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Wie Weit Darf Die Polizei Bei Der Fahrerermittlung Gehen?


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Ist dann eben Pech.

Jap. Für den Hundehalter.

 

Dafür gibt es doch Schusswaffen :rolleyes:

 

Ist schon echt einfach sich hinter der Waffe und der Polizeimarke zu verstecken. Warum schießt man nicht auch mal Menschen nieder?

:yawn: Herr, wirf Hirn vom Himmel. :P

 

 

oder hier?

Film

Hätten es da nicht auch Waffen getan? Alleine würden sich die Polizisten es sich nicht trauen aber im Rudel :mecker:

Was bist Du bloß für ein Dummschwätzer.

 

Kurz zum Film: schlechte Kameraführung, mittelmäßiger Kommentator, absolut korrekte Maßnahmen und richtiges konsequentes Einschreiten.

 

Wow Heldentat ;)

Ich weiß. :D:P

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@Hartmut:

Wenn ihr das Recht so biegt bis es passt, muss ich es nicht anerkennen.
Wir biegen das Recht nicht zurecht, bereits die Väter des Grundgesetzes haben diese Eingriffsschwelle so vorgesehen.

Da du mir das ja offensichtlich nicht glaubst: Hast du mal in einem Grundrechtskommentar nachgelesen, was da so über den Art. 13 GG steht?

 

Gruß

Goose

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Kurz zum Film: schlechte Kameraführung, mittelmäßiger Kommentator, absolut korrekte Maßnahmen und richtiges konsequentes Einschreiten.

 

Wie bitte? Bei 1:11 hat sich der Delinquent bereits gefügt und stellt sich an das Geländer, um sich durchsuchen oder festnehmen zu lassen. Warum genau fängt der Milchbubi hinten links bei 1:17 denn auf einmal an, die beiden Delinquenten wegzuschieben?

 

Die ganze Szene macht den Eindruck, als sei das der erste Praxis-Einsatz der Polizeianwärter gewesen. Erfahrene Beamte hätten sich spätestens bei 1:17 auch um die Kamera "gekümmert".

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Wie bitte? Bei 1:11 hat sich der Delinquent bereits gefügt und stellt sich an das Geländer, um sich durchsuchen oder festnehmen zu lassen. Warum genau fängt der Milchbubi hinten links bei 1:17 denn auf einmal an, die beiden Delinquenten wegzuschieben?

Weil der tätowierte Milchbubi da nichts verloren hat und NUR etwas weggeschoben wird. Er wehrt sich ja auch gar nicht, sondern der Obermacker, dem die ganze Aktion gilt.

Vllt solltest Du Dir das Video an der entsprechenden Stelle noch einmal GANZ aufmerksam und sorgfältig anschauen. Die beiden Hells, die mehr oder weniger unbeteiligt hinter der Zielperson stehen, werden ohne übertriebene Härte zur Seite geschoben. Und als diese bereits aus dem Bild sind, meint der Platzhirsch, er müsse sich produzieren.

 

Die ganze Szene macht den Eindruck, als sei das der erste Praxis-Einsatz der Polizeianwärter gewesen. Erfahrene Beamte hätten sich spätestens bei 1:17 auch um die Kamera "gekümmert".

Die ganze Szene macht viel mehr den Eindruck, als wollte sich der Platzhirsch partout seinen "Kollegen" gegenüber beweisen.

 

Übrigens: erfahrene Beamte wußten offensichtlich, daß es sowas wie Pressefreiheit gibt und ein "sich um die Kamera kümmern" u.U. Ärger nach sich zieht.

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Kurz zum Film: schlechte Kameraführung, mittelmäßiger Kommentator, absolut korrekte Maßnahmen und richtiges konsequentes Einschreiten.

 

Ach Bluey du hättest alleine den fertig gemacht? Hättest du dich das auch alleine getraut oder nur wenn deine Kollegen dabei sind?

 

Herr, wirf Hirn vom Himmel.

 

Braucht man dies im Polizeidienst nicht?

 

Warum genau fängt der Milchbubi hinten links bei 1:17 denn auf einmal an, die beiden Delinquenten wegzuschieben?

 

Schade das der Michbubi im Schutzanzug nicht vorher richtig eine bekommen hat. :rolleyes:

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im Normalfall braucht man sich nicht zu wehren,da entweder der Hund nicht an des Besuchers Kehle will oder der Halter entsprechend aufpaßt.

Stimmt, so sollte es sein.

 

Wieso erkennen unsere Fachleute hier eigentlich nicht an,dass der Hund nur sein Revier und Rudelführer beschützt,wenn ein vollkommen Fremder das Grundstück betreten will?

Ist bei sogenannten Diensthunden doch nicht anders

Wird ja erkannt, und wie gesagt kann der Hund da nicht unterscheiden was gut und was schlecht ist. Reagiert der Halter falsch, ist es ein Fehler vom Halter.

 

MfG.

 

hartmut

 

Ist dann eben Pech.

Du eierst hier rum wie ein gewisser anderer. Zum Hund würde ich sagen gib Laut. Klartext, welche Lösung.

