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Wie Weit Darf Die Polizei Bei Der Fahrerermittlung Gehen?


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@Hartmut: Du wirfst auch hier eine Menge durcheinander. Du zitierst ein Polizeigesetz, wir befinden uns jedoch in der Strafverfolgung, in welcher die StPO Anwendung findet.

 

Nach Art. 13 GG fällt natürlich auch der Garten etc. in den Schutzbereich, was ich auch nie bestritten habe, jedoch solltest du das Ganze nicht so binär sehen. Es gibt nicht nur "Schutzbereich ja/nein". Die Anforderungen steigen, je weiter man in den Kernbereich eindringt, je tiefer der Schutzbereich verletzt wird. So kann ich das Betreten eines Grundstücks zur Tageszeit leichter begründen als das Durchsuchen eines Schlafzimmers zur Nachtzeit.

 

Gruß

Goose

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@Hartmut: Du wirfst auch hier eine Menge durcheinander. Du zitierst ein Polizeigesetz, wir befinden uns jedoch in der Strafverfolgung, in welcher die StPO Anwendung findet.

Und genau das bemängelich ich ja. Die StPO hebelt das Grundgesetz aus. Und zwar unverhältnismäßig.

 

Nach Art. 13 GG fällt natürlich auch der Garten etc. in den Schutzbereich, was ich auch nie bestritten habe, jedoch solltest du das Ganze nicht so binär sehen. Es gibt nicht nur "Schutzbereich ja/nein". Die Anforderungen steigen, je weiter man in den Kernbereich eindringt, je tiefer der Schutzbereich verletzt wird. So kann ich das Betreten eines Grundstücks zur Tageszeit leichter begründen als das Durchsuchen eines Schlafzimmers zur Nachtzeit.

Wie soll ich es denn sonst sehen als binär. Schutzbereich ja/nein.

Du sollst nichts begründen, nur das Grundgesetz beachten, welches Du ja von Berufswegen schützen sollst, nicht eine Verletzung des Grundgesetz rechtfertigen.

Es ist und bleibt unverhältnismäßig wegen einer Owi das Grundgesetz nicht mehr zu beachten. Ihr habt doch noch viel mehr Möglichkeiten zu ermitteln als Rechtsbrüche zu begehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Grenze ist das Grundgesetz, und das sagt das nur bei schwerwiegenden Vorfällen in die Grundrechte eingegriffen werden darf.

Siehste - und das ist das huepfende Komma! Ich persoenlich wuerde es nicht als Eingriff - schon gar nicht als schwerwiegenden Eingriff - in mein Grundrecht sehen, wenn ein Polizist in den Garten kaeme. Will ich nicht mit ihm sprechen, sage ich es ihm und bitte ihn hoeflich, das Grundstueck zu verlassen. Kommt er dieser hoeflichen Bitte nicht nach, dann wuerde ich den Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung und angrenzender, schuetzenswerter Bereiche auch sehen - aber nur dann!

 

Eine Owi, die ja schon bei +6km/h zuviel beginnt, reicht imho nicht dazu aus.

Mal abgesehen davon, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass die Polizei wegen einer Ueberschreitung von 6 km/h so ein Aufhebens machen wuerde......

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Siehste - und das ist das huepfende Komma! Ich persoenlich wuerde es nicht als Eingriff - schon gar nicht als schwerwiegenden Eingriff - in mein Grundrecht sehen, wenn ein Polizist in den Garten kaeme.

Der Grund des eindringens muss schwerwiegend sein, also eine Straftat oder eine unmittelbare Gefahr. :kopfschuettel:

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut:

Und genau das bemängelich ich ja. Die StPO hebelt das Grundgesetz aus. Und zwar unverhältnismäßig.
Nein. Die StPO bietet, wie viele andere Gesetze, die Grundlage, in Grundrechte einzugreifen. Du musst dich von der Vorstellung lösen, daß alle Grundrechte schrankenlos sind.

 

Wie soll ich es denn sonst sehen als binär. Schutzbereich ja/nein.

Du sollst nichts begründen, nur das Grundgesetz beachten, welches Du ja von Berufswegen schützen sollst, nicht eine Verletzung des Grundgesetz rechtfertigen.

Es ist und bleibt unverhältnismäßig wegen einer Owi das Grundgesetz nicht mehr zu beachten. Ihr habt doch noch viel mehr Möglichkeiten zu ermitteln als Rechtsbrüche zu begehen.

Auch, wenn du es nicht so siehst: Das Grundgesetz wird beachtet, ein Rechtsbruch liegt nicht vor.

 

Wie gesagt: Es gibt erhebliche Unterschiede, ob ich tagsüber ein Grundstück betrete oder nachts ein Schlafzimmer durchsuche. Beides wird zwar im Art. 13 GG geschützt, jedoch sind die Anforderungen an einen Eingriff unterschiedlich.

 

@Zöllner:

Aus meinem früheren Zolldienst habe ich die Kenntnis, daß wir im Grenzdienst lediglich Grundstücke betreten durften, die nicht umschlossen waren.
Ich kenne mich im Zollgesetz nicht so genau aus, jedoch gehen die Befugnisse ja immer auis der Rechtsgrundlage hervor. Und wenn ihr da eine andere habt als die Polizei, so solltest du Äpel nicht mit Birnen vergleichen.

 

Wir müssen uns auch oft genug gegen Uneinsichtige durchsetzen, aber das funktioniert auch ohne Waffen und schussicherer Weste.
Ist der Außendienst beim Zoll nicht mehr bewaffnet und mit ballistischen Westen ausgestattet? Das ist mir neu.

 

Und das oberste Gebot lautet immer: die Schusswaffe ist das letzte Mittel, ein abgefeuertes Geschoss läßt sich nicht mehr zurückholen.
Das klingt ja fast so, als wolltest du behaupten, daß das bei der Polizei anders sei...

 

Dennoch bleibe ich bei meiner Meinung: Die Grundrechte müssen unbedingt geschützt werden, soweit die Einschränkungen durch Gesetze erfolgen, sollte immer ein prüfendes Verfahren im Vordergrund stehen, wenn auch im Nachhinein.

Schon das führt automatisch zu einem "Einbremsen" der Übereifrigkeit.

Wie oft greift der Zoll in Grundrechte ein? Ich denke da nur an das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wie oft führt der Zoll verdachtsunabhängige Kontrollen durch?

 

Sorry, aber auch hier habe ich den Eindruck, daß du bewusst die Wirklichkeit verzerrst.

 

Gruß

Goose

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Nein. Die StPO bietet, wie viele andere Gesetze, die Grundlage, in Grundrechte einzugreifen. Du musst dich von der Vorstellung lösen, daß alle Grundrechte schrankenlos sind.

