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Im Rückstau Geblitzt Worden


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Hallo,

 

gestern bin ich nach dem Arbeiten in die Freiburger Rush Hour geraten. Ich stand bei der Ampel in zweiter oder dritter Reihe hinter einem LKW. Also es Grün wurde sind wir losgefahren. Jedoch kam ich kurz nach der Induktionsschleife erneut zum stehen, da es sich zurückgestaut hat. Aufgrund des LKW (Nummernschild bekannt) konnte ich den vorangelegenen Verkehr nicht überblicken. Als der Verkehr weiter ging war die Ampel hinter mir schon wieder auf rot!

Geblitzt hat es zweimal, jedoch einmal beim LKW und einmal bei mir.

 

Bei Rot bin ich ja nicht über die Ampel gefahren, sondern bei Grün?

 

Könnt ihr mir sagen mit was ich da rechnen muss?!

 

Ein Freund von mir ist Anwalt und hat gemeint das ich aufjedenfall klagen sollte, falls ich eine Strafbescheid bekomme, da ich ja nicht "über Rot gefahren bin". Er meinte aber auch das es Haarig werden kann.

 

DAnke schon mal im Vorraus für eure Unterstützung :whistling:

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Tja, was da aus dem Blitz wird, kann ich nicht sagen, nur dieses hier: Du hast schon mal den Fehler gemacht, in die Kreuzung - das heisst ueber die Haltelinie hinweg - einzufahren, obwohl diese nicht frei war. Somit hast Du dich zumindest dieser - geringfuegigeren - OWI schuldig gemacht..... :whistling:

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klar, aber mir war der voranliegende Verkehr nicht ersichtlich, da ich hinter dem LKW stand und dieser mir die Sicht nahm. Und von seinem Anfahrverhalten konnte man nicht davon ausgehen das er gleich wieder zum stehen kommt.

 

wie ist es eigentlich mit dem Foto?!!?

 

es blitzt ja immer zweimal, damit bewiesen werden kann das man gefahren ist oder?! bei mir hat es nur einmal geblitzt, würde ja bedeutet das ich stand. Oder?

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es blitzt ja immer zweimal, damit bewiesen werden kann das man gefahren ist oder?! bei mir hat es nur einmal geblitzt, würde ja bedeutet das ich stand. Oder?

Würde eher bedeuten das Du vor der Induktionsschleife angehalten hast, nicht nicht danach, sonst hättest Du sie nicht auslösen können.

 

Anhand der Bilder kann man sehen ob Du bei Rot eingefahren bist oder nicht.

 

Abwarten und Tee trinken würde ich sagen.

 

MfG.

 

hartmut

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Entspann Dich, da kommt nichts von. Die auswertenden Personen kennen diese Fälle und oft werden diesen Fällen die Aufnahmen/Messungen verworfen. Ich werde ca. 5/anno auf Kreuzungen in solchen Szenarien geblitzt. Da kam nie was von. Die Anlagen messen oft auch die Geschwindigkeit. So wird die Messung in Deinem Fall zusätzlich unplausibel.

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Hallo,

 

Jedoch kam ich kurz nach der Induktionsschleife erneut zum stehen

 

da bist Du Dir absolut sicher ?

Die Induktionsschleife liegt ja i.d.R. kurz hinter der Halteline, d.h. Du warst schon mit dem ganzen Fahrzeug jenseits der Haltelinie als Du anhalten mußtest ?

 

Geblitzt hat es zweimal, jedoch einmal beim LKW und einmal bei mir.

Ist aber merkwürdig.

Weil typischerweise wird der erste Blitz ausgelöst, wenn man auf die erste Schleife auffährt (was Du aber - deiner Beschreibung nach - gar nicht gemacht hast) und der zweite entweder zeitgesteuert oder aufgrund einer 2.ten Schleife. Wenn du die Schleife also nicht ausgelöst hast, dann war es das Fzg. hinter dir.

Deshalb die Frage: Ist hinter Dir noch jemand über die Haltelinie gefahren ?

Falls Ja, hast Du sowieso nichts zu befürchten ...

 

Er meinte aber auch das es Haarig werden kann.

Das hängt ganz sicher an den Bildern - also wer hat die erste Schleife überfahren - und der Zeit zum Rotlicht.

 

klar, aber mir war der voranliegende Verkehr nicht ersichtlich

Eben, deshalb hättest Du die Kreuzung - theoretisch - erst gar nicht befahren dürfen, sondern eben vor der Haltelinie anhalten muessen.

Allein das dürfte ab nicht zu einer Bestrafung ausreichen.

 

es blitzt ja immer zweimal, damit bewiesen werden kann das man gefahren ist oder?! bei mir hat es nur einmal geblitzt, würde ja bedeutet das ich stand. Oder?

Nö, dass nicht. Der 2.te Biltz kann auch zeitgesteuert ausgelöst werden. Aber normalerweise sieht man auf den Bildern die gesamte Kreuzung.

 

Also passieren kann überhaupt nur dann was, wenn Du auf dem ersten Bildsehr knapp hinter der Halteline (massgeblich ist angeblich die Vorderfront des Fzgs) und auf dem 2.ten erkennbar weiter gefahren bist. Weil dann wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Rotlichtverstoß deinerseits.

Die Schleife löst nämlich ausschließlich beim darauffahren aus, nicht jedoch wenn man darauf steht oder herunterfährt (Ausnahme ist ein Anhänger, weil der als eigenständiges Fahrzeug detektiert werden kann). Ebenfalls wird nicht geblitzt, wenn zuerst die 2.te Schleife auslöst (hier ggf. durch den LKW)

 

Also abwarten und Tee trinken. In 3 Monaten bist Du schlauer ...

 

Gruß,

AnReRa

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Ein Freund von mir ist Anwalt und hat gemeint das ich aufjedenfall klagen sollte, falls ich eine Strafbescheid bekomme, da ich ja nicht "über Rot gefahren bin". Er meinte aber auch das es Haarig werden kann.

 

Das hat der bestimmt so nicht gesagt. Falls ein Bußgeldbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Dann würde imho vielleicht ein Verfahren gegen dich eröffnet werden, wenn es nicht schon vorher eingestellt wird.

 

Edit: Strafbescheid klingt so nach Straftat. Eine Straftat ist über Rot fahren aber nicht!!!

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  • 4 weeks later...

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