 

Ist schon echt einfach sich hinter der Waffe und der Polizeimarke zu verstecken. Warum schießt man nicht auch mal Menschen nieder?

oder hier?

Film

Billige Ablenkung.

 

Hätten es da nicht auch Waffen getan? Alleine würden sich die Polizisten es sich nicht trauen aber im Rudel :rolleyes:

Siehste, so doof das nur eine kleine Streife kommt sind sie eben nicht.

 

MfG.

 

hartmut

 

Wir biegen das Recht nicht zurecht, bereits die Väter des Grundgesetzes haben diese Eingriffsschwelle so vorgesehen.

Für Straftaten, und ihr habt es ausgeweitet auf Ordnungswidrigkeiten. Dazu haben die Väter des Grundgesetz immer noch einen Richtervorbehalt vorgesehen, mit klar definierten Ausnahmen. Und ich sehe hier weder Gefahr im Verzuge, noch sonst was was es so dringend macht das kein Richter seinen Servus drunter setzen müsste.

 

MfG.

 

hartmut

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Klartext, welche Lösung.

 

Keine Ahnung, bin ich Polizist? Ist doch nicht mein Problem aber es gibt immer andere Wege als wild um sich zu ballern wie im Kinofilm.

 

Billige Ablenkung.

 

Warum? Nur weil es Menschen sind?

 

Siehste, so doof das nur eine kleine Streife kommt sind sie eben nicht.

 

Doof? Feige nenne ich sowas. Nur in der Masse stark.

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Keine Ahnung, bin ich Polizist? Ist doch nicht mein Problem aber es gibt immer andere Wege als wild um sich zu ballern wie im Kinofilm.

Aber gut das wir mal darüber gesprochen haben. :mecker:

 

Eigentlich erwarte ich wenn jemand Kritik übt das er auch sagt was falsch gemacht wurde, dazu gehört eine Alternative. :rolleyes:

 

Warum? Nur weil es Menschen sind?

Nö, wenn der eine Waffe in der Hand gehabt hätte, dann wäre ihm wohl nicht anders ergangen wie dem Hund mit den spitzen Zähnen.

So war er berechenbar. Kann zwar bisschen zappeln, mehr aber auch nicht.

 

Doof? Feige nenne ich sowas. Nur in der Masse stark.

Wenn ich einen Gegner überwinden will, sorge ich dafür das ich überlegen bin, oder lasse es bleiben.

 

MfG.

 

hartmut

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Eigentlich erwarte ich wenn jemand Kritik übt das er auch sagt was falsch gemacht wurde, dazu gehört eine Alternative.

 

Habe ich schon mehrfach. Entweder wieder kommen oder wenn niemand zuhause ist aber nicht einfach wild umherballern.

 

Wenn ich einen Gegner überwinden will, sorge ich dafür das ich überlegen bin, oder lasse es bleiben.

 

Überlegen ja. Mann gegen Mann und nicht 10:1 aber was anderes erwartet man ja nicht mehr. Was garnicht geht ist noch am Boden liegend einschlagen. Pervers!

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Habe ich schon mehrfach. Entweder wieder kommen oder wenn niemand zuhause ist aber nicht einfach wild umherballern.

Du meinst die sollen einen Termin ausmachen, nachfragen wenn sie Gassi gehen? Und dann sollen sie auch gleich noch die Drogen verschwinden lassen. :rolleyes:

Und Du hast recht, sie sollen nicht rumballern, wenn es sich vermeiden lässt. Aber nur dann.

 

Überlegen ja. Mann gegen Mann und nicht 10:1 aber was anderes erwartet man ja nicht mehr. Was garnicht geht ist noch am Boden liegend einschlagen. Pervers!

Lieber komme ich 10:1 als 2:1 und der Gegenüber meint er hätte noch eine Chance. Wenn er gleich weiß er hat keine Chance kommt er nicht so schnell auf dumme Gedanken.

 

MfG.

 

hartmut

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So sieht man ja. Sowas macht nur agressiv.

Ach der Ärmste, soll ich ihm einen Lolli geben?

 

Ich glaube Du machst dir kein Bild um was es dabei geht. Das ist eine etwas andere Größenordnung als eine poplige Owi.

 

MfG.

 

hartmut

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Für Straftaten, und ihr habt es ausgeweitet auf Ordnungswidrigkeiten. Dazu haben die Väter des Grundgesetz immer noch einen Richtervorbehalt vorgesehen, mit klar definierten Ausnahmen. Und ich sehe hier weder Gefahr im Verzuge, noch sonst was was es so dringend macht das kein Richter seinen Servus drunter setzen müsste.
Wir drehen uns im Kreis. "Wir" haben nichts ausgeweitet.

Bereits im Grundgesetz ist von der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Rede. Und die hat auch 1949 nicht nur Straftaten umfasst.

Und auch der Richtervorbehalt ist, wie ich auch schon mehrfach sagte (was du aber offensichtlich nicht lesen willst, denn so intelligent, etwas gelesenes zu verstehen, bist du gewiss) eben nicht zwingend vorgesehen.

 

Noch mal: Bereits im Grundgesetz steht der Art. 13(7) GG nur unter Gesetzesvorbehalt, nicht unter Richtervorbehalt.

