McManus 0 Posted February 7, 2011 Report Share Posted February 7, 2011 Hallo Radarfreunde,mein Fahrzeug ist am 24.09.2010 in einer Ortschaft (Süddeutschland) geblitzt worden. Die festgestellte Geschwindigkeit war 77 km/h, also 27 km/h zu viel (Geld plus 3 Punkte).Anfang Oktober habe ich einen Zeugefragebogen zugeschickt bekommen, ohne Foto. Auf diesen habe ich nicht reagiert.Anfang November habe ich dann den Bußgeldbescheid bekommen, auf den ich am 07.11.2010 Einspruch eingelegt habe, ohne Angabe von Gründen. Wieder wurde kein Foto mitgeschickt, obwohl dies als Beweismittel aufgeführt war.Anfang Februar 2011 habe ich nun eine Einladung in diese süddeutsche Stadt bekommen, ins Amtsgericht. Am 22.02. soll diese Bußgeldsache dort vor Ort verhandelt werden. Wieder wurde kein Foto mitgeschickt. Es ist auch nicht mehr in der Beweisliste aufgeführt (wahrschienlich gibt es kein Foto). Nur ein Zeuge ist aufgeführt, sonst nix. Das Problem ist nun, daß ich etwa 400 km von dort entfernt wohne, als Fahrer kommen 2 Mann in Frage, wir waren damals auf einer längeren Reise, insgesamt saßen 3 Mann im Auto. Alleine die Kosten um hin und zurück zu fahren, entsprechen fast dem Bußgeld, ich müßte Urlaub nehmen.Das Erscheinen in der der Hauptverhandlung ist Pflicht, trotzdem steht im Text weiter, daß man sich befreien lassen kann, wenn man sagt, daß man keine Aussage machen will oder glaubhaft machen kann, nicht zur Klärung des Sachverhaltes beitragen zu können. Nur ich denke, dass man mich dann ohne meine Aussage "verurteilen" wird. Und ohne Foto. Was meint ihr, was die beste Vorgehensweise ist? Am liebsten wäre mir eine Anhörung auf einem Polizeirevier meiner Nähe, wo ich auch einmal das Foto zu Gesicht bekomme. Wie sieht es mit der Verjährung aus. Ende Februar sind dann fast 5 Monate vergangen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted February 7, 2011 Report Share Posted February 7, 2011 Verjährt ist hier nichts, da durch die Anhörung, BGB und die Abgabe ans Gericht die Verjährung unterbrochen wurde. Tja wie am Besten vorgehen? Man kann versuchen den Sachverhalt - mehrere Fahrer - zu erklären. Um mitzuhelfen könnte man anstatt ein Foto zu fordern, ja selber ein Foto + PA hinschicken und der Richter möge dies vergleichen ob es der Fahrer ist. Mehr fällt mir da nicht ein. Vielleicht ruft man zur Not auch an. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted February 7, 2011 Report Share Posted February 7, 2011 Am liebsten wäre mir eine Anhörung auf einem Polizeirevier meiner Nähe, wo ich auch einmal das Foto zu Gesicht bekomme.Ich weiß gerade nicht ob dir ganz klar ist, dass das die Vorladung zu einer Hauptverhandlung vor Gericht ist. Da kann man nicht alternativ einfach zur Polizeidienststelle gehen um da was zu erledigen. Was meint ihr, was die beste Vorgehensweise ist?Den Richter anrufen und ihm sagen, dass du das doch nicht warst, du ihm eine Kopie deines Ausweises schicken wirst und ihn bitten dieses Bild von dir mit dem Blitzfoto zu vergleichen und dann das Verfahren einzustellen. Wie sieht es mit der Verjährung aus.Schlecht - es ist keine in Sicht... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted February 8, 2011 Report Share Posted February 8, 2011 Einspruch eingelegt habe, ohne Angabe von GründenTja - der einfache Satz "ich bitte um zusendung des Beweisfotos" hätte dir die Vorladung ersparen können. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted February 8, 2011 Report Share Posted February 8, 2011 Das Problem ist nun, daß ich etwa 400 km von dort entfernt wohne, als Fahrer kommen 2 Mann in Frage, wir waren damals auf einer längeren Reise, insgesamt saßen 3 Mann im Auto. Wie nun: Weißt du wirklich nicht, wer gefahren ist? Woher weißt du dann, dass ihr geblitzt wurdet? Welches Messverfahren wurde denn angegeben? Quote Link to post Share on other sites
