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Behördenwegweiser Für Österreich


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Hallo Forum,

 

da ja irgendwie immer die selben Fragen zum Thema "wie will der Staat Österreich an meine Kohle" gestellt werden, und ich mich gerade selber in einer kleinen Animosität mit der Verwaltung befinde, schreibe ich hier ein kleines ABC der Strafsachen. Vll. reicht es ja für ein "Wichtig" :nolimit:

 

Es gibt in Österreich viele Arten, Strafen im Straßenverkehr zu bezahlen. Ich liste jetzt mal alle Varianten mit einer kurzen Beschreibung dazu auf. Die ganze Sache muß nicht zwingend bei 1 beginnen, es gibt mehrere Punkte, wo man in den "Ring" einsteigen kann.

 

Ablauf im allgemeinen:

 

1 -> etwas anstellen und sich dabei erwischen lassen :-)

2 -> Anhaltung durch die Polizei:

Muß nicht immer geschehen, hier hat man noch die besten Chancen, aus der Sache günstig rauszukommen! Wichtig im Umgang mit der Polizei: freundlich sein, keine Angst zeigen, aber auch nicht arrogant!

Wie man in den Wald hineinruft, usw.

Sätze wie: "Stimmt nicht" "ich zweifle die Messung an" "kann ich das Eichprotokoll sehen" usw. kommen gar nicht gut an und enden meist in einer Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft (BH, wie der Landkreis) (Pkt6).

Habe es selbst schon geschafft, von 35€ auf eine Verwarnung runterzukommen :-)

3 -> Organstrafmandat

die günstigste Variante, setzt aber eine Anhaltung vorraus. Ist sozusagen legales Schmiergeld mit Quittung, man bezahlt und die Sache ist erledigt, die Sache wird nicht aktenkundig

Es gibt kein Rechtsmittel dagegen, wenn bezahlt wurde. Man muß aber nicht bezahlen, führt aber dann zur Anzeige ber der BH(Pkt6)

4 -> Anonymverfügung

wird man nicht angehalten, kommt die Anonymverfügung per Post (Kein Einschreiben!!). Auch meist eine recht günstige Art, die Sache aus der Welt zu schaffen. Wie das Strafmandat gegen keine Person gerichtet und wird

nicht aktenkundig. Auch hier gibt es kein Rechtsmittel! Fühlt man sich ungerecht behandelt, so zahlt man einfach nicht, und die Sache geht seinen Instanzenweg weiter

5 -> Lenkererhebung

flattert ins Haus, wenn man a)die Anonymverfügung nicht bezahlt oder b) was wirklich schlimmes ausgefressen hat. Im Gegensatz zu .de muß man in Österreich als Zulassungsbesitzer wissen, wem man sein Fahrzeug

überlassen hat. Da hier niemand beschuldigt wird, muß man in Österreich Auskunft erteilen, ein Zeugnissverweigerungsrecht gibt es nicht (da ja kein Vorwurf einer strafbaren Handlung)

Keine Auskunft bedeutet hier Strafe, die meist höher ist, als das Delikt, um das es geht. Wie das jetzt für .de ausschaut, überlasse ich der Diskussion, das würde jetzt zuweit führen

6 -> Strafverfügung

jetzt kommt die Strafe von der BH! Diese ist jetzt gegen eine bestimmte Person gerichtet! Der Täter wird bestimmt durch a) die Polizei bei der Anhaltung (2) b) die Lenkererhebung (5) oder c) weil die Lenkererhebung

vom deutschen Nachbarn nicht zur Zufriedenheit der BH beantwortet wurde wird einfach der Zulassungsbesitzer als Täter angenommen. Gegen die Strafverfügung kann man Einspruch erheben.

7 -> ordentliches Verfahren

hier kommt man hin, wenn man a) gegen eine Strafverfügung Einspruch erhoben hat oder b) von einer Privatperson angezeigt wurde (ganz gemeine Sache, hab ich dzt. am Hals)

es kommt jetzt eine "Aufforderung zur Rechtfertigung", dafür hat man zwei Wochen zeit. Man kann schriftlich seine Aussage tätigen oder einen Anwalt vorbeischicken oder selber zur

Sachbearbeiter(in) der BH gehen. Erst jetzt ist die Akteneinsicht möglich! Man kann aber auch nur gegen die Strafhöhe vorgehen und mit Einkommensnachweisen die Strafe zu reduzieren versuchen

P.S: ist ein Polizist als Zeuge genannt, schlechte Karten, der ist von Amts wegen unfehlbar und wiegt soviel wie 7 Privatpersonen :-(

