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Geblitzt In Der Schweiz, übertretung Um 16kmh Auserhalb


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hallo liebe forum mitglieder,

 

 

ich bin hier neu und habe mich angemeldet um euch nach rat zu fragen. ich habe mich mittlerweile durch unzählige forumsbeiträge gelesen aber noch immer keine klare antwort finden können.

 

ich bin deutscher und wurde vor 2 wochen in der schweiz auf einer autostrasse (60 kmh erlaubt) mit 81 geblitzt worden. ich habe in der dunkelheit allerdings nirgendwo ein 60er schild sehen können. aber seis drum.

da ich allerdings nicht der halter des autos bin, sondern meine freundin, hat sie die übertretungsanzeige i.H.v. 240 SFr./ 180€ erhalten.

auf dem foto müsste klar erkennbar sein, daß ein mann das auto fährt und keine frau.

nun die frage: sollen wir bezahlen? (wir wollen in den nächsten 3 jahren in die schweiz reisen, werden jedoch ein anderes auto benutzen, da das alte mittlerweile abgemeldet wurde).

oder soll ich angeben daß mein (mir ähnlichsehender cousin aus einem Nicht EU-Ausland gefahren ist? was würde dann auf ihn zukommen? er wird die nächsten jahre nicht in die schweiz einreisen.

 

vielen dank für eure hilfe und euren rat.

mit freundlichen grüßen

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Für Bagatellen interessiert sich wohl niemand in der Schweiz.

 

Seit letzter Woche sorgt nun ein Gerichtsfall schweizweit für Aufsehen. Nicht zuletzt dieser

Fall löste eine massive Debatte aus. Jetzt kamen wieder Details ans Licht, die jetzt die Volkseele zum kochen bringt.

 

Jetzt wird erwartet das einige Raser die an einem Unfall beteiligt waren, wenn auch nicht Unfallverursacher, endlich

mal die Höchststrafe erhalten, 5 Jahre unbedingt wegen Raserei!

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Raue Sitten. :unsure:

 

Trauen sich die Schweizer dann überhaupt noch auf die Straße?

 

Und für Ausländer, eine Sicherheitsleistung wird da wohl nicht ausreichen wenn sie in einen Unfall verwickelt sind bei dem sie möglicherweise zu schnell waren. Kommen die dann gleich in Untersuchungshaft?

 

MfG.

 

hartmut

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Für Bagatellen interessiert sich wohl niemand in der Schweiz.

 

Seit letzter Woche sorgt nun ein Gerichtsfall schweizweit für Aufsehen. Nicht zuletzt dieser

Fall löste eine massive Debatte aus. Jetzt kamen wieder Details ans Licht, die jetzt die Volkseele zum kochen bringt.

 

Jetzt wird erwartet das einige Raser die an einem Unfall beteiligt waren, wenn auch nicht Unfallverursacher, endlich

mal die Höchststrafe erhalten, 5 Jahre unbedingt wegen Raserei!

 

Was genau hat Dein Beitrag mit dem Thema zu tun? Ein bisschen Angst verbreiten?

 

Da so ziemlich alles was im Blick steht, bringt bei Ungebildeten die Seele zum kochen.

 

Die mögliche Höchststrafe von 5 Jahren Haft wird natürlich nicht für "Raserei" verhängt, sondern allenfalls für vorsätzliche Tötung und vorsätzliche schwere Körperverletzung. Mit dem Vorsatz dürfte es wie immer sehr schwer werden, so dass wahrscheinlich wieder in die Trickkiste "Eventualvorsatz" gegriffen werden muss.

 

Die "massive Debatte" beschränkt sich auf opportunistische und populistische Forderungen nach härteren Strafen, obwohl seit Jahrzehnten empirisch und wissenschaftlich belegt ist, dass nicht härtere Strafen Täter abschrecken, sondern ein hohes Entdeckungsrisiko. Da man bei "Rasern" aber gern medienwirksam und teuer am Symptopm herumdoktert, anstatt veritable und nachhaltige Lösungen anzustreben, wird sich in absehbarer Zeit am gefühlten Problem nichts ändern.

 

Den TE muss das alles nicht interesieren. In seinem Fall ist der Halter nicht gleich Fahrer und hat deshalb auch nichts zu befürchten. Der Halter bestreitet die Tat höflich, macht von seinem Aussage/Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und kündigt an, dass sich der mumassliche Täter selbst melden wird. Das tut der Delinquent dann auch und alles ist gut. Ob er allerdings zahlt, werden wir wohl nie erfahren.

 

Trauen sich die Schweizer dann überhaupt noch auf die Straße?

 

Natürlich, denn die überwachungsdichte ist i.d.R. gering (gewisse Gebiete wie Luzern-Zug ausgenommen).

 

Und für Ausländer, eine Sicherheitsleistung wird da wohl nicht ausreichen wenn sie in einen Unfall verwickelt sind bei dem sie möglicherweise zu schnell waren. Kommen die dann gleich in Untersuchungshaft?

 

Nein, U-Haft ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Es wird eine Sicherheitsleistung verlangt und u.U. das Fahrzeug sichergestellt.

