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Wie Weit Darf Die Polizei Bei Der Fahrerermittlung Gehen?


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Wer meinen umfriedeten Grund und Boden ohne meine Erlaubnis betritt, dazu noch auf mein Haustier, das logischerweise/rechtmäßig sein Revier verteidigt mit einer Waffe losgeht wird damit rechnen müssen, dass ich das auch als Angriff werte.

 

Wenn dein Haustier jeden angreift der sich auf dein Grundstück verirrt hast du schnell ein ganz großes Problem. Wenn das Tierchen nur angreift wenn es der Herr befielt wird das Problem schnell noch viel größer.Von deiner dann folgenden Reaktion ganz zu schweigen.

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Irgendwie hast du zu viel Zeit, ob das wohl alles Freizeit ist ....
Keine Sorge, das ist Freizeit.

 

Gruß

Goose

 

Ich habe da so meine Zweifel. Bei der Anzahl von Beiträgen über die Jahre kommt doch schon mal der Verdacht auf, das Du hier mit Behördlicher Genehmigung dein Unwesen treibst und das Ansehen der " Firma Polizei " aufpolieren möchtest.

 

Wer einer täglichen Arbeit von mindestens 8 Stunden nachgeht, und dazu noch Schichtdienst leisten muss, hat meines Erachtens nicht die Möglichkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit hier seinen Senf dazu zu geben.

 

@ faun98: M.E. geht es uns einen kalten Schaas (österr. Ausdruck für :heul:) an, wer wann und wie häufig hier im Forum einen (subjektiv wertvollen) Beitrag leistet. Und ich bin froh, dass auch und gerade Mitglieder der Exekutive ihre Beiträge leisten, weil damit eine (wichtige) Meinungsvielfalt gegeben ist. Das heißt nicht, dass ich jedem Beitrag eines Polizisten im Forum inhaltlich zustimmen kann, trotzdem halte ich es für gut, dass sie (aktiv) dabei sind. Ob in der Freizeit oder während der Arbeit; wie gesagt, das geht uns einen Schaas an.

 

LG!

Eribär

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Und ich bin froh, dass auch und gerade Mitglieder der Exekutive ihre Beiträge leisten, weil damit eine (wichtige) Meinungsvielfalt gegeben ist.

 

Dann wäre es vielleicht besser für dich künftig bei " Copzone " mitzulesen.

 

Ob in der Freizeit oder während der Arbeit; wie gesagt, das geht uns einen Schaas an.

 

In der Freizeit ist mir das egal, im Dienst nicht, da dachte ich, das man innerhalb der Behörde doch wichtigeres zu tun hätte, als hier dauernd mitzumischen.

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@fritzthecat,

wir brauchen uns ja wohl nicht zu unterhalten über die Beschaffenheit der Abzäunung,wenn man nen Hund oder ähnliches auf demselben hat. Ich glaube kaum,dass ein Hundehalter (dessen Hund dazu noch "scharf" ist) nur über kleine Ligusterhecke als Einfriedigung verfügt. So langsam macht ihr euch lächerlich,echt.

 

Wer nen Hund besitzt,der hat dementsprechend seinen Grund und Boden abgesichert,und zwar so abgesichert,dass der Hund nicht rauskommt ,gleichfalls kann man die Absicherung so sehen,dass man "nicht mal ohne weiteres" auf das Grundstück gelangt,es gehört also mehr dazu als nur ne kleine Gartenpforte zu öffnen. Wer dennoch so blindlings drauflos läuft und ggf 2m hohe Türen öffnet,muß sich auch vergewissern,was dahinter steckt bzw steht oder auch mal laufen kann.

Oder hast du mal versucht,bei nem Schutzhundeführer das Grundstück zu betreten,wenn der seinen Hund draußen laufen hat aber just in dem Moment nicht anwesend ist?

Ok,du wirst das Grundstück betreten können,ob du es -und ggf in welchem Zustand du es- verläßt oder verlassen kannst,wird sich dann zeigen. Ich würde das nicht unbedingt testen wollen.

Allerdings haben viele Hundehalter entsprechende Warnhinweise an allen Grundstücksöffnungen angebracht (zumindest sollten sie das getan haben,zwecks der Absicherung), wer trotz Anblick solcher Tafeln ein fremdes Grundstück betritt,handelt in dem Fall auf eigene Gefahr und kann niemanden für seinen Fehler zur Rechenschaft ziehen.

Wenn man sich nicht traut,ein solches Gelände zu betreten,kann man ja auf sich aufmerksam machen,z.b. durch Rufen,Hupen oder Anrufen des Hausherrn,der einen dann sicherlich ohne Gefahr ins Haus bringen sollte.

 

In der Regel ist ja der allgemeine Zutritt zur Haus-/Wohnungstür gefahrlos zu beschreiten,um was es geht, und das ist hier ja der Garten,ist die andre Sache,und wenn ich als Hausherr vorne am Haupteingang nicht öffne,ergibt das noch lange keiner Person das Recht,mich "hintenrum" zu belästigen,sprich einfach so durch den Garten schleichen usw etc pp.

Selbst wenn der ein oder andere Cop meint,dies rechtmäßig tun zu müssen oder gar zu dürfen,so hat er sich -und sowas nennt man Anstand und gutes Benehmen- nicht wortlos durch die Türen zu Schleichen,er sollte sich entsprechend zu erkennen geben,und dazu genügt ein simples "Hallo,jemand zuhause". Zu gewissen Jahreszeiten kann es ja mal sein,dass man sich nahtlos bräunen lassen möchte auf der Terrasse,ich denke nicht,dass das ein gutes Zusammentreffen wäre dann......

Anscheinend haben aber einige Cops die Meinung,das Grundstück stillschweigend betreten zu können /dürfen,in dem Falle wäre die Möglichkeit gegeben,dass der Hund diese als Eindringling erkennt und halt ggf so handelt,wie es ihm beigebracht worden ist. Der Einsatz der Dienstwaffe wäre hier nicht korrekt,denn die Cops hätten ja an der Tür auf sich aufmerksam machen können (und vor allem müssen!)

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Wer meinen umfriedeten Grund und Boden ohne meine Erlaubnis betritt, dazu noch auf mein Haustier, das logischerweise/rechtmäßig sein Revier verteidigt mit einer Waffe losgeht wird damit rechnen müssen, dass ich das auch als Angriff werte.

 

Wenn dein Haustier jeden angreift der sich auf dein Grundstück verirrt hast du schnell ein ganz großes Problem. Wenn das Tierchen nur angreift wenn es der Herr befielt wird das Problem schnell noch viel größer.Von deiner dann folgenden Reaktion ganz zu schweigen.

Man, man, manchmal frage ich mich in was für einer Welt wir leben. Euer Grundstück wird doch ständig von irgendwelchen Leuten betreten, sei es der Briefträger, die Nachbarin die sich etwas borgen möchte, Kinder an Halloween, Sternsinger, Kinder die Unsinn machen, heimliche Verehrer und usw. Aber wehe es kommt ein Polizist der auch noch im Wege der Ermittlungen, also im gesetzlichen Auftrag handelt. Da endet euer Verständnis plötzlich :heul:

 

 

Wenn du deinen Hund soweit nicht im Griff hast schlimm genug, da wirst du dann bald ganz andere Probleme haben, als ein Hundebegräbnis. Und wenn du schon weißt, dass du deinen Hund nicht in Griff hast, (schlimm genug dass der frei rumlaufen darf!) dann muss man zumindest Vorkehrungen treffen, dass nichts passiert und ja dazu gehört einer Mauer mit allem drum und dran samt abgeschlossenem Tor. Dann wird auch die Polizei oder sonstwer nicht ohne weiteres eindringen.

