Schindluder 0 Posted November 14, 2010 Report Share Posted November 14, 2010 Hallo, ist zwar alles schon uralt habe aber hier gelesen dass das bidatong funkgerät die Übertragung stören soll.Habe also gestern die richtige Frequenz eingestellt und eine Stunde lang mit dem Gerät neben der Kamera gestanden und probiert-- nix wars. Das Bidatong 6118b funktioniert stört aber in keinster Weise den Meßbetrieb. Weiß jemand Bescheid ob das Gerät hierfür geeignet ist? Danke Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 14, 2010 Report Share Posted November 14, 2010 Zuerst einmal willkommen im Forum.Ich möchte dich bitten damit nicht allzu viel "Schindluder" zu treiben. Sollte das Ding funktionieren und du damit dauerhaft den Messbetrieb stören würdest du damit der Erneuerung der Messtechnik vorschub leisten, was niemandem hilft, ganz nebenbei kann dich eine Strafe/Bußgeld treffen.Ich meine mich zu erinnern, dass diese Qualitätsgeräte für einen Dauerbetrieb nicht geeignet sind, also dadurch kaputt gehen.Hast du dich denn vor dem Senden durch geduldiges Abhören der Frequenz vergewissert, dass die Anlage auch wirklich diese Frequenz nutzt ? Wenn ja, dann müsste der China Krempel auch stören, außer er ist eben defekt. Quote Link to post Share on other sites
Schindluder 0 Posted November 14, 2010 Author Report Share Posted November 14, 2010 Danke für die Antwort, also die Frequenz stand auf dem Empfänger an der Kamera.Am Bidatong bin ich absoluter Funkneuling und auch Funk-Tiefflieger( d.h. kenn mich gar nicht aus)Weiß also auch nicht wie man das Teil testet.Auf anderen Frequenzen rauscht es und die test LED zeigt grün .Drückt man die Sendetaste scheint das Bidatong auch zu senden.Vielleicht weiß jemand Bescheid darüber. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 15, 2010 Report Share Posted November 15, 2010 Am Bidatong bin ich absoluter Funkneuling und auch Funk-Tiefflieger( d.h. kenn mich gar nicht aus)Weiß also auch nicht wie man das Teil testet.Nun, da dir sowohl Lizenz (es handelt sich um ein Amateurfunkgerät) wie auch grundlegendes Wissen darüber fehlen was du da tust rate ich dir von weitergehenden Versuchen ab. Bis 1997 stellte das übrigens einen Straftatbestand dar, derzeit dürftest du aber auch in einem "harmlosen" Fall mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige im Bereich von 1000 Euro bedacht werden. (maximal 1 Million Euro) Quote Link to post Share on other sites
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