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50 Zu Schnell | Autobahn | Angabe Des Fahrers


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Hallo zusammen,

 

wurde auf der AB nach einer Autobahnauffahrt geblitzt (nach Beschleunigungsstreifen - wo jeder normale Mensch Gas gibt - wurde ein Blitzer kurz nach nem 100er Schild aufgestellt, hab nur ausrollen lassen als ich das Schild gesehen hab und nciht gleich ne Vollbremsung hingelegt.. egal. Passiert.)

 

Nun meine Frage.

 

Wenn ich als Fahrer einen Österreicher angebe, mit welcher Strafe muss er rechnen? Müsste er auch mit einem Fahrverbot rechnen?

 

Danke

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Hallo,

 

wurde auf der AB nach einer Autobahnauffahrt geblitzt (nach Beschleunigungsstreifen - wo jeder normale Mensch Gas gibt - wurde ein Blitzer kurz nach nem 100er Schild aufgestellt

Ich mag mich ja irren, aber typischerweise wird vor der Autobahnauffahrt wohl schon das :whistle: gestanden haben.

Und wieso gibt man nach passieren des Beschleunigungsstreifens Gas wenn man nicht von diesem auf die AB aufgefahren ist ?

 

Mit was ist dann zu rechnen?

Der Halter bekommt netten Besuch, weil die Behörde genau weiss, dass gerne mal der ausländische Cousin gefahren ist.

Sollte der Österreicher wiedererwarten doch verknackt werden, gilt für ihn ab Rechtskraft typischerweise eine FV in Dland - von dem er in der ersten Kontrolle erfährt - bis er seinen Führerschein bei den dt. Behörden zum Eintrag des Fahrverbotes vorgelegt hat und danach eben noch die normale Laufzeit des FV.

Das Bußgeld kann - per Amtshilfeabkommen - auch in Ö-land eingetrieben werden.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo,

 

wurde auf der AB nach einer Autobahnauffahrt geblitzt (nach Beschleunigungsstreifen - wo jeder normale Mensch Gas gibt - wurde ein Blitzer kurz nach nem 100er Schild aufgestellt

Ich mag mich ja irren, aber typischerweise wird vor der Autobahnauffahrt wohl schon das :whistle: gestanden haben.

Und wieso gibt man nach passieren des Beschleunigungsstreifens Gas wenn man nicht von diesem auf die AB aufgefahren ist ?

 

Mit was ist dann zu rechnen?

Der Halter bekommt netten Besuch, weil die Behörde genau weiss, dass gerne mal der ausländische Cousin gefahren ist.

Sollte der Österreicher wiedererwarten doch verknackt werden, gilt für ihn ab Rechtskraft typischerweise eine FV in Dland - von dem er in der ersten Kontrolle erfährt - bis er seinen Führerschein bei den dt. Behörden zum Eintrag des Fahrverbotes vorgelegt hat und danach eben noch die normale Laufzeit des FV.

Das Bußgeld kann - per Amtshilfeabkommen - auch in Ö-land eingetrieben werden.

 

Gruß,

AnReRa

 

danke für dein feedback!

 

Bin ja auf die Autobahn aufgefahren... gleich 3 Spuren rüber (auf den anderen waren LKW's - die ich somit gleich überholt hab - mir aber die Sicht auf die Digitalanzeige versperrten zu dem Zeitpunkt).. sah dann natürlich die Digitalanzeige und hab nicht gleich ne Vollbremsung eingeleitet sondern auslaufen lassen, nur dann hats auch schon geblinkt ;)

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