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Wie Weit Darf Die Polizei Bei Der Fahrerermittlung Gehen?


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Ich habe bereits dargelegt, daß wir das Grundstück betreten dürfen.

Auch sollte klar sein, daß wir uns gegen einen Hundeangriff angemessen zur Wehr setzen dürfen.

 

Wenn du nun behauptest, wir würden uns über Gesetze hinwegsetzen, so solltest du doch zumindest in der Lage sein, diese zu benennen, oder?

Ist es in deinen Augen ein "Kinderspiel", wenn ich dich um eine Begründung deiner Behauptung bitte?

 

Gruß

Goose

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Wenn du nun behauptest, wir würden uns über Gesetze hinwegsetzen, so solltest du doch zumindest in der Lage sein, diese zu benennen, oder?

 

Das werde ich auch machen. Wenn ich am Montag wieder arbeiten gehe dann frage ich meinen Chef. Er hat Verwandschaft bei der Polizei.

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Wenn ich mich heute in ein Bierzelt begeben würde, würde ein "Bild-Leserreporter" mit siener Handykamera ein Bild davon machen und das an selbige verkaufen...

Könnte es daran liegen das ihr nicht mehr als ein natürlicher Bestandteil der Gesellschaft gesehen werdet?

 

Unsere Ausrüstung ist leider erforderlich, jedoch bei weitem nicht wegen der Gefahr, die vom "normalen Bürger" ausgeht.

Kömisch, ich denke eher das abrüsten mehr Frieden schaffen kann als ein Wettrüsten. Und was ist für dich denn ein normaler Bürger?

 

Wenn ich mich richtig erinnere konnten Waffen und Munition früher sogar bei Neckermann gekauft werden. Vom Kleinkaliber bis zum Jagdgewehr. Da brauchten die :heul: merkwürdigerweise keine schußsicheren Westen. Um deiner Argumentation zuvorzukommen, die Sicherheitslage hat sich geändert, ja hat sie, aber warum?

 

MfG.

 

hartmut

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Ich habe bereits dargelegt, daß wir das Grundstück betreten dürfen.

 

das ist sicher richtig. nur solltet ihr euch dann auch den gefahren bewusst sein, die ihr damit eingeht. nehmen wir den fiktiven fall an, ich bin gerade dabei ein brunnen zu bohren, und habe das loch weder gesichert noch ordentlich kenntlich gemacht, und du fällst jetzt da rein. dann ist das dein risiko. mein grundstück ist nicht für die öffentlichkeit zugänglich.

 

Auch sollte klar sein, daß wir uns gegen einen Hundeangriff angemessen zur Wehr setzen dürfen.

 

das mag sein. nur trotzdem bist du dann schadenersatzpflichtig. aber letztendlich gehts hier nichtmal um die gesetzeslage, sondern um die verhältnissmäßigkeit. was glaubst du was du der sache für einen bärendienst erweist, wenn du den hund von jemandem erschiesst, der halter eines kfzs ist, mit dem eine owi begangen wurde?

von dem betroffenen wirst du sicher nie mehr eine mitarbeit erwarten können. der wird sicher bei jeder begnung mit euch, das maximum an unkoperativität an den tag legen, was ihm nur möglich ist. und so haben wir wieder ein stück akzeptanz von der polizei verloren.

ich gehe einfach zu euren gunsten davon aus, dass ihr bei einem offensichtlich frei laufenden hund auf einem umzäunten grundstück, dieses eben nicht betretet. falls ihr es aber doch tut, mit dem wissen dass ihr eventuell von dem hund angegriffen werden könnt, und diesen dann im worst case erschiesst, dann ist das mehr als nur unverhältnismäßig. aber ich denke das ist nur ein theoretischer fall

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Eines sage auch ich ganz klar: Werde ich angegriffen, so wehre ich diesen Angriff ab. Das mache ich mit den Mitteln, die mir zur Verfgügung stehen. Greift mich ein Hund an, so stehen mir mein beschuhter Fuß, mein Pfefferspray sowie meine Dienstwaffe zur Verfügung. Was von dem ich einsetze, hängt nicht zuletzt von der Größe des Tieres ab. Gewiss würde ich mich jedoch nicht beißen lassen.

Heißt dass wenn das nächste Mal ein Polizei-Hundeführer seinen Schäferhund ohne Maulkorb oder sogar ohne Leine laufen lässt und dieser mich bedroht, dass ich dann auch alle mir zur Verfügung stehenden Mittel (Schuh, Spray, Dinge mit denen man werfen kann, ggf. Messer) einsetzen darf um mich gegen diesen Hund zu wehren?

