guapo 0 Posted September 27, 2010 Report Share Posted September 27, 2010 Hallo, wie bewertet man Zeugenaussagen im Zusammenhang mit Rechtsueberholen (Vorwurf Noetigung)? Ich kenne einen Fall, wo eine Vorladung nach Einspruch erfolgte. Einspruch erfolgte aufgrund fehlender Angaben zu Fahrer/-in, eine grundsaetzliche KFZ/FahrerIn-Zuordnung gibt es jedoch (FirmenFZ). Die Zeugenaussagen wirken konstruiert (fuer mich als Laie): 2 Minuten mit Abstand Auffahren 1m. LKW-Luecke zum Ueberholmanoever genutzt, Bremsmanoever mit "ABS-Warnmeldung".Die beiden Zeugen tragen den gleichen Namen (sind also vermutlich verwandt). Laut inoffizielle Auskunft per Telefon (Sachbearbeiter) stimmt die Haarfarbe jedoch nicht ueberein. Die Schreiben beinhalten keine Angabe zur Identifizierung der Beschuldigten. Angesichts der Hoehe des Bescheids (ca. 120 Euro) "lohnt" sich die Anfahrt von 5 Stunden nicht wirklich - die drei Punkte waeren allerdings aergerlich. Wie kann man das ganze bewerten? Kommen da die "Anzeiger" zur Gegenueberstellung? Oder gleich dem Anwalt geben? Quote Link to post Share on other sites
ruhrpott1986 0 Posted September 27, 2010 Report Share Posted September 27, 2010 Angesichts der Hoehe des Bescheids (ca. 120 Euro) "lohnt" sich die Anfahrt von 5 Stunden nicht wirklich - die drei Punkte waeren allerdings aergerlich.Ich kenne mich da jetzt nicht gut aus, aber werden denn nicht Auslagen erstattet, wenn du Recht bekommst? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 28, 2010 Report Share Posted September 28, 2010 Wie kann man das ganze bewerten? Kommen da die "Anzeiger" zur Gegenueberstellung? Oder gleich dem Anwalt geben?In aller Regel soll der Anzeigende den Angezeigten aus einer Gruppe von Bildern identifizieren, eine Gegenueberstellung a la Miami Vice findet nicht statt.Ich wuerde mit dem Ding zum Anwalt gehen.... Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted September 28, 2010 Report Share Posted September 28, 2010 ... eine Gegenueberstellung a la Miami Vice findet nicht statt. Wie geht die denn? Ich wuerde mit dem Ding zum Anwalt gehen.... Jau! dete Quote Link to post Share on other sites
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