eemmzz 0 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Hallo ich habe eine Frage: ich muss meinen Führerschein innerhalb der nächsten 3 Monate für einen Monat abgeben.Da ich Ende des Monats für 5 Monate nach Australien gehe dacht ich ich könnte die Zeit nutzen. Leider benötige ich meinen Führerschein in Australien. Was kann ich tun? Ich wollte schon einen internationalen FS beantragen, der ist jedoch nur mit dem richtigen FS in Zusammenhang gültig. Ich will aber auch keinen Neuen beantragen. Kann man der Polizei eidesstattlich versichern, dass man den FS nicht benutzt? Welche anderen Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank für die Inspiration! Quote Link to post Share on other sites
Falco 0 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Das sieht schlecht aus für dich. Was evtl. gehen würde ist den Führerschein NICHT innerhalb der 3 monate abgeben dann beginnt zwar dein Fahrverbot in Deutschland direkt nach den Termin (also auch wenn du den Führerschein noch hast darfst du nicht mehr in Deutschland fahren). Damit hast du in Australien deinen Deutschen Führerschein und kannst fahren. Wenn du dann in Deutschland wiederkommst darfst du natürlich immer noch nicht fahren weil dein Führerschein ja nicht hinterlegt war, also dann noch für den Monat abgeben und Fahrverbot ableisten. mfgFalco Quote Link to post Share on other sites
D13982 0 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Will ja hier nichts böses vorschlagen, hast du aber mal darüber nachgedacht deinen Führerschein zu verlieren? Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 wollte ich auch gerade sagen, beantrage neuen führerschein, ist zwar nervig, aber dann hast du zwei, wobei ersterer dann ungültig wäre, was aber der polizei in AUS relativ egal ist. den neuen kannst du abgeben. letzte woche hättest du auch noch gleich den altern perso beantragen können :-). ausserdem reicht 99% der polizisten (ok, ist USA hier) der internationale führerschein, den rest schauen sie sich nie an, weil sie es auch nicht lesen können. nehme mal an in AUS ist das ähnlich. ps: auf einer party erszählte einer, er ist jahrelang mit seiner rennfahrerlizens durch USA gefahren, und wurde dort mehrmals kontrolliert, ist nie aufgefallen. kann aber auch party-geschichte sein, obowohl vorstellen könnte ich mir das :-) Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 naja - wenn das rauskommt:falsche eidesstattlich versicherung (Straftat); evtl. jahrelanges fahren ohne Fahrerlaubnis (die Frist für das Fahrverbot beginnt erst zu laufen, wenn sämtliche (!!) Führerscheine, auch der Internationale, die FE zur Fahrgastbeförderung, der Fahrleherschein, die dienstliche FE der Feuerwehr...... abegeben wurden) Bevor ihr hier Tipps gebt, eine Straftat zu begehen..... Quote Link to post Share on other sites
brough 0 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 au, mir war nicht bewußt, dass man eidesstattliche versicherung abgeben muss, wenn man führerschein verliert. bei meinem perso war das nur: hab den verloren - ok, hier kriegen sie neuen, macht xy €.hab meinen beitrag gerade selbst gemeldet, bitte löschen! ps: wahrscheinlichkeit, dass das rauskommt: 0,1 % :-) Quote Link to post Share on other sites
Coeln 1 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Gebt ihm weiter solche Tips. Erkundige dich doch mal wie Fahren ohne gültigen Führerschein ins Australien bestraft wird.Solltest dann wissen ob dir das das schlechte Gewissen und die ewige Angst erwischt zu werden das Wert ist. Mein Tip: Verhandel mit dem Sachbearbeiter der Bußgeldstelle. Diese oder zumindestens deren Vorgesetze können das FB gegen Erhöhung der Geldstrafe auch Ohne Gerichtsverhandlung bewilligen. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Verhandel mit dem Sachbearbeiter der Bußgeldstelle. Diese oder zumindestens deren Vorgesetze können das FB gegen Erhöhung der Geldstrafe auch Ohne Gerichtsverhandlung bewilligen.Das FB? Was soll das sein? Ansonsten:Erstmal Eröffnungsbeitrag lesen: ich muss meinen Führerschein innerhalb der nächsten 3 Monate für einen Monat abgeben.Der Bußgeldbescheid ist also schon seit einem Monat rechtskräftig. Was glaubst du kann da irgendjemand auf der Bußgeldstelle noch machen? Quote Link to post Share on other sites
