang am köcheln gehalten, damit er auch was davon hat ".

 

Finde ich toll das sich jemand gegen solche Machenschaften dagegenstemmt. :nolimit:

 

Normalerweise können sich ja solche Verbrecher in Sicherheit wiegen da es sich ja kein Mensch antut, gegen so etwas vorzugehen weil ja bekannt ist das dem :vogelzeig: immer mehr geglaubt wird als dem armen Sünder.

 

Bin schon auf die "Breitseite" gespannt. :licht:

 

Gruss gery41

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Man sollte allerdings nicht verschweigen, dass die Kanzlei die Gebühren sehr hoch angesetzt hat (fast immer am obersten Ende des Gebührenrahmens). Das ist allerdings Sache des Vertrages und wenn man eine große Kanzlei beauftragt, so sind die Gebühren auch wesentlich höher.

Najaaaa, er hat ja extra betont, daß es bei ihm keinen Armen trifft. :licht:

 

Bin schon auf die "Breitseite" gespannt. :vogelzeig:

Joh, ich auch. :nolimit: Das wäre dann Märchen Teil xx?

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Bin schon auf die "Breitseite" gespannt

 

Das bin ich auch,bitte berichten,wie es weitergeht!

 

Vor allem würd ich gern die Augen des Cops sehen,wenn ihm die Zeugen aufgelistet werden,die du hinter dir stehen hast.....

 

Mal die Frage an unsere Forumscops hier:

 

Was kommt auf einen Cop zu,wenn er eine bewußte Falschaussage tätigt und das auch noch versucht,beim Richter durchzudrücken?

 

Das Strafmaß wäre mal interessant....oder gibts da nur den erhobenen Zeigefinger mit dem "dudu,das darf man aber nicht" und gut isses?

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@Diver: wie ein Gericht entscheidet, weiss man erst, wenn man das Urteil hört.

Grds. aber wird der Pol. genau so behandelt, wie jeder andere auch - nur dass die Eigeschaft, als Amtsträger gehandelt zu haben, evtl. strafverschärfend berücksichtigt wird.

Nach einem Urteil folgt dann nach ein Disziplinarverfahren, das von der Verwarnung bis zur Entfernung aus dem Dienst jeden Ausgang haben kann - allerdings auch eine Verfahrenseinstellung.

Merke: die Folgen einer Straftat hängen von soooo vielen Faktoren ab, dass eine Vorausschau nicht möglich ist.

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Was kommt auf einen Cop zu,wenn er eine bewußte Falschaussage tätigt und das auch noch versucht,beim Richter durchzudrücken?

@hawethie hat es bereits gesagt: für den Cop als Zeugen gelten genau dieselben Maßstäbe wie für jeden anderen Zeugen auch. Im Falle einer Falschaussage und entsprechenden Verurteilung käme aber ggf. noch ein Disziplinarverfahren hinzu. Über die genaue Höhe des Strafmaßes entscheidet ein Richter. Setzt aber auch voraus, daß man dem Cop wie jedem anderen Zeugen auch nachweisen kann, daß er eine Falschaussage gemacht hat und bei dieser auch geblieben ist. IdR wird bei aufkommenden Zweifeln mehrfach nachgefragt und dem Zeugen damit Gelegenheit gegeben, das Ganze noch einmal zu überdenken und sich ggf. zu "verbessern". Solches blieb in den Fällen, die ich bislang erlebt habe, folgenlos für den betreffenden Zeugen.

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Was kommt auf einen Cop zu,wenn er eine bewußte Falschaussage tätigt und das auch noch versucht,beim Richter durchzudrücken?

 

Das Strafmaß wäre mal interessant....oder gibts da nur den erhobenen Zeigefinger mit dem "dudu,das darf man aber nicht" und gut isses?

 

Du glaubst doch nicht wirklich, daß man wegen so einer "Bagatelle" einem Cop an den Karren fährt? Meiner Erfahrung nach haben Cops vor Gericht Narrenfreiheit, sofern die Sache nicht vollkommen abstrus ist.

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Meiner Erfahrung nach haben Cops vor Gericht Narrenfreiheit, sofern die Sache nicht vollkommen abstrus ist.

Über wie viele EIGENE Erfahrungswerte verfügst Du denn diesbezüglich?

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Man sollte allerdings nicht verschweigen, dass die Kanzlei die Gebühren sehr hoch angesetzt hat (fast immer am obersten Ende des Gebührenrahmens). Das ist allerdings Sache des Vertrages und wenn man eine große Kanzlei beauftragt, so sind die Gebühren auch wesentlich höher.

