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Wie Weit Darf Die Polizei Bei Der Fahrerermittlung Gehen?


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Was die Trefferquote man eines Cops angeht:

Vor kurzem gabs bei uns in der Nähe einen Unfall Rehwild <>Maxda MX3 (oder 5),Auto aufgrund der verwendeten Platikbauteile bis hin zur Windschutzscheibe zerfleddert,Reh lag im Graben,bewegungsunfähig,aber (noch) nicht tot und nicht fluchtfähig,der Zufall wills und ein Cop traf vor dem Jäger an der Unfallstelle ein.

Um das Tier zu erlösen wollte erst mit der Dienstwaffe erschießen,wohlgemerkt,es konnte nicht laufen,war benebelt.

Anwesender Cop schießt auf Reh 1x in Keule,1xin Rücken doch erst das letzte Projektil findet den (eigentlich) richtigen Weg in den Kopf des Tieres.

Soviel zum Thema "treffen" bei Schießübungen,der eintreffende Jäger ,der das Spektakel mitbekam war sichtlich erbost,denn ein so durchlöchertes Reh kann man nicht mal mehr für Gulasch verwenden,das konnte er dann direkt entsorgen,wo man evtl sonst noch einen Teil hatte verwerten können (wie bei meinem Reh nur 1 Woche davor)

Schön. Da darf ich mich - supercopgleich :heul: :heul: - mal von ausnehmen. Ich hatte 3mal das "Vergnügen", vor dem Jäger oder Jagdpächter am Ort des Geschehens einzutreffen. Es ist nicht schön mitansehen zu müssen, wie sich das Tier quält, mit z.T. gebrochenen Beinen, die Schnauze blutig etc..... da greift man denn schon mal zur Waffe und bereitet der Qual ein Ende. Ich jedenfalls habe nie daneben oder dorthin geschossen, wo die Kugel eigentlich nicht hin sollte. Und obwohl ich das Tier sicher von seinen Qualen erlöst habe, tat es mir sehr leid. Ich hätte nicht gedacht, daß mich sowas so berühren würde.

 

Allerdings durfte ich auch mal miterleben, die denn die "professionelle" Variante ausschaut. Nämlich, wenn ein Jäger/Jagdpächter das Tier tötet. Ich habe heute noch das Quieken in den Ohren. Lieber würde ich erneut schießen, als daß so ein Pfuscher dem Tier so etwas nochmal antun könnte.

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Und gerade das ist es, was m. E. das RF so spannend macht: die Meinungspluralität, das Engagement, mit dem Diskussionen vorangetrieben werden

Bis hierher stimme ich Dir zu. Auch ich schätze diese Seite des RFs.

 

... und jetzt, ein (möglicherweise) versöhnlicher Abschluss des Threads.

Wenn ich mir diesen Beitrag betrachte, genauer gesagt den zweiten Teil und die darin enthaltene Pauschalisierung, mit der der Verfasser offensichtlich mal wieder nur eines im Sinn hat, so hege ich ernsthafte Zweifel. Ich habe daher kein sonderlich großes Interesse, mich mit solchen Zeitgenossen zu "versöhnen" noch sonstwie zu befassen.

 

Und irgendwann, vielleicht schon bald, wird es bei einem anderen Thema wieder hochschäumen, und am Ende wird es wieder gut sein.

1. das denke ich auch. Solche Diskussionen wird es immer wieder geben.

2. letzteres denke ich eher nicht. Dafür verhält bzw. wird der ein oder andere hier zu persönlich, zu verletzend. Man kommt irgendwann zu einem Ende, die Fronten aber bleiben unverändert bestehen.

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Schön. Da darf ich mich - supercopgleich :heul::P - mal von ausnehmen. Ich hatte 3mal das "Vergnügen", vor dem Jäger oder Jagdpächter am Ort des Geschehens einzutreffen. Es ist nicht schön mitansehen zu müssen, wie sich das Tier quält, mit z.T. gebrochenen Beinen, die Schnauze blutig etc..... da greift man denn schon mal zur Waffe und bereitet der Qual ein Ende.

Jaja Bluey, so oder so ähnlich ;)

 

Habs auf Video, die Polizisten wollen doch bloß Zitat:

 

"keinen Zampano raus machen und einen Tierarzt rufen"

 

"Nacher blutet es uns noch die Rückbank voll"

 

:heul:

 

 

 

Zum Schreien die beiden Polizisten, kennst du den anderen Polizisten, den Stefan? :heul:

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Schön. Da darf ich mich - supercopgleich :heul::P - mal von ausnehmen. Ich hatte 3mal das "Vergnügen", vor dem Jäger oder Jagdpächter am Ort des Geschehens einzutreffen. Es ist nicht schön mitansehen zu müssen, wie sich das Tier quält, mit z.T. gebrochenen Beinen, die Schnauze blutig etc..... da greift man denn schon mal zur Waffe und bereitet der Qual ein Ende.

Jaja Bluey, so oder so ähnlich ;)

 

Habs auf Video, die Polizisten wollen doch bloß Zitat:

 

"keinen Zampano raus machen und einen Tierarzt rufen"

 

"Nacher blutet es uns noch die Rückbank voll"

 

:heul:

 

 

 

Zum Schreien die beiden Polizisten, kennst du den anderen Polizisten, den Stefan? :heul:

Du weißt, was du da auf Video hast?

 

"Alles in Ordnung", also das, was du da eingestellt hast, ist keine Doku.

 

Gruß

Goose

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Zum Schreien die beiden Polizisten, kennst du den anderen Polizisten, den Stefan? :heul:

Ja, ich find diese Satire auch zum Schreien..... :heul:. Und nein, ich kenne den anderen Polizisten Schauspieler auch nicht.

 

Dem kann ich mich nur anschliessen. Man haette ja die Hoffnung haben koennen, dass dieser wirklich gute Beitrag auch mal etwas zum Nachdenken anregt...... :heul:

Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Bei manchem hier im Forum ist allerdings wohl jede Hoffnung vergebens.

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Schön. Da darf ich mich - supercopgleich :heul:;) - mal von ausnehmen. Ich hatte 3mal das "Vergnügen", vor dem Jäger oder Jagdpächter am Ort des Geschehens einzutreffen. Es ist nicht schön mitansehen zu müssen, wie sich das Tier quält, mit z.T. gebrochenen Beinen, die Schnauze blutig etc..... da greift man denn schon mal zur Waffe und bereitet der Qual ein Ende.

Jaja Bluey, so oder so ähnlich :cop01:

 

Habs auf Video, die Polizisten wollen doch bloß Zitat:

 

"keinen Zampano raus machen und einen Tierarzt rufen"

 

"Nacher blutet es uns noch die Rückbank voll"

 

:P

 

 

Zum Schreien die beiden Polizisten, kennst du den anderen Polizisten, den Stefan? :heul:

 

 

Ich muss wohl dringend meine Humorfähigkeit erweitern; für mich ist die gezeigte Sequenz weder Humor noch Satire, sondern schlicht und einfach menschenverachtend und zum :heul:

 

UlG

Eribär

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@Bluey,

nachdem ich jetzt mal ein Nächtle darüber geschlafen habe, frage ich mich, wo hast Du ein Problem?

 

Goose hat ganz klar dargelegt was ihr dürft. Rechtlich ist es scheinbar nicht zu beanstanden. Jetzt soll sich der Burgherr zufrieden geben und ein glückliches Gesicht machen.

 

Was rechtlich zu nicht zu beanstanden ist hat der Burgherr also zu schlucken. Ihr lehnt euch dann genüsslich im Sessel zurück und sagt, ist doch alles bestens, was will der.

 

Neben dem gesetzlichen Recht gibt es aber ach noch so was wie ungeschriebene Gesetze. Dazu gehört, jeder soll den persönlichen Bereich anderer respektieren. Wird hier ein ungeschriebenes Gesetz gebrochen, dann darf auch mit (noch) legaler Meinungsäußerung der Verstoß angeprangert werden.

 

Plötzlich sind hier die Rollen vertauscht, nicht mehr nur der Burgherr darf sich auf den Schlips getreten fühlen sondern fühlen sich die auf den Schlips getreten die doch nur nach gesetzlichen Rechten handeln. Versteht nicht wie kann das sein das ein Burgherr sich unmütig äußert.

 

Wenn der Burgherr sich nicht betroffen fühlen darf, mit welchem Recht darf sich dann der andere getroffen fühlen? Wurden dann nicht die gesetzlichen Regeln eingehalten? Wenn sie eingehalten wurden ist doch alles in Butter.

 

Den Staatsorganen räume ich gewisse Sonderrechte ein die ein normaler Bürger nicht hat, die braucht er auch um seine Aufgaben zu bewältigen. Darin enthalten ist ein Vertrauensvorschuss. Im Gegenzug erwarte ich aber auch das mit solchen Sonderrechten sorgsam umgegangen wird. Diese Rechte nur nutzen wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.

 

Wenn jemand mich sprechen will, und ich will nicht, dann muss das der andere respektieren. Sich dann auf andere Weise aufdrängen geht nicht. Warum sagt ihr Cops dann nicht auch mal, rechtlich ok, aber es war falsch so zu handeln.

Stattdessen wird von euch erklärt, wir Guten dürfen alles machen, und ihr habt das zu schlucken. Das Verhalten ist völlig ok. Der Bürger hat immer weniger Rechte, der Bürger sieht Polizei => Staat = Polizeistaat.

 

Vertrauensvorschuss bedeutet, ich vertraue jemanden das er in erster Linie im Sinne der Bürger handelt, auf den Grundlagen welche die Rechtssprechung und die Gesetze ihm vorgeben. Dabei auch ein Fingerspitzengefühl zeigt. Wiege ich ab, eine Owi, gegen Vertrauen, dann sollte es eigentlich klar sein das es besser ist eine Owi mal nicht erfolgreich zu verfolgen, als das Vertrauen zu verlieren. Weil dann wird der Cop nicht mehr als jemanden gesehen der in meinem Sinne handelt, sondern als jemand der nur noch die Interessen des Staates ( nicht als Gemeinschaft der Bürger gesehen ) im Auge hat.

Ab dem Moment haben wir Banarepublika, auf der einen Seite die Bürger, auf der anderen Seite der Staat, eine Identifikation findet nicht mehr statt. Eine Gegnerschaft mit gegenseitigen Misstrauen ist die Folge, bei der jede Seite aufrüstet. Es findet eine innere Kündigung statt.

Um es mal deutlich auszudrücken, ich finde es widerlich wie ihr aufgerüstet durch die Gegend lauft. Angefangen von der schusssicheren Weste, bis zum Schießprügel an der Seite. Wenn ich bei uns in die Polizeidienststelle gehe, ein überall mit schusssicherem ausgestatteter Bau. Sind Polizisten wirklich so gefährdet das alle Fenster schusssicher sein müssen? Muss sich die Polizei wirklich so vor dem Bürger fürchten? Wo ist da Vertrauen?

 

 

 

Ein Patentrezept habe ich auch nicht wie die Situation entspannt werden kann. Was ich sehe ist, es eskaliert immer mehr, Vertrauen verschwindet immer mehr, und nicht nur bei mir. Von daher frage ich mich ob solche Provokationen wie einfach mal über die Terrasse gehen wirklich sein müssen.

 

Und müsst ihr euch dann wirklich noch hinter dem stellen der hier imho erheblich zu weit gegangen ist.

 

MfG.

 

hartmut

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HAlte dir doch noch mal vor Augen, worum es geht. Da macht jemand bewusst die Tür nicht auf, um sich vor der OWi-Verfolgung zu drücken. Soll man dann unverrichteter Dinge wieder abziehen? In dem Fall würde es schule machen und wir müssten us nicht einmal mehr ansatzweise um die Verfolgung von Ordungswidrigkeiten bemühen, denn der, der mitwirkt, wird ja dann quasi bestraft. Soll das wirklich so sein?

 

Um es mal deutlich auszudrücken, ich finde es widerlich wie ihr aufgerüstet durch die Gegend lauft. Angefangen von der schusssicheren Weste, bis zum Schießprügel an der Seite. Wenn ich bei uns in die Polizeidienststelle gehe, ein überall mit schusssicherem ausgestatteter Bau. Sind Polizisten wirklich so gefährdet das alle Fenster schusssicher sein müssen? Muss sich die Polizei wirklich so vor dem Bürger fürchten? Wo ist da Vertrauen?
Nun, zu den schusssicheren Westen: In meiner Dienstzeit wurden schon mehrere Kollegen ermordet. Zwei von Drogenhändlern, eine von einem durchgeknallten Albaner, der eigendlich seine Frau umbringen wollte etc. Solche Angriffe von "normalen Bürgern" habe ich hingegen noch nie erlebt. Allerdings bleibt oftmals eben nicht die Zeit, sich die Weste anzulegen, wenn es eng wird. Daher trage ich sie draußen eben ständig, denn ich weiß in meinem Beruf manchmal nicht, in welcher Situation ich mich in fünf Minuten befinden werde.