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was glaubst du was du der sache für einen bärendienst erweist, wenn du den hund von jemandem erschiesst, der halter eines kfzs ist, mit dem eine owi begangen wurde?

von dem betroffenen wirst du sicher nie mehr eine mitarbeit erwarten können. der wird sicher bei jeder begnung mit euch, das maximum an unkoperativität an den tag legen, was ihm nur möglich ist. und so haben wir wieder ein stück akzeptanz von der polizei verloren.

So sehe ich das auch und leider ist das immer öfter zu beobachten.

 

Wenn die Polizei sich z.B. aufmacht um Teenies die vor einer Konzerthalle auf Tokio Hotel warten bzgl. ihrer Schulpflicht zu überprüfen, so muss man sich nicht wundern, wenn diese Jungs und Mädels kein positives Verhältnis zur Polizei aufbauen.

 

Von Menschen die man über Stunden in Tunneln gefangen hält, in Züge oder Busse zwängt in die sie nicht wollen, sie ohne Grund über fast einen Tag in Gewahrsam nimmt (dabei Essen und Trinken über Stunden verweigert) etc. pp. gar nicht zu reden...

 

Aber der Polizei ist das natürlich kein Grund mal über das eigene Verhalten nachzudenken. Es zu ändern schon gleich dreimal nicht...

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@Tom:

das mag sein. nur trotzdem bist du dann schadenersatzpflichtig. aber letztendlich gehts hier nichtmal um die gesetzeslage, sondern um die verhältnissmäßigkeit. was glaubst du was du der sache für einen bärendienst erweist, wenn du den hund von jemandem erschiesst, der halter eines kfzs ist, mit dem eine owi begangen wurde?
Es geht doch dann nicht mehr um die OWi, sondern um die Gefahrenabwehr. Glaubst du nun ernsthaft, ich lasse mich freiwillig von einem Tier beißen, ohne mich zur Wehr zu setzen?

 

@Raserfan:

Das werde ich auch machen. Wenn ich am Montag wieder arbeiten gehe dann frage ich meinen Chef. Er hat Verwandschaft bei der Polizei.
Demnach kannst du das, was du bisher gesagt hast, nicht begründen...

 

Warten wir den Montag ab...

 

Gruß

Goose

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Es geht doch dann nicht mehr um die OWi, sondern um die Gefahrenabwehr. Glaubst du nun ernsthaft, ich lasse mich freiwillig von einem Tier beißen, ohne mich zur Wehr zu setzen?

 

wenn du ein fremdes grundstück ohne erlaubnis des besitzers betrittst, dann solltest du dich vorher wenigstens im rahmen deiner möglichkeiten nach eventuellen gefahren erkundigen. klar, wenn du den hund nicht siehst, und erst auf dem grundstück bemerkst, dass da ein halbes pferd auf dich zukommt, dann kann ich es ja noch nachvollziehen dass du dich wehrst. wobei ich immer noch denke, dass im rahmen einer Owi, das betreten eines fremden grundstücks IMO nicht mehr verhältnissmäßig ist. wobei das die rechtssprechung offensichtlich anders sieht.

aber mal im ernst, was würdest du denn einem hundehalter raten? dieser hat sich doch absolut gesetzeskonform verhalten, und am ende ist sein hund doch tot. dass dies ein ungerechtigkeitsgefühl erzeugt, ist doch irgendwie nachvollziehbar

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Was soll ich nun sagen? Erwartest du ernsthaft, daß ich mich beißen lasse, ohne mich zur Wehr zu setzen?

 

Wie gesagt, vorausgesetzt,ein rechtmäßiges Betreten liegt vor (und das ist im vorliegenden Sachverhalt der Fall, auch wenn der Inhaber es nicht ausdrücklich gestattet) wird der Grundstücksinhaber damit leben müssen, daß ich mich gegen einen Angriff im erforderlichen Rahmen verteidige. Wenn dieser erforderliche Rahmen einschließt, auf das Tier zu schießen, dann ist das halt so.

 

Gruß

Goose

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Was soll ich nun sagen? Erwartest du ernsthaft, daß ich mich beißen lasse, ohne mich zur Wehr zu setzen?

 

erwartest du denn nun von jedem hundehalter, dass er damit rechnen muss dass sein tier von dir erschossen wird, obwohl er nichts ungesetzliches getan hat?