Falsch! Das Grundgesetz sagt in welchen Fällen in die Grundrechte eingegriffen werden darf. Und da liegt die Messlatte sehr hoch.

Die StPO hebelt nur das Gesetz aus, widerspricht hier imho dem Schutzgedanken des Grundgesetz.

 

Auch, wenn du es nicht so siehst: Das Grundgesetz wird beachtet, ein Rechtsbruch liegt nicht vor.

Lies mal was im Grundgesetz steht, dazugehörend die Polizeigesetze der Länder.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html

 

Wie gesagt: Es gibt erhebliche Unterschiede, ob ich tagsüber ein Grundstück betrete oder nachts ein Schlafzimmer durchsuche. Beides wird zwar im Art. 13 GG geschützt, jedoch sind die Anforderungen an einen Eingriff unterschiedlich.

Deshalb dürft ihr eigentlich nur zur bestimmten Uhrzeiten in den geschützten Bereich eindringen, von ganz klar definierten Ausnahmen abgesehen.

 

Du kannst es halten wie Du willst, aber "Ermächtigungsgesetze" welche dem Grundgesetz widersprechen sind und bleiben rechtswidrig. Und ich nehme mir das Recht auf freie Meinungsäußerung (solange es das Recht noch gibt ) und sage, wer gegen Grundrechte verstößt kann sich nicht auf Rechtsirrtum berufen, und gehört vor den Kadi.

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut

 

Wenn es so wäre, wie Du es SIEHST, dann hätte es sicherlich schon massenhaft Prozesse oder zumindest Anzeigen gegeben. Denn es gibt sicherlich genug Anwälte, die damit ihr Geld zu verdienen versuchen würden.

 

Ich lese von Dir immer nur, daß Du der Meinung bist, es sei anders, als von Goose dargestellt. Rechtlich begünden kannst Du es allerdings offensichtlich nicht. Und so ist und bleibt es wohl so, wie Goose es (rechtlich erläutert und untermauert) aufgezeigt hat. Wer meint, er sei im Recht, der kann das ja rechtlich prüfen lassen. Daß die Polizei längst nicht alles darf, daß auch der Bürger/VT oft genug Recht bekommt, konnte man beispielhaft in einigen jüngst zurückliegenden Fällen anschaulich sehen. Also bitte nicht mit dem Scheinargument kommen "bringt ja eh nichts".

 

 

 

Edit: schade, daß sich keiner der hiesigen Rechtsverdreher :kopfschuettel: zur Sache einläßt.

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Du kannst es halten wie Du willst, aber "Ermächtigungsgesetze" welche dem Grundgesetz widersprechen sind und bleiben rechtswidrig.
Wo widersprechen sie denn dem Grundgesetz?

Entsprechend dem Zitiergebot steht doch beispielsweise in dem von dir angeführten Nds. SOG im dortigen § 10:

 

§ 10 Nds. SOG

Einschränkung von Grundrechten

 

Aufgrund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf

 

Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes),

 

Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes),

 

Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes),

 

Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und

 

Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes)

 

eingeschränkt werden.

 

Bevor jetzt übrigens jemand anführt, daß ein solcher Passus in der Strafprozessordnung nicht vorhanden ist:

Bei der StPO handelt es sich um vorkonstitutionelles Recht, hier findet das Zitiergebot keine Anwendung (BVerfGE 5, 13/16).

Jedoch kann man schon alleine daraus, daß der Gesetzgeber in nachkonstitutionellen Gesetzen die Möglichkeit geschaffen hat, u.a. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG eingeschränkt werden kann, schließen, daß er vorkonstitutionelles Recht nicht übernommen hätte, wenn es diesen Grundsätzen widerspricht.

 

Gruß

Goose

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Ich lese von Dir immer nur, daß Du der Meinung bist, es sei anders, als von Goose dargestellt. Rechtlich begünden kannst Du es allerdings offensichtlich nicht. Und so ist und bleibt es wohl so, wie Goose es (rechtlich erläutert und untermauert) aufgezeigt hat.

Goose hat den Stand gebracht wie es ausgelegt wird, also wie die fortschreibende Rechtssprechung es ausgelegt hat. Was ich sage ist, es steht im Gegensatz zum Grundgesetz. Ich habe keinen Zweifel das Goose und Du durch fremde Gärten streift um doch noch jemanden zu überführen, dabei auch kein Unrechtsbewusstsein habt. Irgendein Richter hat da mal gesagt der Richtervorbehalt gilt hier nicht.

 

Wer meint, er sei im Recht, der kann das ja rechtlich prüfen lassen. Daß die Polizei längst nicht alles darf, daß auch der Bürger/VT oft genug Recht bekommt, konnte man beispielhaft in einigen jüngst zurückliegenden Fällen anschaulich sehen. Also bitte nicht mit dem Scheinargument kommen "bringt ja eh nichts".

Wäre ich Betroffener, ich würde es klären lassen, soviel Mühe würde ich machen. Wahrscheinlich würde es aber wegen Geringfügigkeit eingestellt.

 

Ohne jetzt polemisch werden zu wollen, auch wenn der Vorwurf wieder kommt. Es gab in unserer Geschichte schon viele Gesetze und gesetzesähnliche Regeln die im Nachhinein als Unrecht angesehen wurden. Oft ist es nur eine Frage welcher Standpunkt vertreten wird, oder welche Wertigkeit dem bemessen wird. Hier Polizeiarbeit und Grundgesetz. Ihr seht die Polizeiarbeit, ich sehe das Grundgesetz, als Maß der Dinge an.

 

Und nur weil es irgendeine Rechtsprechung gibt, muss sie noch nicht Recht sein.

 

MfG.

 

hartmut

 

Wo widersprechen sie denn dem Grundgesetz?

Wenn das Grundgesetz sagt ihr dürft nicht, und ein anderer sagt ihr dürft doch, dann ist es ein Widerspruch. Da gibt es nichts zum schönreden.

 

MfG.

 

hartmut

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Tja, der in dieser Sache gewiss kompetenteste Rechtsverdreher ist noch bis 22.11.2011, 11:31 gesperrt.

Woher hast Du denn die Information oder Gewißheit, daß ausgerechnet ER der kompetenteste sei?

 

Wenn das Grundgesetz sagt ihr dürft nicht, und ein anderer sagt ihr dürft doch, dann ist es ein Widerspruch.

Wo sagt es denn, daß wir nicht dürfen? Die Einschränkungen/Voraussetzungen sind doch aufgeführt.

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Tja, der in dieser Sache gewiss kompetenteste Rechtsverdreher ist noch bis 22.11.2011, 11:31 gesperrt.

Woher hast Du denn die Information oder Gewißheit, daß ausgerechnet ER der kompetenteste sei?

 

Das ist nicht Information oder Gewissheit (wie vermessen, nach sowas zu fragen), sondern meine auf persönlicher Erfahrung beruhende Meinung.

