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Auf A44 Mit 23 Km/h In Probezeit Geblitzt!


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Wie der Titel schon sagt, wurde ich vor einem Monat auf der A44 für Düsseldorf Flughafen geblitzt.

Die tatsächliche Geschw. die festgestellt wurde, betrug 23km/h.

Seit dem 06.08 bin ich nicht mehr in der Probezeit, dähmlich ist nur das ich ca. 3 Wochen vor dem Ende der Probezit noch geblitzt wurde.

Der Wagen ist auf meinen Vater zugelassen, er ist aber bis morgen noch im Urlaub.

Der Brief vom Ordnungsamt aus Düsseldorf kam schon vor ca. 2 Wochen an.

Ich bat meinen Vater um Rat und er sagte ich soll da anrufen und denen sagen das er gesteht der Fahrer gewesen zu sein (ich konnte ja nicht auf dem Formular seine Daten schreiben und seine Unterschrift fälschen, weil er ja im Urlaub war).

Der Sachbearbeiter meinte nur kein Problem, der Bußgeldbescheid wird Ihnen zu geschickt.

Ich dachte damit wäre die Sache erledigt, bis vorgestern das Ordnungsamt vor meiner Haustür stand.

Ich hätte sie am besten nicht reinlassen sollen, da aber die Kamera unten an der Haustür defekt ist, konnte ich nicht sehen wer geschellt hat und habe halt nachgefragt.

Als sie dann sagten, dass das Ordnungsamt vor der Tür steht, ist mir das Herz in die Hose gerutscht...

Ich habe sie reingelassen und die haben mir das gleiche Blitzfoto wie aus dem Anhörungsbogen geziegt, außerdem hatten die noch ein Foto von mir und von meinem Vater dabei.

Die haben mich gefragt ob ich der Fahrer gewesen bin, ich habe genantwortet, dass ich mir nicht sicher bin, ich habe jedenfalls keinen Blitz gesehen in der letztens Zeit (Ich wurde tagsüber gelitzt, da ist der Blitz ein gelbes Licht).

Au jeden Fall sagten die dann zu mir, dass es so aussieht als wäre ich der Fahrer gewesen.

Ich sagte es könnte möglich sein, aber am besten warte ich auf meinen Vater, der übermorgen wieder kommt und frage ihn, vlt wurde er ja gelitzt.

Dann meinten die ja ist in Ordnung und haben mir einen neuen Anhörungsbogen gegeben + eine KArte wo drauf steht ich morgen zwischen 7:00 und 14:00 im Ordnungsamt (Rathaus) mich blicken lassen soll.

 

Tipp: Ich habe einen 17 jährigen Bruder, der mir sehr ähnlich sieht. Könnte ich angeben das er der Fahrer war und dann später sagen das er es nicht war (um das zu verjähren), er ist aber 17 und hat noch keinen Führerschein...

 

 

Jetzt zu meinen fragen...

Soll ich zu diesem Termin morgen gehen, oder nicht? Falls nicht, soll ich ihn absagen oder einfach nicht gehen?

Gibt es eine Möglichkeit das ganze zu verjähren?

Soll ich es zugeben und meine probeziet verlängern lassen + Aufbauseminar + 1Pkt. und 80€ Bußgeld?

Was soll ich tun?

Gibt es andere Möglichkeiten das das ganze außer Kraft geht, wieso steht unten...

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Das schlimmste kommt jetzt: Am Montag dieser Woche (da war das Ordnungsamt noch nciht bei mir) wurde ich wieder außerorts gelitzt. Ich bin die ganze Zeit vorgeschreiben gefahren, außer an einer Stelle, da habe ich auf der freien Strecke einmal Gas gegeben, tja und dann wurde ich von einer Radarfalle aus dem Schlid! erfasst.

In dem Moment als ich erfasst wurde, habe ich mit meiner Beifahrerin gesprochen. Außerdem habe ich gleichen Moment auch die Augen zu gehabt (habe den gelben Blitz durch die geschlossenen Augen gespührt).

Ich schätze das ich inkl. Toleranzabzug, 35-40 km/h zu schnell war.

Da war ich schon aus der Probezeit draußen aber wenn die mir wegen den 23 km/h die Probezeit verlängern, dann wird das schwere Konsequenzen für mich haben oder?

Ich warte erstmal ab, vlt kommt das auch garnichts an, wenn ich Glück habe...

Aber falls doch was soll ich denn dann tun?

 

Ich bitte um Eure Erfahrungen und Hilfe.

 

Vielen Dank im Vorraus, Euer PetroPIMP.