 

Wie gesagt, vorausgesetzt,ein rechtmäßiges Betreten liegt vor (und das ist im vorliegenden Sachverhalt der Fall, auch wenn der Inhaber es nicht ausdrücklich gestattet) wird der Grundstücksinhaber damit leben müssen, daß ich mich gegen einen Angriff im erforderlichen Rahmen verteidige. Wenn dieser erforderliche Rahmen einschließt, auf das Tier zu schießen, dann ist das halt so.

 

dann wirst du aber sicher jedem hundehalter auch zugestehen müssen, dass er sich, bzw sein tier entsprechend schützt, damit sowas nicht vorkommt. auch wenn dies dann zu lasten von dir geht, sobald du das grundstück betrittst. damit meine ich keinen körperlichen angriff, sondern bauliche maßnahmen um dies zu verhindern.

aber ich denke die diskussion führt offensichtlich zu nichts, was ich sehr schade finde. letztendlich fürchte ich dass die diskussion wieder abdriftet,deswegen beende ich das jetzt für mich. aber hoffen wir einfach mal, dass solche theoretischen situationen nicht zu oft vorkommen.

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@Goose

 

Nein, es ist kein Unterschied, wenn ich berechtigt auf dein Grundstück komme.

 

Deine (bzw die der deiner Kollegen) Berechtigung geht genau soweit wie der Weg vom Bürgersteig bis zur Haustür.

Dort hast du/habt ihr wie jeder normale Bürger an entsprechender Einrichtung zu Schellen (nennt man auch Klingel) oder euch durch Klopfen bemerkbar zu machen.

Sollte euch der Hausherr dann nicht Einlaß gewähren,so habt ihr (im Normalfall)kein Recht,über Gartenzäune oder sonstwas zu klettern um ggf von andrer Seite in die Behausung zu gelangen oder Einblick in diese zu bekommen.

 

Sollte der Eigentümer/Hausherr kein Bedarf haben,mit euch Kontakt aufzunehmen,so bleibt euch nur übrig,es erneut zu versuchen oder halt den Postweg zu beschreiten, immer natürlich abhängig von der Wichtigkeit.

 

Ein vor dem Hau geparktes Auto,ein offenes Fenster oder gar eine offene Hintertür ist zweifelsfrei kein wirkliches Zeichen,dass der Eigentümer im Haus ist,im Sommer hab ich in meinem Haus auf die Fenster auf Kipp stehen,mindestens 1 Auto steht auf dem Grundstück (allerdings muß es ja nicht meins sein),allerdings sind Keine Hintertüren vorhanden,wenn überhaupt ne Terrassenschiebetür (die allenfalls auch auf Kipp steht im Sommer)

 

 

Was den Hund angeht,so wißt ihr ja sicherlich auch,dass nicht ihr allein Diensthunde habt,es gibt auch andre Menschen,die solche Tierchen haben dürfen,ggf sieht ein solcher Hund euch halt als einen Eindringling und handelt halt,wie ers gelernt hat, er verteidigt SEIN Reich bzw das Grundstück,welches er bewohnt.

 

Allein das Vorhandensein eines Hundes auf fremdem Grundstück würde mir persönlich aus logischem Denken ein Betreten dieses Bereiches verweigern,allein aus welchem Grund auch immer. Ich würde dann halt den Weg zur Haustür nutzen und mich dort versuchen,obs klappt,wird man dann sehen.

Ein Erschießen oder anderes "ausschalten" des Tieres halte ich für absolut unzweckmäßig und zweifelhaft,es gibt immer andre Mittel,mit dem Hauseigentümer Kontakt aufzunehmen.

Für eine stinknormale OWI ein solches Verhalten aufzufahren,ist außerdem unverhältnissmäßig,und derjenige,der da evtl gebissen wird/werden sollte, bräuchte sich nicht zu wundern,wenns Herrchen noch eins hinterher legt

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@Diver:

Deine (bzw die der deiner Kollegen) Berechtigung geht genau soweit wie der Weg vom Bürgersteig bis zur Haustür.
Da sind wir ja nun wieder bei der Eingangsfrage. Kannst du deinen Standpunkt denn nun auch belegen?

 

Gruß

Goose

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War klar,dass sowas kommt.

Ok,dann halt auf die andre Art:

Mein Grundstück ist nur von vorn begehbar,sämtliche andren Zugänge sind ausschließlich vom Grundstück aus -also vom Garten gesehen- zu öffnen,es besteht auch keine Möglichkein,diese Einrichtungen ohne weiteres zu überwinden (drüberklettern,durchzwängen usw),einzige Möglichkeit wäre gewaltsames Eindringen oder du benutzt halt den Weg,der zur Haustür führt,betätigst dort wie jeder normale Bürger auch die Klingel und wartest eine Zeit -die du dir selbst vorgibst- auf das Erscheinen des Hausherrn/Eigentümers.

