StanX 0 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 Hallo ich bin am 9.6.2010 auf der BAB7 mit dem Firmenwagen gelasert worden.Am 6.7. ist die Anhörung bei mir in der Firma eingegangen und der Bogen wurde enstprechen ausgefüllt und zurück gesendet. Da ich jedoch in diesem Zeitraum umgezogen bin und meinem Arbeitgeber meine neue Adresse noch nicht mitgeteilt hatte, ging die erneute Anhörung erst einmal an meine alte Adresse. (Wohnung meiner Eltern) Jetzt stellt sich mir die Frage wie das ganze weitergeht, wenn meine Eltern die Anhörung ignorieren. Kommt dann evtl eine zweite Anhörung oder wird der Bußgeldbescheid direkt an meine alte Adresse gesendet. Bzw ist der Bußgeldbescheid dann auf rechtskräftig, da ich ja bis jetzt offiziell noch nicht einmal die Anhörung erhalten habe. Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted July 24, 2010 Report Share Posted July 24, 2010 Die Fristaufhebung hängt an deiner Person (unabhängig davon wo die wohnt). Das Dich die Post nicht erreicht ist nicht das Problem der Behörde. Daher ist Verjährung (so) erst mal Essig. D.h. durch Ignorieren verschwindet der Spuk nicht. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 25, 2010 Report Share Posted July 25, 2010 Und wenn deine Eltern den Brief mit verzogen zurück gehen lassen, so wird die Verjährung durch die Adressermittlung unterbrochen. Quote Link to post Share on other sites
DieterF 0 Posted July 25, 2010 Report Share Posted July 25, 2010 Wieviel zu schnell warst du überhaupt? Quote Link to post Share on other sites
StanX 0 Posted July 27, 2010 Author Report Share Posted July 27, 2010 44km/h drüber also n ganz schönes pfund Quote Link to post Share on other sites
StanX 0 Posted August 23, 2010 Author Report Share Posted August 23, 2010 unterbricht eine erneute Anhörung an mich die Verjährung eigentlich erneut? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 23, 2010 Report Share Posted August 23, 2010 neinaber jede Tätigkeit der Behörde zur adressermittlung Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted August 23, 2010 Report Share Posted August 23, 2010 unterbricht eine erneute Anhörung an mich die Verjährung eigentlich erneut?Die Frage ist, ob es überhaupt eine weiter Anhörung gibt.Die Behörde weiss ja aktuell noch nichts davon, dass der AB nicht wirklich angekommen ist (spielt auch keine Rolle).Also wird sie zunächst mal einen BuGeBe erstellen. Wenn Du dich - wie es sich gehört - behördlich umgemeldet hast, hat dieBehörde vor der Erstellung des BuGeBe vielleicht sowieso schon beim EMA nach der aktuellen Adresse gefragt.Hast Du dich noch nicht umgemeldet, kann weitere Ungemach auf dich lauern.Ansonsten landet der BuGeBe bei deinen Eltern im Postkasten. Liegenlassen läßt den BuGeBe rechtskräftig werden. Zurücksenden 'informiert' die Behörde über den Wechsel des Wohnortes.Damit kommt der BuGeBe spätestens jetzt an die richtige Adresse Es wäre also durchaus möglich, dass der BuGeBE an die 'richtige' Adresse schon unterwegs ist... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
StanX 0 Posted August 23, 2010 Author Report Share Posted August 23, 2010 naja ich hatte ähnliches vor nem jahr schonmal und da kam halt eine zweite anhörung.umgemeldet hab ich mich korrekt, also heißt es weiterhin warten Quote Link to post Share on other sites
StanX 0 Posted August 23, 2010 Author Report Share Posted August 23, 2010 Hab mal noch das Bild dazu eingescannt. Das ist die Qualität mit der ich es bekommen hab. Wie groß sind die Chancen, dass das Bild wirklich so schlecht ist? Denn darauf kann man ja nun nicht wirklich etwas erkennen. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted August 23, 2010 Report Share Posted August 23, 2010 Wie groß sind die Chancen, dass das Bild wirklich so schlecht ist?Gegen Null.Der schlechte Eindruck erscheint lediglich durch das Raster des Laserdruckers. Das Orginal dürfte kaum zu bemängeln sein. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 23, 2010 Report Share Posted August 23, 2010 Wenn man sich den drucktypischen Moireeffekt weg denkt, dann ist das Bild hervorragend. Auf dem Original ist dieser Moireeffekt nicht vorhanden. http://de.wikipedia.org/wiki/Moir%C3%A9-Effekt Edit: Da war jemand schneller. Quote Link to post Share on other sites