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Woher hast Du denn die Information oder Gewißheit, daß ausgerechnet ER der kompetenteste sei?

Was meinst Du wie im Forum der Geschassten das hier verfogt wird. :kopfschuettel:

 

Wo sagt es denn, daß wir nicht dürfen? Die Einschränkungen/Voraussetzungen sind doch aufgeführt.

Aber natürlich ist eine poplige Owi eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der man nur mit erlaubten Hausfriedensbruch Herr werden kann. So dringend das es nicht mal dem Richtervorbehalt bedarf.

 

MfG.

 

hartmut

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§ 10 Nds. SOG

Einschränkung von Grundrechten

 

Aufgrund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf

 

Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes),

 

.

.

.

 

Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes)

 

eingeschränkt werden.

 

 

Wow, das ist harter Tobak!

 

Einzige Schranke ist hier die Verhältnismäßigkeit. Nur wer entschiedet darüber was verhältnismäßig ist und was nicht?

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

 

 

 

 

@hartmut

Falsch! Das Grundgesetz sagt in welchen Fällen in die Grundrechte eingegriffen werden darf. Und da liegt die Messlatte sehr hoch.

Die StPO hebelt nur das Gesetz aus, widerspricht hier imho dem Schutzgedanken des Grundgesetz.

 

Das eigentliche Problem sehe ich noch nichtmal in der StPO - bei der Verfolgung von schweren Straftaten wie Mord und Totschlag wirst sicher auch du entsprechende Maßnahmen, die mit Grundrechtseinschränkungen verbunden sind für verhältnismäßig halten.

 

Der Skandal in meinen Augen ist- unter Berücksichtigung der durch die StPO zulässigen Grundrechtseinschränkungen der §46 OwiG:

(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

 

(2) Die Verfolgungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.

 

Hier steht nämlich nichts anderes, als dass man einen harmlosen Falschparker genauso jagen darf wie einen gemeinen Verbrecher, z.B. einen Geiselnehmer oder Bankräuber, da Ordnungswidrigkeiten durch diesem Paragraph schweren Straftaten gleichgestellt werden. Lediglich das Strafmaß ist ein anderes - aber wer weiß wie lange noch?

Ich habe hier zwar bewusst übertrieben, aber genau das steht dort.

 

Wenn ein Gesetz dem Gedanken des GG widerspricht, dann ist es dieses:

Es widerspricht in Verbindung mit §163StPO dem Art. 19 GG Abs. 2:

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

 

Vor diesem Hintergrund kann ich mittlerweile sogar nachvollziehen - wenn auch nicht gutheißen - dass hier bei manchen Cops die Prioritätensetzung etwas verschoben ist.

 

 

Warum mich das so aufregt hat u.a. folgenden Hintergrund:

Die selbe Polizeidienststelle aus dem Ausgangssachverhalt legte nämlich leider in der Vergangenheit bei Verfolgung von Straftaten wie Unfallflucht oder Abwehr akuter Gefahren wie Zusammenrottung mehrerer Skinheads mit Baseballschlägern (völlig legal, aber durchaus eine akute Gefahr, oder?) bei weitem nicht den Elan an den Tag wie bei der Hatz auf Temposünder.

 

Im ersten Fall war ich geschädigter (mein parkendes Auto wurde durch einen LKW oder Traktor zu Schrott gefahren) - Verfahren nach ein paar Wochen ergebnislos eingestellt, obwohl der Kreis der Verdächtigen (in der Straße gibt es eine einzige Firma) überschaubar war.

 

Im zweiten Fall hat eine Freundin dort angerufen, als sie die Zusammenrottung beobachtete. O-Ton (vom Hörensagen...):"Wir können erst was machen, wenn was passiert." Dass dem nicht so ist, steht in all den in diesem Thread zitierten Gesetzen. Es wurde nicht mal ein Streifenwagen geschickt.

Die Polizeidienststelle ist ca. 20km von unserem Ort entfernt; bei uns gibt es lediglich einen Dorfsheriff (2-Personen-Ordnungsamt), der Falschparker jagt.

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[...]

 

Wenn das Grundgesetz sagt ihr dürft nicht, und ein anderer sagt ihr dürft doch, dann ist es ein Widerspruch. Da gibt es nichts zum schönreden.

 

MfG.

 

hartmut

Das Grundgesetz sagt nicht "Ihr dürft nicht", es sagt "ihr düft nicht, es sei denn..."

 

Aber natürlich ist eine poplige Owi eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der man nur mit erlaubten Hausfriedensbruch Herr werden kann. So dringend das es nicht mal dem Richtervorbehalt bedarf.
Auch hier habe ich schon mehrfach erklärt, daß es sich nicht um einen Eingriff i.S.d. Art 13(2) GG oder Art. 13(3) GG handelt, sondern um einen Eingriff i.S.d. Art. 13(7) GG.

Hier sieht bereits das Grundgesetz keinen Richtervorbehalt, sondern einen Gesetzesvorbehalt, vor. Ein solches Gesetz ist, wie gesagt, die StPO, im vorliegenden Fall eine Maßnahme nach § 163b StPO. Eine solche Maßnahme muss in keinem Fall von einem Richter angeordnet werden.

 

Du wirfst in deinen Postings vieles durcheinander.

 

Gruß

Goose

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Aber natürlich ist eine poplige Owi eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Nun, streichen wir mal den recht eigenwilligen Zusatz "popelige", dann sind wir schon mal ein Stück weiter und bei einem Fehlverhalten seitens eines Bürgers, der sich ja soooo sehr auf seine Rechte beruft, die der Allgemeinheit aber mißachtet oder ignoriert.

 

Es wurde schon mehrfach angeführt, daß wegen 6 km/h zu viel oder 20,- € wohl kaum jemand so einen Aufwand betreiben würde, wenngleich es auch in diesem Falle wohl zulässig ist. Auch die vielfach von Dir immer wieder nebulös angeführten anderen Möglichkeiten werden sicherlich auch ausgeschöpft und erfolgen idR VOR dem Hausbesuch. Das Argument "wenn dann trotzdem nicht möglich, dann ist das eben so" kann ganz sicher nicht gelten, denn dann hätte der Bürger einen Freifahrtschein.

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Das Grundgesetz sagt nicht "Ihr dürft nicht", es sagt "ihr düft nicht, es sei denn..."

Eigentlich halte ich dich für intelligent genug um wissen was die Väter des Grundgesetz bezwecken wollten, als sie den Eingriff in das Grundrecht unter Richtervorbehalt gestellt haben.

 

Auch hier habe ich schon mehrfach erklärt,

Und ich habe mehrfach erklärt das es Unrecht ist wenn gegen das Grundgesetz verstoßen wird, auch wenn ein "Ermächtigungsgesetz" etwas anderes sagt.

 

MfG.

