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Rache-fahrt Gegen Radfahrer


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Naja, @vmaxlimbo, es ist ja nochmal ein Unterschied, ob jemand versehentlich ohne es zu merken mit dem Rad an der Karre hängen bleibt und nen Kratzer reinmacht (das wäre mir schlicht und einfach egal) oder ob er er den Spiegel abfährt und dann wissentlich weiterfährt.

Ich weiß, wir haben hier in Deutschland Polizei, Gerichte etc..., aber die nützen mit gar nichts, wenn der Typ über alle Berge ist. Daher möge man mir die Frage beantworten: "Wie bekomme ich von einem flüchtenden Radfahrer mit verhältnismäßigen Mitteln meinen Schaden ersetzt, wenn seine Personalien nicht feststehen?"

 

Und bitte kein: Polizei rufen! die schaffen es in der Stadt kaum an einen vor ihnen flüchtenden Radfahrer dranzubleiben, wie soll das dann gehen, wenn der schon weg ist?

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Es gab ja schon Diskussionen über das Anhalten von flüchtenden Radfahrern durch die Polizei, wo wohl auch Cops der Meinung sind, ein Sturz sei in Kauf zu nehmen. Ich halte das für kritisch, aber das kann man im Zweifel diskutieren. Als normaler VT tust du dir aber garantiert keinen Gefallen damit, die rechtlichen Folgen die dir drohen sind enorm und übersteigen bei weitem deinen Außenspiegel.

 

Davon abgesehen lag hier der Fall aber ganz anders, da ging es nicht darum den Radler zu stellen, da ging es darum ihn niederzustrecken.

 

Also: Hinterherfahren und Polizei rufen. Wenn er Glück hat entwischt er irgendwo wo kein Auto durchkommt, aber das ist nicht sicher.

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Sowas MUSS ganz anders bestraft werden als ein Unfall.

 

Full ACK.

 

Ich sage euch ganz ehrlich eines: Wenn jemand eine Sache von mir beschädigen würde und ABSICHTLICH VOR MEINEN AUGEN abhauen, dann würde ich auch dafür sorgen, dass er den Schaden bezahlt und da wären mir ein paar Schürfwunden von einem eventuellen Sturz auch vollkommen egal.

 

Das würde ich dringend überdenken.

1) Die körperliche Unversehrtheit anzukratzen wegen einem Bagatelldelikt (Unfallfluch steht im Raum, nach kleinem oder geringem Schaden), rechtfertig m.E. in keinster Weise den Sturz einen Radfahrers in kauf zu nehmen. Von Rammen und Überfahren mal ganz abgesehen. Es gibt 1000+1 deeskalierende, gewaltfreie Handlungsalternativen die hier ja auch zum Teil diskutiert wurden. Das klingt vielleicht auch blöd. Manchmal zieht man bei solchen Aktivitäten eben den Kürzeren, aus der Gelassenheit kann ich das dann auch hinnehmen. Lottoeinsatz ist hier ein Außenspiegel, nicht Leib/Leben.

2) Wie kalkuliert man sowas. Wenn ich gezwungen wäre, den Biker mit einem PKW vom Rad zu hohlen könnte ich nicht abschätzen, welche Folgen das für den Biker hat. Wie geht die Aktion gut aus. Selbst mit der "guten" Absicht den noninvasiv von Rad zu holen, wäre immer der "schlechte" Ausgang wie geschildert möglich. M.E. ist das nicht kalkulierbar.

3) Sofern keine Gewaltandrohung im Raum steht (Unfallfluch ist wirklich keine), dann sollte die Ausübung dieser auch bei der Polizei bleiben. Die können sich dann überlegen, wie der Biker gestoppt wird.

 

Natürlich würde ich niemals absichtlich jemandem Schaden zufügen, aber wo kämen wir denn hin, wenn jeder ohne Konsequenzen abhauen könnte mit der "Begründung" "ich bin ein schwacher Verkehrsteilnehmer, ihr könnt mir nichts, denn vielleicht fall ich ja hin und dann bekommt ihr Ärger"?

Ich verstehe den impetus, frage dennoch mal provokant: Wo kämen wir hin wenn jeder auf eigene Faust Biker vom Rad holt. Juristen brauchen wir dann nicht mehr und die Polizei sowiso nicht. Jeder weiß ja auf anhieb wer der Schuldige ist, auch bei komplexeren Situationen ist die Schuldfrage ja oft klar. Wenn mal nicht, kann man sich dann bei keineren Delikten per Faustkampf einigen.

Imho hilft diese Haltung nicht wirklich weiter. Ich möchte von jemanden gerammt werden, nur weil ich denn Wagen (vielleicht ohne es zu merken) berührt habe. Man muss da einfach mal auf dem Teppich bleiben.

 

Kluge Gedanken.

 

Ich finde die Vorstellung ebenfalls ärgerlich, jemanden davonkommen zu lassen, der einen Schaden von ein paar hundert Euro an meinem Auto verursacht. Aber Du hast recht: Ein paar hundert Euro rechtfertigen nicht die Vollstreckung der Todesstrafe (... um es einmal drastisch überhöht zu formulieren).

 

Vielleicht es hilfreich, sich mental auf solche Situationen einzustellen und sich damit zu trösten, dass es einfach zum allgemeinen Lebensrisiko dazugehört, dass irgendein Armleuchter uns auf den besagten paar hundert Euro Schaden sitzen lässt. Ich würde im Fall der Fälle natürlich trotzdem versuchen, des Verursachers habhaft zu werden. Aber diese Art "psychologischer Vorbereitung" bewahrt uns dann hoffentlich davor, komplett auszukreisen und Risiken einzugehen, die in keinem Verhältnis zum originären Schaden stehen.

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Naja, @vmaxlimbo, es ist ja nochmal ein Unterschied, ob jemand versehentlich ohne es zu merken mit dem Rad an der Karre hängen bleibt und nen Kratzer reinmacht (das wäre mir schlicht und einfach egal) oder ob er er den Spiegel abfährt und dann wissentlich weiterfährt.

Imho rechtfertig keine Art von Sachbeschädigung (zumindes fahrlässig in kauf genommene) Körperverletzung. Würde jemand vor meinen Augen bspw. mein Auto verbrennen, würde ich den nicht verprügeln o.ä. damit der nicht wegläuft. Oder gar mit einem Auto vom Rad rammen. Es wird auch da adequate Möglichkeiten geben, damit der Täter ermittelt und dingfest gemacht wird.