Angenommen,es ertönt beim Klingelgeräusch ein Hundegebell,abgesehen davon,dass man ziemlich gut erkennen kann,ob es sich nun um das Gebell eines Dackels oder eines Schäferhundes handelt,würde jeder normale Mensch aus logischer Sicht jetzt für sich entscheiden,ob er versucht, entsprechende "Schutzeinrichtungen" zu überwinden oder ob ers bleiben läßt.

Ich für meinen Teil würde es auf jeden Fall bleiben lassen,denn mein Hintern (oder andre Körperteile) sind mir doch schützenswerter als mich auf ne Konfrontation mit einem Hund einzulassen,wo man unter Garantie den Kürzeren bei ziehen würde (vorrausgesetzt,man ist jetzt mal nicht "schwerbewaffnet" wie ein :heul::heul:

Sollte ein Hund sich bemerkbar machen,wäre mein direkter Weg der durch die Haustür,um den Kontakt mit entsprechend gewünschter Person aufzunehmen,und nicht irgendwo anderherein und sich nachher evtl rausreden zu müssen,dass man "leider das auf einen gehetzte Tier erschießen mußte".....

Ein solches Verhalten für ne simple OWI anzugehen,halte ich wie erwähnt für hochgradig unzweckmäßig und falsch, wie viele andre im übrigen auch denken werden.

 

Ob es "euer" Recht ist,dennoch eure Ansichten zu vertreten und durchzusetzen,müßt ihr wissen,allerdings habt ihr im Bedarfsfall halt mit entsprechender Gegenwehr zu rechnen.

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Wenn du nun behauptest, wir würden uns über Gesetze hinwegsetzen, so solltest du doch zumindest in der Lage sein, diese zu benennen, oder?

Das werde ich auch machen. Wenn ich am Montag wieder arbeiten gehe dann frage ich meinen Chef. Er hat Verwandschaft bei der Polizei.

 

Die Polizei ist nun wirklich der denkbar schlechteste Ansprechpartner, wenn es um die Klärung von Rechtsfragen geht! Der Bock als Gärtner...

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Mein lieber NetGhost. Auch, wenn die Antwort nicht immer nach deinen Vorstellungen ausgefallen ist, so habe ich doch bei so mancher Rechtsfrage schon zur Klärung beigetragen, oder nicht?

 

Im Gegensatz zu denen, die hier lauthals und teilweise peinlich polemisch einen anderen Standpunkt vertreten, habe ich meinen Standpunkt mit einschlägigen Gesetzestexten begründet.

 

Nun sind die anderen dran: Ein einfaches "Das, was du sagst, stimmt nicht" ist allerdings zu billig, eine Begründung sollte schon kommen.

 

Gruß

Goose

 

Gruß

Goose

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@NetGhost

 

Die Polizei ist nun wirklich der denkbar schlechteste Ansprechpartner, wenn es um die Klärung von Rechtsfragen geht! Der Bock als Gärtner...

 

Wieso denn das? Es soll auch Polizisten geben,die gern hilfsbereit sind und nicht hinter jedem §§ ihren Vorteil entdecken und nutzen können.

 

Vor gut 15 Jahren hatte ein Bekannter von uns den besten Drogenhund Schleswig-Holsteins,auf Nachfrage,wie das so geht usw wurde ich damals sehr gut aufgeklärt,auch konnte ich sogar nach der Eingewöhnungsphase dichter an den Hund heran und dem sogar mal sein Fresschen geben,wenn Herrchen nicht da war.

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Mein lieber NetGhost. Auch, wenn die Antwort nicht immer nach deinen Vorstellungen ausgefallen ist, so habe ich doch bei so mancher Rechtsfrage schon zur Klärung beigetragen, oder nicht?

 

Gewiss hast Du das. Du hast aber auch schon ziemlichen Blödsinn erzählt, wie z.B. beim Thema Vorteile der Vernehmung bei der Polizei vs. bei der Staatsanwaltschaft, was hier aber nicht Thema sein soll.

 

Im Gegensatz zu denen, die hier lauthals und teilweise peinlich polemisch einen anderen Standpunkt vertreten, habe ich meinen Standpunkt mit einschlägigen Gesetzestexten begründet.

 

Nicht der Gesetzestext ist ausschlaggebend, sondern die Praxis. Da sich die Polizei manchmal sehr schwer tut mit Gesetzestexten, Urteilen und der Rechtsprechung, ist sie eben der denkbar schlechteste Ansprechpartner in Rechtsfragen.

