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hey leute,

hab mal eine frage

und zwar ist mir vor 2 wochen ein unfall passiert. als ich rückwerts aus der parklücke gefahren bin, bin ich einer dame reingefahren. habe bei ihr geklingelt und sie meinte sie geht in die werkstatt lässt das checken und meldet sich dann bei mir..(man hat rein garnichts an ihrem auto gesehen nur bei meinem war ein klein wenig farbe ab) erst heute (nach 2 wochen) hat sie angerufen und gesagt sie hätte in der waschanlage bemerkt dass ihre stoßstange locker ist und möchte jetzt meine versicherungsnummer haben.

meine fragen:

1. muss ich ihr meine versicherungsnummer geben?

2. was kommt auf mich zu wenn ich ihr die nummer gebe?

3. darf sie nach 2 wochen noch behaupten ich sei daran schuld (in der zeit kann ihr immerhin auch jemand anderes reingefahren sein)?

 

freue mich um antworten

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1. muss ich ihr meine versicherungsnummer geben?

Würde ich empfehlen. Sonst kann sie auch direkt an dich gehen, wenn der Schaden von dir verursacht wurde.

2. was kommt auf mich zu wenn ich ihr die nummer gebe?

Die Versicherung will wissen was passiert ist und prüft auch den Schaden.

3. darf sie nach 2 wochen noch behaupten ich sei daran schuld (in der zeit kann ihr immerhin auch jemand anderes reingefahren sein)?

Natürlich, ob es von einem anderen Unfall kommt soll die Versicherung feststellen. Du kannst den Schaden auch zurückkaufen wenn er nicht sehr hoch ist. Ob es sich lohnt rechnet die Versicherung aus.

 

MfG.

 

hartmut

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aber wenn ich ihr die versicherungsnummer gebe werde ich doch hochgestuft oder? auch wenn der schaden nicht von mir ist, bin mir nämlich sicher dass ich nur ganz ganz leicht an ihr auto gekommen bin und ihr stoßstange davon eigentlich keinen schaden haben kann

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Die Versicherung ist nicht nur dazu da Schäden zu regulieren, sondern auch unberechtigte Forderungen abzuwehren. Die Versicherung hat da ganz andere Möglichkeiten als Du.

 

Die Unfallgegnerin kann auch die Sache einem Anwalt übergeben und der versucht dann den Schaden direkt dir in Rechnung zu stellen. Dann zahlst Du den Schaden, und den Rechtsanwalt.

 

Höhergestuft wirst Du nur wenn die Versicherung den Schaden bezahlen muss. Dann kannst Du den Schaden immer noch selber bezahlen, dann wird nicht höhergestuft.

 

MfG.

 

hartmut

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