Florian007 0 Posted November 26, 2010 Report Share Posted November 26, 2010 Servus, ich habe dieses Jahr ein Parkknöllchen in Wien bekommen, normalerweise würde ich das ja auch bezahlen, aber da diese Straße kein einziges Schild hatte seh ich das nicht ein. 1. Im April diesen Jahre bekomm ich das Knöllchen, das ich nicht bezahlte weil kein Schild da war. 2. 1-2 Monate Später kam eine Anonymverfügung oder wie diese heißt, diese habe ich auch ignoriert. 3. Im August kam dann eine Strafverfügung, dieser habe ich wiedersprochen, das ich nicht in Wien war, und mich nicht einmal in Österreich aufhielt. (Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, er hat alles bekommen.). In dem Wiederspruch stand auch, das er keine weiteren Angaben dazu macht. 4. Nun kam ein Brief aus Bayern, Oberpfalz ... er möge bitte den Fahrer benennen, innerhalb 2 Wochen. Soll ich nun sagen: a) Mein Sohn wars (zahlen möchte ich ungern)b) Er weiß nicht, wer zu diesem Zeitpunkt das Auto hattec) Er macht dazu keine Aussage Was würdet Ihr mir nun raten ? Gruß Flo Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 26, 2010 Report Share Posted November 26, 2010 Dan schreibe der Rechtsabteilung in Wien daß du der Überzeugung wärest zum relavanten Zeitpunkt war dort kein Schild angebracht, bitte um Beweise, Abschriften ( Kosten ) der Schilderanbringeanweisungen und Ausführungstermine. Ich denke nicht daß die Stadt Wien Urkunfen fälscht um zu konstruieren daß Schilder vor der Parkzeit hingen. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted November 26, 2010 Report Share Posted November 26, 2010 Servus, ich habe dieses Jahr ein Parkknöllchen in Wien bekommen, normalerweise würde ich das ja auch bezahlen, aber da diese Straße kein einziges Schild hatte seh ich das nicht ein. 1. Im April diesen Jahre bekomm ich das Knöllchen, das ich nicht bezahlte weil kein Schild da war. 2. 1-2 Monate Später kam eine Anonymverfügung oder wie diese heißt, diese habe ich auch ignoriert. 3. Im August kam dann eine Strafverfügung, dieser habe ich wiedersprochen, das ich nicht in Wien war, und mich nicht einmal in Österreich aufhielt. (Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, er hat alles bekommen.). In dem Wiederspruch stand auch, das er keine weiteren Angaben dazu macht. 4. Nun kam ein Brief aus Bayern, Oberpfalz ... er möge bitte den Fahrer benennen, innerhalb 2 Wochen. Soll ich nun sagen: a) Mein Sohn wars (zahlen möchte ich ungern)b) Er weiß nicht, wer zu diesem Zeitpunkt das Auto hattec) Er macht dazu keine Aussage Was würdet Ihr mir nun raten ? Gruß Flo Wahrscheinlich hat die ganze Geschichte in einer Kurzparkzone stattgefunden (wird nur einmal pro Bezirk durch ein Schild angekündigt); was hältst Du davon, einfach zu zahlen und gut ist es. Weiß aus eigener Erfahrung, dass der Aufwand des Nicht-Bezahlen-Wollens in keiner Relation zum möglichen Ergebnis steht. Außerdem - es war doch schön in Wien - trotzdem oder auch deshalb? LG!Eribär Quote Link to post Share on other sites
Florian007 0 Posted November 27, 2010 Author Report Share Posted November 27, 2010 Es war eine kurzparkerzone wie ich nun weiß. Nun wollen aber die Deutschen Behörden den Fahrer wissen, nicht die Österreicher. Quote Link to post Share on other sites
A-Wolf 0 Posted November 27, 2010 Report Share Posted November 27, 2010 Da kann man sich informieren http://www.wien.gv.at/verkehr/parkraum/index.htm Da dies ein Verstoß gegen die Parkraumbewirtschaftung ist, wird nach dem Verwaltungsstrafrecht gehandelt (3 Jahre Verjährung). Keine Sorge die Höchststrafe ist mit €365,- begrenzt. MfGA-Wolf Quote Link to post Share on other sites