 

Zu den schusssicheren Scheiben: Auch hier hat es bereits Angriffe gegeben, die das rechtfertigen. Mehr sogar, als beispielsweise auf Politiker, und bei denen ist der Schutz doch selbstverständlich, oder?

 

Zu den Schusswaffen. Wenngleich es Ausnahmen, wie z.B. Großbritannien, gibt, in denen die Polizeibeamten nicht bewaffnet sind, ist es doch bei der deutlichen Mehrheit aller Länder normal und üblich, daß die Polizei bewaffnet ist. Leider ist die Schusswaffe manchmal erforderlich. Wie gesagt: Nicht zur Verteidigung gegen den normalen Bürger, allerdings sind leider auch Menschen da draußen unterwegs, die eben nicht normal sind.

 

Gruß

Goose

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Ein Patentrezept habe ich auch nicht wie die Situation entspannt werden kann. Was ich sehe ist, es eskaliert immer mehr, Vertrauen verschwindet immer mehr, und nicht nur bei mir. Von daher frage ich mich ob solche Provokationen wie einfach mal über die Terrasse gehen wirklich sein müssen.

Ich habe ein Patentrezept.

 

Die Burgherren werden aktiv, gründen eine Bürger-Initiative (wie man das macht findet sich als Vorlage überall), wenden sich an die gewählten Vertreter (Landtag, Bundestag), gründen eine eigene Partei, starten Petitionen (heute vielfach bequem ohne Parkplatzsuche im Internet möglich), führen Aufklärungsgsgespräche mit der ahnungslosen Bevölkerung (auch hier Hund kann morgen erschossen werden nachdem sie flasch geparkt haben!) usw usw. Das allerdings wäre mit Arbeit verbunden.

 

Oder machen es wie ich: wohnen in einer Mietwohnung (11. Etage) und damit nur per Hubschrauber auf der Dachterasse erreichbar.

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"Alles in Ordnung", also das, was du da eingestellt hast, ist keine Doku.

Gruß

Goose

Danke, dass war mir bewusst. Ich kenn die ganzen Folgen und weiß dass es eine Comedyserie ist um Toto und Harry zu ver... Habe ich auch nie behauptet, ich dachte das wäre offensichtlich, dass es Spaß ist. Ferner dachte ich, dass es das Geschehen ein bisschen aufheitert, bevor eine erneute verbissene Diskussion entsteht, wann nun wie und wo die Polizei ein Reh erschießen darf/soll/muss.

 

Ich muss wohl dringend meine Humorfähigkeit erweitern; für mich ist die gezeigte Sequenz weder Humor noch Satire, sondern schlicht und einfach menschenverachtend und zum :heul: UlGEribär

 

 

Jeder hat einen anderen Humor, du kannst es lustig finden oder auch nicht. Du kannst es zum :heul: oder :P finden. Wenn du DASS aber als menschenverachtend empfindest, obwohl es nur eine Comedyserie ist, dann :heul:

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HAlte dir doch noch mal vor Augen, worum es geht. Da macht jemand bewusst die Tür nicht auf, um sich vor der OWi-Verfolgung zu drücken. Soll man dann unverrichteter Dinge wieder abziehen?

Ja, umdrehen und gehen.

 

Wenn ich das Recht habe zu entscheiden ob ich mit dem :heul: sprechen will oder nicht, hat der :heul: nicht " mit der Brechstange" das Gespräch zu erzwingen. Auch ihr müsst Rechte respektieren.

 

Nun, zu den schusssicheren Westen:

Es ist meine persönliche Empfindung. Sowenig wie ich etwas gegen einen Bundeswehrsoldaten habe den ich in Uniform sehe, habe ich was gegen einen Polizisten in Uniform. Erst die martialische Schutzbewaffnung, und Bewaffnung macht den negativen Eindruck.

Euer Schutzbedürfnis, sehe ich ein. Wäre aber nicht es besser mit einer anderen "Politik" dieses Problem zu lösen statt mit weiteren Eskalationen?

 

Zu den schusssicheren Scheiben: Auch hier hat es bereits Angriffe gegeben, die das rechtfertigen. Mehr sogar, als beispielsweise auf Politiker, und bei denen ist der Schutz doch selbstverständlich, oder?

Vor einigen Wochen war ich wegen einer Zeugenaussage ( Unfall ) wieder auf der Dienststelle. Das scheußliche Panzerglas verschafft schon mal einen beklemmenden Eindruck. Die ganze Sicherheitstechnik, ich bin mir wie im Knast vorgekommen.

 

Zu den Schusswaffen. Wenngleich es Ausnahmen, wie z.B. Großbritannien, gibt, in denen die Polizeibeamten nicht bewaffnet sind,

Ich mag keine bewaffneten Menschen außerhalb eines Schießstand. Und warum rüstet man dann nicht alle Bürger mit Waffen aus wenn es das Leben sicherer macht?

 

MfG.

 

hartmut

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... Und warum rüstet man dann nicht alle Bürger mit Waffen aus wenn es das Leben sicherer macht?

 

MfG.

 

hartmut

 

Wäre in so mancher Situation nicht einmal so schlecht, wenn charakterlich geeignete Bürger bewaffnet (gewesen) wären und hätten damit so manches "sofort klären" können bevor mehr daraus wurde. Was hätte so mancher "Schulamokläufer" wohl gedacht, wenn der nächste Lehrer oder Mitschüler eine Waffe gezogen hätte und kurzen Prozess gemacht hätte. Oder wie würde es wohl aussehen, wenn der, der meint in einer Bank mit Schußwaffe betteln zu müssen mit einer geladenen Waffe des Kassiers rechnen muß oder wenn die nachts in der Tiefgarage wehrlose Frau bei einem Überfall auch eine Waffe ziehen könnte ... oder ... oder ... würde sich bestimmt so mancher überlegen was er tut, wenn das Risiko auf der Täterseite steigen würde.

 

Ist eine extreme Position und es wäre sicherlich eine äußerst genaue Prüfung nötig, wer dazu geeignet wäre und wer nicht - es gehört auch einiges dazu mit einer geladenen Schußwaffe herumzulaufen, ich weiß selbst wie heiß es einem werden kann, wenn man genau nachdenkt, was man da am Gürtel stecken hat. Wundert mich auch nicht, wenn Leute, wie Polizisten zu deren Beruf es gehört eine Waffe zu führen gerne einen großen Bogen um das Thema machen - kann für jemanden, der kein Draufgänger ist und sich Gedanken macht, was man mit dem Teil so anrichten kann ganz schön belastend sein. Wer da psychisch nicht wirklich topfit ist hat ein risiges Problem...

 

Sieht man eigentlich bei den beiden Kasperln aus dem Video (

) ganz schön (gespielt) der eine als Draufgänger und der andere psychisch so labil, dass er es nicht schafft den nötigen Fangschuß zu setzen - meiner Meinung nach beide charakterlich nicht dazu geeignet eine Waffe zu führen.
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HAlte dir doch noch mal vor Augen, worum es geht. Da macht jemand bewusst die Tür nicht auf, um sich vor der OWi-Verfolgung zu drücken. Soll man dann unverrichteter Dinge wieder abziehen?

Ja, umdrehen und gehen.

 

hartmut

 

Dann sind wir in der Bananenrepublik. Wer abgebrüht ist und über die erfoderlichen Mittel verfügt kommt mit allem durch. Möchte ich nicht.

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Dann sind wir in der Bananenrepublik. Wer abgebrüht ist und über die erfoderlichen Mittel verfügt kommt mit allem durch. Möchte ich nicht.

Die :heul: hat mehrere Möglichkeiten den Fahrer zu identifizieren. Den wahrscheinlichen Fahrer zu befragen ist nur eine der Möglichkeiten.

 

Die Kommunikation mit der :heul: , bis auf die Identitätsprüfung auf offener Straße, kann jeder Betroffener ablehnen. Man kann Stellung nehmen, man muss nicht Stellung nehmen.

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut:

Ja, umdrehen und gehen.
Das ist meines Erachtens inakzeptabel, denn damit macht der Staat sich unglaubwürdig.

 

Wenn ich das Recht habe zu entscheiden ob ich mit dem sprechen will oder nicht, hat der nicht " mit der Brechstange" das Gespräch zu erzwingen. Auch ihr müsst Rechte respektieren.
Wir respektieren die Rechte. Wie ich bereits erklärt habe, haben wir aber eben auch das Recht, das Grundstück zu betreten. Wenn du nun sagst, wir müssen Rechte respektieren (was wir mit Sicherheit auch machen) dann wird dir nichts anderes übrig bleiben, als auch unsere Rechte zu respektieren.

 

 

Es ist meine persönliche Empfindung. Sowenig wie ich etwas gegen einen Bundeswehrsoldaten habe den ich in Uniform sehe, habe ich was gegen einen Polizisten in Uniform. Erst die martialische Schutzbewaffnung, und Bewaffnung macht den negativen Eindruck.

Euer Schutzbedürfnis, sehe ich ein. Wäre aber nicht es besser mit einer anderen "Politik" dieses Problem zu lösen statt mit weiteren Eskalationen?

Leider ist die Schutzbewaffnung nötig.

 

Wie meinst du denn, wäre es politisch möglich, das Problem zu lösen? Meinst du wirklich, eine noch höhere Strafandrohung hätte die o.g. Täter davon abgehalten, meine Kollegen zu ermorden?

 

Vor einigen Wochen war ich wegen einer Zeugenaussage ( Unfall ) wieder auf der Dienststelle. Das scheußliche Panzerglas verschafft schon mal einen beklemmenden Eindruck. Die ganze Sicherheitstechnik, ich bin mir wie im Knast vorgekommen.
Die Sicherheitsbereiche sind im Wachbereich. Bei der Vernehmung durch das Verkehrskommissariat solltest du gewöhnlich wieder im "normalen Bereich" sein.

 

Übrigens: Warst du schon mal im Knast? Die dortigen Vorkehrungen sind mit denen einer Polizeiwache in keiner Weise zu vergleichen.

Auch möchte ich anmerken, daß die Sicherheitsvorkehrungen mittlerweile bei jedem Amtsgericht höher sind als bei einer Wache (Taschenkontrollen werden bei uns nicht durchgeführt)

 

Gruß

Goose

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nachdem ich jetzt mal ein Nächtle darüber geschlafen habe, frage ich mich, wo hast Du ein Problem?

Ein Problem, wenn man überhaupt von einem Problem sprechen kann, habe ich mit Leuten, die sich als Mittelpunkt der Welt betrachten und Rechte für sich in Anspruch nehmen, die sie de facto nicht besitzen, und sich dann, wenn man diskutiert, im Ton vergreifen.

 

Goose hat ganz klar dargelegt was ihr dürft. Rechtlich ist es scheinbar nicht zu beanstanden. Jetzt soll sich der Burgherr zufrieden geben und ein glückliches Gesicht machen.

Ich habe nicht gesagt, daß sich der Burgherr jetzt zufrieden geben soll. Und schon mal gar nicht erwarte ich von ihm ein glückliches Gesicht. Allerdings hat er es zu akzeptieren, wenn es rechtmäßig ist.

 

Was rechtlich zu nicht zu beanstanden ist hat der Burgherr also zu schlucken. Ihr lehnt euch dann genüsslich im Sessel zurück und sagt, ist doch alles bestens, was will der.

So inetwa könnte man es ausdrücken. Eine Maßnahme, die erforderlich und rechtlich ok ist, hat der Bürger zu schlucken.

 

Neben dem gesetzlichen Recht gibt es aber auch noch so was wie ungeschriebene Gesetze. Dazu gehört, jeder soll den persönlichen Bereich anderer respektieren. Wird hier ein ungeschriebenes Gesetz gebrochen, dann darf auch mit (noch) legaler Meinungsäußerung der Verstoß angeprangert werden.

Ja... ungeschriebene Gesetze, die sich ein jeder ganz nach Belieben und seinen persönlichen Belangen kreiert, die die Polizei im Falle eines Zusammentreffens natürlich auch zu kennen UND selbstverständlich im Sinne des Burgherren zu beachten hat.

Hartmut, an dieser Stelle mußte ich mich gerade mal fragen, in welcher Traumwelt Du lebst. Wir sind den Spätsechzigern, wo etliche mit Pfeifchen rauchend durch die Gegend liefen oder sich auf Wiesen liegend sonnten und sich FIEDEN rufend oder zeigend ganz doll lieb hatten, schon lange entschwunden. Willkommen in der heutigen Realität. Die schaut nunmal anders aus und das nicht erst seit gestern. Weder haben sich alle lieb noch haben wir den großen Frieden. Leider.