 

Im Übrigen gilt gegenüber Angriffen von Tieren nicht die Notwehr, da nur menschliche Angriffe von § 32 Abs. 2 StGB erfasst sind. Für Tierangriffe gilt regelmäßig § 34 StGB (Ausnahme: Tier wird als Angriffsmittel benutzt oder der Tierhalter unterlässt es vorwerfbar, dann doch § 32 StGB)

 

Jeder der sich über den Notstand informiert wird zu dem Ergebnis kommen, dass der Polizist den Hund dann erschießen darf. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Polizist hätte flüchten können (steht bspw. gerade am Tor, Hund noch weit entfernt), denn die Flucht ist beim Notstand im Gegensatz zur Notwehr das mildere Mittel. Es versteht sich von selbst, dass der Notstand dann nicht zieht, wenn die Polizei einen Dackel oder ähnliches erschießt oder der Hund schwanzwedelnd auf sie zukommt. Kommt der Hund aber bedrohlich auf die Polizisten zu und hat er auch eine gewisse Größe, so dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadens gegeben ist, dürfen sie, wenn er vergeblich nicht durch Worte auf Distanz zu halten ist, ihn erschießen.

 

Dass ein Menschenleben mehr wert ist als ein Hundeleben (dass nach Strafrecht nur eine Sachbeschädigung darstellt) ist wohl offensichtlich. Und ja ich bin Hundeliebhaber!

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Und ich bin froh, dass auch und gerade Mitglieder der Exekutive ihre Beiträge leisten, weil damit eine (wichtige) Meinungsvielfalt gegeben ist.

 

Dann wäre es vielleicht besser für dich künftig bei " Copzone " mitzulesen.

 

Ob in der Freizeit oder während der Arbeit; wie gesagt, das geht uns einen Schaas an.

 

In der Freizeit ist mir das egal, im Dienst nicht, da dachte ich, das man innerhalb der Behörde doch wichtigeres zu tun hätte, als hier dauernd mitzumischen.

 

Danke für Deine Reaktion, die ich, wenn ich mich in Deine Position versetze, einigermaßen nachvollziehen kann.

 

Nehmen wir einmal an, Du bist Unternehmer, zahlst Länge mal Breite Steuern und Sozialabgaben (wie ich übrigens auch), arbeitest Dir den A.... ab, um Dir und Deinen Lieben ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, bist (nahezu) täglich mit irgendwelchen behördlichen Auflagen konfrontiert und fragst Dich dann, warum gerade die Vertreter dieser Berufsgruppe(n), die ja (auch) von Deinen Steuergeldern finanziert werden, hier "dauernd mitmischen".

 

Ja, faun98, gerade das ist es, was unser (gesellschaftliches) System auszeichnet: Meinungsvielfalt und individuelles Engagement (während und außerhalb der Arbeitszeit) und noch vieles mehr.....

 

LG!

Eribär

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Wer dennoch so blindlings drauflos läuft und ggf 2m hohe Türen öffnet,muß sich auch vergewissern,was dahinter steckt bzw steht oder auch mal laufen kann.

Muss er nicht. :heul:

 

Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (vgl. Palandt BGB, 53. Aufl., § 823 Rn 58). Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen. Der Beklagte, dessen Hund in der Vergangenheit wiederholt Menschen und andere Hunde gebissen hatte, ist seiner Verpflichtung, sein Grundstück so zu sichern, dass dort befugt und auch im Rahmen des Nahe liegenden unbefugt oder unvernünftig zutretende Personen (etwa spielende Kinder) unbeschädigt bleiben, nicht ausreichend nachgekommen:

 

 

Das Hoftürchen war nicht verschlossen und konnte ohne weiteres durch Drehen des hofeinwärts liegenden Türknaufs geöffnet werden. Das am Türchen aufgebrachte Schild "Warnung vor dem Hunde" stellt ebenfalls keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, dass derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Ohne weiteres wäre es dem Beklagten möglich gewesen, seinen Hund z.B. für die Zeiten, während der mit dem Zutritt dritter Personen zu seinem Grundstück üblicherweise zu rechnen war, anzuketten oder einzusperren. Dies gilt insbesondere deswegen, weil er die Klägerin um einen Besuch zum Zweck der Rückgabe eines Wohnungsschlüssels gebeten hatte.

http://www.ra-kotz.de/hundebiss.htm

 

Der Hund muss so gesichert sein das er entweder beaufsichtigt, oder so untergebracht ist das keiner gefährdet wird.

 

MfG.

 

hartmut

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Allerdings haben viele Hundehalter entsprechende Warnhinweise an allen Grundstücksöffnungen angebracht (zumindest sollten sie das getan haben,zwecks der Absicherung), wer trotz Anblick solcher Tafeln ein fremdes Grundstück betritt,handelt in dem Fall auf eigene Gefahr und kann niemanden für seinen Fehler zur Rechenschaft ziehen.

 

Diesen Mythos krieg man nicht mehr ausgerottet. Dein Schild bringt nichts, nichts und wieder nichts. Es schützt dich nur insoweit, als dass es sich mancher überlegt dein Grundstück zu betreten. Aber wenn er es betritt ist auch egal.

 

 

"Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, daß derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muß sich im Falle einer Hundebißverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt." LG Memmingen, Az.: 1 S 2081/93

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Danke für Deine Reaktion, die ich, wenn ich mich in Deine Position versetze, einigermaßen nachvollziehen kann.

Wer behauptet sollte auch beweisen können.

Meinereiner kann jedenfalls nicht feststellen das Goose während seinem Dienst hier schreibt.

 

Jetzt belegt das Gegenteil wenn ihr anderes behauptet.

 

MfG.

 

hartmut

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@Mizzy,

dann laß mal deinen Hund spaßeshalber auf nen Cop zulaufen,der deinen Hund nicht kennt.....Bin gespannt,wo die rechte Hand "hinwandert".....und was der für Zuckungen macht

 

Ja wie käm ich denn auf die Idee??????

 

 

Ich ziehe ja auch nicht vor einem Polizisten "spaßeshalber" eine Waffenattrape aus der Jacke!

 

Im Übrigen hängt es auch hier von der Hundeart ab, wie groß, Rasse, WIE läuft er (bedrohlich oder nicht, zielgerichtet oder nicht, schnell oder langsam etc.) auf den Polizisten zu.

 

Und natürlich zieht der Polizist in einem bedrohlichen Fall zuerst seine Waffe und entsichert sie vielleicht auch. Er wird dann insofern Zeit bleibt mit Zurufen, Drohungen etc. versuchen den Abstand zu wahren ggf. Luftschuss, wenn dafür Zeit bleibt. Wenn er die Waffe erst ziehen würde, wenn der Hund kurz davor ist ihn anzuspringen, wäre es ja auch zu spät.

 

Und als letztens ist es sowieso immer deine Pflicht den Hund anzuleinen, wenn du anderen Personen begegnest. Denn allein wenn ein Kind ängstlich auf den noch so lieb zulaufenden Hund flüchtet und sich daraufhin verletzt bist du dran. Nicht umsonst sollte man bei größeren Hunden eine entspechende Haftpflichtversicherung abschließen.