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Der zweite Verstoß hat keine weiteren Folgen außer Bußgeld und ggf. Fahrverbot, falls der zweite Verstoß innerorts war. Vielleicht kannst du ja bei dem zweiten Verstoß noch einen guten Freund als Ersatz-Fahrer (Er-Sa-Fa, informiere dich mal mit Hilfe der Forensuche über diese Begrifflichkeiten (ohne Bindestriche)) einspannen.

 

Beim ersten Verstoß bleibt mir nur zu sagen: Warum machst du jedem Lümmel die Tür auf? Du hättest die Jungs gleich mal abwimmeln sollen. Hier sehe ich auch wenig Chancen, noch um die Strafe rum zu kommen, denn du scheinst ja identifiziert zu sein, obwohl man sich offensichtlich noch nicht 100%ig sicher ist. Die Idee mit deinem Bruder als Ersatzfahrer kannst du gleich vergessen, denn dann kommen Ermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auf ihn zu, eine Straftat.

 

Besser ist es vielleicht, zu versuchen, ob man dem Ordnungsamt nicht doch noch einen Er-Sa-Fa unterjubeln kann. Allerdings sehe ich die Chancen, dass es klappt, als eher gering an.

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Die tatsächliche Geschw. die festgestellt wurde, betrug 23km/h.

Wenn das die "tatsächliche Geschwindigkeit" war, wie schnell darf man denn da fahren?

5 km/h? :rolleyes:

 

(ich konnte ja nicht auf dem Formular seine Daten schreiben und seine Unterschrift fälschen, weil er ja im Urlaub war).

Wieso nicht?

Dass er in Urlaub war weiß man doch auf der Bußgeldstelle nicht. Oder ist er da schon so bekannt, dass er seinen eigenen Sachbearbeiter hat und sich bei diesem abmeldet, wenn er in Urlaub fährt? :rolleyes:

 

Abgesehen davon gibt es doch für sowas z.B. die Unterschrift i.A., also im Auftrag.

 

Der Sachbearbeiter meinte nur kein Problem, der Bußgeldbescheid wird Ihnen zu geschickt.

Ich dachte damit wäre die Sache erledigt, bis vorgestern das Ordnungsamt vor meiner Haustür stand.

Tja, da war die Konstellation der Sohn ruft für den Vater an um mitzuteilen, dass der Vater gestehen möchte doch etwas zu auffällig.

Warum hat der Vater nicht selbst angerufen? Hätte ja nicht sagen müssen, dass er im Urlaub ist.

 

Oder du hättest ihm den Bogen gefaxt, er füllt aus und faxt ihn der Bußgeldstelle.

Oder du scannst ihn ein, er druckt ihn aus, füllt aus und schickt ihn der Bußgeldstelle.

 

Der Möglichkeiten hätte es wohl viele gegeben, die weniger auffällig gewesen wären.

Naja, sei's drum, beim nächsten Mal wisst ihr es dann besser...

 

Ich hätte sie am besten nicht reinlassen sollen, da aber die Kamera unten an der Haustür defekt ist, konnte ich nicht sehen wer geschellt hat und habe halt nachgefragt.

Auch dann hättest du sie noch lange nicht hineinlassen müssen.

 

Die haben mich gefragt ob ich der Fahrer gewesen bin, ich habe genantwortet, dass ich mir nicht sicher bin, ich habe jedenfalls keinen Blitz gesehen in der letztens Zeit

Unsicherheit zeigen bringt natürlich überhaupt nichts. Wenn man schon mit Ermittlungspersonen redet und einem ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, gilt es Sicherheit zu zeigen, dass man das nicht war.

 

Im Fall der Fälle kann man zusätzlich noch auf andere Personen ablenken, z.B. dass das ein Freund gewesen ist, der eigentlich versprochen hatte sich zu melden und man sich wundert, warum er das nicht getan hat. Auf Nachfrage will man den Namen des Freundes dennoch nicht nennen, weil man erstmal mit ihm reden will, warum er sich nicht gemeldet hat.

Hilfreich ist dann natürlich wenn sich kurz darauf ein Freund bei der Ermittlungsbehörde meldet und den Verstoß zugibt (zumindest so lange bis für den wirklich Fahrer Verjährung erreicht wurde).

 

(Ich wurde tagsüber gelitzt, da ist der Blitz ein gelbes Licht)

Das habe ich noch nie gesehen.

Im Allgemeinen sind die Blitze rot. Tagsüber wird aber wohl auch ab und an mal bei guten Lichtverhältnissen ohne Blitz fotografiert.