 

hartmut

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Warum mich das so aufregt hat u.a. folgenden Hintergrund:

Was mich manchmal "aufregt", ist die leider oftmals zutage tretende verklärte Blickweise.

 

Die selbe Polizeidienststelle aus dem Ausgangssachverhalt legte nämlich leider in der Vergangenheit bei Verfolgung von Straftaten wie Unfallflucht oder Abwehr akuter Gefahren wie Zusammenrottung mehrerer Skinheads mit Baseballschlägern (völlig legal, aber durchaus eine akute Gefahr, oder?) bei weitem nicht den Elan an den Tag wie bei der Hatz auf Temposünder.

Und das weißt du alles woher? Eigene Beobachtungen? Wohl kaum. Denn hinter die Wände und Türen wirst Du kaum geschaut haben können.

 

Im ersten Fall war ich geschädigter (mein parkendes Auto wurde durch einen LKW oder Traktor zu Schrott gefahren) - Verfahren nach ein paar Wochen ergebnislos eingestellt, obwohl der Kreis der Verdächtigen (in der Straße gibt es eine einzige Firma) überschaubar war.

Und woher willst Du wissen, daß man dort nicht auch ermittelt hat? Was, wenn nunmal nichts zu finden war?

 

Im zweiten Fall hat eine Freundin dort angerufen, als sie die Zusammenrottung beobachtete. O-Ton (vom Hörensagen...):"Wir können erst was machen, wenn was passiert." Dass dem nicht so ist, steht in all den in diesem Thread zitierten Gesetzen. Es wurde nicht mal ein Streifenwagen geschickt.

1. wenn sich ein paar Skins zusammenrotten, ist das noch lange kein Grund, mit geballter Staatsmacht dort aufzuschlagen.

2. Thema "Deeskalation". Man muß nichts unnötig provozieren.

 

Und ich habe mehrfach erklärt das es Unrecht ist wenn gegen das Grundgesetz verstoßen wird, auch wenn ein "Ermächtigungsgesetz" etwas anderes sagt.

Ich würde eher sagen: es ist aus Deiner persönlichen Sicht (gefühltes) Unrecht. Tatsächlich aber ist es das eben nicht.

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Nun, streichen wir mal den recht eigenwilligen Zusatz "popelige", dann sind wir schon mal ein Stück weiter und bei einem Fehlverhalten seitens eines Bürgers, der sich ja soooo sehr auf seine Rechte beruft, die der Allgemeinheit aber mißachtet oder ignoriert.

Waren wir uns nicht mal darüber einig das es nicht mal eines Fehlverhaltens bedarf, seitens des Halters, um Besuch zu bekommen?

 

Es wurde schon mehrfach angeführt, daß wegen 6 km/h zu viel oder 20,- € wohl kaum jemand so einen Aufwand betreiben würde, wenngleich es auch in diesem Falle wohl zulässig ist.

Wenn es auch eine andere Baustelle ist, wegen 5€ Erzwingungshaft wie von Goose aufgeführt, da traue ich euch 6km/h zu.

 

Auch die vielfach von Dir immer wieder nebulös angeführten anderen Möglichkeiten werden sicherlich auch ausgeschöpft und erfolgen idR VOR dem Hausbesuch. Das Argument "wenn dann trotzdem nicht möglich, dann ist das eben so" kann ganz sicher nicht gelten, denn dann hätte der Bürger einen Freifahrtschein.

Was ist vor dem Hausbesuch. Die Bußgeldstelle schickt einen Anhörungsbogen, schluckt das was drauf steht, oder ihr kommt zu ermitteln. Auch wenn der Bogen wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde. Nennst Du das ausschöpfen?

 

Ich sage ja nur, ermittelt in dem Rahmen welcher durch das Grundgesetz gedeckt ist, und die Welt ist wieder in Ordnung. Klingelt an der Türe und es wird euch aufgetan oder auch nicht. Wenn nicht sucht woanders, fragt in der Nachbarschaft oder sonstwo.

 

MfG.

 

hartmut

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2. Thema "Deeskalation". Man muß nichts unnötig provozieren.

Warum denn in den Garten gehen? :kopfschuettel:

 

Ich würde eher sagen: es ist aus Deiner persönlichen Sicht (gefühltes) Unrecht. Tatsächlich aber ist es das eben nicht.

Hätten die Richter es anders ausgelegt, wäre es tatsächliches Unrecht.

 

MfG.

 

hartmut

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Waren wir uns nicht mal darüber einig das es nicht mal eines Fehlverhaltens bedarf, seitens des Halters, um Besuch zu bekommen?

Hatten wir dabei nicht auch festgestellt, daß aber der Verdacht im Raume steht, der Halter habe sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht? Und ist es nicht so, daß hier lediglich ein BETRETEN vorliegt, keinesfalls jedoch eine Durchsuchung? Auch ist es so, daß im Zuge einer möglichen Zeugenbefragung der Halter aufgesucht wird. Und, wie ebenfalls eindeutig festgestellt, muß er sich ja nicht äußern. Er darf dies kundtun und schon sind die Cops auch wieder verschwunden. Wo ist das Problem?! Es steht ja nirgends an der Tür oder sonstwo, daß der Bewohner die Polizei nicht sprechen möchte. Vllt sollte er diesbzgl. dort ein Schild aufhängen, auf dem solches eindeutig geschrieben steht, sich dann aber auch nicht wundern, wenn die Polizei unverrichteter Dinge wieder abzieht, wenn der Bewohner denn doch mal auf den völlig abwegigen Gedanken kommen sollte, die Polizei einmal zu Hilfe zu rufen.

 

Wenn es auch eine andere Baustelle ist, wegen 5€ Erzwingungshaft wie von Goose aufgeführt, da traue ich euch 6km/h zu.

Dir ist hoffentlich klar, daß die von Goose angeführte und wegen 5€ erfolgte Erzwingungshaft nicht von der Polizei angeordnet wurde, sondern diese lediglich den Haftbefehl durchzusetzen hat.

 

Was ist vor dem Hausbesuch. Die Bußgeldstelle schickt einen Anhörungsbogen, schluckt das was drauf steht, oder ihr kommt zu ermitteln. Auch wenn der Bogen wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde. Nennst Du das ausschöpfen?

Gut, daß wir drüber gesprochen haben. Denn so ist es eben idR nicht. Normalerweise erfolgt dazwischen noch ein Paßbildabgleich - so denn möglich -. Oder aber der Betroffene/Halter wird angerufen oder schriftlich vorgeladen. Erst danach, wenn das alles nichts gebracht hat, er sich nicht meldete, der Vorladung nicht folgte, dann wird er ggf. direkt aufgesucht. Sollte er nicht da sein, so wird evtl noch in der Nachbarschaft nachgefragt. Oder aber der Arbeitsplatz wird aufgesucht. Welche Möglichkeiten schweben Dir noch so vor?

