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Nötigung - Vorladung


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Hallo,

ich habe heute eine "Vorladung zur Erörterung" bekommen.

Tatvorwurf: "Nötigung im Straßenverkehr"

Ich soll zur Erörterung von Detailfragen erscheinen.

Ich habe keine Ahnung, was mir vorgeworfen wird, dass ich zum angegebenen Zeitpunkt an der

angegebenen Stelle gefahren bin, kann sein, da bin ich aber nicht sicher.

Soll ich dort hingehen? Oder gleich einen Anwalt einschalten?

Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Gruß,

Chris

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Soll ich dort hingehen? Oder gleich einen Anwalt einschalten?

Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Ich würde mich dort teelfonisch melden und so quasi in einem informellen Vorgespräch die Fragen stellen die mich zum Sachverhalt interessieren (Ort, Zeit, Vorwurf, Vorwerfender, etc. pp.).

 

Werden mir in diesem Gespräch diese Fragen nicht beantwortet und z.B nur auf den gewünschten Termin verwiesen würde ich darauf hinweisen, dass ich dort nicht unvorbereitet erscheinen möchte sondern vorher etwas genauer wissen will um was es geht.

 

Hat auch das keine Wirkung würde ich zu dem Termin schlicht nicht erscheinen.

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Dir wird eine Verkehrsstraftat vorgeworfen. Hier sollte man tatsächlich darüber nachdenken, mit einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Bedenken solltest du allerdings, daß die Rechschutzversicherung (falls vorhanden) gewöhnlich nicht für Vorsatzstraftaten (und eine solche wird hier zum Vorwurf gemacht) eintritt, du die Kosten also selber tragen musst.

 

Aus diesem Grund würde ich hingehen, mir den Vorwurf anhören und dann entscheiden, ob ich einen Rechtsanwalt benötige. Wenn du hingehst, wirst du vor Ort noch mal über deine Rechte belehrt. Von diesen Rechten kannst du natürlich auch Gebrauch machen.

 

Gruß

Goose

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Kennst du den Sachverhalt,

Nein. Der Fragesteller kennt diesen aber auch nicht.

 

Die Polizei geht den Hinweisen des Anzeigeerstatters natürlich nach. Also liegt hier ein Vorwurf im Raum, der per Befragung mit den noch fehlenden Fakten ergänzt wird. Damit wird dann der Strafbefehl rund.

 

Natürlich kann der Beschuldigte sagen, dass er das nicht gewesen ist oder sich die Situation nicht so abgespielt hat wie es ihm vorgeworfen wird. Du weisst aber auch, dass alle Angaben als Schutzbehauptung gewertet werden können, da der Beschuldigte nicht zur Wahrheit verpflichtet ist. Was hat er also zu gewinnen?

 

Bekannt ist auch, dass die Polizei nach entlastenden Fakten recherchiert. Das ist auch mir nicht entgangen. Aber wozu brauchen die dafür eine Aussage des Beschuldigten?

 

Der tagtägliche Job eines Cops ist es, den Beschuldigten zu überführen und in der Vernehmung die passenden Fragen zu stellen. Was in der Vernehmung einmal gesagt ist, kann man nicht mehr zurück nehmen. Daher würde ich mich nie der Gefahr einer Vernehmung aussetzen, wenn ich nicht weiss, welches Mosaiksteinchen noch fehlt.

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Wir kommen wieder zur alten Diskussion, die schon tausendmal geführt wurde und zumeist von denen mit Argumenten gefüttert wurde, die die Polizei nur aus dem Tatort kennen)

 

Ich kann dir versichern, daß es nicht das Ziel ist, einem eine Straftat anzuhängen.

 

Um entlastende Fakten zu sammeln, kann es durchaus von Vorteil sein, beide Versionen einer Geschichte zu hören, denn die Wahrheit liegt gewöhnlich in der Mitte. Höre ich nur die Version des Anzeigenerstatters, so sieht das Bild für den Beschuldigten zumeist finsterer aus als es tatsächlich ist.