Najaaaa, er hat ja extra betont, daß es bei ihm keinen Armen trifft. :vogelzeig:

Das mit hoher Wahrscheinlichkeit sicherlich. Ich denke faun98 zahlt das noch nicht mal aus der Protokasse. :licht:

 

Wenn er seinen Spass hat warum nicht.

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Wenn er seinen Spass hat warum nicht.

Darf er von mir aus. Fraglich ist halt nur, ob es auch dazu kommt. Er hatte ja schon vor einiger Zeit versucht, Spaß zu haben. Nur ging das halt gründlich in die Hose. Außer Spesen halt nichts gewesen. Im Übrigen ging es auch damals um Lügen und Unterstellungen, gegen die er sich mit anwaltlicher Unterstützung zur Wehr setzen wollte. Ist dann aber wohl doch irgendwie erfolglos und im Sande verlaufen. :licht:

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Ach ein bißchen Behörden ärgern geht immer und da habe ich auch meinen Spass.

 

Erst letztens wieder einen schönen Leserbrief geschrieben, weil die Behörde eine so schöne Steilvorlage gegeben hatte. Lustig finde ich dann, das meine Familienangehörigen darauf angesprochen werden. :licht:

Ziel erreicht, Behörde zu Recht blamiert.

 

Bei Bedarf kann ich den Leserbrief hier veröffentlichen. Er ist eigentlich sachlich geschrieben und am Ende ein wenig überspitzt.

 

Ach so falls es jemanden interessiert:

 

Aus besonderen Quellen weiß ich, dass die Behörden seit Mitte der Woche wegen eines Softwareproblems keine Anfragen mehr in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt stellen können.

Bringt etwas Verzögerung für die Betroffenen. :vogelzeig:

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... wegen eines Softwareproblems ...

 

Die greifen wohl in bundesdeugtschen Amtsstuben gerade um sich:

 

Dieser Tage haben Verwandte Post vom Finanzamt bekommen: Binnen ... Tagen seien an die 6k€ allein an Säumniszuschlägen zu zahlen - für ausstehende Einkommensteuer aus 1981, fällig gewesen im April 2001... :vogelzeig:

 

Ein kurzer Anruf des Inhalts, all die alten Unterlagen seien im privaten Archiv selbstverständlich noch lückenlos greifbar, führte dann zu dem Ergebnis, da habe wohl ein mysteriöser Softwarefehler zugeschlagen - man möge das Schreiben bitte vergessen und den bedauerlichen Vorfall entschuldigen. Wie viele Steuerpflichtige solche Zahlungsaufforderungenen erhalten und brav bezahlt haben, muß wohl der Spekulation anheimgegeben bleiben... :licht:

 

 

:nolimit:

c.s.

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Was kommt auf einen Cop zu,wenn er eine bewußte Falschaussage tätigt und das auch noch versucht,beim Richter durchzudrücken?

 

Das Strafmaß wäre mal interessant....oder gibts da nur den erhobenen Zeigefinger mit dem "dudu,das darf man aber nicht" und gut isses?

 

Du glaubst doch nicht wirklich, daß man wegen so einer "Bagatelle" einem Cop an den Karren fährt? Meiner Erfahrung nach haben Cops vor Gericht Narrenfreiheit, sofern die Sache nicht vollkommen abstrus ist.

Eis - Eis - hier lecker Eis

 

Noch jemand Popcorn?

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Meiner Erfahrung nach haben Cops vor Gericht Narrenfreiheit, sofern die Sache nicht vollkommen abstrus ist.

Über wie viele EIGENE Erfahrungswerte verfügst Du denn diesbezüglich?

 

EIN Fall vor Gericht. Da wurden seitens der Polizei Dinge hingebogen, daß es nicht mehr lustig war. Man hatte gemerkt, daß eine wahrheitsgetreue Darstellung evtl. nicht durchgekommen wäre. Alles was mich hätte entlasten können, wurde nicht berücksichtigt. Gut, es ging nur um 30 Euro, aber wenn man sowas mal erlebt hat, sieht man die Dinge anders.

