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Knöllchen In Österreich, Was Nun ...


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Servus,

 

ich habe dieses Jahr ein Parkknöllchen in Wien bekommen, normalerweise würde ich das ja auch bezahlen, aber da diese Straße kein einziges Schild hatte seh ich das nicht ein.

 

1. Im April diesen Jahre bekomm ich das Knöllchen, das ich nicht bezahlte weil kein Schild da war.

 

2. 1-2 Monate Später kam eine Anonymverfügung oder wie diese heißt, diese habe ich auch ignoriert.

 

3. Im August kam dann eine Strafverfügung, dieser habe ich wiedersprochen, das ich nicht in Wien war, und mich nicht einmal in Österreich aufhielt. (Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, er hat alles bekommen.). In dem Wiederspruch stand auch, das er keine weiteren Angaben dazu macht.

 

4. Nun kam ein Brief aus Bayern, Oberpfalz ... er möge bitte den Fahrer benennen, innerhalb 2 Wochen.

 

Soll ich nun sagen:

 

a) Mein Sohn wars (zahlen möchte ich ungern)

b) Er weiß nicht, wer zu diesem Zeitpunkt das Auto hatte

c) Er macht dazu keine Aussage

 

Was würdet Ihr mir nun raten ?

 

Gruß Flo

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Dan schreibe der Rechtsabteilung in Wien daß du der Überzeugung wärest zum relavanten Zeitpunkt war dort kein Schild angebracht, bitte um Beweise, Abschriften ( Kosten ) der Schilderanbringeanweisungen und Ausführungstermine.

 

Ich denke nicht daß die Stadt Wien Urkunfen fälscht um zu konstruieren daß Schilder vor der Parkzeit hingen.

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Servus,

 

ich habe dieses Jahr ein Parkknöllchen in Wien bekommen, normalerweise würde ich das ja auch bezahlen, aber da diese Straße kein einziges Schild hatte seh ich das nicht ein.

 

1. Im April diesen Jahre bekomm ich das Knöllchen, das ich nicht bezahlte weil kein Schild da war.

 

2. 1-2 Monate Später kam eine Anonymverfügung oder wie diese heißt, diese habe ich auch ignoriert.

 

3. Im August kam dann eine Strafverfügung, dieser habe ich wiedersprochen, das ich nicht in Wien war, und mich nicht einmal in Österreich aufhielt. (Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, er hat alles bekommen.). In dem Wiederspruch stand auch, das er keine weiteren Angaben dazu macht.

 

4. Nun kam ein Brief aus Bayern, Oberpfalz ... er möge bitte den Fahrer benennen, innerhalb 2 Wochen.

 

Soll ich nun sagen:

 

a) Mein Sohn wars (zahlen möchte ich ungern)

b) Er weiß nicht, wer zu diesem Zeitpunkt das Auto hatte

c) Er macht dazu keine Aussage

 

Was würdet Ihr mir nun raten ?

 

Gruß Flo

 

Wahrscheinlich hat die ganze Geschichte in einer Kurzparkzone stattgefunden (wird nur einmal pro Bezirk durch ein Schild angekündigt); was hältst Du davon, einfach zu zahlen und gut ist es. Weiß aus eigener Erfahrung, dass der Aufwand des Nicht-Bezahlen-Wollens in keiner Relation zum möglichen Ergebnis steht. Außerdem - es war doch schön in Wien - trotzdem oder auch deshalb?

 

LG!

Eribär

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Die lieben Magistrat der Stadt Wien haben nun ein Amtshilfe gesuch geschickt mit dem schreiben Lenkerauskunft. Nun ja dies wird nicht erteilt fertig.

 

@ A-Wolf, Ihr Österreicher woltl imemr das die Deutschen bei euch bezahlen, aber anders rum wollt Ihr in Deutschland ned zahlen. Gebt es auf mit den Tipps Bezahl und gut is, wenn ich kein Schild gesehn habe, und eines war Verdeckt (zugeschraubt mit einem anderem Schild) dann sehe ich das einfach nicht ein.

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Wenn du Glück hast, bekommst du eine Strafe wegen „Verweigerung der Auskunftspflicht“ – ist in D nicht Vollstreckbar. Sonst „nur“ eine Strafverfügung wegen „Abgabenhinterziehung“, diese ist in allen Ländern, mit welchen eine A ein Abkommen hat 3 Jahre lang vollstreckbar und wird an den Halter ausgestellt. Einem Einspruch wird nur dann stattgegeben, wenn du einen Ersatzfahrer angeben kannst. Der „Unbekannte“ aus der Mongolei wird als Schutzbehauptung abgelehnt und ja, in A MUSS man wissen wen man sein Auto überlässt (i.d.R. ja nur Familienangehörigen und engste Freunden) :whistling: .