 

Also noch mal die Frage, da du mir ja offensichtlich nicht glauben willst: Hast du mal in einen entsprechenden Grundgesetzkommentar geschaut? Denn solange das nicht der Fall ist und du trotzdem das Geschriebene nicht wahrhaben willst, erübrigt sich beim besten Willen jedes weitere Wort.

 

Gruß

Goose

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Noch mal: Bereits im Grundgesetz steht der Art. 13(7) GG nur unter Gesetzesvorbehalt, nicht unter Richtervorbehalt.

Auch nochmal, egal wo es steht, egal wie ihr es auslegt, ich werde es niemals anerkennen.

 

MfG.

 

hartmut

Es steht im Grundgesetz.

 

Also erkennst du das Grundgesetz nicht an? Ist es nicht das, auf du dich die ganze Zeit berufst?

 

Noch mal meine dringende Empfehlung: Schau mal in die einschlägigen Kommentare...

 

Gruß

Goose

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Ach der Ärmste, soll ich ihm einen Lolli geben?

 

Um was es geht ist mir völlig egal. Es geht um die Situation. Es ist nur so gekommen weil der Polizist den so weg geschupst hat. Er hätte wahrscheinlich garnicht anders reagiert und dann auf dem Boiden noch einschlagen. Ungeeignet für den Polizeidienst.

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Auch nochmal, egal wo es steht, egal wie ihr es auslegt, ich werde es niemals anerkennen.

Mit anderen Worten: für Dich zählt nur Deine Ansicht, und die steht im Zweifel über Gesetzen und Urteilen? :rolleyes:

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So sieht man ja. Sowas macht nur agressiv.

Genau. Die pösen, pösen Bolizeipurschen machen die harmlosen und friedliebenden Bürger aggressiv!

 

 

Was muß man eigentlich rauchen, um so zu argumentieren?

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Ist schon echt einfach sich hinter der Waffe und der Polizeimarke zu verstecken. Warum schießt man nicht auch mal Menschen nieder?

oder hier?

Film

 

Hätten es da nicht auch Waffen getan? Alleine würden sich die Polizisten es sich nicht trauen aber im Rudel :rolleyes:

 

Zum Film: Verständlich und in meinen Augen angemessen, dass dem Kollegen, der da zu Boden gerissen wurde in nicht zimperlicher Art geholfen wird, wenn ein als gewalttätig einzustufender "Rocker" auf ihm drauf liegt und ihn würgt. Dass dann noch "nachgetreten" wird, ist nicht besonders souverän. Aber sonst verständlich. Sind ja keine Öko - Demonstranten, mit denen man es da zu tun hat.

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Mit anderen Worten: für Dich zählt nur Deine Ansicht, und die steht im Zweifel über Gesetzen und Urteilen? :rolleyes:

Die letzte Instanz ist, was kann ich verantworten und was nicht. Was ich für falsch halte akzeptiere ich einfach nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Die letzte Instanz ist, was kann ich verantworten und was nicht.

Da fehlt 'für mein Handeln', dann bleibt Dir das unbenommen. Wobei ich annehme, daß die meisten Menschen diesem Satz zustimmen können. Das Problem ist allerdings, daß es oftmals ganz unterschiedliche Ansichten darüber gibt, was noch verantwortbar ist. Und damit in solchen Fällen nicht das Recht des Stärkeren gilt, gibt es in unserem Land entsprechende Gerichte, die im Zweifel die letzte Instanz bilden.

 

 

Was ich für falsch halte akzeptiere ich einfach nicht.

Mußt Du auch nicht - niemand muß Regeln akzeptieren. Befolgen im Zweifel aber schon.

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Ach Bluey du hättest alleine den fertig gemacht? Hättest du dich das auch alleine getraut oder nur wenn deine Kollegen dabei sind?

Ach, Raserfan, würdest Du doch ein einziges Mal den kargen Inhalt des Etwas, was sich auf Deinen Schultern befindet, auch dafür nutzen, wofür es gedacht ist: zum DENKEN. Dann würde hoffentlich nicht wieder so ein Schwachsinn bei rauskommen wie gerade eben.

 

Ich habe nirgends gesagt, daß ich ihn alleine fertig gemacht hätte. Und da Du mich ja schon zitiert hast, hätte Dir das auch auffallen müssen. Ich sehe auch gar keinen Grund, warum man dort hätte alleine oder mit weniger Kollegen erscheinen sollen.

 

Herr, wirf Hirn vom Himmel.

Braucht man dies im Polizeidienst nicht?

Im offenkundigen Gegensatz zu Dir, werter Raserfan, haben wir davon reichlich. ;)

 

Schade das der Michbubi im Schutzanzug nicht vorher richtig eine bekommen hat. :mecker:

Na? Traust Du Dich? Oder reißt Du hier nur mal wieder groß die Backen auf und kneifst, wenn's drauf ankommt, lieber Du den Schwanz ein und schreist nach Deiner Mami?! :rolleyes:

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Es ist nur so gekommen weil der Polizist den so weg geschupst hat.

Dummfug.

