DonPhilippe 0 Posted August 11, 2010 Report Share Posted August 11, 2010 Hallo liebe Forengemeinde, ich bin neu hier, wie man sicherlich sieht. Ich habe da mal eine Frage (oder mehrere vielleicht auch): Ich bin am 11.06. geblitzt worden mit 26 km/h zu schnell (netto!) Zeugenbefragungsbogen ging am 25.06. an meine Mutti. (+3 Tage Zustellung) 7 Tage Zeit gehabt zu antworten. (ist ja normal) In der Zeit Vater dort angerufen und gesagt er erkennt jemanden auf dem (wirklich schlechten) Foto. (zwecks Anwendung Alberto/ERSAFA)Frau vom Amt sagte ist ja noch Zeit! Einfach mitteilen wer gefahren ist.leider keinen ERSAFA gefunden! (Zbb nicht zurückgesandt!) Am 10.08. Herren in Grün dagewesen und haben zu meinem Vater gesagt: Das sind doch sie. Anderer: Das bezeuge ich. ??? Mein Vater ist 30 Jahre älter als ich. Naja entweder Kompliment an ihn oder ich sehe wirklich alt aus. (deswegen kam er für den ERSAFA nicht in Frage, dachte ich zumindest) Also wie verhält sich das nun? Mein Vater bekommt einen Anhörungsbogen bzw. gleich Bußgeldbescheid? Wann ist die Ordnungswidrigkeit für mich verjährt? Wie sollten wir uns weiter Verhalten? Ich bin Euch für Eure Antworten und Hilfen dankbar. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted August 11, 2010 Report Share Posted August 11, 2010 Mein Vater ist 30 Jahre älter als ich. Naja entweder Kompliment an ihn oder ich sehe wirklich alt aus. (deswegen kam er für den ERSAFA nicht in Frage, dachte ich zumindest) Also wie verhält sich das nun? Mein Vater bekommt einen Anhörungsbogen bzw. gleich Bußgeldbescheid? Dein alter Herr wartet auf den Bußgeldbescheid und legt dann kurz vor Rechtskraft Wiederspruch dagegen ein,oder wenn er die Punkte ums verrecken will soll er es übernehmen.in der Zwischenzeit sollte er aber schauen wo er zur fraglichen Zeit war und das sollte er auch mit Zeugen belegen können oder wenn er um die fragliche Zeit noch bei der Arbeit war sich das vom AG bestätigen lassen. Einer der wenigen Vorteile einer Zeiterfassung ist der Nachweis wann man beid er Arbeit war und wann nicht. Wann ist die Ordnungswidrigkeit für mich verjährt? Bis 3 Monate nach der Tat darf dein Name nirgens auftauchen,dann ist es verjährt.Ihr müsstet es also schaffen das dein Name bis zum 11.9. nirgens auftaucht. Aber mal ehrlich,bist du noch in der Probezeit oder so Punktebelastet das du das nicht auf die eigene Kappe nehmen kannst?Wenn nicht wäre es ein Zeichen von Charakter wenn man für seinen Mist keinen anderen Büssen lässt,ansonsten natürlich auch. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted August 11, 2010 Report Share Posted August 11, 2010 Mein Vater bekommt einen Anhörungsbogen bzw. gleich Bußgeldbescheid?Wahrscheinlich Anhörungsbogen, es sei denn er wurde von den Beamten an der Haustür schon angehört bzw. hat sich da umfassend geäußert. Wann ist die Ordnungswidrigkeit für mich verjährt?Am 11.09. Wie sollten wir uns weiter Verhalten?Mein Vater würde auf dem Anhörungsbogen den Verstoß und die Fahrereigenschaft zugeben und dann dem Bußgeldbescheid widersprechen. Da bis dahin für dich wahrscheinlich schon Verjährung erreicht wurde kann er auch gleich schreiben dass er es nicht war. Aber mal ehrlich,bist du noch in der Probezeit oder so Punktebelastet das du das nicht auf die eigene Kappe nehmen kannst?Wenn nicht wäre es ein Zeichen von Charakter wenn man für seinen Mist keinen anderen Büssen lässt,ansonsten natürlich auch.Welche unterschiedlichen Auswirkungen hat es denn für den Vater ob der Threaderöffner jetzt oder nach dem 11.09. an die Bußgeldstelle schreibt, dass er der Verursacher war? Wahrscheinlich keine...Oder meinst du dass man dem Sohn des Betroffenen seine Selbstbeschuldigung glauben würde, wenn zwei Aussagen von Polizisten dagegen stehen? Also: Wehret den Punkten! Quote Link to post Share on other sites