 

Wir respektieren die Rechte der Bürger. Wir be-/achten sie auch. Aber wir haben auch die Rechte des Staates durchzusetzen, welche letztlich auch die der oder des einzelnen Bürgers sind. Und so haben eben andere Bürger auch das Recht, daß wir Rechte eines einzelnen beschneiden oder in diese eingreifen. Natürlich darf das der betroffene Bürger, der sich nun in einem seiner ungeschriebenen Gesetze verletzt sieht, beklagen und dies auch kundtun. Dagegen habe ich absolut nichts. Was ich allerdings erwarte, vor allem hier im Forum, wo niemand direkt betroffen ist, sondern wo wir lediglich einen hypothetischen Fall diskutiert haben, daß man sachlich bleibt und seinen Diskussions"partner" entsprechend fair behandelt. Auch das hat etwas mit Respekt, Anstand und Achtung zu tun, was so manch einer hier leider mehr oder weniger oft arg vermissen läßt.

 

Plötzlich sind hier die Rollen vertauscht, nicht mehr nur der Burgherr darf sich auf den Schlips getreten fühlen sondern fühlen sich die auf den Schlips getreten die doch nur nach gesetzlichen Rechten handeln. Versteht nicht wie kann das sein das ein Burgherr sich unmütig äußert.

Nö, weder sind hier die Rollen vertauscht noch fühle ich mich auf den Schlips getreten. Ich kann mit solchen Verbalentgleisungen ganz gut umgehen. Ist ja nicht das erste Mal hier. Und draußen im Leben kommt es auch ab und an vor. Ich kann wie gesagt auch durchaus Unmut seitens des Burgherren verstehen. Entsprechende Entgleisungen aber nur, wenn aus einem hypothetischen Fall ein Realfall geworden ist. Letztlich möchte ein TE in so einer Sache sicherlich auch unsere Sicht der Dinge erfahren. Wer damit nicht einverstanden ist, wie wir handeln, der darf das gerne äußern. Ich oder wir diskutieren gern darüber. ABER nur, solange es auch sachlich und fair zugeht. Ansonsten klinke zumind. ich mich zukünftig aus solchen Diskussionen aus.

 

Wenn der Burgherr sich nicht betroffen fühlen darf, mit welchem Recht darf sich dann der andere getroffen fühlen? Wurden dann nicht die gesetzlichen Regeln eingehalten? Wenn sie eingehalten wurden ist doch alles in Butter.

Lesen, Hartmut. Auch Du! Niemand verwehrt dem Burgherren, sich betroffen zu fühlen. Niemand. Du solltest auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Betroffenheit sollte nicht dazu führen, ausfallend zu werden.

 

Den Staatsorganen räume ich gewisse Sonderrechte ein die ein normaler Bürger nicht hat, die braucht er auch um seine Aufgaben zu bewältigen. Darin enthalten ist ein Vertrauensvorschuss. Im Gegenzug erwarte ich aber auch das mit solchen Sonderrechten sorgsam umgegangen wird. Diese Rechte nur nutzen wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.

Das geschieht auch durchaus. Wenn Kollegen einen Hausbesuch durchführen, dann hat man zuvor idR schon schriftlich versucht zu ermitteln, hatte aber wohl keinen Erfolg.

 

Wenn jemand mich sprechen will, und ich will nicht, dann muss das der andere respektieren.

Das machen wir auch. Ich würde und könnte Dich nie zu einer Aussage zwingen. Aber ich würde versuchen, mit Dir zu sprechen. Wenn Du mir dann sagst, daß Du das nicht möchtest, ist das so ok und auch akzeptiert.

 

Sich dann auf andere Weise aufdrängen geht nicht.

Nun, wenn mir die Tür nicht aufgemacht wird, so kann das verschiedene Gründe haben. Nicht nur den, daß man mit mir nicht reden möchte. Es gibt noch einige andere. Und ob es Dir nun schmecken mag oder nicht, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wird man dann natürlich versuchen, die Zielperson zu erreichen und zu sprechen. Diese andere Weise geht sehr wohl.

 

Warum sagt ihr Cops dann nicht auch mal, rechtlich ok, aber es war falsch so zu handeln.

Ganz einfach: weil es - zumind. IMHO und in diesem Fall - nicht grundsätzlich falsch war bzw. ist, so zu handeln. Man muß nicht damit rechnen, der unbekleidet aus der Dusche kommenden oder auf der Terrasse in der Sonne liegenden Frau (oder auch dem Mann) entgegenzutreten. Das ist ein sehr spitz konstruierter Einzelfall. Und sollte der mal vorkommen, tja, PECH für alle irgendwie. Aber davon stirbt man auch nicht.

 

Stattdessen wird von euch erklärt, wir Guten dürfen alles machen, und ihr habt das zu schlucken. Das Verhalten ist völlig ok. Der Bürger hat immer weniger Rechte, der Bürger sieht Polizei => Staat = Polizeistaat.

Das ist polemischer Unsinn!

 

Vertrauensvorschuss bedeutet, ich vertraue jemanden das er in erster Linie im Sinne der Bürger handelt, auf den Grundlagen welche die Rechtssprechung und die Gesetze ihm vorgeben.

Dem stimme ich zu. Aber eben ALLER Bürger. Wie ich weiter oben schon sagte, aben die Bürger aber unterschiedliche Ansprüche. Vor allem aber eben auch den Anspruch, daß der, der etwas verbockt hat, dafür auch zur Rechenschaft gezogen wird.

 

Dabei auch ein Fingerspitzengefühl zeigt.

Auch richtig. Nur: wo gehobelt wird, fallen eben auch Späne. Und auch hier gehen die Meinungen, wo wieviel Fingerspitzengefühl erforderlich oder notwendig ist, naturgemäß auseinander. Das Sensibelchen verlangt nach mehr, der Harte nach weniger.

 

Wiege ich ab, eine Owi, gegen Vertrauen, dann sollte es eigentlich klar sein das es besser ist eine Owi mal nicht erfolgreich zu verfolgen, als das Vertrauen zu verlieren. Weil dann wird der Cop nicht mehr als jemanden gesehen der in meinem Sinne handelt, sondern als jemand der nur noch die Interessen des Staates ( nicht als Gemeinschaft der Bürger gesehen ) im Auge hat.

Falsch. Das entspricht einer Einzelmeinung, aber ganz sicher nicht der der Masse. Denn die erwartet, daß auch im Falle einer Owi ermittelt wird und nicht aufgegeben wird, nur weil sich jemand u.U. durch die Ermittlungen in seinem "Vertrauen" erschüttert sehen könnte. Des weiteren sieht der, gegen den sich die Maßnahmen richten, den Cop eh nicht mehr als jemanden, der in seinem Sinne handelt. Denn dann hätte er dort nie aufschlagen dürfen.

In erster Linie haben wir die Interessen des Staates und damit AUCH die der Gemeinschaft der Bürger zu wahren und zu schützen, hinter denen ggf. die des einzelnen zurückzustehen haben.

 

Ab dem Moment haben wir Banarepublika, auf der einen Seite die Bürger, auf der anderen Seite der Staat, eine Identifikation findet nicht mehr statt. Eine Gegnerschaft mit gegenseitigen Misstrauen ist die Folge, bei der jede Seite aufrüstet. Es findet eine innere Kündigung statt.

Das ist totaler Unsinn. Eine Benanenrepublik hätten wir, käme der Einzelne mit dieser Masche durch. Das würde ggf. Schule machen und die Masse würde u.U. und zurecht das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren.

 

Um es mal deutlich auszudrücken, ich finde es widerlich wie ihr aufgerüstet durch die Gegend lauft. Angefangen von der schusssicheren Weste, bis zum Schießprügel an der Seite. Wenn ich bei uns in die Polizeidienststelle gehe, ein überall mit schusssicherem ausgestatteter Bau. Sind Polizisten wirklich so gefährdet das alle Fenster schusssicher sein müssen? Muss sich die Polizei wirklich so vor dem Bürger fürchten? Wo ist da Vertrauen?

Nun, was Du als widerlich betrachtest, erachte ich als erforderlich. Sicherlich ist nicht die Masse der Bürger so gefährlich, daß wir entsprechend aufgerüstet auftreten müssen, aber es gibt genug Menschen, die das erforderlich machen. Ich kann jedem nur vor die Stirn schauen, nicht aber seine Gedanken lesen oder seine Absichten erahnen.

 

Tja, Hartmut, was wirst Du nur sagen, wenn ich jetzt berichte, daß wir zukünftig sogar noch um ein weiteres Ausrüstungsstück ergänzt werden?! Demnächst erhalten wir eine ausziehbare Version des Tonfa. Soweit mir bekannt wurde der aber nicht von den Kollegen allgemein gefordert, sondern viel mehr von Seiten der Politik. Man mag mich korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte.

 

Was ich sehe ist, es eskaliert immer mehr, Vertrauen verschwindet immer mehr, und nicht nur bei mir. Von daher frage ich mich ob solche Provokationen wie einfach mal über die Terrasse gehen wirklich sein müssen.

1. sehe ich nicht, was Du siehst. Das mag bei Dir so sein, bei sehr vielen anderen Menschen hingegen nicht.

2. mag es für den ein oder anderen eine unnötige Provokation darstellen, einfach mal über die Terrasse zu gehen, im Einzelfall hingegen kann es eben erforderlich und zielführend sein. Sollte sich dann jemand peinlich berührt fühlen, sollte es mit einer höflichen Entschuldigung auch getan sein. Alles andere halte ich für sehr übertrieben.

 

Und müsst ihr euch dann wirklich noch hinter dem stellen der hier imho erheblich zu weit gegangen ist.

Wenn ich persönlich dahinter stehe, ja. Und das tue ich in diesem Fall halt auch.

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Das ist meines Erachtens inakzeptabel, denn damit macht der Staat sich unglaubwürdig.

Unglaubwürdig wird der Staat wenn er unverhältnismäßig reagiert, als Bedrohung empfunden wird. Nenne mir einen vernünftigen Grund warum die :heul: den Betroffenen der keinen Kontakt will, quasi durch die Hintertür zu einem Kontakt zwingen darf.

 

Wir respektieren die Rechte. Wie ich bereits erklärt habe, haben wir aber eben auch das Recht, das Grundstück zu betreten. Wenn du nun sagst, wir müssen Rechte respektieren (was wir mit Sicherheit auch machen) dann wird dir nichts anderes übrig bleiben, als auch unsere Rechte zu respektieren.

Nein, ihr stellt euer Recht über das Recht des Betroffenen. Das Recht des Betroffenen sich nicht zu äußern wird negiert. Ihr habt andere Möglichkeiten ein Ergebnis zu bekommen, auch wenn es mehr Aufwand bedeutet.

 

Wäge das Recht des Betroffenen sich nicht zu äußern, unbehelligt in seiner Wohnung zu sein, gegen eure Rechte ab.

 

Es geht hier nur um eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Es besteht auch keine Gefahr das sich der Betroffene dem Verfahren entziehen kann.

 

Wie meinst du denn, wäre es politisch möglich, das Problem zu lösen? Meinst du wirklich, eine noch höhere Strafandrohung hätte die o.g. Täter davon abgehalten, meine Kollegen zu ermorden?

Mit Strafen erreicht man nichts. Aber ich stelle es mir einfacher vor gegen ein Feindbild gewalttätig zu werden als gegen jemanden der mir als Mensch begegnet. Als politisch meine ich eben hier, den Mensch Polizist als einen Menschen zu sehen und nicht als "Gegenstand". Die Polizei wieder in die Gesellschaft integrieren.

 

Vor allem, die Polizei nicht mehr als Prügelknabe der Nation zu benutzen. Egal ob Loveparade oder S21, Castor und was es sonst noch für Schlachtfelder gibt. Die wirklich Verantwortlichen waschen sich die Hände in Unschuld. Nur wenn die Polizeiführung bei dem Spiel mitspielt, darf man sich nicht wundern wenn die Polizisten verheizt werden.

 

Die Sicherheitsbereiche sind im Wachbereich. Bei der Vernehmung durch das Verkehrskommissariat solltest du gewöhnlich wieder im "normalen Bereich" sein.

Ist bei uns alles hinter Panzerglas.

 

Übrigens: Warst du schon mal im Knast? Die dortigen Vorkehrungen sind mit denen einer Polizeiwache in keiner Weise zu vergleichen.

Auch möchte ich anmerken, daß die Sicherheitsvorkehrungen mittlerweile bei jedem Amtsgericht höher sind als bei einer Wache (Taschenkontrollen werden bei uns nicht durchgeführt)

Wenn man Türen erst öffnen lassen muss das man rein und wieder raus kommt, kommt mir das schon als Knast vor. Das durch eine Schleuse gegangen werden muss, weil sich nicht zwei Türen gleichzeitig öffnen lassen. Führt jetzt aber zu weit.

 

Dennoch auch hier, der Staat schützt sich immer mehr vor seinen Bürgen wenn Du die Sicherheitsvorkehrungen ansprichst. Sowas geht schief.

