lutz 0 Posted January 8, 2011 Report Share Posted January 8, 2011 Man könnte die gefahrene Geschwindigkeit auch einfach durch 3,6 dividieren. Aber genau: von km/h nach m/s: durch 3,6 dividieren und folglich: von m/s nach km/h: mit 3,6 multiplizieren Aber ich fürchte, diese Zusammenhänge zu kapieren und diese "komplizierten" mathematischenOperationen auszuführen dürfte das schlichte Gemüt des TE ein wenig überfordern. Quote Link to post Share on other sites
Fairplay 0 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 Hallo zusammen, Ich habe das folgende Problem und bitte um Eure Hilfe bzw. Meinungen und evtl. um Ideen/Rat zur Lösung meines Falles. Also, ich bin vor 2Tagen von einem Ampelblitzer geblitzt worden...wie ich bereits aus dem Forum entnommen habe handelt es sich wohl um einen Rotlichtblitzer! Ich fuhr an einer zweispurigen Strasse auf der rechten Spur und bin überzeugt, dass ich die Ampel bei gelb überquert habe bis ich ein Augenblick später links im Augenwinkel ein blitzer wargenommen habe. Die Geschwindigkeit war sogar unterhalb was vorgeschrieben war! Meine Fragen an Euch: - da ich mich beruflich an das Auto/Führerschein angewiesen bin und zumal ich mich auch noch in Probezeit befinde bis 07/2011...hatte ich mir überlegt meine Frau als ErSaFa zubennen. Könnte ich mit der Vorgehensweise erfolghaben??? - Ist es Ratsam einen Fachanwalt einzuschalten??? Möchte an dieser Stelle erwähnen, das ich seit 1992 mein Führerschein habe und das ich bis zur diesem Ereignis nie auffällig war... Vielen Dank im voraus!!! Fairplay Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 Mann/Frau ist immer schlecht bei dem Versuch einer Abwälzung auf den Ersatzfahrer. Wenn du eine solche Sachen tun willst, so suche einen gleichgeschlechtlichen Ersatzfahrer. Im übrigen gibt es erst ein FV wenn du mindestens 1 Sekunde nach dem Umschalten gefahren bist. Ansonsten sind es "nur" Punkte und die Geldbuße. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 hatte ich mir überlegt meine Frau als ErSaFa zubennen.Der ErSaFa benennt sich immer selbst! zumal ich mich auch noch in Probezeit befinde bis 07/2011 ...... das ich seit 1992 mein Führerschein habeWie geht das? Selbst Moped/Motorrad etc. wird doch auf die PZ mit angerechnet? Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 Wie geht das? Selbst Moped/Motorrad etc. wird doch auf die PZ mit angerechnet?Probezeit im Job......... Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 30, 2011 Report Share Posted January 30, 2011 Wie geht das? Selbst Moped/Motorrad etc. wird doch auf die PZ mit angerechnet?Probezeit im Job......... ähm ... ja ... danke für's runterhelfen vom Schlauch Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 2, 2011 Report Share Posted February 2, 2011 Zur einwandfreien Dokumentation eines Rotlichtverstosses sind zwei Blitze unabdingbar!Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass das zweite Bild in einem zwingenden zeitlichen Zusammenhang stehen muß.Das zweite Bild dient doch zunächst nur dazu, um eine Veränderung in der Position zu Dokumentieren.Das die Halteline überfahren wurde und wann in bezug auf das Rotlicht ist unzweifelhaft zu erkennen .Also bleibt die Unterscheidung zwischen Rotlicht- oder Haltelinienverstoß. Dem vernehmen nach wurde das zweite Bild zeitgesteuert und eben nicht durch Schleife ausgelöst.Damit kann eben nicht unter allen Umständen ein 2.tes Bild vom Fahrzeug und insbesondere vom Fahrer erzielt werden. (Man sollte im übrigen die Fischaugenoptik und den Fotowinkel nicht unterschätzen)Blitzt es zu schnell, hat der Fahrer keine Zeit den Fehler zu korregieren, d.h. ein Haltelinienverstoß wird häufig als Rotlichtverstoß gewertet,umgekehrt könnte man einer Verfolgung entgehen, wenn man bei ROT bewußt schnell über die Kreuzung brettert um dem zweiten Blitz zu entgehen. Bei erstes Bild Fzg. kurz hinter der Haltelinie, zweites Bild kein Fahrzeug gibt es nur 2 Interpretationen:1. Fahrzeug ist rückwarts aus den Erfassungsbereich der Kamera verschwunden. Die dafür notwendige Beschleunigung kann ermittelt werden und gegen die reale Physik geprüft werden.2. Fahrzeug ist weitergefahren. => Rotlichtverstoß mit überfahren des geschützten Bereiches okay es gibt noch eine 3.te Möglichkeit : Fliewatüüt - wer es noch kennt Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
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