 

Alles in allem ist es immer auch eine Frage des Einzelfalls (auch unter Berücksichtigung des Kostenrisikos) ob und in welchem Verfahrensstadium ich einen Rechtsanwalt bemühe.

 

Gruß

Goose

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Bekannt ist auch, dass die Polizei nach entlastenden Fakten recherchiert. Das ist auch mir nicht entgangen. Aber wozu brauchen die dafür eine Aussage des Beschuldigten?

Nun, z.B. koennte der Beschuldigte sogleich an Ort und Stelle mittels eines hieb- und stichfesten Alibis belegen, dass er zur Tatzeit gar nicht am Steuer gesessen haben kann.......

 

Der tagtägliche Job eines Cops ist es, den Beschuldigten zu überführen und in der Vernehmung die passenden Fragen zu stellen. Was in der Vernehmung einmal gesagt ist, kann man nicht mehr zurück nehmen. Daher würde ich mich nie der Gefahr einer Vernehmung aussetzen, wenn ich nicht weiss, welches Mosaiksteinchen noch fehlt.

Boah ey - das ist doch wieder einmal mehr die pauschale Stammtischmeinung, die hier kund getan wird. Komisch nur, dass ausgerechnet die, die dieselbe immer wieder kund tun, dem Gegenueber immer wieder vorwerfen, er verharmlose die "Gefahren" einer solchen Vernehmung. Generell bleibt doch, insbesondere in den Faellen, wo der Vorwurf der Noetigung im Raume steht, zu sagen, dass ein Besuch bei der Polizei keine unangenehmen Folgen haben muss. Man kann sich ein Bild von dem machen, was einem da vorgeworfen wird, wenn es darum geht, zur Sache auszusagen, braucht man dieses eben nicht machen. Und von wegen, man kann das Gesagte nicht mehr zurueck nehmen - das moechte ich mal als Unfug bezeichnen.....

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Der Fragesteller kann sich ja aussuchen, ob er eher der Meinung einer Users mit vermeintlichen Stammtischniveau folgt oder lieber der eines Users mit mehr Grips und Verstand.

 

Vielleicht gibt er uns ja ein Feedback über den weiteren Verlauf.

 

Meiner Meinung nach ist es gefährlich, sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren in die Hände eines im Verhöhrtechnik ausgebildeten Fachmannes zu begeben.

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Joh klar ey - fuer so ein extremes Schwerverbrechen wie den Verdacht auf Noetigung im Strassenverkehr wird natuerlich das Bundeskriminalamt seine ausgebildeten Verhoerspezialisten sofort zu jeder Wald- und Wiesenpolizeistation schicken, damit die den unbedarften Beschuldigten auch sofort dingfest machen..... :rolleyes:

 

Lass mich Dich mal so fragen: An wievielen Vernehmungen hast Du denn bisher teil genommen? :rofl:

 

Ganz im Ernst: Wenn ich nichts sagen moechte, dann tue ich das kund und sage nichts! Es steht mir auch frei, die Polizeistation zu jeder Zeit wieder zu verlassen, denn Ketten werden waehrend der Vernehmung nicht angelegt - und sie findet auch nicht in einer verschlossenen Zelle im Gefaengnistrakt statt.....

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An wievielen Vernehmungen hast Du denn bisher teil genommen? :rolleyes:

Nicht sehr viele, weil ich eigentlich nie hingehe :rofl:

 

Aber von einigen Befragungen kann ich dennoch berichten:

 

Polizei klingelt an der Tür und begehrt Einlass wegen einer angeblichen Straftat. Zutritt wird verweigert. Nach Drohung ("lassen Sie es uns friedlich regeln, wir kommen sowieso rein...") zähneknirschend Türe geöffent. Nachdem nichts gefunden wurde folgte eine Stunde der Erniedrigung in unserer Wohnung mit massiven, sehr beleidigend formulierten Unterstellungen.

 

Nach Dienstaufsichtsbeschwerde wurde ich zur Klärung zum Chef eingeladen. Erst gabs Kaffee, dann Smalltalk, dann wieder Befragung und Erniedrigung, gefolgt Tränen, die ignoriert wurden.