 

Ich sage ja nur, ermittelt in dem Rahmen welcher durch das Grundgesetz gedeckt ist, und die Welt ist wieder in Ordnung.

Und ich sage Dir ja nur, daß wir genau das tun.

 

Klingelt an der Türe und es wird euch aufgetan oder auch nicht. Wenn nicht sucht woanders, fragt in der Nachbarschaft oder sonstwo.

Auch das tun wir.

 

Warum denn in den Garten gehen? :kopfschuettel:

Es liegt ein konkreter Anlaß vor. :rolleyes:

 

Hätten die Richter es anders ausgelegt, wäre es tatsächliches Unrecht.

Sie haben es aber nicht.

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Hatten wir dabei nicht auch festgestellt, daß aber der Verdacht im Raume steht, der Halter habe sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht? Und ist es nicht so, daß hier lediglich ein BETRETEN vorliegt, keinesfalls jedoch eine Durchsuchung? Auch ist es so, daß im Zuge einer möglichen Zeugenbefragung der Halter aufgesucht wird. Und, wie ebenfalls eindeutig festgestellt, muß er sich ja nicht äußern. Er darf dies kundtun und schon sind die Cops auch wieder verschwunden. Wo ist das Problem?! Es steht ja nirgends an der Tür oder sonstwo, daß der Bewohner die Polizei nicht sprechen möchte. Vllt sollte er diesbzgl. dort ein Schild aufhängen, auf dem solches eindeutig geschrieben steht, sich dann aber auch nicht wundern, wenn die Polizei unverrichteter Dinge wieder abzieht, wenn der Bewohner denn doch mal auf den völlig abwegigen Gedanken kommen sollte, die Polizei einmal zu Hilfe zu rufen.

Wir könnten jetzt anfangen, wo beginnt durchsuchen. Wenn ihr etwas seht was nicht für eure Augen bestimmt ist, werdet ihr bestimmt nicht wegsehen. Weitet aber das Thema zu weit aus.

Egal ob Zeuge oder nicht, wenn er auf dem Anhörungsbogen geschrieben hat, Aussageverweigerungsrecht ist das so gut wie an der Türe gesagt. genauso wie wenn es schreibt er weiß von nichts.

 

Naja, als sie das letzte mal bei mir waren fanden sie es sehr verdächtig das ich gerade ein Mopped verkauft habe. :lol:

Ich sage ja nicht das sie ihre Arbeit nicht machen sollen. Nur auf eine Weise die dem Grundgesetz nicht widerspricht.

 

Gut, daß wir drüber gesprochen haben. Denn so ist es eben idR nicht. Normalerweise erfolgt dazwischen noch ein Paßbildabgleich - so denn möglich -. Oder aber der Betroffene/Halter wird angerufen oder schriftlich vorgeladen. Erst danach, wenn das alles nichts gebracht hat, er sich nicht meldete, der Vorladung nicht folgte, dann wird er ggf. direkt aufgesucht. Sollte er nicht da sein, so wird evtl noch in der Nachbarschaft nachgefragt. Oder aber der Arbeitsplatz wird aufgesucht. Welche Möglichkeiten schweben Dir noch so vor?

Wenn dann alles ausgeschöpft ist, und immer noch kein Übeltäter gefasst ist, dann sinkt halt die Aufklärungsquote um 0,1%. Ist doch bestimmt kein Problem für einen Rechtsstaat.

 

Und ich sage Dir ja nur, daß wir genau das tun.

Und ich sage, ihr macht das nicht.

 

Es liegt ein konkreter Anlaß vor. :kopfschuettel:

Aber nicht durch das Grundgesetz gedeckt. :rolleyes:

 

Sie haben es aber nicht.

Dann wird es Zeit es mal wieder zu ändern, oder man ändert das Grundgesetz.

 

MfG.

 

hartmut

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Warum mich das so aufregt hat u.a. folgenden Hintergrund:

Was mich manchmal "aufregt", ist die leider oftmals zutage tretende verklärte Blickweise.

 

Nun, ich sage nicht, dass dies auf alle Polizisten zutrifft. Es sind lediglich Erfahrungen mit einer bestimmten Dienststelle, mehr nicht.

 

 

Im ersten Fall war ich geschädigter (mein parkendes Auto wurde durch einen LKW oder Traktor zu Schrott gefahren) - Verfahren nach ein paar Wochen ergebnislos eingestellt, obwohl der Kreis der Verdächtigen (in der Straße gibt es eine einzige Firma) überschaubar war.

Und woher willst Du wissen, daß man dort nicht auch ermittelt hat? Was, wenn nunmal nichts zu finden war?

 

Ich musste nachts um 23 Uhr mit dem (noch fahrfähigen) Schrottauto selbst zur Dienststelle fahren, damit sie den Unfall überhaupt aufnehmen.

Eine gewisse Trägheit erkenne ich da durchaus, wenn man berücksichtigt, dass hier eine wirkliche Straftat im Raume steht.

 

 

Im zweiten Fall hat eine Freundin dort angerufen, als sie die Zusammenrottung beobachtete. O-Ton (vom Hörensagen...):"Wir können erst was machen, wenn was passiert." Dass dem nicht so ist, steht in all den in diesem Thread zitierten Gesetzen. Es wurde nicht mal ein Streifenwagen geschickt.

1. wenn sich ein paar Skins zusammenrotten, ist das noch lange kein Grund, mit geballter Staatsmacht dort aufzuschlagen.

2. Thema "Deeskalation". Man muß nichts unnötig provozieren.

 

Zu 1.: ist ein Streifenwagen (der hier sicherlich genügt hätte) "geballte Staatsmacht"?

Was ist wichtiger: die konkrete Gefahrenabwehr oder die Verfolgung von Owis?

Wenn man die gleichen (hier mehrfach zitierten) Gesetze heranzieht wir du und goose ist das ganz klar die Abwehr einer akuten Gefahr für was auch immer. Glaube kaum, dass die auch Bälle, Batter Helmets und Fanghandschuhe dabei hatten.

Zumindest aber (in diesem Zusammenhang) gemäß §42a WaffG grenzwertig: ein Baseballschläger ist zwar zunächst mal keine Waffe, sondern ein Sportgerät. Zur Gefahrenabwehr dürft ihr aber auch gefährliche Gegenstände einziehen, selbst wenn das Mitführen eigentlich erlaubt ist.

 

Zu 2.: Nö, muss man nicht. Keiner verlangt, dass 2 unbewaffnete Cops in Kurzarmhend einer Horde Wilden ihre Keulen abnehmen.

(Ich gönne euch eure Schießeisen und Schutzwesten zum Selbstschutz, im Gegensatz zu manch anderem)

Wir reden hier aber nicht vom 1. Mai in Berlin oder irgendeiner Großdemo, sondern von dörflichen Verhältnissen.