 

So aber genug jetzt, wenn du es den Polizisten immer noch nicht zugestehst den Hund in einem bedrohlichen Fall zu erschießen, damit sie ihr Leben retten können sondern ein Hundeleben höher bewertest als ein Menschenleben, dann ist dir einfach nicht zu helfen.

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@hartmut,

du vermischst da wieder Äpfel mit Bananen.

 

Deine kopierte Begründung basiert auf

 

uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes

 

in einem solchen Fall hat der Besitzer vornherein andre Dinge zu beachten.

 

Es handelt sich aber um einen normalen Hund,oder willst du nun sagen,jeder Hund beißt?

 

 

Das Grundstück von dem ich sprech,ist aber gesichert,was nu?

 

Außerdem liest es sich so in deinem kopierten Text,dass sich der Weg von der Straße zum Haus im Bereich des Auslaufbereichs des Hundes befindet,von daher hätte der Eigentümer da auch gesondert absichern dürfen und müssen,denn was ist,wenn der Postbote kommt?

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du vermischst da wieder Äpfel mit Bananen.

Hund der sich auf dem Grundstück befindet, eingezäunt, Türe kann geöffnet werden.

 

Deine kopierte Begründung basiert auf

 

uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes

 

in einem solchen Fall hat der Besitzer vornherein andre Dinge zu beachten.

Das es unmöglich ist das andere auf das Grundstück gelangen, egal ob das jetzt ein Kind oder :heul: ist.

 

Es handelt sich aber um einen normalen Hund,oder willst du nun sagen,jeder Hund beißt?

Geht es hier nicht um Hündchen die ihr Territorium verteidigen und den :P angreifen? :heul:

Wenn sie nicht bissig sind werden sie auch nicht erschossen. Dreht man es hier wieder bis es passt? :heul:

 

Das Grundstück von dem ich sprech,ist aber gesichert,was nu?

Dann ist ja gut, dann kommt auch kein ;) auf das Grundstück.

 

Außerdem liest es sich so in deinem kopierten Text,dass sich der Weg von der Straße zum Haus im Bereich des Auslaufbereichs des Hundes befindet,von daher hätte der Eigentümer da auch gesondert absichern dürfen und müssen,denn was ist,wenn der Postbote kommt?

Genau das gleiche wie wenn ein :cop01: kommt.

Könnte auch sein das der Paketzusteller das Päckchen lieber auf die Terrasse legen will statt auf den Gehweg.

 

Irgendeine Linie sollte schon mal gefahren werden, mal Rottweiler, mal Pekinese, mal Fort Knox, mal offene Hose. Greift der Hund jetzt an oder greift er nicht an? Ist es gesichert das Fremde nicht so einfach reingehen können, oder ist das Gartentürchen offen?

 

MfG.

 

hartmut

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Danke für Deine Reaktion, die ich, wenn ich mich in Deine Position versetze, einigermaßen nachvollziehen kann.

Wer behauptet sollte auch beweisen können.

Meinereiner kann jedenfalls nicht feststellen das Goose während seinem Dienst hier schreibt.

 

Jetzt belegt das Gegenteil wenn ihr anderes behauptet.

 

MfG.

 

hartmut

 

Nochmals zum Mitschreiben: Es geht uns m. E. einen Schaas an, wann und wo ein Forumsmitglied (in diesem Fall Goose) einen Beitrag verfasst, ob während oder außerhalb des Dienstes. Für wichtig halte ich vielmehr, dass Beiträge (im wahrsten Sinne des Wortes) geleistet werden.

 

LG!

Eribär

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ich denke in diesem Beitrag haben die beiden Forenpolizisten doch recht klar gezeigt wo sie stehen und wie sie ticken.

Überheblichkeit, völliges Vermissen von Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und Auftreten wie Dirty Harry. (wobei mir dieser wenigstens sympatisch war)

 

Aber auch ihr beide werdet einmal merken, dass das Leben kein Film ist und es euch nicht helfen wird wenn ihr euch in euren Augen noch im Rahmen der Gesetze bewegt.

Es gibt nicht wenige Bürger, die nach derartig unnötig und krassen Aktionen auch Haftstrafen in Kauf nehmen, um die Gerechtigkeit in deren Augen wieder herzustellen.

Auch wenn das Gewaltmonopol nach dem Gesetz allein beim Staate liegt :heul:

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Frag doch mal Bluey der wäre da rein gegangen und hätte aufgeräumt natürlich mit der geladenen Waffe wegen Gefahrenabwehr. :heul:

Jap. Vor allem hätte ich zunächst einmal ein paar Dumpfbacken mundtot geballert, um mir deren grauenvolles Gesülze nicht weiter anhören zu müssen. :heul: :heul:

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ich denke in diesem Beitrag haben die beiden Forenpolizisten doch recht klar gezeigt wo sie stehen und wie sie ticken.

Überheblichkeit, völliges Vermissen von Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und Auftreten wie Dirty Harry. (wobei mir dieser wenigstens sympatisch war)

 

Aber auch ihr beide werdet einmal merken, dass das Leben kein Film ist und es euch nicht helfen wird wenn ihr euch in euren Augen noch im Rahmen der Gesetze bewegt.

Es gibt nicht wenige Bürger, die nach derartig unnötig und krassen Aktionen auch Haftstrafen in Kauf nehmen, um die Gerechtigkeit in deren Augen wieder herzustellen.

Auch wenn das Gewaltmonopol nach dem Gesetz allein beim Staate liegt :heul:

Du hast offensichtlich mal wieder rein gar nichts gelesen und/oder verstanden. Aber die Backen groß aufreißen. Typisch. Deshalb werde ich auf diesen spinnerten Kram auch nicht weiter eingehen.

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Irgendwie hast du zu viel Zeit, ob das wohl alles Freizeit ist ....
Keine Sorge, das ist Freizeit.

 

Gruß

Goose

 

Ich habe da so meine Zweifel. Bei der Anzahl von Beiträgen über die Jahre kommt doch schon mal der Verdacht auf, das Du hier mit Behördlicher Genehmigung dein Unwesen treibst und das Ansehen der " Firma Polizei " aufpolieren möchtest.

 

Wer einer täglichen Arbeit von mindestens 8 Stunden nachgeht, und dazu noch Schichtdienst leisten muss, hat meines Erachtens nicht die Möglichkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit hier seinen Senf dazu zu geben.

Ob du da deine Zweifel hast oder nicht interessiert mich, offen gestanden, nicht im geringsten. Glaube es oder lass es bleiben.

 

da haben sich dann ja die berliner kollegen ziemlich blöd angestellt und mit der richtigen argumtationsweise hier aus dem forum hätten sie das verfahren mit sicherheit gewonnen...

 

gruß

der friese2punkt0

Hier ging es um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr nach dem Berliner Polizeigesetz. Wir sprechen hier über eine Maßnahme zur Straf- bzw. OWi-Verfolgung.

 

Gruß

Goose

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Ich habe bereits dargelegt, daß wir das Grundstück betreten dürfen.

 

das ist sicher richtig. nur solltet ihr euch dann auch den gefahren bewusst sein, die ihr damit eingeht. nehmen wir den fiktiven fall an, ich bin gerade dabei ein brunnen zu bohren, und habe das loch weder gesichert noch ordentlich kenntlich gemacht, und du fällst jetzt da rein. dann ist das dein risiko. mein grundstück ist nicht für die öffentlichkeit zugänglich.

