cowboy 0 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 Privatunternehmen könnten helfen, “die Effizienz der Verkehrsüberwachung zu steigern“, sagte Carsten Hansen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar erntete der Vertreter der Kommunen für diesen Plan am Donnerstag heftige Kritik.In der Diskussion um die Privatisierung öffentlicher Sicherheits- und Ordnungsaufgaben mittels “public private partnerschip“ (ppp) wird plötzlich der Ruf nach dem Gewaltmonopol laut. ADAC, AvD und der Deutsche Anwaltsverein äußern längst überfällige Kritik. Das WESTFAHLEN-BLATT hat einen lesenswerten Kommentar zum Thema verfasst. Der Wunsch flächendeckend “Knöllchen zu schreiben“ steht bei der Sicherheitswirtschaft ganz oben auf der Agenda! Kritik an privaten Park-Sheriffs Goslar - In den Innenstädten sind Parkplätze knapp und Parkgebühren manchmal ganz schön saftig. Bald sollen private Sheriffs Jagd auf Parksünder machen. Denn, Knöllchen sind ein einträgliches Geschäft. (...) (Oberbayerisches Volksblatt, 28.01.11) http://www.ovb-online.de/auto-verkehr/aktu...ht-1100083.html Das WESTFALEN-BLATT (27.01.11) zur Idee der Kommunen externe Firmen als Knöllchenschreiber einzusetzen: Bielefeld (ots) - Die Kassen der Kommunen sind leer. Da ist es durchaus verständlich über zusätzliche Einnahmequellen nachzudenken. Dass Städte und Gemeinden dabei aber zu Mitteln der Wegelagerei greifen wollen, ist unsittlich. Natürlich müssen sich Verkehrsteilnehmer an Regeln halten. Das gilt fürs Rasen ebenso wie fürs Falschparken. Und natürlich müssen Verstöße geahndet werden. Doch dafür sind die Ordnungsbehörden zuständig und niemand sonst. Werden Privatfirmen mit diesen Aufgaben betraut und erfolgt die Entlohnung dann möglicherweise nach einer Erfolgsquote, sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Private Knöllchenschreiber wollen und müssen Gewinne machen, damit sich das Geschäft lohnt. Und sollte sich ein solcher Weg auch für die Kommunen lohnen, wer weiß, vielleicht werden dann demnächst auch Verkehrskontrollen von privaten Sicherheitsdiensten vorgenommen. Die kassieren dann immer gleich, ohne groß zu diskutieren. Auf welcher Rechtsgrundlage? Auf keiner! Verkehrsüberwachung ist eine staatliche Aufgabe. Und die hat es auch zu bleiben. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 Mal halblang, Überwachung des ruhenden Verkehrs auch inkl. Knöllchenschreiben oder gar Abschleppaufträgen ist nun mal vom Prinzip her KEINE Gewalt, die frage der Gewaltenteilung also nicht erheblich. Und die Frage der Rechtsmittel oder Haftung bei unrechtmäßigen Aufschreiben oder Abschleppen die bleiben ja erhalten. Ob und warum aber Privatfirmen preiswerter sein können als ÖD, das wäre genau zu prüfen. Quote Link to post Share on other sites
cowboy 0 Posted January 29, 2011 Author Report Share Posted January 29, 2011 Aus dem Oberbayerischem Volksblatt: (...) "Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) sieht durch private Knöllchen- Schreiber das staatliche Gewaltmonopol verletzt. Die Verkehrsüberwachung, auch die des ruhenden Verkehrs, sei eine hoheitliche Aufgabe, die nur der Verkehrssicherheit und der Verkehrsordnung dienen dürfe. Eine solche staatliche Aufgabe dürfe nicht an Private übertragen werden, die damit Gewinn erzielen wollen." (...) Dein Einwand ist berechtigt! Ich habe zum “Gewaltmonopol“ bei Wikipedia keinen Hinweis gefunden der die Aussagen des Anwalt Vereins untermauert. Ich war bisher auch der Meinung, dass dieser Begriff über die physische Komponente hinaus geht und auch im (direkten) Zusammenhang mit hoheitlichem Tätigwerden/ hoheitlichen Befugnissen steht. Ich denke es kommt diesbezüglich zu Missverständnissen, weil das “Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland“ (fälschlicher Weise?) aus dem Art. 33 Abs. 4 GG abgeleitet wird.Im Zusammenhang mit Owi’s wäre es hier sinnvoller von einem “Verfolgungsmonopol“ des Staates zu sprechen. Daraus leitet sich dann ein “Verfolgungsverbot“ für die Wirtschaft ab. Ich denke die beiden nachfolgenden Urteile haben sich stark am Art. 33 Abs. 4 GG orientiert: “Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (Amtsgericht Frankfurt a.M., Beschluss v. 06.11.03 Az.: 2Ss OWi 388/02) "Die Aufnahme eines Sachverhaltes durch private Unternehmen im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs unterliegt hinsichtlich der Verwertbarkeit in einem anschließend durchgeführten Verfahren der Ordnungsbehörde einem Beweiserhebungs- und daraus folgend einem Beweisverwertungsverbot."(Kammergericht Berlin, Beschluss v. 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 304 a OWi 467/96) Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 Warum soll eine Aussage eines Privatverwarnugsgeldbescheideverteilers "Nach meinen notizen stand das Fahrzeug XY-AB 1234 da und dort" weniger beweiserheblich sein als die eines Kellners im Falle von Zechprellerei der sagt dem Herrn der hier sitzt brachte ich Schweinebraten, Bier und einen Bommelunder. Beides mal Personen die auch Zugen sind abe rauch einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Würdigung ihrer Aussage haben, es geht auch um ähnliche Beträge.. Und in der Praxis, eine Digitlkamearaufnahme fälschen für eine OWI von 35€, die Mühe wird sich kaum jemand machen. Bleibt die praktische Frage warum privat für Komunen günstiger sein sollte, da sind aber die Gewerkschaften gefragt. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 Privat anzeigen kann der Privatschnüffler ja gerne, aber eintreiben darf er nicht, weil dies eine hoheitliche Aufgabe ist. Ich hoffe, die Ämter sehen selber ein, daß sie sich damit nur Ärger einfangen. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 Das macht dann ja die bei der Komune angestellte Schreibkraft, vulgo städtischer Beamte. Quote Link to post Share on other sites
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