webster 0 Posted September 4, 2010 Report Share Posted September 4, 2010 Hallo Leute, folgendes ist mir passiert: - geblitzt mit 26 drüber auf der BAB am 11.06.10 - anhörungsbogen bekommen am 03.09.10 (datiert auf 31.08.10) - ich bin der halter und das foto ist so lala.... was kann ich tun? strafe bezahlen mal ausgenommen ist es sinnvoll es einfach abzustreiten? was wenn ich meine frau hinhänge? (bezüglich verjährung) hat jemand ne mögliche vorgehensweise? die drei monate sind ja fast um, da ich ne woche hab um zu antworten, kommt diese definitiv erst nach dem 11.09.10 bei der behörde an VIELEN DANK Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted September 4, 2010 Report Share Posted September 4, 2010 was kann ich tun?Du könntest einen guten Freund bitten ob er dir den Ersatz-Fahrer macht. Wie das funktionieren kann kannst du z.B. hier nachlesen:http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry672999 ist es sinnvoll es einfach abzustreiten?Nein.Was glaubst du was die dann machen würden? Und wenn es sooo einfach wäre um die Bestrafung für einen Verkehrsverstoß herumzukommen könnten die sich das mit dem Blitzen wohl schenken. was wenn ich meine frau hinhänge? (bezüglich verjährung)Dann begehst du eine Straftat (§164 StGB Falsche Verdächtigung). die drei monate sind ja fast umDas ist unerheblich, da die Anordnung der Anhörung die Frist unterbrochen hat. Verjährung würde für dich 3 Monate nach dem Datum der Ausstellung des Anhörungsbogens eintreten... Quote Link to post Share on other sites
webster 0 Posted September 4, 2010 Author Report Share Posted September 4, 2010 danke für die schnelle antwort, der gedanke ist, dass wenn ich denen die personalien meiner frau schicke, sie die ja erst nach ablauf der 3 monate erhalten z.B. am 12.09.10 und es somit auch für sie zu spät ist??? liege ich da falsch? gruß Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted September 5, 2010 Report Share Posted September 5, 2010 Für deine Frau wäre es dann verjährt. Aber nicht für dich. Und die müssen ja nicht alles glauben, was du schreibst. Lies nochmal durch, was MrMijagi geschrieben hat. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted September 5, 2010 Report Share Posted September 5, 2010 der gedanke ist, dass wenn ich denen die personalien meiner frau schicke, sie die ja erst nach ablauf der 3 monate erhalten z.B. am 12.09.10 und es somit auch für sie zu spät ist??? liege ich da falsch?Ja. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 6, 2010 Report Share Posted September 6, 2010 Was hast du bekommen? Eine Anhörung als Betroffener oder als Zeuge? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
webster 0 Posted September 6, 2010 Author Report Share Posted September 6, 2010 hey danke, wurde angeschrieben als... "ihnen wird vorgeworfen...." wenn ich nun jemand benenne, der mir ähnlicher sieht als meine Frau , mit seinem einverständnis natürlich... und das schreiben geht beim amt, nach ablauf der drei monate ein... und die glauben mir..... ist die sache doch durch???? vielen dank Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 6, 2010 Report Share Posted September 6, 2010 Gegen dich wurde die Verjährung unterbrochen, nun hat die Behörde ab Erlass der Anhörung drei Monate Zeit, dir einen Bußgeldbescheid zukommen zu lassen. Wenn du einen anderen (auch in seinem Einverständnis) beschuldigst, begehst du eine Straftat nach § 164 StGB. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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