 

Ich weiß, wir haben hier in Deutschland Polizei, Gerichte etc..., aber die nützen mit gar nichts, wenn der Typ über alle Berge ist.

Mnachmal frisst Du den Bären, manchmal frisst der Bär Dich. Das kann Dir immer passieren, vor Vandalismus bspw. ist praktisch niemand geschützt. Dennoch ist das imho kein Grund die Rechtsstaatlichkeit in Teilen aufzugeben.

 

Daher möge man mir die Frage beantworten: "Wie bekomme ich von einem flüchtenden Radfahrer mit verhältnismäßigen Mitteln meinen Schaden ersetzt, wenn seine Personalien nicht feststehen?"

Mein Vorschlag im gegeben Fall:

* Mit dem Handy ein Foto machen von der Stellung der Fahrzeuge, Zeugen

* Radfahrer (vorsichtig) verfolgen

* Polizei verständigen, die laufende Position durchgeben

* Die Beamten übernehmen

Damit wäre ich raus aus der Nummer.

 

Und bitte kein: Polizei rufen! die schaffen es in der Stadt kaum an einen vor ihnen flüchtenden Radfahrer dranzubleiben, wie soll das dann gehen, wenn der schon weg ist?

Wenn Die es nicht hinbekommen, wer dann?

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Mein Vorschlag im gegeben Fall:

* Mit dem Handy ein Foto machen von der Stellung der Fahrzeuge, Zeugen

* Radfahrer (vorsichtig) verfolgen

* Polizei verständigen, die laufende Position durchgeben

* Die Beamten übernehmen

Damit wäre ich raus aus der Nummer.

und der Radler verdammt sicher weit weg und du hättest umfangreich Gelegenheit dich über deinen Schaden zu ärgern, zumindest in meiner Gegend.

 

In unserem Kreis machen i.d.R. 4 Beamten Dienst, von denen 2 auf der Wache sind, also ist ein Streifenwagen für ein Gebiet von etwa (grobe Schätzung) 200km² zuständig.

Wie hoch denkst du ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Besatzung gerade frei und in der Nähe ist ?

 

Man könnte meinen, ein Eldorado für Schnellfahrer, aber weit gefehlt, natürlich steht hinter jeden zweiten Ecke das Ordnungsamt, und natürlich gibt es noch den polizeilichen Verkehrsdienst, der ja aber für Verkehrsüberwachung eingesetzt wird.

 

-Bis ich mit meinem Handy ein Foto machen kann (Handy aus der Hosentasche, Tastatursperre auheben, Kamera aktivieren, auslösen) vergeht so viel Zeit, dass i.V.m. der extremen Handy-Weitwinkel-Brennweite kein verwertbares "von-hinten" Bild mehr entstehen kann.

Und selbst wenn ein irgendwie brauchbares (von hinten) Foto angefertigt wurde, wer sollte mit diesem wie den Täter ermitteln ?

Wenn hier ein Auto aufgebrochen wird (z.B. gestern während des Deutschlandspiels passiert) fährt man auf die Wache, damit man ne Bestätigung der Anzeige für die Versicherung bekommt, und der Fall wird in Kürze erledigt, da werden keine Beweise gesichert o.ä., warum also sollte wegen des Radfahrers ein Aufstand gemacht werden ?

 

Es ist einfach so, dem Geschädigten bleibt die Wahl : Entweder Jammern oder Handeln. Aber natürlich ohne den Radler zu verkrüppeln.

 

Wenn der Verfolgte sich zur Wehr setzt ist auch Sachbeschädigung oder körperliche Gewalt zur Durchsetzung der Festnahme gerechtfertigt, sofern diese nicht anders durchführbar ist.

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Wenn der Verfolgte sich zur Wehr setzt ist auch Sachbeschädigung oder körperliche Gewalt zur Durchsetzung der Festnahme gerechtfertigt, sofern diese nicht anders durchführbar ist.

Vermutlich hast du dann auch nichts gegen einen kleinen Totschlag. Im Notwehrexzess sozusagen. Richtig?

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Vermutlich hast du dann auch nichts gegen einen kleinen Totschlag. Im Notwehrexzess sozusagen. Richtig?

auf diese stümperhafte Provokation gehe ich nicht ein, ich schrieb dir schon viele Beiträge weiter oben, dass ich erkannt habe welch Geistes Kind du bist, ich führe mit dir in diesem Thread daher keine Diskussion.

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auf diese stümperhafte Provokation gehe ich nicht ein, ich schrieb dir schon viele Beiträge weiter oben, dass ich erkannt habe welch Geistes Kind du bist, ich führe mit dir in diesem Thread daher keine Diskussion.

Ja, das habe ich schon verstanden: Du hälst mich und auch den Radfahrer, der dieser Gewalttat zum Opfer gefallen ist, entgegen aller Beweise, Vernunft und Feststellungen höherer Gerichte für Radfahr- Rowdies, die es nicht besser verdient haben. Selbstverständlich möchtest du auch nicht damit konfrontiert werden, dass du hier zur Selbstjustiz aufrufst, die auch das Ausüben von Straftaten zur Durchsetzung lächerlich geringer Ansprüche in Kauf nimmt.

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lächerlich geringer Ansprüche

 

Für dich vielleicht lächerlich. Aber deine Wertvorstellungen scheinen von denen der meisten Mitmenschen eh erheblich abzuweichen.

Das ausgerechnet du anderen vorwirfst zur Begehung von Straftaten aufzurufen ist wiedermal ein Highlight :whistling:

Zu welcher Straftat glaubst du wurde hier eigentlich aufgerufen?

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Für dich vielleicht lächerlich. Aber deine Wertvorstellungen scheinen von denen der meisten Mitmenschen eh erheblich abzuweichen.

Ein zerkratzter Außenspiegel ist objektiv schon von geringem Wert, da brauchst du nicht mit vermeintlichen "Wertvorstellungen" von Raser- Ideologen mit Kanonen auf Spatzen schießen.

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@Diplomat: Mir ist die Crux klar. Einfach ist es nicht einen Radler "verwertbar" abzubilden. Wasserfest ist mein Vorschlag nicht, aber das ist mein Handlungsrahmen, in dem ich rechtfertigen kann, was ich tue.

 

Alternativer Vorschlag für landliches Gebiet:

110 rufen und am Radler dranbleiben. So schwer kann das doch nicht sein, dem zu folgen.