1. wurde niemand geschupst

2. ist der Typ ausgerastet, als Sekunden später der Kollegen seinen Arm griff.

 

Aber möglicherweise irrt in Deinem Schädel ja auch ein anderes als das hier verlinkte Video umher.

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Die letzte Instanz ist, was kann ich verantworten und was nicht.

Was nichts anderes bedeutet, daß Dir das Grundgesetz, auf das Du Dich hier die ganze Zeit berufen hast, letztlich auch sch...ßegal ist. Hättest Du das gleich gesagt, hätte man sich viele Beiträge ersparen können.

 

Was ich für falsch halte akzeptiere ich einfach nicht.

Aua aua.... das ist aber eine verdammt engstirnige Ansicht. Wie bereits schon jemand sagte: viele Ansichten bedeuten zwangsläufig auch viele unterschiedliche Ansichten. Zum Glück geht's in einem Rechtsstaat nicht primär nach persönlichen Ansichten.

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Ich sehe auch gar keinen Grund, warum man dort hätte alleine oder mit weniger Kollegen erscheinen sollen.

 

Also die pure Angst? :rolleyes:

 

Na? Traust Du Dich? Oder reißt Du hier nur mal wieder groß die Backen auf und kneifst, wenn's drauf ankommt, lieber Du den Schwanz ein und schreist nach Deiner Mami?!

 

Was soll ich mich trauen?

 

Ach Bluey du spielst dich auf wie Gott persönlich.

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Also die pure Angst?

Etwas, wovon Du halt auch keine Ahnung hast: Taktik. :rolleyes:

 

Was soll ich mich trauen?

 

Ach Bluey du spielst dich auf wie Gott persönlich.

Wenn Du hier nicht ständig den Dummbatz spielen würdest, würdest Du Dir Deine Frage auch selbst beantworten können. :mecker:

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Deine Taktik ist doch die Waffe raus holen.

Siehst Du: lesen, vor allem aufmerksam und sorgfältig!!

 

Meine Taktik ist es, die Waffe dann herauszuholen, wenn es erforderlich und natürlich auch rechtmäßig ist, Schätzelein. Wenn Du mir schon was unterstellst, dann bitte auch richtig, und keinen polemischen Müll.

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Was nichts anderes bedeutet, daß Dir das Grundgesetz, auf das Du Dich hier die ganze Zeit berufen hast, letztlich auch sch...ßegal ist. Hättest Du das gleich gesagt, hätte man sich viele Beiträge ersparen können.

Nö, ich sage nur das eure Auslegung mir am Poppes vorbeigeht.

 

Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage, habt ihr das selbstständige Denken aufgegeben wenn ihr nur nach dem handelt was schon andere für gut befunden haben. :rolleyes:

 

Aua aua.... das ist aber eine verdammt engstirnige Ansicht. Wie bereits schon jemand sagte: viele Ansichten bedeuten zwangsläufig auch viele unterschiedliche Ansichten. Zum Glück geht's in einem Rechtsstaat nicht primär nach persönlichen Ansichten.

Und letztendlich bin genau ich dafür verantwortlich was ich mache und was nicht. Es würde anders aussehen wenn ich mein handeln nur hinter Vorschriften verstecken würde.

 

Bluey, oft genug kommt es vor das :mecker: genau nach Vorschrift handeln, siehe jetzt aktuell Ägypten. Es bedeutet nicht das wenn sie nach Vorschrift handeln, sie auch nach Recht handeln. Da wünsche ich mit ;) die nicht nur einen Hutständer haben.

 

MfG.

 

hartmut

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Nö, ich sage nur das eure Auslegung mir am Poppes vorbeigeht.

1. ist das nicht unsere Auslegung, also die der Polizei, sondern die der Rechtsprechung, also der Richter/innen.

2. mußt Du Dich dann auch nicht wundern, wenn es uns am Poppes vorbei geht, wenn wir Maßnahmen treffen und auch durchsetzen, die rechtmäßig sind, nur DIR halt nicht in den Kram passen.

 

Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage, habt ihr das selbstständige Denken aufgegeben wenn ihr nur nach dem handelt was schon andere für gut befunden haben.

Nein, Hartmut, das haben wir ganz sicher nicht. Aber wir haben im Falle des Falles Anordnungen zu befolgen, egal, ob wir es im Einzelfall etwas anders sehen oder nicht.

 

Und letztendlich bin genau ich dafür verantwortlich was ich mache und was nicht. Es würde anders aussehen wenn ich mein handeln nur hinter Vorschriften verstecken würde.

Wir sind auch für das, was wir machen, verantwortlich. Müssen uns dabei aber eben auf Vorschriften stützen, damit unser Handeln auch rechtmäßig ist.

 

Bluey, oft genug kommt es vor das :rolleyes: genau nach Vorschrift handeln, siehe jetzt aktuell Ägypten. Es bedeutet nicht das wenn sie nach Vorschrift handeln, sie auch nach Recht handeln. Da wünsche ich mit :mecker: die nicht nur einen Hutständer haben.

Diesen Vergleich finde ich sehr weit hergeholt. Man sollte schon unterscheiden, in welchem Land was für ein System und vor allem was für Verhältnisse vorherrschen.