McManus 0 Posted February 8, 2011 Author Report Share Posted February 8, 2011 Schon mal vielen Dank für die Antworten.Ich sag jetzt mal, daß ich gefahren bin, aber ganz genau weiß nicht mehr, da wir das blitzen nicht bemerkt haben. Als Beweismittel im Bußgeldbescheid sind Foto und Einseitensensormessung aufgeführt und ein Zeuge.In der Einladung zur Hauptverhandlung steht nur noch der Zeuge, bei Beweismittel steht nichts mehr, das Feld ist leer. Ich denke mal, ich beantrage das Beweisfoto zu sehen, ein bißchen Zeit ist ja noch. Wie ist das grundsätzlich mit solchen Messungen? Ich habe mal gehört, dass 1. das Gerät regelmäßig geeicht werden muss, 2. vor Beginn einige Eingangsmessungen gemacht werden müssen, die als Protokoll vorliegen müssen und 3. die blitzende Person die notwendigen Lehrgänge absolviert haben muss. Ist eine von den 3 Sachen nicht vorhanden, so ist die Geschwindigkeitsmessung ungültig. Kann man solche Dokumente auch einsehen? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted February 9, 2011 Report Share Posted February 9, 2011 1. das Gerät regelmäßig geeicht werden mussja2. vor Beginn einige Eingangsmessungen gemacht werden müssen, die als Protokoll vorliegen müssenauch das - die "Eingangsmessung" wird ins Protokoll eingetragen3. die blitzende Person die notwendigen Lehrgänge absolviert haben mussrichtichKann man solche Dokumente auch einsehen?da der Fall schon bei Gericht anhängig ist, kann das mE nur ein Anwalt. Auch vorher wäre eine Akteneinsicht nur unter Aufsicht bei der Behörde möglich gewesen. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted February 11, 2011 Report Share Posted February 11, 2011 Also, soweit ich weiß, kann man auch nur (s)einen Anwalt vorbeischicken. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted February 11, 2011 Report Share Posted February 11, 2011 Zur Akteneinsicht ja - zur Verhandlung: nur wenn der Richter auf Anwesenheit verzichtet Quote Link to post Share on other sites
ToSchu 1 Posted February 11, 2011 Report Share Posted February 11, 2011 Da die Akte bei Gericht liegt, dieses eine Hauptverhandlung angesetzt hat, ist eine Verurteilung relativ hoch. Die Ermittlungsbehörde (Bußgeldstelle) hat mit Sicherheit über die Meldestelle ein Fotoabgleich durchgeführt und somit ist auch ein Passbild in der Akte. Wenn da keine Übereinstimmungen ersichtlich sind, dann stellt der Richter das Verfahren schon im Vorfeld ein bzw. erlässt als Auflage das "Führen eines Fahrtenbuches". Vor Gericht erscheinen musst Du schon, sogar zwingend, da Du in Abrede stellst gefahren zu sein. Wenn Du nicht erscheinst wird in (deiner) Abwesenheit ein Verwerfungsurteil gesprochen, welches immer zu Lasten des Betroffenen geht! Da hättest Du dich vorher drehen müssen, und wenns ein Anruf bei der Bußgeldstelle gewesen wäre. Das ist nun zu spät, da Akte bei Gericht und somit Hauptverhandlung. Die einzige Variante dort nicht erscheinen zu müssen ist die, den Einspruch des Bußgeldbescheides zurück nehmen und somit in den sauren Apfel beissen. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted February 12, 2011 Report Share Posted February 12, 2011 Da die Akte bei Gericht liegt, dieses eine Hauptverhandlung angesetzt hat, ist eine Verurteilung relativ hoch. Die Ermittlungsbehörde (Bußgeldstelle) hat mit Sicherheit über die Meldestelle ein Fotoabgleich durchgeführt und somit ist auch ein Passbild in der Akte. Wenn da keine Übereinstimmungen ersichtlich sind, dann stellt der Richter das Verfahren schon im Vorfeld ein bzw. erlässt als Auflage das "Führen eines Fahrtenbuches". Vor Gericht erscheinen musst Du schon, sogar zwingend, da Du in Abrede stellst gefahren zu sein. Wenn Du nicht erscheinst wird in (deiner) Abwesenheit ein Verwerfungsurteil gesprochen, welches immer zu Lasten des Betroffenen geht! Aus dem Umstand, dass eine Hauptverhandlung angesetzt wurde, folgerst du also, dass die Behörde hinreichende Anhaltspunkte (EMA-Bildabgleich etc.) vorzubringen hat, die eine Verurteilung rechtfertigen. Ansonsten hätte die Behörde das nicht veranlasst. Klingt plausibel, Da hättest Du dich vorher drehen müssen, und wenns ein Anruf bei der Bußgeldstelle gewesen wäre. Das ist nun zu spät, da Akte bei Gericht und somit Hauptverhandlung. Die einzige Variante dort nicht erscheinen zu müssen ist die, den Einspruch des Bußgeldbescheides zurück nehmen und somit in den sauren Apfel beissen. So würde man sich zumindest u.U. eine HV ersparen. Aber mir stellen sich zwei Fragen: 1.0) Warum wird (insbesondere bei einem _ZFB_) kein Bild geschickt? -Bayern? -Unbrauchbares Foto? Letzteres würde Frage 1.0 beantworten. 