 

Au jeden Fall sagten die dann zu mir, dass es so aussieht als wäre ich der Fahrer gewesen.

Ich sagte es könnte möglich sein

Das ist natürlich besonders unclever...

 

eine KArte wo drauf steht ich morgen zwischen 7:00 und 14:00 im Ordnungsamt (Rathaus) mich blicken lassen soll.

Haben sie gesagt, was du da machen sollst?

Schließlich hast du ja an der Haustür schon genug ausgesagt.

 

Tipp: Ich habe einen 17 jährigen Bruder, der mir sehr ähnlich sieht. Könnte ich angeben das er der Fahrer war und dann später sagen das er es nicht war (um das zu verjähren), er ist aber 17 und hat noch keinen Führerschein...

Erstens würdest du damit eine Straftat begehen (§ 164 StGB Falsche Verdächtigung) und zweitens würde ich Chance dass man dir das glaubt als sehr gering einschätzen.

 

Abgesehen davon würde man, falls man wirklich glauben würde, dass dein Bruder das gewesen sein könnte ein Strafverfahren u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis einleiten. Da geht es dann nicht mehr nur um eine poplige Ordnungswidrigkeit sondern um eine Straftatsermittlung, die auch bei Einstellung in den Akten der Staatsanwaltschaft verbleibt und deinem Bruder im weiteren Leben (z.B. wenn er dann auch mal einen Führerschein hat) viel Spaß bereiten kann.

 

Da es dann ja um eine Straftat geht könnte er sich auch noch nichtmal selbst beschuldigen ohne sich strafbar zu machen.

Also davon sollte man die Finger lassen!

 

Soll ich zu diesem Termin morgen gehen, oder nicht? Falls nicht, soll ich ihn absagen oder einfach nicht gehen?

Ich würde nicht hingehen. Du hast dich mit deinen Aussagen und vor allem deinem In-Augenschein-nehmen-lassen schon genug reingeritten.

 

Wenn man freundlich sein will kann man den Termin absagen, ansonsten geht man halt einfach nicht hin.

 

Gibt es eine Möglichkeit das ganze zu verjähren?

Verfolgungsverjährung tritt 3 Monate nach der Anordnung deiner Anhörung ein, also am 13.11.2010.

 

Die Chance dass man dir bei den hier vorliegenden Fakten bis dahin keinen Bußgeldbescheid ausstellt halte ich für recht gering.

 

Soll ich es zugeben und meine probeziet verlängern lassen + Aufbauseminar + 1Pkt. und 80€ Bußgeld?

Davon es zuzugeben hat man generell nichts. Wenn man dich als Verursacher ermittelt kommt die Sache auch von alleine auf dich zu.

 

Was soll ich tun?

Du könntest versuchen im Freundeskreis einen Ersatz-Fahrer (mit Führerschein) aufzutun, der sich selbst auf dem Anhörungsbogen einträgt und den Verstoß so lange auf sich nimmt bis es dir gegenüber verjährt ist.

 

Die Chancen halte ich zwar für eher schlecht, aber Versuch macht kluch und schaden kann es auch nichts.

 

Beschreibung wie so etwas funktionieren kann gibt es z.B. hier:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry672999

 

Gibt es andere Möglichkeiten das das ganze außer Kraft geht, wieso steht unten...

Ansonsten fällt mir keine ein, das sinnvollste wird wohl sein schonmal für das ASF zu sparen und sich mental darauf einzustellen, dass nochmal 2 Jahre Probezeit auf dich zukommen...

 

Ich schätze das ich inkl. Toleranzabzug, 35-40 km/h zu schnell war.

Da war ich schon aus der Probezeit draußen aber wenn die mir wegen den 23 km/h die Probezeit verlängern, dann wird das schwere Konsequenzen für mich haben oder?

Die gute Nachricht:

 

Falls du als Verursacher des +23 km/h-Verstoßes rechtskräftig festgestellt wirst haben neuerliche Verstöße so lange keine probezeitrechtlichen Konsequenzen wie die Teilnahme am ASF noch nicht erfolgt ist bzw. die dafür gesetzte Frist (die du im Schreiben von deiner Führerscheinstelle bekommst) abgelaufen ist.

Du befindest dich dann in dieser Probezeitgrafik an der Stelle (1).

Dir drohen also 'nur' die gleichen Konsequenzen wie jedem anderen Führerscheininhaber in dieser Situation auch.

 

Solltest du nicht als Verursacher des +23-km/h-Verstoßes festgestellt werden kommen für den neuerlichen Verstoß auch keine probezeitrechtlichen Konsequenzen auf dich zu, weil du dann ja nicht mehr in der Probezeit warst.

