Sabrina 0 Posted October 6, 2010 Report Share Posted October 6, 2010 Guten Abend, liebe Community, nun hab auch ich mal wieder ein kleines Problem bzw. "Anliegen". Hoffe ihr, die Profis, könnt mich da ein wenig unterstützen? Also folgendes: Mein Fahrzeug war nun über mehrere Tage - wegen eines technischen Defekts - in einer Werkstatt gewesen (keine "Hinterhofwerkstatt", sondern schon eine Vertragswerkstatt). Nun legen die Mitarbeiter, insbesondere Kfz-Meister dieser Werkstatt, eine Fahrweise an den Tag... Oh je, lieber Gott. Da wird schon mal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 30-50km/h überschritten (ich war schon mal bei einer abschließendenden "Endkontrolle" bzw. Probefahrt dabei). Was im Falle eines Fotos ja nicht ohne wär. Also mal angenommen ein Mitarbeiter lässt sich mit dem Kundenfahrzeug blitzen... evtl. sogar noch im Punktebereich und ich bekomme daraufhin nach Tagen/Wochen/Monaten ein Briefchen nach Hause geschickt, da das Fahrzeug ja logischerweise auf mich angemeldet ist. Wie ist dann vorzugehen? Ausschließen würde ich das ja nicht... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted October 6, 2010 Report Share Posted October 6, 2010 Dann antwortest Du ganz einfach wahrheitsgemäß die Frage nach den Fahrer und gibst an, dass der Wagen zur Tatzeit der Werkstatt überlassen war. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted October 6, 2010 Report Share Posted October 6, 2010 mir kommt grade die Frage in den Sinn...... wie läuft das in Ländern mit Halterhaftung, wenn die Werkstatt nicht kooperiert ? Also in A z.B. ....? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted October 6, 2010 Report Share Posted October 6, 2010 Wenn Du in A lebst hast Du dann die A-Karte gezogen Quote Link to post Share on other sites
swen 0 Posted October 7, 2010 Report Share Posted October 7, 2010 Er hat ja angegben wer gefahren ist. dann hat er ja wohl eine Rechnung wo man sieht dass das Auto in der Werkstatt gewesen ist (wie er ja sagte keine Hinterhof). Also kann man es belegen.Die Halterhaftung ist ja nur wenn nicht angibst wer gefahren ist. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted October 7, 2010 Report Share Posted October 7, 2010 @swen : ich denke du verstehst meine Frage nicht.... Der Halter wird bei Halterhaftung kaum raus sein, wenn er angibt : "ich wars nicht, Auto war in der Werkstatt", wenn die Werkstatt keinen Fahrer benennt und die Behörden keinen ermitteln können, oder ? Quote Link to post Share on other sites
Haberlon 1 Posted October 7, 2010 Report Share Posted October 7, 2010 Dann antwortest Du ganz einfach wahrheitsgemäß die Frage nach den Fahrer und gibst an, dass der Wagen zur Tatzeit der Werkstatt überlassen war.Genau diese Antwort läßt der Werkstatt nach wie vor den üblichen Spielraum, den Fahrer zu verschleiern, falls nötig und erwünscht, ohne daß der Halter weitere Probleme damit hätte. Also auch, wenn der Mechaniker auf dem Bild erkannt wird, so antworten. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted October 7, 2010 Report Share Posted October 7, 2010 Man nimmt dann halt das Bild, geht in den Laden und schaut sich um, wer der böse Raser ist. Vielleicht steht ja auch der Name des Mechanikers auf dem Zettel. Bei meinen Autohaus machen aber nur die zwei Meister die Probefahrten, so dass sehr schnell klar sein sollte, wer gefahren ist. Quote Link to post Share on other sites
Sabrina 0 Posted October 7, 2010 Author Report Share Posted October 7, 2010 Ist Dir das etwa auch schon passiert? Ich fände so etwas ehrlich gesagt eine riesen Sauerei .. Ja, weil im Prinzip hab erstmal ich als Halter den Stress. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted October 7, 2010 Report Share Posted October 7, 2010 Nö Quote Link to post Share on other sites
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