 

Nun sind die anderen dran: Ein einfaches "Das, was du sagst, stimmt nicht" ist allerdings zu billig, eine Begründung sollte schon kommen.

 

Es geht gar nicht direkt um eine Begründung in den Buchstaben des Gesetzes. Deine hiesigen Diskussionspartner sind zu Recht ziemlich verstört, was Deine Haltung in Sachen Ethik und Verhältnismässigkeit angeht. Das ist auch der Grund, warum Du schon seit langer Zeit hier im Forum den Spitznamen RoboGoose inne hast. Du kommst rüber als ein gefühlskalter, spiessiger Paragraphenreiter, der jegliches Gefühl für Verhältnismässigkeit und Ethik verloren hat.

 

Wer sich in Gefahr begibt, kann darin umkommen. Du hast es selbst in der Hand, ob Du Dich in Gefahr begibst. Entscheidest Du Dich dafür und begibst Dich für einen derart nichtigen Beweggrund in Gefahr, dann hast Du die Konsequenzen zu tragen (Eigenverantwortung!). Erschiesst Du in der Folge einen Hund, der in Dir völlig zu Recht einen Eindringling sieht und sein Territorium verteidigt, dann musst Du damit rechnen, dass viele Menschen Verständnis dafür haben, wenn sein Besitzer mit Dir ebenfalls so verfährt.

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Erschiesst Du in der Folge einen Hund, der in Dir völlig zu Recht einen Eindringling sieht und sein Territorium verteidigt, dann musst Du damit rechnen, dass viele Menschen Verständnis dafür haben, wenn sein Besitzer mit Dir ebenfalls so verfährt.

:heul:

 

Sag mal, hast Du einen Hohlraum zwischen den Ohren.

 

MfG.

 

hartmut

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Erschiesst Du in der Folge einen Hund, der in Dir völlig zu Recht einen Eindringling sieht und sein Territorium verteidigt, dann musst Du damit rechnen, dass viele Menschen Verständnis dafür haben, wenn sein Besitzer mit Dir ebenfalls so verfährt.

:heul:

 

Sag mal, hast Du einen Hohlraum zwischen den Ohren.

 

Du solltest nicht von Dir auf Andere schliessen.

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@NetGhost:

Gewiss hast Du das. Du hast aber auch schon ziemlichen Blödsinn erzählt, wie z.B. beim Thema Vorteile der Vernehmung bei der Polizei vs. bei der Staatsanwaltschaft, was hier aber nicht Thema sein soll.
Wer hier Blödsinn erzählt hat steht auf einem anderen Blatt, sollte aber, wie du richtig bemerktest, nicht hier das Thema sein...

 

Nicht der Gesetzestext ist ausschlaggebend, sondern die Praxis.
Beides ist ausschlaggebend.
Da sich die Polizei manchmal sehr schwer tut mit Gesetzestexten, Urteilen und der Rechtsprechung, ist sie eben der denkbar schlechteste Ansprechpartner in Rechtsfragen.
Kannst du denn was zum Thema beisteuern?

 

Es geht gar nicht direkt um eine Begründung in den Buchstaben des Gesetzes.
Natürlich geht es um die Frage, ob die Maßnahme rechtmäßig ist oder nicht

 

Deine hiesigen Diskussionspartner sind zu Recht ziemlich verstört, was Deine Haltung in Sachen Ethik und Verhältnismässigkeit angeht.
Ich bin verwundert, daß einige offensichtlich die Gesundheit eines Tieres höher bewerten als die Gesundheit eines Menschen

 

Das ist auch der Grund, warum Du schon seit langer Zeit hier im Forum den Spitznamen RoboGoose inne hast.
Es mag nun sein, daß ich Spitznamen inne habe. Da bin ich jedoch nicht der einzige. Soll ich mich deswegen verbiegen?

 

Du kommst rüber als ein gefühlskalter, spiessiger Paragraphenreiter, der jegliches Gefühl für Verhältnismässigkeit und Ethik verloren hat.
Wenn das der EIndruck einiger ist, dann kann ich das auch nicht ändern. Eine sachliche Betrachtung ist mir nun mal wichtig.