Nordpolcamper 3 Posted August 11, 2010 Report Share Posted August 11, 2010 Am 10.08. Herren in Grün dagewesen und haben zu meinem Vater gesagt: Das sind doch sie. Anderer: Das bezeuge ich. Wow, soviel Glück hätte ich auch mal gern Das ganze ist ja geradezu optimal für dich. Dein Vater wird wohl leugnen können wie er will, die Bußgeldstelle wird sich davon wohl nicht mehr abbringen lassen. Hauptsache sie sieht es nach der Verjährung anhand von Passbildern die ihr hinschickt ein, bzw. hoffentlich erkennt der Richter den richtigen Fahrer. Deswegen wie schon genannt wurde, schauen dass der Herr Vater auch ein gutes Alibi hat. Quote Link to post Share on other sites
frosch 115 Posted August 11, 2010 Report Share Posted August 11, 2010 Der Vater braucht doch nicht mal ein Alibi. Wenn es hart auf hart kommt, läßt er es eben auf ein Gutachten ankommen. Der Gutachter wird gar nicht anders können, als ihn von der Fahrereigenschaft freizusprechen. Quote Link to post Share on other sites
Nordpolcamper 3 Posted August 11, 2010 Report Share Posted August 11, 2010 Es kann immer blöd kommen, sicher ist sicher Wobei ich auch kaum glaube, dass ein 30Jahre älterer kaum verwechselt werden dürfte. Quote Link to post Share on other sites
DonPhilippe 0 Posted August 12, 2010 Author Report Share Posted August 12, 2010 Moin, danke schon mal für Eure Unterstützung. Ja man kann schon sagen, dass ich ein ordentliches Glückschwein bin! Aber ich will den Tag nicht vor dem Abend loben. Ich habe schon ordentlich Punkte auf dem Konto. Ich würde das jetzt auch nicht anstrengen, wenn es nicht so wäre. Na was soll ich sagen, ich weiß auch nicht wie sich das so zusammen geschoben hat. Aber ist schon echt i.O. so wie es ist. Dann muss es ja anscheinend keiner von uns auf sich nehmen. Wenn alles gut läuft. Also AHB unterbricht nur die Verjährung gegen meinen Vater?! Die OWi verjährt normal weiter? Das mit dem Alibi ist durchaus machbar. Mein Vater war mit meiner Mutter zu der Zeit mit Bekannten im Urlaub. Da kriegt man bestimmt die ein oder andere Zeugenaussage hin. Was mich an der ganzen Sache verwundert, ist: Die müssen doch einen Passbildabgleich vorher gemacht haben?! (Einwohnermeldeamt?!) Wäre auch mein Glück, weil bin hier nicht gemeldet. Oder machen die sowas jetzt im Anschluß? Weil sie merken das passt überhaupt nicht? Oder wie ist das mit der Aussage der Beamten. Soweit ich das kenne wird dem ganzen ja sehr viel Gewicht beigemessen! @fritzthecat"Bis 3 Monate nach der Tat darf dein Name nirgens auftauchen,dann ist es verjährt.Ihr müsstet es also schaffen das dein Name bis zum 11.9. nirgens auftaucht." Wie meinst Du das? Mit meinem Vater kann ich reden, das er mich da nicht angibt. Wo sollte mein Name denn noch auftauchen können? @Nordpolcamper "Hauptsache sie sieht es nach der Verjährung anhand von Passbildern die ihr hinschickt ein, bzw. hoffentlich erkennt der Richter den richtigen Fahrer." Ist das ausreichend Passbilder hinzuschicken? Wie wahrscheinlich ist es, dass sich ein Richter darum kümmert? Wie gesagt: Danke für Eure Unterstützung und Hilfe bei dieser Angelegenheit. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 12, 2010 Report Share Posted August 12, 2010 Der Vater braucht doch nicht mal ein Alibi. Wenn es hart auf hart kommt, läßt er es eben auf ein Gutachten ankommen. Der Gutachter wird gar nicht anders können, als ihn von der Fahrereigenschaft freizusprechen.Wuerdest Du dich auf diese duenne Eisdecke begeben wollen? Sohn und Vater haben sicherlich einige Gemeinsamkeiten, was, wenn der Gutachter also zu dem Schluss kommt, mit 90%iger Sicherheit war es der Vater? Generell ist das Ding fuer den TE jedenfalls optimal verlaufen, besser kann man sich das gar nicht wuenschen! Also, durchziehen wie hier vorgeschlagen - mit Alibi fuer den Vater! - und dann daran arbeiten, das Punktekonto gegen Null zu fahren..... Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted August 12, 2010 Report Share Posted August 12, 2010 @fritzthecat"Bis 3 Monate nach der Tat darf dein Name nirgens auftauchen,dann ist es verjährt.Ihr müsstet es also schaffen das dein Name bis zum 11.9. nirgens auftaucht." Wie meinst Du das? Mit meinem Vater kann ich reden, das er mich da nicht angibt. Wo sollte mein Name denn noch auftauchen können? Damit meint er die Bußgeldstelle. Sobald eine Anhörung innerhalb der 3 Monate an dich angeordnet wird, ist die Verjährung unterbrochen und beginnt von vorn. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted August 12, 2010 Report Share Posted August 12, 2010 Also AHB unterbricht nur die Verjährung gegen meinen Vater?!Ja. Die OWi verjährt normal weiter?Für dich ja. Was mich an der ganzen Sache verwundert, ist: Die müssen doch einen Passbildabgleich vorher gemacht haben?! (Einwohnermeldeamt?!)Nein, müssen sie nicht, ist aber wohl üblich. Wäre auch mein Glück, weil bin hier nicht gemeldet. Das macht nichts, wenn du dich korrekt ab- und angemeldet hast bekommt man dennoch deine Adresse. Weiß ich aus leidvoller Erfahrung. Oder machen die sowas jetzt im Anschluß? Weil sie merken das passt überhaupt nicht? Oder wie ist das mit der Aussage der Beamten. Soweit ich das kenne wird dem ganzen ja sehr viel Gewicht beigemessen!Ich denke nicht, dass nach der Identifizierung durch zwei Polizisten noch weiter nachgeforscht wird. Ist das ausreichend Passbilder hinzuschicken? Wie wahrscheinlich ist es, dass sich ein Richter darum kümmert?Mehr könnt ihr ja nicht tun. Ich würde aber vermuten, dass dein Vater am Ende vor dem Richter erscheinen muss... Der Vater braucht doch nicht mal ein Alibi. Wenn es hart auf hart kommt, läßt er es eben auf ein Gutachten ankommen. Der Gutachter wird gar nicht anders können, als ihn von der Fahrereigenschaft freizusprechen.Wuerdest Du dich auf diese duenne Eisdecke begeben wollen? Von Wollen kann doch bei dem ganzen Ablauf wie er hier war keine Rede sein:Der Vater wollte nicht identifiziert werden, wurde es aber... Auch ein Alibi will man nicht, man hat es oder eben nicht. Was wenn der Vater zu der Zeit allein zu Hause vor dem Fernseher gesessen hätte? Dann bliebe ihm gar nichts anderes übrig als im Fall der Fälle über die Eisdecke Gutachter seine Unschuld beweisen zu können... Generell ist das Ding fuer den TE jedenfalls optimal verlaufen, besser kann man sich das gar nicht wuenschen! Also, durchziehen wie hier vorgeschlagen - mit Alibi fuer den Vater! - und dann daran arbeiten, das Punktekonto gegen Null zu fahren..... So optimal finde ich das nicht.Da ja in einem Monat 2 Aussagen von Polizisten der Aussage des Betroffenen und evtl. seines Sohnes entgegen stehen wird die Bußgeldstelle vielleicht nicht einfach das Verfahren einstellen. Und auch der Staatsanwalt und Richter werden die Aussagen in den Akten haben, so dass sie vermutlich auf einem Gerichtsverfahren bestehen werden. Das kostet, je nachdem wie weit entfernt der Verstoß war schonmal einiges an Zeit und Geld (Fahrtkosten, Übernachtungskosten), die selbst getragen werden müssen, falls kein Freispruch erfolgt sondern das Verfahren z.B. 