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1. ist das nicht unsere Auslegung, also die der Polizei, sondern die der Rechtsprechung, also der Richter/innen.

2. mußt Du Dich dann auch nicht wundern, wenn es uns am Poppes vorbei geht, wenn wir Maßnahmen treffen und auch durchsetzen, die rechtmäßig sind, nur DIR halt nicht in den Kram passen.

Zu 1 Auslegungen sind wandelbar wie man immer wieder feststellen kann.

Zu 2 Ihr dürft euch dann aber auch nicht beschweren wenn die Bürger sich dann immer mehr von euch distanzieren.

 

Nein, Hartmut, das haben wir ganz sicher nicht. Aber wir haben im Falle des Falles Anordnungen zu befolgen, egal, ob wir es im Einzelfall etwas anders sehen oder nicht.

Wie beim Bund, erst gehorchen, dann beschweren. Ich konnte mir immer den Luxus leisten auch mal nein zu sagen.

 

Wir sind auch für das, was wir machen, verantwortlich. Müssen uns dabei aber eben auf Vorschriften stützen, damit unser Handeln auch rechtmäßig ist.

Aber wer zwingt euch eure Rechte exzessiv zu beanspruchen, die Verhältnismäßigkeit außer acht zu lassen? Wer Rechte und Freiheiten hat muss damit umgehen können.

 

Diesen Vergleich finde ich sehr weit hergeholt. Man sollte schon unterscheiden, in welchem Land was für ein System und vor allem was für Verhältnisse vorherrschen.

Wir marschieren in diese Richtung, und genau das will ich verhindern.

 

MfG.

 

hartmut

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Zu 1 Auslegungen sind wandelbar wie man immer wieder feststellen kann.

Selbst das bestimmt nicht die Polizei. Auch das BVerfG kippt manche zurückliegenden Entscheidungen, was letztlich ja auch positiv ist und bedeutet, daß Entscheidungen immer mal wieder dahingehend überprüft werden, ob sie noch richtig und zeitgemäß sind.

 

Zu 2 Ihr dürft euch dann aber auch nicht beschweren wenn die Bürger sich dann immer mehr von euch distanzieren.

Ja, die Mär von der nicht gemochten Polizei. Es liegt doch auf der Hand, daß MANCHE Leute, insbes. die, die eben in unserem Fokus stehen oder standen, uns nicht gerade mögen. Nur sind dies einige wenige und auch weniger solche, die nur im Bereich von Verkehrs-Owien auffällig werden. Das sind andere Kaliber. Ansonsten hört und liest man immer wieder, daß die Polizei allgemein ein sehr hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt.

 

Wie beim Bund, erst gehorchen, dann beschweren. Ich konnte mir immer den Luxus leisten auch mal nein zu sagen.

Falsch. Im Gegensatz zum Bund können und dürfen wir erst uns beschweren und müssen ggf. danach aber trotzdem gehorchen. Ich muß keine Maßnahme treffen oder unterstützen (mittel- oder unmittelbar), welche rechtswidrig ist. Ansonsten aber haben meine persönlichen Befindlichkeiten u.U. zurückzustehen.

 

Aber wer zwingt euch eure Rechte exzessiv zu beanspruchen, die Verhältnismäßigkeit außer acht zu lassen? Wer Rechte und Freiheiten hat muss damit umgehen können.

Hartmut, wir wahren die Verhältnismäßigkeit. Ansonsten wäre die Maßnahme nicht rechtmäßig. Wurde aber auch schon mehrfach betont. Nur ist es halt so, daß zB DU die Verhältnismäßigkeit anders siehst als bspw. ich. Oder auch Goose oder sonst ein Kollege. Unsere Rechte beanspruchen wir in dem Maße, als es für die Durchsetzung einer rechtmäßigen Maßnahme erforderlich ist.

 

Wir marschieren in diese Richtung, und genau das will ich verhindern.

Ich denke nicht, daß wir das tun.

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Selbst das bestimmt nicht die Polizei. Auch das BVerfG kippt manche zurückliegenden Entscheidungen, was letztlich ja auch positiv ist und bedeutet, daß Entscheidungen immer mal wieder dahingehend überprüft werden, ob sie noch richtig und zeitgemäß sind.

Dann könnte man doch annehmen das meine Meinung nicht falsch, sondern der Rechtssprechung voraus ist. :rolleyes:

 

Ja, die Mär von der nicht gemochten Polizei. Es liegt doch auf der Hand, daß MANCHE Leute, insbes. die, die eben in unserem Fokus stehen oder standen, uns nicht gerade mögen. Nur sind dies einige wenige und auch weniger solche, die nur im Bereich von Verkehrs-Owien auffällig werden. Das sind andere Kaliber. Ansonsten hört und liest man immer wieder, daß die Polizei allgemein ein sehr hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt.

Das mag ich doch auch nicht, und ich gehöre nicht zu den Personenkreis der einen speziellen Grund hat die Polizei nicht zu mögen. Trotzdem habe ich Probleme mit der Polizei als Institution so wie sie jetzt ist.