 

vlt kommt das auch garnichts an, wenn ich Glück habe...

Na, da würde ich nicht wirklich drauf hoffen.

Wobei, Glauben soll ja Berge versetzen können...

 

Aber falls doch was soll ich denn dann tun?

Ich würde mich um einen Ersatz-Fahrer kümmern. Das kann in der Konstellation Vater=Halter auch dein Vater sein, der als Halter im Anhörungsbogen den Verstoß und die Fahrereigenschaft gleich zugibt.

 

Hat bei mir und meinem Vater schon mehrmals gut geklappt...

 

Edit:

Dieters und mein Beitrag haben sich zeitlich überschnitten.

 

@DieterF: Du schaffst es halt in wesentlich weniger Worten das gleiche zu sagen...

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Vielen Dank für Euer nützlichen Tipps :rolleyes:

 

Das mein Vater die Schuld auf sich nimmt, war auch unser Plan, das Ordnungsamt hat aber selbst gesehen das ich es warscheinlich war, der gefahren ist.

Sie hatten ein foto von meinem Vater dabei und mich ja real gesehen.

Mein Vater ist 50 Jahre alt und ich 19, außerdem hat er normal-lange Haare, ich aber relativ kurze...

Außerdem habe ich schwarze Augenbrauen und die sieht man auf dem Blitzfoto ziehmlich deutlich...

 

Ist das denn keine Straftat, wenn ich draufschreibe das mein Vater es war, obwohl ich der Fahrer war?

 

Eine andere Möglichkeit wäre es doch auch zu sagen, dass mein Couseng aus Serbien zu besuch war und den Wagen gefahren hat oder nicht?

 

Ich glaube nicht das die sich den Aufwand machen und im Ausland recherchieren oder?

 

Also nur den Anhörungsbogen ausfüllen (mit Er-Sa-Fa Daten), zurück schicken und nicht zu dem Termin morgen gehen, richtig?

 

Wenn ich jetzt angeben, mein Vater ist gefahren und es kommt raus das er doch nciht der Fahrer war, sondern ich, dann ist das doch eine Falschaussage oder?

 

Ihr seht ich bin ziehmlich unerfahren auf diesem Gebit, habt bitte Verständnis, danke.

 

Gruß

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@Petro

Ich mach's auch mal kurz: Das OA wird nicht mehr von dir ablassen. Die haben dich gesehen, das reicht denen sicher. Und wenn jetzt noch der Cousin ins Spiel käme, riechen die auch den Braten, die sind ja auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert :rolleyes:

Hättest du dich mal vor einem Monat gemeldet, bzw. spätestens nachdem die Post da war. Imho ist das Licht hier aus.

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Das mein Vater die Schuld auf sich nimmt, war auch unser Plan, das Ordnungsamt hat aber selbst gesehen das ich es warscheinlich war, der gefahren ist.

Ja, aber nach meiner Erfahrung wahrscheinlich erst als ihnen die Story von wegen der Sohn ruft im Namen des Vaters an etc. aufgetischt wurde.

Gesteht der Halter den Verstoß in der Antwort auf den Anhörungsbogen wird ihm regelmäßig geglaubt. Und dass bis dahin noch niemand auf das Bild gesehen hatte siehst du doch daran, dass man deinem Vater den Verstoß überhaupt vorgeworfen hat.

 

Ist das denn keine Straftat, wenn ich draufschreibe das mein Vater es war, obwohl ich der Fahrer war?

Doch, deshalb steht ja z.B. in dem Link:

Zum Beispiel könnte ein Freund von dir auf dem Anhörungsbogen eintragen dass er zum fraglichen Zeitpunkt der Fahrzeugführer war und den Verkehrsverstoß zugeben.

Oder in meinem letzten Posting:

Das kann in der Konstellation Vater=Halter auch dein Vater sein, der als Halter im Anhörungsbogen den Verstoß und die Fahrereigenschaft gleich zugibt.

Falsche Selbstbeschuldigung ist bei Ordnungswidrigkeiten nämlich nicht verboten.

 

Eine andere Möglichkeit wäre es doch auch zu sagen, dass mein Couseng aus Serbien zu besuch war und den Wagen gefahren hat oder nicht?

Klar - damit würdest du erstens eine Straftat begehen (§ 164 StGB) und zweitens wohl alle Lampen in der Bußgeldstelle angehen. Dort weiß man auch, dass man einen Ausländer wesentlich schwerer belangen kann und darum wird man wohl dennoch das Familienumfeld des Halters per Bildvergleich vergleichen ob es nicht doch vielleicht der Sohn oder jemand anderes war.