In meiner Stum-und-Drang-Zeit gab es immer die typischen Vergehen rund um die 80ccm Krads. Da war mein Nummernschild zu hochgeknickt, der Auspuff zu laut, der Kubiksatz zu offensichtlich usw.

Die :whistling: haben mich da recht souverän eingesammelt, auch wenn ich kurz mal durch Hakenschlagen durch den Stadtpark o.ä. entkommen war. Ich denke mit den Rad wird es noch leichter sein den Delikuenten aufzuspüren.

 

Wenn der Verfolgte sich zur Wehr setzt ist auch Sachbeschädigung oder körperliche Gewalt zur Durchsetzung der Festnahme gerechtfertigt, sofern diese nicht anders durchführbar ist.

Da bin ich äußerst skeptisch: Ich weiß nicht wie hoch der Schaden im vorliegenden Fall war. Sagen wir 100 Euro für einen zerkratzen Spiegel.

Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme

Wie kalkulierst Du denn beim Rammen des Radlers, daß nur Wunden <=100 Euro entstehen? Wie misst man sowas überhaupt? Und ist <=100Euro verhältnissmäßig?

 

Mir wäre das zumindest mal für einen Bagtellschaden viel zu heikel. Die im Raum stehende Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und/oder Freiheitsberaubung passt mir nicht ins Bild. Das kann locker ins Auge gehen und m.E. zu recht.

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@vmaxlimbo : Du verkennst die Lage ein wenig, beurteilungsrelevant bei dieser Rechtsnorm für die Frage wie gering die "Vergehen" waren ist keinesfalls allein der entstandene Sachschaden, denn es geht hier vor allem darum, weitere Strafverfolgung sicherzustellen (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, evtl. §185 StGB (Beleidigung durch Stinkefinger) usw.), die Befriedigung von zivilrechtlichen Ansprüchen ist sekundär.

 

Ich schrieb auch nicht, dass ein Rammen immer gerechtfertigt ist, und dass es je nach Richter auch ins Auge gehen kann, ist klar.

 

Wie (fast) immer gilt : Es kommt auf die konkrete Situation an.

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Die Bagatellgrenze bei Unfallflucht liegt bei 50 Euro. Die Überschreitet man also ohne großen Aufwand.

Das du dich genötigt fühlst wenn jemand dich für deine Missetat zur Rechenschaft ziehen will ist mir irgendwie schon klar. Aber das liegt wohl einfach an deiner Verblendung. Soll also kein Vorwurf sein, du weißt es eben nicht besser.

Meiner Betrachtung liegt übrigens keine „Raserideologie“ zugrunde, zumal ich dieses Jahr erst 3 ca. 40Liter Tankfüllungen verfahren habe und ansonsten zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin.

Sollte jemand mein Eigentum beschädigen, so sollte dieser nicht damit rechnen unbehelligt weiter seine Bahnen ziehen zu können, als wäre nichts vorgefallen.

Ich gebe nämlich unumwunden zu, dass mir mein Eigentum mehr am Herzen liegt als ein Randalierer, der diesem und demzufolge mir kein bisschen Respekt entgegenbringt.

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@vmaxlimbo : Du verkennst die Lage ein wenig, beurteilungsrelevant bei dieser Rechtsnorm für die Frage wie gering die "Vergehen" waren ist keinesfalls allein der entstandene Sachschaden, denn es geht hier vor allem darum, weitere Strafverfolgung sicherzustellen (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, evtl. §185 StGB (Beleidigung durch Stinkefinger) usw.), die Befriedigung von zivilrechtlichen Ansprüchen ist sekundär.

Korrekt, üblichweise orientiert sich die Schwere der Tat an der Schadenshöhe. Für Kaugummidiebstahl geht niemand in den Bau usw. Die Beleidigung hatte ich hier nicht auf dem Plan, man kann das alles natürlich aufsummieren.

 

Im Kern bleibt mein Einwand der vorigen Beiträge: Im Moment des "aktiven Eingreifens" muss man alle Faktoren (vgl. Wikipedia s.o.) in wenigen Augenblicken sauber auf der Kette haben:

* War das überhaupt eine Straftat?

* Was für Handlungmöglichkeiten habe ich?

* Welches Handeln ist nun verhältnismäßig?

* Welche Risiken hat mein akutes Handeln?

* ...

Die den Sekunden in denen der Radler meinen Spiegel erreicht und ich mich zu einer Handlung durchringe sind kurz. Im Stress einer solchen Situation/Verfolgung sinnvolle und nachher rechtfertigbare Aktionen an den Tag zu legen ist imho arg gewagt. Das würde ich eher defensiv angehen bzw. ganz das Risiko meiden.

Ich hätte arge Problem zu erklären warum ich wegen Unfallflucht (Spiegel) + Stinkefinger einen völlig Unbeteiligten verletzt habe. Abwegig ist auch das nicht: Hier im vorliegenden Fall, war die Gefährdung dritter thematisiert.

Persönlich tendiere ich dazu mich für Spiegel und Stinkefinger nicht aus der Gelassenheit bringen zu lassen.

 

Abweichende Meinungen kann ich gut verstehen, aber ich weise ja nur darauf hin, den Kopf vorher einzuschalten um nacher nicht das große Erwachen zu haben.

 

Wie (fast) immer gilt : Es kommt auf die konkrete Situation an.

Full Ack. :whistling:

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Das mag ja alles sein, aber andere Leute machen auch Schlimmes durch.

 

Ja, stell Dich nicht so an. Friss alles, aber bitte dabei immer lächeln ... Funtioniere, kleiner Roboter, funtioniere ...

 

Nur blöde, dass es Menschen sind.

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Manche haben so ein Weltbild ala "Ich mache Dein Auto kaputt, weil ich dir ja moralisch so weit überlegen bin, du mir sowieso ja nichts kannst und ich das für mein Ego brauche. Andere ungestraft zu schädigen erheben mich ja über diese, was für ein gutes Gefühl das doch ist".

 

Und dann ist da noch die hässliche Realität, die solche pubertierende Gedankengänge auch mal schnell erden lässt. Eine kleine Macke in der soziopathisch zurechtgelegten Weltsicht: Da zugedachte Opfer hält sich nicht an die selbst ausgedachten Spielregel, es schluckt es nicht einfach runter... Auch der Rächer der zugeparkten Radwege wird irgendwann an jemanden geraten, der "not amused" sein wird und das auch sehr handfest zum Nachteil des Schädigers zum Ausdruck bringen wird. Alles nur eine Frage der Zeit.