 

MfG.

 

hartmut

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Unglaubwürdig wird der Staat wenn er unverhältnismäßig reagiert, als Bedrohung empfunden wird. Nenne mir einen vernünftigen Grund warum die den Betroffenen der keinen Kontakt will, quasi durch die Hintertür zu einem Kontakt zwingen darf.
Der Grund liegt im Recht des Staatest, Ordungswidrigkeiten zu Verfolgen. Zwar kann der Betroffene seine aktive Mitwirkung verweigern (und wir werden ihn auch nicht dazu zwingen), jedoch hat er nun einmal eine Duldungspflicht, ob es nun gefällt oder nicht.

 

Nein, ihr stellt euer Recht über das Recht des Betroffenen.
Der Gesetzgeber hat der Polizei diese Rechte übertragen.

 

Mit Strafen erreicht man nichts. Aber ich stelle es mir einfacher vor gegen ein Feindbild gewalttätig zu werden als gegen jemanden der mir als Mensch begegnet. Als politisch meine ich eben hier, den Mensch Polizist als einen Menschen zu sehen und nicht als "Gegenstand". Die Polizei wieder in die Gesellschaft integrieren.
Ich dachte wirklich, du würdest vernünftige Vorschläge machen. Du willst also dem gewaltbereiten BTM'er, der durch die geschlossene Tür schießt, dem durchgeknallten Typen, der die Tür vom Streifenwagen aufreiß und einer Kollegin das Messer ins Herz sticht oder auch dem Typen, der auf seiner Flucht am Streifenwagen vorbei fährt und zwei Kollegen in den Kopf schießt erklären, die Polizei sei Teil der Gesellschaft und daher solle er von seinen Gewalttätigkeiten absehen?

 

Dennoch auch hier, der Staat schützt sich immer mehr vor seinen Bürgen wenn Du die Sicherheitsvorkehrungen ansprichst.
Nicht vor seinen Bürgern sondern vor wenigen, die gewaltbereit sind. Das ist ein Unterschied.

 

Gruß

Goose

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Unglaubwürdig wird der Staat wenn er unverhältnismäßig reagiert, als Bedrohung empfunden wird. Nenne mir einen vernünftigen Grund warum die :heul: den Betroffenen der keinen Kontakt will, quasi durch die Hintertür zu einem Kontakt zwingen darf.

Es wird dadurch kein Kontakt erzwungen. Der Betroffene kann und darf sich immer noch abwenden und einen Kontakt verweigern.

 

Nein, ihr stellt euer Recht über das Recht des Betroffenen. Das Recht des Betroffenen sich nicht zu äußern wird negiert. Ihr habt andere Möglichkeiten ein Ergebnis zu bekommen, auch wenn es mehr Aufwand bedeutet.

Siehe oben. Wenn uns der Betroffene mitteilt, er wolle sich nicht äußern, dann ist damit die Sache vor Ort erstmal erledigt und beendet. Und wie ich bereits oben weiter schonmal schrieb, steht der Hausbesuch nicht an erster Stelle, sondern erfolgt idR erst, nachdem andere Möglichkeiten keinen Erfolg brachten.

 

Wäge das Recht des Betroffenen sich nicht zu äußern, unbehelligt in seiner Wohnung zu sein, gegen eure Rechte ab.

Das Recht des Betroffenen, sich nicht äußern zu wollen bzw. zu müssen, wird nicht tangiert. Sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird ebenfalls nicht tangiert, da niemand seine Wohnung betritt. Du dichtest etwas hinzu, was nicht Bestandteil der Ausgangslage war und was so auch sicherlich nicht erfolgen würde.

 

Es geht hier nur um eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Es besteht auch keine Gefahr das sich der Betroffene dem Verfahren entziehen kann.

Stimmt, es ist eine Owi und keine Straftat. Aber es besteht durchaus die "Gefahr", daß der Betroffene sich der Verfolgung der Owi entzieht.

 

Mit Strafen erreicht man nichts. Aber ich stelle es mir einfacher vor gegen ein Feindbild gewalttätig zu werden als gegen jemanden der mir als Mensch begegnet. Als politisch meine ich eben hier, den Mensch Polizist als einen Menschen zu sehen und nicht als "Gegenstand". Die Polizei wieder in die Gesellschaft integrieren.

Daß man mit Strafen nichts erreicht, ist Unsinn. Man erreicht damit u.U. nicht jeden oder nicht so wie vllt gewünscht. Eine Wirkung aber haben Strafen sehr wohl.

 

Bzgl. Deiner Vorstellung das Feindbild betreffend darf ich Dir aber sagen, daß es manche Leute überhaupt nicht interessiert, wer da wem wie begegnet. Darüber hinaus betrachte und fühle ich mich als Polizist durchaus als in die Gesellschaft integriert und auch von den hiesigen Menschen geachtet und respektiert.

 

Vor allem, die Polizei nicht mehr als Prügelknabe der Nation zu benutzen. Egal ob Loveparade oder S21, Castor und was es sonst noch für Schlachtfelder gibt. Die wirklich Verantwortlichen waschen sich die Hände in Unschuld. Nur wenn die Polizeiführung bei dem Spiel mitspielt, darf man sich nicht wundern wenn die Polizisten verheizt werden.

Och Hartmut, Du weißt selbst, daß das Träumereien sind. Die Polizeiführung kann sich dem "Spiel" gar nicht verweigern. Die Polizei wird immer die Kohlen für die Politik aus dem Feuer holen müssen. Daran wird sich nichts ändern.

 

Wenn man Türen erst öffnen lassen muss das man rein und wieder raus kommt, kommt mir das schon als Knast vor. Das durch eine Schleuse gegangen werden muss, weil sich nicht zwei Türen gleichzeitig öffnen lassen. Führt jetzt aber zu weit.

Auch das hast durchaus Sinn und Daseinsberechtigung. Das aber en detail zu erläutern, würde auch etwas zu weit führen.

 

Dennoch auch hier, der Staat schützt sich immer mehr vor seinen Bürgen wenn Du die Sicherheitsvorkehrungen ansprichst. Sowas geht schief.

Falsch. Du siehst das durch einen ziemlich eingegrenzte und subjektive Brille. Vllt solltest Du einfach mal nachfragen, warum diese technischen Vorkehrungen so geschaffen wurden.

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Ein Fundstück offizieller Seite; hier wird eine andere Sicht der Dinge gelehrt als unsere Forencops vertreten:

 

Was ist eine Wohnung?

 

Daraus:

Wohnung= alle zu Wohnzwecken gewidmeten

Räumlichkeiten.

• ...oder detailreicher:

• = Raum, der einem Menschen allein oder gemeinsam mit

anderen dazu dient, geschützt vor ungewolltem Eindringen

jeder Art zu schlafen, zu essen, seine persönl. Habe

aufzubewahren und allen Aktivitäten nachzugehen, denen er

unbehelligt von anderen nachgehen will.

 

Schutzbereich weit auslegen !

• Mietwohnungen, Wohnhäuser, Hausboote

• Auch: Nebenräume (Keller, Garage)

• Auch: nur vorübergehende Unterkunft:

Hotelzimmer, Wohnmobile, sogar Zelte und

Schlafwagenabteile!

Wohnung

8

• Eine Durchsuchung soll auf dem ca. 1,2

Hektar großen Park rund um die Villa des

Vorstandsvorsitzenden einer AG stattfinden.

Art. 13 tangiert?

Ja ! Auch: Umfriedetes Besitztum, wenn gegen Betreten

geschützt (Hecken, Zaun, Graben).

..... aber .....

...eine Form der Einfriedung muss sein.

• Nicht ausreichend: „Betreten-verboten“-Schild

• Nicht: Autos, wohl aber Schlafkabine im LKW

 

Prinzip:

• = alles, was räumliche Privatsphäre nach außen erkennbar

werden läßt.

• = Geschützt wird ein persönlicher Lebensbereich, das Recht,

vom Staat „in Ruhe gelassen zu werden“.

 

Liest sich etwas abgehackt, da aus einer Präsentation herauskopiert. Im Original wirds besser lesbar.

 

 

Übrigens:

Der Verfasser Michael Jasch ist Professor für Straf- und Strafverfahrensrecht an der Polizeiakademie Niedersachsen.

 

 

Noch Fragen?

 

 

 

Das Spiel geht weiter:

Angenommen die Kollegen kommen ein weiteres mal, wieder das gleiche Spiel.

Klingeln, keine Reaktion, wieder auf die Terasse, wieder klopfen an die Glastür.

 

Am Fenster (in der Wohnung) 3 spielende Kinder, max. 6 Jahre alt. Einer der Beamten fordert eines der Kinder auf, die Tür zu öffnen.

Das Kind erwidert: "ich darf nicht aufmachen". Nicht mehr, nicht weniger. Cops ziehen wieder ab.

 

Selbstverständlich kann ein Polizist einen Hausbewohner bitten, die Tür zu öffnen, wie soll er sonst ermitteln. Genau das kann der Hausbewohner auch ablehnen, entweder durch Wort oder Tat.

 

Wird dasselbe aber von einem Kind verlangt, finde ich es angesichts der jüngsten Gewaltverbrechen an Kindern äußerst bedenklich.

Ich will den Kollegen übrigens nichts dergleichen unterstellen, nur dass das klar ist. Aber ein Freund und Helfer sollte so nicht vorgehen. Pfui!

 

Ist das jetzt immer noch in Ordnung (vom Kind ja, aber vom Cop)?

Und jetzt kommt mir bloß nicht mit der Uniform!

Immerhin ist Fastnachtszeit, und welcher 6jährige kann schon eine Fantasieuniform von einer echten unterscheiden?

 

 

 

 

Schlussendlich geht es hier um die Abwägung zweier Rechtsgüter:

Art 13GG gegen Owi

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gegen Straßenverkehrsordnung

 

Welches ist wohl höher anzusiedeln?

 

 

Ist zwar schon eine Weile her, aber:

"Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."

Zwar nicht am Balkan oder Hindukusch, aber zumindest in der eigenen Wohnung gilt das für mich nach wie vor...

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Dann sind wir in der Bananenrepublik. Wer abgebrüht ist und über die erfoderlichen Mittel verfügt kommt mit allem durch. Möchte ich nicht.

Die :heul: hat mehrere Möglichkeiten den Fahrer zu identifizieren. Den wahrscheinlichen Fahrer zu befragen ist nur eine der Möglichkeiten.

 

 

 

Am elegantesten ist es halt bei uns gelöst: Auskunftspflicht für den Halter.

 

Und net schon wieder : Grundgesetz

 

Weil bei etlichen anderen Dingen scheixxst sich die Politik/Justiz/Verwaltung auch nicht um das GG!!!!!

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Hab noch was gefunden:

 

Für den Begriff der Wohnung hat sich im Laufe der Zeit eine standardisierte Definition der Wohnung i. S. d. Art. 13 Abs. 1 GG herausgebildet (! vgl. aber auch die nun vorhandenen Legaldefinition in § 12 Abs. 3 BWG!): Jeder Raum, der der allgemeinen Zugänglichkeit durch einen nach außen erkennbaren Willen entzogen ist und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht wird. In der Klausur müsste diese Definition nicht näher begründet werden. Sie wird aber insbesondere durch die teleologische Aus-legung bestätigt, in der nach dem Sinn und Zweck des Art. 13 GG gefragt wird: Art. 13 GG will die per-sönliche Lebensführung innerhalb einer räumlichen Sphäre insbesondere vor staatlicher Intervention schützen.

Angesichts dieses Schutzzwecks verbietet sich eine einengende Auslegung des Begriffs »Wohnung« als Wohnraum innerhalb eines ortsfesten Gebäudes. Denn seine schutzbedürftige Privat-sphäre kann der Bürger auch in beweglichen oder weniger festen Wohnstätten entwickeln. Andererseits würde der Begriff der Wohnung ausufern, würde man darunter jede Örtlichkeit verstehen, an der Le-bensgestaltung stattfindet. Es bedarf vielmehr einer gewissen körperlichen Abgrenzung gegenüber dem allgemein zugänglichen Raum.

 

Quelle

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@Stang66: Es wird hier doch nicht bestritten, daß Art. 13 GG tangiert ist. Jedoch besteht Art. 13 GG aus sieben Absätzen, und u.a. im letzten Absatz wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen in Art. 13 (1) GG eingegriffen werden darf.

 

Gruß

Goose

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Ein Problem, wenn man überhaupt von einem Problem sprechen kann, habe ich mit Leuten, die sich als Mittelpunkt der Welt betrachten und Rechte für sich in Anspruch nehmen, die sie de facto nicht besitzen, und sich dann, wenn man diskutiert, im Ton vergreifen.

Bin nicht der Mittelpunkt der Erde, misch mich dennoch ein wenn es mir beliebt.

