goldmember 9 Posted October 4, 2010 Report Share Posted October 4, 2010 http://www.menschenrechte.ac.at/docs/10_02/10_2_07.pdf LeitsatzDie Pflicht zur Lenkerauskunft ist als solche nicht unvereinbar mit der EMRK. Ihre Verweigerung unterliegt der freien Beweiswürdigung der Behörden. Liegen aber keine Hinweise darauf vor, wer das Fahrzeug im Zeitpunkt der Verkehrsübertretung gelenkt hat, so darf vom Fahrzeughalter nicht der Beweis verlangt werden, dass nicht er selbst die Verkehrsübertretung begangen hat.(Mit Hinweis auf "Weh gegen Österreich" und "Rieg gegen Österreich") Quote Link to post Share on other sites
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