'nur' eingestellt wird. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted August 12, 2010 Report Share Posted August 12, 2010 Aber mal ehrlich,bist du noch in der Probezeit oder so Punktebelastet das du das nicht auf die eigene Kappe nehmen kannst?Wenn nicht wäre es ein Zeichen von Charakter wenn man für seinen Mist keinen anderen Büssen lässt,ansonsten natürlich auch.Welche unterschiedlichen Auswirkungen hat es denn für den Vater ob der Threaderöffner jetzt oder nach dem 11.09. an die Bußgeldstelle schreibt, dass er der Verursacher war? Wahrscheinlich keine...Oder meinst du dass man dem Sohn des Betroffenen seine Selbstbeschuldigung glauben würde, wenn zwei Aussagen von Polizisten dagegen stehen? Da der alte Herr wie wir mittlerweile zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub war und das belegen kann dürften die Behörden auch bei 10 Polizistenaussagen zumindest mal Maßnahmen einleiten die die Verjährung für den Junior unterbrechen um Zeit für die Klärung zu gewinnen.Meldet er sich nach dem 11.9. aber vor Rechtskraft des Bußgeldbescheids waren alle aus dem Schneider, meldet er sich vorher dürfte sein Alter Herr aus dem Schneider sein aber er mitten drin. Also: Wehret den Punkten! Das geht mit deutlich weniger Aufwand und bangem Warten. ich praktizier das schon über 20 Jahre und bin dabei nicht langsam unterwegs. Immer an den Zusatz zum 11. Gebot denken,wenn du trotzdem mal erwischt wirst dann lass dich nur bei Kleinigkeiten erwischen. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted August 13, 2010 Report Share Posted August 13, 2010 meldet er sich vorher dürfte sein Alter Herr aus dem Schneider sein aber er mitten drin.Und da will ja keiner sein. Jedenfalls nicht mit der Perspektive nicht mehr herauszukommen. Also: Wehret den Punkten! Das geht mit deutlich weniger Aufwand und bangem Warten. ich praktizier das schon über 20 Jahre und bin dabei nicht langsam unterwegs. Vielleicht steh ich gerade auf dem Schlauch oder willst du sagen, dass dir es nur mit aufpassen gelingt nicht einmal fahrlässig eine Kontrolle zu übersehen?Oder was sind deine geheimen Tricks? Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted August 14, 2010 Report Share Posted August 14, 2010 Vielleicht steh ich gerade auf dem Schlauch oder willst du sagen, dass dir es nur mit aufpassen gelingt nicht einmal fahrlässig eine Kontrolle zu übersehen?Oder was sind deine geheimen Tricks? Nicht nur wissen wenn man schnell fahren kann sondern noch wichtiger zu wissen wenn man den Fuß vom Gas nehmen sollte.In der Regel fahr ich eben so das mir eine übersehene Kontrolle am Hintern vorbeigehen kann da ein eventueller Strafzettel kein Beinbruch ist und wenns mal noch etwas flotter sein muß hat mir mein Gefühl bisher gut geholfen.So manches mal denkt man halt das wäre eine gute Meßstelle,also mach mal Piano. Und auf manch zu verführerischen Strecken hilft seit einigen Jahren ein Tempomat die Geschwindigkeit im preiswerten Bereich zu halten wenn die Rennleitung meckert. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.