 

So inetwa könnte man es ausdrücken. Eine Maßnahme, die erforderlich und rechtlich ok ist, hat der Bürger zu schlucken.

Erforderlich wäre es wenn es keine anderen Möglichkeiten gäbe, gibt es aber.

Und wenn Michel geschluckt hat macht ihr noch :heul: , wir dürfen.

 

Ja... ungeschriebene Gesetze, die sich ein jeder ganz nach Belieben und seinen persönlichen Belangen kreiert, die die Polizei im Falle eines Zusammentreffens natürlich auch zu kennen UND selbstverständlich im Sinne des Burgherren zu beachten hat.

Hartmut, an dieser Stelle mußte ich mich gerade mal fragen, in welcher Traumwelt Du lebst. Wir sind den Spätsechzigern, wo etliche mit Pfeifchen rauchend durch die Gegend liefen oder sich auf Wiesen liegend sonnten und sich FIEDEN rufend oder zeigend ganz doll lieb hatten, schon lange entschwunden. Willkommen in der heutigen Realität. Die schaut nunmal anders aus und das nicht erst seit gestern. Weder haben sich alle lieb noch haben wir den großen Frieden. Leider.

Ähm, wegen der ungeschriebenen Gesetze, gehört da nicht auch der von dir belagter Ton dazu? Du willst das die ungeschriebenen Gesetze eingehalten werden, und ich will es, warum halten wir sie denn beide nicht ein?

Und wenn Du schon meinen Ton beklagst, der Ton kommt daher das ich eben nicht mit dem Pfeifchen auf der Wiese liege, eher :heul: bin.

 

Wir respektieren die Rechte der Bürger. Wir be-/achten sie auch. Aber wir haben auch die Rechte des Staates durchzusetzen, welche letztlich auch die der oder des einzelnen Bürgers sind. Und so haben eben andere Bürger auch das Recht, daß wir Rechte eines einzelnen beschneiden oder in diese eingreifen. Natürlich darf das der betroffene Bürger, der sich nun in einem seiner ungeschriebenen Gesetze verletzt sieht, beklagen und dies auch kundtun. Dagegen habe ich absolut nichts. Was ich allerdings erwarte, vor allem hier im Forum, wo niemand direkt betroffen ist, sondern wo wir lediglich einen hypothetischen Fall diskutiert haben, daß man sachlich bleibt und seinen Diskussions"partner" entsprechend fair behandelt. Auch das hat etwas mit Respekt, Anstand und Achtung zu tun, was so manch einer hier leider mehr oder weniger oft arg vermissen läßt.

Falsch. Ihr macht das was ihr dürft, nach dem fragt ihr, nicht nach den Rechten des Bürgers. Da kenne ich einen in Brandenburg der mischt regelmäßig ungebetene Besucher auf. :heul:

Es ist ja sehr großzügig von dir das sich der Bürger ärgern darf.

 

 

Nö, weder sind hier die Rollen vertauscht noch fühle ich mich auf den Schlips getreten. Ich kann mit solchen Verbalentgleisungen ganz gut umgehen. Ist ja nicht das erste Mal hier. Und draußen im Leben kommt es auch ab und an vor. Ich kann wie gesagt auch durchaus Unmut seitens des Burgherren verstehen. Entsprechende Entgleisungen aber nur, wenn aus einem hypothetischen Fall ein Realfall geworden ist. Letztlich möchte ein TE in so einer Sache sicherlich auch unsere Sicht der Dinge erfahren. Wer damit nicht einverstanden ist, wie wir handeln, der darf das gerne äußern. Ich oder wir diskutieren gern darüber. ABER nur, solange es auch sachlich und fair zugeht. Ansonsten klinke zumind. ich mich zukünftig aus solchen Diskussionen aus.

Schon wieder klagt er über ungeschriebene Gesetze. Warum sind sie sobald sie dich betreffen so wichtig, und im anderen Fall völlig untergeordnet dem Ziel jemanden ein Gespräch aufzudrängen.

 

Lesen, Hartmut. Auch Du! Niemand verwehrt dem Burgherren, sich betroffen zu fühlen. Niemand. Du solltest auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Betroffenheit sollte nicht dazu führen, ausfallend zu werden.

Soll aber auch nicht dazu führen sich den Frust reinzufressen und sich resigniert in eine Ecke zu verziehen. Soll Leute geben die dann schnell bissig werden.

 

Das geschieht auch durchaus. Wenn Kollegen einen Hausbesuch durchführen, dann hat man zuvor idR schon schriftlich versucht zu ermitteln, hatte aber wohl keinen Erfolg.

Ändert aber nichts daran das nicht mit allen Mitteln versucht werden muss den Betroffenen zu Gesicht zu bekommen. Es reicht doch wenn er keinen Kontakt will.

 

Das machen wir auch. Ich würde und könnte Dich nie zu einer Aussage zwingen. Aber ich würde versuchen, mit Dir zu sprechen. Wenn Du mir dann sagst, daß Du das nicht möchtest, ist das so ok und auch akzeptiert.

Und ich sage, ich will nicht, trotzdem willst Du mich sehen um das nette Bildchen mit meinem Gesicht zu vergleichen. Muss ich das zulassen?

 

Nun, wenn mir die Tür nicht aufgemacht wird, so kann das verschiedene Gründe haben. Nicht nur den, daß man mit mir nicht reden möchte. Es gibt noch einige andere. Und ob es Dir nun schmecken mag oder nicht, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wird man dann natürlich versuchen, die Zielperson zu erreichen und zu sprechen. Diese andere Weise geht sehr wohl.

Das es geht wissen wir ja jetzt, dennoch gefallen lassen würde ich es mir nicht. Und wenn ich mit einer Strumpfhose über den Kopf euch wegjagen müsste.

 

Ganz einfach: weil es - zumind. IMHO und in diesem Fall - nicht grundsätzlich falsch war bzw. ist, so zu handeln. Man muß nicht damit rechnen, der unbekleidet aus der Dusche kommenden oder auf der Terrasse in der Sonne liegenden Frau (oder auch dem Mann) entgegenzutreten. Das ist ein sehr spitz konstruierter Einzelfall. Und sollte der mal vorkommen, tja, PECH für alle irgendwie. Aber davon stirbt man auch nicht.

Sehe ich völlig anders.

 

Dem stimme ich zu. Aber eben ALLER Bürger. Wie ich weiter oben schon sagte, aben die Bürger aber unterschiedliche Ansprüche. Vor allem aber eben auch den Anspruch, daß der, der etwas verbockt hat, dafür auch zur Rechenschaft gezogen wird.

Ihr sollt ja ach die Sünder jagen, aber nicht über alle Grenzen hinweg.

 

Auch richtig. Nur: wo gehobelt wird, fallen eben auch Späne. Und auch hier gehen die Meinungen, wo wieviel Fingerspitzengefühl erforderlich oder notwendig ist, naturgemäß auseinander. Das Sensibelchen verlangt nach mehr, der Harte nach weniger.

Gerade am Fingerspitzengefühl mangelt es hier in diesem hypothetischen Fall. Keiner verlangt das ihr mit Wattebäuschen schmeist wenn ihr die Regeln durchsetzt, aber doch bitte mit Sinn und Verstand.

 

Falsch. Das entspricht einer Einzelmeinung, aber ganz sicher nicht der der Masse. Denn die erwartet, daß auch im Falle einer Owi ermittelt wird und nicht aufgegeben wird, nur weil sich jemand u.U. durch die Ermittlungen in seinem "Vertrauen" erschüttert sehen könnte. Des weiteren sieht der, gegen den sich die Maßnahmen richten, den Cop eh nicht mehr als jemanden, der in seinem Sinne handelt. Denn dann hätte er dort nie aufschlagen dürfen.

In erster Linie haben wir die Interessen des Staates und damit AUCH die der Gemeinschaft der Bürger zu wahren und zu schützen, hinter denen ggf. die des einzelnen zurückzustehen haben.

Siehste, hier sagst Du "Interessen des Staates und auch der Bürger", auch Du hast die Trennung vollzogen. Und ich erkenne nicht warum hier das Gemeinwohl Schaden nehmen sollte wenn ihr auf eine andere Art den Übeltäter überführt.

 

Das ist totaler Unsinn. Eine Benanenrepublik hätten wir, käme der Einzelne mit dieser Masche durch. Das würde ggf. Schule machen und die Masse würde u.U. und zurecht das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren.

Wenn einige durch die Masche schlüpfen, davon wird das Vertrauen nicht erschüttert. Wenn übertrieben gejagt wird, dann schon.

 

Tja, Hartmut, was wirst Du nur sagen, wenn ich jetzt berichte, daß wir zukünftig sogar noch um ein weiteres Ausrüstungsstück ergänzt werden?! Demnächst erhalten wir eine ausziehbare Version des Tonfa. Soweit mir bekannt wurde der aber nicht von den Kollegen allgemein gefordert, sondern viel mehr von Seiten der Politik. Man mag mich korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte.

Finde ich den falschen Weg.

 

1. sehe ich nicht, was Du siehst. Das mag bei Dir so sein, bei sehr vielen anderen Menschen hingegen nicht.

2. mag es für den ein oder anderen eine unnötige Provokation darstellen, einfach mal über die Terrasse zu gehen, im Einzelfall hingegen kann es eben erforderlich und zielführend sein. Sollte sich dann jemand peinlich berührt fühlen, sollte es mit einer höflichen Entschuldigung auch getan sein. Alles andere halte ich für sehr übertrieben.

Entschuldigt wird wenn etwas falsch gemacht wurde, warum denn erst was falsch machen?

 

MfG.

 

hartmut

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@Goose:

@Stang66: Es wird hier doch nicht bestritten, daß Art. 13 GG tangiert ist. Jedoch besteht Art. 13 GG aus sieben Absätzen, und u.a. im letzten Absatz wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen in Art. 13 (1) GG eingegriffen werden darf.

 

 

Du meinst den hier?

 

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

 

Wo genau finde ich da die Verfolgung einer Geschwindigkeitsübertretung?

Wenn das der Wille des Gesetzgebers wäre, hätte er es bestimmt hineingeschrieben - zumindest sinngemäß.

 

Ich lese hier nicht ansatzweise etwas von "zum Zwecke von Ermittlungen" oder ähnliches.

Darauf wird zwar in Art 13GG Abs. 3 Bezug genommen, hier geht es um Ermittlungen - aber nur im Falle "besonders schwerer Straftaten"

 

 

Also beantworte mir bitte folgende Fragen:

Dient die Fahrerermittlung bei einer Owi im BGB

- zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen?

- zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung?

- zur Behebung der Raumnot?

- zur Bekämpfung von Seuchengefahr?

- zum Schutze gefährdeter Jugendlicher?

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zum juristischen Gefahrenbegriff:

Gefahr - juristische Definition:

 

 

Mit Gefahr wird eine Lage bezeichnet, in der bei ungehindertem Weiterlauf der Dinge, ein Zustand oder ein Verhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen.

 

Mit dringender Gefahr wird eine Gefahr für Schäden besonders wichtige Güter oder eine Gefahr die einen besonders großen Schaden erwarten lässt bezeichnet.

 

Als erhebliche wird eine Gefahr bezeichnet, wenn Schaden für ein bedeutsames Rechtsgut zu fürchten ist.

Mit gemeiner Gefahr wird eine Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Personen bezeichnet (z.B. bei Naturkatastrophen).

 

Man könnte also auch fragen: welche Art von Gefahr wird durch die Verletzung des Art. 13GG zum Zwecke der Fahrerermittlung im Falle einer (bereits in der Vergangenheit geschehenen) Geschwindigkeitsübertretung verhütet oder abgewehrt? Eine dringende oder eine gemeine?

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@Stang66: Das wurde nun schon in Beitrag 7 beantwortet.

 

Du wirfst offensichtlich eine Menge durcheinander. Versuche mal das, was du da so gelesen hast, auch zu sortieren. Insbesondere schau dir mal die Eingriffsintensität an. Wir reden nicht von einer Durchsuchung (diese muss nach Art 13(2) GG i.d.R. durch einen Richter angeordnet werden), wir reden nicht von einer akustischen Wohnraumüberwachung (diese muss i.d.R. durch 3 Richter angeordnet werden), wir reden vom einem Betreten des Grundstücks, und dieses steht nach Art. 13(7) GG nur unter Gesetzesvorbehalt. Und ein solches Gesetz ist eben die Strafprozessordnung.

 

Gruß

Goose

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Jetzt sind wir wieder am Anfang des Kreises angelangt...

 

Du willst also allen Ernstes sagen, der Strafanspruch des Staates steht über der im Grundgesetz verankerten Unverletzbarkeit der Wohnung?

 

Junge, Junge. Das ist argumentativ ganz schön dünnes Eis auf das du dich hier begibst.

Ich ringe wirklich schwer mit mir, hier nicht die Nazi- / Stasikeule auszupacken. Aber ich habs mir ja vorgenommen...