StanX 0 Posted September 2, 2010 Author Report Share Posted September 2, 2010 So nun ist der BGB an die Adresse meiner Eltern gegangen.Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird ja die Verjährungsfrist durch die falsche Zustellung nicht unterbrochen oder? edit: ich les gerade, das liegen lassen den bgb retchskräftig werden lässt, wie groß ist die frist dazu? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 Ohne die rechtmäßige Zustellung beginnt die Frist nicht, wobei ich dies jetzt nicht prüfen kann. Ansonsten 14 Tage ab Zustellung. Unter Umständen sollte der Brief einfach zurück an den Absender. Allerdings weiß der Postbote ja nicht, das eine Person nicht unter der Adresse wohnt, wenn der Nachnahme dran steht oder gleich lautet.------------Mal was Off-Topic dazu: Vor rund vier Wochen wurde durch uns auch ein Brief per PZA verschickt. Die PZU kam mit dem Vermerk eigenhändig an Adressaten zugestellt zurück. Dumm nur, das der sich bei uns meldete und nach seiner Entscheidung nachfragte und noch keine Post erhalten hatte.Er war im Übrigen seit einem knappen halben Jahr umgezogen und der "Postbote" hatte den gelben Umschlag der falschen Person zugestellt und dennoch vermerkt eigenhändig an Adressaten übergeben. Es handelt sich bei der PZU um eine Urkunde. Das geht nun mal garnicht. Quote Link to post Share on other sites
StanX 0 Posted September 6, 2010 Author Report Share Posted September 6, 2010 Nunja, meine Hoffnung ist halt, dass ich das ganze durch die falsche Zustellung noch irgendwie in die Verjährung bekomme. Das währe der 13.10. In den nächsten zwei Wochen wird sicher ersteinmal nichts kommen da ich ja bis dahin Einspruch erheben kann.Nun stellt sich mir nur die Frage, wie schnell das Amt danach dann reagiert. Quote Link to post Share on other sites
StanX 0 Posted February 22, 2011 Author Report Share Posted February 22, 2011 hi, "ich" hab kurz vorm 13.10. die erste mahnung bekommen. die ist dann eine woche später mit "empfänger verzogen" wieder zurück gegangen. seitdem ist nichts gekommen. bin ich jetzt ausm schneider?? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 23, 2011 Report Share Posted February 23, 2011 So einfach kann man das nicht beantworten. Jede Adressermittlung unterbricht die Verjährung und solche Handlungen lassen sich nur der Akte entnehmen. Quote Link to post Share on other sites
hyundaii30 0 Posted February 25, 2011 Report Share Posted February 25, 2011 hallo ich bin hier neu und weiß nicht so richtig ob mir einer helfen kann , also ich wurde mit 25 kmh geblitzt habe schon ein aufbauseminar hinter mir , also ich wurde mit meinen auto geblitzt wo aber mein vater eingetragen ist , aber da mein vater schon seit 4 jahren nicht mehr fahren kann durch ein schlaganfall , kann er den blitzer ablehnen ohne das ich dir schuld auch bekomme , oder wäre gestehen und die 70 euro zahlen besser , also war in einer 70 zone außerorts mit 28 -3 toleranz , wie ist es eigentlich mit verjähren Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 25, 2011 Report Share Posted February 25, 2011 hallo ich bin hier neu .. verjährenHallo, Punkt 1: Nutze die Suchfunktion Punkt 2: Mach bitte einen neuen Thread auf. Punkt 3: Die Nutzung von GROSS- und klein Schreibung erhöht die Lesbarkeit ganz enorm. Punkte am Satzende sind auch gerne gesehen. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted February 25, 2011 Report Share Posted February 25, 2011 Punkt 2: Mach bitte einen neuen Thread auf.Warum einen neuen Thread, er hat doch schon einen Quote Link to post Share on other sites
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