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Rechts überholen Auf Der Autobahn


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Hallo Leute,

 

ich habe eine Frage an die Rechtsprofis hier im Forum.

 

Heute morgen klingelte der Briefträger mit einem RSA-Brief an meiner Tür, mit Liebesbrief von der BH Kufstein. Inhalt, eine "Aufforderung zur Rechtfertigung", ich hätte mit meinem Fahrzeug auf der Autobahn ein anderes Fahrzeug rechts überholt.

Den Brief kann ich vll. heute Nacht noch anhängen.

 

Was mich verwundert: Es gab nie eine Anonymverfügung oder ähnliches, weshalb mich der direkte Weg ins "ordentliche Verfahren" schon etwas wundert. Da ich ein Firmenfahrzeug lenke (und keine direkte Verbindung zu mir hergestellt werden kann), gehe davon aus, das in meiner Firma eine Lenkererhebung gemacht wurde.

 

Da mir das bis jetzt noch nie untergekommen ist, habe ich mal ein wenig gestöbert und folgendes gefunden:

 

Voraussetzungen:

Es liegt eine Anzeige gegen eine bestimmte Person vor.

Die zu verhängende Strafe ist höher als 365 € oder

die Feststellung erfolgte durch eine Privatperson oder

es wurde gegen eine Strafverfügung Einspruch erhoben.

1. trifft wohl zu

2. kann ich mir beim Rechtsüberholen nicht vorstellen

3. kann ich mir gut vorstellen

4. es gab nie eine Strafverfügung gegen mich

 

Wie gehe ich jetzt da vor? Zugeben und die Sache aus der Welt schaffen, Ausrede suchen (nebeneinanderfahren, daher kein Rechts überholen), oder begründete Zweifel schaffen (In meiner Firma an selben Standort in Innsbruck fährt ein baugleiches Fahrzeug mit fast identem Kennzeichen).

Letzeres funktioniert aber nur, wenn die ANzeige von einer Privatperson stammt...

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Ok, jetzt mit der Sachberarbeiterin geredet:

 

Die Anzeige kommt von einer Privatperson, die den Beifahrer als Zeugen nennt. Mir wird vorgeworfen, ich hätte rechts überholt, weitere zwei Fahrzeuge rechts überholt und wäre zwischen den Spuren ZickZack gefahren. Auf der Verkehrsbeinflussungsanlage war "80" "Gefahrenzeichen / Andere Gefahren" und "Winterdienst" geschalten. In der Anzeige stand nichts von "Gefährdung"

Was mich ein wenig stört war ein Satz, das der Täter wegen einer Unfallaufnahme nicht angehalten werden konnte. Was das jetzt genau heißen soll, konnte mir die Sachbearbeiterin auch nicht sagen. Ich gehe aber davon aus, das wenn die Polizei diese Tat gesehen hätte, diese auch die Anzeige selbst geschrieben hätte und selbst als Zeuge aufgetreten wären...

 

Wie sollte ich jetzt vorgehen??

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Ups, das ist hier irgendwie durchgerutscht. Böse Sache.

 

Wahrscheinlich hast Du deshalb keine kompetenten Antworten erhalten, weil sich hier kaum jemand mit dem Recht in Österreich auskennt. Immerhin sind hier auch ein paar Österreicher aktiv und ich hoffe, dass sie das irgendwann lesen werden.

 

Auch ich habe keine passende Antwort für Dich, da an der Grenze zum Alpenstaat mein Fachwissen endet. Sorry :rolleyes:

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Hallo,

 

bei derartigen Verkehrsübertretungen ist keine Anonymverfügung vorgesehen, sondern es wird gleich (wenn der Fahrer bekannt ist) eine Strafverfügung erlassen.

 

Es ist anzunehmen, daß der Halter (Firma) in der Lenkerauskunft Dich als Fahrer angegeben hat, daher wurde die Strafverfügung gleich an dich geschickt.

 

Für dieses Delikt ist ein Strafrahmen von max. 726,- Euro vorgesehen, diese kann jedoch beim Vorliegen von besonders gefährlichen Verhältnissen, bzw. bei besonderer Rücksichtslosigkeit auf bis zu 2.180,- Euro angehoben werden. Dazu noch Pappe weg für mind. 3 Monate. Überdies kann mangelnde Verkehrszuverlässigkeit unterstellt werden.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Ok, jetzt mit der Sachberarbeiterin geredet:

 

Die Anzeige kommt von einer Privatperson, die den Beifahrer als Zeugen nennt. Mir wird vorgeworfen, ich hätte rechts überholt, weitere zwei Fahrzeuge rechts überholt und wäre zwischen den Spuren ZickZack gefahren. Auf der Verkehrsbeinflussungsanlage war "80" "Gefahrenzeichen / Andere Gefahren" und "Winterdienst" geschalten. In der Anzeige stand nichts von "Gefährdung"

Was mich ein wenig stört war ein Satz, das der Täter wegen einer Unfallaufnahme nicht angehalten werden konnte. Was das jetzt genau heißen soll, konnte mir die Sachbearbeiterin auch nicht sagen. Ich gehe aber davon aus, das wenn die Polizei diese Tat gesehen hätte, diese auch die Anzeige selbst geschrieben hätte und selbst als Zeuge aufgetreten wären...