 

Wer sich in Gefahr begibt, kann darin umkommen. Du hast es selbst in der Hand, ob Du Dich in Gefahr begibst. Entscheidest Du Dich dafür und begibst Dich für einen derart nichtigen Beweggrund in Gefahr, dann hast Du die Konsequenzen zu tragen (Eigenverantwortung!).
Wie gesagt: Die Frage ist, ob die Maßnahme rechtmäßig ist.
Erschiesst Du in der Folge einen Hund, der in Dir völlig zu Recht einen Eindringling sieht und sein Territorium verteidigt, dann musst Du damit rechnen, dass viele Menschen Verständnis dafür haben, wenn sein Besitzer mit Dir ebenfalls so verfährt.
Du stellst also das Leben eines Hundes auf die gleiche Stufe wie das Leben eines Menschen?

 

Gruß

Goose

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Mir ist ein Tier leiber wie mancher Polizist und dann ja.

Und wenn dann ein Polizist seinen Gegenüber niedriger einschätzt als einen Straßenköter, hätte ich im Moment vollstes Verständnis dafür.

 

Schon mal überlegt ob gegenseitige Achtung eine Einbahnstraße ist?

 

MfG.

 

hartmut

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Und wenn dann ein Polizist seinen Gegenüber niedriger einschätzt als einen Straßenköter, hätte ich im Moment vollstes Verständnis dafür.

 

Was interesiert mich wie ein Poilizist mich oder sonstwen einschätzt oder will er auch gleich losballern? :heul:

 

Zu dem Rest: Dir ist ein Tier wichtiger als ein Mensch?

 

In der Sache ja. Ich würde mir jedenfalls kein Tier töten lassen. Sowas rächt sich.

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Bis jetzt hat mich noch nie einer wie Scheiße behandelt

Dann wird es aber Zeit. Beim nächsten Zusammentreffen zeigst Du mal ehrlich deine Einstellung zu den :heul: , und hier habt Spaß miteinander. :heul:

 

Oder bist Du zu feige dazu, und machst Du nur in der Anonymität? :heul:

 

aber die Wirklichkeit ist eben anders als im Internet und deswegen glaube ich die Geschichten unserer beiden Supercops auch nicht.

Goose ist ein Paragrafenreiter, aber er hat ein ausgezeichnetes Fachwissen.

 

MfG.

 

hartmut

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Dann wird es aber Zeit. Beim nächsten Zusammentreffen zeigst Du mal ehrlich deine Einstellung zu den post-15-1052220577.gif , und hier habt Spaß miteinander.

 

Und warum? Sie tun mir doch nichts oder wollen die mich umlegen? :heul:

 

Oder bist Du zu feige dazu, und machst Du nur in der Anonymität?

 

Nö aber ich brauche einen Grund.

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Und warum? Sie tun mir doch nichts oder wollen die mich umlegen? :heul:

Wenn ich jemanden verachte, und der will was von mir, dann sage ich ganz deutlich was er mich kann. Dann verstelle ich mich nicht wie ein falscher Hund. Das wäre in meinen Augen feige.

 

Nö aber ich brauche einen Grund.

Wenn das nicht Grund genug ist?

 

MfG.

 

hartmut

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Im Gegensatz zu anderen Zeiten und anderen Staaten kannst du die Beamten anzeigen, die Sache gerichtlich prüfen lassen, ggf. ergibt sich ein klarstellendes Urteil und/oder eine diziplinarische Untersuchung des Vorfalles.

 

Das ganze ohne persönliches Rsiko.

 

außer steuergelder zu verschwenden bringt das nur überhaupt nichts.

 

 

Ich bin der Meinung, dass hier ein Problem herbei geredet wird, das eigentlich keines ist.

 

für den durchschnittlichene exhibitionisten ist das sicher kein problem, der freut sich eher, das er mal zeigen kann, ohne eine anzeige zu bekommen. für normale menschen schaut das schon anders aus.

 

 

Eines sage auch ich ganz klar: Werde ich angegriffen, so wehre ich diesen Angriff ab.

 

den schaden hat dann dein opfer und bleibt drauf sitzen. das du dich - ggf. völlig unnötig - aber selbst in diese lage gebracht hast ist natürlich völlig egal. mag sein, das das system dich dabei unterstützt. in ordnung finden muß man das aber nicht.

 

Glaubst du nun ernsthaft, ich lasse mich freiwillig von einem Tier beißen, ohne mich zur Wehr zu setzen?

 

wenn da ein warnschild am zaun ist, du den hund vorn draußen schon rumlaufen siehst und du trotzdem reingehst und dann den hund erschießt - naja, das ist ja dann schon vorsatz. interessiert nur kein schwein, du hast ja die richtige uniform an.

 

Kann es sein, daß du hier, bei aller Tierliebe, ein paar grundlegende Werte durcheinander wirfst?

 

und das von jemandem, der wegen 20€ einen hund erschießen will... lächerlich.

