eumel78 0 Posted January 26, 2011 Report Share Posted January 26, 2011 hallo,ich hätte da mal eine frage.also mir ist vor einiger zeit jemand auf mein parkendes auto drauf gefahren, es hat nun fast 3 monate gedauert bis er es endlich seiner versicherung gemeldet hat. nun meint die versicherung das es wohl 2 unfälle gewesen sein müssen, weil an der stelle schon ein kratzer ist der überlackiert wurde. hat da jetzt die versicherung das recht zu sagen das sie mir den schaden nur zum teil bezahlen? wobei die beule muss doch eh gespachtelt werden, natürlich ist dann der alte kratzer mit weg, das ist auch gut so:) ich habe der versicherung meine kontodaten gegeben weil ich das geld auf mein konto haben wollte, nun wollen die aber einen termin in der werkstatt machen. also das kann ich doch selber entscheiden ob ich das geld möchte, oder nicht. einen kostenvoranschlag von einer werkstatt haben die von mir bekommen.wer kann mir da weiter helfen? ich danke für eure hilfe.lg.eumel78. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted January 26, 2011 Report Share Posted January 26, 2011 Willst du den Schaden reparieren lassen oder willst du nur das Geld?Wie hoch ist der Schaden laut Werkstatt? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 26, 2011 Report Share Posted January 26, 2011 Der Vorschaden geht natürlich nicht zu Lasten des zweiten Schädigers. Quote Link to post Share on other sites
eumel78 0 Posted January 27, 2011 Author Report Share Posted January 27, 2011 Willst du den Schaden reparieren lassen oder willst du nur das Geld?Wie hoch ist der Schaden laut Werkstatt?hallo,würde gerne das geld haben, ich kenne einen lackierer und möchte das von ihm machen lassen.der schaden liegt bei 440 euro. Quote Link to post Share on other sites
eumel78 0 Posted January 27, 2011 Author Report Share Posted January 27, 2011 Der Vorschaden geht natürlich nicht zu Lasten des zweiten Schädigers.auch nicht wenn der überlackierte alte kratzer direkt auf der neuen beule liegt? wie gesagt die beule muss ja eh gespachtel und lackiert werden.also hat die versicherung das recht zu sagen das sie mir den schaden nicht ganz bezahlen??? das wäre doch pipi. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 27, 2011 Report Share Posted January 27, 2011 also hat die versicherung das recht zu sagen das sie mir den schaden nicht ganz bezahlen??? das wäre doch pipi. Das ist schon richtig so. Der Schaden soll so reguliert werden das der alte Zustand wieder vorhanden ist. Ist schon ein Schaden vorhanden wird der in Abzug gebracht. Umgekehrt könnte die Versicherung sonst auch sagen, da war schon ein Schaden, also ist kein Schaden entstanden, es wird nichts ersetzt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Nordpolcamper 3 Posted January 28, 2011 Report Share Posted January 28, 2011 weil an der stelle schon ein kratzer ist der überlackiert wurde. Was heisst das genau? Wurde der Schaden komplett und erst recht fachmännisch beseitigt oder mit der Spraydose nur versucht vor Rost zu schützen? Auf eine "gespachtelte" Tür brauchst du dich nicht einlassen, das ist nicht fachmännisch. Ebenso kann dir die Versicherung nicht diktieren ob du reparierst oder nicht und wenn, dann erst Recht nicht wo du es zu reparieren hast. Also wenn die Tür vorher fachmännisch lackiert war und jetzt noch wie auch immer ausgebeult werden kann (ohne Spachteln, einfach Smart Repair) dann solltest du die Lackierkosten komplett erstattet bekommen. Sofern die Türe nicht haufenweise Kratzer hatte.Sollte die Tür jedoch nicht mehr in die Ursprungsform gebogen werden können, hast du Anspruch auf eine neue Tür, wobei der Wert der alten Tür vorm Schaden in Abzug zu bringen ist. Denn im Endeffekt hast du nur Anspruch auf eine z.B. 7 Jahre alte Tür und nicht auf eine Neue. Hast du für das frühere Lackieren eine Quittung? Damit könntest du den Abzug wegen des Alters etwas drücken, da der Lack nachweislich neuer ist als er original war. Wobei ich eher davon ausgehe, dass das dein Freund "mal so nebenbei" gemacht hat? Und um die nächste Frage vorweg zu nehmen: Wenn du dann mal Geld von der Versicherung bekommst, bekommst du nur den Nettowert erstattet der auf dem Kostenvoranschlag angegeben ist. Gruß Sven Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 28, 2011 Report Share Posted January 28, 2011 Für den Kauf des Materials gibt es aber auch die Umsatzsteuer zurück. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted January 28, 2011 Report Share Posted January 28, 2011 Also bei dem Schaden ist jedenfalls kein Sachverständiger drin.Aber da du Geschädigter bist wäre es dein gutes Recht den ganzen Mist einem Anwalt zu übergeben.Da bleiben zwar bei der Allgemeinheit die Kosten hängen, aber der wird dir bestimmt noch den einen oder anderen Euro bescheren für Sachverhalte von denen du noch nie gehört hast... Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 @Tekko-echt: Seit wann bleiben im Zivilrecht bei der Allgemeinheit Kosten hängen? Die zahlen hier immer eine Partei ganz oder beide der Parteien anteilig. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 30, 2011 Report Share Posted January 30, 2011 Ich denke er meinte die restlichen Versicherungsbeitragszahler. Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted January 30, 2011 Report Share Posted January 30, 2011 Hallo nun wollen die aber einen termin in der werkstatt machen. Das ist mir nicht ganz klar. Mit deiner Werkstatt? Die Versicherung hat natürlich das Recht, den Schaden durch einen ihrer Gutachter bewerten zu lassen. Dazu musst du dein Fahrzeug zur Verfügung stellen. Allerdings musst du keinen weiten Weg zu ihnen machen. Entweder sie kommen nach Terminvereinbarung zu dir oder ihr trefft euch in einer nahen Werkstatt, falls eine Hebebühne erforderlich ist. In der Praxis habe ich es zwar noch nicht erlebt, aber es kann auch sein, das die Versicherung den Schaden mit deiner Werkstatt und dir gleichzeitig besprechen möchte. Das hätte für dich den Vorteil, das du mit deiner Werkstatt gleich einen eigenen "Fachmann" zur Seite hast, da die ihren Kostenvoranschlag natürlich am besten begründen können. Wenn schon ein Vorschaden an gleicher Stelle oder direkt in der Nähe vorhanden ist, muss der natürlich nicht von der Versicherung übernommen werden. Und natürlich macht ein Vorschaden die Reperatur teurer, sei es, da die zu reparierende Fläche größer ist, sei es das die Beule größer ist, sei es, das unsachgemäße Reperaturen "rückgängig" gemacht werden müssen. Zudem kannst du davon ausgehen, das bei Vorschäden bei den meisten Versicherungen ein dunkelrotes Alarmlicht angeht - Stichwort Versicherungsbetrug. Von daher wird dein Schaden wohl nicht als 08/15 Schaden durchgewunken, sondern genauer geprüft werden. Hast du den Vorschaden der Versicherung selbst gemeldet oder sind die anderweitig darauf aufmerksam geworden (Unfallfotos)? Wenn weder du ihn angegeben hast, noch der in dem Vorkostenanschlag erwähnt wird, kannst du dich auf eine bockige Versicherung einstellen, sowas mögen die nämlich gar nicht gern. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 30, 2011 Report Share Posted January 30, 2011 Der normale Weg der Schadenregulierung ist der, entweder eine Werkstattrechnung oder ein Schadengutachten bei der Versicherung einzureichen. Das Gutachten hat noch den Vorteil, dass wertbeeinflussende Faktoren wie z. B. ein Vorschaden oder eine Werterhöhung aufgrund neu für alt berücksichtigt werden. Was genau hast Du bisher eingeleitet bzw. wie hast Du Deine Schadenhöhe beziffert? Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted January 30, 2011 Report Share Posted January 30, 2011 @Tekko-echt: Seit wann bleiben im Zivilrecht bei der Allgemeinheit Kosten hängen? Die zahlen hier immer eine Partei ganz oder beide der Parteien anteilig. Wie Gast225 richtig anmerkt werden die Parteien von einer mehr oder minder großen Masse an Mitgliedern bezahlt.Ich wollte damit nur darauf hinweisen das mein aufgezeigter Weg IMHO zwar der einfachste ist, aber auch der kostenintensivste Quote Link to post Share on other sites
eumel78 0 Posted February 8, 2011 Author Report Share Posted February 8, 2011 (edited) ich danke für eure antworten, bei mir war jetzt schon der sachverständige.er hat sich den schaden angeguckt und meinte das die versicherung mir das ganze geld für den schaden überweist:) na da hab ich doch mal glück gehabt.beste grüsse, eumel. Edited February 8, 2011 by Gast225 Formatierung angepasst Quote Link to post Share on other sites
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