Ich denke, Präsenz zeigen hätte hier genügt, dazu hätte man nichtmal aussteigen müssen... auch hier erkenne ich die bereits oben angesprochene Trägheit.

 

Wie gesagt, ich unterstelle nicht, dass das generell so ist - euer Job ist sicher auch so hart genug und es gibt genug von euch, die ihre Prioritätten richtig setzen.

 

Aber das hier entspricht schon etwas dem Klischee vom Donutvernichter und passt igendwie gar nicht zur Vehemenz, mit der Temposünder verfolgt werden - alles wohlgemerkt auf der Basis der gleichen Gesetze (StPO, OWiG, Polizeigesetze der Länder etc.)

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Das Grundgesetz sagt nicht "Ihr dürft nicht", es sagt "ihr düft nicht, es sei denn..."

Eigentlich halte ich dich für intelligent genug um wissen was die Väter des Grundgesetz bezwecken wollten, als sie den Eingriff in das Grundrecht unter Richtervorbehalt gestellt haben.

Und ich halte dich eingendlich für intelligent genug, um endlich zu erkennen, daß, wie ich bereits mehrfach erklärt habe, die Väter des Grundgesetzes eben nicht jeden Eingriff in Art. 13 GG unter Richtervorbehalt gestellt haben.

 

Auch hier habe ich schon mehrfach erklärt,

Und ich habe mehrfach erklärt das es Unrecht ist wenn gegen das Grundgesetz verstoßen wird, auch wenn ein "Ermächtigungsgesetz" etwas anderes sagt.

 

MfG.

 

hartmut

Noch mal: Es wird nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, auch wenn du es so siehst. Das Grundrecht wird eingeschränkt, was jedoch rechtmäßig ist.

 

Nutzt du den Begriff "Ermächtigungsgesetz" übrigens zufällig in Unwissenheit seiner Bedeutung (obwohl ich dich auch für zu intelligent hierfür halte) oder ist es wieder ein Versuch, mit dem Begriff, der insbesondere mit der nationalsozialisteichen Zeit in Verbinung gebracht werden muss, zu polemisieren? (Bedenke: Das letzte "Ermächtigungsgesetz" wurde am 23.03.1933 erlassen)

 

Gruß

Goose

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Wir könnten jetzt anfangen, wo beginnt durchsuchen. Wenn ihr etwas seht was nicht für eure Augen bestimmt ist, werdet ihr bestimmt nicht wegsehen. Weitet aber das Thema zu weit aus.

Es ist genau definiert. Was Du hier ständig einbringst sind persönliche Auslegungen.

 

Egal ob Zeuge oder nicht, wenn er auf dem Anhörungsbogen geschrieben hat, Aussageverweigerungsrecht ist das so gut wie an der Türe gesagt. genauso wie wenn es schreibt er weiß von nichts.

Deinem Verständnis nach mag dem so sein. Du hast jedoch keinen Anspruch darauf, daß das auch ein jeder so sehen muß. Des weiteren: wenn ich den Auftrag erhalten, Dich zuhause aufzusuchen, so wird mir vorher nicht mitgeteilt, was bereits getan wurde und wie Du Dich ggf. eingelassen hast. Deshalb könnte ich auch gar nichts entsprechend werten und verstehen. Aber selbst wenn, so würde ich trotzdem die Maßnahmen treffen, die rechtlich möglich UND auch zulässig sind. Sie sind es nur Deiner Meinung nach nicht, die hier allerdings nicht ausschlaggebend ist.

 

Naja, als sie das letzte mal bei mir waren fanden sie es sehr verdächtig das ich gerade ein Mopped verkauft habe.

Kann ich nachvollziehen.

 

Ich sage ja nicht das sie ihre Arbeit nicht machen sollen. Nur auf eine Weise die dem Grundgesetz nicht widerspricht.

Sie tun nichts, was dem Grundgesetz widerspricht. Bzw. sie tun genau das, was sie auch dürfen. Das ist nunmal Fakt, ob Du's nun wahrhaben willst oder nicht.

 

Wenn dann alles ausgeschöpft ist, und immer noch kein Übeltäter gefasst ist, dann sinkt halt die Aufklärungsquote um 0,1%. Ist doch bestimmt kein Problem für einen Rechtsstaat.

Inakzeptabel, wenn es noch Möglichkeiten gibt, die nicht ausgeschöpft wurden.

 

Und ich sage, ihr macht das nicht.

Kannst es aber rechtlich nicht begründen. Das Gegenteil allerdings wurde Dir schon mehrfach aufgezeigt und auch begründet.

 

Aber nicht durch das Grundgesetz gedeckt.

Tja, ich darf mich nochmal wiederholen: das ist lediglich Deine persönliche MEINUNG. Mehr nicht. Die Rechtslage schaut eben anders aus. Du willst es nur nicht akzeptieren.

 

Dann wird es Zeit es mal wieder zu ändern, oder man ändert das Grundgesetz.

Und genau diese Aussage steht im Widerspruch zu Deinen vorherigen. Räumst Du doch jetzt selbst ein, daß es die Richter genauso sehen bzw. unser Handeln ja offensichtlich rechtmäßig ist, andernfalls eben diese Richter unser Handeln ja schon als unrechtmäßig gerügt hätten. Haben sie aber nicht !!!!

 

Deine Forderung ist daher nichts anderes als die logische Konsequenz Deiner persönlichen Meinung und Haltung, die aber herzlich wenig durch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt wird.

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Nutzt du den Begriff "Ermächtigungsgesetz" übrigens zufällig in Unwissenheit seiner Bedeutung (obwohl ich dich auch für zu intelligent hierfür halte) oder ist es wieder ein Versuch, mit dem Begriff, der insbesondere mit der nationalsozialisteichen Zeit in Verbinung gebracht werden muss, zu polemisieren? (Bedenke: Das letzte "Ermächtigungsgesetz" wurde am 23.03.1933 erlassen)

 

Ich hätte das ja nicht angesprochen, weil in dieser schlimmen Zeit, verschiedene Polizeiabteilungen zu Verbrecher- und Killerabteilungen wurden. Vielleicht ist das der Grund dafür, warum sich @hartmut so vehement für den Schutz seiner privatsphäre einsetzt.

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Nutzt du den Begriff "Ermächtigungsgesetz" übrigens zufällig in Unwissenheit seiner Bedeutung (obwohl ich dich auch für zu intelligent hierfür halte) oder ist es wieder ein Versuch, mit dem Begriff, der insbesondere mit der nationalsozialisteichen Zeit in Verbinung gebracht werden muss, zu polemisieren? (Bedenke: Das letzte "Ermächtigungsgesetz" wurde am 23.03.1933 erlassen)

 

Ich hätte das ja nicht angesprochen, weil in dieser schlimmen Zeit, verschiedene Polizeiabteilungen zu Verbrecher- und Killerabteilungen wurden. Vielleicht ist das der Grund dafür, warum sich @hartmut so vehement für den Schutz seiner privatsphäre einsetzt.

