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Verfolgungswahn Aus Bayreuth


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Unabhängig mal vom konkreten Fall :

 

wenn man kurz nachdenkt kommt man zu der Erkenntnis dass das Radarforum zumindest mit zu "den" Foren gehört wenn es um Warntechnik, Bußgeldvermeidung und ähnliche halblegale Strategien geht.

Zur Info: in den StA hat so ziemlich jeder Mitarbeiter unzensierten Internetzugang, die Staatsanwälte sowieso.

Es liegt also auf der Hand, dass der ein oder andere mit Verkehrssachen betraute hier mitliest, oder, was ich für noch wahrscheinlicher halte, der ein oder andere Blockwart (egal ob Beamter oder Sofapolizist) die hier öffentlich geposteten Daten an die richtige Stelle weiterleitet.

(man schaue sich in diesem Forum nur mal das Verhältnis Gäste/Mitglieder an)

 

Ich kann also nur jedem dazu raten genau abzuwägen, welche Details er hier preisgibt.

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Ich kann also nur jedem dazu raten genau abzuwägen, welche Details er hier preisgibt.

Eigene Unwichtigkeit annehmen. Geschätzte 95% der Patienten kommen mit "ich bin mit xx km/h zuviel (Toleranz bereits abgezogen) ... ich bin in der Probezeit ... kann ich meinen Blindenhund als Fahrer angeben.." hier an. Meinst du ensthaft, dasz interessiert jemanden?

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Die Standardfragen interessieren die StA natürlich nicht, aber eine erfolgreiche Anwendung

der Alberto Methode könnte vielleicht den Ehrgeiz des einen oder anderen herausfordern.

 

Wenn sich dann eben wieder so ein Fall abzeichnet, weil zB jemand FREIWILLIG einen Anhörungsbogen

ausfüllt, obwohl er gar nicht angeschrieben wurde und eine tat zugibt, dann KÖNNTEN die Alarmglocken

klingeln.

 

Nur eine Vermutung meinerseits....

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Ich habe auch so langsam den Verdacht, dass die dieses Thema hier mitgelesen haben.

 

Neuester Stand:

 

Heute wäre ja die Verhandlung!

 

Also - ich als Zeuge bin, wenn auch sehr spät (gestern im Briefkasten), offiziell abgeladen worden.

 

Der "Betroffene oder Beschuldigte" (sucht euch einen Begriff raus) hat gestern per Fax geschrieben, dass er - leider an seine Firmen-Fax-Adresse - die Abladung des für ihn wichtigsten "Entlastungszeugen" zur Kenntnis nehmen musste.

 

Daraufhin erklärt er dem Gericht, dass er nun von seinem "Aussageverweigerungsrecht" Gebrauch machen werde und deshalb aus diesem Grund nicht zur Hauptverhandlung erscheinen werde.

 

Er werde eine "Ausnahme" machen, wenn das Gericht ihm garantiert, dass er im Falle seiner "erwiesenen Unschuld" - und davon gehe er aus, denn er wisse ja selbst, dass er nicht mit diesem Auto gefahren sei - ihm einen Freispruch 1. Klasse zusichern würde, so dass er seine Verfahrenskosten inkl. Anreisekosten von der Staatskasse erstattet bekomme.

 

Im Übrigen stelle er dem Gericht frei, durch Einholung eines anthropologischen Gutachtens auf diesem Wege seine "Unschlud" zu beweisen.

 

Ferner rege er an, doch dieses unsägliche Verfahren endlich einzustellen.

 

Mal sehen, was jetzt passiert...

 

Ich berichte wieder...

 

Gruß

Alberto

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Nachtrag:

 

Soeben habe ich von meinem Partner erfahren, dass auch er gestern nachmittag seine "Abladung" im Briefkasten hatte.

 

Als Begründung: "Der Termin wurde aufgehoben"

 

Also nix von "Einstellung des Verfahrens"

 

Jetzt ist immer noch zu vermuten, dass sie tatsächlich seinem Antrag folgen, und ein "Anthropologisches Gutachten" anfordern könnten.

 

Wir sind gespannt, wie es weiter geht..