 

Ich glaube nicht das die sich den Aufwand machen und im Ausland recherchieren oder?

Und du glaubst daher wird man auf der Bußgeldstelle denken: "Hm, wenn der Halter das so schreibt, dann stimmt das sicher auch so. Da müssen wir nichts mehr prüfen."

 

Das geschieht vielleicht an dem Tag an dem der Osterhase dem Weihnachtsmann "Gute Nacht" sagt.

Aber an die beiden glaubst du wahrscheinlich auch noch... :rolleyes:

 

Also nur den Anhörungsbogen ausfüllen (mit Er-Sa-Fa Daten), zurück schicken und nicht zu dem Termin morgen gehen, richtig?

Der Ersatz-Fahrer trägt sich selbst auf dem Bogen ein!

Du machst idealerweise gar nichts. Jedenfalls nichts was dir nachweisbar ist.

 

Wenn ich jetzt angeben, mein Vater ist gefahren und es kommt raus das er doch nciht der Fahrer war, sondern ich, dann ist das doch eine Falschaussage oder?

Eine falsche Verdächtigung:

§ 164 StGB

 

Falsch aussagen darfst du als Betroffener ansonsten beim Ordnungsamt, der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht soviel du willst. Nur eben nicht jemand anderen falsch verdächtigen.

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Also nur den Anhörungsbogen ausfüllen (mit Er-Sa-Fa Daten), zurück schicken und nicht zu dem Termin morgen gehen, richtig?

 

äääät. Falsch. Der Anhörungsbogen wird IMMER vom Ersatz-Fahrer selbst ausgefüllt und unterschrieben. Wenn du den Er-Sa-Fa angibts, begehst du die Strafttat der falschen Verdächtigung.

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AAhhh okaaay danke, danke.

Ich werde meinen Vater den Bogen ausfüllen lassen und er wird sich selb beschuldigen.

 

Bis wann muss das Schreiben spätestens zurückgeschickt werden, es steht kein Datum drauf (um so viel Zeit wie möglich zu gewinnen) evtl. klappt ja eine Verjährung...

 

Auch wenn die Selbstbeschuldigung meines Vater nichts klappt, funktionier folgendes:

 

Nehmen wir mal an das OA findet heruas das ich der Fahrer bin, ich bin aber im Urlaub und das bis zum 13.11.10 bis das ganze verjährt ist.

 

Nach diesem Datum kehre ich zurück, wäre dann nicht die ganze Sache gegessen?

 

Also einfach für 3 Monate zu Bekannten ins Ausland und dann wieder kommen?

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Was passiert denn danach, wenn das OA heruasfindet das mein Vater nicht der Fahrer war sondern ich und ich überhaupt nicht im Land bin?

 

Muss ich dann zum Gericht oder was?

 

Dankee

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AAhhh okaaay danke, danke.

Ich werde meinen Vater den Bogen ausfüllen lassen und er wird sich selb beschuldigen.

 

Bis wann muss das Schreiben spätestens zurückgeschickt werden, es steht kein Datum drauf (um so viel Zeit wie möglich zu gewinnen) evtl. klappt ja eine Verjährung...

Am besten schickst du den Bogen sofort zurück. Jetzt ist das auch nicht der Zeitpunkt, um Zeit zu schinden, sondern um zu testen, ob die Jungs vom Ordnungsamt sich noch einen Ersatz-Fahrer unterschieben lassen. Nimm am besten nicht deinen Vater, sondern einen Kumpel im ähnlichen Alter. Vielleicht fällt es dann nicht so sehr auf. Deinen Vater kennen die Jungs ja mittlerweile schon von den Fotos und haben diesen als Fahrer ausgeschlossen.

 

Auch wenn die Selbstbeschuldigung meines Vater nichts klappt, funktionier folgendes:

 

Nehmen wir mal an das OA findet heruas das ich der Fahrer bin, ich bin aber im Urlaub und das bis zum 13.11.10 bis das ganze verjährt ist.

 

Nach diesem Datum kehre ich zurück, wäre dann nicht die ganze Sache gegessen?

 

Also einfach für 3 Monate zu Bekannten ins Ausland und dann wieder kommen?

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Was passiert denn danach, wenn das OA heruasfindet das mein Vater nicht der Fahrer war sondern ich und ich überhaupt nicht im Land bin?

 

Muss ich dann zum Gericht oder was?

 

Dankee

 

Alles dumme Ideen. Vergiss es, nichts davon funktioniert.

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