Hervorhebung durch mich.

 

Es mag das Risiko des Dritten sein. Als Grundstückseigentümer haftest du unter Umständen dennoch für die Schäden. Auch auf deinem Grundstück darfst du keine Gefahren für Dritte schaffen.

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Besser kann man es nicht zusammen fassen.

Doch, kann man schon besser zusammenfassen.

Während die :heul: eine klare Ansage machen was wie abläuft, und es auch zweifellos so durchziehen, sind die anderen teilweise mit dem wechseln der Unterhose beschäftigt, statt das sie das durchziehen was sie hier ablassen. :heul:

 

MfG.

 

hartmut

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@Gast

 

Es mag das Risiko des Dritten sein. Als Grundstückseigentümer haftest du unter Umständen dennoch für die Schäden. Auch auf deinem Grundstück darfst du keine Gefahren für Dritte schaffen.

 

Wenn ich bei mir auf meinem Grundstück (mit funktionierende Umzäunung) etwas baue und die arbeiten kurz dafür unterbreche,um ggf neues Material zu beschaffen,so ist das bestimmt nicht meine Schuld,wenn in meiner Abwesenheit jemand in ein Fundamentloch fällt.

 

Sofern ich sicherstelle,dass die Umzäunung geschlossen ist,kann man mir nix vorwerfen.

wenn jetzt allerdings jemand meint,drüber klettern zu müssen,dafür kann man nicht belangt werden,es zwingt diese Person ja niemand bzw hat sie aufgefordert,über den Zaun zu klettern.

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Ach das glaube ich nicht. Sie wollen wohl gerne so sein wie sie sich hier beschreiben :heul:

Solltest Du aber glauben. Bluey macht eine klare unmissverständliche Ansage, dann kann sein Gegenüber entscheiden ob er bereit ist der Ansage Folge zu leisten, oder ob er unter Umständen lieber seinem Schöpfer gegenübertreten will.

 

Eine Ansage von Bluey ist kein Verhandlungsangebot, und mit Wattebäuschen wirft er garantiert auch nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Sofern ich sicherstelle,dass die Umzäunung geschlossen ist,kann man mir nix vorwerfen.

Schon wenn der Zaun gefährlich ist, bist Du dran.

http://www.ra-kotz.de/metallzaun.htm

Obendrauf werden zerbrochene Glasscherben in den Zement eingesetzt, Stacheldraht sieht dann doch etwas häßlich aus :heul: , man möchte ja schon etwas schöner wohnen.

 

Also besser solche Sachen nicht mal andenken.

 

Jeder Besitzer ist dafür verantwortlich das sich niemand auf dem Grundstück verletzen kann.

 

MfG.

 

hartmut

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Ach das glaube ich nicht. Sie wollen wohl gerne so sein wie sie sich hier beschreiben :heul:

Solltest Du aber glauben. Bluey macht eine klare unmissverständliche Ansage, dann kann sein Gegenüber entscheiden ob er bereit ist der Ansage Folge zu leisten, oder ob er unter Umständen lieber seinem Schöpfer gegenübertreten will.

 

Eine Ansage von Bluey ist kein Verhandlungsangebot, und mit Wattebäuschen wirft er garantiert auch nicht.

 

MfG.

 

hartmut

 

Wenn ich das hier so lese, bin ich froh, in einer österr. (Klein-)Stadt (20T EW) zu leben, in der die Exekutive, sprich Polizei, integraler und respektierter(!) Bestandteil der Bevölkerung ist. Und die Polizeileitung fördert diese Stimmungslage durch: Teilnahme von Polizisten (ja, mit voller Ausrüstung, sprich Schlagstock, Pfefferspray, Glock 17) an Stadtfesten mit den Bürgern auf Holzbänken sitzend, tägliche Streifendienste zu Fuß und mit dem Fahrrad, ein auf Sicherheitsanlagen (sprich Einbau von Alarmanlagen in Wohnungen / Häuser) spezialisierter Beamter, speziell auf problematische Jugendliche ausgebildete Polizisten usw. Und Höhepunkt der alljährlichen Veranstaltungen ist das Polizeifest in einem der weitläufigen Parks mit einigen tausend(!) Besuchern. Und hier sind sie dann, die Mitbürger in Uniform, allseits respektiert und akzeptiert.

 

Und als vor einigen Monaten, meine Frau war allein zuhause, durch ein Einbruchsversuch in unserem EFH die Alarmanlage ausgelöst und über eine für Notfälle eingerichtete Verbindung gleichzeitig und automatisch die Polizei verständigt wurde, war meine Frau froh, dass die Beamten innerhalb von wenigen Minuten da waren und über den Zaun geklettert sind, um Nachschau zu halten. Und sie konnte das Schlafzimmer, in dem sie sich verbarrikadiert hatte, mit einem guten Gefühl verlassen. Wissend, dass die Polizei da ist, wenn man sie braucht.

 

Und wenn dann, ein paar Tage später, ein Ticket wegen Geschwindigkeitsüberschreitung igO fällig ist, dann ist auch das ok.

 

Was ich damit sagen möchte: wenn wir damit beginnen, die Exekutivbeamten als wichtigen Bestandteil unserer (lokalen) Gesellschaft(en) und nicht als potentielle Gegner zu sehen, dann kann es besser werden, für alle.

 

LG!

Eribär

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Was ich damit sagen möchte: wenn wir damit beginnen, die Exekutivbeamten als wichtigen Bestandteil unserer (lokalen) Gesellschaft(en) und nicht als potentielle Gegner zu sehen, dann kann es besser werden, für alle.

Dem kann ich mich anschließen. :heul:

 

MfG.

 

hartmut

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Was ich damit sagen möchte: wenn wir damit beginnen, die Exekutivbeamten als wichtigen Bestandteil unserer (lokalen) Gesellschaft(en) und nicht als potentielle Gegner zu sehen, dann kann es besser werden, für alle.

Besser kann man es gar nicht zusammen fassen...... :heul:

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@hartmut

 

ZITAT(faun98 @ 28.01.2011, 19:36) *

Obendrauf werden zerbrochene Glasscherben in den Zement eingesetzt, Stacheldraht sieht dann doch etwas häßlich aus rolleyes.gif , man möchte ja schon etwas schöner wohnen.

 

 

Also besser solche Sachen nicht mal andenken.

 

Jeder Besitzer ist dafür verantwortlich das sich niemand auf dem Grundstück verletzen kann.

 

wer fordert denn jemanden auf,diese Wand zu erklimmen bzw zu überwinden?

Wenn das Verboten ist,dann dürfte es ja auch verboten sein,dass der Bund seine "Anlagen" mit Natodraht sichert.

