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Strittiges Überholverbot


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Habe letzte Woech einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten. Der Anhörungsbogen mit meinem Geburtsdatum ist direkt an mich und nicht den Fahrzeughalter gegangen. Mir wird vorgeworfen vor zwei Wochen auf einer Bundesstr. im Überholverbot (Zeichen 276) einen Langholztransporter überholt zu haben.

 

Ein hinter mir fahrendes Fahrzeug hat den LKW ebenfalls überholt und wurde später durch die dahinter fahrenden Beamten gestoppt. Ich konnte deswegen nicht angehalten werden.

 

Ich kann mich ehrlich gesagt nicht mehr daran erinnern und das Firmenfahrzeug wird von mehreren mit mir verwandten Personen gefahren.

Zum anderen ist es auf diesem Streckenabschnitt möglich, über eine Firmeneinfahrt auf diese Bundesstr. zu gelangen, ohne dass dort das Überholverbot angezeigt wird.

 

Ist das rechtens bzw. könnte ich Einspruch einlegen, dass die Beschilderung an dieser Stelle fehlt auch wenn ich die Firmeneinfahrt auf die Bundesstraße nicht genutzt habe?

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Wenn Dir das Überholverbot bekannt ist (bzw. der Richter das glaubt), dann gilt es auch für Dich. Stichwort "Ortskenntnis".

 

Das Auto ist ein Firmenfahrzeug? Dann denke ich schon, daß zuerst ein Brief an die Firma ging und die Dich als die Person angegeben hat, der das Fahrzeug überlassen ist.

 

Wenn es gestattet ist, daß andere mit dem Fahrzeug fahren (es also keinen Ärger mit der Firma geben wird), kannst Du ja ein Beweisfoto anfordern, da Du Dich nicht erinnern kannst, wer zur besagten Zeit das Fahrzeug führte.

 

Da dieses wohl nicht existieren wird und der Beamte Dich wohl auch nicht beschreiben kann, wird sich die Sache wohl im Sande verlaufen.

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Nein, Firma hat keinen Anhörungsbogen bekommen.

 

Die haben den Anhörungsbogen an micht direkt adressiert, da ich das Fahrzeug hauptsächlich fahre und sie Kenntnis

davon haben. Wir sind hier auf dem Dorf, jeder kennt praktisch jeden.

 

Die Beamten können m.E. trotzdem nicht sagen wer gefahren ist, da die ja 2 Fahrzeuge hinter mir gefahren sein sollen. Ich gehe

davon aus, wenn ich bzw. die Fa. den Fahrer nicht benennen kann, dass es mit Sicherheit die Auflage für ein Fahrtenbuch gibt!

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Wieviel Zeit war zwischen Tat und Anhörung?

 

Es gibt Gerichtsurteile, daß man sich ohne Beweisbild nur soundso lange erinnern muß, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist (~14 Tage imho).

 

Aber die Gefahr besteht, und wenn Du das für die Firma auf keinen Fall riskieren kannst und Du ortskundig bist, sieht es wohl düster aus ...

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Wieviel Zeit war zwischen Tat und Anhörung?

 

Es gibt Gerichtsurteile, daß man sich ohne Beweisbild nur soundso lange erinnern muß, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist (~14 Tage imho).

 

Aber die Gefahr besteht, und wenn Du das für die Firma auf keinen Fall riskieren kannst und Du ortskundig bist, sieht es wohl düster aus ...

Er sagte, daß er vor einer Woche einen AB erhalten hat und der Vorfall vor zwei Wochen war. Somit war die Anhörung in jedem Fall zeitnah. Weiterhin wird bei Firmanfahrzeugen auch bei längerer Zeit zwischen Tat und Anhörung gerne ein Fahrtenbuch auferlegt, weil man davon ausgeht, daß ein kaufmännisch geführtes Unternehmen auch über längere Zeit feststellen können muss, wer wann welches Fahrzeug geführt hat.

 

Gruß

Goose

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Er sagte, daß er vor einer Woche einen AB erhalten hat und der Vorfall vor zwei Wochen war. Somit war die Anhörung in jedem Fall zeitnah.

Jo, hab ich überlesen. Dann siehts fahrtenbuchtechnisch unter Umständen schlecht aus, außer Du schaffst es, so zu tun, als ob Du Dir Mühe gibst, bei der Aufklärung zu helfen.

 

Weiterhin wird bei Firmanfahrzeugen auch bei längerer Zeit zwischen Tat und Anhörung gerne ein Fahrtenbuch auferlegt, weil man davon ausgeht, daß ein kaufmännisch geführtes Unternehmen auch über längere Zeit feststellen können muss, wer wann welches Fahrzeug geführt hat.

