Matthias21037 0 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 Hallo Leute, ich bin letztens auf der Autobahn auf der Überholspur geblitzt worden.den ich überholt habe war schon zu schnell und ich halt noch schneller, somit soll ich 58Km/h zuschnell gewesen sein.Es war ein normaler mobierblitzer der von der Linken seite geblitzt hat,also kein dreigeteilter blitzer. Ich wollte mal wissen ob die mich überhaupt belangen können, da ich mit meiner front in höhe der forderreifen des zu überholenden wagens war, also ich war eigentlich ein stück weiter hinten...Also ich weiß das ich zu schnell war und es können auch diese 58km/h gewesen sein, nur ich weiß nicht ob das rechtens ist, wenn zwei PKWs auf einem Radabild sind, vorallem, da ich ja noch ein stück hinter dem anderen PKW war. Wisst ihr vielleicht was?? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 Welcher Gerätetyp? Ohne Foto wird man dazu keine eindeutige Antwort geben können. Quote Link to post Share on other sites
Matthias21037 0 Posted July 24, 2010 Author Report Share Posted July 24, 2010 Den gerätetyp kann ich nicht genau sagen. es sah aber aus wie die alte version, also ein grüner kasten mit zwei öffnungen eine für den blitz und den anderen für die kamera.wie kann ich das Foto einsehen? ich habe es nicht mitgeschickt bekommen!!!! Quote Link to post Share on other sites
Matthias21037 0 Posted July 24, 2010 Author Report Share Posted July 24, 2010 Also der blitzer sah ungefähr so ausNavikam_POI.bmp Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 Hallo, somit soll ich 58Km/h zuschnell gewesen sein.Soll heißen, dass du den Bescheid schon hast ...Steht da nicht was zum Meßverfahren ? Also der blitzer sah ungefähr so ausEs geht weniger um den Blitzer, als um das Meßverfahren. Waren da Schleifen auf der Straße, oder links (bzw. rechts) noch weitere Aufbauten ? Bei Radar könnte man das prüfen lassen - dazu braucht man aber das Komplettbild mit den Markierungen.Bei Lichtschranke oder Schleifen ist die Zuordnung eindeutig möglich. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Matthias21037 0 Posted July 24, 2010 Author Report Share Posted July 24, 2010 ich habe den bescheid gestern bekommen.da seht nur unter Beweis: Lasermessung.Es waren definitiv keine kontacktschleifen bzw makierungen auf der fahrbahn.Ich habe auch keine weiteren aufbauten gesehen, die Dreigeteilten blitzer erkennt man ja schnell, aber ich habe nur den einen kasten gesehen Quote Link to post Share on other sites
Matthias21037 0 Posted July 24, 2010 Author Report Share Posted July 24, 2010 Hey Leute,mal ne andere Frage.Ich wurde ja auf der BAB geblitzt. Nun steht aber im Bußgeldbescheid unter dem Punkt Beweis: Lasermessung!! Bei einer Lasermessung muss aber doch der PKWFahrer angehalten werden,weil sie ja sonst kein Kenzeichen haben... Kann man da einspruch einlegen?? Bzw hat jemand schon mal sowas gemacht? wie soll man das schreiben?? Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 Hallole, dann war es wahrscheinlich eine Police Scan Speed von Vitronic. Das ist eine "Großanlage" mit Blitz und Kamera, arbeitet volldigital und zwar mir Laserbündeln. Daher werden Messungen mit diesem Gerät auch als "Lasermessung" bezeichnet. Gruß papemark Quote Link to post Share on other sites
Matthias21037 0 Posted July 24, 2010 Author Report Share Posted July 24, 2010 also einspruch sinnlos oder wie???da ich ein pkw überholt habe und ich ein paar cm hinter ihm war Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 also einspruch sinnlos oder wie???Man kann davon ausgehen, daß die Messung korrekt und das Fotos/Szenario händisch gesichtet worden ist. Daher stehen die Chancen das technisch anzufechten nicht gut. Du kannst einen Anwalt einschalten, Akteneinsicht verlangen, Gutachten anfertigen lassen usw.M.E. ohne sehr viel konkretere Hinweise auf eine Fehlmessung brotlose Kunst. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 Ein Thema, ein Thread bitte ...Wer macht hier mal dicht? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 Wer macht hier mal dicht? Danke. Ich habe die Threads verbunden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 Bei einer Lasermessung muss aber doch der PKWFahrer angehalten werden,weil sie ja sonst kein Kenzeichen haben...Warum sollte man kein Kennzeichen haben? Warum man bei Messungen mit Laserpistolen anhält, ist die Fahreridetifikstion. Also der blitzer sah ungefähr so aus Das was du entdeckt hast war der Blitzkasten und nicht das Messgerät. Schönes Wochenende noch. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 @bambamIm Falle "Vitronic" sah er mit dem Kasten beides Und es wird ein PSS gewesen sein. Quote Link to post Share on other sites
Roger01 205 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 Grüner Kasten mit Blitz und im Bescheid Lasermessung ist definitiv die PSS und die kann sogar drei nebeneinander fahrende Autos rechtssicher unterscheiden, das wäre mit G9 nicht passiert. Gruß Roger01 Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted July 25, 2010 Report Share Posted July 25, 2010 @frosch Meine Kristallkugel lässt erkennen, das das vom TE eingestellte Foto mehr dem Blitzgehäuse ähnelt, als wie dem vom Messgerät. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 25, 2010 Report Share Posted July 25, 2010 @TE In den FAQ findest du Bilder aller in D zugelassenen mobilden Geräte. Fordere doch einfach ein Bild an. Manche Bundesländer stellen dies auch online zur Verfügung. Gerade bei der PSS kann es zu fehlerhaften Zuordnungen, gerade bei mehreren Fahrzeugen kommen. Ob dies hier auch so war, kann man ohne Bild nicht sagen. -----------Die PSS gibt/gab es auch mit grauen Gehäuse. Quote Link to post Share on other sites
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