 

Anderer Fall: Zur Anhörung hingegangen und ausgesagt. Im Protokoll, welches man mir NUR ZUR UNTERSCHRIFT vorgelegt hat waren Aussagen, die ich so nicht gemacht habe. Man hat mich gebeten, dieses Protokoll zu unterschreiben. Nach Weigerung wegen der Differenzen im Protokoll wurde ich unter Druck gesetzt, dieses doch endlich zu unterzeichnen. Nach einer halben Stunde Diskussion hat mich der Polizist der Wache verwiesen mit dem Hinweis, mein renitentes Verhalten zu dokumentieren und an die Staatsanwaltschaft zu geben. Die Aussage wurde nicht abgeändert, die Staatsanwaltschaft tatsächlich mit der falschen Aussage bzw. meinem Verhalten informiert, was die Ermittlungen langwieriger gestaltete.

 

Noch ein Fall: Nach Einladung hingegangen, um dort persönlich Akteneinsicht zu nehmen, jedoch zur Sache nicht auszusagen. Dies wurde im Vorfelöd telefonisch besprochen, Akteneinsicht zugesagt.

 

Die Akteneinsicht wurde teilweise gewährt. Manche Dokumente hatte man mir nicht vorgelegt. Dafür hatte ich aber einige zuviel zu Gesicht bekommen. In dem Fall wurde gegen eine weitere Person ermittelt. Dies hat man mir mit der Bitte, endlich doch eine Aussage zu tätigen vorgelegt. Die komplette Einlassung der anderen Person wurde mir vorgelesen. Das Führungszeignis der anderen Person lag vor mir und konnte bequem von mir eingesehen werden.

 

Auf die Frage, wie den hier mit dem Datenschutz verfahren wird ist man mir gegenüber sehr unbequem geworden und hat versucht, mich einzuschüchtern und auszusagen.

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Nein, keinesfalls. Nur beeindrucken mich deine emotinal eingefaerbten und voellig subjektiv dargestellten Geschichten ganz und gar nicht. Ich habe etliche Vernehmungen ueber mich ergehen lassen duerfen, wobei der Vorwurf einer Noetigung im Strassenverkehr da wohl noch das harmloseste der vorgeworfenen Vergehen gewesen waere. Natuerlich versucht man, den Delinquenten einzuschuechtern, aber sagt er nichts - und unterschreibt nichts - dann fuehrt das nicht zu seinem Nachteil.

 

Nur mal ein Beispiel aus meinem Erfahrungsschatz:

An der deutsch-hollaendischen Grenze sass ich mal fest wegen Verdachts auf Drogenschmuggel. Der Beamte (deutsche!) tippte mit dem Adlersuchsystem das Vernehmungsprotokoll, das ich anschliessend nicht unterzeichnete. Er meinte, er koenne auch anders, woraufhin ich antwortete: Nur zu - ich habe Urlaub. Das Ende vom Lied: Er tippte noch einmal - und diesmal so, dass meine Aussage nicht verfaelscht wurde oder falsch aufgefasst werden konnte. Siehste - geht doch!

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Ich soll zur Erörterung von Detailfragen erscheinen.

 

@Bluey/Goose oder andere anwesende Ermittlungspersonen : ist das eine Standardformulierung oder tatsächlich so zu interpretieren, dass es nicht um den Vorwurf als Ganzes geht, sondern nur noch "Details" abschließend geklärt werden sollen ?

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@Chris : ich wäre vorsichtig, wenn es finanziell für dich kein Problem darstellt würde ich dir zum Anwalt raten und den direkten Kontakt erstmal meiden.

Da du ja zur Sache sowieso nichts aussagen kannst macht es in meinen Augen wenig Sinn zur Anhörung zu gehen, ich erkenne nicht, wie du einen Verdacht gegen dich durch das Erscheinen ausräumen könntest. Was sich genau gegen dich zusammengebraut hat bringt die Akteneinsicht durch den Anwalt ans Licht.

Es besteht durchaus die Gefahr dass du bei der "Erörterung" die eine oder andere unbedachte Aussage tätigst die es deinem Anwalt im Nachhinein schwerer als nötig macht.

