315 0 Posted August 8, 2010 Report Share Posted August 8, 2010 Hallo, angenommen Person A konsumiert an einem Tag bis 21:00 Uuhr Marijuana.Person A fährt am nächsten Tag mit dem Auto und wird um 15:00 Uhr von der Polizei kontrolliert. Person A hat nichts dabei und verweigert Urintest (Schnelltest). Polizei nimmt Person A mit auf die Wache und holt Arzt für Blutprobe. Person A verhält sich kooperativ und gibt Blutprobe. Dann bekommt Person A mündlich ein 24h Fahrverbot ausgesprochen. Dies hält Person A ein. Der Führerschein verbleibt bei Person A bis zum heutigen Tage. Person A hat einen Brief bekommen mit den Analyseergebnissen der Blutprobe worin steht THC 6,7ng und Abbbauprodukt 20ng, daraus würde man ableiten, dass Person A unter Einfluss von BTM ein Fahrzeug im Strassenverkehr geführt hat. Vom Staatsanwalt ebenfalls einen Brief, dass das Verfahren gegen Person A eingestellt wurde. Gestern bekam Person A nun einen Brief von der Staatsanwaltschaft worin eine Strafe von 1000 Euro plus Gerichtskosten = ~ 1400 Euro und dass Person A die Fahrerlaubnis entzogen wird und die Führerscheinstelle angewiesen wird vor Ablauf einer Frist von 8 Monaten keine erneute Ausstellung der Fahrerlaubnis vorzunehmen. Kann Person A gegen diese Maßnahme Gegenmaßnahmen einleiten? Person A ist vom Führerschein abhängig. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 8, 2010 Report Share Posted August 8, 2010 Unter verschiedenen Voraussetzungen ist die Wiederaufnahme des Verfahrens möglich. Hier ist nun augensceinlich ein Strafbefehl gegen dich erlassen worden. Gegen diesen kannst du natürlich Rechtsmittel einlegen. Person A ist vom Führerschein abhängig.Dann sollte Person A die Finger vom THC lassen, wenn Person A danach wieder ein Fahrzeug führen will. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted August 8, 2010 Author Report Share Posted August 8, 2010 Es geht dabei nicht um mich. Hab für einen Kumpel gefragt. Ja unter welchen Umständen ist denn so eine Wiederaufnahme möglich? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 8, 2010 Report Share Posted August 8, 2010 Schau mal in die StPO, § 153 ff. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 8, 2010 Report Share Posted August 8, 2010 Zunächst müsste man erst einmal wissen nach welchen §§ die Sache beim ersten Mal eingestellt wurde. Also heißt es erst mal beim Kumpel nachzufragen. Wieviel Tagessätze sind es denn und kommt der Verdienst mit den Tagessätzen hin. Auch hier könnte man noch ein bißchen sparen, denn es wird sicherlich nicht bei den bisher 1.400 Euro bleiben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 9, 2010 Report Share Posted August 9, 2010 Ich hoffe Dein Kumpel weiß, dass ihm vor Neuerteilung eine Drogen-MPU droht. Vom Staatsanwalt ebenfalls einen Brief, dass das Verfahren gegen Person A eingestellt wurde.Das war wohl die Einstellung nach BtmGGestern bekam Person A nun einen Brief von der Staatsanwaltschaft Kam wirklich ein Strafbefehl? Waren Fahrauffälligkeiten bei der Kontrolle dabei?Für mich klingen die 1.000 Euro u.U. auch nach der Möglichkeit einer Wiederholungs-Owi... Quote Link to post Share on other sites
Berndi962 0 Posted November 7, 2010 Report Share Posted November 7, 2010 Ist zwar schon ein bisschen älter der Beitrag, aber eine kleine Berichtigung wohl wert: Für mich klingen die 1.000 Euro u.U. auch nach der Möglichkeit einer Wiederholungs-Owi... Bei einer Owi nach § 24a StVG wäre maximal ein Fahrverbot von drei Monaten möglich. Der TE schreibt aber, dass Person A die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von acht Monaten auferlegt wurde. Somit wurde hier wohl eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB abgeurteilt, evtl. auch nach § 315c StGB. Quote Link to post Share on other sites
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