 

 

Wie lässt sich deine Sichtweise (die ist mir mittlerweile durchaus klar - seit Beitrag Nr. 7) mit dem vereinbaren, was an der Polizeiakademie Niedersachsen zu dem Thema gelehrt wird?

 

Was ist mit der direkten Ansprache der Kinder?

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Du willst also allen Ernstes sagen, der Strafanspruch des Staates steht über der im Grundgesetz verankerten Unverletzbarkeit der Wohnung?
Bei einem vergleichsweise geringen Eingriff, wie das hier der Fall ist (Betreten des Grundstückes) sehe ich das so.

Der Gesetzgeber hat die Rechte aus Art. 13 GG nicht schrankenlos gewährt, er hat diverse Eingriffsmöglichkeiten eröffnet.

Wie ich dir ja nun schon dargelegt habe, besteht hier im Ursprungssachverhalt die Möglichkeit, in das Grundrecht nach Art. 13 GG einzugreifen.

 

Das ist auch kein argumentativ dünnes Eis (ich habe im Gegenteil den Eindruck, daß die, die anderer Ansicht sind, nicht einmal auf dünnem Eis stehen, sondern vielmehr keine Argumente vorbringen, die meine Sichtweise entkräftet).

Bevor ich mir nun weiter die Finger wund schreibe, bringe doch bitte mal ein paar Argumente (und damit meine ich nicht irgendwelche Links, die nicht auf den Sachverhalt anwendbar sind) und zeige mir, warum § 163b StPO keine Grundlage bietet, in Art. 13 GG einzugreifen.

 

Noch mal zur Verdeutlichung: Ebenso, wie es u.a. an der Polizeiakademie Niedersachsen gelehrt wird (und nicht nur da) erkenne auch ich im Betreten des Grundstücks einen Eingriff in Art. 13 GG (oder kannst du mir zeigen, wo ich etwas anderes behauptet habe?).

Darum geht es jedoch nicht. Es geht um die Frage, ob der Eingriff in Art. 13 GG gerechtfertigt ist. Und daß das der Fall ist, habe ich dir nun wirklich schon in epischer Breite dargelegt...

Ich habe den Eindruck, du erkennst nicht, daß, auch wenn ein Grundrechtseingriff vorliegt, die Maßnahme trotzdem rechtmäßig sein kann.

 

Jetzt auf die Sachverhaltserweiterung mit den Kindern einzugehen, geht meines Erachtens nun doch zu weit. Mein Ausbilder nannte das damals dann "Kongo-Sachverhalte".

 

Gruß

Goose

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Ein Problem, wenn man überhaupt von einem Problem sprechen kann, habe ich mit Leuten, die sich als Mittelpunkt der Welt betrachten und Rechte für sich in Anspruch nehmen, die sie de facto nicht besitzen, und sich dann, wenn man diskutiert, im Ton vergreifen.
Bin nicht der Mittelpunkt der Erde, misch mich dennoch ein wenn es mir beliebt.

Du darfst Dich gerne einmischen. Ich wäre der letzte, der Dir das untersagen wollte. Aber trotzdem bist Du kaum auf meine eigentliche Aussage (siehe Zitat) eingegangen. Naja, kommt ja vllt noch.... ich lese weiter....

 

Erforderlich wäre es wenn es keine anderen Möglichkeiten gäbe, gibt es aber. Und wenn Michel geschluckt hat macht ihr noch :P , wir dürfen.

1. das ist Deine persönliche Meinung. Wenn schriftlich und telefonisch bereits vergeblich versucht wurde zu ermitteln, was bitte schön wären denn dann noch die anderen Alternativen, die Dir VOR dem Besuch so vorschweben?

2. die zweite Bemerkung ist unsachlicher und überflüssiger Blödsinn.

 

Ähm, wegen der ungeschriebenen Gesetze, gehört da nicht auch der von dir belagter Ton dazu? Du willst das die ungeschriebenen Gesetze eingehalten werden, und ich will es, warum halten wir sie denn beide nicht ein?

Und wenn Du schon meinen Ton beklagst, der Ton kommt daher das ich eben nicht mit dem Pfeifchen auf der Wiese liege, eher :heul: bin.

Ach soooo... jetzt auf diese Tour. Ok. Dann sag doch beim nächsten Mal einfach vorher Bescheid, wie Du Dich aufzuführen gedenkst, dann setz ich Dich mal eben auf Ignore-Modus und gut ist.

Der "gute Ton" ist etwas, was einem normalerweise schon in der Kinderstube mitgegeben worden sein sollte. Dazu bedarf es keiner ungeschriebenen Gesetze. Höflichkeit und Sachlichkeit sind die Voraussetzung und Basis jedweder Kommunikation. Offensichtlich mangelt es Dir aber an vernünftigen Argumenten, anders weiß ich Deinen merkwürdigen Vergleich nicht zu bewerten. In meinem Beruf habe ich mich in erster Linie an Recht und Gesetz zu halten, nicht aber an irgendwelche persönlichen und "ungeschriebenen Gesetze".

Wenn Du eher :heul: bist, kein Problem. Dann hast Du ja auch sicher nichts dagegen, wenn Dein Gegenüber sich ähnlich verhält.

 

Falsch. Ihr macht das was ihr dürft, nach dem fragt ihr, nicht nach den Rechten des Bürgers. Da kenne ich einen in Brandenburg der mischt regelmäßig ungebetene Besucher auf.

Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn wir das machen, was wir dürfen, beachten wir dabei insbes. auch die Rechte des Gegenübers.

 

Es ist ja sehr großzügig von dir das sich der Bürger ärgern darf.

Schön, daß Du das feststellst.

 

Schon wieder klagt er über ungeschriebene Gesetze. Warum sind sie sobald sie dich betreffen so wichtig, und im anderen Fall völlig untergeordnet dem Ziel jemanden ein Gespräch aufzudrängen.

Hartmut, noch einmal und ganz deutlich für Dich, ggf. auch zum Mitschreiben: ich klage nicht über "ungeschriebene Gesetze", ich fordere einfach nur ein normales und von allen durchaus auch zu erwartendes Verhalten ein. Wenn das nicht möglich ist, ziehe ich für mich meine Konsequenzen und klinke mich aus.

Der Unterschied liegt darin, daß es sich bei dem einen um menschliches Miteinander (für dich "ungeschriebene Gesetze"), bei dem anderen um niedergelegtes und auch zu befolgendes Recht handelt. So. Und wenn ich den auftrag erhalte, in einer Owi entsprechend zu ermitteln, dann werde ich das auch entsprechend tun. Da interessieren keine persönlichen Befindlichkeiten oder "ungeschriebene Gesetze", die sich eh jeder nach eigenem Gut und Dünken bastelt, damit er möglichst gut ausschaut. Wenn er nicht mit mir reden möchte, so ist das, wie ich bereits sagte, ok. Ich zwinge ihn nicht dazu!

 

Jetzt verstanden?

 

Soll aber auch nicht dazu führen sich den Frust reinzufressen und sich resigniert in eine Ecke zu verziehen. Soll Leute geben die dann schnell bissig werden.

Tja, wenn es diese Leute dann meinen, bissig werden zu müssen, auch gut. Völlig überzogen allerdings, wenn man einen Sachverhalt in der Theorie behandelt. In der Praxis, vis-à-vis, sähe es dann eh wieder bei sehr vielen ganz anders aus.

 

Ändert aber nichts daran das nicht mit allen Mitteln versucht werden muss den Betroffenen zu Gesicht zu bekommen. Es reicht doch wenn er keinen Kontakt will.

Du verstehst es offensichtlich nicht oder willst es nicht verstehen. Es muß und wird auch mit den rechtlich zulässigen Mitteln versucht, den Betroffenen zu ermitteln. Mag sein, daß Dir das als kleiner Outlaw und Robin Hood nicht paßt, ändert aber nichts an der Situation und Rechtslage.

 

Und ich sage, ich will nicht, trotzdem willst Du mich sehen um das nette Bildchen mit meinem Gesicht zu vergleichen. Muss ich das zulassen?

Im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten wirst Du das wohl zulassen müssen.

 

Das es geht wissen wir ja jetzt, dennoch gefallen lassen würde ich es mir nicht. Und wenn ich mit einer Strumpfhose über den Kopf euch wegjagen müsste.

:heul: Jau, kannst Du ja gern versuchen. Nur: solange wir uns nicht außerhalb des Rechts bewegen, wirst Du es wohl zulassen müssen.

 

Sehe ich völlig anders.

Das dachte ich mir. Und das darfst Du auch. Ändert aber trotzdem nichts.

 

Ihr sollt ja ach die Sünder jagen, aber nicht über alle Grenzen hinweg.

Das tun wir auch nicht. Die Grenzen gleichen aber halt eben nicht denen, die Du Dir für Dich persönlich zurechtgebastelt hast.

 

Gerade am Fingerspitzengefühl mangelt es hier in diesem hypothetischen Fall. Keiner verlangt das ihr mit Wattebäuschen schmeist wenn ihr die Regeln durchsetzt, aber doch bitte mit Sinn und Verstand.

Tja, aber eben auch hier ist letzteres Auslegungssache. Der eine sieht es so, der andere eben so. Der Betroffene ist sauer und wettert über überzogenes Vorgehen, ein anderer meint, es wäre absolut richtig und notwendig.

 

Siehste, hier sagst Du "Interessen des Staates und auch der Bürger", auch Du hast die Trennung vollzogen. Und ich erkenne nicht warum hier das Gemeinwohl Schaden nehmen sollte wenn ihr auf eine andere Art den Übeltäter überführt.

Ich habe geschrieben "und DAMIT auch der Gemeinschaft Bürger". Das ist ein Unterschied. Der Staat sind die Bürger. Und nicht nur der einzelne Bürger. Der Staat ist aber auch die "Dachkonstruktion", die die Gemeinschaft der Bürger erst möglich macht und dafür sorgt, daß sich der einzelne Bürger nicht zu weit über den Rand des zulässigen hinauslehnt. Naturgemäß lehnt dieser Bürger diese "Form" oder Seite des Staates ab.

Das Gemeinwohl nähme "Schaden", würde der Übeltäter nicht überführt. Und wenn ich die Möglichkeit habe, ihn mit der gewählten und ZULÄSSIGEN Methode zu überführen, dann mache ich das. Auch, wenn es dem Übeltäter nicht gefällt. Dem gefallen alle anderen Möglichkeiten übrigens auch nicht. Jedenfalls nicht die, die geeignet sind, ihn zu überführen.

 

Wenn einige durch die Masche schlüpfen, davon wird das Vertrauen nicht erschüttert. Wenn übertrieben gejagt wird, dann schon.

Tja, das ist Deine Meinung. Ich habe in diesem Punkt eine andere.

 

Finde ich den falschen Weg.

Möglich, vllt auch nicht.

 

Entschuldigt wird wenn etwas falsch gemacht wurde, warum denn erst was falsch machen?

Och, eine Entschuldigung erfolgt nicht nur, wenn man etwas falsch gemacht hat. In diesam Fall kann ich auch nichts Falsches erkennen. Es wäre hier einfach ein Akt der Höflichkeit, sich zu entschuldigen.

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Jetzt sind wir wieder am Anfang des Kreises angelangt...

Du willst also allen Ernstes sagen, der Strafanspruch des Staates steht über der im Grundgesetz verankerten Unverletzbarkeit der Wohnung?

Junge, Junge. Das ist argumentativ ganz schön dünnes Eis auf das du dich hier begibst.

 

Junge, Junge, du hast da einiges nicht verstanden mit den Grundrechten. Grundgesetze/Grundrechte werden im Verwaltungsrecht/Polizeirecht LAUFEND eingeschränkt. Nicht umsonst bekommt man an den Hochschulen der Polizei/Verwaltung die Grundrechtsrechtprüfung (Schutzbereich - Schranke - Schranke/Schranke) gelehrt. Nicht jeder Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechtes ist verfassungswidrig. Das Grundrecht selbst bzw. einfache Gesetze erlauben den Eingriff. Davon ausgenommen ist nur die Menschenwürde, hier ist jeder Eingriff in den Schutzbereich automatisch eine Grundrechtsverletzung und damit verfassungswidrig, ohne Ausnahme.

 

Beispiel:

 

Art 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

 

[...]

 

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

 

Ein solches Gesetz ist z. B. das Polizeigesetz Ba-Wü:

 

 

§ 4

Einschränkung von Grundrechten

 

Durch polizeiliche Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes können im Rahmen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt werden

das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes),

die Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes),

das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes),

die Freizügigkeit (Artikel 11 des Grundgesetzes),

die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes),

das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes).

 

 

§ 31

Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

 

(1) Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.