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Die "massive Debatte" beschränkt sich auf opportunistische und populistische Forderungen nach härteren Strafen, obwohl seit Jahrzehnten empirisch und wissenschaftlich belegt ist, dass nicht härtere Strafen Täter abschrecken, sondern ein hohes Entdeckungsrisiko. Da man bei "Rasern" aber gern medienwirksam und teuer am Symptopm herumdoktert, anstatt veritable und nachhaltige Lösungen anzustreben, wird sich in absehbarer Zeit am gefühlten Problem nichts ändern.

Die Loesung sollte dann also so ausschauen, dass man beim "Rasen" immer entdeckt werden kann - also knallharte Erhoehung der Ueberwachungsdichte? :unsure:

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Die Loesung sollte dann also so ausschauen, dass man beim "Rasen" immer entdeckt werden kann - also knallharte Erhoehung der Ueberwachungsdichte? :(

 

Nein, denn das funktioniert ja evident nicht.

 

Ich persönlich sehe die Lösung des - wohlgemerkt gefühlten (weil seit Jahren rückläufigen) - Problems "Raserunfälle" so:

  • knallharte Verbesserung der Fahrausbildung v.a. in pucto Fahrzeugbeherrschung
  • deutlich höhere Anforderungen an den Führerscheinerwerb
  • zeitgemässe Tempolimits (160 km/h gestaffelt bis :unsure: auf der Autobahn, 100 km/h Ausserorts)
  • Aufhebung des Rennstreckenverbotes
  • Preiswerte/kostenlose Motorsportveranstaltungen als Anreiz

 

Generell gilt: Anreiz statt repressiver Massnahmen!

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Und für Ausländer, eine Sicherheitsleistung wird da wohl nicht ausreichen wenn sie in einen Unfall verwickelt sind bei dem sie möglicherweise zu schnell waren. Kommen die dann gleich in Untersuchungshaft?

 

Bei einem Unfall durch zu schnell massives fahren wird jetzt ganz sicher Untersuchungshaft angeordnet.

Gegenüber noch vor 2-3 Jahren, liegt es auch viel mehr am Ermessen der Polizisten vor Ort, ob sie

gleich Untersuchungshaft verhängen, das Auto beschlagnahmen oder eine Sicherheitsleistung einkassieren.

 

Die beiden wurden letzte Woche verhaftet, weil sie erneut schwer gegen die Verkehrsregeln verstossen haben und sitzen seither in Haft.

 

Gegen die beiden Männer ordnete das kantonale Haftgericht eine Untersuchungshaft für die Dauer von mindestens jeweils einem Monat an. Das Gericht begründete die Haft mit Verdunkelungs- und Fortsetzungsgefahr, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Bei einer Radarkontrolle hatte die Polizei am Donnerstagabend in Trimbach SO zwei dicht aufeinander fahrende Autos mit 102 km/h und 98 km/h geblitzt. An der Messstelle ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt

 

Bereits geredet hat Staatsanwalt Rolf von Felten. Und er fordert rekordverdächtig hohe Strafen. So soll Nekti T. (20), der Lenker des schwarzen Audis, acht Jahre ins Gefängnis. Er ist in jener Nacht vom 8. November 2008 ungebremst in den roten Golf geprallt, in dem die 21-jährige Lorena W. sass. Sie wurde beim Unfall getötet.

 

Für den direkt hinter ihm fahrenden Vedran B. (20), der in seinem gelben Fiat Punto sass, fordert er sieben Jahre Freiheitsstrafe. Der dritte und hinterste Fahrer, Cemal A. (20), soll ebenfalls so viel erhalten. Die beiden Männer hätten mit ihrem geringen Abstand verhindert, dass Nekti T. eine Vollbremsung hätte einleiten können, sagte von Felten. Es sei egal gewesen, wer die Kollision verursacht habe.

 

 

 

Staatsanwalt fordert 8 Jahre Knast

 

Schmeisst sie raus - Raus! Aber schnell!

 

http://www.20min.ch/

 

http://www.nachrichten.ch

 

Jedenfalls gibt dies mächtig Schub für 2 Initiativen. Über die eine wird schon im November abgestimmt und die

andere wird sicher bald vors Volk kommen.

 

Rasen als eigener Tatbestand

Volksinitiative gegen Strassenrowdys lanciert

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Und für Ausländer, eine Sicherheitsleistung wird da wohl nicht ausreichen wenn sie in einen Unfall verwickelt sind bei dem sie möglicherweise zu schnell waren. Kommen die dann gleich in Untersuchungshaft?

 

Bei einem Unfall durch zu schnell massives fahren wird jetzt ganz sicher Untersuchungshaft angeordnet.

Gegenüber noch vor 2-3 Jahren, liegt es auch viel mehr am Ermessen der Polizisten vor Ort, ob sie

gleich Untersuchungshaft verhängen, das Auto beschlagnahmen oder eine Sicherheitsleistung einkassieren.

 

Die Polizei hat keinerlei Befugnis, Untersuchungshaft zu verhängen. Diese Kompetenz liegt ausschliesslich beim Untersuchungsrichter. Auch die Beschlagnahme eines Fahrzeuges muss vom Untersuchungsrichter angeordnet werden.

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Die Polizei hat keinerlei Befugnis, Untersuchungshaft zu verhängen. Diese Kompetenz liegt ausschliesslich beim Untersuchungsrichter. Auch die Beschlagnahme eines Fahrzeuges muss vom Untersuchungsrichter angeordnet werden.