Die Strafe kann nicht höher werden, aber es kommt eine Bearbeitungsgebühr von 10% dazu (sonst würd das ja jeder machen)

8 -> Straferkenntnis

das Ende des ordentlichen Verfahrens, kann mit Einstellung, Ermahnung oder Schuldspruch enden. Dagegen kann man dann wieder berufen (+20%)

9 ->Unabhängiger Verwaltungssenat (UVS)

Da sind wir dann schon ganz weit oben, hier steht man dann schon vor einem Richter. Da ich soweit nie gehen wollte (weil da sollte man wirklich nicht ohne Anwalt auftauchen) endet mein Detailwissen

10 -> Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

das ist dann schon die allerletzte Instanz. Würde ich nur empfehlen, wenn man selber Rechtsanwalt ist und viel Zeit zum Streiten hat (oder zweisprachige Ortstafeln will)

 

 

Verjährung: Verwaltungsübertretungen verjähren nach 6 Monaten, davor muß eine "Verfolgungshandlung" gegen den Täter gesetzt werden. Eine Anonymverfügung und eine Lenkererhebung gehört nicht dazu. Erst die Strafverfügung setzt die Verjährung aus.

Ist die Strafe rechtskräftig, so kann man drei Jahre lang belangt werden. Anders als die restl. EU-Staaten gibt es zwischen D und A ein Rechtshilfeabkommen, das die Täterermittlung und die Strafeintreibung erleichtert. Somit werden auch Strafen unter 75€ im anderen Land eingetrieben...

 

Nachtrag zur Lenkererhebung:

 

diese österreichische Eigenart soll den Behörden die Täterverfolgung erleichtern. Gibt es keinen Täter für die Geschwindigkeitsüberschreitung, so belangen wir halt den Fahrzeughalter, weil er auf sein Eigentum nicht aufpasst :-)

ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt es hier nicht, weil die BH ja von dir wissen will, wer dein Auto gelenkt hat. Es wird bei der Lenkererhebung keiner einer Tat bezichtigt.

Ist man jetzt Deutscher, kann man jetzt auf die Lenkererhebung antworten was man will (nichts/ keine Ahnung/ ich verweigere die Aussage, muß mich ja nicht selbst belasten usw.). Eine etwaige Strafe wegen nicht Erteilen der Auskunft wird (lt Meinung hier im Forum) von den Deutschen Behörden nicht eingehoben.

Allerdings sind die Sachbearbeiter ja auch nicht dumm, und nehmen jetzt mal einfach den Fahrzeughalter als Lenker an und schicken dem die Strafverfügung für die Tat (auch schon im Forum gehört). Viele denken nicht nach, ignorieren den Schrieb, die Einspruchsfrist verfällt, und schon darf man zahlen.

Wird jetzt brav Einspruch erhoben, wird das "ich war es nicht" als Schutzbehauptung abgetan, und der Betrag geht um 20% rauf.

 

 

Zum Schluß sei zu der Thematik zu sagen:

Man kann mit Glück aus der Sache rauskommen, aber ein Patentrezept gibt es nicht...

Und ja, ich ärgere mich auch, wenn ich in .de erwischt werde :-)

 

P.S:

 

ich hoffe, ich habe hier vielen Nachbarn aus .de geholfen. sollte ich irgendwo Fehler oder Unstimmigkeiten haben, bitte Bescheid geben. Ich werden dann das erste Post entsprechend anpassen....

(ich hasse nichts mehr, als solche Threads, wo dann bei Beitrag 632 auf Seite 21 ein Fehler im ersten post berichtigt wird :) )

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ich hoffe, ich habe hier vielen Nachbarn aus .de geholfen. sollte ich irgendwo Fehler oder Unstimmigkeiten haben, bitte Bescheid geben. Ich werden dann das erste Post entsprechend anpassen....

(ich hasse nichts mehr, als solche Threads, wo dann bei Beitrag 632 auf Seite 21 ein Fehler im ersten post berichtigt wird :nolimit: )

Das glaube ich nicht da du nur 10 Minuten editieren kannst. Ich werde die Aufgabe aber gerne übernehmen, falls es etwas zu ändern gibt.

 

Allerdings kann ich die Sache selber nicht prüfen, da mir die Kenntnisse dazu fehlen.

 

Also ran ihr Österreicher mit Lob und Tadel.

 

-------------

Ich habe die Sache mal gepinnt.

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Ganz super zusammengestellt! :nolimit:

 

Die Strafe kann nicht höher werden, aber es kommt eine Bearbeitungsgebühr von 20% dazu (sonst würd das ja jeder machen)

 

Sind das meines Wissens nicht 10%?

 

Gruss gery41

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