 

Es heißt übrigens Generalklausel.

Du könntest recht haben, aber dazu möge Hartmut sich selbst äußern. Seine Bedenken hinsichtlich der Auslegung solcher Generalklauseln teile ich jedenfalls.

(Ich möchte hiermit klarstellen, dass ich weder die hier anwesenden, noch sonstige Cops in die Nähe derartiger Ideologien stellen möchte.)

 

Gehen wir mal davon aus, bluey und goose hätten vollumfänglich recht und selbst ihre doch recht heftige Auslegung der Gesetzeslage würde von Richtern gestützt:

richtig finde ich das trotzdem nicht.

 

 

 

In diesem Zusammenhang empfehle ich die Lektüre folgender Wikipedia-Einträge (im Vergleich zu den Gesetzestexten doch recht unterhaltsame Prosa...):

 

Polizei- und Ordnungsrechtliche Generalklausel

Generalklausel

 

Hier wird auch konkret auf die Gefahr der mißbräuchlichen Auslegung solcher Klauseln eingegangen.

Ein Ermächtigungsgesetz ist übrigens was ganz anderes...

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Du könntest recht haben, aber dazu möge Hartmut sich selbst äußern. Seine Bedenken hinsichtlich der Auslegung solcher Generalklauseln teile ich jedenfalls.

(Ich möchte hiermit klarstellen, dass ich weder die hier anwesenden, noch sonstige Cops in die Nähe derartiger Ideologien stellen möchte.)

 

Dem möchte ich mich anschliessen.

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Du könntest recht haben, aber dazu möge Hartmut sich selbst äußern. Seine Bedenken hinsichtlich der Auslegung solcher Generalklauseln teile ich jedenfalls.

(Ich möchte hiermit klarstellen, dass ich weder die hier anwesenden, noch sonstige Cops in die Nähe derartiger Ideologien stellen möchte.)

Demokratie und Rechtsstaat, Freiheit der Bürger sind keine Rechte die vom Himmel fallen, und keineswegs selbstverständlich, wie oft angenommen wird. Stetig knabbert der Staat an diesen Rechten, und wenn sich der Bürger nicht wehrt, haben wir bald einen Staat wo der seinen Polizeiapparat einsetzen kann wie es ihm beliebt. Negativbeispiele gibt es leider schon.

 

Ein Ermächtigungsgesetz ist übrigens was ganz anderes...

Stimmt, und deshalb von mir die " ", nur ist mir kein besseres Wort eingefallen welches die Verschiebung der Rechtsansichten deutlich machen könnte. Es wird ermächtigt gegen die Grundrechte bei Bagatellen zu verstoßen. 1933 war der Anfang vom Ende, und wir sind jetzt wieder dort wo ( ohne Rücksicht auf die politische Richtung ) es in Richtung Diktatur geht. Übrigens hat es auch vor 33 Ermächtigungsgesetze gegeben.

 

MfG.

 

hartmut

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Von Goose bin ich doch enttäuscht. Statt Argumente kamen nur Gegenfragen in Bezug auf den Zolldienst. Darüber kann ich keine umfassende Auskunft geben, und ich habe von Anfang an darauf hingewiesen,daß ich nur aus meinem eher zivilen Bereich berichte.

Während meiner früheren Tätigkeiten beim Zoll habe ich auch brenzliche Situationen erlebt. Glücklicherweise ist es nie dazu gekommen, daß Schusswaffen abgefeuert wurden.

Und wenn wir von "verdachtsunabhängigen Kontrollen" sprechen, dann geschehen die im Straßenverkehr und nicht bei Grundstücken oder Wohnungen. Die "Verdachtsnachschau" nach der alten AO (Abgabenordnung) gibt es nicht mehr.

Bei allen weitergehenden Tätigkeiten mit Durchsuchungen von Wohnungen etc. haben wir uns immer vorher einen Durchsuchungsbeschluss beim AG eingeholt. Und den mussten wir ausreichend begründen.

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Allgemein betrachtet, was wollen wir als Bürger?

 

a) Verkehrsdiziplin, wenig Unfälle.

 

dazu gehört auch Überwachung und Ahndung von Verstößen.

 

b) Wenig Belästigungen, keine Schnüfflei.

 

Daraus folgt entweder die US-Methode sofortiges Anhalten, Straßensperre usw.

 

ODER eine Entwicklung ala Östereich mit dem speziellen verkehrsrechtliche Verstoß als Halter nicht den Fahrer zu kennen, das ist KEINE Halterhaftung!

 

Trickserein Ersafa, Alberto-methode, auf Vervierteljährung hintricksen wird zu einer der beiden Methoden führen.

 

In Österreich wäre keiner auf die Terasse gekommen, Brief an den Halter, bei kleinen verstößen zahlen, fertig, bei größeren Nachfrage betreff Fahrer, wer es nicht mehr "weis" zahlt eben, die Möglichkeit soll das Erinnerungsvermögen deutlich erhöhen.

 

PS.:

Methode Östereich hat noch den Vorteil für uns Bürger, sie ist preiswert, die Gesamtkosten für Fahrerermittlungen sind deutlich geringer, also weniger Druck mit Blitzgeräten AUCH die Kassen aufzufüllen...

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Edit: schade, daß sich keiner der hiesigen Rechtsverdreher :lol: zur Sache einläßt.
Tja, der in dieser Sache gewiss kompetenteste Rechtsverdreher ist noch bis 22.11.2011, 11:31 gesperrt.

So etwas gibt es hier im Forum? Ich meine, dass jemand fuer einen bestimmten Zeitraum gesperrt ist..... :kopfschuettel::rolleyes:

 

'Netghost' hier solltest Du mal Fakten benennen!

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Von Goose bin ich doch enttäuscht. Statt Argumente kamen nur Gegenfragen in Bezug auf den Zolldienst. Darüber kann ich keine umfassende Auskunft geben, und ich habe von Anfang an darauf hingewiesen,daß ich nur aus meinem eher zivilen Bereich berichte.

Während meiner früheren Tätigkeiten beim Zoll habe ich auch brenzliche Situationen erlebt. Glücklicherweise ist es nie dazu gekommen, daß Schusswaffen abgefeuert wurden.

Und wenn wir von "verdachtsunabhängigen Kontrollen" sprechen, dann geschehen die im Straßenverkehr und nicht bei Grundstücken oder Wohnungen. Die "Verdachtsnachschau" nach der alten AO (Abgabenordnung) gibt es nicht mehr.