Alleine schon die Formulierung "Erörterung von Detailfragen" die ja keine Standardformulierung zu sein scheint macht auf mich nicht Eindruck, dass es um einen ergebnisoffenen Plausch bei Kaffee und Keksen geht :nunja:

Also auf der Dienststelle anrufen, freundlich sagen, dass du dir überhaupt nichts vorzuwerfen hast, und daher auch nichts aussagen kannst, und deinen Anwalt mit der weiteren Abwicklung beauftragen wirst. Mehr nicht. Wenn du es dir zutraust wirklich keine Einlassungen zu machen, kannst du ja mal nachfragen, was von wem konkret vorgeworfen wird und was der Beamte nun zu tun gedenkt.

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Man die Polizei auch bitten die bestehenden Fragen schriftlich niederzulegen und sich zuschicken lassen.

 

Schließlich hat nicht jeder Zeit für jeden Mist bei denen zu erscheinen.

 

Damit kann man sich auch einen gewissen Überblick verschaffen.

 

@Dieselschraeubchen

Wenn ich ein Protokoll habe, was nicht der Aussage entspricht und ich es unterschreiben soll, so habe ich einen Stift. Mit diesen kann ich die falsch wiedergegebenen Aussagen durchstreichen und notfalls die richtigen auf der Rückseite selber verfassen.

 

Zumindest mit dem Durchstreichen kann man später nicht sagen, der wollte wegen Lustlosigkeit etc. nicht unterschreiben.

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Hallo zusammen,

 

alles geht hier davon aus, die Vorladung ist als Beschuldigter. Das allerdings ist nur Vermutung, da es nicht genannt ist.

Die Frage ist: Bist Du als Beschuldigter oder als Zeuge geladen. Üblicherweise steht das auf dem Vordruck.

 

Hinreichend erörtert ist, die Zeugen sind zu hören. Als Beschuldigter bekommt man selbstverständlich auch eine Vorladung. Das ist Ausfluss aus dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf ein ordentliches Verfahren.

Stellt euch doch mal folgende Frage:

Was wäre das für ein Verfahren, in dem nur der Anzeigenerstatter und die benannten Zeugen des Vorfalls gehört werden, der Beschuldigte / Betroffene aber nicht.

 

Ob Du hingehst, also von Deinem Recht Gebrauch machst, oder nicht, ist allein Deine Entscheidung. Gehst Du nicht, kannst Du dich hinterher allerdings auch nicht beschweren, Du hättest keine Gelegenheit gehabt Dich selbst zu äußern oder aber einen Anwalt einzuschalten und wärst dadurch in Deinen Rechten beschnitten worden.

Weiterhin ist das Hingehen unproblematisch. Zuerst muss man Dir sagen, welchen Status Du in diesem Verfahren hast (Zeuge oder Beschuldigter / Betroffener). Dann folgt die rechtliche Belehrung, bei der Du sehr genau zuhören solltest. Nun wird Dir mitgeteilt, worum es geht und Du wirst gefragt, ob Du aussagen möchtest.

Jetzt kannst Du immer noch sagen: "Ich sage hier nicht aus", was schriftlich festgehalten wird. Du unterschreibst Deine Aussage und gehst - das wars.

 

Ist Dein Status in der Vorladung nicht benannt, so kann man vorher anrufen und diesen erfragen.

 

Gruß Heizer01

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Üblicherweise steht da drauf "In dem Verfahren gegen XXX sollen sie als Zeuge gehört werden" oder "In dem Verfahren gegen Sie sollen sie als Beschuldigter gehört werden".

 

Teil uns bitte am Ende auch mal mit, was dich der Rechtsanwalt gekostet hat.

 

Gruß

Goose

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  • 3 weeks later...
Hallo,

du überschätzt die Arbeitsgeschwindigkeit der Behörden. 3 Monate und mehr, um eine akteneinsicht zu erhalten ist keine seltenheit.

