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§ 37 Abs.2 §49 Stvo, §24 Stvg , 132 Bkat Missachtung Des Rotlichtes De


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Hallo,

ich habe gerade ein Anhörungsformular zum Rotlichtverstoß bekommen.

Nach dem Bußgeldkatalog drohen mir wahrscheinlich: 90€ Bußgeld, 3 Pkt. in Flensburg und die Kosten des Verfahrens.

 

Zum Tat:

Wir fahren täglich mit meiner Frau zur Arbeit die gleiche Strecke. Das Fahrzeug wird geführt durch dieser Person, die gerade am diesen Tag Lust und Laune zum Fahren hat. Ich kann wirklich nicht sagen, wer am diesem fatalen (oder auch anderem!) Tag das Auto geführt hat.

Ich kann mich auch nicht richtig erinnern, dass ich geblitzt oder durch rotes Licht gefahren bin.

 

Auf dem Anhörungsschreiben steht: "Beweismittel: Aussage des Polizeibeamten" und dann folgen zwei Namen der Beamten.

Polizei will, dass ich jetzt den Führer des Fahrzeuges nenne.

 

Wie soll ich mich verhalten?

Kann ich davon ausgehen, dass keine Fotos gemacht wurden? - ich habe auch keine bekommen und auch keinen Blitz gesehen.

 

Es wird gedroht, im Fall, wenn ich keinen Namen liefere, ein Pflicht zum Fahrtenbuchpflicht auferlegt werden kann.

 

Hat vielleicht jemand Erfahrung mit so einem Fall ?

Für wie lange kann der Pflicht zur Fahrtenbuchführung auferlegt werden?

 

Gruß

emnit

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Du solltest der Behörde mitteilen, das mehrere Fahrer/Fahrerinnen in Frage kommen und bittest um Übersendung eines Fotos, um sodann den Fahrer/die Fahrerin mitzuteilen.

 

Das sollte vorerst reichen. In der Zwischenzeit kannst du hier dich im Forum einlesen.

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  • 3 weeks later...

Auf meine Bitte um ein Foto oder mehr Details über den Täter habe ich gestern eine Antwort bekommen, dass kein Foto existent ist und ich soll dringend den Täter nennen.

Im Fall, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird, wird ein Fahrtenbuchpflicht auferlegt (mit dem fetten Schrift !! )

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Dann würde ich einen Brief mit rund drei bis fünf Namen von Frauen und Männern verfassen, wobei der Fahrer/Fahrerin nicht unbedingt dabei sein sollte.

 

Du als Halter hättest alle Personen befragt, diese jedoch nicht bestätigt bei Rot gefahren zu sein. Die Behörde möge sich daher selber um die weitere Aufklärung bemühen.

 

Unter Umständen kann man schon auf Drohung mit dem FB eingehen und darauf hinweisen, dass man alles mögliche getan hat, Bild angefordert wegen erkennen, Personen befragt und sich aufgrund des Zeitablaufs, immerhin haben sie X Wochen bis zum ersten Anschreiben benötigt, nicht mehr erinnern kann und auch nach der ständigen Rechtsprechung nach X Wochen nicht mehr erinnern braucht.

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  • 2 months later...
Na dann drück ich Dir mal die Daumen :blink:

 

Ansonsten, falls ein FB kommen sollte: Halte Dich an den Rat vom Gast und argumentiere, Du hättest ja alles schon getan, um den Fahrer zu identifizieren.

OT

 

wo war er denn solange? :kopfschuettel:

 

Wollte schon eine Vermisstenanzeige aufgeben.

 

Willkommen zurück. :blink:

 

/OT

 

MfG.

 

hartmut

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