 

Hartmut, wir wahren die Verhältnismäßigkeit. Ansonsten wäre die Maßnahme nicht rechtmäßig. Wurde aber auch schon mehrfach betont. Nur ist es halt so, daß zB DU die Verhältnismäßigkeit anders siehst als bspw. ich. Oder auch Goose oder sonst ein Kollege. Unsere Rechte beanspruchen wir in dem Maße, als es für die Durchsetzung einer rechtmäßigen Maßnahme erforderlich ist.

Ich würde sie hier prüfen lassen.

 

Ich denke nicht, daß wir das tun.

Diese Datensammelwut deutet eindeutig darauf hin. Immer mehr persönliche Merkmale von den Bürgern sammeln, mal freiwillig mal mit etwas Nachhilfe.

 

MfG.

 

hartmut

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Dann könnte man doch annehmen das meine Meinung nicht falsch, sondern der Rechtssprechung voraus ist. :rolleyes:

Möglich. Wer weiß, in 40 Jahren oder so werden wir es vllt wissen. :mecker:;)

 

Das mag ich doch auch nicht, und ich gehöre nicht zu den Personenkreis der einen speziellen Grund hat die Polizei nicht zu mögen. Trotzdem habe ich Probleme mit der Polizei als Institution so wie sie jetzt ist.

Das könnte aber auch an Deiner persönlichen Einstellung liegen.

 

Ich würde sie hier prüfen lassen.

Das ist Dein gutes Recht. Nur wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, daß es verhältnismäßig und damit eben auch rechtmäßig war, dann wirst Du das so akzeptieren müssen.

 

Diese Datensammelwut deutet eindeutig darauf hin. Immer mehr persönliche Merkmale von den Bürgern sammeln, mal freiwillig mal mit etwas Nachhilfe.

Der, dem das nicht paßt, hat mehrere Alternativen:

- akzeptieren

- nicht akzeptieren, aber die Schn...ze halten

- nicht akzeptieren, aber etwas dagegen unternehmen (legal versteht sich)

- in ein Land ziehen, wo bessere Verhältnisse herrschen (wo auch immer das sein mag)

 

 

Ich glaube es nicht...

Was Du glaubst oder nicht, bleibt Dir unbenommen.

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daß die Polizei allgemein ein sehr hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt.
Ob es so bleibt? :rolleyes:

.... wird man ja sehen.

 

Die Frage ist berechtigt, nur in vielen Fällen wird der Polizei von der "Bevölkerung" vorgeworfen, dass sie zu lasch und zögerlich auftritt. Mehr "Härte" wird gefordert.

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Bluey, weder dein Auftreten als unverwundbarer Übercop hier, noch Einsätze wie Castor oder S21 wirken sich positiv auf das Ansehen der Polizei aus.

Auch die Verkehrsüberwachung, welche von vielen Institutionen nur vordergründig aus Aspekten der Verkehrssicherheit praktiziert wird, wirkt sich negativ auf das Polizeibild aus, da der gemeine Bürger nicht zwischen Zockverband, 400Euro Gemeinde-Teilzeitkraft und Polizei bei der Überwachung unterscheiden kann.

 

Aber den Vätern des Grundgesetzes, welche gerade die Missetaten eines Geheimpolizeiregimes für die Zukunft dauerhaft verhindern und die Bürger davor schützen wollten, zu unterstellen, sie hätten mit der Formulierung "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher " auch Ermittlungen wegen einer Parkknolle oder eines anderen Verkehrsowi-Verfahrens gemeint (daran hatte kurz nach dem Krieg sicher keiner gedacht) grenzt schon an üble Nachrede.

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Das könnte aber auch an Deiner persönlichen Einstellung liegen.

An was sonst? Wenn ich bestimmte Anforderungen stelle und die sehe ich nicht erfüllt, dann fällt die Beurteilung entsprechend aus.

 

Das ist Dein gutes Recht. Nur wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, daß es verhältnismäßig und damit eben auch rechtmäßig war, dann wirst Du das so akzeptieren müssen.

Zähneknirschend über mich ergehen lassen ist kein akzeptieren. Akzeptieren, dazu fehlt die Einsicht.

 

Der, dem das nicht paßt, hat mehrere Alternativen:

- akzeptieren

- nicht akzeptieren, aber die Schn...ze halten

- nicht akzeptieren, aber etwas dagegen unternehmen (legal versteht sich)

- in ein Land ziehen, wo bessere Verhältnisse herrschen (wo auch immer das sein mag)

Akzeptieren. :rolleyes:

Schn...ze halten, liegt in der Familie, konnte schon mein Vater nicht.

Knüppel zwischen die Beine werfen wo es geht. :mecker:

Deshalb bin ich froh das mein Junior auswandern will.

 

MfG.

 

hartmut

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Das ist Dein gutes Recht. Nur wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, daß es verhältnismäßig und damit eben auch rechtmäßig war, dann wirst Du das so akzeptieren müssen.