Auch, wenn das Fahreug von verschiedenen Familienmitgliedern privat gefahren werden darf? Ich sehe da den Zusammenhang zum kaufmännisch geführten Unternehmen nicht. Es muß nur klar sein, was eine Privatfahrt ist und was nicht. Aber Du hast da bestimmt mehr Erfahrung.

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AB ist 14 Tage nach dem Tatzeitpunkt zugestellt worden, allerdings habe ich den erst weitere 9 Tage später lesen können, da ich im Urlaub war.

 

Das Fahrzeug wird von verschiedenen Familienmitglieder im Geschäftsbetrieb bewegt. Geht ein AB zur Aufklärung an den Fahrzeughalter, so kann/wird

dieser auch keine Aussage machen, da er gleich Vater/Opa etc. ist und von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen wird.

 

Somit würden verschiedene Personen, inkl. der Halter als Fahrezugführer in Frage kommen.

 

Was wird passieren, wenn ich schreibe, dass ich mich nach mehr als 3 Wochen nicht mehr daran erinnern kann, ob ich tatsächlich gefahren bin?

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Was wird passieren, wenn ich schreibe, dass ich mich nach mehr als 3 Wochen nicht mehr daran erinnern kann, ob ich tatsächlich gefahren bin?

Dann koennte das Damoklesschwert des Fahrtenbuches ueber Dir schweben......

 

Besser waere es tatsaechlich, dass Du erwaehnst, dass das Fahrzeug mehreren Personen zur Verfuegung steht und Du daher nicht genau sagen kannst, wer der Fahrer war. Deshalb braeuchtest Du Anhaltspunkte zu dessen Identifizierung. Die Tatsache, dass Du selbst es warst, wird ausgeschlossen......

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  • 4 weeks later...

So, hier der aktuelle Sachstand:

 

Hatte dem AB hinzugefügt, dass ich mich aufgrund der Zeitspanne nicht mehr daran erinnern kann, ob das Fahrzeug zur Tatzeit von mir gefahren wurde.

 

 

Letzte Woche kam dann die Einstellungsmitteilung !!!!!

 

Grund: §46 Ab. 1 OWG in Verbindung mit §170 Abs. 2 StPO

 

:blink::(:unsure::unsure:

 

 

Gruß

 

Klaus

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Dann bleibt nur noch die Frage, ob eine Fahrtenbuchauflage folgt.

 

Gruß

Goose

 

 

Hätte denn dann nicht zuvor der Halter angehört werden müssen? Der hätte doch ggf. etwas zur Aufklärung des Sachverhalt beitragen können?

Ich kann doch nicht wissen, wer während meiner Abwesenheit mit dem Fahrzeug gefahren ist?

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Ich kann den von dir beschriebenen Weg, wie man auf dich gekommen ist, noch nicht so ganz nachvollziehen.

So kann ich mir nicht vorstellen, daß der Halter in keiner Weise angehört wurde. Auch, wenn du auf dem Dorf lebst, wo jeder jeden kennt, so kennt die bearbeitende Bußgeldstelle dich doch nicht bzw. kann dich doch nicht ohne Hinweis des Halters dem Fahrzeug zuordnen, oder?

 

Gruß

Goose

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@klaus299: :blink: . Hier sieht man wieder einmal wunderschön, wie plump es Cops einfach versuchen, in der Hoffnung, ein treudoofer VT ist von einer bloßen Kennzeichenanzeige dann beeindruckt durch behördliche Wische, gibt zu und zahlt brav.

 

@goose schrieb:

...weil man davon ausgeht, daß ein kaufmännisch geführtes Unternehmen auch über längere Zeit feststellen können muss, wer wann welches Fahrzeug geführt hat.

:unsure: . Selten so ein Theoretikerschmarrn gelesen :( .

:unsure:

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Ich kann den von dir beschriebenen Weg, wie man auf dich gekommen ist, noch nicht so ganz nachvollziehen.

So kann ich mir nicht vorstellen, daß der Halter in keiner Weise angehört wurde. Auch, wenn du auf dem Dorf lebst, wo jeder jeden kennt, so kennt die bearbeitende Bußgeldstelle dich doch nicht bzw. kann dich doch nicht ohne Hinweis des Halters dem Fahrzeug zuordnen, oder?

@Goose:

 

Dem ist aber tatsächlich so! Der Halter (Firma) hat definitv keinen AB bekommen, dieser ist direkt an mich (mit meinem Geb.-Datum) gesandt worden.

 

 

Gruß

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Der Halter (Firma) hat definitv keinen AB bekommen, dieser ist direkt an mich (mit meinem Geb.-Datum) gesandt worden.

Wurde der Halter nicht befragt kann ihm auch keine mangelnde Mithilfe vorgeworfen werden, ergo darf kein Fahrtenbuch verhängt werden.

 

Abgesehen davon frage ich mich warum sich so viele vor der Fahrtenbuchandrohung so in die Hose machen.