 

Grüße

Alberto

 

ich vermute mal die Staatsanwaltschaft liest hier im Forum mit, und hat gemerkt, dass hier jemand nach der Methode

Alberto arbeitet. Und da sagt man sich.. warum die auch nicht bisschen ärgern?

 

Dass sie nun den Original Altberto an der Angel haben, das konnten die wohl nicht wissen..

 

 

Den "Original-Alberto" hatten sie in den vergangenen Jahren mehrmals am Haken - nur, sie zickten nicht so herum, wie die Bayern.

 

In Hessen - Ba-Wü - NRW - alles kein Problem...

 

Nach 3 Monaten lapidar... "Eoinstellung des Verfahrens" - fertig.

 

Gruß

Alberto

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  • 1 month later...

post-14-1297678189_thumb.jpg

 

 

Es gibt Neuigkeiten!

 

Sie haben mich zum Gutachter bestellt!

 

Was für ein Unsinn!

 

Ich bin nur ab der Unterkante der Nase abwärts zu sehen - auf dem Foto.

 

Wenn das mal ausreicht!

Wenn nicht, - dann muss es ein zweites Gutachten geben, um den Beschuldigten zu entlasten.

 

Bei diesem stimmt nichts vom Foto mit dem tatsächlichen Gesicht überein.

 

Zweites Gutachten - nochmals Kosten!

 

Ich schätze mal - je 500 €.

 

Und dann noch die Ladung!

 

Sie haben offensichtlich nur einen Vordruck für "Hauptverhandlungen"

 

Da haben sie dann handschriftlich hineingekritzelt, dass es sich um eine Begutachtung handelt.

 

Armes Bayreuth - armes Bayern.

 

Und das alles, wegen 80 €, die sie ohnedies nie bekommen werden.

 

Ich dagegen - bekomme wieder mal... Zeugengeld - für die Fahrt zum Gutachter.

 

Gruß

Alberto

 

PS: Ich habe die Ladung eingefügt - hoffentlich kann man sie lesen.

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Nunja,es gibt Gerichte,die aus einer Knolle von 80€ Verfahrenskosten von satten 3000€ machen,wieso soll es da nicht noch eine Steigerung geben?

 

Vielleicht solltest du den Bazis mal vorschlagen,das Ganze wegen Lächerlichkeit einzustellen,ne kleine Aufrechnung der Kosten könnte schon Aufschluß bringen....

 

Im übrigen, ist eine solche Handschriftliche Krakelei auf solchen Behördlichen Formblättern statthaft?

Wenn nicht,wegen unleserlichkeit zurückschicken und "vernünftiges" Schriftstück beantragen....

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Womit nun belegt ist: es ist nicht Aufgabe des Bußgeldverfahrens, die Staats- oder sonstige Kasse zu füllen. Ein Gewinn- und Verlustrechnung verbietet sich aus der Natur der Sache. Und wer hier "ohne Not Kosten produziert" (wie ganz am Anfang steht) ist ja wohl klar.

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Da haben sie dann handschriftlich hineingekritzelt, dass es sich um eine Begutachtung handelt.

 

 

PS: Ich habe die Ladung eingefügt - hoffentlich kann man sie lesen.

 

 

Immerhin wurde mit Lineal durchgestrichen!

 

Aber ist echt schwach, so einen Wisch abzuliefern ...

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allerdings, der wisch ist echt peinlich.

 

was kosten produzieren angeht, da sind die schweizer auch nicht besser. die haben auch schon kosten im 4-stelligen bereich produziert, wegen einer geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h, die sie sowieso nie bei mir eintreiben können.

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Womit nun belegt ist: es ist nicht Aufgabe des Bußgeldverfahrens, die Staats- oder sonstige Kasse zu füllen. Ein Gewinn- und Verlustrechnung verbietet sich aus der Natur der Sache. Und wer hier "ohne Not Kosten produziert" (wie ganz am Anfang steht) ist ja wohl klar.

 

 

Glaubt man einigen Experten hier im Forum, so wurde bis jetzt noch jeder Betroffene, selbst wenn das Bild grottenschlecht ist, kostenpflichtig verurteilt. Im Notfall mit ant. Gutachten etc. pp.

