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Mit Mitwagen In Der Schweiz 17 Km/h Zu Schnell. Wer Zahlt?


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Hallo,

 

ich bin vor 3 Wochen mit einem Mietwagen in der Schweiz mit 17 km/h zu schnell (80 km/h sind angeblich erlaubt) geblitzt worden. Der Vermieter muss also meine Daten weitergegeben haben.

 

Übertretungsort: San Vittore, A13, KM 4.000, Autostrasse richtungsgetrennt - Fahrtrichtung: Chur

 

 

Ich habe gelesen, dass auf Autostrassen der Fahrer zahlen muss und auf Autobahnen der Halter (also der Vermieter). Ist das richtig?

 

Das Bußgeld beträgt 180 CHF (120 EUR), was aber dem Bußgeld einer Autobahn entspricht laut Schweizer Bußgeldkatalog. Also handelt es sich doch um eine Autobahn und damit muss der Vermieter zahlen?

 

 

Was meint ihr? Soll ich das Schreiben einfach ignorieren?

 

 

Viele Grüße,

David

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Hallo

 

Offenbar ist man im Tessin (bzw. Graubünden, das wird gerade an der Grenze sein) grosszügig und wendet auf der A13, wenn sie richtungsgetrennt ist, den Autobahn-Katalog statt dem Autostrassenkatalog an - was in Deinem Fall eine "Ersparnis" von Fr. 60.- bringt. Das mit "auf der einen Strecke gilt Halterhaftung, auf der anderen zahlt der Fahrer" ist aber reine Fantasie. Die Schweiz kennt keine Halterhaftung, auch nicht bei Verstössen im ruhenden Verkehr (im Gegensatz zu D). Es bezahlt immer der Fahrer.

 

Jetzt kommts ein bisschen auf die Mietwagenfirma an. Wenn Sie der Polizei lediglich deine Daten weitergegeben hat (auf der Übertretungsanzeige ist auf der Rückseite dafür eigens ein Formular aufgedruckt), bekommst Du die Post von der Polizei direkt. In diesem Falle ist die Strafe in D nicht eintreibbar.

 

Alternativ kann die Mietwagenfirma den Betrag auch einfach deiner Kreditkarte belasten. Lies mal das Kleingedruckte auf deinen Allgemeinen Mietbedingungen. Dort ist das sicher erwähnt.

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In der Übertragungsanzeige sind auf der Rückseite freie Felder für die Personalien des Lenkers, die aber NICHT ausgefüllt sind.

Stattdessen steht auf der Vorderseite rechts oben mein Name und meine Adresse.

 

Bedeutet das nun, dass die Strafe in Deutschland eintreibbar ist oder nicht? Falls nein: Dann wird demnächst auch kein Gerichtsvollzieher vor meiner Tür stehen oder?

 

Im Mietvertrag steht: "...Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird...". Also die Frage ist nun nicht mehr, ob der Vermieter zahlen muss, sondern ob überhaupt gezahlt werden muss?

 

Grüße,

David

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Die Schweiz kennt keine Halterhaftung, auch nicht bei Verstössen im ruhenden Verkehr (im Gegensatz zu D).

Auch im ruhenden Verkehr gibt es in Deutschland keine Halterhaftung, es sind nur, falls der Fahrer nicht gefunden wird, Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle (max. 18,50€) auf den Halter abwälzbar.

 

Die Höhe der eigentlich vorgesehenen Geldbuße interessiert dabei dann nicht mehr.

 

Im Mietvertrag steht: "...Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird...". Also die Frage ist nun nicht mehr, ob der Vermieter zahlen muss, sondern ob überhaupt gezahlt werden muss?

Nun, die Frage ob der Vermieter zahlt steht natürlich weiter im Raum.

Zahlst du nicht und die schweizer Polizei wendet sich hernach wieder an den Vermieter und zahlt dieser daraufhin, z.B. weil er keine Lust auf Behördenstress hat, so kann er das Bußgeld locker an dich weiterreichen indem er einfach damit deine Kreditkarte belastet.

 

Ob die Polizei berechtigt war das Bußgeld von ihm einzuziehen spielt dann wohl nur eine untergeordnete Rolle, erstrecht wenn du das Auto als Selbst- bzw. Alleinfahrer gemietet hast.

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Im Mietvertrag steht: "...Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird...". Also die Frage ist nun nicht mehr, ob der Vermieter zahlen muss, sondern ob überhaupt gezahlt werden muss?