 

Falsch! Aber egal.

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Die Polizei hat keinerlei Befugnis, Untersuchungshaft zu verhängen. Diese Kompetenz liegt ausschliesslich beim Untersuchungsrichter. Auch die Beschlagnahme eines Fahrzeuges muss vom Untersuchungsrichter angeordnet werden.

 

Falsch! Aber egal.

 

Falsch sind allein Deine Behauptungen.

 

Die (polizeiliche) Festnahme ist bloss eine vorläufige Zwangsmassnahme. Sie dient der Abklärung, ob ein Antrag auf Verhaftung gestellt werden soll. Die

festgenommene Person muss über ihre Rechte informiert werden (Miranda Warning, BV 31). Zuständig für die Festnahme ist die Polizei, doch hat sie das Verfahren bei Tatverdacht unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Diese entscheidet über die Weiterführung der Festnahme (max. 48 resp.72 Stunden) und über einen allfälligen Antrag auf Verhaftung. Durchgeführt wird die Festnahme in einer Polizeizelle (Polizeiposten oder „Vorzelle“ im Waaghof).

 

Anordnung der Untersuchungshaft: Spätestens 48 Stunden nach der Festnahme muss am Strafgericht durch eine Haftrichterin oder einen Haftrichter (zuständig: Strafgerichtspräsidien im Turnus) über die Verhaftung entschieden werden. Die Dauer kann sich auf maximal 72 Stunden verlängern, wenn ein Sonntag in die Frist fällt (am Samstag finden Haftverhandlungen statt) oder wenn die Frist auf Gesuch hin wegen besonderer Gründe erstreckt wird. Die beiden Verlängerungsgründe können nicht kumuliert werden, die Frist kann somit nie mehr als 72 Stunden betragen (§68 StPO).

 

Quelle (PDF)

 

Zudem muss es entweder den dringenden Tatverdacht einer Straftat geben oder es müssen Haftgründe vorliegen.

 

* Kollusionsgefahr (Beeinflussung von Ermittlungen)

* Fluchtgefahr

* Wiederholungsgefahr

* Qualifizierte Wiederholungsgefahr (gefährliches Gewaltdelikt)

* Ausführungsgefahr (bei Planung von Straftaten)

 

Bevor Haftgründe angenommen werden könne, müssen alternative, mildere Massnahmen geprüft werden wie z.B. Weisungen bezüglich:

 

* des Aufenthaltsortes oder der Arbeit

* ärztlicher Behandlung oder regelmässige Meldung bei Behörden

* Pass- und Schriftensperre

* Geldleistung als Sicherheitspfand

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Nein, denn das funktioniert ja evident nicht.

 

Ich persönlich sehe die Lösung des - wohlgemerkt gefühlten (weil seit Jahren rückläufigen) - Problems "Raserunfälle" so:

  • knallharte Verbesserung der Fahrausbildung v.a. in pucto Fahrzeugbeherrschung
  • deutlich höhere Anforderungen an den Führerscheinerwerb
  • zeitgemässe Tempolimits (160 km/h gestaffelt bis :unsure: auf der Autobahn, 100 km/h Ausserorts)
  • Aufhebung des Rennstreckenverbotes
  • Preiswerte/kostenlose Motorsportveranstaltungen als Anreiz

 

Generell gilt: Anreiz statt repressiver Massnahmen!

Mit anderen Worten: Du moechtest das Entdeckungsrisiko - nach Deinen ureignen Worten, die einzige Moeglichkeit, den 'Raser' vom 'Rasen' abzuschrecken - abschaffen und stattdessen dafuer Sorge tragen, dass mehr Menschen meinen, ihr Fahrzeug komplett zu beherrschen und demzufolge wieder 'rasen' (Entdeckungsrisiko - und damit Abschreckung - gibt's ja nicht mehr)?

 

Na, ob das wohl funktioniert? :(:unsure:

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Mit anderen Worten: Du moechtest das Entdeckungsrisiko - nach Deinen ureignen Worten, die einzige Moeglichkeit, den 'Raser' vom 'Rasen' abzuschrecken - abschaffen und stattdessen dafuer Sorge tragen, dass mehr Menschen meinen, ihr Fahrzeug komplett zu beherrschen und demzufolge wieder 'rasen' (Entdeckungsrisiko - und damit Abschreckung - gibt's ja nicht mehr)?

 

Nein. Das ist lediglich Deine eigene, völlig verschrobene, hanebüchene Interpretation.

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Nein. Das ist lediglich Deine eigene, völlig verschrobene, hanebüchene Interpretation.

Entschuldige bitte, ich versuche nur, Deine (!) Worte zu interpretieren. Bitte erklaere doch mal im Zusammenhang, was Du wie erreichen moechten wuerdest..... :unsure:

Nach deiner Aussage funktioniert Verkehrsueberwachung nicht, sie muss also nicht erhoeht werden. Dafuer sollen aber die Fahrer in die Lage versetzt werden, ihr Fahrzeug besser zu beherrschen (was ja an sich nicht schlecht ist). Da die VUe nicht wirksam ist, braucht sie nicht verstaerkt werden, koennte sogar herab gesetzt werden. Nur, wer ueberwacht dann die, die der Beherrschbarkeit ihrer Fahrzeuge im oeffentlichen Strassenverkehr froenen? :(

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So geht es nun nicht, da muss ich Dir gleich mal eine moderative Schelte verpassen, die Du als Gelbe Karte ansehen darfst:

[mod]

Zuegele deine Ausdrucksweise und bleibe respektvoll in deinen Aeusserungen, auch wenn Dir die Meinung des anderen nicht passt!