Zähneknirschend über mich ergehen lassen ist kein akzeptieren. Akzeptieren, dazu fehlt die Einsicht.

hartmut

Zum Glück scheint manch Gericht die Sache mit dem Richtervorbehalt doch eher so wie Hartmut zu sehen:

 

Nach den Polizei- und Ordnungsbehördengesetzen der Bundesländer dürfen private Grundstücke und Wohnungen von der Polizei bzw. den Ordnungsbehörden nur mit einer richterlichen Anordnung betreten werden.

 

Und das ist auch ganz gut so.

 

Gruß, PedroK.

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Bluey, weder dein Auftreten als unverwundbarer Übercop hier, noch Einsätze wie Castor oder S21 wirken sich positiv auf das Ansehen der Polizei aus.

Darf ich Dich nun trösten oder muß ich Dich gar enttäuschen, wenn ich Dir nun sage, daß ich keinesfalls unverwundbar bin. Nicht, daß ich etwas dagegen hätte, aber leider bbin auch ich irdischen Ursprungs. So ist denn Deine infantile Bemerkung allenfalls dazu geeignet, schlichte Gemüter vom Schlage eines Raserfans zu erheitern. :mecker:

 

Auch die Verkehrsüberwachung, welche von vielen Institutionen nur vordergründig aus Aspekten der Verkehrssicherheit praktiziert wird, wirkt sich negativ auf das Polizeibild aus, da der gemeine Bürger nicht zwischen Zockverband, 400Euro Gemeinde-Teilzeitkraft und Polizei bei der Überwachung unterscheiden kann.

Ich habe täglich mit vielen Leuten kontakt. Bürgern wie auch insbes. Verkehrsteilnehmern. Ich kann mir schon ein recht gutes Bild machen. Der Ottonormalbürger kann durchaus differenzieren zwischen Starenkasten-/kommunaler Überwachung und der Verkehrsüberwachung durch die Polizei. Wenngleich es sicherlich nicht immer und überall gleich für jeden ersichtlich oder einsehbar ist, daß es AUCH der Verkehrssicherheit dient, so ist es nichts desto trotz ein unumstößliches Fakt, daß die Regeln überall und zu jeder Zeit gelten, so es denn keine expliziten Ausnahmen gibt. Und das bedeutet, daß der geneigte VT sich eben nicht das Recht herausnehmen kann, mal eben nach eigenem Gusto zu verfahren. Andernfalls er eben mit einer Sanktion rechnen muß, sollte er erwischt werden. Die meisten wissen das und halten sich auch daran.

Ein paar Zeitgenossen wird es immer geben, die sich allzusehr auf die Füße getreten fühlen und das pitterpöse Schimpfwort "ABZOCKE" schreien..... ah, fällt mir bei der Gelegenheit gerade ein: letzte Woche bei Gericht lauschte ich einer Verhandlung (vor der meinen), in der sich ein "armer" Verkehrssünder ebenfalls als abgezockt bezeichnete und den Richter aufforderte, ihn freizusprechen, weil er nicht einsähe, die leeren Stadtsäckel zu füllen. Man möge doch dem Beispiel des weit bekannten Richters aus Herford folgen und gleichermaßen entscheiden. Unter leichtem Lachen mußte der Richter ihm "leider" mitteilen, daß er es wie die allermeisten seiner Kollegen sähe und daher nicht geneigt sei, dem Ansinnen des Betroffenen Folge zu leisten.

 

Aber den Vätern des Grundgesetzes, welche gerade die Missetaten eines Geheimpolizeiregimes für die Zukunft dauerhaft verhindern und die Bürger davor schützen wollten, zu unterstellen, sie hätten mit der Formulierung "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher " auch Ermittlungen wegen einer Parkknolle oder eines anderen Verkehrsowi-Verfahrens gemeint (daran hatte kurz nach dem Krieg sicher keiner gedacht) grenzt schon an üble Nachrede.

Nun, ich denke (und hoffe sehr), daß Du des Lesens mächtig bist. Lies Dich doch einfach mal in einschlägige Kommentierungen ein, dann wirst Du sicherlich und hoffentlich erkennen, daß wir gar nichts unterstellen.

 

 

 

Akzeptieren. :rolleyes:

Schn...ze halten, liegt in der Familie, konnte schon mein Vater nicht.

Knüppel zwischen die Beine werfen wo es geht. ;)

Deshalb bin ich froh das mein Junior auswandern will.

Nun,

- hinnehmen wirst Du es halt doch müssen. Ob nun zähneknirschend oder sonstwie, egal

- Schn...ze halten mußt Du ja nicht, wenn Du nicht willst. War nur eine weitere Option

- Knüppel zwischen die Beine werfen? Ja wem denn? Uns? Der Polizei? Na denn, gutes Gelingen. Du wirst damit wohl kaum jemandem von seinem rechtmäßigen Vorhaben abhalten können

- Reisende soll man nicht aufhalten. Übrigens: ganz so toll kann es ja im Ausland denn doch nicht sein. So laß ich unlängst, daß sehr viele Auswanderer wieder zurückkehren

 

 

 

Tja, nun ist es aber eben doch eher so, daß hier ein Einzelfall verhandelt und beurteilt wurde. Vllt hättest Du Dir Deinen Link vorab mal aufmerksam und sorgfältig durchlesen sollen, um zu erkennen, worum es dabei überhaupt ging und warum in diesem speziellen Einzelfall eine richterliche Anordnung hätte eingeholt werden müssen.