Coeln 1 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Verhandel mit dem Sachbearbeiter der Bußgeldstelle. Diese oder zumindestens deren Vorgesetze können das FB gegen Erhöhung der Geldstrafe auch Ohne Gerichtsverhandlung bewilligen.Das FB? Was soll das sein? Ansonsten:Erstmal Eröffnungsbeitrag lesen: ich muss meinen Führerschein innerhalb der nächsten 3 Monate für einen Monat abgeben.Der Bußgeldbescheid ist also schon seit einem Monat rechtskräftig. Was glaubst du kann da irgendjemand auf der Bußgeldstelle noch machen? Oh Mann. Scheinst wohl hier der Wachhund zu sein.Geh mal etwas vom PC weg und mach einen Spaziergang. Mit Fb ist das Fvb gemeint.( Oh Gott Buchstabe vergessen) Wenn du selber der Meinung bist das ein nettes klärendes und Einsichtiges Gespräch mit dem Sachbearbeiter nichts bringt dann ist dies Wohl Gesetz.Auf einen Versuch kommt es ja wohl an und Spielraum gibt es auf jedenfall.Man könnte ja auch klären ob das FahrVerBot nicht später angetreten werden kann. Nur sprechenden Leuten kann man helfen. Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Ich würd ihn verlieren... Australien ist soooo weit weg ^^ Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Ich würd ihn verlieren... Australien ist soooo weit weg ^^ ... und am Ende des Australienaufenthalts würde ich einfach den Zustand entsprechend der eidesstattlichen Versicherung herstellen - bleibt se halt da, unter der Sonne Australiens, die alte Pappe... Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Mit Fb ist das Fvb gemeint.( Oh Gott Buchstabe vergessen)Nun, gewöhnlich ist hier eben mit der Abkürzung FB etwas anderes gemeint. Wollte nur mal abchecken ob du überhaupt im richtigen Thread bist. Wenn du selber der Meinung bist das ein nettes klärendes und Einsichtiges Gespräch mit dem Sachbearbeiter nichts bringt dann ist dies Wohl Gesetz.Auf einen Versuch kommt es ja wohl an und Spielraum gibt es auf jedenfall.Kannst du vielleicht etwas näher ausführen welchen Spielraum es noch gibt, wenn der Bußgeldbescheid bereits seit 1 Monat rechtskräftig ist? Man könnte ja auch klären ob das FahrVerBot nicht später angetreten werden kann. Nur sprechenden Leuten kann man helfen.Wann das Fahrverbot spätestens anzutreten ist steht im Straßenverkehrsgesetz. Glaubst du ernsthaft, dass sich die Sachbearbeitung bei der Bußgeldstelle darüber hinweg setzen kann? Zusammengefasst war dein "Tipp" wohl einfach nutzlos... Quote Link to post Share on other sites
Coeln 1 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 ...und die anderen Tipps im Sinne von Australien ist weit weg.... sind Klasse? Verstehen möchte ich einfach nicht warum man diesen vielleicht letzten Strohhalm nicht nutzen könnte. Der Behörde ist es doch lieber er tritt sein Fahrverbot etwas später an, als das er es auf ein langwieriges Gerichtsverfahren ankommen lässt.Dies kann dann mit Bestellung eines Gutachters, Krankheit des Anwalts etc. etc. länger dauern. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Der Behörde ist es doch lieber er tritt sein Fahrverbot etwas später an, als das er es auf ein langwieriges Gerichtsverfahren ankommen lässt.Also entweder du hast schlicht keine Ahnung wie ein Bußgeldverfahren abläuft oder du verschließt konsequent die Augen vor Tatsachen: Der Bußgeldbescheid ist seit 1 Monat rechtskräftig! Wie soll denn der Betroffene jetzt noch ein langwieriges Gerichtsverfahren einleiten? Da ja nichts mehr zur Erläuterung nachkommt war dein Geschreibe von wegen "Spielraum" wohl auch nur heiße Luft... Quote Link to post Share on other sites
Coeln 1 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Der Behörde ist es doch lieber er tritt sein Fahrverbot etwas später an, als das er es auf ein langwieriges Gerichtsverfahren ankommen lässt.Also entweder du hast schlicht keine Ahnung wie ein Bußgeldverfahren abläuft oder du verschließt konsequent die Augen vor Tatsachen: Der Bußgeldbescheid ist seit 1 Monat rechtskräftig! Wie soll denn der Betroffene jetzt noch ein langwieriges Gerichtsverfahren einleiten? Da ja nichts mehr zur Erläuterung nachkommt war dein Geschreibe von wegen "Spielraum" wohl auch nur heiße Luft... Irgendwie widersprichst du dir selber. Naja vieleicht fällts dir selbst mal auf. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 3, 2010 Report Share Posted November 3, 2010 Irgendwie widersprichst du dir selber. Naja vieleicht fällts dir selbst mal auf.Nein tut es nicht. Und ich bin mir auch sehr sicher, dass du es nicht aufzeigen können wirst. Um es nochmal auf den Punkt zu bringen:Wenn der Threaderöffner sich morgen auf der Bußgeldstelle meldet wird man ihm sagen "Tut uns leid, der Fall ist seit mehreren Wochen rechtskräftig abgeschlossen. Das Verfahren ist zu, da können wir nichts mehr machen"! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 4, 2010 Report Share Posted November 4, 2010 Irgendwie widersprichst du dir selber. Naja vieleicht fällts dir selbst mal auf.sei so nett und verrat es uns, ja?vor allem kannst du uns sagen, wo die Rechtsgrundlage dafür ist, einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid noch irgendwie zu ändern. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.