Wie schon @Eribaer geschrieben hat, wird in Wien an jeder Stadteinfahrt und zumindest bei jeder Bezirkseinfahrt auf die Parkraumbewirtschaftung hingewiesen.

Mein Tipp für Wien: Auto in eine Park & Ride Garage (€3,-/Tag) mit einem Ticket der Öffis. Wochenkarten sind billiger (12,50 Garage/14,- Öffis).

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

 

PS: „Wir Österreicher“ und auch ich, genauso wie „ihr Deutsche“, zahlen weder in A, noch in D, noch sonst wo, gerne. :think:

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  • 2 months later...

Hi florian,

ich habe einen ähnlichen Delikt, wegen 10Km/h zu schnell auffe autobahn, gleiche Story mit den Briefchen wie bei dir.

Jetzt drohen die Behörden mir damit den Fall an die Deutschen behörden zu übergeben und dort "Rechtshilfe" zu holen und zu vollstrecken.

 

Das ist doch garnicht möglich, da der fragliche Betrag mittlerweile nur 45€ sind und damit weniger als 70€.

 

Ich würde jetzt mal zurückschreiben, dass ich mich nicht entsinnen kann da gefahren zu sein oder?

 

wie ging das bei dir weiter?

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Bist du sicher?? Das ich dachte, das gilt nur für andere EU Länder, nicht aber für Ösiland.

Ich bin tatsächlich erst bei 45€. die drohen aber schon mit den deutschen behörden Art. 9 BGBI Nr. 526/90

 

 

@Florian007: Gratuliere zur Falschinformation! Österreich und Deutschland haben ein Rechtshilfeabkommen, da können sogar (gerechtfertigte) 10€ eingetrieben werden...

 

@Needforspeed:

 

Was hast du bekommen? Anonymverfügung? Lenkererhebung? Strafverfügung?

 

Ich sollte mal wirklich einen "Behördenleitfaden in Österreich" erstellen...

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Ich rate Dir, so schnell wie möglich zu zahlen. Die Hinterfozzigkeit des Systems ist, daß die Behörden mit jeden Amtsschritt die Gebühr hochfahren und dann irgendwann im internationalen Inkassorecht sind. Und dann hast Du wegen idiotischer € 10,00 wirklich Troubles. Da unterscheidet sich Germanien kein Quentchen von Österreich oder anderen Ländern.

Servus aus Wien.

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Hi Techniker50944,

danke für den Einwand. Genau diese Befürchtung hatte ich -- wenn auch die 10€ gerechtfertigt sind.

Mittlerweile sind es aber 45 und ich habe eine STRAFVERFÜGUNG. Das liegt vmtl. daran, dass ich noch keinen Einspruch eingelegt habe.

Kann ich das jetzt noch machen?

 

 

Jetzt kann man darüber reden :-)

 

Also: Nachdem du eine Strafverfügung bekommen hast, gibt es folgende Möglichkeiten:

 

1: gehe in dich, wenn du es wirklich warst, zahl einfach und ärgere dich, das man dich erwischt hat. Es ist die Frage, ob die 45Euro den ganzen Aufwand wert ist.

2: wenn du das volle Programm willst, und und die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist! so lege Einspruch gegen die Strafverfügung ein. Danach geht das ganze ins "ordentliche Verfahren" bei dem du Akteneinsicht nehmen kannst, und du eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" bekommst. Du kannst dich dann zur Sache äußern bzw. Milderungsgründe für die Strafbemessung angeben (bei 45Euro wohl kaum Aussicht auf Erfolg). Danach gibt es ein Straferkenntnis (Freispruch, Ermahnung, Strafe). Dagegen kann man dann wieder Einspruch einlegen, und man findet sich dann vor dem Unabhängigem Verwaltungssenat (UVS) wieder. Dort darf man dann persönlich erscheinen (oder sich durch Anwalt vertreten lassen).

Jeder Einspruch kostet natürlich. Die Strafe darf nicht erhöht werden, aber man bekommt einen Verwaltungszuschlag von 20%

3: du hast dir gedacht: "Blöde Schluchtenscheisser, was wollen die von mir?" und hast die Einspruchsfrist übersehen -> Pech gehabt, Strafe ist rechtskräftig und wird als solche auch in Piefkenesien eingetrieben, ohne wenn und aber...

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