 

Über den hier gezeigten Exzess ist juristisch das Urteil gefällt worden, auch moralisch ist dazu einiges zu sagen und wurde hier gesagt. Hier funktioniert die Abschreckung aber hoffentlich in beide Richtungen, auch die Anhänger obiger Gedankengänge wissen jetzt hoffentlich, wie es ausgehen kann.

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Das mag ja alles sein, aber andere Leute machen auch Schlimmes durch.

 

Ja, stell Dich nicht so an. Friss alles, aber bitte dabei immer lächeln ... Funtioniere, kleiner Roboter, funtioniere ...

 

Nur blöde, dass es Menschen sind.

Obiges Zitat stammt aus der Diskussion mit hartmut um das Strafmaß.

 

Soll man eine Amokfahrt milde bestrafen weil der Täter sich vom Leben benachteiligt fühlt?

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Soll man eine Amokfahrt milde bestrafen weil der Täter sich vom Leben benachteiligt fühlt?

Grrrrrrrrrrrrrrrrr, wie soll ich es noch sagen.

 

Du unterstellst hier ein Motiv, meinetwegen Hass auf den Rest der Welt, ich versuche deutlich zu machen das ihre Handlungsfreiheit eingeschränkt war.

 

Ganz profan ausgedrückt, die hatte einen Riss in der Murmel und wusste nicht was sie tut.

 

Wenn jemand einen Amoklauf plant ist es etwas ganz anderes. Der hat zwar auch einen Riss in der Murmel, weiß aber genau was er macht, und was die Folgen sind.

 

MfG.

 

hartmut

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Habe dich schon verstanden, hartmut, mein Einwand galt hier der Einlassung von mt2. Den Zusammenhang habe ich lediglich erwähnt, damit mein Zitat nicht aus diesem herausgerissen wird.

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Soll man eine Amokfahrt milde bestrafen weil der Täter sich vom Leben benachteiligt fühlt?

 

Deine Worte erwecken bei mir den Eindruck, Du hältst ein solches Ausrasten eher für die Reaktion einer beleidigten Mimose, die sich mal nicht so haben soll. Ich gehe davon aus, dass hier ein totaler Kontrollverlust aufgrund eine akuten psychischen Krise stattgefunden hat und man genauer prüfen sollte, ob damit nicht eine Verminderung der Schuldfähigkeit einhergeht.

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Soll man eine Amokfahrt milde bestrafen weil der Täter sich vom Leben benachteiligt fühlt?

 

Warum nicht?

 

Bei aus weit geringerem Anlaß prügelnden, tretenden oder messerstechenden Nachwuchskulturbereicherern wird genau das doch regelmäßig als mildernder Umstand ins Feld geführt - ebenso wie allfällige (legale!) Beiträge des jeweiligen Opfers zur Eskalation; etwa die unverzeihliche Frechheit, auf ein bestehendes Rauchverbot hinzuweisen :licht:

 

Finden sich letztere auch nach ausgiebiger Suche gar nicht - hat also jemand ganz still auf 'ner Bank gesessen und auf seinen Zug gewartet - heißt's halt lakonisch "Shit happens" oder, wie der Spiegel aus gegebenem Anlaß zu titeln (!) geruht hat, "Die Gesellschaft muß das hinnehmen" und das Opfer hat halt Pech gehabt. :lol2:

 

Na schön, isses eben hinzunehmen - dann aber unabhängig davon, wer Täter und wer Opfer ist: Kein Grund, warum das provozierte Austicken einer (mutmaßlich) deutschen Ärztin verwerflicher sein sollte als das eines Nachwuchskulturbereicherers - und keiner, warum ein provoziert habender Radfahrer schützenswerter sein sollte als etwa ein U-Bahn-fahrender Rentner :whistling:

 

 

lg

c.s.

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@mt2

 

Verminderte Schuldfähigkeit wurde ja soweit ich gelesen habe auch angenommen. Daher NUR 5 Jahre. Noch weiter kann das aber nicht gehen.

 

@BB and all

 

Im Übrigen denke ich, dies ist ein seltener Fall, der in jedem Kontext passieren kann. Dass der Kontrahend hier ein assiger Radfahrer war ist mehr Zufall. Das Ganze hätte sich auch beim Parken (Kampf mit einem Pkw um einen Parkplatz oder Thematik Zuparken) oder auch abseits des Straßenverkehrs nach einer dummen Bemerkung in einer Gastwirtschaft abspielen können.

 

Insofern hat für mich die Thematik der Höhe des Urteils mit der Thematik "Radfahrer" sowieso nichts zu tun.

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Die Mindeststrafe von fünf Jahren gilt aber nur bei Vollendung des Deliktes und das liegt hier zum Glück nicht vor.

 

Nach § 23 Absatz 2 StGB iVm § 49 Absatz 1 Nr. 3 StGB beträgt die Mindesstrafe zwei Jahre, sofern das Gericht wegen Versuch mildern will.

 

Und da sieht die Sache in meinen Augen schon wieder anders aus.

 

Hallo Gast225,

und mit ein bischen Glück gibt es "nur" einen minderschweren Totschlag, der auch mal mit nur 2 Jahren zur Bewährung abgerurteilt wird -> klick

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Ooohhh, die Arme tut mir auch sowas von leid... :whistling:

Ja, sie tut mir leid. Auch sie ist Opfer der Umstände geworden.

 

Sie hat ein sehr schweres Verbrechen begangen, keine Frage. Aber in meinen Augen hat auch hier die Justiz versagt wenn sie unnötig Menschen´quält.

 

MfG.

 

hartmut

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Sie hat ein sehr schweres Verbrechen begangen, keine Frage. Aber in meinen Augen hat auch hier die Justiz versagt wenn sie unnötig Menschen´quält.

Aber wer wird denn gequält? Die Folter ist abgeschafft und unsere Gefängnisse stehen nun nicht gerade im Ruf, menschenunwürdige Behausungen zu sein.

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@hartmut&DieterF:

 

1) Der Staat respektiert die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger. Prügelstrafe, Steinigungen oder Todesstrafe als (finale) körperliche Züchtigung ist in D nicht vorgesehen. Selbst die Polizei ist viel defensiver als in manch anderen Ländern. Hier wird eben nicht auf den Flüchtigen geschossen, nicht mal sein Auto gerammt (wie bspw. in USA als probates Mittel gelebt). Wie bspw. das Videohier zeigt. Der SLK-Fahrer wäre von US-Cops sicher nicht so zimperlich angegangen worden.