(2) Die Polizei kann eine Wohnung nur durchsuchen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich eine Person in der Wohnung befindet, die

a) in Gewahrsam genommen werden darf,

b) widerrechtlich festgehalten wird oder

c) infolge Hilflosigkeit an Leib oder Leben gefährdet ist, oder

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich eine Sache in der Wohnung befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf. (--> §§ 32,33 PolG)

 

[...]

 

 

(5) Außer bei Gefahr im Verzug darf eine Durchsuchung nur durch das Amtsgericht angeordnet werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung vorgenommen werden soll. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Gegen die Entscheidung des Gerichts findet die Beschwerde statt; die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Eine die Durchsuchung anordnende Entscheidung des Gerichts bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Bekanntmachung an den Betroffenen.

 

 

§ 28

Gewahrsam

 

(1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn

1. auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht verhindert oder eine bereits eingetretene erhebliche Störung nicht beseitigt werden kann, oder

2. der Gewahrsam zum eigenen Schutz einer Person gegen drohende Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist und die Person

a) um Gewahrsam nachsucht oder

b) sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in einer hilflosen Lage befindet oder

c) Selbsttötung begehen will, oder

3. die Identität einer Person auf andere Weise nicht festgestellt werden kann.

 

 

Du wirst verstehen, dass ich dir das jetzt nicht näher erläutern kann, denn dafür wäre ein komplette Prüfung notwendig samt Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe, Ermessensprüfung etc.

Ich bin auch im Polizeirecht nicht so fit, da ich ja kein Polizeibeamter sondern Verwaltungsbeamter bin. Aber auch dort gibt es dass zu hauf, z. B. bei Gewerbeuntersagungen wird jemandem verboten seinen Beruf auszuüben (Einschränkung Art. 12)

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Bevor ich mir nun weiter die Finger wund schreibe, bringe doch bitte mal ein paar Argumente (und damit meine ich nicht irgendwelche Links, die nicht auf den Sachverhalt anwendbar sind) und zeige mir, warum § 163b StPO keine Grundlage bietet, in Art. 13 GG einzugreifen.

 

Nun, Art 13GG Absatz 7 passt auch nicht so richtig... denn es wird ja keine konkrete Gefahr abgewehrt. Aber lassen wir das.

 

 

 

Noch mal zur Verdeutlichung: Ebenso, wie es u.a. an der Polizeiakademie Niedersachsen gelehrt wird (und nicht nur da) erkenne auch ich im Betreten des Grundstücks einen Eingriff in Art. 13 GG (oder kannst du mir zeigen, wo ich etwas anderes behauptet habe?).

 

Gtu, in diesem Punkt sind wir uns einig. Das Betreten der Terrasse (und ich bin mir sehr sicher, dass da der Blick auch wandert und die Terrasse "durchsucht" wird) ist ein Verstoß gegen Art 13GG. Es geht lediglich darum, in welchen Fällen die Polizei dagegen verstoßen darf und in welchen nicht. Ich denke über akute Gefahrenabwehr (häusliche Gewalt oder Verfolgung von schweren Straftaten) müssen wir nicht streiten; in diesen Fällen wäre es ok.

 

 

Darum geht es jedoch nicht. Es geht um die Frage, ob der Eingriff in Art. 13 GG gerechtfertigt ist. Und daß das der Fall ist, habe ich dir nun wirklich schon in epischer Breite dargelegt...

Ich habe den Eindruck, du erkennst nicht, daß, auch wenn ein Grundrechtseingriff vorliegt, die Maßnahme trotzdem rechtmäßig sein kann

.

 

Siehe oben, das erkenne ich durchaus. Nur sehe ich die Grenzen der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit woanders als du. Für dich ist die StPO eine Rechtfertigung für alles, was irgendwie mit Ermitttlungen zu tun hat; ich bewerte das eben anders.

Da kommen wir glaube ich auch nicht mehr zusammen.

 

 

Jetzt auf die Sachverhaltserweiterung mit den Kindern einzugehen, geht meines Erachtens nun doch zu weit. Mein Ausbilder nannte das damals dann "Kongo-Sachverhalte".

 

Das finde ich schade, denn im Gegensatz zu erschossenen Wachhunden oder überfahrenen Rehen, über die hier seitenlang spekuliert und fantasiert wird ist dies reeller Teil des beschriebenen Sachverhaltes.

Glaub mir: an dem Fall ist nichts konstruiert und diese Entwicklung ist jünger als dieser Thread...

Daher würde mich dein Standpunkt zum verhalten der Polizei zu diesem Punkt interessieren (auch wenn ich deine Zurückhaltung bzgl. konstruierter Fälle mit immer neuen Details verstehen kann).

 

 

@Mizzy:

Danke für deine Ausführungen, aber auch hier dreht es sich darum, ob die Verfolgung einer OWi durch die

der "Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" dient.

Ich meine nein, Goose meint ja.

 

Das und nichts anderes ist der Knackpunkt.

 

Der Rest ist - wie Goose festgestellt hat - in epischer Breite geklärt und weitgehend unstrittig:

- Betreten der Terrasse=Teil der Wohnung=Eingriff in Art 13 GG.

- Einschränkung des Art 13GG, wenn die Voraussetzungen gegeben sind: rechtmäßiggemäß diverser Verwaltungsvorschriften und Gesetze, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird und die im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen beachtet werden.

 

Die Frage ist: wenn bereits ein Strafzettel ein Grundrecht aushebelt, was ist es dann überhaupt wert?

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Nun, Art 13GG Absatz 7 passt auch nicht so richtig... denn es wird ja keine konkrete Gefahr abgewehrt. Aber lassen wir das.
Daß er hier passt habe ich dir erklärt.

 

 

Gtu, in diesem Punkt sind wir uns einig. Das Betreten der Terrasse (und ich bin mir sehr sicher, dass da der Blick auch wandert und die Terrasse "durchsucht" wird) ist ein Verstoß gegen Art 13GG. Es geht lediglich darum, in welchen Fällen die Polizei dagegen verstoßen darf und in welchen nicht. Ich denke über akute Gefahrenabwehr (häusliche Gewalt oder Verfolgung von schweren Straftaten) müssen wir nicht streiten; in diesen Fällen wäre es ok.
Hier vermischst du jetzt das Betreten und Durchsuchen. Auch wenn ich beim Betreten keine Augenbinde tragen muss, trennt es sich vom Durchsuchen doch deutlich ab.
Siehe oben, das erkenne ich durchaus. Nur sehe ich die Grenzen der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit woanders als du. Für dich ist die StPO eine Rechtfertigung für alles, was irgendwie mit Ermitttlungen zu tun hat; ich bewerte das eben anders.

Da kommen wir glaube ich auch nicht mehr zusammen.

Kannst du das denn auch irgendwie begründen?

Du stellst im Eingangsposting eine Frage, bekommst eine Antwort, die dir offensichtlich nicht gefällt, sagst, daß das falsch sei, erbringst aber nichts, was das auch belegen würde.

 

 

Danke für deine Ausführungen, aber auch hier dreht es sich darum, ob die Verfolgung einer OWi durch die Polizei der "Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" dient.

Ich meine nein, Goose meint ja.

Der Unterschied ist: Ich sage "Ja" und begründe das auch.

 

Gruß

Goose

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HAlte dir doch noch mal vor Augen, worum es geht. Da macht jemand bewusst die Tür nicht auf, um sich vor der OWi-Verfolgung zu drücken. Soll man dann unverrichteter Dinge wieder abziehen?

Ja, umdrehen und gehen.

'tschuldigung 'hartmut', aber so geht das nun wirklich nicht. Schoen, dass du die Rechte der Buerger im Sinne hast, aber selbige kommen auch zusammen mit etwas anderem: den Pflichten. Und hierzu gehoert in meinen Augen, auch zu dem zu stehen, was man angestellt hat. Sich nach einer begangenen OWI einfach hinter den vier Waenden zu verschanzen - gar auf der Terrasse in der Sonne zu luemmeln - und zu sagen, der Polizist, der den Staat vertritt - und damit die Behoerde, die dazu da ist, OWIen zu verfolgen - darf nicht auf mein Grundstueck und zwar auf gar keinen Fall - so geht das nun wirklich nicht!

 

Und ja, es ist bedauerlich, dass die Polizisten sich mit kugelsicheren Westen und ebensolchen Fenstern in der Wache schuetzen muessen - aber bitte schiebe doch nicht die Schuld daran auf die Polizisten. Die wollen ihren Job machen und dieses, wie jeder normale Arbeitnehmer, bis ins Rentenalter, gesund und munter. Dass sie sich dazu derart heftig ausruesten muessen, liegt nun ganz und gar nicht an ihnen selbst.

 

Übrigens: Warst du schon mal im Knast? Die dortigen Vorkehrungen sind mit denen einer Polizeiwache in keiner Weise zu vergleichen.

Eben, eben! Und nicht nur das: Im Knast kannst Du nicht einfach umdrehen und wieder hinaus gehen, da sind zu viele Tueren dazwischen, deren Schluessel man nicht verfuegbar hat......

Mir stellen sich bei derartig leichtfertig hingeknallten 'Vergleichen' immer wieder die Nackenhaare auf...... :heul:

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Nein, ihr stellt euer Recht über das Recht des Betroffenen. Das Recht des Betroffenen sich nicht zu äußern wird negiert. Ihr habt andere Möglichkeiten ein Ergebnis zu bekommen, auch wenn es mehr Aufwand bedeutet.

Das ist einigermassen Unsinn, 'hartmut'. Der Betroffene hat sehr wohl das Recht, sich nicht zu aeussern - nur muss er dieses auch kund tun. Sich einfach zu verstecken ist nun mal kein solches kundtun des Rechts auf Schweigen....... :heul:

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Mit Strafen erreicht man nichts. Aber ich stelle es mir einfacher vor gegen ein Feindbild gewalttätig zu werden als gegen jemanden der mir als Mensch begegnet. Als politisch meine ich eben hier, den Mensch Polizist als einen Menschen zu sehen und nicht als "Gegenstand". Die Polizei wieder in die Gesellschaft integrieren.

Ein sehr hehres Ziel, 'hartmut', jedoch sprichst Du offensichtlich die Falschen an. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass den Polizisten daran gelegen ist, in der Gesellschaft verhasst zu sein, ganz im Gegenteil! Es ist aber genau die andere Seite - hier der Buerger, bzw. Teile dieser Masse - die daran kein Interesse haben. Hier ist anzusetzen, der Respekt gegenueber dem Polizeibeamten muss wieder her. Das hat nichts mit Unterwuerfigkeit oder Obrigkeitshoerigkeit zu tun, einfach nur mit gesundem Menschenverstand. Dazu gehoert m. M. nach auch, dass der Polizist, der den Garten eines Buergers betritt, weil er eine OWI zu verfolgen hat, nicht sofort als Stoerer des Friedens unter Zurhilfenahme der wahnsinnigsten Konstrukte angeklagt wird.

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Das werde ich auch machen. Wenn ich am Montag wieder arbeiten gehe dann frage ich meinen Chef. Er hat Verwandschaft bei der Polizei.

 

So ich habe dann heute Nacht meinen Chef gefragt. Ich hatte ihn ja schon Samstag angerufen das er am Wochenende mal nachfragt.

Der Polizist sagt jedenfalls etwas anderes. Es darf zwar leider das Grundstück betreten werden aber es steht bei einer Ordnungswidrigkeit nicht im Verhältnis und würde er auch nie machen. Hausbesuche schon aber eben nicht in Garten oder ins Haus sehen. Schon garnicht wenn dort sich Hunde aufhalten.

Zum Verhalten von unseren Polizisten musste er nur lachen und sowas wäre im im Polizeidienst noch nie zu hören gekommen.

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@HarryB

 

Und ja, es ist bedauerlich, dass die Polizisten sich mit kugelsicheren Westen und ebensolchen Fenstern in der Wache schuetzen muessen - aber bitte schiebe doch nicht die Schuld daran auf die Polizisten. Die wollen ihren Job machen und dieses, wie jeder normale Arbeitnehmer, bis ins Rentenalter, gesund und munter. Dass sie sich dazu derart heftig ausruesten muessen, liegt nun ganz und gar nicht an ihnen selbst.

 

Müssen tut niemand wasdas einzige,was man wirklich muss,ist sterben.

Ein Polizist muß sich nicht mit solchen Dingen schützen,in gewissen Gegenden unseres Landes ist sowas nicht nötig,in andren wohl sehr angebracht.Ich muß auch nicht überall Sicherheitsschuhe tragen,es ist aber manchmal besser,wenn man sie anhat.

 

:heul: :heul: Rentenalter ist was andres als Pensionsalter,da liegen noch Jahre dazwischen,und die entscheiden oftmals ,ob man seinen Lebensabend genießen kann oder nicht.

 

Dass diese Berufsart sich so schützen muß,liegt an der Politik/den Politikern dieses Landes und an deren Leuten,die diese machen,außerdem ist ein großer Grund die Zahl der Angestellten und deren Aufgaben.