 

Wie sollte ich jetzt vorgehen??

 

Meine Empfehlung ist, dass Du Dich an einen Anwalt (spezialisiert auf Straßenverkehrsrecht) wendest. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die KFZ-bezogene Anlassfälle inkludiert, um so besser.

Wenn nicht, trotzdem: Anwalt konsultieren! Möglicherweise kannst Du mit seiner Hilfe die Angelegenheit so regeln, dass es am Ende kostenneutral ist (Bußgeld vs. Anwaltskosten). Manche Anwälte bieten auch eine kostenlose Erstberatung an, schau mal unter der Tiroler Anwaltskammer Klick nach. Möglicherweise gibt es noch eine weitere Option, dies jedoch nur unter PN.

 

Drücke Dir die Daumen.

 

LG!

Eribär

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Hallo,

 

bei derartigen Verkehrsübertretungen ist keine Anonymverfügung vorgesehen, sondern es wird gleich (wenn der Fahrer bekannt ist) eine Strafverfügung erlassen.

 

Es ist anzunehmen, daß der Halter (Firma) in der Lenkerauskunft Dich als Fahrer angegeben hat, daher wurde die Strafverfügung gleich an dich geschickt.

 

Für dieses Delikt ist ein Strafrahmen von max. 726,- Euro vorgesehen, diese kann jedoch beim Vorliegen von besonders gefährlichen Verhältnissen, bzw. bei besonderer Rücksichtslosigkeit auf bis zu 2.180,- Euro angehoben werden. Dazu noch Pappe weg für mind. 3 Monate. Überdies kann mangelnde Verkehrszuverlässigkeit unterstellt werden.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

Die Tat wurde von einer Privatperson angezeigt, daher gehts ohne Strafverfügung direkt ins "ordentliche (Verwaltungsstraf)verfahren"....

 

@Eribär: bitte schicke mir die weitere Option per PN...

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Ich glaube hier wird etwas der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben. Tatsache ist: Eine Beschuldigung" ist nur ein Vorhalt und keine Verurteilung. Jeder kann jeden irgend eines Vergehens beschuldigen. Das Problem ist aber die Beweisbarkeit!

Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, sondern die Klagepartei muss den Schuldnachweis erbringen. Kann sie das nicht, wird das Verfahren eingestellt, ausser du würdst den Vorhalt akzeptieren.

 

Dazu kommt aber noch das sogenannte "Zeugnisverweigerungsrecht" ! Du kannst und darfst jede Auskunft, selbst eine Unterschrift verweigern, wenn dir, oder einem nahen Familenangehörigen ein Nachteil entstehen könnte. Kein Gericht wird dies als "stillschweigendes Schuldeingeständnis" werten, wie das oft von Laien fälschlicherweise angenommen wird, weil es der Gesetzgeber selbst ist, der dieses Verteidigungsinstrument dem Bürger , zum Schutz gegen falsche Anschuldigungen, zur Verfügung stellt, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der normale Bürger aufgrund seiner fehlenden juristischen Ausbildung nicht in der Lage ist, die Relevanz einer Aussage zu erkennen. Also Schweigen ist manchmal besser als sich von Profis in ein Gespräch verwickeln zu lassen wo man versucht dir die Würmer aus der Nase zu ziehen um dich in Widersprüche zu verwickeln, welche widerum gegen dich verwendet werden könnten. Die Kernfrage ist und bleibt deshalb: KANN DER KLÄGER SEINE BEHAUPTUNG ÜBERHAUPT BEWEISEN ? ( Video, Zeugen, und zwar nicht Mitfahrer, welche wegen Befangenheit abgelehnt werden können, sondern Dritte, unbeteiligte) Wenn nicht, steht "Aussage gegen Aussage" und dann

sehe ich eigentlich keine Veranlassung mir grosse Sorgen zu machen.

Leider aber zeigt die Praxis, dass die Meisten halt trotzdem spuren und brav Rede-und Antwort" stehen weil man halt so grosse Angst vor der "Obrigkeit" hat. Gehört sich doch wohl so als braver Bürger, nicht wahr ? :whistling:

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  • 4 weeks later...

@sphäre:

 

Es geht ja hier nicht um ein Gerichtsverfahren sondern ein Verwaltungsverfahren.