 

2) Sie bekommt in rechtstaatlichen Sinn ein ordentliches Verfahren, in dem professionelle Richter über die adequate Strafe entscheiden. Das wird weder ausgewürfelt noch sind Laien am Werke. Sie kann einen ebenfalls professionellen Verteidiger bemühen, um ihre Interessen in dem Verfahren durchzusetzen.

 

3) Ich lese keine besonderen Auflagen zur Haft (bspw. Einzelhaft), die in diesem Fall ungewöhnlich wären.

 

Aus meiner Sicht kann daher von absichtlicher "übler und unangemessener Behandlung" eines Menschen sicher keine Rede sein. Mir ist daher unklar warum die "normale" Strafe für so ein Verhalten als Quälen gelten kann.

 

Über die Höhe kann man sicher diskutieren. Aber Qual ist das aus gesellschaftlicher Sicht sicher nicht.

 

Persönlich: Wenn man aufhört, absichtlich über Radfahrer zu fahren, ruiniert man sich auch nicht die zweite Lebenshälfte. You play the music - you face the consequences.

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Guest Beobachter
Soll man eine Amokfahrt milde bestrafen weil der Täter sich vom Leben benachteiligt fühlt?

 

Warum nicht?

 

Bei aus weit geringerem Anlaß prügelnden, tretenden oder messerstechenden Nachwuchskulturbereicherern wird genau das doch regelmäßig als mildernder Umstand ins Feld geführt - ebenso wie allfällige (legale!) Beiträge des jeweiligen Opfers zur Eskalation; etwa die unverzeihliche Frechheit, auf ein bestehendes Rauchverbot hinzuweisen :licht:

 

Finden sich letztere auch nach ausgiebiger Suche gar nicht - hat also jemand ganz still auf 'ner Bank gesessen und auf seinen Zug gewartet - heißt's halt lakonisch "Shit happens" oder, wie der Spiegel aus gegebenem Anlaß zu titeln (!) geruht hat, "Die Gesellschaft muß das hinnehmen" und das Opfer hat halt Pech gehabt. :lol2:

 

Na schön, isses eben hinzunehmen - dann aber unabhängig davon, wer Täter und wer Opfer ist: Kein Grund, warum das provozierte Austicken einer (mutmaßlich) deutschen Ärztin verwerflicher sein sollte als das eines Nachwuchskulturbereicherers - und keiner, warum ein provoziert habender Radfahrer schützenswerter sein sollte als etwa ein U-Bahn-fahrender Rentner :whistling:

 

 

lg

c.s.

 

Das frage ich mich auch...

Aber meiner Meinung nach ist dieser Staat inkl. dem ganzen Medienzirkus sowieso auf dem linken Auge blind - im Falle dieses - naturgemäß mutmaßlich linken - Radfahrers ebenso wie bei Angehörigen höherpigmentierter Minderheiten :wub: , die Straftaten begehen.

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2) Sie bekommt in rechtstaatlichen Sinn ein ordentliches Verfahren, in dem professionelle Richter über die adequate Strafe entscheiden. Das wird weder ausgewürfelt noch sind Laien am Werke. Sie kann einen ebenfalls professionellen Verteidiger bemühen, um ihre Interessen in dem Verfahren durchzusetzen.

Du warst sicherlich noch bei keiner Strafzumessung, egal ob StA oder Gericht, dabei, denn ansonsten würdest du das nicht sagen.

 

Der Grundsatz, also wie es eigentlich sein sollte ist folgendes.

 

Es wird sich der Strafrahmen angesehen bzw. bei mehreren Taten rechnerisch ermittelt. Dann wird der Mittelwert gebildet. Von hier aus prüft man sodann Strafmilderungen und Strafschärfungen und legt so die tatsächliche Strafe fest.

 

In der Praxis wird dies aber idR nie so gemacht, sondern man hat entweder Tabellen (StA) oder man macht es auf halblegale Weise ganz anders, indem man sich das Strafmaß überlegt was einem Gerecht erscheint und biegt dann den Sachverhalt darunter, wobei man dann natürlich Milderungen einfacher behaupten kann und einem das Obergericht die Sache deswegen nicht aufheben kann.

 

So ist leider die hauptsächliche Praxis die ich erlebt habe.

 

Im Jugendstrafrecht ist es noch wesentlich schlimmer. Da wird teilweise auf eine Bestrafung verzichtet oder diese erheblich verringert, weil zum Beispiel nicht genug Betreuer vorhanden sind oder nicht genug Arbeit, um die aufgebrummten Arbeitsstunden abzuleisten.

 

Alles persönlich erlebt. :whistling:

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@Gast225

 

Eine schwierige Frage die sicher auch nur aus dem Gefühl heraus beantwortet werden kann,

 

welche Strafe würdest Du für angemessen halten?

 

Liege ich wirklich so weit daneben?

 

MfG.

 

hartmut

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CROSSPOSTING

 

Aber mit der Ansicht dem Rowdy einen Persilschein ausstellen zu können, stehst du eben etwas allein da.

 

Ich stelle ihm keinen Persilschein aus, nur sehe ich es nicht als erwiesen an, dass der verletzte Radfahrer

 

  1. Derjenige war, der den Spiegel der Ärztin touchiert hat.
  2. Überhaupt ein Rowdy- Verhalten vorlag.

 

Damit stimme ich voll und ganz mit dem Gericht überein, dass das Urteil über die Totschlägerin gefällt hat.

 

Aber du hast Recht, das ist OT hier. Ich ziehe um damit.

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@Gast225

 

Eine schwierige Frage die sicher auch nur aus dem Gefühl heraus beantwortet werden kann,

 

welche Strafe würdest Du für angemessen halten?

 

Liege ich wirklich so weit daneben?

 

MfG.

 

hartmut

Mhh, wirklich sehr schwierig zu beantworten ohne die genauen Umstände.

 

Ich habe mal hier nachgelesen

http://www.kreisbote.de/lokal_nachrichten/...hrt-1277905729/

 

Da sind auch ein paar Bilder vom Unfall.

 

Ich hätte wohl schon Probleme hier einen versuchten Totschlag unter Vorsatz anzunehmen, eher würde ich in die Richtung bewusste Fahrlässigkeit gehen, welches eine Stufe unter dem (bedingten) Vorsatz steht, wobei dabei das Problem besteht, dass die Ärztin bewusst darauf vertrauen musste, dass der Tötungserfolg nicht eintritt. § 212 StGB würde dabei ausscheiden.