[/mod]

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Eieiei, hier gehts ja zu...

Ich finde schon prinzipiell schon, dass man Leute einbuchten kann, die einen Unfall mit Schwerverletzten oder gar Todesfolge wegen _stark_ übersetzter Geschwindigkeit oder qualifizierter Blutalkoholkonzentration verursachen.

 

Hoch verwerflich ist hingegen, wenn so eine Person (die ja, wie man so oft sagt, "Gebrandmarkt fürs Leben" sein sollte) nur wenige Jahre später nochmals mit massiv übersetzter Geschwindigkeit igO erwischt wird, wie im beschriebenen Fall. Es ist eine Sache, eine riesen Dummheit zu machen. Daraus nichts zu lernen ist aber noch viel viel schlimmer. Ein Gewissen fehlt offenbar.

 

Diese Person hat bewiesen, dass:

- sie eine latente Gefahr für die Gesellschaft darstellt, und obwohl der Schuss schon einmal "nach hinten losging" nichts daraus gelernt hat

- ein Verbot (die Fahrerlaubnis war ja entzogen) nichts bringt

 

Meines Erachtens müsste man solche Personen verwahren, bis ein Psychologe bestätigt, dass die Person nie mehr ein Fahrzeug lenken wird.

 

Edit: falsch gelesen. Derjenige, der den Unfall mit Todesfolge verursacht hat, war beim 2. mal gar nicht dabei.

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Eieiei, hier gehts ja zu...

Ich finde schon prinzipiell schon, dass man Leute einbuchten kann, die einen Unfall mit Schwerverletzten oder gar Todesfolge wegen _stark_ übersetzter Geschwindigkeit oder qualifizierter Blutalkoholkonzentration verursachen.

 

Grundsätzlich stimme ich Dir zu, gebe jedoch zu bedenken, dass es dafür auch immer eine Rechtsgrundlage geben muss. Einfach härtere Strafen für eine Herausforderung zu fordern, die man noch nicht einmal ansatzweise verstanden hat, geht da fehl. Würde man die plumpen Forderungen des Volkes im Justizwesen gewähren lassen, dann wären wir ganz schnell wieder bei Volkstribunalen, Todesstrafen und beim "Unschuldsbeweis durch ertrinken." Die Tatsache, dass 2 am Unfall unbeteiligte Personen in diesem Prozess angeklagt sind, hinterlässt einen sehr faden Beigeschmack.

 

Hoch verwerflich ist hingegen, wenn so eine Person (die ja, wie man so oft sagt, "Gebrandmarkt fürs Leben" sein sollte) nur wenige Jahre später nochmals mit massiv übersetzter Geschwindigkeit igO erwischt wird, wie im beschriebenen Fall. Es ist eine Sache, eine riesen Dummheit zu machen. Daraus nichts zu lernen ist aber noch viel viel schlimmer. Ein Gewissen fehlt offenbar.

 

Diese Person hat bewiesen, dass:

- sie eine latente Gefahr für die Gesellschaft darstellt, und obwohl der Schuss schon einmal "nach hinten losging" nichts daraus gelernt hat

- ein Verbot (die Fahrerlaubnis war ja entzogen) nichts bringt

 

Meines Erachtens müsste man solche Personen verwahren, bis ein Psychologe bestätigt, dass die Person nie mehr ein Fahrzeug lenken wird.

 

Ich glaube eher, dass das Verhalten der besagten Beschuldigten im Strassenverkehr nicht Ursache, sondern lediglich Symptom einer sehr viel grösseren Störung der Sozialkompetenz ist. "Wegsperren" bis ein Psychologe bestätigt, keine Fahrzeug mehr zu führen, ist zum Glück mit den Menschenrechten nicht vereinbar - davon abgesehen dass Psychologie alles andere als eine 100%ige Methode ist (siehe zahllose "therapierte" Straftäter, die trotz guter Prognose rückfällig geworden sind). Der Sachverhalt erfordert eine gesamtheitliche Betrachtung anstelle der plumpen Reduzierung auf "unbelehrbarer Raser". Nach einem Aufsatz in einem der St. Galler Jahrbücher zum Verkehrsrecht ist pauschal jeder der zu schnell fährt ein Raser, krank und nicht therapierbar. Mit solchen Platitüden löst man keine Probleme.

 

Und die latente Gefahr... Sicher stellen >100 km/h innerorts je nach Strassenverhältnissen ein erhöhtes Risiko dar, aber man darf nicht ausser acht lassen, dass die Chance im Lotto zu gewinnen weitaus grösser ist, als von einem Raser gehimmelt zu werden.

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Sicher stellen >100 km/h innerorts je nach Strassenverhältnissen ein erhöhtes Risiko dar, aber man darf nicht ausser acht lassen, dass die Chance im Lotto zu gewinnen weitaus grösser ist, als von einem Raser gehimmelt zu werden.