Trotzdem, die Polizei "dreht", und dem Richter ist alles wurscht, dem ging es nicht um Rechtsprechung, sondern nur darum, den Fall möglichst schnell zu schließen. Sowas merkt man sich halt und man schließt nicht von vorneherein Erzählung anderer als unglaubwürdig ein, nur weil sie ein bißchen "verrückt" klingen... <_<

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Trotzdem, die Polizei "dreht", und dem Richter ist alles wurscht, dem ging es nicht um Rechtsprechung, sondern nur darum, den Fall möglichst schnell zu schließen. Sowas merkt man sich halt und man schließt nicht von vorneherein Erzählung anderer als unglaubwürdig ein, nur weil sie ein bißchen "verrückt" klingen... <_<

Naja, so wie in Deinem Fall die entsprechenden Erfahrungen DICH geprägt haben, so haben eben MICH diverse Erfahrungswerte mit dem ein oder anderen Märchenerzähler geprägt. Und Du scheinst ja auch aufgrund dieser EINEN Erfahrung gleich auf alle anderen Fälle in ähnlicher Weise zu schließen. Dürfte ja, wenn man sich Dein Schlußwort betrachtet, eigentlich auch nicht sein. :huh:

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Nun, das war bei mir zumindest der "haarsträubendste" Fall. Zusammen mit den anderen "Verfehlungen" und teils ziemlich dummen Sprüchen von Polizisten, die ich selbst erlebt habe ist die Illusion vom "besseren Menschen" schon lange zerstört. Im Gegenteil, mir ist klar, daß auch Polizisten genauso schummeln wie der gewöhliche Bürger. Sie sind halt auch nicht schlechter oder besser als der Rest der Bevölkerung. Und aus diesem Grund halte ich die Geschichte hier durchaus für möglich. Es müssen halt die zwei Passenden zusammenkommen, dann kann sich sowas schon hochschaukeln...

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  • 1 month later...

Es gibt neues..........

 

Schöne Schriftsätze haben die Rechtsverdreher zu Papier und auf den Weg gebracht.

 

Sehr geehrter Herr Faun98,

 

 

..........fügen wir Ihnen die gefertigten Strafanzeige nebst dienstlicher Beschwerde zu Ihrer Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Akten bei.

 

" Anzumerken erlauben wir uns noch, darauf hinzuweisen, das bei Eingang einer Strafanzeige, der betreffende Beamte von der zuständigen Polizeidienststelle für Amtsdelikte angeschrieben wird. Als Beschuldigter kann er sich zur Sache äußern - oder auch nicht, ebenso kann er einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen "

 

Das klingt gut, Anwälte kosten Geld und Beamtengehälter sind bekanntlich nicht so üppig.

 

Und weiter........:

 

" Ebenso möchten wir darauf hinweisen, das mit dem Eingang der Strafanzeige gegen den Beamten sofort diziplinarische Vorermittlungen eingeleitet werden, die eine automatische Beförderungssperre beinhaltet . "

 

:):yawn:

 

" Als flankierende Maßnahme haben wir mit einem Schreiben an die Privatadresse der Gegenpartei, schon jetzt vorsorglich Schadensersatzansprüche in noch zu beziffernder Höhe angemeldet. "

 

Hier bleibt zu hoffen, das die Gattin dieses Herrn am Vormittag das Schreiben vom Briefträger in die Hand gedrückt bekommt, sodass hier wohl anschließend der Haussegen etwas schief hängen dürfte. :nick:

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Das klingt gut, Anwälte kosten Geld und Beamtengehälter sind bekanntlich nicht so üppig.

Tja, unsereiner hat idR auch eine Rechtschutz. Oftmals über die Gewerkschaft. Der Anwalt wird also eher gar nichts kosten.

 

" Ebenso möchten wir darauf hinweisen, das mit dem Eingang der Strafanzeige gegen den Beamten sofort diziplinarische Vorermittlungen eingeleitet werden, die eine automatische Beförderungssperre beinhaltet . "

Das ist Quatsch.

 

Hier bleibt zu hoffen, das die Gattin dieses Herrn am Vormittag das Schreiben vom Briefträger in die Hand gedrückt bekommt, sodass hier wohl anschließend der Haussegen etwas schief hängen dürfte. :nick:

Man könnte meinen, Du und Dein Anwaltsteam kämen aus dem Kindergarten. Wegen so eines Schreibens wird der Haussegen ganz sicher nicht schief hängen. Meine Frau bspw. öffnet meine Post nicht. Und selbst wenn, wäre auch kein Problem.

 

 

Was gibt's denn nun Neues zu berichten? War das schon alles? :yawn:

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