 

Ich denke hier hätte eher § 224 StGB (gefährliche KV) oder § 226 StGB (Schwere KV) besser gepasst, wobei hier dann aber Vorsatz zu unterstellen ist. Dazu kommen dann noch § 315c StGB und unter Umständen § 315b StGB, versuchte Nötigung, § 303 StGB etc..

 

Ich denke eine maximal Freiheitsstrafe von zwei Jahre ist unter Berücksichtigung der schwerwiegenden Tat und der persönlichen Umstände und Schicksalsschläge angemessen, wobei diese zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, da wohl nicht zu erwarten ist, dass die Ärztin wieder so ausrastet.

Hier wäre aber eine Sozialprognose zu erstellen.

 

Selbst bei dem versuchten Totschlag, wobei ich hier eher zum minder schweren Fall tendieren würde

 

§ 213

Minder schwerer Fall des Totschlags

 

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

 

sind die zwei Jahre ausreichend, vor allem wenn man sich hierzu die Verurteilung des Polizisten im Vergleich ansieht.

 

CROSSPOSTING

 

Aber mit der Ansicht dem Rowdy einen Persilschein ausstellen zu können, stehst du eben etwas allein da.

 

Ich stelle ihm keinen Persilschein aus, nur sehe ich es nicht als erwiesen an, dass der verletzte Radfahrer

 

  1. Derjenige war, der den Spiegel der Ärztin touchiert hat.
  2. Überhaupt ein Rowdy- Verhalten vorlag.

 

Damit stimme ich voll und ganz mit dem Gericht überein, dass das Urteil über die Totschlägerin gefällt hat.

 

Aber du hast Recht, das ist OT hier. Ich ziehe um damit.

 

Im Zweifel muss man aber davon ausgehen (in dubio pro reo).

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Ich denke eine maximal Freiheitsstrafe von zwei Jahre ist unter Berücksichtigung der schwerwiegenden Tat und der persönlichen Umstände und Schicksalsschläge angemessen, wobei diese zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, da wohl nicht zu erwarten ist, dass die Ärztin wieder so ausrastet.

Hier wäre aber eine Sozialprognose zu erstellen.

Damit denke ich wäre auch der Sache angemessen geurteilt worden. Dazu hätte ich eben noch eine Entschädigung auferlegt.

Denke Buße tun bringt mehr als Strafe absitzen. Zumal jetzt noch die Kinder da sind die in diesem Alter ihre Mutter brauchen. Für die ist es ja genauso schlimm wie für die Mutter.

 

Weiterhin wird wohl sie ihre Zulassung als Ärztin verlieren, was weit nach der Strafe weitere Auswirkungen hat.

 

Ich hoffe nur das sie Revision einlegt.

 

MfG.

 

hartmut

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2) Sie bekommt in rechtstaatlichen Sinn ein ordentliches Verfahren, in dem professionelle Richter über die adequate Strafe entscheiden. Das wird weder ausgewürfelt noch sind Laien am Werke. Sie kann einen ebenfalls professionellen Verteidiger bemühen, um ihre Interessen in dem Verfahren durchzusetzen.

Du warst sicherlich noch bei keiner Strafzumessung, egal ob StA oder Gericht, dabei, denn ansonsten würdest du das nicht sagen.

[...]

Alles persönlich erlebt. :whistling:

Das ist auch sicher alles wackelig. Mein Punkt hinsichtlich Quälen war folgender:

Es gibt hier eine Justiz mit einem halbwegs ordentlichen Verfahren. Im Vergleich zu anderen Staaten sieht das in D imho ganz ordentlich aus. Ob bspw. in solches geregeltes Verfahren in Myanmar erwartbar ist, kann ich nur spekulieren.

Zudem erkenne ich aus den Berichten nicht, das die Fahrerin im Verfahren unangemessene Benachteiligt wurde oder "etwas Ungewöhnliches" im Verfahren passierte wäre.

 

Das Rechtssystem in D ist sicher nicht optimal, aber über Gebühr erkenne ich da kein Quälen. Bspw. der Kachelmann sitzt seit ein paar Monaten in U-Haft. Wäre nun - rein hypothetisch - herausgekommen, das die StA wieder besserem Wissen den unnötig festgehalten, dann würde ich ein Quälen in Form unangemessener Freiheitsberaubung erkennen. (Der Fall ist komplexer und soll hier nur als Beispiel dienen).

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Ich hätte wohl schon Probleme hier einen versuchten Totschlag unter Vorsatz anzunehmen, eher würde ich in die Richtung bewusste Fahrlässigkeit gehen, welches eine Stufe unter dem (bedingten) Vorsatz steht, wobei dabei das Problem besteht, dass die Ärztin bewusst darauf vertrauen musste, dass der Tötungserfolg nicht eintritt.

Das ist angesichts der oben von mir zitierten Zeugenaussagen völlig unhaltbar. Wer einen Pkw extra noch beschleunigt um mit 60 einen Radfahrer umzunieten, dem ist Tötungsabsicht zu unterstellen. Daran kann es vernünftige Zweifel nicht geben.

 

Die Frau braucht eine lange, empfindliche Haftstrafe, damit sie nächstes Mal anders reagiert.

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Ich habe mal gerade im Netz recherchiert und einen Fall entdeckt, der große Parallelen mit dem hier diskutierten aufweist

 

Da gibt es im entscheidenden Punkt rein gar keine Parallelen:

 

a) Bei der Musik kann man die Polizei rufen, welche diese abstellen wird (auf welche Art auch immer). Alternativ kann man auch in die Wohnung stürmen, den Ghettoblaster zu Klump hauen oder sonstwas. Alles ohne die Gefahr eines Personenschadens.

 

b) Den Radfahrer für den Schaden in Haftung zu nehmen, wenn er abhauen will, ohne seinen Sturz zu riskieren ist hingegen praktisch nahezu unmöglich.

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Wer einen Pkw extra noch beschleunigt um mit 60 einen Radfahrer umzunieten, dem ist Tötungsabsicht zu unterstellen. Daran kann es vernünftige Zweifel nicht geben.

 

Weisst du mehr als wir alle wenn du hier sogar eine geschwindigkeit angibst?

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Damit denke ich wäre auch der Sache angemessen geurteilt worden. Dazu hätte ich eben noch eine Entschädigung auferlegt.

Denke Buße tun bringt mehr als Strafe absitzen. Zumal jetzt noch die Kinder da sind die in diesem Alter ihre Mutter brauchen. Für die ist es ja genauso schlimm wie für die Mutter.