Grüße, David

 

Ist diese Vertragsklausel nicht sogar ein öffentlich-rechtlich geforderter Bestandteil der Zulassungsbedingungen für das Mietwagenunternehmen? Um die Fahrzeuge z.B. auch grenzüberschreitend ( in die Schweiz ) vermieten zu dürfen?

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Noch ein blöde Frage: Warum überhaupt zahlen?

 

Mit dem Auto/Kennzeichen bist Du vmtl. nicht mehr in der Schweiz, da Mietwagen.

 

In D ist der Halter nicht haftbar für Bussen in CH. Ob der Vermieter einen Schaden geltend machen kann, wenn nicht gezahlt wird, ist mir unklar. Ggf. hat er den, wenn zu befürchten ist, das die Einreise nach CH nur mit "Inkasso" möglich ist. Ich vermute das dies in D nicht trägt, da CH-Rechtsraum. Weiß das jemand genauer?

 

Wenn Du sowiso in den nächsten 5(?) Jahren ohne CH-Urlaub klar kommst, ist auch die Ermittlung gegen den Fahrer ignorierbar.

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Ich werde sowieso in Zukunft bei Durchreisen die Schweiz meiden. Und falls ich mal IN die Schweiz muss, dann wahrscheinlich sowieso mit dem Zug.

 

Jetzt bleibt die Frage: Ist es realistisch, dass der Autovermieter (ich wollts nicht erwähnen, aber vielleicht hilfts: es ist Europcar) das Bußgeld zahlt?

 

Der Vermieter möchte wahrscheinlich, dass seine Mieter auch in Zukunft ungestraft durch die Schweiz fahren können, richtig? Oder spielt das keine Rolle, da der Halter (Europcar) ja dann sichlich nicht im Auto sitzen wird?

 

Was meint ihr? Muss/soll ich zahlen oder nicht?

 

Außerdem kann ich mich nicht erinnern, dass auf der A13 nur 80 km/h erlaubt waren!? Normalerweise gilt ja auf Autobahnen in der Schweiz 100 oder 120 km/h. Kennt jemand zufällig diese Strecke: A13 zwischen Como Richtung Chur?

 

VG,

Björn

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@Curioso: Mangels Halterhaftung sollte der Vermieter als Halter ja auf keinen Fall belastet werden können, weshalb nicht zu erwarten ist, daß er entsprechendes abbuchen wird. Wurde die Anzeige überhaupt nachvollziehbar zugestellt, oder nur als einfacher Brief?

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Ich werde sowieso in Zukunft bei Durchreisen die Schweiz meiden. Und falls ich mal IN die Schweiz muss, dann wahrscheinlich sowieso mit dem Zug.

Hast Du den Schrieb (direkt) aus der Schweiz bekommen?

Bzw. weiß die Schweizer Behörde, dass Du der Fahrer warst?

Wenn ja, hängt das "Delikt" an Deiner Person und nicht am Kennzeichen.

 

Jetzt bleibt die Frage: Ist es realistisch, dass der Autovermieter (ich wollts nicht erwähnen, aber vielleicht hilfts: es ist Europcar) das Bußgeld zahlt?

Das ist utopisch. Europcar wird das nicht übernehmen. Bestenfalls reichen die das weiter wie oben diskutiert.

 

Der Vermieter möchte wahrscheinlich, dass seine Mieter auch in Zukunft ungestraft durch die Schweiz fahren können, richtig? Oder spielt das keine Rolle, da der Halter (Europcar) ja dann sichlich nicht im Auto sitzen wird?

Dazu habe ich schon was oben geschrieben.

 

Was meint ihr? Muss/soll ich zahlen oder nicht?

Ich würde nicht zahlen.

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Sehe ich ähnlich wie meine Vorredner. Du bist im Prinzip in der gleichen Situation wie wenns Dich mit Deinem pers. Auto geblitzt hätte, und Du dann nach der Heimreise in D das Kennzeichen gewechselt hast.

 

Das Bussgeld hängt an Deiner Person. Bei nicht Bezahlen kommen noch ein paar Spruchgebühren usw dazu (ca. Fr. 200.- oben drauf), und das ganze landet in irgend einer Datenbank der Schweizer Polizei. Solltest Du mal in einer Kontrolle in der CH hängenbleiben, am Zoll oder sonst wo, wirds ungemütlich. Verjährungsfrist der Forderung ist übrigens 7 Jahre.

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@fiNal

 

Verjährungsfrist in der Schweiz = 7 Jahre? In anderen Foren habe ich etwas von 5 Jahren gelesen. Oder wurde die Frist dieses Jahr erhöht?