Hier wuerden mich ja mal Zahlen interessieren, die das belegen....... :(:unsure:

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Sicher stellen >100 km/h innerorts je nach Strassenverhältnissen ein erhöhtes Risiko dar, aber man darf nicht ausser acht lassen, dass die Chance im Lotto zu gewinnen weitaus grösser ist, als von einem Raser gehimmelt zu werden.

Hier wuerden mich ja mal Zahlen interessieren, die das belegen....... :(:unsure:

 

Auf die Schnelle via Google gefunden:

 

Chance im Lotto zu gewinnen: 1:54

Chance in Frankreich bei einem Verkehrsunfall zu sterben: 19.4:100.000

zum Vergleich: Wahrscheinlichkeit an einer Lebensmittelvergiftung zu sterben: 3.6:100.000

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@Egal,

sorry, aber du schreibst am laufenden band nur unsinn, wer soll dich denn noch ernst nehmen?

ein polizist ordnet also unterschungshaft an...... :(

 

Polizei <24h

 

Über 24h Sunden muss sie vom Staatsanwalt verlängert werden.

 

Staatsanwalt <48h (Wochenende 72h)

 

Darüber hinaus muss der Staatsanwalt diese vom Gericht genehmigen lassen.

 

 

Es ist regional sehr unterschiedlich. In erster Linie hängt es allein von der Polizei ab, wie diese entscheiden. Fakt!

 

Die Polizei kann am besten entscheiden, was zu tun ist.

 

Die Polizei nimmt jede Woche einigen Lenkern die Führerausweise ab, ohne sich gleich zu verhaften oder das Auto sicherzustellen.

 

Genau in diesem Fall, vor 2 Jahren, kam der Staatsanwalt der auf Pikett war gehörig unter Druck.

Dem Staatsanwalt sei es aufgrund der konkreten Umstände sinnvoller erschienen, die notwendigen Massnahmen nach dem Unfall telefonisch zu verfügen, heisst es weiter.

Raserunfall: Staatsanwalt räumt Fehler ein

 

Weiter gab es einen anderen Fall, in dem ein Auto an einem Cannonball Rennen mitbeteiligt waren.

Das Auto war massiv zu schnell, aber nicht durch grobes Verhalten aufgefallen. Darum wurde der Pikett Staatsanwalt angerufen

um die Summe der Sicherheitsleistung zu bestimmen. (mehrere tausend) Nachträglich wurde kritisiert weshalb das Auto nicht beschlagnahmt wurde. Aus meiner Sicht wäre das auch übertrieben gewesen.

 

Ein anderer Fall, die Polizei verurteilte einen Autolenker zu einer Busse (Verzeigung) weil dieser mehrmals mit seiner Fahrweise die Reifen zum quietschen brachte.

Danach war er unbelehrlich und wurde später wieder angetroffen, die Polizisten nahmen kurz Rückschluss mit dem Staatsanwalt und beschlagnahmten das Auto.

 

Zeiten ändern sich:

Jetzt wurden die 2 Raser aus dem aktuellen Fall, einer als Beifahrer und der eine auf Verdacht ohne Führerausweis gefahren zu sein, gleich einen Monat in

Untersuchungshaft gesetzt. Jetzt kommt die Kritik, weshalb nicht gleich 9 Monate angeordnet worden sind.

 

@ Tom

bist du viellicht Bayern-Fan? dann hättest du die momentane Null-Toleranz gleich mal miterlebt. :unsure:

Edited by Gast225
Bild aus Urheberrechtsgründen entfernt
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@Egal,

sorry, aber du schreibst am laufenden band nur unsinn, wer soll dich denn noch ernst nehmen?

ein polizist ordnet also unterschungshaft an...... :unsure:

 

Polizei <24h

 

Über 24h Sunden muss sie vom Staatsanwalt verlängert werden.

 

Staatsanwalt <48h (Wochenende 72h)

 

das ist keine untersuchungshaft. Fakt

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@Egal,

sorry, aber du schreibst am laufenden band nur unsinn, wer soll dich denn noch ernst nehmen?

ein polizist ordnet also unterschungshaft an...... :unsure:

 

Polizei <24h

 

Über 24h Sunden muss sie vom Staatsanwalt verlängert werden.

 

Die Polizei kann keine Untersuchungshaft anordnen. Sie kann lediglich vorläufig festnehmen.

 

 

Staatsanwalt <48h (Wochenende 72h)

 

Darüber hinaus muss der Staatsanwalt diese vom Gericht genehmigen lassen.

 

Nicht der Staatsanwalt entscheidet über Untersuchungshaft, sondern der Haftrichter.

 

Es ist regional sehr unterschiedlich. In erster Linie hängt es allein von der Polizei ab, wie diese entscheiden. Fakt!

 

Die Polizei kann am besten entscheiden, was zu tun ist.

 

Nochmals: Die Polizei hat keinerlei Entscheidungsbefugnis in Sachen Untersuchungshaft.

 

Der Rest Deines Schwurbelkrams hat mit dem Thema nichts zu tun. Das Bild würde ich an Deiner Stelle löschen, bevor es ein Mod tut.

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Liebesbrief von Egal per PM von heute, 15:30h

 

was für ein volltrottel bist du und weshalb denkst du, du musst massiven unsinn erzählen?

