peterffm 0 Posted February 9, 2011 Report Share Posted February 9, 2011 Mein Sohn soll mit einem auf mich zugelassenen Wagen im vergangenen Juni auf der Autobahn in der Schweiz 12 km/h zu schnell gefahren sein. Ich habe auf das Schreiben aus der Schweiz mit dem Hinweis auf mein Zeugnisverweigerungsrecht reagiert und mitgeteilt, dass ich keine Familienangehörge belasten muss. Jetzt hat mein Sohn von der Polizei als "Betroffener" eine Vorladung im "OWi-Verfahren wegen Verkehrs-Owi" erhalten. Was tun? Ignorieren? Absagen? Hingehen? Ist die Owi nicht längst verjährt? Wie wird das überhaupt in der Schweiz geregelt? Danke für entsprechende Infos. Peter Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 10, 2011 Report Share Posted February 10, 2011 Ich habe auf das Schreiben aus der Schweiz mit dem Hinweis auf mein Zeugnisverweigerungsrecht reagiert und mitgeteilt, dass ich keine Familienangehörge belasten muss.Oooops..... Klarer haette der Hinweis ja auch nicht sein koennen, an wen man sich da nun zu wenden habe....... Jetzt hat mein Sohn von der Polizei als "Betroffener" eine Vorladung im "OWi-Verfahren wegen Verkehrs-Owi" erhalten.Siehste.... Was tun? Ignorieren? Absagen? Hingehen? Ist die Owi nicht längst verjährt? Wie wird das überhaupt in der Schweiz geregelt?Da werden sich bestimmt bald die melden, die sich in der Schweiz auskennen. Ich verschiebe den Thread derweil mal ins richtige Forum...... Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted February 10, 2011 Report Share Posted February 10, 2011 Ist ne ganz ordinäre Amtshilfe - erscheinen muss man nicht, die stehen aber dann irgendwann vor der Tür. Wenn der Sohn ermittelt wurde werden seine Daten in die Schweiz gemeldet und die selbe Übertretungsanzeige die du wahrscheinlich irgendwann zwischen Juni und Dezember gekriegt hast kommt nochmal mit seinem Namen. Quote Link to post Share on other sites
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