Die Regel ist dies aber nicht, denn dann wäre ja die Verjährung eingetreten, sofern noch kein BGB erlassen wurde. :lol2:

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Hallo,

du überschätzt die Arbeitsgeschwindigkeit der Behörden. 3 Monate und mehr, um eine akteneinsicht zu erhalten ist keine seltenheit.

Die Regel ist dies aber nicht, denn dann wäre ja die Verjährung eingetreten, sofern noch kein BGB erlassen wurde. :whistling:

 

öhm, wir reden hier von nötigung, also eine straftat. leider ist es im gerichtsbezirk darmstadt und frankfurt die regel.

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Ups, kommt davon wenn man nur den letzten Beitrag liest.

 

----------------

Das dies überall unterschiedlich sein kann, sollte man aber auch dazu schreiben.

 

Ich habe erst am Montag mit einem Richter aus Niedersachsen gesprochen. Der Richter meckert seine Mitarbeiter immer an, wenn diese die eingehenden Klagen zu lange liegen lassen (eine Woche), ehe diese an die Beklagte versandt werden.

 

Als ich und andere ihm dan sagten, das andere Gerichte dafür 3 Wochen bis zu mehreren Monaten brauchen, war er sehr erstaunt und versprach seine Mitarbeiter ab sofort für ihre schnelle Arbeit zu loben.

Wie man sieht es liegt wirklich an den entsprechenden Stellen wie und wann etwas erledigt wird.

 

Wenn wir Akten anfordern, so sind diese innerhalb von zwei bis drei Tagen bei uns. Ist allerdings auch kein Strafrecht.

Im Straftrecht hat man ja auch meist das Problem, das erst noch ermittelt wird und eh die Polizei die Akte dann wieder an die StA, wo vielleicht weiter ermittelt werden muss, durchgesehen hat, können halt auch mehrere Monate ins Land ziehen.

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Ups, kommt davon wenn man nur den letzten Beitrag liest.

 

kein problem :-)

 

Das dies überall unterschiedlich sein kann, sollte man aber auch dazu schreiben.

 

sorry, hast natürlich recht. ich kann hier nur von der gerichtsbezirken reden, mit denen ich zu tun hatte, bzw von denen ich informationen habe. darmstadt ist da sowieso sehr verufen. ich denke dass es hier wirklich gewaltige unterschiede gibt. wobei ich auch genug fälle aus darmstadt kenne, da wurden die 3 monate bei weitem überschritten.

 

Ich habe erst am Montag mit einem Richter aus Niedersachsen gesprochen. Der Richter meckert seine Mitarbeiter immer an, wenn diese die eingehenden Klagen zu lange liegen lassen (eine Woche), ehe diese an die Beklagte versandt werden.

 

sehr löblich

 

Als ich und andere ihm dan sagten, das andere Gerichte dafür 3 Wochen bis zu mehreren Monaten brauchen, war er sehr erstaunt und versprach seine Mitarbeiter ab sofort für ihre schnelle Arbeit zu loben.

 

ohweih, hättest ihm das lieber nicht sagen sollen :whistling:

 

Wie man sieht es liegt wirklich an den entsprechenden Stellen wie und wann etwas erledigt wird.

 

das ist wohl wahr

 

Wenn wir Akten anfordern, so sind diese innerhalb von zwei bis drei Tagen bei uns. Ist allerdings auch kein Strafrecht.

Im Straftrecht hat man ja auch meist das Problem, das erst noch ermittelt wird und eh die Polizei die Akte dann wieder an die StA, wo vielleicht weiter ermittelt werden muss, durchgesehen hat, können halt auch mehrere Monate ins Land ziehen.

 

klar, aber manchmal sieht man schon auch wo was liegen bleibt. ich kenne einen fall wegen §21 StVG, da wurde die akte über ein jahr zwischen zwei staatsanwaltschaften hin und her geschickt, weil nicht geklärt wurde, wer dafür zuständig ist. anklage wurde letztendlich fast 2 jahre nach dem tattag erhoben. das ist dann schon ein bischen lang.

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  • 4 weeks later...

Toll, immer noch nichts, mein Anwalt meint, der Fahrer müsse ermittelt werden, das könne dauern.