 

weder rechtsystem oder noch von der polizeiarbeit hast du keine ahnung.

 

unmöglich das du schweizer bist, evtl. eingekaufter!

 

oder massiv ungebildet nach schweizer standard.

 

kannst gerne mal den kanton angeben wenn du in der schweiz wohnst.

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[mod]

@Egal

 

Wenn du hier so weiter machst, dann übe ich als Mod mal Zensur aus und ich denke die wird dir nicht gefallen.

 

Fremde Bilder unterliegen nun einmal den Urheberrechtsschutz in D und daher benötigst du die Einwilligung des Urhebers. Lege diese vor und du kannst das Bild hier veröffentlichen.

Dies gilt auch, wenn du die Zeitschrift abfotografierst.

 

Im übrigen weise ich dich darauf hin hier keine fehlerhaften Informationen zu verbreiten, zumal dies nicht das erste Mal ist, wo dies geschieht.

 

[/mod]

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  • 3 weeks later...
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Im übrigen weise ich dich darauf hin hier keine fehlerhaften Informationen zu verbreiten, zumal dies nicht das erste Mal ist, wo dies geschieht.

 

Hallo kleiner Gast. Wenn das so wäre dann belege das bitte schriftlich! Hierfür kann ich gerne eine Kontaktadresse angeben.

Ansonsten würde ich mich selber vor einer Verleudmungsklage in Acht nehmen.

 

Das es nicht gut um die Pressefreiheit innerhalb der EU steht, ist manchen schon länger bekannt.

Und wieder sieht man, das du bei deinen Antworten nicht richtig liegst.

 

Wo siehst du in meiner moderativen Aussage eine Verleumdung und wo wird hier das Presserecht verletzt. Das Forum ist doch keine Presseeinrichtung und muss diese garantieren.

Darüber hinaus kann sich doch die Presse darauf berufen, wenn der Staat regulierend eingreift und das habe ich in diesem Thread eigentlich nicht mitbekommen.

 

------------------------------------------------------

[mod]

Solltest du noch einmal Mitgliedsnamen verhunzen, ist hier Schluss.

[/mod]

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# knallharte Verbesserung der Fahrausbildung v.a. in pucto Fahrzeugbeherrschung

# deutlich höhere Anforderungen an den Führerscheinerwerb

 

Das ist ja schön und gut, aber die Schweiz hat im Vergleich mit der EU bereits ein sehr hohes Niveau bei der Führerscheinprüfung. Und du weisst schon, dass jeder Depp aus dem Ausland in der Schweiz fahren kann? Auch ein Chinese, welcher nach 1h fahren die Prüfung gemacht hat.

 

Es ist ja so, dass jeder Idiot den Führerschein erwerben kann, was da teilweise auf den Strassen rumfährt, da fragt man sich schon.

 

Generell gilt: Anreiz statt repressiver Massnahmen!

 

Ich bin ganz klar für Repression. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es anders nicht funktioniert. Wenn man auf der Autobahn zu schnell fährt, also vielleicht 150 dann ist das ja noch ok, aber solche Typen die innerorts zu schnell fahren, haben echt ne Schraube locker. Solche Typen sollte man an die Wand stellen und erschiessen.

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Wenn man auf der Autobahn zu schnell fährt, also vielleicht 150 dann ist das ja noch ok, aber solche Typen die innerorts zu schnell fahren, haben echt ne Schraube locker. Solche Typen sollte man an die Wand stellen und erschiessen.

 

;) Ich nehme einmal an, dass Du diese Aussage in einer schlechten mentalen Stimmung getroffen hast. Falls es tatsächlich Dein Denken repräsentiert, würde mich interessieren, was hat man Dir in Deinem Leben angetan hat, dass Du so orientiert bist (und das auch noch aussprichst).

LG

Eribär

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hallo liebe forum mitglieder,

 

 

ich bin hier neu und habe mich angemeldet um euch nach rat zu fragen. ich habe mich mittlerweile durch unzählige forumsbeiträge gelesen aber noch immer keine klare antwort finden können.

 

ich bin deutscher und wurde vor 2 wochen in der schweiz auf einer autostrasse (60 kmh erlaubt) mit 81 geblitzt worden. ich habe in der dunkelheit allerdings nirgendwo ein 60er schild sehen können. aber seis drum.

da ich allerdings nicht der halter des autos bin, sondern meine freundin, hat sie die übertretungsanzeige i.H.v. 240 SFr./ 180€ erhalten.

auf dem foto müsste klar erkennbar sein, daß ein mann das auto fährt und keine frau.

nun die frage: sollen wir bezahlen? (wir wollen in den nächsten 3 jahren in die schweiz reisen, werden jedoch ein anderes auto benutzen, da das alte mittlerweile abgemeldet wurde).

oder soll ich angeben daß mein (mir ähnlichsehender cousin aus einem Nicht EU-Ausland gefahren ist? was würde dann auf ihn zukommen? er wird die nächsten jahre nicht in die schweiz einreisen.