Florian007 0 Posted November 27, 2010 Author Report Share Posted November 27, 2010 Die lieben Magistrat der Stadt Wien haben nun ein Amtshilfe gesuch geschickt mit dem schreiben Lenkerauskunft. Nun ja dies wird nicht erteilt fertig. @ A-Wolf, Ihr Österreicher woltl imemr das die Deutschen bei euch bezahlen, aber anders rum wollt Ihr in Deutschland ned zahlen. Gebt es auf mit den Tipps Bezahl und gut is, wenn ich kein Schild gesehn habe, und eines war Verdeckt (zugeschraubt mit einem anderem Schild) dann sehe ich das einfach nicht ein. Quote Link to post Share on other sites
A-Wolf 0 Posted November 27, 2010 Report Share Posted November 27, 2010 Wenn du Glück hast, bekommst du eine Strafe wegen „Verweigerung der Auskunftspflicht“ – ist in D nicht Vollstreckbar. Sonst „nur“ eine Strafverfügung wegen „Abgabenhinterziehung“, diese ist in allen Ländern, mit welchen eine A ein Abkommen hat 3 Jahre lang vollstreckbar und wird an den Halter ausgestellt. Einem Einspruch wird nur dann stattgegeben, wenn du einen Ersatzfahrer angeben kannst. Der „Unbekannte“ aus der Mongolei wird als Schutzbehauptung abgelehnt und ja, in A MUSS man wissen wen man sein Auto überlässt (i.d.R. ja nur Familienangehörigen und engste Freunden) .Wie schon @Eribaer geschrieben hat, wird in Wien an jeder Stadteinfahrt und zumindest bei jeder Bezirkseinfahrt auf die Parkraumbewirtschaftung hingewiesen.Mein Tipp für Wien: Auto in eine Park & Ride Garage (€3,-/Tag) mit einem Ticket der Öffis. Wochenkarten sind billiger (12,50 Garage/14,- Öffis). Mit freundlichen GrüßenA-Wolf PS: „Wir Österreicher“ und auch ich, genauso wie „ihr Deutsche“, zahlen weder in A, noch in D, noch sonst wo, gerne. Quote Link to post Share on other sites
Florian007 0 Posted November 27, 2010 Author Report Share Posted November 27, 2010 gibt es so ein Abkommen wegen eintreibung zwischen A und CH ? Quote Link to post Share on other sites
NeedForSpeed 0 Posted February 8, 2011 Report Share Posted February 8, 2011 Hi florian,ich habe einen ähnlichen Delikt, wegen 10Km/h zu schnell auffe autobahn, gleiche Story mit den Briefchen wie bei dir.Jetzt drohen die Behörden mir damit den Fall an die Deutschen behörden zu übergeben und dort "Rechtshilfe" zu holen und zu vollstrecken. Das ist doch garnicht möglich, da der fragliche Betrag mittlerweile nur 45€ sind und damit weniger als 70€. Ich würde jetzt mal zurückschreiben, dass ich mich nicht entsinnen kann da gefahren zu sein oder? wie ging das bei dir weiter? Quote Link to post Share on other sites
Florian007 0 Posted February 8, 2011 Author Report Share Posted February 8, 2011 35€ oder 12 Stunden Haft wollen sie. Mehr als Angst machen ist da nicht Quote Link to post Share on other sites
NeedForSpeed 0 Posted February 10, 2011 Report Share Posted February 10, 2011 ok... naja, mein Problem ist, dass ich nicht gleich Einspruch erhoben habe, bin jetzt unschlüssig was ich machen soll.Was hast du dann gemacht? Quote Link to post Share on other sites
Florian007 0 Posted February 10, 2011 Author Report Share Posted February 10, 2011 Nix machen unter 70€ können sie dir in Deutschland nix Nix machen. Unter 70€ können sie dir in deutschland nix anhaben Quote Link to post Share on other sites
NeedForSpeed 0 Posted February 10, 2011 Report Share Posted February 10, 2011 Bist du sicher?? Das ich dachte, das gilt nur für andere EU Länder, nicht aber für Ösiland.Ich bin tatsächlich erst bei 45€. die drohen aber schon mit den deutschen behörden Art. 9 BGBI Nr. 526/90 Quote Link to post Share on other sites
