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Schon seit Jahren spiele ich mit dem Gedanken, mit dem Motorrad in einem Affen- oder Bärenkostüm durch eine Radarfalle zu fahren. Dabei soll sich das Vorderrad mindestens einen halben Meter vom Boden befinden, die gewählte Geschwindigkeit sollte in jedem Fall das Gerät zum Auslösen bringen, aber nur geringfügig oberhalb der Grenze liegen, um keine Mitmenschen, insbesondere Frauen, Kinder, oder gar zufällig anwesende Gutmenschen zu gefährden.

 

Ich habe nun das Alter erreicht, einen Vesuch zu wagen. Ein normaler Starenkasten kann ja in dieser Form relativ risikolos passiert werden, um den Kitzel aber noch zu erhöhen, soll auch eine bemannte Station in Angriff genommen werden. Freunde sollen die ganze Aktion über eine Film-Kamera dokumentieren, für statische Fotografien sollte die amtliche Einrichtung in optimaler Qualität sorgen.

 

Das Affenkostüm steht bereit, als Motorrad wurde eine relativ häufig anzutreffende Honda CBR 600 bereits erworben, die Auspuffanlage schon entfernt. Schließlich soll der Spaß nicht nur für das Auge, sondern auch für unsere Ohren optimalen Genuß bieten.

 

Was wäre noch zu beachten ? Es kann doch nicht verboten sein, in einem Affenkostüm Motorrad zu fahren, unter der Verkleidung werden selbstverständlich CE geprüfte Protektoren getragen. Ein Problem ist die Unmöglichkeit, einen Helm zu aufzusetzen, gewinnt doch die ganze Aktion erst dann richtig Fahrt, wenn ein grimmiges Affen-oder Bärengesicht zum Vorschein kommt.

 

Ein Problem ist das Nummerschild: Es kann unkenntlich gemacht werde, aber eine Straftat soll verhindert werden. Ein Weg wäre die Unkenntlichmachung durch starke Verschmutzung, daß könnte, sollte wirklich eine Strafverfolgung unvermeidbar sein, den Richter daran hindern, harte Strafen zu verhängen.

 

Ist mit einer Verfolgung durch die Polizeistreife zu rechnen ? Falls ja, sollte man sich der Vefolgung durch Flucht entziehen, oder anhalten und auf verständnisvollen Humor der Beamten vertrauen ?

 

Eine Strafe, die über das übliche Maß von vielleicht 50,-- EUR hinausgeht, kann ich mir nicht vorstellen, schließlich sollten auch die Ordnungshüter berücksichtigen, daß ein solcher Vorfall in ihrer Laufbahn wohl einzigartig bleiben dürfte und das sich hier ein Mitbürger und Steuerzahler viel Mühe gegeben hat, dem tristen Alltag eines Streifen-Polizisten ein wenig Farbe zu verleihen. Man sollte doch bedenken, daß diese Tat noch in vielen Jahrzehnten bei polizeiüblichen Trinkgelagen anläßlich Geburtstagen, Beförderungen oder Pensionierungen zum Besten gegeben werden kann und den Erzähler zumindest kurzfristig in den Mittelpunkt des Geschehen setzen wird.

 

Im Idealfall stelle ich mir eine Dokumentation der ganzen Aktion in der örtlichen Presse vor. Dabei wäre es wünschenswert, wenn möglichst viele Lokalreporter, bestenfalls auch Vertreter der Politik, ihren Unmut über das verwerfliche Tun ihres Mitbügers zum Ausdruck bringen. Sollte ich nicht auf frischer Tat erwischt werden, könnte ich mich, nach Ablauf der Verjährungsfrist, erkenntlich zeigen und den Ruhm meiner Heldentat auch persönlich genießen. Somit ließe sich der Spaß quasi verdoppeln.

 

Für Ratschläge, auch rechtlicher Art, würde ich mich sehr freuen. Schließlich ist eine perfekte Vorbereitung fast das Wichtigste, eine solche Aktion zu einem glücklichen Ende zu führen.

 

Gruß

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Hallole,

 

du hast ja gar keine Ahnung, wie viele Clowns, Piraten, Scheichs oder ähnlich verkleidete Menschen schon geblitzt worden sind, zu Weihnachten oder Nikolaus darf es auch mal der Mann mit weißem Bart und rotem Mantel sein ...

 

Ansonsten ist es so, was du für Spaß hältst, könnten andere wohl einfach für Blödsinn halten.

 

Jeder so, wie er mag, und wenn die Quittung kommt - einfach nicht wundern.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - es heißt begleitetes und nicht bekleidetes Fahren bei unter 18-jährigen -

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Mh. Sammeln wir:

Fahren ohne Helm: 15€

Die Radarfalle: evtl n Zwanni, je nach Auslöseschwelle und Höhe.

Affenkostüm spielt keine Rolle.