 

Erstens ist es ja nicht allzu kompliziert oder zeitraubend solch ein Ding zu führen, teuer ist es auch nicht gerade (schon gar nicht teurer als die Buße für die meisten Verkehrsverstöße, die zu bezahlen die Alternative wäre und zweitens sind die Kontrollmöglichkeiten wohl nicht halb so umfangreich wie man vielleicht denkt.

 

Man muss das Fahrtenbuch noch nichtmal aushändigen, wenn man in einer Verkehrskontrolle angehalten wird, denn der "von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung" ist sicher nicht ein Feldweg an der B44...

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Och m3, der "Theoretikerschmarrn", wie du ihn bezeichnest, wurde in diversen Urteilen praktisch bestätigt, so z.B. durch das VG Oldenburg, Beschluss vom 30.03.2009, Az: 7 B 1004/09.

@goose: Och, seit wann sind Urteile praktisch :blink: ? Seit wann haben lokale Verwaltungsgerichtsurteile eine echte Aussagekraft :( ? Du verschanzst Dich hinter Paragraphen basierend auf juristischen Feingeplänkel und den Abzockbehörden loyal eingestellten Gerichten.

 

Desweiteren strahlst Du bezüglich "Firmen"-Knowledge immer ein gewisse Naivität aus, siehe u. a. auch dein Auftritt im Streifenanzug am Empfang eines Konzerns, Du mögest wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung "ermitteln" :unsure: .

 

Als Nebelkerzenwerfer solltest Du lieber auch mal Stellung bezüglich der Anzeigengeilheit der hier vom TE erwähnten Cops nehmen.

:unsure:

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mal nachfrag: was ist das für eine Firma?

wenn es eine "Ein-Personen-Firma" ist, dann ist es möglich, dass die Fa. nicht angeschrieben wurde, um den Fahrer zu benennen.

Bei Kapitalgesellschaften frage ich mich allerdings, wie die Behörde auf den TE gekommen ist - haben die sooo gute Kristallkugeln?

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Ich kann den von dir beschriebenen Weg, wie man auf dich gekommen ist, noch nicht so ganz nachvollziehen.

So kann ich mir nicht vorstellen, daß der Halter in keiner Weise angehört wurde. Auch, wenn du auf dem Dorf lebst, wo jeder jeden kennt, so kennt die bearbeitende Bußgeldstelle dich doch nicht bzw. kann dich doch nicht ohne Hinweis des Halters dem Fahrzeug zuordnen, oder?

@Goose:

 

Dem ist aber tatsächlich so! Der Halter (Firma) hat definitv keinen AB bekommen, dieser ist direkt an mich (mit meinem Geb.-Datum) gesandt worden.

 

 

Gruß

Auf welchem Weg hat man dich den ermittelt? Irgendwie muss man doch vom Halter auf den Fahrer gekommen sein.

 

Och m3, der "Theoretikerschmarrn", wie du ihn bezeichnest, wurde in diversen Urteilen praktisch bestätigt, so z.B. durch das VG Oldenburg, Beschluss vom 30.03.2009, Az: 7 B 1004/09.

@goose: Och, seit wann sind Urteile praktisch :blink: ? Seit wann haben lokale Verwaltungsgerichtsurteile eine echte Aussagekraft :( ? Du verschanzst Dich hinter Paragraphen basierend auf juristischen Feingeplänkel und den Abzockbehörden loyal eingestellten Gerichten.

 

Desweiteren strahlst Du bezüglich "Firmen"-Knowledge immer ein gewisse Naivität aus, siehe u. a. auch dein Auftritt im Streifenanzug am Empfang eines Konzerns, Du mögest wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung "ermitteln" :unsure: .

 

Als Nebelkerzenwerfer solltest Du lieber auch mal Stellung bezüglich der Anzeigengeilheit der hier vom TE erwähnten Cops nehmen.

:unsure:

Du schreibst, wie so häufig, Quatsch. Das Urteil hat absolut praktische Konsequenzen für den Kläger, auch wenn du das nciht einsehen willst.

Das Urteil und deine Reaktion darauf hat eine Menge Aussagekraft: Es zeigt, daß du selber nicht weißt, was du da so schreibst.

 

Gruß

Goose

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  • 2 weeks later...

Wahrscheinlich wurde ich einfach mal auf Verdacht angeschrieben (bzw. von den "Beamten" benannt), da man in unserem Dorf weiß, dass ich das Fahrzeug meistens (aber eben nicht immer!) bewege. Trotz allem ganz schon arrogant wie ich finde!!! "Anzeigengeilheit" passt da schon sehr gut! Nichts desto Trotz liegen hier m.E. gleich zwei generelle Fehler vor:

 

1.

- kann man über eine Firmenzufahrt auf diese Bundesstraße fahren, ohne dass einem das Überholverbot angezeigt wird

 

2.