Techniker50944 0 Posted February 14, 2011 Report Share Posted February 14, 2011 Bist du sicher?? Das ich dachte, das gilt nur für andere EU Länder, nicht aber für Ösiland.Ich bin tatsächlich erst bei 45€. die drohen aber schon mit den deutschen behörden Art. 9 BGBI Nr. 526/90 @Florian007: Gratuliere zur Falschinformation! Österreich und Deutschland haben ein Rechtshilfeabkommen, da können sogar (gerechtfertigte) 10€ eingetrieben werden... @Needforspeed: Was hast du bekommen? Anonymverfügung? Lenkererhebung? Strafverfügung? Ich sollte mal wirklich einen "Behördenleitfaden in Österreich" erstellen... Quote Link to post Share on other sites
NeedForSpeed 0 Posted February 14, 2011 Report Share Posted February 14, 2011 Hi Techniker50944,danke für den Einwand. Genau diese Befürchtung hatte ich -- wenn auch die 10€ gerechtfertigt sind.Mittlerweile sind es aber 45 und ich habe eine STRAFVERFÜGUNG. Das liegt vmtl. daran, dass ich noch keinen Einspruch eingelegt habe.Kann ich das jetzt noch machen? Quote Link to post Share on other sites
TomTomista 0 Posted February 15, 2011 Report Share Posted February 15, 2011 Ich rate Dir, so schnell wie möglich zu zahlen. Die Hinterfozzigkeit des Systems ist, daß die Behörden mit jeden Amtsschritt die Gebühr hochfahren und dann irgendwann im internationalen Inkassorecht sind. Und dann hast Du wegen idiotischer € 10,00 wirklich Troubles. Da unterscheidet sich Germanien kein Quentchen von Österreich oder anderen Ländern. Servus aus Wien. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 15, 2011 Report Share Posted February 15, 2011 Wovon sie dann aber wohl nichts sehen werden, da das Bgeld in D bleibt, sofern nach dem europäischen Recht vollstreckt wird. Quote Link to post Share on other sites
Techniker50944 0 Posted February 15, 2011 Report Share Posted February 15, 2011 Hi Techniker50944,danke für den Einwand. Genau diese Befürchtung hatte ich -- wenn auch die 10€ gerechtfertigt sind.Mittlerweile sind es aber 45 und ich habe eine STRAFVERFÜGUNG. Das liegt vmtl. daran, dass ich noch keinen Einspruch eingelegt habe.Kann ich das jetzt noch machen? Jetzt kann man darüber reden :-) Also: Nachdem du eine Strafverfügung bekommen hast, gibt es folgende Möglichkeiten: 1: gehe in dich, wenn du es wirklich warst, zahl einfach und ärgere dich, das man dich erwischt hat. Es ist die Frage, ob die 45Euro den ganzen Aufwand wert ist.2: wenn du das volle Programm willst, und und die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist! so lege Einspruch gegen die Strafverfügung ein. Danach geht das ganze ins "ordentliche Verfahren" bei dem du Akteneinsicht nehmen kannst, und du eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" bekommst. Du kannst dich dann zur Sache äußern bzw. Milderungsgründe für die Strafbemessung angeben (bei 45Euro wohl kaum Aussicht auf Erfolg). Danach gibt es ein Straferkenntnis (Freispruch, Ermahnung, Strafe). Dagegen kann man dann wieder Einspruch einlegen, und man findet sich dann vor dem Unabhängigem Verwaltungssenat (UVS) wieder. Dort darf man dann persönlich erscheinen (oder sich durch Anwalt vertreten lassen).Jeder Einspruch kostet natürlich. Die Strafe darf nicht erhöht werden, aber man bekommt einen Verwaltungszuschlag von 20%3: du hast dir gedacht: "Blöde Schluchtenscheisser, was wollen die von mir?" und hast die Einspruchsfrist übersehen -> Pech gehabt, Strafe ist rechtskräftig und wird als solche auch in Piefkenesien eingetrieben, ohne wenn und aber... Quote Link to post Share on other sites
NeedForSpeed 0 Posted February 18, 2011 Report Share Posted February 18, 2011 Puu, alles klar, ich halte euch auf dem Laufenden.... bin mir selber noch nicht sicher, was ich mache... Quote Link to post Share on other sites
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