2.0) Die Frage nach der Verjährung? _Wenn_ er nicht der Fahrer war (dafür sprechen zwei in Frage kommende Fahrer + ZFB ohne _brauchbares_ Foto), dann ist die Sache gegen den tatsächlichen Fahrer (den anderen also) verjährt. Ein Lichbildausweis (Kopie) des in diesem Fall tatsächlichen Fahrers wäre für den Richter von AUCH von grossem Interesse. Eine _hoffentlich_ positive Identifikation wäre unkritisch, da gegen ihn verjährt. Wie würde man in diesem Fall am geschicktesten vorgehen? Quote Link to post Share on other sites
McManus 0 Posted February 12, 2011 Author Report Share Posted February 12, 2011 Ich war heute bei einer Polizeidirektion in Bayern und habe dort das Bild eingesehen können. Das ist übrigens kostenlos.Man hatte es ausgedruckt und ich durfte einen kurzen Blick darauf werfen, mitnehmen aber nicht. Ich konnte erkennen, daß ich am Steuer sitze, allerdings ist nur Haaransatz, Augenpartie und ein Teil der rechten Gesichtshälfte mit Ohr zu sehen. Vor kompletter Nase, Mund und Kinn hängt mein Navi. Der Polizeibeamte meinte aber, daß ich sehr gut zu erkennen sein, da die Augenpartie sehr markant wäre.Was mir noch aufgefallen ist, daß auf der linken Seite ein Haufen Blätter zu sehen sind. Die hatten den Blitzkasten anscheinend voll in einer Hecke abgetarnt. Ca. 25 Prozent des Fotos sind mit Blättern bedeckt, in wie weit kann sowas das Messergebnis verfälschen?Ich denke aber, daß ich den Einspruch zurücknehmen werde, ich überlege noch am Wochenende. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,781 Posted February 12, 2011 Report Share Posted February 12, 2011 Was mir noch aufgefallen ist, daß auf der linken Seite ein Haufen Blätter zu sehen sind. Die hatten den Blitzkasten anscheinend voll in einer Hecke abgetarnt. Ca. 25 Prozent des Fotos sind mit Blättern bedeckt, in wie weit kann sowas das Messergebnis verfälschen?Eine Verfälschung ist ausgeschlossen. Allenfalls kann das Blätterwerk eine Messung verindern. Ich denke aber, daß ich den Einspruch zurücknehmen werde, ich überlege noch am Wochenende.Man sollte erkennen und letztlich auch akzeptieren, wann bzw. wenn man verloren hat. In diesem Fall denke ich hast Du wirklich keine Aussichten auf Erfolg. Quote Link to post Share on other sites
ToSchu 1 Posted February 12, 2011 Report Share Posted February 12, 2011 1.0) Warum wird (insbesondere bei einem _ZFB_) kein Bild geschickt? -Bayern? -Unbrauchbares Foto? Letzteres würde Frage 1.0 beantworten. Es müssen keine Fotos mitgeschickt werden. In Sachsen gibt es auch einige Bußgeldstelle, welche prinzipiell keine Bilder mitschicken. Bei einem unbrauchbaren Bild hätte die Bußgeldstelle das Verfahren von sich aus schon eingestellt, spätestens aber der Richter, wenn er die Akte gesichtet hat. Quote Link to post Share on other sites
ToSchu 1 Posted February 12, 2011 Report Share Posted February 12, 2011 ....................Ich konnte erkennen, daß ich am Steuer sitze, allerdings ist nur Haaransatz, Augenpartie und ein Teil der rechten Gesichtshälfte mit Ohr zu sehen. Vor kompletter Nase, Mund und Kinn hängt mein Navi. Der Polizeibeamte meinte aber, daß ich sehr gut zu erkennen sein, da die Augenpartie sehr markant wäre.Was mir noch aufgefallen ist, daß auf der linken Seite ein Haufen Blätter zu sehen sind. Die hatten den Blitzkasten anscheinend voll in einer Hecke abgetarnt. Ca. 25 Prozent des Fotos sind mit Blättern bedeckt, in wie weit kann sowas das Messergebnis verfälschen?.................................... ............Haaransatz, Augenpartie................Teil der rechten Gesichtshälfte mit Ohr....