 

vielen dank für eure hilfe und euren rat.

mit freundlichen grüßen

 

Da ich seit 1 Jahr in der Schweiz arbeite - in einem Verkehrsberuf - kann ich dir sagen, dass es völlig egal ist wer gefahren ist: Den Strafzettel bekommt immer der Halter des Fahrzeuges - also der, der im Fahrzeugschein steht. Und bezahlt werden muss immer. Selbst Motorradfahrer deren Kennzeichen von hinten geblitzt wird (die Anlagen in der Schweiz sind entsprechend ausgestattet) müssen zahlen - also der Halter! Auch wenn er nicht selbst damit unterwegs war. Ausgenommen sind natürlich Fälle von Diebstahl, wo der Dieb damit in eine Blitzfalle tappt. Dann wird das entsprechend geprüft.

 

Hier sind übrigens mal die Strafen, die einem Fahrer drohen, der einen Schweizer Führerausweis hat und innerhalb der Schweiz erwischt wird:

 

http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/.../ama_speed.html

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Das ist ja schön und gut, aber die Schweiz hat im Vergleich mit der EU bereits ein sehr hohes Niveau bei der Führerscheinprüfung.

 

Das Niveau der Führerscheinprüfung in der Schweiz ist nicht anders als das der EU. 8 Stunden Verkehrskundeunterricht...

 

Es ist ja so, dass jeder Idiot den Führerschein erwerben kann, was da teilweise auf den Strassen rumfährt, da fragt man sich schon.

 

Du trittst sehr selbstbewusst auf, ob der Tatsache, dass Du selbst erst seit sehr kurzer Zeit den Führerschein hast.

 

Generell gilt: Anreiz statt repressiver Massnahmen!

 

Ich bin ganz klar für Repression. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es anders nicht funktioniert. Wenn man auf der Autobahn zu schnell fährt, also vielleicht 150 dann ist das ja noch ok, aber solche Typen die innerorts zu schnell fahren, haben echt ne Schraube locker. Solche Typen sollte man an die Wand stellen und erschiessen.

 

Auch Du fährst innerorts zu schnell.

 

Die drakonischen Strafen der Schweiz bleiben wirkungslos. Nach Jahrzehnten Forschung in der Kriminalistik weiss man inzwischen, dass nicht das Strafmass abschreckend wirkt, sondern das Risiko, für die Tat zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es wird Zeit, auf Anreize umzusatteln.

 

Da ich seit 1 Jahr in der Schweiz arbeite - in einem Verkehrsberuf - kann ich dir sagen, dass es völlig egal ist wer gefahren ist: Den Strafzettel bekommt immer der Halter des Fahrzeuges - also der, der im Fahrzeugschein steht. Und bezahlt werden muss immer. Selbst Motorradfahrer deren Kennzeichen von hinten geblitzt wird (die Anlagen in der Schweiz sind entsprechend ausgestattet) müssen zahlen - also der Halter! Auch wenn er nicht selbst damit unterwegs war. Ausgenommen sind natürlich Fälle von Diebstahl, wo der Dieb damit in eine Blitzfalle tappt. Dann wird das entsprechend geprüft.

 

Hier sind übrigens mal die Strafen, die einem Fahrer drohen, der einen Schweizer Führerausweis hat und innerhalb der Schweiz erwischt wird:

 

http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/.../ama_speed.html

 

Bist Du die neuste Inkarnation vom Tim002/Einmalig/Egal?

 

Niemand kann für eine Tat bestraft werden, die er nicht begangen hat! Es gibt in der Schweiz keine Halterhaftung (siehe BGE-Urteil)! Dort heisst es:

 

Regeste

 

Art. 90 SVG, Art. 1 StGB.

Es ist unzulässig, den Motorfahrzeughalter für eine Verkehrsregelverletzung des Fahrzeuglenkers mit der Begründung zu bestrafen, dass die Person des Lenkers unbekannt sei (Erw. 2).

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Den Satz den du hier zitierst, finde ich im Art. 90 des SVG nicht.

 

Mein Wissensstand ist, dass es in der Schweiz eine Halterhaftung gibt. Also wenn du mir den richtigen Link postest, dann nehme ich meine Aussage gern zurück.

 

Der Link mit dem Urteil hat bei mir vorhin nicht funktioniert. Aber jetzt klappt es. Lese es mir durch.

 

Ok, habe es durchgelesen. Es sagt aber nichts darüber aus, dass es derzeit keine Halterhaftung in der Schweiz gibt. Auch wird nicht recht ersichtlich, von wann dieses Urteil ist.

 

Ach doch, von 1976. Ok, das sind 34 Jahre. Das sich gewisse Gesetze in der Zwischenzeit geändert haben können ist dir aber bewusst oder?

 

Also wie gesagt: Im Art. 90 der SVG finde ich dazu nichts.

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Ich nehme einmal an, dass Du diese Aussage in einer schlechten mentalen Stimmung getroffen hast. Falls es tatsächlich Dein Denken repräsentiert, würde mich interessieren, was hat man Dir in Deinem Leben angetan hat, dass Du so orientiert bist (und das auch noch aussprichst).

 

Das war natürlich übertrieben formuliert.

 

Das Niveau der Führerscheinprüfung in der Schweiz ist nicht anders als das der EU. 8 Stunden Verkehrskundeunterricht...

