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Verjährung Noch Möglich?


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Hallo

 

ich bin am 9.6.2010 auf der BAB7 mit dem Firmenwagen gelasert worden.

Am 6.7. ist die Anhörung bei mir in der Firma eingegangen und der Bogen wurde enstprechen ausgefüllt und zurück gesendet.

 

Da ich jedoch in diesem Zeitraum umgezogen bin und meinem Arbeitgeber meine neue Adresse noch nicht mitgeteilt hatte, ging die erneute Anhörung erst einmal an meine alte Adresse. (Wohnung meiner Eltern)

 

Jetzt stellt sich mir die Frage wie das ganze weitergeht, wenn meine Eltern die Anhörung ignorieren. Kommt dann evtl eine zweite Anhörung oder wird der Bußgeldbescheid direkt an meine alte Adresse gesendet. Bzw ist der Bußgeldbescheid dann auf rechtskräftig, da ich ja bis jetzt offiziell noch nicht einmal die Anhörung erhalten habe.

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  • 4 weeks later...
unterbricht eine erneute Anhörung an mich die Verjährung eigentlich erneut?

Die Frage ist, ob es überhaupt eine weiter Anhörung gibt.

Die Behörde weiss ja aktuell noch nichts davon, dass der AB nicht wirklich angekommen ist (spielt auch keine Rolle).

Also wird sie zunächst mal einen BuGeBe erstellen. Wenn Du dich - wie es sich gehört - behördlich umgemeldet hast, hat die

Behörde vor der Erstellung des BuGeBe vielleicht sowieso schon beim EMA nach der aktuellen Adresse gefragt.

Hast Du dich noch nicht umgemeldet, kann weitere Ungemach auf dich lauern.

Ansonsten landet der BuGeBe bei deinen Eltern im Postkasten.

Liegenlassen läßt den BuGeBe rechtskräftig werden. Zurücksenden 'informiert' die Behörde über den Wechsel des Wohnortes.

Damit kommt der BuGeBe spätestens jetzt an die richtige Adresse

 

Es wäre also durchaus möglich, dass der BuGeBE an die 'richtige' Adresse schon unterwegs ist...

 

Gruß,

AnReRa

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  • 2 weeks later...

So nun ist der BGB an die Adresse meiner Eltern gegangen.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird ja die Verjährungsfrist durch die falsche Zustellung nicht unterbrochen oder?

 

edit: ich les gerade, das liegen lassen den bgb retchskräftig werden lässt, wie groß ist die frist dazu?

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Ohne die rechtmäßige Zustellung beginnt die Frist nicht, wobei ich dies jetzt nicht prüfen kann.

 

Ansonsten 14 Tage ab Zustellung. Unter Umständen sollte der Brief einfach zurück an den Absender.

 

Allerdings weiß der Postbote ja nicht, das eine Person nicht unter der Adresse wohnt, wenn der Nachnahme dran steht oder gleich lautet.

------------

Mal was Off-Topic dazu:

 

Vor rund vier Wochen wurde durch uns auch ein Brief per PZA verschickt. Die PZU kam mit dem Vermerk eigenhändig an Adressaten zugestellt zurück. Dumm nur, das der sich bei uns meldete und nach seiner Entscheidung nachfragte und noch keine Post erhalten hatte.

Er war im Übrigen seit einem knappen halben Jahr umgezogen und der "Postbote" hatte den gelben Umschlag der falschen Person zugestellt und dennoch vermerkt eigenhändig an Adressaten übergeben. :sneaky::rolleyes::rofl:

 

Es handelt sich bei der PZU um eine Urkunde. Das geht nun mal garnicht. :whistling::P

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Nunja, meine Hoffnung ist halt, dass ich das ganze durch die falsche Zustellung noch irgendwie in die Verjährung bekomme.

 

Das währe der 13.10.

 

In den nächsten zwei Wochen wird sicher ersteinmal nichts kommen da ich ja bis dahin Einspruch erheben kann.

Nun stellt sich mir nur die Frage, wie schnell das Amt danach dann reagiert.

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  • 5 months later...

hallo ich bin hier neu und weiß nicht so richtig ob mir einer helfen kann , also ich wurde mit 25 kmh geblitzt habe schon ein aufbauseminar hinter mir , also ich wurde mit meinen auto geblitzt wo aber mein vater eingetragen ist , aber da mein vater schon seit 4 jahren nicht mehr fahren kann durch ein schlaganfall , kann er den blitzer ablehnen ohne das ich dir schuld auch bekomme , oder wäre gestehen und die 70 euro zahlen besser , also war in einer 70 zone außerorts mit 28 -3 toleranz , wie ist es eigentlich mit verjähren

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hallo ich bin hier neu .. verjähren

Hallo,

 

Punkt 1: Nutze die Suchfunktion

 

Punkt 2: Mach bitte einen neuen Thread auf.

 

Punkt 3: Die Nutzung von GROSS- und klein Schreibung erhöht die Lesbarkeit ganz enorm. Punkte am Satzende sind auch gerne gesehen.

 

Gruß,

AnReRa

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