---- für ein Gutachten sind gerade diese erkennbaren "Gesichtsteile" ausschlaggebend zur Identifizierung. So ein Gutachten kostet übrigens ca. 500,-€ (zumindest in Sachsen), deren Kosten, bei Verurteilung, der Betroffene zu zahlen hat (oder die Rechtsschutzversicherung, wenn vorhanden). Bei Einstellung der Staat. Zu den "Blättern": Da vom Einseitensensor gesprochen wurde gehe ich mal vom ES 3.0 aus ( ist beim ES 1.0 nicht anders). Gemessen wirst du vom Sensor (Messbalken), die Kamera macht nur die Fotos. Wo die steht ist vollkommen egal, wichtig ist nur, dass die Fotolinie ( ES 1.0= Messlinie) am Anfang der Messung dokumentiert wurde (sogenannte Kalibrierungsbilder) und bei den Geschwindigkeitsbildern Kennzeichen und Fahrer gut bis besser erkennbar sind. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted February 12, 2011 Report Share Posted February 12, 2011 Es müssen keine Fotos mitgeschickt werden. In Sachsen gibt es auch einige Bußgeldstelle, welche prinzipiell keine Bilder mitschicken. In Bayern ja auch nicht. Bei einem unbrauchbaren Bild hätte die Bußgeldstelle das Verfahren von sich aus schon eingestellt, Na, ob das wirklich der Fall ist, sei dahingestellt.Eine Zeugenaussage oder Geständnis reichen mitunter auch schon aus. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted February 13, 2011 Report Share Posted February 13, 2011 Zu den "Blättern": Da vom Einseitensensor gesprochen wurde gehe ich mal vom ES 3.0 aus ( ist beim ES 1.0 nicht anders). Gemessen wirst du vom Sensor (Messbalken), die Kamera macht nur die Fotos. Wo die steht ist vollkommen egal, wichtig ist nur, dass die Fotolinie ( ES 1.0= Messlinie) am Anfang der Messung dokumentiert wurde (sogenannte Kalibrierungsbilder) und bei den Geschwindigkeitsbildern Kennzeichen und Fahrer gut bis besser erkennbar sind.Dazu muss man aber sagen, das ausgeschlossen werden muss, dass die Messung nicht durch ein zweites Fahrzeug/Motorrad was hinter den Blättern versteckt ist ausgelöst wurde.Wenn der Messwagen dann abseits steht und nur eine Kamera eingesetzt wird und hier eben nicht die gesamte Straßenbreite einsehbar ist, dann hat die Behörde ein Problem mit der Zuordnung. Quote Link to post Share on other sites
ToSchu 1 Posted February 13, 2011 Report Share Posted February 13, 2011 Zu den "Blättern": Da vom Einseitensensor gesprochen wurde gehe ich mal vom ES 3.0 aus ( ist beim ES 1.0 nicht anders). Gemessen wirst du vom Sensor (Messbalken), die Kamera macht nur die Fotos. Wo die steht ist vollkommen egal, wichtig ist nur, dass die Fotolinie ( ES 1.0= Messlinie) am Anfang der Messung dokumentiert wurde (sogenannte Kalibrierungsbilder) und bei den Geschwindigkeitsbildern Kennzeichen und Fahrer gut bis besser erkennbar sind.Dazu muss man aber sagen, das ausgeschlossen werden muss, dass die Messung nicht durch ein zweites Fahrzeug/Motorrad was hinter den Blättern versteckt ist ausgelöst wurde.Wenn der Messwagen dann abseits steht und nur eine Kamera eingesetzt wird und hier eben nicht die gesamte Straßenbreite einsehbar ist, dann hat die Behörde ein Problem mit der Zuordnung. Dafür gibt es ja die "Fotolinie".Beim ES 3.0 ist die Behauptung, "ich wurde von einem Kfz überholt, welches sich außerhalb des einsehbaren Kamerabildes befand", gegenstandslos, da der Abstand zwischen Sensor und gemessenem Kfz ebenfalls gemessen und im Foto mit angezeigt wird. Diese Abstandsmessung ist beim ES 3.0 geeicht und wird 2 x durchgefühtrt. Damit können bis zu 4 Fahrstreifen gleichzeitig überwacht werden und auch bei 4 nebeneinander fahrenden Kfz bestimmt werden, welcher den Messwert gebildet hat. Somit kein aufmerksamer Messbetrieb nötig. Beim ES 1.0 löst man dieses Problem mit einem aufmerksamen Messbetrieb und führt eine Mitschreibeliste. Quote Link to post Share on other sites
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