 

In der Summe der Entscheidungen, ist dieses Vorgehen bei unbrauchbaren Foto demzugfolge profitabel.

Das Plus wäre größer, würde man stärker differenzieren. Aber dafür hat man, betrachtet man die Kritzeleien und Ungenauigkeiten, offenbar keine Zeit oder Lust.

 

Die Posse wird doch nicht gemacht, wenn man glaubt man sei chancenlos.

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Ich habe auch darüber nachgedacht, wo wohl die Chance liegen könnte?

 

1. Den wahren Täter - also mich - können sie nicht mehr belangen - wegen Verjährung.

 

2. Also kann nur noch der Erfolg beim falschen Täter gesucht werden, indem man immer noch daran glaubt, den richtigen an der Angel zu haben.

 

Das würde dann bedeuten, - wenn er es denn wirklich gewesen wäre....

 

1. Durch mich: Falsche Zeugenaussage, denn ich habe mich selbst bezichtigt und ausgesagt, dass der andere auf keinen Fall auf dem Bild ist.

2. Durch ihn: Falsche Anschuldigung - gegen meine Person, denn er hat ja ausgesagt, dass nicht er, sondern ich es gewesen bin.

 

Da suchen sie nach 2 Straftaten, die nur zustande kämen, wenn es so gewesen wäre.

 

Ich verstehe aber in diesem Fall trotzdem nicht, warum sie dann nicht lieber den vermeintlichen Täter zum Gutachter schicken, um ihn der Falschaussage zu überführen.

 

Stattdessen schicken sie mich dort hin, um 2 mögliche Ergebnisse zu bekommen:

 

1. Ich bin eindeutig identifiziert - dann Einstellung gegen ihn, weil er es nicht war.

2. Ich bin nicht eindeutig zu identifizieren - dann muss ein zweites Gutachten her, um ihn als möglichen Täter zu überführen - mit all den geschilderten Konsequenzen, was aber niemals gelingen wird, weil er es ja nicht war.

 

Das zweite Gutachten ist also durchaus noch möglich.

 

Ich freue mich auf die Aktion. Das wird richtig teuer.

 

Gruß

Alberto

 

:geil: Habe den seltsamen Verdacht das da einer das Alberto-System durchschaut hat und jetzt Gewissheit haben will.

Damit übertrieben? Zuviel damit angegeben immer davonzukommen und das beim Falschen gelandet?

 

 

Schön, wenn es einer durchschaut hat.

 

Aber - gerade, wenn er es durchschaut hätte, müsste er wissen, dass er mir schon in die Falle gegangen ist und nun nichts mehr daran ändern kann, - zumal er den Falschen verfolgt.

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  • 1 month later...

Also - ich war dort - bei dem Gutachter.

 

Das war ein Witz!

 

Sehr freundlich wurde ich von einem - man höre und staune - AMTSRICHTER aus Bayreuth - begrüßt.

 

Dieser wollte der Zeremonie beiwohnen!

 

 

Dann kam der Professoer - machte innerhalb von 2 Minuten ganze 2 Bilder von mir - und... ich konnte wieder gehen!

 

Man hat weder einen Ausweis verlangt, noch sonst etwas.

Einzig die Ladung (die handgekritzelte) hat man sehen wollen und sie mir dann abgenommen.

 

Der beiliegende Zeugengeld-Beleg war ausgefüllt - diesen hat man auch mitgenommen und mich gebeten, auf der Rückseite meine Bankverbindung drauf zu kritzeln.

 

das wars.

 

Nun habe ich ja den schweren Verdacht, dass der an diesem Tag beginnende Starkbier-Anstich in München - sozusagen unsere 5. Jahreszeit - möglicherweise die Versuchung groß gemacht haben könnte, diesen Termin auf einen Freitag abends um genau 17.15 Uhr zu legen, weil vermutlich eine Dienstreise-Regelung besagt, dass man ab einer gewissen Entfernung (ca. 180 km) und aber einer gewissen Uhrzeit (nach 17.00 Uhr) auf Staatskosten als höherer Beamter durchaus noch eine Übernachtung bezahlt bekommt.