 

 

Ein Betreten wäre rechtmäßig.

 

ist ja auch das einzige was euch interessiert - kann ich da ärger kriegen oder nicht. verhältnismäßigkeit? pff, interessiert doch keinen. mal eben wegen 20€ einen hund erschießen, was solls... solange mir hinterher keiner was kann...

 

 

schlimm finde ich daran noch nicht mal, das ihr polizisten so einiges dürft, was menschen - auch welchen die nix verbrochen haben - schaden zufügt, und diese menschen darauf sitzenbleiben. gehört zum system, ist notwendig damits funktioniert. schlimm finde ich, das menschen, die so offensichtlich zur schau stellen, das sie gegenüber andren menschen keinerlei respekt haben, polizist sein dürfen. die macht nehmt ihr gern mit, die verantwortung geht euch am arsch vorbei...

 

 

Schon mal überlegt ob gegenseitige Achtung eine Einbahnstraße ist?

 

das sollten sich mal eher gewisse polizisten überlegen. die präsentation hier im forum zeigt jedenfalls ganz klar überhaupt keine achtung vor andren menschen. naja, vllt. verstellen sie sich ja nur ganz besonders gut...

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@Frost:

und das von jemandem, der wegen 20€ einen hund erschießen will... lächerlich.
Offensichtlich verstehst du da was nicht: Keiner will einen Hund für 20 Euro erschießen.

Es geht darum, daß man sich gegen einen Angriff des Tieres zur Wehr setzt, und das mit den erforderlichen Mitteln.

 

Gruß

Goose

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Wenn ich jemanden verachte, und der will was von mir, dann sage ich ganz deutlich was er mich kann. Dann verstelle ich mich nicht wie ein falscher Hund. Das wäre in meinen Augen feige.

 

Wenn verachte ich denn? Nur jemanden der mein Hund killt.

 

und das von jemandem, der wegen 20€ einen hund erschießen will... lächerlich.

 

Genau

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Über das Hundemassaker habe ich mich ja schon gewundert, aber jetzt wundere ich mich über die 20€. :heul:

 

Wird da mal wieder viel konstruiert? :heul:

 

Die einen biegen Paragrafen, die anderen Situationen bis es passt. :heul:

 

MfG.

 

hartmut

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@Goose und Co,

niemand zwingt euch Beamte,im Falle eines "Nichterreichens der Person an deren Haustür" den Gang ums Haus,durch geschlossenes Pforten,Türen oder Tore.

Der normale Mensch kommt nach erfolglosem Klingeln wieder,und wenn ers halt ein paar Male tut,wenn alles nicht hilft,muß halt der Postweg beschritten werden.

 

Ich persönlich würde jedenfalls nicht diesen Gang in den Garten andrer Leute wählen,alles,was hinter der Haustür abläuft,gehört zur Privatsphäre und hat euch nicht zu interessieren.

 

Ihr macht das nur solang "ungestraft",bis ihr an den richtigen Hauseigentümer geratet,und wenn der dann noch ein wenig säuerlich ist,dann kann es sogar möglich sein,dass ihr da nicht ganz schmerzfrei wieder raus kommt.

 

Aber wie schon erwähnt,es gibt diejenigen,die auf Paragraphen reiten und andre,die Sinn und Verstand einschalten und auch walten lassen...

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Was soll die Polemik?

 

1. Das Betreten eines nicht verschlossenden Grundstück ist kein Eindringen.

 

2. Nur wenn es nach einer Aufforderung durch einen Berechtigten nciht verlassen wird KANN es sich um Hausfriedensbruch handeln, im Rahmen von Ermittlungen oder bei "Gefahr im Verzug" bestehen da weitere Hürden vor einem "Hausfriedensbruch".

 

3. Ein Garten ist keine Wohnung .

 

4. Einen Köter zu erschiessen ist im Rahmen der Notwehr, also Angriff auf sich selbst oder andere Personen durch den Hund zur Gefahrenabwehr immer zulässig, auch bei massiver Angriffsdrohung kann schon vorbeugendes Abknallen legal sein. Auch dann wenn z.B. der Hund im Falle einer verhaftung, Annährung zur Befragung oder Ausweiskontrolle sienen Besitzer nur "verteidigen" will.

Warum die Konfrontation gegenüber dem Hunde zu stande kam ist völlig egal. Die Frage der Verhältnissmäßigkeit ist gegenüber der Sache Tier banaler als gegenüber Menschen betreff Schußwaffeneinsatz.