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Das werde ich auch machen. Wenn ich am Montag wieder arbeiten gehe dann frage ich meinen Chef. Er hat Verwandschaft bei der Polizei.

 

So ich habe dann heute Nacht meinen Chef gefragt. Ich hatte ihn ja schon Samstag angerufen das er am Wochenende mal nachfragt.

Der Polizist sagt jedenfalls etwas anderes. Es darf zwar leider das Grundstück betreten werden aber es steht bei einer Ordnungswidrigkeit nicht im Verhältnis und würde er auch nie machen. Hausbesuche schon aber eben nicht in Garten oder ins Haus sehen. Schon garnicht wenn dort sich Hunde aufhalten.

Zum Verhalten von unseren Polizisten musste er nur lachen und sowas wäre im im Polizeidienst noch nie zu hören gekommen.

Ein bisschen dünn, wenn du jetzt hier von einem erzählst, der einem erzählt hat, findest du nicht?

 

Begründe das doch mal.

 

Zum Thema Verhältnismäßigkeit bei Ordnungswidrigkeiten.

Ich hatte neulich einen in der Zelle. Dummerweise hatte er das Geld nicht dabei, um seine Erzwingungshaft abzuwenden, daher fand er sich bis zur Bezahlung durch seine Frau, vier Stunden später, im Polizeigewahrsam wieder. Es ging um ursprünglich 5 Euro (mittlerweile natürlich zzgl. Kosten)

 

Gruß

Goose

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@goose

Nur sehe ich die Grenzen der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit woanders als du. Für dich ist die StPO eine Rechtfertigung für alles, was irgendwie mit Ermitttlungen zu tun hat; ich bewerte das eben anders.

Da kommen wir glaube ich auch nicht mehr zusammen.

Kannst du das denn auch irgendwie begründen?

Du stellst im Eingangsposting eine Frage, bekommst eine Antwort, die dir offensichtlich nicht gefällt, sagst, daß das falsch sei, erbringst aber nichts, was das auch belegen würde.

 

Nun, wo ist der Unterschied zwischen uns beiden?

Du begründest anhand von Gesetzestexten, ich ebenfalls. Dem jeweils anderen vorzuwerfen, er würde keine Argumente bringen hilft der Diskussion nicht weiter.

 

Der Wortlaut der Gesetzestexte (das kommt von der Legislative) ist unstrittig, der Inhalt und der Wille des Gesetzgebers offenbar nicht.

Offenbar gibt es zwischen der Interpretation dieser Texte durch die Exekutive (=du) und den Bürger (=ich) eine Diskrepanz.

 

Genau aus diesem Grund gibt es Richter, auch Judikative genannt.

 

Das ganze nennt man Gewaltenteilung... aus gutem Grund, wie ich feststelle.

 

 

(ich habe im Gegenteil den Eindruck, daß die, die anderer Ansicht sind, nicht einmal auf dünnem Eis stehen, sondern vielmehr keine Argumente vorbringen, die meine Sichtweise entkräftet).

Unter diese Voraussetzungen ist es natürlich schwierig, Argumente zu bringen, da sie eh nicht anerkannt werden...

 

 

Was ist jetzt mit dem Einlaßbegehren den Kindern gegenüber?

Lass mich raten: das findest du auch falsch, möchtest es aber nciht zugeben?

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Ein bisschen dünn, wenn du jetzt hier von einem erzählst, der einem erzählt hat, findest du nicht?

 

Begründe das doch mal.

 

Was soll ich denn begründen? Der Polizist hat das zu meinem Chef gesagt. Wahrscheinlich auch noch ein paar Dinge mehr aber im groben eben sowas. Er würde jedenfalls wegen so Kleinkram NICHT in Gärten eindringen. Reicht dir das nicht? Er finde euer Verhalten eben übertrieben und schon lächerlich. Anders siceht es natülich bei schweren Straftaten aus aber nicht wegen einem Ticket in Höhe von 20€ :heul:

Leider ist der schon etwas älter und hat mit Internet nicht so viel zu tun sonst würde ich ihn gerne hier mal die Anttwort geben lassen.

 

Es ging um ursprünglich 5 Euro (mittlerweile natürlich zzgl. Kosten)

 

Lächerlich oder kommst du dir dann sehr toll vor? kommt mir echt so vor. :heul:

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Ein Polizist muß sich nicht mit solchen Dingen schützen,in gewissen Gegenden unseres Landes ist sowas nicht nötig,in andren wohl sehr angebracht.Ich muß auch nicht überall Sicherheitsschuhe tragen,es ist aber manchmal besser,wenn man sie anhat.

Dem könnte ich vllt in Teilbereichen zustimmen.

Ich zB trage die Schußweste fast nie. Das Problem dabei ist: passiert etwas, wird sofort gefragt, ob ich die Schußweste an hatte. Und wehe, wenn nicht. Dessen bin ich mir bewußt und mache es trotzdem nicht. Ist aber mein persönliches "Risiko". Grundsätzlich müßte ich sie aber tragen.

Andererseits ist es auch so, daß auch schon in Gegenden, wo man es überhaupt nicht kannte oder erwartet hätte, Kollegen angegriffen und sogar getötet wurden. Von daher würde ich nie sagen, es gäbe Gegenden, wo sowas nicht nötig ist.

 

Rentenalter ist was andres als Pensionsalter,da liegen noch Jahre dazwischen,und die entscheiden oftmals ,ob man seinen Lebensabend genießen kann oder nicht.

Was bzw. wieviel sind denn "Jahre"? Hast Du Dich informiert (wenn ja, warum dann keine konkrete Zahl?), oder geht es Dir nur mal wieder darum, zu polemisieren?!

 

außerdem ist ein großer Grund die Zahl der Angestellten und deren Aufgaben.

Die Zahl? Geht's auch etwas genauer, warum die Zahl ein Grund sein soll?

Unsere Aufgaben sind recht klar definiert. Daß wir damit dem ein oder anderen auf die Füße treten, ist zwangsläufig der Fall. Das läßt sich auch nicht ändern.

 

Was ist jetzt mit dem Einlaßbegehren den Kindern gegenüber?

Lass mich raten: das findest du auch falsch, möchtest es aber nciht zugeben?

Na, dann sage ich mal etwas dazu: wir haben nicht das ganze Jahr Karneval und schon mal gar nicht überall in der Republik. Ich wohne bspw. in einer Gegend, wo man mit Karneval gar nichts anzufangen weiß. Das mal vorweg. Zu Deiner Frage: ICH hätte kein Problem damit, die Kinder anzusprechen. Ich würde sie aber lediglich fragen, wo ihre Eltern sind und nicht unbedingt versuchen, daß mir die Kinder das Betreten des Hauses ermöglichen. Denn da habe ich ohne die Zustimmung der Eigentümer unter den ausgangs genannten Voraussetzungen nichts zu suchen. Insofern fände ich es nicht falsch, die Kinder anzusprechen. Es kommt auf das WIE an und mit welcher Zielrichtung man es macht.

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@Stang66: Wo begründest du? Du hast einige Links zum Art. 13 GG eingefügt, gehst aber in keiner Weise auf den Gesetzesvorbehalt ein, oder habe ich da was übersehen?

 

Unter diese Voraussetzungen ist es natürlich schwierig, Argumente zu bringen, da sie eh nicht anerkannt werden...
Dazu müsste erst mal ein Argument kommen, was mehr sagt als "Das sehe ich anders"

 

Was ist jetzt mit dem Einlaßbegehren den Kindern gegenüber?
Wie ich sagte, langsam sind wir wirklich bei Kongo-Sachverhalten, auf die ich nicht weiter eingehen werde.

 

@Raserfan:

Was soll ich denn begründen? Der Polizist hat das zu meinem Chef gesagt. Wahrscheinlich auch noch ein paar Dinge mehr aber im groben eben sowas. Er würde jedenfalls wegen so Kleinkram NICHT in Gärten eindringen. Reicht dir das nicht? Er finde euer Verhalten eben übertrieben und schon lächerlich. Anders siceht es natülich bei schweren Straftaten aus aber nicht wegen einem Ticket in Höhe von 20€

Leider ist der schon etwas älter und hat mit Internet nicht so viel zu tun sonst würde ich ihn gerne hier mal die Anttwort geben lassen.

Du kennst also einen, der einen kennt, und der hat gesagt, sagt zumindest dein Chef...

Na, wenn ich gewusst hätte, daß hier nun solch überzeugende Argumente kommen...

 

Übrigens: Wer spricht von 20 Euro?

 

Lächerlich oder kommst du dir dann sehr toll vor? kommt mir echt so vor.
Das ist nicht lächerlich. Ich komme mir dabei auch nicht toll vor. Das Beispiel diente nur, dir zur zeigen, daß du offensichlich die Verhältnismäßigkeitsgrundsätze falsch einschätzt.

 

Gruß

Goose

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Was soll ich denn begründen? Der Polizist hat das zu meinem Chef gesagt. Wahrscheinlich auch noch ein paar Dinge mehr aber im groben eben sowas. Er würde jedenfalls wegen so Kleinkram NICHT in Gärten eindringen. Reicht dir das nicht? Er finde euer Verhalten eben übertrieben und schon lächerlich. Anders siceht es natülich bei schweren Straftaten aus aber nicht wegen einem Ticket in Höhe von 20€ :heul:

Leider ist der schon etwas älter und hat mit Internet nicht so viel zu tun sonst würde ich ihn gerne hier mal die Anttwort geben lassen.

Viele Köche bewirken, daß die Speisen unterschiedlich zubereitet werden. So auch hier. Schön, wenn sich der Bekannte Deines Chefs anders verhalten würde. Er darf unsere Vorgehens auch gern übertrieben oder als lächerlich betrachten. Jedem das Seine. Nur, und das sollte man doch bitte schön im Hinterkopf behalten, geht es hier nicht um 20,- €, sondern um ein Bußgeld, also mindestens ca. 60,- € (inkl. Gebühren). Für ein VG von 20,- € würde ich diesen Aufwand wahrscheinlich auch nicht betreiben. Für eine Owi-Anzeige schon.

 

Der Umstand, daß er schon etwas älter (wie alt denn?) ist, sagt schon einiges aus. Ich kenne auch genügend ältere Kollegen (idR Ü50), die am liebsten fast gar nichts mehr tun würden. Außer vllt, sich nett mit dem Bürger unterhalten und ihm dann und wann über den Arm schrubbeln...... solche finden sich vorwiegend im Bezirksdienst wieder. Da ist dieses Verhalten auch ganz angebracht, da man vielfach insbes. mit ältern zu tun hat. Offensichtlich aber ist es auch NUR die MEINUNG dieses Kollegen. Etwas dünn finde ich, um es in diesem Fall als Argument durchgehen zu lassen.

 

Lächerlich oder kommst du dir dann sehr toll vor? kommt mir echt so vor.

Das ist nicht lächerlich, das ist so vorgeschrieben.

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Der Wortlaut der Gesetzestexte (das kommt von der Legislative) ist unstrittig, der Inhalt und der Wille des Gesetzgebers offenbar nicht.

Offenbar gibt es zwischen der Interpretation dieser Texte durch die Exekutive (=du) und den Bürger (=ich) eine Diskrepanz.

 

Genau aus diesem Grund gibt es Richter, auch Judikative genannt.

 

Das ganze nennt man Gewaltenteilung... aus gutem Grund, wie ich feststelle.

Wir haben keine richtige Gewaltenteilung in Deutschland. :heul:

Legislative, Exekutive und Judikative sollten eigenständig sein.

Bei uns ist jetzt das Konstrukt, die Exikutive ist der Legislative unterstellt. Deutlich zu sehen das die Innenminister die obersten Dienstherrn der Polizei sind. Also ein Minister als Angehöriger der Legislative, ist der oberste Chef der Exekutive. Während die Polizei als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft wiederum Teil der Judikative sind.

 

Um es extrem auszudrücken. Die Legislative kann Gesetze erlassen, durch den Innenminister von der Polizei überwachen lassen, die Polizei arbeitet dann als Ermittlungspersonen für die Staatsanwaltschaft.

 

Ein Polizist ist also in allen drei Gewalten eingebunden. Gewaltenteilung steht also nur auf dem Papier.

 

MfG.

 

hartmut

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Zum Thema Verhältnismäßigkeit bei Ordnungswidrigkeiten.

Ich hatte neulich einen in der Zelle. Dummerweise hatte er das Geld nicht dabei, um seine Erzwingungshaft abzuwenden, daher fand er sich bis zur Bezahlung durch seine Frau, vier Stunden später, im Polizeigewahrsam wieder. Es ging um ursprünglich 5 Euro (mittlerweile natürlich zzgl. Kosten)

Du kennst aber schon den Unterschied zwischen einem Haftbefehl, und ermitteln in einer Owi? :heul:

 

MfG.

 

hartmut

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