RuhigReifen 0 Posted July 30, 2010 Report Share Posted July 30, 2010 Liebe Gemeinde, rund 500.000km habe ich seit 1993 -weit überwiegend auf deutschen Autobahnen- ohne Punkte hinter mich gebracht. Dann vor einigen Tagen auf der A24 Hamburg Richtung Berlin:Aus einem Rastplatz heraus werde ich bei Tacho 140kmh geblitzt. Erst beim Schild "Aufheben des Streckenverbots 100 kmh" wird mir klar, dass ich etwas falsch gemacht haben soll. Ich fahre die Strecke noch einmal ab und stelle folgendes fest: Ab Ausfahrt Putlitz: 5.1.km ( Schild Baustelle in 800m), 5.3.km Geschwindigkeitsbegrenzung 100kmh.(Schild ist allerdings seitlich zur Fahrtrichtung=unsichtbar), 5.5km Geschwindigkeitsbegrenzung 100kmh, sichtbar), 5.7.km Geschwindigkeitsbegrenzung 80kmh; Schild ist allerdings seitlich zur Fahrtrichtung=unsichtbar), etwa 5.9 km Blitzgerät, etwa 6.2.km Aufhebung Streckenverbot 100kmh. Der Rastplatz ist gesperrt, ansonsten: keine Fahrstreifenverengung, keine rot-weißen Warnbaken, keine gelben Fahrstreifenmarkierungen oder gar Warnblinkzeichen, sondern: niegel-nagel neuer Fahrbahnbelag. Ich fühle mich willkürlich (sollte eigentlich ja nicht preußisch sein?) behandelt. Nun meine Fragen: Reicht ein lediglich einmal angezeigtes Streckenverbot für ein Bußgeld oder Strafe? Gibt es Richtlinien für Geschwindigkeitsmessungen? "Baustelle in 800m" kenne ich so nicht. Mir sind Baustellenankündigungen "in 2km" bekannt, Geschwindigkeit wird dann in mehreren Schritten -sichtbar!- herunter getunnelt, also etwa 120kmh, 100kmh, 100kmh, 80kmh usw. Oder misst die Brandenburger Polizei im Sinne der Gewinnmaximierung? Natürlich bei rot-rot in der Landesregierung völlig abwegig. Herzliche Grüße aus dem RheinlandRuhigReifenBlog.docBlog.doc Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted July 31, 2010 Report Share Posted July 31, 2010 Nun meine Fragen: Reicht ein lediglich einmal angezeigtes Streckenverbot für ein Bußgeld oder Strafe? Gibt es Richtlinien für Geschwindigkeitsmessungen? "Baustelle in 800m" kenne ich so nicht. Mir sind Baustellenankündigungen "in 2km" bekannt, Geschwindigkeit wird dann in mehreren Schritten -sichtbar!- herunter getunnelt, also etwa 120kmh, 100kmh, 100kmh, 80kmh usw.Ist in BB üblich bzw. hast du noch Glück gehabt, denn meist ist nach unbegrenzt gleich 100 erlaubt, ohne das zuvor überhaupt etwas angekündigt wurde. Oder misst die Brandenburger Polizei im Sinne der Gewinnmaximierung? Natürlich bei rot-rot in der Landesregierung völlig abwegig. Wenn du hier im Forum mal ein bißchen liest, so wirst du die BB Messpraktiken zum kotzen finden. Welches Messgerät war es denn.-----------Im übrigen ist die BAB 24 dafür bekannt, solche Stellen zu haben. Die Blitzer werden eigentlich auch immer im Radio durchgesagt. Quote Link to post Share on other sites
simon84 3 Posted July 31, 2010 Report Share Posted July 31, 2010 ich glaub auf der ganzen A24 gibts kein einzigen festen kasten.die stehen doch immer in den parkbuchten, meistens nicht zu uebersehen. kann auch sein dass vor kurzem eine baustelle, ein unfall mit bergung/reparatur der leitplanke, markierungsarbeiten,rollsplitt oder sonstwas dort war und die schilder noch nicht weggeraeumt sind. wenn 100 limit waren dann wird 140 tacho schon nicht die welt sein, 3 punkte wohl auf jeden fall und expresszuschlagirgendwas zwischen 100 und 150 euro, fahrverbot wohl eher nicht. ansonsten simuliere doch selber auf www.bussgeldrechner.de oder warte auf den brief. Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted July 31, 2010 Report Share Posted July 31, 2010 "Baustelle in 800m" kenne ich so nicht.Wo fährst du denn deine 500.000 km?Das Schild sehe ich laufend. Gibt es Richtlinien für Geschwindigkeitsmessungen?Ja, sind aber eben nur Richtlinien.Geschwindigkeitsmessungen erfolgen in der Regel mindestens 150 m vom Beginn bzw. Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung.Diese Entfernung kann unterschritten werden: * am Anfang einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis auf 50 Meter, wenn die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt wird und die Messstelle nicht im Bereich der ersten Geschwindigkeitsstufe liegt * bei kurzen Streckenverboten und gleichzeitigem Unfallbrennpunkt oder zum Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer (z.B. Schulweg) * am Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung in angemessener Weise, wenn es sich um einen Unfallbrennpunkt handelt und eine Messung anders nicht möglich ist in Zonen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Zeichen 274.1) bis auf 20 m vom Beginn bzw. Ende der Zone.Quelle Quote Link to post Share on other sites
Logenhard 0 Posted August 24, 2010 Report Share Posted August 24, 2010 Moin RuhigReifen Heute habe ich einen Brief bekommen vom Land Brandenburg in dem ich am 21.07.2010 bei Kilometer 141,7mit mal eben 145km/h ( erlaubt 80) zuschnell unterwegs war.Wohl habe ich den Polizewagen und einen weissen Transporter gesehen aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorher nicht.Ich hab dann noch mit meinem Beifahrer darüber spekuliert was die da wohl treiben aber da hinter dem Rastplatz eine Geschwindigkeitsbegrenzung warhaben wir uns nichts weiter bei gedacht.Meine Frage, was ist bei dir rausgekommen? Hast du wiederspruch eingelegt? Quote Link to post Share on other sites
chandler 0 Posted January 13, 2011 Report Share Posted January 13, 2011 Hallo Logenhard,hallo RuhigReifen, ich bin ebenfalls dort am 27.07.2010 geblitzt worden. Akteneinsicht habe ich durch meinen RA bekommen. Fast 1/3 der Fahrer auf diesem Teilstück wurde geblitzt. Das erscheint mir sehr hoch, zumal auch ich sehr auf Beschränkungen achte. Ich zweifle die Korrektheit der Messung auf jeden Fall an. Mich würde interessieren, wie es in eurem Fall verläuft/verlaufen ist?? Vielen Dank für eine kurze Antwort. Grüße aus HH Quote Link to post Share on other sites
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