- wurde der Halter des Fahrzeugs nicht angehört (weshalb sollte denn dann eine Fahrtenbuchauflage erfolgen????)

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@m3 du warst schon mal besser, in der letzten Zeit schreibst du nur noch vermeidbares Gewäsch

 

Das darfst Du nicht so verbissen sehen, der Mann promoviert doch schon jahrelang erfolglos vor sich hin. Dabei kann schon mal ein wenig

Gehirnschmalz verloren gehen.

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  • 4 months later...
Wahrscheinlich wurde ich einfach mal auf Verdacht angeschrieben (bzw. von den "Beamten" benannt), da man in unserem Dorf weiß, dass ich das Fahrzeug meistens (aber eben nicht immer!) bewege. Trotz allem ganz schon arrogant wie ich finde!!! "Anzeigengeilheit" passt da schon sehr gut!
Wir wissen ja alle, daß Polizisten komplett durch die Bank anzeigengeile, arrogante - äääh, ja, also, Dingens sind. Ist so. Kein Zweifel. Wird schon dadurch bewiesen, daß sie Polizisten sind. Deshalb sieht man sie ja auch großer Zahl, wie sie tageintagaus auf den Straßen patroullieren und unablässig Anzeigen gegen unschuldige Menschen wie z.B. Dich schreiben.

 

Schon mal darüber nachgedacht, daß die Herren möglicherweise deshalb Dich haben anschreiben lassen, weil sie Dich erkannt haben und Dir einfach Stress mit Deinem Arbeitgeber ersparen wollten? Alternativ haben sie vielleicht auch einfach in der Firma angerufen und nachgefragt.

 

Warum hast Du, statt irgendwelche Ausreden wie diese

kann man über eine Firmenzufahrt auf diese Bundesstraße fahren, ohne dass einem das Überholverbot angezeigt wird
zu suchen, eigentlich nicht die 'Eier', zu Deinem Fehler zu stehen?
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Wahrscheinlich wurde ich einfach mal auf Verdacht angeschrieben (bzw. von den "Beamten" benannt), da man in unserem Dorf weiß, dass ich das Fahrzeug meistens (aber eben nicht immer!) bewege. Trotz allem ganz schon arrogant wie ich finde!!! "Anzeigengeilheit" passt da schon sehr gut!
Wir wissen ja alle, daß Polizisten komplett durch die Bank anzeigengeile, arrogante - äääh, ja, also, Dingens sind. Ist so. Kein Zweifel. Wird schon dadurch bewiesen, daß sie Polizisten sind. Deshalb sieht man sie ja auch großer Zahl, wie sie tageintagaus auf den Straßen patroullieren und unablässig Anzeigen gegen unschuldige Menschen wie z.B. Dich schreiben.

 

Schon mal darüber nachgedacht, daß die Herren möglicherweise deshalb Dich haben anschreiben lassen, weil sie Dich erkannt haben und Dir einfach Stress mit Deinem Arbeitgeber ersparen wollten? Alternativ haben sie vielleicht auch einfach in der Firma angerufen und nachgefragt.

 

Warum hast Du, statt irgendwelche Ausreden wie diese

kann man über eine Firmenzufahrt auf diese Bundesstraße fahren, ohne dass einem das Überholverbot angezeigt wird
zu suchen, eigentlich nicht die 'Eier', zu Deinem Fehler zu stehen?

 

@Biber: ?????????

 

Was schreibst Du hier für einen seltsames Zeug? Stress mit meinem Arbeitgeber ersparen, in der Firma angerufen, Ausreden?????

 

Fakt ist und bleibt:

Die Anzeige wurde auf Verdacht geschrieben, der Fahrer wurde nie und nimmer durch die Beamten tatsächlich gesehen (wie auch, wenn das Polizeifahrzeug 15-20m hinter dem betroffenen KFZ gefahren ist und sich dazwischen noch ein weiteres Fahrzeug befunden hat?). Spätestens bei einer Gerichtsverhandlung, auf die ich es hätte ankommen lassen, hätten die Beamten Farbe bekennen müssen.

 

Du stellst Dich hier als schlechter Verlierer dar Biber!

 

 

@Goose:

 

Eine Fahrtenbuchauflage hätte m.E. nicht erfolgen können, da der Fahrzeughalter niemals angeschrieben wurde und ihm somit keine Möglichkeit gegeben wurde diesen Sachverhalt aufzuklären!

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Warum hast Du, statt irgendwelche Ausreden wie diese
kann man über eine Firmenzufahrt auf diese Bundesstraße fahren, ohne dass einem das Überholverbot angezeigt wird
zu suchen, eigentlich nicht die 'Eier', zu Deinem Fehler zu stehen?

 

Sag mal wer hat dich denn hier heraus gelassen? Haben wir hier nicht schon genug Elche?

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