 

Ich war zwar schon exakgt um 16.50 Uhr da - und exakt um 16.57 Uhr wieder draußen.

 

Aber das drüfte nichts daran ändern.

 

Genau kenne ich die Reisekosten-Regelung der gehobenen Dienste nicht, - aber ich könnte mir vorstellen, dass ich da gar nicht so falsch liege.

 

Über 250 km = Übernachtung, sofern die Heimreise nicht mehr zumutbar ist (ab wann?)

 

Und dass gleich ein Richter kommt, um beim Fotografieren zuzuschauen, ist auch grenzwertig.

 

Jedenfalls hat er noch geäußert, dass der Oberstaatsanwalt glaubt, dass als Fahrer mein Partner, - also der Erstbeschuldigte - durchaus in Betracht kommt.

 

Auf meine Frage:

Warum man dann nicht diesen fotografiert hat und warum dieser nur damals von einem Richter (waren Sie das etwa auch?) in fachlichen Augenschein genommen wurde?

 

reagierte man etwas unwirsch.

 

"das müssen Sie schon dem Gericht überlassen, wen man in Augenschein nimmt und wen nicht"

 

Ja ja - das ganze ist eine Lachnummer.

 

Bin ja mal gespannt, wann mein Zeugengeld eintrudelt.

 

Ich berichte wieder, wenn es was neues gibt.

 

Alberto

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Dann kam der Professoer - machte innerhalb von 2 Minuten ganze 2 Bilder von mir - und... ich konnte wieder gehen!

 

Das es auch viieeel einfacher und mit weniger Aufwand und Kosten geht, durfte ich mal erleben, als es auch um "4 Wochen laufen" ging.

 

Die Bilder waren nicht so gut und in der Verhandlung wurde dann ein Gutachter für notwendig erklärt. Die Richterin bat mich daraufhin dem Herrn soundso doch netterweise ein paar aktuelle Fotos (in bestimmter Ausführung) von mir zu senden. Was ich dann auch tat. Wochen später kam dann die Einstellung, da das Gutachten keine Eindeutige Identifizierung des Fahrers ergab.

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So - jetzt ist es zu Ende!

 

Mein Partner hat vom AG Bayreuth ein schriftliches Urteil bekommen:

 

FREISPRUCH 1. Klasse.

 

Jetzt wird er natürlich noch ein paar Kosten geltend machen - und das war es dann.

 

In der Begründung stand lapidar drin, dass ich als Fahrer meine Fahrereigenschaft ja schon eingeräumt hatte und dass der Gutachter mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Ähnlichkeit zwischen mir und den Meßfotos festgestellt hatte, so dass davon auszugehen ist, dass ich wahrscheinlich als Täter in Frage komme, weshalb der nun zu unrecht Beschuldigte freizusprechen sei.

 

Das alles wegen 80 €

 

Wenigstens hatten wir viel Spaß dabei.

 

Alberto

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FREISPRUCH 1. Klasse.

 

Es bleibt lediglich der fade Beigeschmack, dass man sich so einen Freispruch 1. Klasse teuer erkaufen muss. Braucht man denn heutzutage immer Gutachter, Oli-Kahn-Blitz, etc.? Kuhhandel ist :kopfschuettel: !

 

Ansonsten: GW und schöne Vorstellung. :kopfschuettel:

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Wei gerade der Olli-Kahn-Gutachter erwähnt wurde.

 

Das war exakt der Gleiche, der mich auch fotografiert hat.

 

Der ist in München überall bekannt.

 

 

Und das mit Olli Kahn - ist eine interessante Betrachtung:

 

"Vorauseilende Reflexionen" einer einseitigen Lichtschranke...

 

Habe ich mir gemerkt.

 

 

 

Gruß

Alberto

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Nur noch eine kleine Ergänzung:

 

Jetzt habe ich noch ein offizielles Schreiben bekommen - mit 2 Formularen dran und einem Zusatzformular - für Bescheinigung des Verdienstausfalls.

 

ich muss ja für die Fotografier-Arie mein Zeugengeld beantragen. :-)

 

Wenn ich das dann habe - ist es endgültoig abgeschlossen.

 

Alberto

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