 

Ansonsten ist und bleibt es so, wie unlängst dargestellt und erläutert, so daß ich mich in diesem Sinne durchaus Deiner Äußerung

Und das ist auch ganz gut so.
anschließen kann. :P
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Nun,

- hinnehmen wirst Du es halt doch müssen. Ob nun zähneknirschend oder sonstwie, egal

- Schn...ze halten mußt Du ja nicht, wenn Du nicht willst. War nur eine weitere Option

Du vergisst die Wirkung die es für die Zukunft hinterlässt, sollte nicht egal sein.

 

- Knüppel zwischen die Beine werfen? Ja wem denn? Uns? Der Polizei? Na denn, gutes Gelingen. Du wirst damit wohl kaum jemandem von seinem rechtmäßigen Vorhaben abhalten können

Aufklärung, der nächste "freiwillige" Gentest kommt bestimmt. Bevor alle voll Begeisterung zur Massenabfertigung strömen, mal in der lokalen Presse etwas Aufklärung betreiben, was mit den Daten nach dem Test gemacht wird. Nur mal so als Beispiel.

 

- Reisende soll man nicht aufhalten. Übrigens: ganz so toll kann es ja im Ausland denn doch nicht sein. So laß ich unlängst, daß sehr viele Auswanderer wieder zurückkehren

Kann sein, auch im Ausland gibt es ( lösbare ) Probleme, einige meistern sie, andere nicht. Meinen Segen hat er und ich traue ihm sehr viel zu.

 

MfG.

 

hartmut

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Aber den Vätern des Grundgesetzes, welche gerade die Missetaten eines Geheimpolizeiregimes für die Zukunft dauerhaft verhindern und die Bürger davor schützen wollten, zu unterstellen, sie hätten mit der Formulierung "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher " auch Ermittlungen wegen einer Parkknolle oder eines anderen Verkehrsowi-Verfahrens gemeint (daran hatte kurz nach dem Krieg sicher keiner gedacht) grenzt schon an üble Nachrede.

Nun, ich denke (und hoffe sehr), daß Du des Lesens mächtig bist. Lies Dich doch einfach mal in einschlägige Kommentierungen ein, dann wirst Du sicherlich und hoffentlich erkennen, daß wir gar nichts unterstellen.

 

 

Würde ich gerne; welche Kommentierungen wären das, wie sich explizit mit der Verfolgung von Owis im Hinblick auf Art 13GG beziehen?

 

Ich finde nämlich, Diplomat hat es schön zusammengefasst.

 

 

Du führst an, dass

- Grundrechte durchaus einschränkbar sind, speziell nach Art 13 GG, Abs 7.

- bei der Verfolgung von Owis die gleichen Spielregeln gelten wie bei der von Straftaten (OwiG, hatten wir ja schon)

- die Gefahr, dass der Staat ein Bussgeld nicht bekommt, gleichzusetzen ist mit einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

und bastelst dir daraus ein allgemeines Zutrittsrecht für Polizeibeamte in Privatwohnungen.

Speziell der letzte Punkt ist strittig, und das seit 8 Seiten.

 

Bin echt mal gespannt, welche Kommentierungen das sein sollen.

 

 

In welchen Fällen würde dich das Fehlen eines richterlichen Durchsuchungsbefehls am Betreten einer Wohnung hindern? Im Dienst ermittelst du immer irgendwas oder beseitigst / verhinderst Gefahren. Verfolgug von Owis=Verfolgug von Straftaten, eine "Gefahr" ist auch schnell gebastelt, also wozu braucht Goose überhaupt einen Richter, der ihm den Durchsuchungsbefehl ausstellt?

 

 

Als Referenz nochmal ausgewählte Absätze des Art 13 (Hervorhebungen durch mich):

 

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

 

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

 

 

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

 

 

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Tja, nun ist es aber eben doch eher so, daß hier ein Einzelfall verhandelt und beurteilt wurde.

Menschenskind (*sich vor den Kopf schlag*)! Dass ich das nicht gleich gesehen habe :rolleyes: !

 

Vllt hättest Du Dir Deinen Link vorab mal aufmerksam und sorgfältig durchlesen sollen, um zu erkennen, worum es dabei überhaupt ging und warum in diesem speziellen Einzelfall eine richterliche Anordnung hätte eingeholt werden müssen.

Vielleicht solltest Du noch mal den Link-Text genau lesen, der ist nämlich recht allgemeingültig gehalten und darauf bezog ich mich logischerweise. Er findet sich denn auch im verlinkten Text. Versuch's mal als kleine Lese-Verständnis-Übung.

 

Ansonsten ist und bleibt es so, wie unlängst dargestellt und erläutert, so daß ich mich in diesem Sinne durchaus Deiner Äußerung
Und das ist auch ganz gut so.
anschließen kann. ;)

Nee, nee, lass' mal, das ist mir nicht geheuer, wenn Du Dich irgendeiner Äußerung anderer anschließt :mecker: !

 

Gruß, PedroK.

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