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Geschwindigkeitsverstoß


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Hallo Radarforum,

 

ich habe folgendes Problem:

 

vor ca. 8-10 Jahren war ich mit meinem privatem PKW in Östererich, Bezirk Schwaz zu schnell unterwegs.

 

Jetzt hat es mich auf der Bundesstraße B181 am Achensee mit meinem Firmenwagen erwischt.

 

Was ich jetzt eigentlich vermeiden möchte, dass durch meine Vorstrafe, meine zu bezahlende Strafe unnötig erhöht wird.

Die "Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe" liegt momentan in unserer Firma zur Bearbeitung.

 

Weiß jemand ob es möglich ist, dass die Firma sagt wir wissen zwar nicht wer der Fahrer ist, aber wir bezahlen die Strafe, ohne Lenkerbekanntgabe?!

 

Was ich nicht möchte das wir dann evtl. zu einem Fahrtenbuch verpflichtet werden. Was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann. Aber ich weiß es leider nicht.

 

Wäre super wenn mir jemand hierbei helfen kann.

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Also erst einmal habe ich den Thread in den richtigen Forenbereich verschoben - Ordnung muss sein! ;)

 

Dass man als vorbstraft gilt, wenn man in Oesterreich geblitzt wird, ist mir absolut neu. :mad: Ich gehe mal davon aus, dass dem nicht so ist.

Die Tatsache, dass der Vorfall bereits 8 - 10 Jahre zurueck liegt, deutet darauf hin, dass sich auf der Akte mit Sicherheit schon 'ne Menge Staub angesammelt hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend jemand die Idee hat, diese Staubschicht weg zu blasen..... :)

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Naja, 'nen Computer werden sie (jetzt) schon haben, was sie allerdings damit machen, wissen die Goetter. Wahrscheinlich Solitaire spielen.... ;)

 

Selbst in Flensburg sind die Punkte uebrigens nach 10 Jahren garantiert geloescht...... :)

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Servus,

 

dein Jahre zurückliegendes Vergehen ist ganz sicher nicht mehr aktenkundig.

 

Des weiteren: Zahlen, ohne den Fahrer bekanntzugeben, gibt´s nur bei einer Anonymverfügung.

 

Wenn das Vergehen nicht allzu heftig war, soll die Firma Dich als Fahrer angeben, zahl die Strafe, und gut ist es.

 

Wenn die Firma darauf nicht reagiert, bzw sagt, sie weiß nicht, wer gefahren ist, dann gibt´s für die Firma, bzw. den Verantwortlichen (Vorstandsdirektor, Geschäftsführer, Fuhrparkleiter etc.) die eh bekannte Strafe für Nichterteilung der Lenkerauskunft. Die, wie wir alle wissen, von den D-Behörden aber nicht kassiert wird. In A jedoch schon. Vollstreckungsverjährung 3 Jahre.

 

Die Firma kann aber auch Dich als denjenigen angeben, der Auskunft über den Fahrer geben kann. Dann ist diese aus dem Schneider, dafür hast Du den schwarzen Peter. Wie im Absatz vorher eh erläutert.

 

Fahrtenbuchauflage gibt´s in A nicht.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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also ich vermute das ich zwischen 20 und 50 km/h auf der Landstraße zu schnell war.

 

Das ist aber schon ziemlich vage.

 

130 am Tacho, oder doch 170, 180 ??

 

Das merkt man doch! speziell auf einer Freilandstrasse.

 

Hat wer eine Ahnung was auf mich zukommt?

 

Also:

 

bis 20 kmh: 29,- bis 50,-

bis 25 kmh: 50,- bis 70,-

bis 30 kmh: 56,- bis 90,-

bis 40 kmh: 140,- bis 160,-

bis 50 kmh: 150,- bis 300,-

über 50 kmh: 150,- bis 2.180,- sowie 2 Wochen Pappe gezupft (beim 1. mal, beim 2. mal 6 Wochen, ab 3. mal mind. 3 Monate)

 

Die oben angeführten Beträge sind nur Richtwerte, können bei besonders gefährlichen oder rücksichtslosen Vergehen bis zu 2.180,- betragen.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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