 

Das Kennzeichen, falls nur dreckig: 179 BKAT: 10€ (Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens)

 

Soviel dazu - gilt aber alles nur bei FAHRLÄSSIGKEIT!! d.h. wenn man am kennziechen Absicht feststellt sind wir ganz schnell bei anderen Bussgeldsätzen sowie Tatbeständen...

Das mit dem kennzeichen ist glaube auch das kritischste...

Denn Fahren ohne Helm geht glaube nicht mit Straferhöhung durch Vorsatz (macht auch keinen Sinn). *Helm? Den hab ich ja ganz vergessen ^^*

Im zweifel Kennziechen drauf - ordenltich lesbar aber dafür *blitz* und ab dafür ^^

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Das Affenkostüm steht bereit, als Motorrad wurde eine relativ häufig anzutreffende Honda CBR 600 bereits erworben, die Auspuffanlage schon entfernt. Schließlich soll der Spaß nicht nur für das Auge, sondern auch für unsere Ohren optimalen Genuß bieten.

Dies führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis und bringt 3 Punkte.

Ein Problem ist das Nummerschild: Es kann unkenntlich gemacht werde, aber eine Straftat soll verhindert werden. Ein Weg wäre die Unkenntlichmachung durch starke Verschmutzung, daß könnte, sollte wirklich eine Strafverfolgung unvermeidbar sein, den Richter daran hindern, harte Strafen zu verhängen.

Wenn der Polizist aufgrund der Rahmenbedingungen (Geblitzt im Affenkostüm) auf die Idee kommt das das Nummernschild bewusst (absichtlich) verschmutzt wurde ist man schnell beim Kennzeichenmissbrauch (Straftat)

 

Ein schlecht gelaunter Polizist könnte auf die Idee kommen an deiner Charakteristischen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zweifeln und dies er Führerscheinstelle melden. Wenn die Führerscheinstelle sich überzeugen lässt wird eine MPU fällig.

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Ich würde mich lieber ins Auto setzen und dann lieber die 15 oder 20 Euro zahlen.

 

Allerdings würde ich da lieber die Faschings-/Karnevalszeit nutzen, denn dann hätte man eine Ausrede bei unangenehmen Nachfragen.

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für statische Fotografien sollte die amtliche Einrichtung in optimaler Qualität sorgen.
Ein Problem ist das Nummerschild: Es kann unkenntlich gemacht werde

Ähm, wie willst du an das tolle Behördenfoto in odentlicher Qualität kommen, wenn das Kennzeichen nicht abzulesen ist?

 

Ist mit einer Verfolgung durch die Polizeistreife zu rechnen ?

Ich glaube nicht dass man in Windeseile, also innerhalb von ein paar Sekunden das ganze Geraffel zusammenpacken wird um einem Motorrad, das bis dahin wahrscheinlich schon über alle Berge ist, hinterher zu jagen.

 

Eine Strafe, die über das übliche Maß von vielleicht 50,-- EUR hinausgeht

Selbst falls man das Kennzeichen notiert kann ich mir nicht vorstellen, dass man überhaupt eine Strafe verhängen kann, wenn du den Verstoß abstreitest.

Anhand des Fotos wird man die Fahrereigenschaft sicher nicht nachweisen können.

 

Es steht dann eben nur die Auferlegung eines Fahrtenbuchs im Raum.

 

Im Idealfall stelle ich mir eine Dokumentation der ganzen Aktion in der örtlichen Presse vor. Dabei wäre es wünschenswert, wenn möglichst viele Lokalreporter, bestenfalls auch Vertreter der Politik, ihren Unmut über das verwerfliche Tun ihres Mitbügers zum Ausdruck bringen. Sollte ich nicht auf frischer Tat erwischt werden, könnte ich mich, nach Ablauf der Verjährungsfrist, erkenntlich zeigen und den Ruhm meiner Heldentat auch persönlich genießen. Somit ließe sich der Spaß quasi verdoppeln.

Ich würde davon ausgehen, dass genau aus diesem Grund (und um Nachahmer zu vermeiden) solche Fälle in der Regel nicht von der Polizei veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung freigegeben werden.

Auf den Bußgeldstellen zieht man sich wohl auch nicht die Hosen mit der Kneifzange an...

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Ich stelle mir gerade vor, eine Bauchlandung vor dem Blitzer

Och, sowas gibt bzw. gab es tatsächlich schon mal: *klick* :whistle:

 

Das ist kein Fake. Ich hab's seinerzeit in der Tagespresse gelesen.

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[...]

Ich habe nun das Alter erreicht, einen Vesuch zu wagen. Ein normaler Starenkasten kann ja in dieser Form relativ risikolos passiert werden, um den Kitzel aber noch zu erhöhen, soll auch eine bemannte Station in Angriff genommen werden. Freunde sollen die ganze Aktion über eine Film-Kamera dokumentieren, für statische Fotografien sollte die amtliche Einrichtung in optimaler Qualität sorgen.