 

Verkehrskundeunterricht bringt meiner Meinung nach überhaupt nichts, sollte man abschaffen. Und dieser Meinung waren übrigens auch die drei Fahrlehrer, die die Verkehrkunde bei uns gegeben haben. Viel wichtiger ist die Theorieprüfung als Grundlage und dann fahren, fahren, fahren. Die Fahrprüfungen sollten auch strenger werden.

 

Du trittst sehr selbstbewusst auf, ob der Tatsache, dass Du selbst erst seit sehr kurzer Zeit den Führerschein hast.

 

Ich meinte es vom Bildungsniveau her.

 

Auch Du fährst innerorts zu schnell.

 

Das kannst du nicht wissen und stimmt nicht.

 

Die drakonischen Strafen der Schweiz bleiben wirkungslos. Nach Jahrzehnten Forschung in der Kriminalistik weiss man inzwischen, dass nicht das Strafmass abschreckend wirkt, sondern das Risiko, für die Tat zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es wird Zeit, auf Anreize umzusatteln.

 

SP Wähler? Haben übrigens gerade ein schönes obersozialistisches Parteiprogramm verabschiedet. :cop01:

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@Moritzburg

 

Ich habe hier etwas zum Thema Halterhaftung in der Schweiz geschrieben.

 

@HelveticusMaximus

 

 

Auch Du fährst innerorts zu schnell.

 

Das kannst du nicht wissen und stimmt nicht.

 

Sorry, aber ich muss jedes mal schmunzeln, wenn wir jemand erzählt, dass er nicht zu schnell fährt. Meine Partnerin behauptet das auch von sich. Die erste Mitfahrt zeigte bereits, dass sie einer unbewussten Fehleinschätzung aufgesessen ist.

 

Die drakonischen Strafen der Schweiz bleiben wirkungslos. Nach Jahrzehnten Forschung in der Kriminalistik weiss man inzwischen, dass nicht das Strafmass abschreckend wirkt, sondern das Risiko, für die Tat zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es wird Zeit, auf Anreize umzusatteln.

 

SP Wähler? Haben übrigens gerade ein schönes obersozialistisches Parteiprogramm verabschiedet. :cop01:

 

FDP Wähler, seitdem sie sich vom EU-Beitritt verabschiedet hat.

 

Zum Thema Strafmass:

 

«In rosigen Zeiten ist das Strafbedürfnis in der Bevölkerung weniger ausgeprägt als heute, wo es rauer zu- und hergeht und viele Leute Angst um ihre Arbeitsstelle haben.»

 

«Je verunsicherter die Gesellschaft, umso grösser das Bedürfnis, den überall lauernden Gefahren ein Gesicht zu geben.» Dass es in der Folge zu Strafrechtsverschärfungen kommt, liegt für Richter Oberholzer auf der Hand: «Globalisierung, Wirtschaftkrise oder Klimaerwärmung sind Bedrohungen ohne klare Schuldige und ohne Möglichkeit, Konkretes zu unternehmen. Gegen Verbrechen lässt sich dagegen mit einfachen Mitteln vermeintlich etwas tun.» Am Straftäter, dem Inbegriff «des Bösen», lässt sich exemplarisch das Unsicherheitsgefühl abreagieren.

 

«Viele Leute glauben, schwere Strafen würden abschreckend wirken. Das lässt sich aber nicht nachweisen. Sexualtäter leben in der Hoffnung, nicht erwischt zu werden. Das potenzielle Strafmass beeindruckt sie nicht.» Ähnliches gelte für Raser – auch diese würden sich durch kein Gesetz abhalten lassen. Der Zürcher Rechtsanwalt Valentin Landmann sagt: «Wichtiger als das Strafmass ist die Aufklärungswahrscheinlichkeit. Die Leute fahren eher schwarz, wenn die Busse 1000 Franken beträgt, es aber in der ganzen Stadt nur einen Kontrolleur gibt, als wenn die Busse bei 10 Franken liegt, jedoch in jedem Tram ein Kontrolleur mitfährt.»

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Sorry, aber ich muss jedes mal schmunzeln, wenn wir jemand erzählt, dass er nicht zu schnell fährt. Meine Partnerin behauptet das auch von sich. Die erste Mitfahrt zeigte bereits, dass sie einer unbewussten Fehleinschätzung aufgesessen ist.

 

Ich fahre in den 30er Zonen genau 30 und innerorts zeigt die Nadel genau 50.

 

FDP Wähler, seitdem sie sich vom EU-Beitritt verabschiedet hat.

 

Wer sagt denn, dass sie sich vom EU Beitritt verabschiedet haben?

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Sorry, aber ich muss jedes mal schmunzeln, wenn wir jemand erzählt, dass er nicht zu schnell fährt. Meine Partnerin behauptet das auch von sich. Die erste Mitfahrt zeigte bereits, dass sie einer unbewussten Fehleinschätzung aufgesessen ist.

 

Ich fahre in den 30er Zonen genau 30 und innerorts zeigt die Nadel genau 50.

 

Also fährst Du tatsächlich ca. 25 km/h und 45 km/h. Naja, wenn Du erst einmal ein wenig Erfahrung gesammelt hast, dann erledigt sich das ganz von allein.

 

FDP Wähler, seitdem sie sich vom EU-Beitritt verabschiedet hat.

 

Wer sagt denn, dass sie sich vom EU Beitritt verabschiedet haben?

 

Die FDP selbst.

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