 

Weiterhin wird wohl sie ihre Zulassung als Ärztin verlieren, was weit nach der Strafe weitere Auswirkungen hat.

 

Ich hoffe nur das sie Revision einlegt.

 

MfG.

 

hartmut

Schadenersatz etc. ist ja eine andere Sache, die in einem anderen Verfahren zu klären ist. Das mit dem Entzug der Zulassung habe ich bei der Strafzumessung berücksichtigt. Dies gilt auch für das Leid der Kinder.

Dazu noch Entzug Fahrerlaubnis und hohe Sperrzeit.

 

 

Ich habe mal gerade im Netz recherchiert und einen Fall entdeckt, der große Parallelen mit dem hier diskutierten aufweist - mit der Ausnahme allerdings, dass er sich nicht im Straßenverkehr abspielte.

 

LEST SELBST HIER

 

Was denkt ihr, fällt die Strafe auch hier zu hoch aus?

Also beim besten Willen kann ich da keinen Vergleich ziehen. Hier wurde bewusst und gewollt auf das Opfer eingestochen, nur weil Lärm gemacht wurde und somit nicht einmal ein Schaden entstanden ist.

Auch standen hier andere Mittel zur Verfügung die bei der Ärztin fehlten, denn wenn sie erst die Polizei gerufen hätte, wäre der Radfahrer unter Umständen schon längst weg.

 

In deinen Fall hätte ich die Strafe, ohne jetzt die genauen Hintergründe zu kennen wesentlich höher angesetzt und dies sicherlich nicht unter 5 bis 6 Jahren.

 

Das Verhältnis zu der Strafe der Ärztin ist lächerlich.

 

@GM

Das ist angesichts der oben von mir zitierten Zeugenaussagen völlig unhaltbar. Wer einen Pkw extra noch beschleunigt um mit 60 einen Radfahrer umzunieten, dem ist Tötungsabsicht zu unterstellen. Daran kann es vernünftige Zweifel nicht geben.

Wie gesagt die Grenze zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit ist nahezu fließend.

 

bewusste Fahrlässigkeit=nimmt Erfolgeintritt in Kauf, vertraut aber darauf, das dieser nicht eintritt

dolus eventualis=Täter hält Erfolgseintritt für möglich und nimmt diesen billigend in Kauf bzw. findet sich damit ab.

 

Der Abgrenzung zwischen den beiden Alternativen ist in der Praxis häufig recht schwierig.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Dolus_eventualis

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ss...l.C3.A4ssigkeit

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Schadenersatz etc. ist ja eine andere Sache, die in einem anderen Verfahren zu klären ist.

Da hast Du mich etwas falsch verstanden. Schadensersatz ist einen Schaden zu ersetzen.

 

Buße tun ist, eine Strafe aus Einsicht annehmen um seine Schuld abzutragen. Halte ich für sehr wichtig für die Resozialisierung. Und auch für das "Opfer" hat es imho eine ganz andere Qualität.

 

Das unser Rechts-System anders aufgebaut ist weiß ich, es auch schwer durchführbar ist, aber träumen darf man. :whistling:

Manchmal könnte unser Rechtssystem mit einem Ablasshandel verglichen werden.

 

Dazu noch Entzug Fahrerlaubnis und hohe Sperrzeit.

Wird kommen, und sicher auch eine MPU.

 

MfG.

 

hartmut

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@Gast225

 

Wenn die Frau den Radler nur leicht touchiert hätte könnte man annehmen dass sie ihn nur stoppen wollte und die Möglichkeit der gef. KV und des Todes nur in Kauf genommen hat. Dem war aber nicht so, sie hat vor der Kollision stark beschleunigt und ist über den Mann drüber gefahren. Die primäre Intention richtete sich klar gegen Leib und Leben des Kontrahenden.

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Wir drehen uns hier etwas im Kreis. Vieleicht hilft es sich zwei Grundannahmen vor Augen zu führen:

 

1) Menschen haben eine Handlungspalette aus der sie eine "Aktion" wählen können. Im Groben ist dies eine Strategie für einen ganzen Tagesablauf, im Feinen eine Tätigkeit die nur die nächsten Sekunden bestimmt. Ich kann hier im Forum posten, ein Ei braten, den Graten umgraben etc. Ich wähle das Posten. Mit dem Begriff ist noch kein Sinn verbunden. Üblicherweise priorisieren Menschen die Handlungen über deren Sinnhaftigkeit, dies ist jedoch nicht notwendig und die Bewertung der potenziellen Handlungserfolge bücherfüllend.

 

2) Menschen haben einen freien Willen. Auch wenn das in der Medizin und Ethik grade diskutiert wird, die klassiche Auffassung ist: Menschen können immer eine Handlung aus der Palette der möglichen auswählen und verfolgen. Das Thema ist komplex, auf Zwangshandlungen usw. verzichte ich hier, da im Kontext nicht relevant.

 

Wozu braucht man die beiden Begriffe in diesem Kontext?

Wenn man mind. einen der beiden "nicht zugesteht", geht die strafrechtliche Relevanz flöten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen 1) und/oder 2) nicht gegeben ist. Bspw. bei komatösen Patienten, die nur noch refektorisch agieren können. Alle anderen haben die freie Wahl. Bspw. selbst RAF-Häftliche in strenger Einzelhaft usw. haben noch Hungerstreik als weithin sichtbare Handlungsmöglichkeit genutzt.

 

Die beiden Antagonisten haben zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, frei ihre Handlung zu wählen. Bspw. der Radfahrer hebt den Stinkefinger, ebenso hätte er in der Nase bohren können oder in den Himmel schauen können. Er wählt den Stinkefinger. Die Fahrerin nimmt die Verfolgung auf. Sie hätte auch per Smartphone ein Reise buchen können oder Morsecode mit der Kontrolleuchte ihrer Heckscheibe üben können. Sie wählt die Verfolgung. Jeder Antagonist hätte zu jedem Zeitpunkt Handlungsalternativen. Rechtlich relevant ist nun, klever "zu vermuten" wie das Absicht (Motiv) hinter der Handlung aussieht. Beispiel: Man könnte bspw. annehmen das der Stinkefinger (psychologische) Distanz zwischen sich und der Fahrerin bringen soll um das eigen Handeln zu stärken und Emphatie mit der Antagonistin abzuwerten. Dafür wird eine Beleidigung nach StGb in kauf genommen. Als Beschuldigter in einem Verfahren kann man sich ja zu seinen Handlungen (u. Absichten) äußern, es ist dann am Gericht die Plausibilität zu prüfen. Der Radler könnte angeben, Dreck unter dem Ringfingernagel untersucht zu haben. Ein Gericht würde vielleicht meiner Spekulation (o.) eher folgen.