Ok. Kann man machen. Warum das lustig oder spannend ist, muss man mir schon noch erklären. :whistle:

 

[...], die Auspuffanlage schon entfernt. Schließlich soll der Spaß nicht nur für das Auge, sondern auch für unsere Ohren optimalen Genuß bieten.

Starenkästen sind taub, in der Richtung bringt das wenig. Also ist der Lärm nur für die Kamera/Ohren. -> Betriebserlaubnis geht flöten

 

Was wäre noch zu beachten ? Es kann doch nicht verboten sein, in einem Affenkostüm Motorrad zu fahren, unter der Verkleidung werden selbstverständlich CE geprüfte Protektoren getragen.

Das ist sauber. Die Kleidung/Kostüm darf dich nicht behindern. Also sind bspw. zu zottelige Klamotten vom Kettensatz fernzuhalten und Du solltest auf gute Sicht achten bzw. normale Handschuhe tragen.

 

Ein Problem ist die Unmöglichkeit, einen Helm zu aufzusetzen, gewinnt doch die ganze Aktion erst dann richtig Fahrt, wenn ein grimmiges Affen-oder Bärengesicht zum Vorschein kommt.

Ich würde auf den Helm nicht verzichten (aus eigenem Sicherheitsbedürfniss).

Nehmen wir an, das Fahrzeug ist geblitzt worden und trotz Tarnung bist Du identifiziert, dann müsste man Dir dennoch nachweisen das unter der Maske kein Helm steck. Das ist vielleicht aufgrund eines Fotos nicht so leicht. Das Risiko der OW würde ich eingehen. Das Sicherheitsrisiko nicht. Insbesondere wenn ggf. noch ein in-fight mit dem PaceCar aussteht.

 

Ein Problem ist das Nummerschild: Es kann unkenntlich gemacht werde, aber eine Straftat soll verhindert werden. Ein Weg wäre die Unkenntlichmachung durch starke Verschmutzung, daß könnte, sollte wirklich eine Strafverfolgung unvermeidbar sein, den Richter daran hindern, harte Strafen zu verhängen.

Bei einem Affenkostüm usw. nimmt Dir keiner Zufälle ab. Imho ist das nicht milde zu umschiffen. Wie schon oben geschrieben wirds da brenzlig.

 

Ist mit einer Verfolgung durch die Polizeistreife zu rechnen ? Falls ja, sollte man sich der Vefolgung durch Flucht entziehen, oder anhalten und auf verständnisvollen Humor der Beamten vertrauen ?

Verfolgung: Das ist immer auf der Karte.

Flucht: Ich mache im Kopf die Regression aus Straßenzustand, mögl. beobachtete Vergehen der letzten 5 Minuten, Wetter, Verkehr, Ortskenntniss, ... und treffe eine Entscheidung. Dann zähle ich bis drei und rechne noch mal durch. Wenn die beiden Ergebnisse passsen, geht der Hahn auf.

CBR600 + motivierter Fahrer ist mit PKWs schwer zu stellen. Da liegen die Karten schon ganz gut. Tageszeit, Verkehr, Wetter usw. müssen auch noch passen. Der Bock muss auch relativ schnell von der Straße. Geschlossener Hänger mit Kradständer ist Mittel der Wahl.

Wenn Du in 8 Min noch (auf Sicht) verfolgt wirst, würde ich mich stellen.

 

Eine Strafe, die über das übliche Maß von vielleicht 50,-- EUR hinausgeht, kann ich mir nicht vorstellen, schließlich sollten auch die Ordnungshüter berücksichtigen, daß ein solcher Vorfall in ihrer Laufbahn wohl einzigartig bleiben dürfte und das sich hier ein Mitbürger und Steuerzahler viel Mühe gegeben hat, dem tristen Alltag eines Streifen-Polizisten ein wenig Farbe zu verleihen.

[...]

Im Idealfall stelle ich mir eine Dokumentation der ganzen Aktion in der örtlichen Presse vor. Dabei wäre es wünschenswert, wenn möglichst viele Lokalreporter, bestenfalls auch Vertreter der Politik, ihren Unmut über das verwerfliche Tun ihres Mitbügers zum Ausdruck bringen. Sollte ich nicht auf frischer Tat erwischt werden, könnte ich mich, nach Ablauf der Verjährungsfrist, erkenntlich zeigen und den Ruhm meiner Heldentat auch persönlich genießen. Somit ließe sich der Spaß quasi verdoppeln.

Die Annahmen sind nicht haltbar. Das geht sicher nach hinten los. Das ganze ist keine Heldentat, jeder Pimpf mit einem Affenkostüm kann 15km/h zu schnell an einer Blitze vorbeifahren. Steifenpolizisten werden durch solche Aktionen eher vom Jagdeifer gepackt als zu Milde gerührt. Davon abgesehen "veruteilen" Dich die Polizisten auch nicht, sondern ein Gericht die sind i.d.R. eher humor und emotionslos.

Eine gesunde Annahme ist, dass ausser Dir praktisch niemand Verständnis für solche Aktionen hat.

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