Kannst ja mal in solchen NAtodraht packen,ich glaube kaum,das ist ein Unterschied zur Glasscherbe auf der Mauer....gibt beides schöne Narben

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Wenn ich das hier so lese, bin ich froh, in einer österr. (Klein-)Stadt (20T EW) zu leben, in der die Exekutive, sprich Polizei, integraler und respektierter(!) Bestandteil der Bevölkerung ist. Und die Polizeileitung fördert diese Stimmungslage durch: Teilnahme von Polizisten (ja, mit voller Ausrüstung, sprich Schlagstock, Pfefferspray, Glock 17) an Stadtfesten mit den Bürgern auf Holzbänken sitzend, tägliche Streifendienste zu Fuß und mit dem Fahrrad, ein auf Sicherheitsanlagen (sprich Einbau von Alarmanlagen in Wohnungen / Häuser) spezialisierter Beamter, speziell auf problematische Jugendliche ausgebildete Polizisten usw. Und Höhepunkt der alljährlichen Veranstaltungen ist das Polizeifest in einem der weitläufigen Parks mit einigen tausend(!) Besuchern. Und hier sind sie dann, die Mitbürger in Uniform, allseits respektiert und akzeptiert.

 

Das finde ich toll! Aber leider gibt es solche Veranstaltungen hier (Schweiz) nicht. Auch in meiner ehemaligen Heimat NRW gab es derartige Veranstaltungen nicht. Wer bezahlt denn dieses Polizeifest? Das interessiert mich besonders, denn wenn immer ich solche Veranstaltungen vorgeschlagen habe, hies es von den hiesigen Robocops: "Und wer soll das bezahlen?". Anscheinend sind aber doch entsprechende Mittel vorhanden.

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Überheblichkeit, völliges Vermissen von Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und Auftreten wie Dirty Harry.
Was für ein Müll.

 

Aber auch ihr beide werdet einmal merken, dass (...) es euch nicht helfen wird wenn ihr euch in euren Augen noch im Rahmen der Gesetze bewegt.
Aah ja. Es wäre Dir also lieber, die Polizei würde sich nicht im Rahmen der Gesetze bewegen?

 

Wenn ich nichts verpasst habe, hat es bisher jedenfalls keinen qualifizierten Widerspruch zur rechtlichen Beurteilung der Situation durch die Herren in blau / grün gegeben. Stattdessen werden hier immer abstrusere Szenarien entwickelt (sibirischer Tiger, der frei auf dem Grundstück rumläuft, Vergleich einer militärischen Anlage mit einem Privatgrundstück etc. pp. :heul: ), die mit der Wirklichkeit doch eher wenig zu tun haben.

 

Wo ist denn eigentlich das Problem? Irgendjemand meint, er dürfe sich mit seinem Fahrzeug über das Gesetz stellen und will dafür keine Verantwortung übernehmen. Und wenn dann der Staat versucht, seinen Anspruch auf Befolgung der Gesetze durchzusetzen, fallen dem Gesetzesübertreter plötzlich jeden Menge Gesetze ein, die der Staat bei diesem Vorgehen penibelst zu beachten hat? Schon spannend, wie unterschiedlich die Ansichten sein können, je nach dem, auf welcher Seite man sich gerade befindet!

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Wo ist denn eigentlich das Problem? Irgendjemand meint, er dürfe sich mit seinem Fahrzeug über das Gesetz stellen und will dafür keine Verantwortung übernehmen. Und wenn dann der Staat versucht, seinen Anspruch auf Befolgung der Gesetze durchzusetzen, fallen dem Gesetzesübertreter plötzlich jeden Menge Gesetze ein, die der Staat bei diesem Vorgehen penibelst zu beachten hat? Schon spannend, wie unterschiedlich die Ansichten sein können, je nach dem, auf welcher Seite man sich gerade befindet!

 

Können sie doch aber eben nur an der Tür und nicht im privaten Bereich schnüffeln und in Gärten eindringen, nicht ins Fenster schauen und schon garkeine Tiere in privaten Höfen abknallen.

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Wenn ich das hier so lese, bin ich froh, in einer österr. (Klein-)Stadt (20T EW) zu leben, in der die Exekutive, sprich Polizei, integraler und respektierter(!) Bestandteil der Bevölkerung ist. Und die Polizeileitung fördert diese Stimmungslage durch: Teilnahme von Polizisten (ja, mit voller Ausrüstung, sprich Schlagstock, Pfefferspray, Glock 17) an Stadtfesten mit den Bürgern auf Holzbänken sitzend, tägliche Streifendienste zu Fuß und mit dem Fahrrad, ein auf Sicherheitsanlagen (sprich Einbau von Alarmanlagen in Wohnungen / Häuser) spezialisierter Beamter, speziell auf problematische Jugendliche ausgebildete Polizisten usw. Und Höhepunkt der alljährlichen Veranstaltungen ist das Polizeifest in einem der weitläufigen Parks mit einigen tausend(!) Besuchern. Und hier sind sie dann, die Mitbürger in Uniform, allseits respektiert und akzeptiert.

 

Das finde ich toll! Aber leider gibt es solche Veranstaltungen hier (Schweiz) nicht. Auch in meiner ehemaligen Heimat NRW gab es derartige Veranstaltungen nicht. Wer bezahlt denn dieses Polizeifest? Das interessiert mich besonders, denn wenn immer ich solche Veranstaltungen vorgeschlagen habe, hies es von den hiesigen Robocops: "Und wer soll das bezahlen?". Anscheinend sind aber doch entsprechende Mittel vorhanden.

 

Ja, wir haben hier zwei sog. Wachkörper: einerseits die Bundespolizei (früher Gendarmerie) und andererseits eine Stadtpolizei, die auf Kommunalebene finanziert wird. Oberster Dienstherr ist der Bürgermeister, wiewohl für die Stadtpolizei ähnliche Bestimmungen (Dienstrecht, Besoldung etc.) wie für Bundespolizisten gelten. Durch diese (seltene) Situation ist eine gesunde Konkurrenzsituation entstanden, denn Du kannst, wenn Du Hilfe benötigst, entweder die Bundespolizei oder die Stadtpolizei verständigen. Im Straßenverkehr ist die Stadtpoizei innerorts, für Bundes-und Landstraßen im Bezirk die Bundespolizei zuständig. Und für den ruhenden Verkehr gibt es noch eine eigene Abteilung der Stadtpolizei, die intensiv die Einhaltung der Parkvorschriften überwacht. Anderserseits gibt es mehrer Parkhäuser im Zentrum / Zentrumsnähe, die zwischen 10(!) und 50 Cent pro Std. kosten.

 

 

Wer das Sommerfest der Polizei finanziert? Die Stadtgemeinde öffnet ihren (vom Steuerzahler) gefüllten Säckel, Private spenden, lokale (Handels-)Unternehmen bekommen eine breitenwirksame Werbemöglichkeit, die Tourismusbüro leistet einen Beitrag und alle sind happy.

 

Überhaupt muss ich aufpassen, nicht in´s Schwärmen zu geraten, denn diese Stadt bietet eine Lebensqualität, die ich sonst noch nirgendwo (weder in D, noch in NL, noch in S, noch in ZA) gefunden habe: keine Ghettos, sondern ein gesunde Durchmischung unterschiedlicher sozialer Schichten, eine Verwaltung, die sich als Dienstleister für den Bürger versteht, modernste Technologien im Öffentlichen Dienst.... Da wirst Du z.B. per SMS informiert, dass am nächsten Tag die Müllabfuhr stattfindet usw.

 

Und eine Polizei, die, weil doppelt vorhanden, (fast) allseits präsent ist und innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bürgernah agiert - was willst mehr?

 

LG!

Eribär

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@Gast

 

Es mag das Risiko des Dritten sein. Als Grundstückseigentümer haftest du unter Umständen dennoch für die Schäden. Auch auf deinem Grundstück darfst du keine Gefahren für Dritte schaffen.