 

Wenn hier über den Vorsatz beim Überrollen diskutiert wird, kommt genau das zum Tragen. In den Momenten vor dem Aufprall hat die Fahrerin wieder x Handlungsmöglichkeiten. Sie hatte auch dort immer noch die Chance, die Kolision abzublasen, auszuweichen, Fenster runterkurbeln (+ erneute Ansprache), Morsecode zu üben. Sie wählt das direkte Auffahren auf den Radler. Das scheint Ihr offenbar die Handlung mit dem größten Erfolg zu sein. Von dort kann man auf die Absicht spekulieren. In Anbetracht, daß offenbar keine defensivere Handlungen unternommen wurden (Weg abschneiden, Straße blockieren etc.) würde ich auf ein "Stoppen um jeden Preis" tippen. Man kann da auch "Rache" (für was eigentlich?) im Kaffeesatz lesen. Die Verletzung war m.E. nicht das Kernmotiv, sondern das Anhalten und zur Rechenschaft ziehen.

 

Das "um jeden Preis" ging hier gehörig schief, denn grade als Ärztin hätte sie die Folgen für die Gesundheit bei einer Kollision abschätzen können und hätte erkennen müssen, dass die selbst im besten Ausgang die Folgen nicht verhältnismäßig sind. Also ist schwere Körperverletzung mindestens mal fahrlässig in Kauf genommen worden. Da die Folgen für das Opfer erheblich sind und die Verhältnismäßigkeit überhaupt nicht korreliert kann man das schon schwer bestrafen.

 

Totschlag, also die vorsätzliche Tötung ist hier nicht erkannt worden. Also Motiv käme m.E. nur Rache in frage, aber ob die Tötung als klares Handlungziel hier vorlag ist anzuzweifeln. Somit wären wir dann auch nicht mehr bei Totschlag sondern Mord wegen dem niederen Beweggrund. Die StA spricht zwar von "unbändigem Vernichtungswillen" und "zur Strecke zu bringen". Dem ist aber das Gericht aufgrund der Faktenlage nicht gefolgt.

 

Affekt: Im vorliegenden Fall wurde immer wieder über eine Affekttat diskutiert. Grundlage dafür wäre eine gravierende seelische Belastung der Fahrerin. Durch was denn bitteschön? Einen Stinkefinger und ein Kratzer im Spiegel bringen eine erwachsenen, gestandene Frau in eine solch gravierende seelische Notlage, daß schwere Körperverletzung zu billigen oider gar zu rechtfertigen sein? Sicher nicht.

Hier muss man klar trennen. Die Fahrerin hatte diverse private Probleme mit Mann, Famile und Beruf. Wenn man denn bei der kleinsten Störung derart ausrastet ist eine Teilnahme am Straßenverkehr schon im Vorfeld mindestens mal fragwürdig. Auch da hätte ich von einer vernünftigen Person erwartet, das vorher mal zu reflektieren. Bspw. bei Alkohol und BTM erwartet das der Gesetzgeber ja auch.

Zudem ist in der Verfolgung über ~2km und "mehrere scharfe Kurven" mehr als eine Minute vergangen, in der man sich auch mal wieder sammeln kann.

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Zudem ist in der Verfolgung über ~2km und "mehrere scharfe Kurven" mehr als eine Minute vergangen, in der man sich auch mal wieder sammeln kann.

 

oder mehr und mehr reinsteigern, sonst hätte sie ihn wohl direkt runtergefahren....

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Totschlag, also die vorsätzliche Tötung ist hier nicht erkannt worden. Also Motiv käme m.E. nur Rache in frage, aber ob die Tötung als klares Handlungziel hier vorlag ist anzuzweifeln. Somit wären wir dann auch nicht mehr bei Totschlag sondern Mord wegen dem niederen Beweggrund. Die StA spricht zwar von "unbändigem Vernichtungswillen" und "zur Strecke zu bringen". Dem ist aber das Gericht aufgrund der Faktenlage nicht gefolgt.

Nicht ganz richtig. Es muss mindestens ein bedingter Tötungsvorsatz vorhanden sein (die Tötung als möglichen Nebeneffekt der Handlung erkannt und in Kauf genommen), damit eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Frage kommt. Dieser bedingte Tötungsvorsatz wurde durch das Gericht bei der Ärztin erkannt, daher die hohe Strafe. Das Gasgeben vor der Kollision und die Aussage "Das macht er nicht wieder" nach der Kollision sind hier wohl die entscheidenden Indizien für den bedingten Tötungsvorsatz gewesen.

 

Sollte das Gericht diesen bedingten Tötungsvorsatz verneinen, wäre immer noch auf eine absichtliche schwere Körperverletzung mit einer Mindeststrafe von drei Jahren zu erkennen. Die Situation für die Ärztin hätte immer noch nicht sehr rosig ausgesehen.

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Totschlag, also die vorsätzliche Tötung ist hier nicht erkannt worden. Also Motiv käme m.E. nur Rache in frage, aber ob die Tötung als klares Handlungziel hier vorlag ist anzuzweifeln. Somit wären wir dann auch nicht mehr bei Totschlag sondern Mord wegen dem niederen Beweggrund. Die StA spricht zwar von "unbändigem Vernichtungswillen" und "zur Strecke zu bringen". Dem ist aber das Gericht aufgrund der Faktenlage nicht gefolgt.

Nicht ganz richtig.

 

 

Der Einwand ist korrekt, mein Fehler.

Das Urteil für die amokfahrende Ärztin (47): fünf Jahre und drei Monate Knast – wegen versuchten Totschlags.

Aus: http://www.merkur-online.de/nachrichten/ba...html?cmp=defrss

 

Totschlag wurde als erkannt und die Fahrerin entsprechent verurteilt.

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Auch bizarr hier:

 

Dabei ist nicht einmal klar, ob sie den richtigen „Fahrrad-Rambo“ verfolgt hat, dazu gibt es nämlich unterschiedliche Aussagen.

Quelle: http://www.antenne.de/nachrichten/deutschl...rtikelid=218365

 

Das erklärt, warum der Radler für Finger und Unfallflucht nicht belangt wurde. Zudem sieht die Rammaktion noch erheblich trauriger aus. Die Fahrerin hat sich womöglich einen beliebigen Passanten gepackt.

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