Verstehe ich aber nicht, der Vorwurf richtet sich doch gegen mich, da liegt doch nichts näher, als daß die

Polizei erstmal bei mir vorbei schaut.

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Warst du da (falls überhaupt) mit dem Motorrad oder dem Autos unterwegs?

 

Wenn mit dem Motorrad (=mit Helm) hast du m.E. gute Chancen dass das Verfahren eingestellt wird. War letzten Sommer bei mir so und es stand neben Nötigung noch mehr im Raum...

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  • 3 months later...

Hallo,

heute habe ich einen Brief erhalten, das Verfahren wurde eingestellt! :-)

Ggf. kann ich, falls Interesse besteht, weitere Details posten, aber ich bin nicht sicher, ob das

Verfahren, falls der Ankläger hier mit liest, wieder eröffnet werden kann.

Ist so ein Beschluss endgültig? Die Geschichte ist schon amüsant, weil da jemand eine Anzeige erstattet

hat, weil er auf sein eigenes Fehlverhalten hingewiesen wurde. Egal, ich freue mich erstmal! :-)

Gruß,

Chris

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Die Geschichte ist schon amüsant, weil da jemand eine Anzeige erstattet

hat, weil er auf sein eigenes Fehlverhalten hingewiesen wurde. Egal, ich freue mich erstmal! :-)

 

solche leute kreuzen fast jeden tag meinen weg, angezeigt hat mich davon zum glück noch keiner.

die, die mit hut und 40 sachen durch die ortschaft eiern schimpfen am lautesten, wenn man irgendwann die nase voll hat und überholt.

 

ich will die diskussion zwischen der dieselschraube und harryb nicht wieder aufflammen lassen, aber ich habe auch meine ganz eigene meinung zu

solchen vernehmungen, auch aus eigener erfahrung. so liest und hört man immer "bloß nicht hingehen" und als ich mich im eigenen bekanntenkreis erkundigt habe was zu tun ist hieß es aus gleich zwei ecken "hingehen und die eigene version schildern, kann nichts passieren". und nun ratet mal was genau die beiden beruflich machen. anwälte sind sie nicht. :rolleyes:

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.....und als ich mich im eigenen bekanntenkreis erkundigt habe was zu tun ist hieß es aus gleich zwei ecken "hingehen und die eigene version schildern, kann nichts passieren". und nun ratet mal was genau die beiden beruflich machen.

Der eine ist Klimaforscher, der andere Aussenminister im Mullah-Regime von Iran, richtig? :rolleyes:

 

 

-SCNR- :mecker:

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§ 171.

Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren.

 

Na toll, heißt das etwa, daß ich immer noch nicht durch bin mit der Sache?

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  • 2 weeks later...

Hallo,

so, wieder 2 Wochen rum und keine Post. Aber wie ist das denn jetzt? Die Verjährung bei Nötigung ist ja meines Wissens 5 Jahre.

Aber wie ist es denn nun bei Einstellung des Verfahrens? Der "Geschädigte" hatte ja nun 2 Wochen Zeit. Falls er sich beschwert hat,

kann dann die Staatsanwaltschaft das theoretisch 2 Jahre liegen lassen und mich dann wieder anschreiben oder ist die Sache nach

weiteren 2 Wochen (Postlaufzeit) für mich erledigt und ich kann unbeschwert in den Briefkasten sehen?

Die Unsicherheit nervt, aber der Anwalt rät mir ab, bei der Staatsanwaltschaft anzurufen.

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Weiß das hier echt keiner? Toll.

Mein Anwalt konnte es mir auch nicht genau sagen, er meinte, die Staatsanwaltschaft hätte eine Frist von 2 oder 3

Monaten einzuhalten oder so. Googeln hat mich auch nicht schlauer gemacht. Egal.

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  • 4 months later...
Teil uns bitte am Ende auch mal mit, was dich der Rechtsanwalt gekostet hat.

 

418,18 €.

Ich glaube, da kommt nichts mehr. Kann wirklich niemand meine letzte Frage beantworten?? Hier sind doch so viele Juristen und Polizisten unterwegs...

Gruß,

Chris

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