 

Wenn ich bei mir auf meinem Grundstück (mit funktionierende Umzäunung) etwas baue und die arbeiten kurz dafür unterbreche,um ggf neues Material zu beschaffen,so ist das bestimmt nicht meine Schuld,wenn in meiner Abwesenheit jemand in ein Fundamentloch fällt.

 

Sofern ich sicherstelle,dass die Umzäunung geschlossen ist,kann man mir nix vorwerfen.

wenn jetzt allerdings jemand meint,drüber klettern zu müssen,dafür kann man nicht belangt werden,es zwingt diese Person ja niemand bzw hat sie aufgefordert,über den Zaun zu klettern.

 

 

So einfach funktioniert das deutsche Rechtssystem nicht, kapier doch. Es lassen sich keine allgemeinen pauschalen Aussagen treffen, es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, der aus mehreren Faktoren besteht. Nicht umsonst wird in Gerichtsurteilen der Sachverhalt bei solchen Dingen peinlichst genau festgehalten. Eine seriöse Aussage kann man daher nicht treffen, so lange du nicht haarklein einen konkreten Sachverhalt schilderst. Es kann so entschieden werden wie oben, aber zwingend ist es nicht. Weißt du wie Jura-Professoren auf solche Fragen immer antworten:

 

Es kommt darauf an!

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Können sie doch aber eben nur an der Tür und nicht im privaten Bereich schnüffeln und in Gärten eindringen, nicht ins Fenster schauen und schon garkeine Tiere in privaten Höfen abknallen.
Auch eine Terrassentür ist eine Tür, ein Grundstück ist nicht ein derartiger 'privater Bereich', wie ihn viele hier gern hätten und selbstverständlich ist das ins-Fenster-schauen grundsätzlich nicht illegal. Beim Begriff 'schnüffeln' sollte man zum einen mal die Kirche im Dorf lassen und zum anderen mal an das Prinzip von Ursache und Wirkung denken, und das sibirische Tiger, die auf irgendwelchen Höfen frei herumlaufen, abgeschossen werden dürfen, sollte eigentlich außerhalb jeder Diskussion sein.

 

Nochmal: da meint einer, er müsste sich nicht an die Regeln halten bzw. einen anderen schützen, der meint, er müsse sich nicht an die Regeln halten und dann beklagt er sich darüber, daß sich der Staat dagegen wehrt und dabei die Regeln einhält? :heul:

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Achso du würdest also wenn die Polizei dich nach Feierabend besucht und du schön im Garten grillst, deine Frau sich nackt sonnt und er deinen Hund zur Gefahrenabwehr abknallt noch zum Fleisch und Bier einladen?

 

Die Polizei kann und darf doch ermitteln aber eben auf anderem Weg. Klingeln und wenn keiner aufmacht eben später wieder kommen oder gleich schriftlich sich melden. Vielleicht auch per Telefon aber im Privatleben zu schnüffeln hat niemand.

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Servus,

 

diese Diskussion ist ja ganz schön ausgeartet. Wobei ich eigentlich leicht entsetzt bin über die extremen Positionen.

 

Auf der einen Seite diejenigen, welche jeden, der nur über den Gartenzaun schaut, niederballern möchten, auf der anderen Seite Polizisten, die auf ihr Recht bestehen, auch wg. eines Parkknöllchens in das Eigentum von unbescholtenen Bürgern einzudringen und ggf. auch den bellenden Dackel abzuknallen.

 

Wobei ich aber den (zumindest verbal) besonders sturen Cops unterstelle, hier nur provozieren zu wollen.

 

Denn ich bin überzeugt, das die genannten Herren, so sie tatsächlich derartige Hausbesuche machen, bei Nichtantreffen des Deliquenten eben wieder gehen und es ein anderes Mal versuchen. Oder das ganze telefonisch, bzw. schriftlich abwickeln.

 

Aber sie werden sicher nicht über das Gartentürl klettern (sich vielleicht dabei noch die Hose zerreissen), dabei riskieren, von einer Fellwurst angefallen zu werden, und womöglich vom (mutmasslichen) Falschparker mit dem Grillspiess attackiert zu werden.

 

Sollten sie es aber wirklich erst meinen, na servas.......

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Servus,

 

diese Diskussion ist ja ganz schön ausgeartet. Wobei ich eigentlich leicht entsetzt bin über die extremen Positionen.

 

Auf der einen Seite diejenigen, welche jeden, der nur über den Gartenzaun schaut, niederballern möchten, auf der anderen Seite Polizisten, die auf ihr Recht bestehen, auch wg. eines Parkknöllchens in das Eigentum von unbescholtenen Bürgern einzudringen und ggf. auch den bellenden Dackel abzuknallen.

 

Wobei ich aber den (zumindest verbal) besonders sturen Cops unterstelle, hier nur provozieren zu wollen.

 

Denn ich bin überzeugt, das die genannten Herren, so sie tatsächlich derartige Hausbesuche machen, bei Nichtantreffen des Deliquenten eben wieder gehen und es ein anderes Mal versuchen. Oder das ganze telefonisch, bzw. schriftlich abwickeln.

 

Aber sie werden sicher nicht über das Gartentürl klettern (sich vielleicht dabei noch die Hose zerreissen), dabei riskieren, von einer Fellwurst angefallen zu werden, und womöglich vom (mutmasslichen) Falschparker mit dem Grillspiess attackiert zu werden.

 

Sollten sie es aber wirklich erst meinen, na servas.......

Na endlich mal ein (von leider nur wenigen) Beitrag, auf den zu antworten es sich lohnt.

 

Wollen wir doch mal das Ganze etwas aufarbeiten und zusammenfassen, indem wir uns zunächst mal eng an dem Ausgangssachverhalt orientieren:

 

da begeht VT XY eine Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbereich und die Polizei wird angewiesen, genauer zu ermitteln, wer dieser VT XY denn nun ist. Dazu begibt man sich zur Wohnanschrift des Halters, betritt ohne Einwilligung des Eigentümers sein umzäuntes Privatgrundstück, indem man durch (oder ggf. auch über) ein niedriges (offenes ODER geschlossenes) Hoftor geht, und klingelt an der Tür. Es öffnet jedoch niemand. Nun begibt man sich offensichtlich in den Garten, geht um das Haus herum und schaut, ob man dort jemanden antreffen kann. Hierzu begeht man die über eine Treppe erreichbare Terrasse und schaut durch die gläserne Terrassentür.

 

Nun fragte der TE, ob das so zulässig sei, denn es könnte ja sein, daß man beim Schauen durch die gläserne Terrassentür die unbekleidete Gattin oder wen auch immer sieht, wie sie/er gerade aus der Dusche kommt.

 

So und nicht anders hat sich mir die Ausgangslage dargestellt. Man möge mich ggf. korrigieren, wenn ich falsch liege.