 

Festnahme, Kontrolle, habe ich mal mit Säufer-Drogi am Münchner Hauptbahnhof gesehen, die Töle des Besitzers ging auf die Polizisten zu, hat das Biest nicht überlebt.

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Das Betreten eines nicht verschlossenden Grundstück ist kein Eindringen.

 

Das sehe ich im Grunde auch so.

 

Wer sich vor unliebsamen Eindringlingen schützen möchte, sollte rund um das Grundstück einen stabilen Zaun installieren, oder noch besser, eine Mauer errichten. Obendrauf werden zerbrochene Glasscherben in den Zement eingesetzt, Stacheldraht sieht dann doch etwas häßlich aus :heul: , man möchte ja schon etwas schöner wohnen.

 

An das Tor gehört eine Klingel nebst Wechselsprechanlage mit Kamera. Die Klingel kann man dann einfach ausschalten, wenn es denn zu sehr nerven sollte.

 

So ausgestattet, ist man vor Bettlern, Hausierern und anderem lichtscheuen Gesindel weitestgehend geschützt.

 

Kommen dann trotzdem einmal die Staatsknechte :heul: ( O - Ton @hartmut ) vorbei, um eine OWI zu verfolgen, kann derjenige dann weiterhin seinen Nachmittagskaffee auf der Terrasse einnehmen, ohne gestört zu werden und ohne das der Fifi gleich erschossen wird.

 

Einfach durch die Kamera gucken, Klingel abstellen - und schon ist Ruhe.

 

Jetzt wäre ich mal gespannt, was passieren würde, wenn der Zirkusdirektor befragt werden sollte und dieser mit einem Gorilla an der Hand um die Ecke käme, der etwas böse gucken würde.

 

Finger krum, Affe tot ?

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Wer meinen umfriedeten Grund und Boden ohne meine Erlaubnis betritt, dazu noch auf mein Haustier, das logischerweise/rechtmäßig sein Revier verteidigt mit einer Waffe losgeht wird damit rechnen müssen, dass ich das auch als Angriff werte.

Wer weiß, es gibt in der heutigen lustigen bunten Welt so einiges an durchgeknallten Leuten - da ist mit allem zu rechnen auch mit Amokläufern in Uniform.

Je nach genauerer (Notwehr-)Situation kann es dann schon vorkommen... dass der Hilfsrambo in Uniform entsprechend außer Gefecht gesetzt wird, wer weiß, auf wenn oder was der Kerl anschließend noch so schießen könnte.

 

Grillabende im Garten also zukünftig nur noch mit einer geladenen Schrotflinte am Gartenstuhl lehnend - ist es also schon bald soweit mit den amerikanischen Verhältnissen inklu. störrischem halbblinden Rentner mit Hörgerat im Rollstuhl und der Flinte im Anschlag bei der Verteidigung des Vaterlandes ähm von Grund und Boden... :heul:

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Ich glaube auch das man sich bewaffnen sollte. wenn ein Polizist oder sonst wer eindringt dann fühle ich mich bedrohnt und zur Gefahrenabwehr wird sofort geschossen.

 

Finger krum, Affe tot ?

 

Unsere Supercops würden bestimmt sofort losballern.

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So ein Schwachsinn was hier von vorn bis hinten zu lesen ist. Und immer die gleichen :heul:

Sagmal Goose, warum läßt du dich immer wieder von denen provozieren und gehst dann auch noch haarklein darauf ein?

Ob das in deinem Job förderlich ist mag ich zu bezweifeln. Irgendwie hast du zu viel Zeit, ob das wohl alles Freizeit ist ....

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@faun :heul: :heul: :heul:

 

es soll ja sogar Menschen geben,die nen Sibirischen Tiger oder sowas als Haustier halten,wäre gespant,wie die Ausrede des Cops dann ist,wenn er das Tier "aus Notwehr" hat erschießen müssen (obwohls ja nur sein Territorium verteidigen wollte,was ja sein Recht ist).

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Irgendwie hast du zu viel Zeit, ob das wohl alles Freizeit ist ....
Keine Sorge, das ist Freizeit.

 

Gruß

Goose

 

Ich habe da so meine Zweifel. Bei der Anzahl von Beiträgen über die Jahre kommt doch schon mal der Verdacht auf, das Du hier mit Behördlicher Genehmigung dein Unwesen treibst und das Ansehen der " Firma Polizei " aufpolieren möchtest.

 

Wer einer täglichen Arbeit von mindestens 8 Stunden nachgeht, und dazu noch Schichtdienst leisten muss, hat meines Erachtens nicht die Möglichkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit hier seinen Senf dazu zu geben.

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