Bei allen weitergehenden Tätigkeiten mit Durchsuchungen von Wohnungen etc. haben wir uns immer vorher einen Durchsuchungsbeschluss beim AG eingeholt. Und den mussten wir ausreichend begründen.

Deine Darstellung verwunderte mich halt. Wenn man das so liest könnte man fast meinen, du wolltest es so darstellen, als würden wir wild schießend durch die Gegend rennen...

 

Warum kannst du denn die Fragen nicht umfassend beantworten? Ist der Außendienst beim Zoll nun bewaffnet und mit ballistischen Westen ausgestattet oder nicht? Das ist doch nun wirklich kein Betriebsgeheimnis.

 

Sicher durchsucht der Zoll seltener Wohnungen, aber du spraches ja allgemein vom Grundrechtseingriff, und davon macht der Zoll doch wohl unstrittig einige.

 

Gruß

Goose

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Edit: schade, daß sich keiner der hiesigen Rechtsverdreher :lol: zur Sache einläßt.
Tja, der in dieser Sache gewiss kompetenteste Rechtsverdreher ist noch bis 22.11.2011, 11:31 gesperrt.

So etwas gibt es hier im Forum? Ich meine, dass jemand fuer einen bestimmten Zeitraum gesperrt ist..... :kopfschuettel::rolleyes:

 

'Netghost' hier solltest Du mal Fakten benennen!

 

Fakten

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So etwas gibt es hier im Forum? Ich meine, dass jemand fuer einen bestimmten Zeitraum gesperrt ist...

 

Schon komisch, dass Du erst jetzt, 7 Monate später, nach dem Beleg für einen Umstand fragst, den Du seinerzeit selbst kommentiert hast. Wie kann man denn einen Sachverhalt kommentieren, dessen Existenz man bestreitet?

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Schon komisch, dass Du erst jetzt, 7 Monate später, nach dem Beleg für einen Umstand fragst,......

Das liegt schlicht daran, dass Du diesen 'Umstand' nach eben dieser Zeit mal wieder recht sueffisant einwirfst...... :rolleyes:

 

....den Du seinerzeit selbst kommentiert hast. Wie kann man denn einen Sachverhalt kommentieren, dessen Existenz man bestreitet?

Ich habe eine Behauptung kommentiert - das war und ist kein Sachverhalt.

 

Waere aber schoen, wenn Du noch etwas zum Topic beitragen koenntest, deine Nebelkerze ist hiermit verpufft...... :kopfschuettel:

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Erstens kann auch ich daraus keine Fakten erkennen, sondern lediglich, daß @dagegen ein fiktives Datum in den Raum wirft. Zweitens läßt sich noch viel weniger irgendwoher erkennen, daß "er" der kompetenteste Rechtsverdreher ist.

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Erstens kann auch ich daraus keine Fakten erkennen, sondern lediglich, daß @dagegen ein fiktives Datum in den Raum wirft. Zweitens läßt sich noch viel weniger irgendwoher erkennen, daß "er" der kompetenteste Rechtsverdreher ist.

 

Es wäre ja ein leichtes, wenn diejenigen, die eine Massnahme veranlassen, den Beweis antreten, dass sie aufgehoben wurde bzw. nicht existiert. Statt dessen von einem Dritten den Nachweis zu verlangen, im Wissen dass der ihn mangels Admin-Rechten nicht antreten kann, ist ein Modus operandi aus Zeiten des Sonnenkönigs. Konsequenterweise müssten jetzt noch die beiden letzten Beiträge im entsprechenden Thema "angepasst" werden, sonst könnte sich der geneigte Leser womöglich selbst ein Bild machen.

 

Zweitens: Beiträge bitte ordentlich und gewissenhaft lesen!

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Zweitens: Beiträge bitte ordentlich und gewissenhaft lesen!

Och, das habe ich. Deine Meinung in Ehren. Nur ist sie weder ein Fakt noch Beleg dafür, daß er es auch tatsächlich ist. Ist allerdings müßig, weiter darüber zu diskutieren. Genauso wie über den betr. User selbst. Er ist weg und bleibt wohl auch weg. Und das nicht, weil wir ihn rausgeworfen haben, sondern weil er selbst das Handtuch geworfen hat. Vielleicht akzeptierst Du das ja irgendwann einmal. Damit ist für mich zu diesem speziellen OT-Thema EOD.

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Nur weil hier unterschwellig mitschwingt, ich würde lügen: Ich habe seinerzeit einen Screenshot der Sperre gesehen!

Du weißt doch genau aus deiner Zeit welche Rechte ein MOD hat. Maximal Schreibsperre. Zum löschen oder bannen braucht es Adminrechte. Somit konnten nur die Schreibrechte entzogen werden. Wäre damals mehr technisch möglich gewesen hätte man den Status auf Banned geändert, oder das Profil gelöscht. Im Prinzip ist es egal ob nur die Schreibrechte entzogen werden, oder derjenige gebannt wird.

 

Willst Du das jetzt bestätigen was die MOD-Rechte betrifft, oder mich als Lügner bezeichen.

 

MfG.

 

hartmut

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Zweitens: Beiträge bitte ordentlich und gewissenhaft lesen!

Och, das habe ich. Deine Meinung in Ehren. Nur ist sie weder ein Fakt noch Beleg dafür, daß er es auch tatsächlich ist.

 

Dafür wurde auch weder Fakt noch Beleg gewünscht. Dass es sich um meine Meinung handelt, geht aus dem Kontext hervor.

 

Ist allerdings müßig, weiter darüber zu diskutieren. Genauso wie über den betr. User selbst. Er ist weg und bleibt wohl auch weg. Und das nicht, weil wir ihn rausgeworfen haben, sondern weil er selbst das Handtuch geworfen hat. Vielleicht akzeptierst Du das ja irgendwann einmal. Damit ist für mich zu diesem speziellen OT-Thema EOD.

 

Ja, es ist in der Tat mühsam. Er hat sich wahrscheinlich selbst die Schreibsperre aktiviert, so muss es sein.

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Dafür wurde auch weder Fakt noch Beleg gewünscht. Dass es sich um meine Meinung handelt, geht aus dem Kontext hervor.

Och, die Frage nach einem Beleg ließ sich auch unschwer aus dem Kontext meiner Frage erkennen.

 

Ja, es ist in der Tat mühsam. Er hat sich wahrscheinlich selbst die Schreibsperre aktiviert, so muss es sein.

Nö, hätte er das gekonnt, wer weiß, vllt hätte er es auch getan. :kopfschuettel: Aber da Du selbst ja offensichtlich nicht immer so ganz aufmerksam und sorgfälltig liest, solltest Du es vllt noch einmal nachlesen, wie sich das Ganze zugetragen hat. Dieser Thread ist jedenfalls der falsche Ort, um mal wieder kalten Kaffee aufzuwärmen.

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