 

 

Nun hat @Goose zeitnah sachlich dargelegt, daß ein Betreten des Grundstückes zulässig ist, was natürlich bei dem ein oder anderen "Burgherren" auf allergrößten Unmut und auf Unverständnis stößt. So lassen auch unsachliche Kommentare nicht mehr lange auf sich warten und beginnen (leider) mit Beitrag #8. Hier bereits habe ich mich gefragt, wo bitte schön eine Bananenrepublik zu finden sei, WENN man sich doch genau an dem orientiert, was ein jeder in einem Rechtsstaat erwarten darf?! Nämlich, daß sich die Polizei an Recht und Gesetz hält. Und genau das macht sie in diesem Fall. Sie überschreitet nicht ihre Kompetenzen, sondern sie arbeitet exakt im Rahmen derselben. Dabei ist es völlig irrelevant, ob der geneigte Burgherr den Grund polizeilichen Handelns als "popelige Owi" betrachtet oder andere persönliche Betrachtungen mit einfließen läßt, die jedoch rechtlich gesehen irrelevant sind. Denn, auch das wurde schnell angeführt, der Garten oder auch die Terrasse gehören eben nicht zum Wohnbereich, wie manch einer das gern hätte oder eben so sieht. Hier haben wir denn auch schon das Grundproblem: ein jeder SIEHT die Dinge eben ziemlich individuell und persönlich, die rechtliche Seite wird dabei gern ignoriert und ausgeblendet. Merkwürdig, denn genau das wird doch von UNS ständig erwartet: Handeln streng entlang der Vorgaben von Recht und Gesetz. Jetzt tun wird das und es ist den Burgherren wieder nicht recht.

 

So weit, so gut, denn bis hierher war es im Wesentlichen ja noch einigermaßen sachlich.

Im Beitrag #10 merkt der aufmerksame Leser aber schnell, daß es eben nicht um das RECHT geht, sondern um persönliche Belange und vor allem Betrachtungsweisen. So führt man zwar hübsch ein paar rechtliche Bestimmungen an, schreibt aber auch deutlich, daß es eben viel mehr um das persönliche EMPFINDEN geht, welches sich von den Darstellungen, die insbes. zunächst von @Goose kamen, unterscheiden. Nun, wie gesagt, so sehr ich diese persönlichen Empfindungen auch aus persönlicher Sicht nachempfinden kann, rechtlich gesehen eben eher irrelevant.

 

Nun geht's weiter im Text. Abermals lassen eher unsachliche Kommentare (ab Beitrag #12) nicht lange auf sich warten. Es wird abgewiegelt, bagatellisiert und auch völlig polemisiert. Bis hin zu xxxxx-Vergleichen und dergleichen mehr. :heul:

 

In den folgenden Beiträgen dümpelt das Thema ein wenig vor sich hin, bis in Beitrag #25 eine neue Variante auftaucht: die offene Terrassentür, durch die die Cops in die Wohnung eindringen. Merkwürdig, war davon doch nie die Rede. Zum Glück findet sich sehr schnell jemand, der den Verfasser dieser Variante darauf aufmerksam macht, daß dieses Konstrukt nicht Bestandteil der Ausgangslage sei, sondern lediglich das Betreten der frei zugänglichen Terrasse.

 

Es folgt eine weitere, mit einem :heul: vorgetragene Variante (Beitrag #27), die dem Burgherren aufzeigen soll, mit welchem Hilfsmittel er sich die ungebetenen Gäste vom Leibe halten kann:

 

man besorge sich einen etwas größeren freilaufenden hund. dann regelt sich das alles von selbst.

 

Oooookay, dacht ich mir, steigst Du doch einfach mal auf diese kleine Provokation ein und provozierst ebenfalls ein wenig. Daher mein Kommentar in Beitrag #29:

 

Das hatten wir auch schon mal. Ggf. wird der Hund das nicht überleben.

 

Leider, und das nehme ich an dieser Stelle schon mal vorweg, wurde das kleine Wörtchen "Ggf." wohl völlig übersehen, egal, ob nun bewußt oder unbewußt. Aber ab jetzt geht das Gezetere und Gemeckere los. Daß das so kommen würde, was so klar wie das Amen in der Kirche. Ähnlich gelagerte Diskussionen gab es in der Vergangenheit ja schon mehrfach, auch mit sehr identischem Verlauf wie in diesem Thread.

 

 

Erstaunlich ist denn auch oder insbesondere, daß in der nachfolgenden Diskussion der Ausgangssachverhalt überhaupt keine Rolle mehr spielt. Das Erschießen eines Hundes steht überall im Raum. Unverändert. Aber ständig werden andere Vorgaben konstruiert und in die Diskussion geworfen, um das Handeln der Polizei irgendwie in ein schlechtes Licht zu rücken. Daß mehrfach betont wird, daß man nicht JEDEN Hund erschießen würde, nicht SOFORT auf den Hund schießen würde, sondern NUR sich nicht beißen ließe und in der Erwartung oder Annahme, der Hund könnte den Cop beißen, geeignete Mittel bis hin zum Schußwaffengebrauch ergreifen würde, um damit den Angriff des Hundes zu unterbinden, interessiert dabei offensichtlich nicht mehr.

Ebenso erstaunlich, daß es nunmehr nur noch eine 20,- €-Owi ist, die im Raume steht, obwohl doch der Ausgangssachverhalt etwas ganz anderes vorgibt.

 

Wie schon jemand - und das auch mehrfach - schrieb: es wird so lange hin und her konstruiert, bis es irgendwie paßt. Das einzige, was wir dabei tun, ist, daß wir auf die immer wieder veränderten Rahmenbedingungen ggf. reagieren und schreiben, wie wir DANN und GGF. reagieren WÜRDEN.

 

 

Es darf sich nun ein jeder fragen, wer diesen Thread dermaßen zum Abgleiten getrieben hat, WER hier unsachlich wurde, maßlos übertrieben und - leider eben auch - z.T. völligen Blödsinn geschrieben hat. Ein Lichtblick sind da die Beiträge derer, die sachlich geblieben sind konstruktive Kommentare verfaßten.

 

 

 

Zusammenfassend kann ich nur noch einmal sagen:

 

WENN wir angelehnt an den Ausgangssachverhalt ein Grundstück betreten und das auch dürfen, uns dort auch in dem rechtlich vorgegebenen und zulässigen Rahmen bewegen, so werden wir (jedenfalls die meisten denke ich) uns ganz sicher in geeigneter Weise und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eines Angriffs erwehren, so denn einer erfolgen sollte. Ob das nun ein Hund ist, der auf uns gehetzt wird, die Oma, die mit ihrem Krückstock auf uns zugeschoben kommt, der Hundehalter, der den Verlust seines Hundes zu beklagen hat, weil dieser uns zu beißen versuchte, und nun meint, er müsse seinen Hund rächen, etcpp.... .

 

Ganz sicher aber werden wir nicht tatenlos zuschauen und uns verletzten lassen.

 

 

 

 

Es ist sehr schade, daß Diskussionen immer wieder in dieser Art und Weise ausarten, und das nur, weil manch einer hier MEINT, er wäre im Recht und die tatsächliche Rechtslage partout nicht akzeptieren will. Uns oder insbes. eben mir in der Folge Ramboverhalten oder sonstigen Unsinn anzudichten, trägt dabei wenig zu einer vernünftigen und sachlichen Diskussion bei. Vor allem, wenn man sich dabei völlig irrealer und weit hergeholter Konstrukte bedient. Über so ein infantiles Verhalten kann ich nur :heul:. Ich kenne meine Rechte und Pflichten sehr gut. Ich habe bislang auch in keinster Weise Probleme mit Bürgern gehabt. Allenfalls mit solchen, die sich partout nicht zu beherrschen wußten und selbst den Rambo spielten. Sowas muß man sich nicht gefallen lassen.