Der Vorwurf (durch eine Privatperson) ist nun mal da, diese Person nennt auch einen Mitfahrer als Zeugen.

Es steht auch in der Rechtsbelehrung, das ich mich zur Sache äußern KANN.

Aber nicht reagieren ist nun mal hier der falsche Weg! Hätte ich einfach die Sache ignoriert, wäre mir das als Schuldeingeständnis ausgelegt worden und ich halt mit einer Strafe belegt worden.

 

Und jetzt kommt der Klassiker: dieses "Anzeigen durch Privatpersonen" ist wohl nicht gerne gesehen bei den Polizeibeamten. Ich kenne ein paar und und hab mit denen die Sache mal besprochen. Einhelliger Tenor: "auf jeden Fall Einspruch erheben, somit muß auch die Anzeigerin eine Aussage vor der BH machen, sowie die Zeugen usw. Die sollen mal merken, was das für Arbeit ist" bzw. noch deutlicher "mal schauen, ob die nochmal jemanden anzeigen wird, wenn sie vor dem UVS aussagen muß" :nolimit:

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  • 2 weeks later...

So, die Geschichte ist jetzt von offizieller Seite zu Ende!

 

Habe heute einen Brief bekommen, daß das Verfahren gegen mich eingestellt wurde :-)

 

@Sphere: kleiner Seitenhieb: hätte ich nichts ausgesagt, hätte ich (definitiv) zahlen müssen...

 

Jetzt muß ich nur noch abklären, ob ich mir von der anzeigenden Privatperson meine Unkosten (Verdienstentgang, Parkkosten, Fahrtkosten, etc.) wiederholen kann...

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@Sphere: kleiner Seitenhieb: hätte ich nichts ausgesagt, hätte ich (definitiv) zahlen müssen...

 

Wie soll das gehen? Entweder die Beweislage ist für eine Verurteilung ausreichend oder (wenn sich der Delinquent nicht verplappert) das Verfahren muss eingestellt werden.

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@Sphere: kleiner Seitenhieb: hätte ich nichts ausgesagt, hätte ich (definitiv) zahlen müssen...

 

Wie soll das gehen? Entweder die Beweislage ist für eine Verurteilung ausreichend oder (wenn sich der Delinquent nicht verplappert) das Verfahren muss eingestellt werden.

Das sehe ich wohl genauso, mich wuerde mal interessieren, wie 'Techniker50944' zu dem "definitiv" kommt....... :licht:

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@Sphere: kleiner Seitenhieb: hätte ich nichts ausgesagt, hätte ich (definitiv) zahlen müssen...

 

Wie soll das gehen? Entweder die Beweislage ist für eine Verurteilung ausreichend oder (wenn sich der Delinquent nicht verplappert) das Verfahren muss eingestellt werden.

Das sehe ich wohl genauso, mich wuerde mal interessieren, wie 'Techniker50944' zu dem "definitiv" kommt....... :licht:

 

 

Also, jemand sagt, ich hätte was angestellt, ein zweiter sagt," ja des stimmt, ich hab das auch gesehen"! Der Beschuldigte sagt nicht "nein, war ich nicht!" sondern einfach gar nichts. Wie wird die Sache wohl ausgehen...

P.S: wir reden hier von einem Verwaltungsverfahren, nicht Strafverfahren...

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@Sphere: kleiner Seitenhieb: hätte ich nichts ausgesagt, hätte ich (definitiv) zahlen müssen...

 

Wie soll das gehen? Entweder die Beweislage ist für eine Verurteilung ausreichend oder (wenn sich der Delinquent nicht verplappert) das Verfahren muss eingestellt werden.

Das sehe ich wohl genauso, mich wuerde mal interessieren, wie 'Techniker50944' zu dem "definitiv" kommt....... :licht:

 

 

Also, jemand sagt, ich hätte was angestellt, ein zweiter sagt," ja des stimmt, ich hab das auch gesehen"! Der Beschuldigte sagt nicht "nein, war ich nicht!" sondern einfach gar nichts. Wie wird die Sache wohl ausgehen...

P.S: wir reden hier von einem Verwaltungsverfahren, nicht Strafverfahren...

 

Niemand hat Dir hier dazu geraten, die Sache zu ignorieren. Da nun offensichtlich nach Deiner Einlassung immer noch keine ausreichenden Beweise vorlagen (das Verfahren wurde ja eingestellt), hätte es eine schriftliche Stellungnahme, dass Du den Vorwurf bestreitest, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt nicht geführt hast und im Weiteren von Deinen Rechten auf Aussageverweigerung Gebrauch machst, ebenfalls getan.

 

Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, sondern die Gegenseite muss Deine Schuld beweisen! Schweigen darf auch in Österreich nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausgelegt werden.

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