 

D.h. sollte ich in den nächsten 5 oder 7 Jahren in eine Kontrolle geraten zahle ich "nur" die 180 CHF + 200 CHF und nichts mehr?! Können die mir auch eine Haftstrafe geben oder mich ein paar Tage einlochen?

 

@ vmaxlimbo / traffic

 

Das Schreiben lag irgendwann vor meiner Tür, ich musste also nichts unterschreiben. Kann aber sein, dass einer meiner Mitbewohner den Empfang unterschrieben hat.

 

Wie erkenne ich, ob der Brief aus der Schweiz oder von der deutschen Autovermietung kommt? Oben rechts steht zumindest eine Schweizer Anschrift und dadrunter meine Anschrift. Also falls die Autovermietung meine Anschrift nicht einfach dazu gedruckt hat, wird es wohl direkt aus der Schweiz kommen, nehme ich an.

 

 

Andere Sache: Ich habe in einigen Foren gelesen, dass der Gerichtsvollzieher nach einigen ignorierten Mahnungen irgendwann vor der Tür stand. Könnte das in diesem Fall auch passieren?

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Außerdem kann ich mich nicht erinnern, dass auf der A13 nur 80 km/h erlaubt waren!? Normalerweise gilt ja auf Autobahnen in der Schweiz 100 oder 120 km/h. Kennt jemand zufällig diese Strecke: A13 zwischen Como Richtung Chur?

@curioso: Ist eine berühmte Stelle und lukrativ, da tatsächlich :) ! Guckst Du hier !

:)

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Verjährungsfrist in der Schweiz = 7 Jahre? In anderen Foren habe ich etwas von 5 Jahren gelesen. Oder wurde die Frist dieses Jahr erhöht?

 

D.h. sollte ich in den nächsten 5 oder 7 Jahren in eine Kontrolle geraten zahle ich "nur" die 180 CHF + 200 CHF und nichts mehr?! Können die mir auch eine Haftstrafe geben oder mich ein paar Tage einlochen?

Das klingt plausibel. Imho muss dann aber "sofort" bezahlt werden. Also da gehts dann direkt zum Geldautomaten. Auto/Beifahrer bleiben als Pfand zurück ...

 

Oben rechts steht zumindest eine Schweizer Anschrift und dadrunter meine Anschrift.

[...]

Andere Sache: Ich habe in einigen Foren gelesen, dass der Gerichtsvollzieher nach einigen ignorierten Mahnungen irgendwann vor der Tür stand. Könnte das in diesem Fall auch passieren?

Schickt Dir ein Schweizer Post, dann hängt das Ding an Deiner Person. Einreise nach CH nur noch unter Vorbehalt (wie oben beschrieben) oder 180 CHR berappen.

In D biste für CH unangreifbar. Also kein Gerichtsvollzieher usw. Die Schweiz ist weder EU noch (im speziellen) NL/A.

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Wer ein Mietwagen mietet, der muss auch die Busse bezahlen.

 

Und allzu sehr würde ich die Vermietungsfirmen nicht zu sehr ärgern, denn meistens sind sie

europaweit tätig und setzen dich auf eine Schwarze Liste.

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von wegen "Schweiz nicht in EU", die Schweiz und Deutschland haben einen Staatsvertrag. Demnach werden gegenseitig von der jeweiligen Polizei die Bussen etc. eingetrieben. Ich würde zahlen.

Ähm nee, ich glaube nicht, dass sich das über nacht geändert hat. Verwechselst Du das vielleicht mit A oder NL? Haste dazu vielleicht eine Quelle?

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es gibt den staatsvertrag, man leistet sich nur keine vollstreckungshilfe. ev. können die deutschen behörden aber vorbeikommen zur fahreridentifikation, ähnlich wie bei einem Verstoss in D. dennoch ist das Bussgeld nicht eintreibbar.

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es gibt den staatsvertrag, man leistet sich nur keine vollstreckungshilfe. ev. können die deutschen behörden aber vorbeikommen zur fahreridentifikation, ähnlich wie bei einem Verstoss in D. dennoch ist das Bussgeld nicht eintreibbar.

Die Fahreridentifiktion ist bei einem Mietauto sowieso nicht erforderlich. (was in der allgemeinen praxis sowieso nicht üblich ist, erledigt sich bei einem mietauto schon formal)

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@Triumph: Es gibt zwar einen Staatsvertrag mit der Schweiz, aber meines Wissens ist die Verkehrsordnungswidrigkeiten-Regelung nicht in Kraft gesetzt, und anscheinend ist das auch nicht beabsichtigt; vermutlich wegen diverser rechtlicher Probleme, die man sich damit einfangen würde.

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