 

Wer hier also meint, mir entsprechendes andichten zu wollen, bitte schön. Soll er tun. Da steh ich drüber. Ganz sicher aber würde und werde ich nicht zögern, z.B. einen Hund zu erschießen, der mich angreift und mit großer Wahrscheinlichkeit beißen wird. Und sollte anschließend der Halter meinen, sein eigenes Fehlverhalten ignorierend ebenfalls zum Angriff übergehen zu müssen, so werde ich auch hier geeignete und verhältnismäßige Mittel finden und ganz sicher auch nutzen, um diesem Ansinnen sehr schnell ein Ende zu bereiten.

 

 

 

So. Und damit klinke ich mich aus dieser ohnehin wohl nicht mehr zu rettenden Diskussion aus.

 

 

 

Edit: nein, ich würde weder über eine Mauer klettern noch mir sonstwie die Hose zerfleddern, nur um o.g. Ermittlungen durchführen zu können. Aber darum ging es ja eigentlich auch gar nicht.......

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@bluey:

schön zusammengefasst. Dass solche Diskussionen an der einen oder anderen Stelle immer wieder ausarten ist schade, aber typisch für das RF. Wobei es auf beiden Seiten Provokationen gegeben hat... egal.

Ich hab mir vorgenommen, dabei nicht mitzumachen (auch wenn es manchmal juckt...)

 

Erweitern wir den Ausgangssachverhalt um eine euch bisher noch unbekannte, aber der Realität entsprechende Komponente:

 

Die selbstgebaute Treppe hat (noch) kein Geländer und überwindet ca. 1,40m Höhenunterschied. Ein Fehltritt oder ein Ausrutschen (ist man eigentlich im Winter auf meinem eigenen Grundstück - inklusive Terasse + Treppe - zum Räumen verpflichtet?) kann schwerwiegende Folgen haben.

Was also, wenn einer der Cops sich bei der Aktion den Fuß gebrochen hätte oder einfach nur ausgerutscht wäre? Darf der Grundstückseigentümer dann auch noch Schmerzensgeld zahlen oder eine Reha finanzieren?

 

 

In meinen Garten schei##en übrigens dauernd fremde Katzen. Dagegen habe ich einen sog. "Reiherschreck": ein Rasensprenger mit Bewegungsmelder. Wer die "verbotene Zone" betritt, wird geduscht :heul:

Den muss man erstmal treffen mit der 9mm...

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@stang66

 

Darf der Grundstückseigentümer dann auch noch Schmerzensgeld zahlen oder eine Reha finanzieren

 

Es könnte darauf hinauslaufen,dass Väterchen Staat sich an dir Schadlos hält,obwohl du ja als Hauseigentümer nicht verpflichtet bist,alle Wege rund ums Haus zu räumen,wenn du sie nicht brauchst, aber sicherlich kann es möglich sein,dass ggf ein Cop um die Hütte schleichen will,um dich zu suchen,wer weiß das schon so genau?

 

In meinen Garten schei##en übrigens dauernd fremde Katzen. Dagegen habe ich einen sog. "Reiherschreck": ein Rasensprenger mit Bewegungsmelder. Wer die "verbotene Zone" betritt, wird geduscht sneaky.gif

Den muss man erstmal treffen mit der 9mm...

 

Ich würd mich köstlichst amüsieren,würde ich so einen Anblick haben,ein Cop teildurchnäßt....noch dazu beim Betreten fremden Grundstücks,....sieht man nicht so oft.

 

Was die Trefferquote man eines Cops angeht:

Vor kurzem gabs bei uns in der Nähe einen Unfall Rehwild <>Maxda MX3 (oder 5),Auto aufgrund der verwendeten Platikbauteile bis hin zur Windschutzscheibe zerfleddert,Reh lag im Graben,bewegungsunfähig,aber (noch) nicht tot und nicht fluchtfähig,der Zufall wills und ein Cop traf vor dem Jäger an der Unfallstelle ein.

Um das Tier zu erlösen wollte erst mit der Dienstwaffe erschießen,wohlgemerkt,es konnte nicht laufen,war benebelt.

Anwesender Cop schießt auf Reh 1x in Keule,1xin Rücken doch erst das letzte Projektil findet den (eigentlich) richtigen Weg in den Kopf des Tieres.

Soviel zum Thema "treffen" bei Schießübungen,der eintreffende Jäger ,der das Spektakel mitbekam war sichtlich erbost,denn ein so durchlöchertes Reh kann man nicht mal mehr für Gulasch verwenden,das konnte er dann direkt entsorgen,wo man evtl sonst noch einen Teil hatte verwerten können (wie bei meinem Reh nur 1 Woche davor)

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Dass solche Diskussionen an der einen oder anderen Stelle immer wieder ausarten ist schade, aber typisch für das RF. Wobei es auf beiden Seiten Provokationen gegeben hat... egal.

Liegt in der Natur mancher Themen. Erachte ich auch nicht als sonderlich schlimm, wenn denn mal eine Diskussion ein wenig entgleist. Was ich hingegen nicht mag, sind - so wie hier - sehr persönliche Angriffe und verbale Entgleisungen des ein oder anderen Users. Da frage ich mich manchmal, welch Geistes Kind da wohl hinterstecken mag..... naja, egal. Wenn's denjenigen glücklich macht.....

 

Ich hab mir vorgenommen, dabei nicht mitzumachen (auch wenn es manchmal juckt...)

Mich juckt's auch oft genug... bei anderen Themen und Kommentaren... vor allem bei Kommentaren eines ganz speziellen Users. :heul::P Naaaja, manchmal kann man sich halt doch nicht ganz zurückhalten...... :heul:

 

Die selbstgebaute Treppe hat (noch) kein Geländer und überwindet ca. 1,40m Höhenunterschied. Ein Fehltritt oder ein Ausrutschen (ist man eigentlich im Winter auf meinem eigenen Grundstück - inklusive Terasse + Treppe - zum Räumen verpflichtet?) kann schwerwiegende Folgen haben.

Was also, wenn einer der Cops sich bei der Aktion den Fuß gebrochen hätte oder einfach nur ausgerutscht wäre? Darf der Grundstückseigentümer dann auch noch Schmerzensgeld zahlen oder eine Reha finanzieren?

Ich wüßte nicht, daß man die Terrasse räumen muß, so denn der normale Hauseingang woanders liegt.

Wenn sich ein Cop bei so einer Aktion verletzt, so ist das sein Berufs-/Risiko und die Behörde oder seine eigene Versicherung muß dafür geradestehen.

 

In meinen Garten schei##en übrigens dauernd fremde Katzen. Dagegen habe ich einen sog. "Reiherschreck": ein Rasensprenger mit Bewegungsmelder. Wer die "verbotene Zone" betritt, wird geduscht

Den muss man erstmal treffen mit der 9mm...

Im Sommer bei +30° im Schatten stelle ich mir das ganz angenehm vor. ;):heul:

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@ Bluey: Danke für Deine Zusammenfassung.

 

Ja, die ganze Sache ist etwas hochgeschäumt. Und gerade das ist es, was m. E. das RF so spannend macht: die Meinungspluralität, das Engagement, mit dem Diskussionen vorangetrieben werden und jetzt, ein (möglicherweise) versöhnlicher Abschluss des Threads. Und irgendwann, vielleicht schon bald, wird es bei einem anderen Thema wieder hochschäumen, und am Ende wird es wieder gut sein.

 

LG!

Eribär

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